Post by fragezeichen on Mar 25, 2017 7:45:13 GMT 1
Isolierung und öffentliche Diffamierung: Gewerkschaft Ver.di stellt Handlungshilfe zum Vorgehen gegen Rechtspopulisten und AfDlern bereit
Der Gewerkschaftsverbund Ver.di hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Doch was passiert mit Arbeitnehmern, die in ihrer politischen Gesinnung nicht dem entsprechen, was von einem Gewerkschafter zu erwarten ist?
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, kurz Ver.di genannt, ist ein Verband, der rund zwei Millionen Menschen aus rund 1000 Berufen vereint. Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ setzt sich die Gewerkschaft für die Belange der Arbeitnehmer ein und auch, wie kürzlich auf der Homepage von Ver.di des Landesbezirks Niedersachsen und Bremen entdeckt, für eine richtige Vorgehensweise gegen Rechtspopulisten, AfDlern und Rechtsextremisten im eigenen Betrieb.
Schaut man sich bei Ver.di weiter um, findet man unter der Rubrik Recht & Datenschutz eine Forderung Ver.dis für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz. Überschrift: „Wer will schon ausspioniert werden?“
Eine gute Sache, denkt man sich, die Gewerkschaft will die Arbeitnehmer vor Lauschangriffen und Überwachung schützen, denn, wie auf ihrer Seite zu lesen ist, habe das Bundesinnenministerium vor allem die Interessen der Unternehmen im Blick und wolle, um die Korruption zu bekämpfen, die Überwachung im Unternehmen zur Regel machen. Bei aller Kritik seien aber Ortungssysteme in Ordnung, würden sie ausschließlich zur Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt und nicht, wie so oft dafür, herauszufinden, wie oft der Außendienstmitarbeiter Pause macht. Fakt sei, Videoüberwachung ohne Mitspracherecht von Betriebs- und Personalrat habe den Missbrauch und das Ausspionieren der Beschäftigten zur Folge.
Eine moralisch kaum verwerfliche Ansage! Wundert es einen dann doch umso mehr, wenn man die „Checkliste“ zum Erkennen möglicher Folgen eines Vorgehens gegen Andersgesinnte von einem ET-Leser geschickt bekommt. Tabellarisch sind hier Situationen aufgeführt, die es im betrieblichen Umfeld zu beachten gibt, um möglichst ohne größere Folgen gegen Rechte und AfDler vorgehen zu können.
Um das Umfeld gut einzuschätzen, begegnet man in der Checkliste Fragen wie:
Wie ist das „Standing“ der Personen? Läuft man Gefahr sich zu verkämpfen?
Wie verhindern wir eine Solidarisierung mit den Falschen?
Wie sind die Personen sozial verwurzelt?
Hat die Person eine eigene „Hausmacht“ und wenn ja, kann man es sich erlauben, sich mit ihr anzulegen?
Ist mit einem Übertritt der Person (oder mehreren) zu einer Konkurrenzorganisation zu rechnen?
Ist mit negativen Folgen für den innerbetrieblichen Frieden zu rechnen und wenn ja, wem wird er voraussichtlich zur Last gelegt?
Kann es sein, dass ein betriebliches Vorgehen gegen Rechtspopulisten nach außen transportiert wird und so gegen Ver.di gewendet werden kann?
Wie gestalten Sie ein Vorgehen gegen Rechtspopulisten so, dass ein positives Signal an die Beschäftigten entsteht?
Im Anschluss gibt es Hinweise darauf, wie man eine rechtspopulistische Haltung oder ein Engagement für die AfD erkennen kann – das Wichtigste laut Ver.di dabei: „Es kommt darauf an, immer ein offenes Ohr und ein offenes Auge dafür zu haben, was die Kollegen/Kolleginnen umtreibt bzw. was sie so reden, was sie berührt und wo sich etwas verändert …“
Wer spätestens hier noch keine Parallelen zur Stasi-Vergangenheit der DDR entdecken kann, dem sei nun weiter ausgelegt, wie laut Ver.di potenziell Andersdenkende erkannt werden können:
Rassistische, antisemitische, nationalistische homophobe Sprüche und Kommentare
Provokationen gegenüber Linken, Liberalen und Migranten/innen
Agitation für die AfD, die „Identitären“, „Reichsbürger“ und andere rechtspopulistische Gruppen
Entsprechend Lektüre einschlägiger Medien (eine Liste der Medien ist bei Ver.di verfügbar)
Tragen einschlägiger Kleidung und Logos
Hören von Rechtsrock ua.
Mehr Informationen über die zu beobachtenden Personen könne man aus den sozialen Netzwerken erhalten, durch eine Abgleiche mit Listen von Kandidaten/innen und Mandatsträger/innen und man könne sich auch Informationen von aktiven Antifaschisten einholen.
Doch welche betrieblichen Maßnahmen kann man ergreifen, um den „Rechten“ unschädlich zu machen, wobei durchaus unterschieden werden müsse, „ob jemand im Betrieb für die AfD agitiert oder ob es sich nur um ein passives Mitglied handele. Also, was kann man tun:
Personen beobachten
Ansprechen, ins Gespräch ziehen und auf mögliche Folgen hinweisen
Thematisierung in Gremien
Gemeinsames abgestimmtes Vorgehen absprechen
Isolierung der Person/en im Betrieb, Ausschluss von gewerkschaftlicher Kommunikation
Outing in betrieblicher/außerbetrieblicher Öffentlichkeit: rechtspopulistisches Engagement der Person bekannt machen und ächten – ACHTUNG: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!
Arbeitgeber involvieren: viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte wegen rechtspopulistischen Engagement und sind bereit zu helfen
Vorgehen gegen bestimmte Personen auf Basis gesetzlicher Regelungen
Organisation innerbetrieblicher Prozesse auch mit Einbeziehung externer Unterstützung
Für die direkte Ansprache bietet Ver.di Argumentationshilfen und Trainings an. Im Handlungsspielraum der Gewerkschaft lägen dann folgende Möglichkeiten:
Keine Aufstellung auf gewerkschaftliche Listen
Funktionsverbot
Keine Beteiligung an VL-Arbeit, Betriebsgruppenarbeit
Ausschlussverfahren
Bei Ver.di war bisher leider niemand zur Stellungnahme bereit. Sollte sich das ändern, werden wir das nachreichen.
Der Leitfaden ist inzwischen vom Netz genommen. Hier finden Sie eine vorher abgespeicherte PDF-Version.
link
Der Gewerkschaftsverbund Ver.di hat sich zur Aufgabe gemacht, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten. Doch was passiert mit Arbeitnehmern, die in ihrer politischen Gesinnung nicht dem entsprechen, was von einem Gewerkschafter zu erwarten ist?
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, kurz Ver.di genannt, ist ein Verband, der rund zwei Millionen Menschen aus rund 1000 Berufen vereint. Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ setzt sich die Gewerkschaft für die Belange der Arbeitnehmer ein und auch, wie kürzlich auf der Homepage von Ver.di des Landesbezirks Niedersachsen und Bremen entdeckt, für eine richtige Vorgehensweise gegen Rechtspopulisten, AfDlern und Rechtsextremisten im eigenen Betrieb.
Schaut man sich bei Ver.di weiter um, findet man unter der Rubrik Recht & Datenschutz eine Forderung Ver.dis für ein Beschäftigten-Datenschutzgesetz. Überschrift: „Wer will schon ausspioniert werden?“
Eine gute Sache, denkt man sich, die Gewerkschaft will die Arbeitnehmer vor Lauschangriffen und Überwachung schützen, denn, wie auf ihrer Seite zu lesen ist, habe das Bundesinnenministerium vor allem die Interessen der Unternehmen im Blick und wolle, um die Korruption zu bekämpfen, die Überwachung im Unternehmen zur Regel machen. Bei aller Kritik seien aber Ortungssysteme in Ordnung, würden sie ausschließlich zur Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt und nicht, wie so oft dafür, herauszufinden, wie oft der Außendienstmitarbeiter Pause macht. Fakt sei, Videoüberwachung ohne Mitspracherecht von Betriebs- und Personalrat habe den Missbrauch und das Ausspionieren der Beschäftigten zur Folge.
Eine moralisch kaum verwerfliche Ansage! Wundert es einen dann doch umso mehr, wenn man die „Checkliste“ zum Erkennen möglicher Folgen eines Vorgehens gegen Andersgesinnte von einem ET-Leser geschickt bekommt. Tabellarisch sind hier Situationen aufgeführt, die es im betrieblichen Umfeld zu beachten gibt, um möglichst ohne größere Folgen gegen Rechte und AfDler vorgehen zu können.
Um das Umfeld gut einzuschätzen, begegnet man in der Checkliste Fragen wie:
Wie ist das „Standing“ der Personen? Läuft man Gefahr sich zu verkämpfen?
Wie verhindern wir eine Solidarisierung mit den Falschen?
Wie sind die Personen sozial verwurzelt?
Hat die Person eine eigene „Hausmacht“ und wenn ja, kann man es sich erlauben, sich mit ihr anzulegen?
Ist mit einem Übertritt der Person (oder mehreren) zu einer Konkurrenzorganisation zu rechnen?
Ist mit negativen Folgen für den innerbetrieblichen Frieden zu rechnen und wenn ja, wem wird er voraussichtlich zur Last gelegt?
Kann es sein, dass ein betriebliches Vorgehen gegen Rechtspopulisten nach außen transportiert wird und so gegen Ver.di gewendet werden kann?
Wie gestalten Sie ein Vorgehen gegen Rechtspopulisten so, dass ein positives Signal an die Beschäftigten entsteht?
Im Anschluss gibt es Hinweise darauf, wie man eine rechtspopulistische Haltung oder ein Engagement für die AfD erkennen kann – das Wichtigste laut Ver.di dabei: „Es kommt darauf an, immer ein offenes Ohr und ein offenes Auge dafür zu haben, was die Kollegen/Kolleginnen umtreibt bzw. was sie so reden, was sie berührt und wo sich etwas verändert …“
Wer spätestens hier noch keine Parallelen zur Stasi-Vergangenheit der DDR entdecken kann, dem sei nun weiter ausgelegt, wie laut Ver.di potenziell Andersdenkende erkannt werden können:
Rassistische, antisemitische, nationalistische homophobe Sprüche und Kommentare
Provokationen gegenüber Linken, Liberalen und Migranten/innen
Agitation für die AfD, die „Identitären“, „Reichsbürger“ und andere rechtspopulistische Gruppen
Entsprechend Lektüre einschlägiger Medien (eine Liste der Medien ist bei Ver.di verfügbar)
Tragen einschlägiger Kleidung und Logos
Hören von Rechtsrock ua.
Mehr Informationen über die zu beobachtenden Personen könne man aus den sozialen Netzwerken erhalten, durch eine Abgleiche mit Listen von Kandidaten/innen und Mandatsträger/innen und man könne sich auch Informationen von aktiven Antifaschisten einholen.
Doch welche betrieblichen Maßnahmen kann man ergreifen, um den „Rechten“ unschädlich zu machen, wobei durchaus unterschieden werden müsse, „ob jemand im Betrieb für die AfD agitiert oder ob es sich nur um ein passives Mitglied handele. Also, was kann man tun:
Personen beobachten
Ansprechen, ins Gespräch ziehen und auf mögliche Folgen hinweisen
Thematisierung in Gremien
Gemeinsames abgestimmtes Vorgehen absprechen
Isolierung der Person/en im Betrieb, Ausschluss von gewerkschaftlicher Kommunikation
Outing in betrieblicher/außerbetrieblicher Öffentlichkeit: rechtspopulistisches Engagement der Person bekannt machen und ächten – ACHTUNG: Aufpassen, dass Rechtspopulisten nicht als Opfer oder Märtyrer wahrgenommen werden!
Arbeitgeber involvieren: viele Arbeitgeber wollen keine betrieblichen Konflikte wegen rechtspopulistischen Engagement und sind bereit zu helfen
Vorgehen gegen bestimmte Personen auf Basis gesetzlicher Regelungen
Organisation innerbetrieblicher Prozesse auch mit Einbeziehung externer Unterstützung
Für die direkte Ansprache bietet Ver.di Argumentationshilfen und Trainings an. Im Handlungsspielraum der Gewerkschaft lägen dann folgende Möglichkeiten:
Keine Aufstellung auf gewerkschaftliche Listen
Funktionsverbot
Keine Beteiligung an VL-Arbeit, Betriebsgruppenarbeit
Ausschlussverfahren
Bei Ver.di war bisher leider niemand zur Stellungnahme bereit. Sollte sich das ändern, werden wir das nachreichen.
Der Leitfaden ist inzwischen vom Netz genommen. Hier finden Sie eine vorher abgespeicherte PDF-Version.
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Ausgerechnet diese Arbeiterverräter.