BERLIN taz | Zehn Morde, drei Anschläge, 15 Raubüberfälle. Für die schlimmste rechtsterroristische Mordserie steht bis heute Beate Zschäpe vor Gericht. Der Bundestag hat nun Bilanz gezogen und seinen zweiten Bericht zu den Terrortaten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vorgelegt. Die Kritik an den Sicherheitsbehörden ist darin deutlich – und kommt von allen Fraktionen.
Nachdem der Untersuchungsausschuss des Parlaments zum NSU seit Dezember 2015 getagt hat (es war bereits der zweite), wollen die Abgeordneten nun am Donnerstag ihren Abschlussbericht verabschieden.
Der taz lag der weit über 1.000 Seite umfassende Report vorab vor. Hier in Auszügen die wichtigsten Kritikpunkte:
Die Helfer
Bis heute sieht die Bundesanwaltschaft den NSU als Trio: Beate Zschäpe, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt. Der Ausschuss sieht das anders: Es ließen sich „zahlreiche unmittelbare und mittelbare Kennbeziehungen der Terrorgruppe NSU in die lokalen, regionalen und überregionalen Neonaziszenen nachweisen“.
So erschossen die Terroristen in Dortmund den Kioskbetreiber Mehmet Kubașik in der Mallinckrodtstraße. Das war wenige Meter von einer damals bei Neonazis beliebten Gaststätte entfernt, dem Deutschen Hof. Auch in der Straße wohnte Siegfried „SS-Siggi“ Borchert, eine führende Szenegröße. Und gleich mehrere Dortmunder Neonazis pflegten Kontakte nach Thüringen oder zum militanten Blood-&-Honour-Netzwerk, das den NSU unterstützte – einer von ihnen hielt mit Zschäpe noch in Haft Briefkontakt.
Bemerkenswert auch der Fall der Sächsin Mandy Struck. Dem NSU-Trio vermittelte sie die erste Wohnung nach dem Untertauchen, Zschäpe lieh sie ihre Personalien. Dennoch konnte sich Struck den Ermittlern als unbedeutend präsentieren. Der NSU-Ausschuss gewann ein anderes Bild: Eine „Macherin“ sei Struck gewesen, wiederholt an Neonazi-Aktionen beteiligt und mit Szeneangehörigen liiert. Sie stehe für Helfer, die Ermittler „intensiver in den Fokus nehmen“ hätten müssen.
Eine „strukturelle Aufhellung des breiteren Unterstützernetzwerks ist nicht erfolgt“, lautet das bittere Fazit aller Fraktionen. Dabei sei „deutlich ersichtlich, welche Protagonisten und Netzwerke an deren einzelnen Tat- und Aufenthaltsorten Kontakt zu Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hatten“.
Die Folge: Bis heute dürften NSU-Helfer unbehelligt herumlaufen. Der Ausschussvorsitzende Clemens Binninger (CDU) sagte am Mittwoch bei einer persönlichen Bilanz im Bundestag: „Unsere Zweifel, dass der NSU nur ein Trio war, sind nicht kleiner geworden.“
Die DNA-Spuren
An keinem einzigen der 27 NSU-Tatorte wurden DNA-Spuren von Böhnhardt, Mundlos oder Zschäpe gefunden. Dafür gibt es etwa vom Tatort in Heilbronn, wo der NSU 2007 die Polizistin Michéle Kiesewetter erschoss, bis heute sechs ungeklärte DNA-Funde. Die Ermittlungen dazu wurden 2011 abgebrochen – „bedauerlich“, wie der Ausschuss findet. Von den mehr als 100 bekannten Kontaktpersonen des NSU gebe nur von 31 DNA-Muster. Auch sei der vorletzte Unterschlupf des Trios, eine über Jahre genutzte Wohnung in der Zwickauer Polenzstraße, nie auf Spuren untersucht worden. Der Bericht kritisiert: Es sei „zu bedauern, dass im Rahmen der Ermittlungen nicht auf eine konsequente und umfassende DNA-Erhebung Wert gelegt“ wurde. Erstaunlich sei dies auch, da die NSU-Opferangehörigen durchaus um freiwillige DNA-Abgaben gebeten wurden.
Die Funkzellendaten
Am 15. Juni 2005 wurde Theodoros Boulgarides in München vom NSU erschossen. Am Tatnachmittag konnte ein Anruf auf ein Handy von Böhnhardt oder Mundlos ermittelt werden, abgegeben von einer Telefonzelle in der Nähe des Trio-Unterschlupfs in Zwickau. War es Zschäpe? Die Ermittler wissen es nicht. Der Ausschuss kritisiert: Viel zu sporadisch seien Funkzellendaten überprüft worden. Dabei seien in den Ermittlungen etwa 82 Rufnummern aufgetaucht, die gleich an drei NSU-Tatorten in Funkzellen eingebucht waren. Dem nachzugehen, hätte „umfassender erfolgen können und müssen“.
Die V-Leute
„Primus“ nannte der Bundesverfassungsschutz seinen Zwickauer V-Mann Ralf Marschner. Von 1992 bis 2002 berichtete der Rechtsrockmusiker, zehnfach verurteilt, dem Amt aus der Szene. Der NSU-Ausschuss erklärt, Marschner hätte „aufgrund seiner kriminellen Vita weder als V-Mann angeworben noch zehn Jahre lang durch denselben V-Mann-Führer geführt werden dürfen“.
Ein Zeuge berichtete im Ausschuss, Marschner habe Mundlos in seiner Baufirma beschäftigt, ein anderer will Zschäpe in dessen Modeladen gesehen haben. Beide Zeugen seien „glaubwürdig“, heißt es in dem Bericht. Der ehemalige Spitzel indes bestreitet, das Trio jemals gekannt zu haben. Für den Ausschuss ist das „lebens- und realitätsfremd“.
Harsch fällt auch das Urteil über den V-Mann Thomas „Corelli“ Richter aus. Sechzehn Jahre hatte der bestens vernetzte Neonazi dem Verfassungsschutz zugearbeitet. Ein viel zu enges Verhältnis habe es hier zu seinem V-Mann-Führer gegeben, der sich selbst einmal als „Sozialarbeiter“ beschrieb und seinen Spitzel als „Demokraten“. Dass der Verfassungsschutz eine DVD mit der Titeldatei „NSU/NSDAP“, die ihm „Corelli“ übergab, nicht auswertete, sei ein „schwerwiegender Fehler“ gewesen. Denn zuvor war in einem Neonazi-Heft bereits einem „NSU“ gedankt worden. Spätestens jetzt also hätte man „vertiefte Nachforschungen“ anstellen müssen, wer hinter dem Kürzel steckt.
Für den Ausschluss ist bis heute „nicht ausgeschlossen“, dass „Corelli“doch Kenntnisse über das Trio hatte. Bei seinem plötzlichen Tod wegen eines diabetischen Komas sehen die Parlamentarier indes keine Fremdeinwirkung. Ihr Urteil aber ist klar: „Höchst problematisch“ sei der V-Leute-Einsatz in der Zeit der NSU-Taten verlaufen. Immer wieder seien „sehr junge, vorbestrafte, ökonomisch von den Zahlungen des BfV abhängige Führungsaktivisten“ verpflichtet worden. Viele hätten die Szene weiter gestützt. So habe „Corelli“ zahlreiche rechte Onlineseiten betrieben – und sich vom Geheimdienst seine Technik finanzieren lassen. Damit, so kritisiert der Ausschuss, habe sich die Szene „jahrelang vernetzen und Aktivitäten planen können“.
Ihre gemeinsame Forderung: V-Mann-Führer müssten künftig rotieren oder im Sinne eines „Vier-Augen-Prinzips“ enger mit ihren Stellvertretern zusammenarbeiten. Linke und Grüne fordern in ihren Sondervoten zum Bericht mehr: V-Leute im rechtsextremen Bereich müssten generell abgeschafft werden.
Der Verfassungsschutz
Auch der Geheimdienst kommt insgesamt nicht gut weg. Just am 11. November 2011, dem Tag des öffentlichen Bekanntwerdens der NSU, ließ im Bundesverfassungsschutz der Referatsleiter Lothar Lingen die Akten von sieben Thüringer V-Leuten schreddern. Warum? Er habe „endlose Prüfaufträge“ vermeiden wollen, offenbarte Lingen 2014 der Bundesanwaltschaft. Und: Er habe gehofft, dass dann „die Frage, warum das BfV von nichts gewusst hat, vielleicht gar nicht auftaucht“. Für den Ausschuss ist damit erwiesen, dass Lingen die Existenz der V-Leute „verschweigen“ wollte.
Insgesamt habe der Verfassungsschutz im NSU-Komplex „mangelnde Analysefähigkeit“ bewiesen, auch „erhebliche Defizite in der Dienst- und Fachaufsicht“. Die SPD sieht die Reformen deshalb „lange noch nicht beendet“. Die Linke will den Verfassungsschutz abschaffen, die Grünen ihn auflösen und neu gründen: nur zur Gefahren- und Spionageabwehr.
Die Ermittler
Die federführende Bundesanwaltschaft habe lange den Eindruck einer „Vorfestlegung auf einer Täterschaft ausschließlich von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe“ vermittelt. Ihre Antworten auf die Frage nach Mittätern und Helfern seien „mehr als ernüchternd“. Ausschusschef Binninger bekräftigte am Mittwoch: „Das war sehr absolut auf die Trio-These festgelegt.“
Dabei gebe es starke Hinweise auf das Gegenteil. So hätten Zeugen nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter von bis zu sechs Tätern, teils blutverschmiert, berichtet. Die Aussagen seien „von solcher Qualität“, dass sie nicht „weggewischt“ werden könnten, resümieren die Abgeordneten. Es wäre eigentlich „alles daran zu setzen gewesen, solche Personen zu ermitteln“.
Dazu kommen auch handwerkliche Fehler. Gerade zu Anfang sei die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden „von Dilettantismus, mangelnder Kooperationsbereitschaft und der Missachtung einfachster Standards geprägt“ gewesen. Über Zeugen und abgehörte Gespräche hätte man den Aufenthaltsort des untergetauchten Trios durchaus ermitteln können.
Später seien die Länderpolizeien zu wenig in die Ermittlungen des BKA eingebunden gewesen, Ermittler hätten zu häufig gewechselt. Bilder von Videoüberwachungen seien teils „nur oberflächlich“ ausgewertet worden. Der Verfassungsschützer Andreas Temme, der am NSU-Tatort in Kassel war, sei erst nur befragt, nicht aber seine Wohnung durchsucht worden („ein schwerer und nicht reparabler Fehler“). Und ein V-Mann, der unter Verdacht stand, bei dem NSU-Anschlag in Köln 2001, den Sprengsatz im Geschäft deponiert zu haben, wurde bis heute nicht einmal befragt. Der Ausschuss fordert deshalb für künftige BKA-Großermittlungen „mehr Kontinuität, Effizienz und eine Minimierung von Wissensverlust“.
War’ s das?
Einig sind sich alle Abgeordneten, nach zwei Bundestagsausschüssen und mit fünf noch laufenden Ausschüssen in den Ländern: „Eine derartig umfassende parlamentarische Aufklärung eines einzigen Komplexes hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.“ Die „rückhaltlose“ Aufklärung des NSU-Terrors bleibe aber eine „Daueraufgabe“. Die Linke fordert deshalb bereits einen neuen Untersuchungsausschuss in der kommenden Legislaturperiode: zu Rechtsterrorismus und Geheimdiensten.
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