Post by Deleted on Oct 10, 2014 11:14:54 GMT 1
Die rechtliche Stellung des Generalbundesanwalts als Schlüssel zum Verständnis der NSU-Entstehung
Ich kopiere hier den Text der ersten 4 Seiten meines Konzepts hinein. Zum Verständnis reicht die Gliederung. Die sich anschließenden Beweisvorträge beinhalten im Wesentlichen das, was auch bei anderen Schreiben und in Mails schon vorgetragen wurde. Allerdings ist die "Anordnung" etwas anders, weil die Beweise sich hier in die Gliederung fügen. Ich versuche so, das Thema in einem großen Schwung komplett abzuarbeiten - immer unter Beweisantritt.
- 1 -
Anlage
Anlass für dieses Schreiben ist der dringende Verdacht, das mit der Angeklagten Beate Zschäpe eine im Sinne der Anklage mutmaßlich Unschuldige in München vor Gericht steht Es besteht außerdem der dringende Verdacht, das die Bundesanwaltschaft von dieser Tatsache Kenntnis und dass das Bundeskriminalamt in Tateinheit mit verschiedenen Landeskriminalämtern Beweismittel verfälscht hat, um Beate Zschäpe u.a. wider besseren Wissens des mehrfachen Mordes und anderer Verbrechen zu beschuldigen. Es besteht der dringende Verdacht, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit Wissen des Bundeskanzleramtes, des Ministeriums des Inneren und des Ministerium für Justiz ermordet wurden, um die tatsächliche Aufklärung der sogenannten Dönermorde und der Polizistin Kiesewetter zu verhindern. Es besteht der dringende Verdacht, das der sogenannte NSU frei erfunden wurde.
Gliederung
I Putschartiges Heranziehen des Falls durch den Generalbundesanwalt am 11.11.2011 gegen geltendes Recht
Ziel : Zentralisierung aller Vorgänge rund um den mutmaßlich frei erfundenen NSU mit dem Ziel, die Öffentlichkeit und den Bundestag zu täuschen, ein Informationsmonopol zu errichten, die Mörder von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu decken und die Aufklärung der sogenannten Dönermode und des Mordes an Michele Kiesewetter zu verhindern
II Umfassende Beweismittelfälschungen durch die bei den Ermittlungen in der Zwickauer Frühlingsstrasse und am WoMo eingesetzten Beamten
Ziel : Das mutmaßlich putschartige Heranziehen des Falles durch den Generalbundesanwalt nachträglich zu legitmieren und den Deutschen Bundestag und die Deutsche Öffentlichkeit über den tatsächlichen Tathergang zu täuschen. Durch die Schaffung manipulierter Beweismittel und unter dem Schutz des Informationsmonopols die Massenmedien zu täuschen und der deutschen Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag einen frei erfundenen Tathergang zu suggerieren
III Auf der Basis von I und II erfolgt die Umbenennung von Straßen in Hamburg und Kassel nach mutmaßlichen Drogendealern und kriminellen Migranten Der Deutsche Bundestag hält eine Gedenkstunde ab.
Ziel : Der deutschen Öffentlichkeit einen neuen Nazischuldkomplex aufzuoktroyieren um vom eigentlichen Verbrechen – der Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard unter staatlicher Aufsicht und die Deckung der Täter bei den Dönermorden sowie der Polizistin Kiesewetter abzulenken. Mutmaßliche Zahlung von Schweigegeld an die Angehörigen der ermordeten Migranten nach orientalischer Sitte durch staatliche Behörden der BRD noch bevor eine Anklageschrift der Bundesanwaltschaft überhaupt vorlag
VI Verfolgung der im Sinne der Anklage mit hoher Wahrscheinlichkeit unschuldigen Beate Zschäpe
Ziel : Rechtskräftige Verurteilung der Beate Zschäpe als Mitglied der mutmaßlich frei erfundenen Terrorzelle NSU und damit die nachträgliche Legitimierung des mutmaßlich kriminellen Handels höchster staatlicher Stellen in der BRD. Die tatsächliche Aufklärung der Verbrechen an Böhnhardt und Mundlos sowie der Polizistin Kiesewetter und den ermordeten Migranten wäre damit für alle Zeit unterbunden.
V Schlussfolgerungen
Der Generalbundesanwalt und der Präsident des BKA sind politische Beamte und unterstehen dem Bundesministerium der Justiz bzw. dem Bundesinnenministerium. Es ist deswegen unwahrscheinlich, das beide Beamte ohne Weisung ihres Dienstherrn den Bundestag und die deutsche Öffentlichkeit belügen. Auch muss es für das Anweisen so offensichtlicher Lügen ein Motiv geben. Es besteht der dringende Verdacht, das im Auftrag der Bundesregierung am 04.11.2011 eine Sparkasse in Eisenach überfallen und in diesem Zusammenhang durch höchste staatliche Stellen der Bundesrepublik Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordet worden sind.
Ziel des Banküberfalls und der Ermordung von Mundlos und Böhnhardt, sowie der unter I und II aufgeführten Straftatbestände, war die freie Erfindung einer angeblich terroristischen Vereinigung (NSU) um es dem Generalbundesanwalt zu ermöglichen, die Ermittlungen zu den sogenannten Dönermorden und der Ermordung der Polizistin Kiesewetter gegen geltendes Recht, putschartig an sich zu reißen um deren Aufklärung dauerhaft zu verhindern. Die umfassenden logistischen und kommunikativen Möglichkeiten, welche eine solche Aktion erfordern, begründen den dringenden Verdacht, dass die „Stabsstelle“ zur Organisation der oben aufgeführten Verbrechen, direkt im Kanzleramt oder sogar noch darüber angesiedelt ist. Es bedurfte einer exakten Vorausplanung, gerade auch in Bezug auf den Banküberfall in Eisenach und der Ermordung von Uwe Mudlos und Uwe Böhnhardt.
I
Putschartiges Heranziehen des Falls durch den Generalbundesanwalt gegen geltendes Recht
Ia
rechtliche Stellung des Generalbundesanwalt
Die Bundesanwaltschaft ist nur für einen eng umgrenzten Deliktbereich strafverfolgungsbefugt.
Beweis : - Artikel 92 und 96 Grundgesetz
Deswegen muß diese Ausnahmezuständigkeit in jedem Einzelfall von Gesetzes wegen sorgfältig geprüft werden. Die Bundesanwaltschaft führt deswegen das „Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen“, in welchem derartige Prüfvorgänge (ARP) erfaßt werden.
Beweis : - - „Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen“ bei
der Bundesanwaltschaft
Je nach Ausgang dieser Prüfung mündet der ARP-Vorgang in ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft (BJs) oder in den Abschluss der ARP-Prüfung nach festgestellter Unzuständig-
keit. In diesem Fall verbleibt die Strafverfolgungskompetenz bei den jeweils örtlich zuständigen Landesstaatsanwaltschaften.
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt und der Strafverfolgung grundsätzlich Sache der Länder. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist ist der Bundesanwaltschaft als Bundesbehörde die Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes vorbehalten.
Beweis : - Artikel 96 Absatz 5 GG
- § 120 GVG
Eine unmittelbare Verfolgungskompetenz der Bundesanwaltschaft besteht für die in § 120 Abs. 1 aufgezählten Straftaten.Hierzu zählt insbesondere die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB.
Eine Verfolgungszuständigkeit der Bundesanwaltschaft ist nicht etwa schon dann gegeben, wenn eine der in § 120 Abs. 2 GVG aufgezählten schweren Straftaten – wie unter anderem Mord oder Totschlag - begangen wurde, sondern nur in den seltenen Fällen, in denen die Tat als ein gegen den Gesamtstaat gerichtetes Staatsschutzdelikt einzustufen ist.
Beweis : - Bericht der Evaluierungsgruppe ARP des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof vom 20.12.2011
Deswegen war es der Bundesanwaltschaft auch bis zum 11.11.2011 verwehrt, im Zusammenhang mit der Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Ermordung von acht Personen türkischer Herkunft sowie der Ermordung einer Person griechischer Herkunft zentral zu ermitteln. Die Ermittlungen wurden von den einzelnen Landesstaatsanwaltschaften geführt und standen kurz vor der Aufklärung.
Beweis : - wie zuvor
Lediglich bei Hinweisen auf das Bestehen einer festgefügten terroristischen Vereinigung, kann der Generalbundesanwalt aus genuin eigener Zuständigkeit tätig werden.
Beweis : - wie zuvor
Ib
Generalbundesanwalt Harald Range u.a. belügen die Öffentlichkeit, den deutschen Bundestag und die Medien
1. Generalbundesanwalt Harald Range
Am Vormittag des 11.11.2011 verkündete Generalbundesanwalt Harald Range, das die in Zwickau am 09.11.2011 von unbekannter Bereitschaftspolizei im Brandschutt gefundene Ceska (BKA Bezeichnung W 04) die Tatwaffe sei, welche bei allen 9 Dönermorden zum Einsatz kam.
Beweis : - Pressemitteilung des GBA Nummer 35/2011 vom 11.11.2011
- Protokoll über kriminaltechnische Tatortarbeit vom 10.11.2011, Vorgangsnummer : 269/11/173120 bei Polizeidirektion Südwestsachsen, BKA-Az.: 2 BJs 162/11-2; ST 14 – 140006/11
Der Generalbundesanwalt sagt offensichtlich bewußt die Unwahrheit, d.h. er lügt, denn die von ihm als Mordwaffe bezeichnete Ceska (W 04) ging erst am 10.11.2011 beim BKA ein, mit der Bitte um Molekulargenetische Untersuchung der Ceska (W 04) u.a. Waffen. Das Ergebnis dieser Untersuchung lag ausweislich des Untersuchungsprotokolls erst am 23.12.2011 vor. Es wurde keine DNA von Mundlos, Böhnhard und Zschäpe festgestellt, so das diesbezüglich auch keine Tatbeteiligung vom GBA abgeleitet werden konnte – schon garnicht am 11.11.2011.
Beweis : - Untersuchungsbericht KT 31 vom 23.12.2011, Az.: KT 31 – 2011/6242/1
Ausweislich der Ermittlungsakten kam die angebliche Tatwaffe Ceska W 04 dann am 11.11.2011 von KT 31 erst zur KT 21 (Waffenforensik). Damit ist bewiesen, dass der GBA die Ceska W 04 ohne jegliche Untersuchung als Tatwaffe für 9 Morde festlegte, denn eine Untersuchung durch die Waffenforensik konnte am Vormittag des 11.11.2011, dem Zeitpunkt der Pressemitteilung des GAB noch nicht stattgefunden haben.
Beweis : - wie zuvor
- Behördengutachten vom 07.12.2011, Az.: KT21 – 2011/6242/4
Damit ist bewiesen, das Generalbundesanwalt Harald Range am 11.11.2011 bei der Verkündung der Tatwaffe Ceska W 04 die Unwahrheit sagte.
Bei der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 21.11.2011 log der Generalbundesanwalt indem er persönlich auf eine Frage des Vorsitzenden Bosbach wie folgt antwortete, Zitat :
„Ich denke, das kann man sagen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.“ Zitat Ende
...5
Ende der ersten vier Seiten. Es folgen weitere Beweisvorträge aus den hier offengelegten Widersprüchen in den Ermittlungsakten. Die Schlußfolgerungen der Gliederung Punkt V kommen ja erst am Ende, aber ich glaube, man kann schon heute Folgendes ableiten :
1. Es gab am 04.11.2011 einen Banküberfall in Eisenach
2. Es gab am 04.11.2011 ein brennendes WoMo mit zwei Leichen in Stregda
daraus folgt direkt :
1. mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die Uwes die Sparkasse nicht überfallen (Beweisvortrag spar ich mir hier, kennt jjeder)
1a. deswegen mußten die Uwes auch nicht auf Fahrrädern flüchten und in Panik verfallen und deswegen wäre auch keine Polizei in Stregda aufgetaucht. Die hätten dort eine Woche parken können.
2. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben die Uwe sich nicht selbst erschossen (Beweisvortrag spar ich mir, kennt jeder)
daraus folgt direkt :
1. jemand anders mußte die Bank überfallen
2. jemand mußte die Uwes ermorden
daraus folgt direkt :
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist auszuschließen, das Range oder Ziercke Morde und Banküberfälle beauftragen. Deswegen muß es dafür eine Stabsstelle geben, denn alle Ereignisse sind zeitlich so verknüpft, dass sie aufeinander aufbauen. Fällt auch nur ein Glied aus der Kette, bricht alles zusammen. (siehe z.B. Ceska "Beweiskette" der BAW, welche ähnlich konstruert ist und welche beim Wgfall eines einzigen Gliedes auch sofort zusammenbricht)
daraus folgt direkt
Mutmaßlich gab es mehrere unabhängige Teams, welche zentral von einer Stabsstelle geführt wurden :
1. Team Banküberfall
2. Team Mörder Uwes (mutmaßlich gab diees Team auch Menzel die Vorlage mit den Dienstwaffen und "frisierte" den Tatort zuerst, indem es das WoMo nach der Tat in Stregda abstellte)
3. Team Menzel (Beweismittelfälschung, Täuschung der Öffentlichkeit, Unterdrückung wichtiger Informationen, z.B. Speicherkarte der Feuerwehr)
3. Team Frühlingsstrasse (Sprengung und Beweismittelfälschung)
4. Team LKA Stuttgart ( Beweismittelfälschung - wird später zur Zusammenarbeit mit Team 3 und 4 legitimiert)
5. Team BAW/BKA
6. Team VfS
daraus folgt direkt
Eine zentrale Stabstelle braucht auch zentrale "Ermittlungen" um die Kontrolle zu behalten und das eigentliche Ziel, die willkürliche Errichtung einer terroristischen Vereinigung zu schaffen. Nur der Umstand einer terroristischen Vereinigung eröffnet die Möglichkeit zentraler Ermittlungen und damit zentraler Kontrolle über den Generalbundesanwalt.
daraus folgt :
niemand überfällt eine Bank, sprengt ein Haus in die Luft und ermordet zig Leute nur um Beate Zschäpe vor Gericht stellen zu können.(auch nicht mit dem Ziel, eine neue Kampagne gegen "RECHTS" zu starten. Da gäbe es viel einfachere Möglichkeiten mit nur einem Tatort und einem Täter, aber dem gleicher Effekt in den Medien. Viel leichter zu kontrollieren) Der Banküberfall und die Morde und auch die Frühlingsstrasse müssen lange voraus geplant worden sein - denn der zeitliche Zusammenhang ist evident. Als Motiv der ganzen - ansonsten völlig widersinnigen Aktion - steht mit hoher Wahrscheinlichkeit das Bestreben, die Mörder und die Tatumstände der Dönermorde und die Umstände bei der Ermordung der Polizistin Kiesewetter zu decken. Beide Vorgänge sind ja jetzt "von Amts wegen" verknüpft, obwohl hier klar sein dürfte, das eine solche Verknüpfung absurd ist - was ja auch der Verlauf des Prozesses zeigt.
daraus folgt :
das Gesamtkonstrukt funktioniert nur unter dem Deckmantel eines Informationsmonopols, welches durch die Veröffentlichung der Ermittlungsakten nicht mehr existiert. Die Folgen sind allgemein zu besichtigen.
Noch eine Anmerkung. Hohe politische Beamte würden niemals solch dreiste Lügen tätigen, wenn sie nicht sicher wären, das politische Kontinuität herrscht. Immerhin zieht sich der Fall über mehr als 10 Jahre, also mehrere Legislaturperioden. Innenpolitisch ist damit gerade KEINE Kontinuität gegeben, denn Range und Ziercke können sich nicht sicher sein, ob der nächste Minister von der politischen Konkurenz stammt und die beiden über die Klinge springen läßt. Einzig auf AUSSENPOLITISCHEM Gebiet herrscht Kontinuität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und einzig hier kann die Sicherheit für alle mutmaßlichen Mittäter anzusiedeln sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist demzufolge der Kopf des Ganzen im Umfeld der Besatzungsmächte zu suchen, während die Stabsstelle mutmaßlich dem Kanzleramt direkt untersteht. Es bedaf ja auch profunder Kenntnisse der deutschen Gegebenheiten, Arbeitsweisen, Kultur etc. Das kann nur von Innen koordiniert werden während die Sicherheit für die mutmaßlichen Verbrecher wiederum nur von Aussen kommen kann.
Soweit sei das noch nachgetragen. Bricht EIN Glied der Kette, bricht alles auseinander. Man muss sich nur auf die Sollbruchstellen konzentrieren.
Ich kopiere hier den Text der ersten 4 Seiten meines Konzepts hinein. Zum Verständnis reicht die Gliederung. Die sich anschließenden Beweisvorträge beinhalten im Wesentlichen das, was auch bei anderen Schreiben und in Mails schon vorgetragen wurde. Allerdings ist die "Anordnung" etwas anders, weil die Beweise sich hier in die Gliederung fügen. Ich versuche so, das Thema in einem großen Schwung komplett abzuarbeiten - immer unter Beweisantritt.
- 1 -
Anlage
Anlass für dieses Schreiben ist der dringende Verdacht, das mit der Angeklagten Beate Zschäpe eine im Sinne der Anklage mutmaßlich Unschuldige in München vor Gericht steht Es besteht außerdem der dringende Verdacht, das die Bundesanwaltschaft von dieser Tatsache Kenntnis und dass das Bundeskriminalamt in Tateinheit mit verschiedenen Landeskriminalämtern Beweismittel verfälscht hat, um Beate Zschäpe u.a. wider besseren Wissens des mehrfachen Mordes und anderer Verbrechen zu beschuldigen. Es besteht der dringende Verdacht, das Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit Wissen des Bundeskanzleramtes, des Ministeriums des Inneren und des Ministerium für Justiz ermordet wurden, um die tatsächliche Aufklärung der sogenannten Dönermorde und der Polizistin Kiesewetter zu verhindern. Es besteht der dringende Verdacht, das der sogenannte NSU frei erfunden wurde.
Gliederung
I Putschartiges Heranziehen des Falls durch den Generalbundesanwalt am 11.11.2011 gegen geltendes Recht
Ziel : Zentralisierung aller Vorgänge rund um den mutmaßlich frei erfundenen NSU mit dem Ziel, die Öffentlichkeit und den Bundestag zu täuschen, ein Informationsmonopol zu errichten, die Mörder von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu decken und die Aufklärung der sogenannten Dönermode und des Mordes an Michele Kiesewetter zu verhindern
II Umfassende Beweismittelfälschungen durch die bei den Ermittlungen in der Zwickauer Frühlingsstrasse und am WoMo eingesetzten Beamten
Ziel : Das mutmaßlich putschartige Heranziehen des Falles durch den Generalbundesanwalt nachträglich zu legitmieren und den Deutschen Bundestag und die Deutsche Öffentlichkeit über den tatsächlichen Tathergang zu täuschen. Durch die Schaffung manipulierter Beweismittel und unter dem Schutz des Informationsmonopols die Massenmedien zu täuschen und der deutschen Öffentlichkeit und dem Deutschen Bundestag einen frei erfundenen Tathergang zu suggerieren
III Auf der Basis von I und II erfolgt die Umbenennung von Straßen in Hamburg und Kassel nach mutmaßlichen Drogendealern und kriminellen Migranten Der Deutsche Bundestag hält eine Gedenkstunde ab.
Ziel : Der deutschen Öffentlichkeit einen neuen Nazischuldkomplex aufzuoktroyieren um vom eigentlichen Verbrechen – der Ermordung von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard unter staatlicher Aufsicht und die Deckung der Täter bei den Dönermorden sowie der Polizistin Kiesewetter abzulenken. Mutmaßliche Zahlung von Schweigegeld an die Angehörigen der ermordeten Migranten nach orientalischer Sitte durch staatliche Behörden der BRD noch bevor eine Anklageschrift der Bundesanwaltschaft überhaupt vorlag
VI Verfolgung der im Sinne der Anklage mit hoher Wahrscheinlichkeit unschuldigen Beate Zschäpe
Ziel : Rechtskräftige Verurteilung der Beate Zschäpe als Mitglied der mutmaßlich frei erfundenen Terrorzelle NSU und damit die nachträgliche Legitimierung des mutmaßlich kriminellen Handels höchster staatlicher Stellen in der BRD. Die tatsächliche Aufklärung der Verbrechen an Böhnhardt und Mundlos sowie der Polizistin Kiesewetter und den ermordeten Migranten wäre damit für alle Zeit unterbunden.
V Schlussfolgerungen
Der Generalbundesanwalt und der Präsident des BKA sind politische Beamte und unterstehen dem Bundesministerium der Justiz bzw. dem Bundesinnenministerium. Es ist deswegen unwahrscheinlich, das beide Beamte ohne Weisung ihres Dienstherrn den Bundestag und die deutsche Öffentlichkeit belügen. Auch muss es für das Anweisen so offensichtlicher Lügen ein Motiv geben. Es besteht der dringende Verdacht, das im Auftrag der Bundesregierung am 04.11.2011 eine Sparkasse in Eisenach überfallen und in diesem Zusammenhang durch höchste staatliche Stellen der Bundesrepublik Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ermordet worden sind.
Ziel des Banküberfalls und der Ermordung von Mundlos und Böhnhardt, sowie der unter I und II aufgeführten Straftatbestände, war die freie Erfindung einer angeblich terroristischen Vereinigung (NSU) um es dem Generalbundesanwalt zu ermöglichen, die Ermittlungen zu den sogenannten Dönermorden und der Ermordung der Polizistin Kiesewetter gegen geltendes Recht, putschartig an sich zu reißen um deren Aufklärung dauerhaft zu verhindern. Die umfassenden logistischen und kommunikativen Möglichkeiten, welche eine solche Aktion erfordern, begründen den dringenden Verdacht, dass die „Stabsstelle“ zur Organisation der oben aufgeführten Verbrechen, direkt im Kanzleramt oder sogar noch darüber angesiedelt ist. Es bedurfte einer exakten Vorausplanung, gerade auch in Bezug auf den Banküberfall in Eisenach und der Ermordung von Uwe Mudlos und Uwe Böhnhardt.
I
Putschartiges Heranziehen des Falls durch den Generalbundesanwalt gegen geltendes Recht
Ia
rechtliche Stellung des Generalbundesanwalt
Die Bundesanwaltschaft ist nur für einen eng umgrenzten Deliktbereich strafverfolgungsbefugt.
Beweis : - Artikel 92 und 96 Grundgesetz
Deswegen muß diese Ausnahmezuständigkeit in jedem Einzelfall von Gesetzes wegen sorgfältig geprüft werden. Die Bundesanwaltschaft führt deswegen das „Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen“, in welchem derartige Prüfvorgänge (ARP) erfaßt werden.
Beweis : - - „Allgemeines Register für politische Staatsschutzstrafsachen“ bei
der Bundesanwaltschaft
Je nach Ausgang dieser Prüfung mündet der ARP-Vorgang in ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft (BJs) oder in den Abschluss der ARP-Prüfung nach festgestellter Unzuständig-
keit. In diesem Fall verbleibt die Strafverfolgungskompetenz bei den jeweils örtlich zuständigen Landesstaatsanwaltschaften.
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ist die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt und der Strafverfolgung grundsätzlich Sache der Länder. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist ist der Bundesanwaltschaft als Bundesbehörde die Strafverfolgung auf dem Gebiet des Staatsschutzes vorbehalten.
Beweis : - Artikel 96 Absatz 5 GG
- § 120 GVG
Eine unmittelbare Verfolgungskompetenz der Bundesanwaltschaft besteht für die in § 120 Abs. 1 aufgezählten Straftaten.Hierzu zählt insbesondere die Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB.
Eine Verfolgungszuständigkeit der Bundesanwaltschaft ist nicht etwa schon dann gegeben, wenn eine der in § 120 Abs. 2 GVG aufgezählten schweren Straftaten – wie unter anderem Mord oder Totschlag - begangen wurde, sondern nur in den seltenen Fällen, in denen die Tat als ein gegen den Gesamtstaat gerichtetes Staatsschutzdelikt einzustufen ist.
Beweis : - Bericht der Evaluierungsgruppe ARP des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof vom 20.12.2011
Deswegen war es der Bundesanwaltschaft auch bis zum 11.11.2011 verwehrt, im Zusammenhang mit der Ermordung der Polizistin Kiesewetter und der Ermordung von acht Personen türkischer Herkunft sowie der Ermordung einer Person griechischer Herkunft zentral zu ermitteln. Die Ermittlungen wurden von den einzelnen Landesstaatsanwaltschaften geführt und standen kurz vor der Aufklärung.
Beweis : - wie zuvor
Lediglich bei Hinweisen auf das Bestehen einer festgefügten terroristischen Vereinigung, kann der Generalbundesanwalt aus genuin eigener Zuständigkeit tätig werden.
Beweis : - wie zuvor
Ib
Generalbundesanwalt Harald Range u.a. belügen die Öffentlichkeit, den deutschen Bundestag und die Medien
1. Generalbundesanwalt Harald Range
Am Vormittag des 11.11.2011 verkündete Generalbundesanwalt Harald Range, das die in Zwickau am 09.11.2011 von unbekannter Bereitschaftspolizei im Brandschutt gefundene Ceska (BKA Bezeichnung W 04) die Tatwaffe sei, welche bei allen 9 Dönermorden zum Einsatz kam.
Beweis : - Pressemitteilung des GBA Nummer 35/2011 vom 11.11.2011
- Protokoll über kriminaltechnische Tatortarbeit vom 10.11.2011, Vorgangsnummer : 269/11/173120 bei Polizeidirektion Südwestsachsen, BKA-Az.: 2 BJs 162/11-2; ST 14 – 140006/11
Der Generalbundesanwalt sagt offensichtlich bewußt die Unwahrheit, d.h. er lügt, denn die von ihm als Mordwaffe bezeichnete Ceska (W 04) ging erst am 10.11.2011 beim BKA ein, mit der Bitte um Molekulargenetische Untersuchung der Ceska (W 04) u.a. Waffen. Das Ergebnis dieser Untersuchung lag ausweislich des Untersuchungsprotokolls erst am 23.12.2011 vor. Es wurde keine DNA von Mundlos, Böhnhard und Zschäpe festgestellt, so das diesbezüglich auch keine Tatbeteiligung vom GBA abgeleitet werden konnte – schon garnicht am 11.11.2011.
Beweis : - Untersuchungsbericht KT 31 vom 23.12.2011, Az.: KT 31 – 2011/6242/1
Ausweislich der Ermittlungsakten kam die angebliche Tatwaffe Ceska W 04 dann am 11.11.2011 von KT 31 erst zur KT 21 (Waffenforensik). Damit ist bewiesen, dass der GBA die Ceska W 04 ohne jegliche Untersuchung als Tatwaffe für 9 Morde festlegte, denn eine Untersuchung durch die Waffenforensik konnte am Vormittag des 11.11.2011, dem Zeitpunkt der Pressemitteilung des GAB noch nicht stattgefunden haben.
Beweis : - wie zuvor
- Behördengutachten vom 07.12.2011, Az.: KT21 – 2011/6242/4
Damit ist bewiesen, das Generalbundesanwalt Harald Range am 11.11.2011 bei der Verkündung der Tatwaffe Ceska W 04 die Unwahrheit sagte.
Bei der nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 21.11.2011 log der Generalbundesanwalt indem er persönlich auf eine Frage des Vorsitzenden Bosbach wie folgt antwortete, Zitat :
„Ich denke, das kann man sagen. Nach dem bisherigen Ergebnis der Obduktion ist es so, dass Herr Herr Mundlos Herrn Böhnhardt erschossen hat und dann sich selbst gerichtet hat.“ Zitat Ende
...5
Ende der ersten vier Seiten. Es folgen weitere Beweisvorträge aus den hier offengelegten Widersprüchen in den Ermittlungsakten. Die Schlußfolgerungen der Gliederung Punkt V kommen ja erst am Ende, aber ich glaube, man kann schon heute Folgendes ableiten :
1. Es gab am 04.11.2011 einen Banküberfall in Eisenach
2. Es gab am 04.11.2011 ein brennendes WoMo mit zwei Leichen in Stregda
daraus folgt direkt :
1. mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die Uwes die Sparkasse nicht überfallen (Beweisvortrag spar ich mir hier, kennt jjeder)
1a. deswegen mußten die Uwes auch nicht auf Fahrrädern flüchten und in Panik verfallen und deswegen wäre auch keine Polizei in Stregda aufgetaucht. Die hätten dort eine Woche parken können.
2. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit haben die Uwe sich nicht selbst erschossen (Beweisvortrag spar ich mir, kennt jeder)
daraus folgt direkt :
1. jemand anders mußte die Bank überfallen
2. jemand mußte die Uwes ermorden
daraus folgt direkt :
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist auszuschließen, das Range oder Ziercke Morde und Banküberfälle beauftragen. Deswegen muß es dafür eine Stabsstelle geben, denn alle Ereignisse sind zeitlich so verknüpft, dass sie aufeinander aufbauen. Fällt auch nur ein Glied aus der Kette, bricht alles zusammen. (siehe z.B. Ceska "Beweiskette" der BAW, welche ähnlich konstruert ist und welche beim Wgfall eines einzigen Gliedes auch sofort zusammenbricht)
daraus folgt direkt
Mutmaßlich gab es mehrere unabhängige Teams, welche zentral von einer Stabsstelle geführt wurden :
1. Team Banküberfall
2. Team Mörder Uwes (mutmaßlich gab diees Team auch Menzel die Vorlage mit den Dienstwaffen und "frisierte" den Tatort zuerst, indem es das WoMo nach der Tat in Stregda abstellte)
3. Team Menzel (Beweismittelfälschung, Täuschung der Öffentlichkeit, Unterdrückung wichtiger Informationen, z.B. Speicherkarte der Feuerwehr)
3. Team Frühlingsstrasse (Sprengung und Beweismittelfälschung)
4. Team LKA Stuttgart ( Beweismittelfälschung - wird später zur Zusammenarbeit mit Team 3 und 4 legitimiert)
5. Team BAW/BKA
6. Team VfS
daraus folgt direkt
Eine zentrale Stabstelle braucht auch zentrale "Ermittlungen" um die Kontrolle zu behalten und das eigentliche Ziel, die willkürliche Errichtung einer terroristischen Vereinigung zu schaffen. Nur der Umstand einer terroristischen Vereinigung eröffnet die Möglichkeit zentraler Ermittlungen und damit zentraler Kontrolle über den Generalbundesanwalt.
daraus folgt :
niemand überfällt eine Bank, sprengt ein Haus in die Luft und ermordet zig Leute nur um Beate Zschäpe vor Gericht stellen zu können.(auch nicht mit dem Ziel, eine neue Kampagne gegen "RECHTS" zu starten. Da gäbe es viel einfachere Möglichkeiten mit nur einem Tatort und einem Täter, aber dem gleicher Effekt in den Medien. Viel leichter zu kontrollieren) Der Banküberfall und die Morde und auch die Frühlingsstrasse müssen lange voraus geplant worden sein - denn der zeitliche Zusammenhang ist evident. Als Motiv der ganzen - ansonsten völlig widersinnigen Aktion - steht mit hoher Wahrscheinlichkeit das Bestreben, die Mörder und die Tatumstände der Dönermorde und die Umstände bei der Ermordung der Polizistin Kiesewetter zu decken. Beide Vorgänge sind ja jetzt "von Amts wegen" verknüpft, obwohl hier klar sein dürfte, das eine solche Verknüpfung absurd ist - was ja auch der Verlauf des Prozesses zeigt.
daraus folgt :
das Gesamtkonstrukt funktioniert nur unter dem Deckmantel eines Informationsmonopols, welches durch die Veröffentlichung der Ermittlungsakten nicht mehr existiert. Die Folgen sind allgemein zu besichtigen.
Noch eine Anmerkung. Hohe politische Beamte würden niemals solch dreiste Lügen tätigen, wenn sie nicht sicher wären, das politische Kontinuität herrscht. Immerhin zieht sich der Fall über mehr als 10 Jahre, also mehrere Legislaturperioden. Innenpolitisch ist damit gerade KEINE Kontinuität gegeben, denn Range und Ziercke können sich nicht sicher sein, ob der nächste Minister von der politischen Konkurenz stammt und die beiden über die Klinge springen läßt. Einzig auf AUSSENPOLITISCHEM Gebiet herrscht Kontinuität seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland und einzig hier kann die Sicherheit für alle mutmaßlichen Mittäter anzusiedeln sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist demzufolge der Kopf des Ganzen im Umfeld der Besatzungsmächte zu suchen, während die Stabsstelle mutmaßlich dem Kanzleramt direkt untersteht. Es bedaf ja auch profunder Kenntnisse der deutschen Gegebenheiten, Arbeitsweisen, Kultur etc. Das kann nur von Innen koordiniert werden während die Sicherheit für die mutmaßlichen Verbrecher wiederum nur von Aussen kommen kann.
Soweit sei das noch nachgetragen. Bricht EIN Glied der Kette, bricht alles auseinander. Man muss sich nur auf die Sollbruchstellen konzentrieren.