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Post by jjb on Jan 20, 2017 22:03:57 GMT 1
ich denke, der rechtsstaat wird sich von seiner kulanten seite zeigen, nachdem so viel gezweifelt wurde. man wird die tante nur wegen brandstiftung verknacken, weil man ja leider- in dubio pro reo- der tante nicht mehr nachweisen kann, auch wenn man sich moralisch sicher ist, daß es eine nazihexe ist. der zentralrat der finnen u7nd die üblichen verdächtigen werden schäumen und der doofmichel wird sich denken: siehste, in merkeldeutschland gehts doch noch fair zu. die tante wird 18 monate irgendwo sitzen, dann kriegt sie eine neue identität, ne hütte in südafrika mit pool und 3.000 $ monatlich. früher hat man seine v leute nach holland entsorgt, was aber probleme gab, die bekamen irgendwann heimweh und fuhren über die grenze. daher entsorgt man seine v-leute (so man sie nicht in womos pyrolytisch entsorgt) seit einigen jahren lieber bei den buren. sagte meine wie gewöhnlich sehr gut informierte quelle
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Post by Deleted on Jan 20, 2017 23:39:39 GMT 1
Ich würde mich nicht wundern, wenn sogar lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung dabei heraus käme.
Sie haben Zschäpe vermutlich unter Psychopharmaka gesetzt und sie weich gekocht. Ihr wurde vorgehalten, dass sie ohne ein „Geständnis“, also ohne ein Zeichen der Reue nie wieder die Freiheit erlangen würde. Und sie müsse die Aussagen ja nicht einmal selber formulieren, ihre Anwälte würden das für sie übernehmen. Sie hat sich – der Hysterie nahe - auf den „Deal“ eingelassen. Leider ist es aber nun mal so, dass sich das Gericht an solche vagen Versprechungen keineswegs halten muss, und beweisbar sind sie auch nicht. Zur Freude von Richter Götzl und Bundesanwaltschaft hat Zschäpe die Täterschaft der Uwes bestätigt und damit den einzigen „Beweis“ für die Anklage geliefert. Nur eine Sicherungsverwahrung kann dauerhaft verhindern, dass Zschäpe ihre Meinung ändert und ihr „Geständnis“ widerruft. Nach der Verkündung des Urteils wird sie gegebenfalls komplett psychisch zusammenbrechen. Dann kann man sie dauerhaft mit Psychopharmaka vollpumpen, bis sie jegliche Glaubwürdigkeit und jegliches Erinnerungsvermögen verloren hat. Eine Irre ist keine Gefahr mehr! Der Psychiater Henning Saß hat dieses unbarmherzige Urteil schon vorbereitet, indem er dem Gericht die Sicherungsverwahrung empfohlen hat, da Zschäpe möglicherweise immer noch gefährlich sei.
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Post by angler on Jan 21, 2017 2:08:29 GMT 1
Ich würde mich nicht wundern, wenn sogar lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung dabei heraus käme. Sie haben Zschäpe vermutlich unter Psychopharmaka gesetzt und sie weich gekocht. Ihr wurde vorgehalten, dass sie ohne ein „Geständnis“, also ohne ein Zeichen der Reue nie wieder die Freiheit erlangen würde. Und sie müsse die Aussagen ja nicht einmal selber formulieren, ihre Anwälte würden das für sie übernehmen. Sie hat sich – der Hysterie nahe - auf den „Deal“ eingelassen. Leider ist es aber nun mal so, dass sich das Gericht an solche vagen Versprechungen keineswegs halten muss, und beweisbar sind sie auch nicht. Zur Freude von Richter Götzl und Bundesanwaltschaft hat Zschäpe die Täterschaft der Uwes bestätigt und damit den einzigen „Beweis“ für die Anklage geliefert. Nur eine Sicherungsverwahrung kann dauerhaft verhindern, dass Zschäpe ihre Meinung ändert und ihr „Geständnis“ widerruft. Nach der Verkündung des Urteils wird sie gegebenfalls komplett psychisch zusammenbrechen. Dann kann man sie dauerhaft mit Psychopharmaka vollpumpen, bis sie jegliche Glaubwürdigkeit und jegliches Erinnerungsvermögen verloren hat. Eine Irre ist keine Gefahr mehr! Der Psychiater Henning Saß hat dieses unbarmherzige Urteil schon vorbereitet, indem er dem Gericht die Sicherungsverwahrung empfohlen hat, da Zschäpe möglicherweise immer noch gefährlich sei. Was ist jetzt eigentlich aus den 5,7 Promille geworden? Beatchen hat ja extra zwei Flaschen Sekt mitgenommen und das Beutegeld liegen lassen, weil man mit dem keinen frischen Sekt kaufen könnte. Diesen saublöden Ghostwritern sei Dank.
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Post by nsulm on Jan 21, 2017 8:01:20 GMT 1
Die Promillerechnung war als Notausgang gedacht und kann durchaus auf Knastlogik- Anteile B.Z., Mithäftlinge und Korrekturlesung der Anwälte- basieren. Problem daran ist, dass sie es auf den Schirm bekommen hatte, sich nicht in die Luft zu jagen und auch ohne Verbrennungen/Versengung der Wimpern und Augenbrauen u.a., die Sprengung zu bewerkstelligen. Und das spricht gegen eine Bewusstseinstrübung. Es ist Gegenstand der Verhandlung gewesen, ob sie rauschmittelbedingt "eingeschränkt schuldfähig" ist. Mindestens genauso wiegt aber auch der Umstand, dass sie sich selbst gestellt hat. Denn einem "Selbstssteller" keine Vergünstigungen einzuräumen, ist keine gute Idee... . - und das selbst Stellen kann auch so verstanden werden, dass B.Z. froh war, endlich nicht mehr weglaufen zu müssen ... ----- Kurz aus dem echtem Leben: Kollege von mir stand vor Gericht. Sein Anwalt- Partner des Mannes der den großen Auftritt gewohnt ist, wenn es zischt statt kracht in der Republik- gab eine ziemlich optimistische Einschätzung ab- bis der Gutachter das Urteil sprach ... .
Die wissen schon(längst-Akteneinsicht) warum der/ die SS/SA die Fresse halten soll. Denn ohne Gutachten, das genau das Gegenteil aussagt- und ähnlich die Erwartungen befriedigt- hat der Nazi freie Fahrt.
Selbst unter idealen Bedingungen kann ich von Götzl nicht erwarten, dass er es sich unnötig schwer macht.
Die Verteidigung hätte "all in" gehen müssen. ... HSS-MÄßIG Irre, einfach nur irre, den anderen Verteidigern das Vertrauen zu schenken... . Der Wechselkurs der 13 Silberlinge würde mich interessieren (Kahane-Aluchips; K.K.Kronen?) ...
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Post by jjb on Jan 21, 2017 9:35:18 GMT 1
ist ja egal, was das urteil wird. interessanter wäre es, 5 jahre später mal nach der dame zu recherchieren. ob man sie finden wird? ob sie sich in der zelle erhängt und einen auswei....äh ein schuldtriefenden abschiedsbrief hinterläßt? dann hat der versprochene deal wohl nicht geklappt...
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Post by mundhardt on Jan 23, 2017 16:45:39 GMT 1
Zschäpe geht für 15 Jahre wegen Mordes hinter Gittern, ohne Sicherungsverwahrung, das bekommt man nicht durch da sie ja laut offizieller Sprechart nur in Verbindung mit "ihren" Uwes gefährlich war und die Taten mit geplant hat. Und da ja bisher auch keine weiteren NSU Mitglieder gefunden werden konnten, so ein Jammer aber auch. Da die Uwes aber maustot sind gibt es für Zschäpe auch keine treibende Terrorkraft mehr in ihrem Leben. Da ändert auch der tolle Herr Saß nichts mit seinem tollen Gutachten. Aber sie ist des Mordes an den 10 Menschen schuldig, allein schon weil sie ja durch die "Mundlossiche Adventsbeichte" von den Taten wusste und eben nicht zur Polizei gegangen ist um die Männer an zu zeigen und weil sie ja trotzdem noch so böse war und mit den Mördern in den Urlaub fuhr und weiter machte als sei nicht geschehen.Und ganz zu schweigen von der Dreistigkeit die Mörderwäsche der Uwes auch noch zu waschen und ganz spiesig in der Frühlingstraße an die Leine zu hängen. Außerdem muss man muss ja auch bedenken das wir ja im Superwahljahr sind und da kann ja das OLG München nicht hin gehen und ein mildes Urteil im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" sprechen. Wo kämen wir denn da hin wenn Zschäpe unter guten Umständen dann schon während der kommenden Legislaturperiode aus dem Knast entlassen wird und dann in Verlegenheit käme zu plaudern wie das wirklich war mit der "TNT- Garage" in Jena und den Jahren danach oder auch davor? Nix genaues weis man ja. Man denke sich nur sie würde dann auch noch interna ausplaudern wie das sie ja überhaupt nicht die große Liebesbeziehung mit Böhnhardt hatte wie das immer von den Qualitätsmedien dargestellt wurde. Also nein da würden ja dann doch irgendwann zu viele Fragen beim deutschen Michel aufkommen, das muss man verhindern das die Herde wach wird und Zschäpe somit lange weg sperren. Irgendwann kräht kein Hahn mehr nach ihr und man kann sie dann nach 15 Jahren entlassen- in den Zeugenschutz versteht sich. Muss ja nicht so ein Wirbel gemacht werden wie bei der Frau Becker damals.
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Post by jjb on Jan 23, 2017 17:24:47 GMT 1
das macht aber dann nur beihilfe, lieber mundhardt. dafür gibts keine 15 jahre man kann ihr nur brandstiftung und beihilfe anhängen. alles andere ist sogar dem "rechtsstaat" zu peinlich
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Post by mundhardt on Jan 23, 2017 22:10:03 GMT 1
Dafür hätte die Verteidigung aber besser arbeiten müssen und Zschäpe vielleicht auch persönlich sprechen müssen. Diese vorgetragenen Floskeln und die Zuweisung aller Schuld an die toten Uwes wird ihr der Richter Götzl nicht abkaufen. Zumal es hier nicht um Gerechtigkeit für die Angeklagte geht, es geht darum die Nebenkläger und somit die unschuldig verurteilten Familien(durch die ach so rechtsradikal geführten Ermittlungen der deutschen Behörden) der neun getöteten Kleingewerbetreibenden zu befriedigen und um dem Volk zu zeigen das Nazis nicht durch kommen und die volle Härte des "Rechtsstaats" zu spüren bekommen. Somit den Schuldkult zu stützen den man in Zeiten wie diesen mehr denn je pflegen muss.
Man darf auch das Saß-Gutachten nicht auser Acht lassen wo Zschäpe eben nicht als schwachses Anhängsel der Uwes begutachtet wurde sondern als selbsbewuste Frau die weis was sie tat, dieses stützt eben auch die Anklage nach der sie sich ja als aktives und vollwertiges Mitglied der "Terrorzelle" sah und ganu mitbestimmen wollte was gemacht wird. Das ist meine Meinung zu dem was passieren wird, ich lasse mich aber auch gerne überraschen. Sonst hätte sich ja dieser ganze Mamutprozess überhaupt nicht gelohnt wenn Frau Zschäpe nur wegen Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt würde. Man denke nur an den Aufschrei der dann ausbrechen würde, nein Richter Götzl weis genau was man von ihm erwartet und er wird auch liefern zum Wohle des "Rechtsstaates". So wird man dann eben den Mittelweg gehen, denn Sicherungsverwahrung ist nach dem neuesten EU-Urteil auch nicht mehr so einfach durch zu bekommen.
Was ich mir "wünschen" würde das steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt......
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Post by schaf15 on Jan 23, 2017 23:27:05 GMT 1
Ist schwierig einzuschätzen. Der gesamte Prozess hängt am Nachweis oder an der Widerlegung der "Terroristischen Vereinigung", egal wie viele Zauberrucksäcke noch auftauchen. Der Terrorbegriff wurde ja schon hinreichend erklärt. So fehlte beim NSU beispielsweise ein konstitutives Merkmal für derartige Formen von politisch motivierter Gewalt: die Kommunikation. Rechtsterroristen verzichten meist auf Bekennerschreiben, für sie besteht die Botschaft in der Auswahl des Anschlagsorts oder der Opfergruppe. Bei den Serienmorden des NSU an Menschen mit Migrationshintergrund wurde indes die damit einhergehende rassistische Motivation öffentlich nicht wahrgenommen. Die Polizeibehörden gingen von einem kriminellen Hintergrund im Umfeld der Opfer aus. Diese Fehlwahrnehmung "korrigierte" der NSU weder durch Bekenntnisse noch Symbole. ... Als terroristische Vereinigung gilt „ein auf längere Dauer angelegter organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, die in Verabredung handeln, um terroristische Straftaten zu begehen“. Glaubt das Gericht dem Zschäpe-Geständnis, hat sie erst im Nachhinein von Taten erfahren. Das sogenannte Bekennervideo benennt keine Mitglieder eines nsu, insbesondere nicht Zschäpe. Der Nachweis gemeinsamer Wohnungen wurde behördlicherseits "vergeigt" mit der falschen Fragestellung "Trio-Zeugen für Wohnung in der Polenzstraße 2 ab 2003 (nicht: 2001!) - ohne Würdigung des Fehlers vor Gericht!
Die Bundesanwaltschaft geht in der Anklageschrift im Wesentlichen von folgendem Ermittlungsergebnis aus: ... Ihre terroristischen Verbrechen betrachteten die „NSU“-Mitglieder als gemeinsame Taten, die sie in einer aufeinander abgestimmten Arbeitsteilung verübten. Danach sollten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos mögliche Anschlagsziele ausspähen und die Mordanschläge und Raubüberfälle ausführen. Die Angeschuldigte Zschäpe hatte hingegen die unverzichtbare Aufgabe, dem Dasein der terroristischen Vereinigung den Anschein von Normalität und Legalität zu geben. Dazu gehörte es, ihren Nachbarn und Bekannten die mit der Ausspähung möglicher Anschlagsziele und der Begehung der Taten verbundene häufige Abwesenheit von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unverfänglich zu erklären. Sie war außerdem dafür verantwortlich, an ihren jeweiligen Wohnorten eine unauffällige Fassade zu pflegen, um die Funktion der gemeinsamen Wohnung als Rückzugsort und Aktionszentrale der terroristischen Vereinigung zu sichern. Da mir nichts einfällt, wie man den Vorwurf des Anscheins von Normalität entkräften könnte und eine Wohnung für Jedermann ein Rückzugsort sein sollte;-) ... tendiere ich zu "lebenslang" für Mord, begangen durch eine terr. Vereinigung. Zur Begründung meiner Vermutung würde ich mich @moh anschließen: "Dann kann man sie dauerhaft mit Psychopharmaka vollpumpen, bis sie jegliche Glaubwürdigkeit und jegliches Erinnerungsvermögen verloren hat."
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Post by anmerkung on Jan 24, 2017 8:59:00 GMT 1
Wir haben es mit einem Strafprozeß zu tun, der in der BRD anders funktioniert als die amerikanischen Gerichtsfilme, die das deutsche Bildungsfernsehen als Gerichtsfernsehen zeigt.
Das eigentlich entscheidende im deutschen Strafprozeß ist, daß die Richter die Vorträge bewerten und würdigen und aus dieser, ihrer Würdigung, das Strafmaß festlegen. Fakten, Tatsachen, Beweise, all das ist völlig schnurz. Spielt für die Strafzumessung keine Rolle.
Deswegen findet ja vom ersten Tag an ein Rufmordprozeß statt. Der Ruf der Uwes wurde gemordet. Und jener der Angeklagten ganz kräftig mit. Alle wissen das. Alle machen mit. Und Götzl gestattet das.
Götzl hat die undankbare Aufgabe, eine Strafe zu finden, die bei der Antifa die Kotze eine Weile im Magen hält, die Medienmeute ruhigstellt und das Geheimhaltungsbedürfnis des Staates abdeckt.
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Post by mundhardt on Jan 24, 2017 13:42:51 GMT 1
Götzl hat die undankbare Aufgabe, eine Strafe zu finden, die bei der Antifa die Kotze eine Weile im Magen hält, die Medienmeute ruhigstellt und das Geheimhaltungsbedürfnis des Staates abdeckt. Und genau das ist der Knackpunkt, um das zu erreichen das alle "zufrieden" sind mit dem Urteil kann es nichts unter Lebenslang geben für Zschäpe. Was dann nach 5 bis 10 Jahren ist,das ist dann egal, bis dahin hat man einen neue Sau gefunden die man durch's mediale und gesellschaftliche Dorf treiben kann. Aber heute ist es wichtig ein harte Strafe zu sprechen um vor allem den Staat und seine NSU VT zu schützen. Und darum weis Richter Götzl ganz genau. Mal sehen was da heute noch für Rückfragen seitens der Anklage an den Herrn Saß kommen.........
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Post by anmerkung on Jan 24, 2017 13:48:25 GMT 1
www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-01/verteidigung-strafprozess-strafrecht-justiz-fischer-im-recht/komplettansichtIn München zeigt uns eine Angeklagte, worum es geht. Das atemlose Mediengeschwätz, die Zschäpe-Schau, die Hysterie um die angebliche "Pflicht" des Gerichts oder gar der Angeklagten, ein Kapitel des erträumten deutschen Geschichtsbuchs zu schreiben mittels "rückhaltloser Aufklärung", vor allem "aller Hintergründe", sind nichts als dummes Zeug. Richtig ist: Die Angeklagte Z. hat nicht die Spur von "Pflicht", uns ihre oder unsere Geschichte zu erklären. Sie hat das Recht, sich zu verteidigen, wie immer sie will. Die Nebenklägeranwälte, die sich in den Medien und auch sonst empören über die Weigerung dieser Angeklagten, ihre einzig wahre Autobiografie in die Mikrofone des Oberlandesgerichts zu diktieren, wissen das ganz genau. Wer sie als Verteidiger kennt, traut gelegentlich seinen Ohren nicht.
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Post by Admin on Jan 24, 2017 13:59:55 GMT 1
was will denn der dicke Fischer vom Betupperladen BGH eigentlich? Das BGH hat sich derart blamiert in Sachen NSU und Bekennervideo, der dicke Fischer sollte besser sein Maul nicht soweit aufreissen.
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Post by mogadisch on Jan 24, 2017 20:32:40 GMT 1
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Post by angler on Jan 24, 2017 21:57:58 GMT 1
Was will die Ramm samt (Es)elsbergerin damit denn sagen? Das wollte ich beim Bücherleser mal kommentieren. Paßt irgendwie als Antwort auf Deine Frage. So, hypothetisch.
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