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Post by schaf15 on Mar 2, 2016 22:52:40 GMT 1
Wer wollte am oder kurz nach dem 25.10.2011 nach Nürnberg fahren? ... Die Wunsiedel-Festival-Fans. Wenn man sowieso in der Gegend ist und wg. Sachsen-Feiertag am 31.10. ein verlängertes Wochenende hat.
Welches Womo/Versicherung Ein vorsätzlich gelegtes Feuer in einem Mietobjekt, ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden durch die damaligen Mieter=Besitzer - warum sollte die Versicherung etwas zahlen?
Ich weiß es nicht genau, aber es könnte eine solche Versicherung gegen Schäden durch Mieter geben. Wenn die Schäden aber vorsätzlich herbeigeführt wurden und die Schädiger nicht mehr für den Ersatz aufkommen können, besonders wenn der Schädiger nur hypothetisch benannt wurde (Tathergangshypothese: Mu zündelte) und die Brandursache nicht durch einen Gutachter ermittelt wurde, könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung mit einer Zahlung "wartet", bis endgültige Beweise für den versicherten Fall* vorliegen.
*Mu erschoss Bö. Durch die Schussabgabe entzündete sich ein unbemerkt ausgetretenes Gasgemisch. Weil der Fluchtweg durch Feuer versperrt war, bekam Mu Panik und erschoss sich selbst - aber genau das haben weder der Amtshilfe-Hilfsgutachter noch der Psychologe (spontane Deradikalisierung:-) ausgesagt!
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Post by Admin on Mar 3, 2016 2:55:15 GMT 1
die versicherung schickt keinen sachverstándigen am 30.12.2011 zum womo, wenn sie da nichts regulieren will...
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Post by schaf15 on Mar 3, 2016 21:32:53 GMT 1
die versicherung schickt keinen sachverstándigen am 30.12.2011 zum womo, wenn sie da nichts regulieren will... Die Kaskoversicherung könnte bei einem durch Dritte/Unbekannte verursachten Brandschaden einspringen. In unserem Fall hat aber der Versicherungsnehmer das Womo dem "Gerlach" freiwillig zum bestimmungsgemäßen Gebrauch überlassen. An der Stelle muss eindeutig geklärt sein, ob der Mietvertrag noch bestand (lebender Böhnhardt) oder ob er dem unsachgemäßen Gebrauch zugestimmt hat (gemeinsamer Entschluss, Beweise zu vernichten) oder ob er selbst/vorsätzlich das Feuer gelegt hat (Versicherungsausschluss). Da Polizei und Gericht sehr deutlich erklärt haben, dass die NSU-Terrorvereinigung immer "gemeinsam entschieden und gehandelt hat", kann man den -offiziell verlautbart- damals noch lebenden Brandstifter Mundlos nicht als unbekannten Dritten betrachten, sondern eher als Erfüllungsgehilfen. Insofern sehe ich keine Merkwürdigkeit in der Nichtzahlung der Versicherung! Die versicherte Gefahr der Entwendung liegt auch nicht vor, insbesondere, weil Knust den auf 04.11. geänderten Vertrag vorlegte und sogar eine mündliche Verlängerung bis 07.11. einräumte! Korrigiert mich bitte, wenn ich falschliege! Hier paar Fundstellen: Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Sache (das Fahrzeug) durch eine versicherte Gefahr - in der KFZ-Teilkaskoversicherung: Brand, Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub…)Schaden nehmen. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Im Schadensfall liegt die Beweislast auf Seiten des Versicherungsnehmers. Diese muss gegenüber seiner Kaskoversicherung nachweisen, dass es sich bei dem vorgetragenen Schaden um ein versichertes Ereignis handelt. Verhält sich der Nutzer mit einem Mietwagen grob fahrlässig, dies könnte zum Beispiel eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sein, sind Versicherungen von der Leistung befreit. [>> Bei Vorsatz/vorsätzlicher Brandstiftung demnach auch!] Dem Mieter steht es frei, die Haftung aus Unfällen für Schäden der Vermieterin durch Zahlung eines besonderen Entgeltes auszuschließen. Eine solche vertragliche Haftungsfreistellung entspricht dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung. ... Ein Anspruch auf eine vertragliche Haftungsbefreiung besteht des Weiteren nicht, wenn eine vom Mieter bzw . Fahrer zu erfüllende Obliegenheit vorsätzlich verletzt wurde. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
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Post by Admin on Mar 4, 2016 10:07:57 GMT 1
das ist alles nicht der Punkt...
der Punkt ist die in den akten nicht auffindbare Fahrgestellnummer und das Wegfallen des Kennzeichens ab Februar 2012 beim BKA.
Was ist der Sinn des AK NSU: Widersprueche aufzeigen. Lösen müssen die dann andere. Nicht wir.
Bislang hat man -aus gutem Grund- nicht zur Kenntnis genommen, dass da was faul ist. Mal sehen, wie lange sie das noch durchhalten.
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Post by Admin on Mar 6, 2016 8:22:02 GMT 1
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Post by Admin on Mar 6, 2016 8:23:45 GMT 1
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Post by Admin on Mar 6, 2016 8:26:09 GMT 1
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Post by Admin on Mar 6, 2016 8:26:55 GMT 1
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Post by Admin on Mar 9, 2016 17:10:17 GMT 1
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Post by anmerkung on Mar 10, 2016 21:56:50 GMT 1
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw11-pa-3-untersuchungsausschuss/414506NSU-II-Ausschuss hört weitere Krimainalbeamte Bei der nächsten Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses (Terrorgruppe NSU II) am Donnerstag, 17. März 2016, wird es erneut um die Ermittlungen nach den Geschehnissen am 4. November 2011 in Zwickau gehen, wo die letzte Wohnung der Terrorzelle mutmaßlich von Beate Zschäpe in die Luft gesprengt wurde. ... Als erster Zeuge soll Kriminaldirektor Frank Heimann aussagen, der damals den Abschnitt Zentrale Ermittlungen in der BAO leitete. Von ihm erhoffen sich die Ausschussmitglieder einen Überblick über die Schwerpunktsetzung und den damaligen Fortgang der Ermittlungen. Thematisiert werden dürfte auch die Frage, nach welchen Kriterien das Unterstützer-Umfeld der drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe erforscht wurde. Rekonstruktion der Handy-Daten Im Anschluss ist Kriminaloberkommissar Sascha Allendorf geladen. Er war im BKA mit der Auswertung der Mobiltelefon-Daten von Zschäpe befasst. Zwar blieben Zschäpes Handy und die dazugehörige SIM-Karte bis heute verschwunden, doch ließ sich ihre Kommunikation über das Handy zumindest in Teilen rekonstruieren. Das gilt auch für die aufgerufenen Web-Seiten auf ihrem Computer, der in der ausgebrannten Wohnung an der Zwickauer Frühlingsstraße gefunden wurde. Die Auswertung dieser Daten war damals Aufgabe von Kriminaloberkommissar Christoph Schneider. Er soll den Abgeordneten Auskunft darüber geben, zu welchen Ermittlungsergebnissen seine damalige Arbeit führte.Videos und Zeitungsausschnitte In der Zwickauer Wohnung des Terror-Trios waren mehrere Überwachungskameras installiert. Von den Aufnahmen blieben Fragmente erhalten, die im BKA von Kriminalhauptkommissar Achim Steiger rekonstruiert und ausgewertet wurden. Als vierter Zeuge soll er dem Ausschuss am 17. März unter anderem berichten, welche Besucher der Wohnung auf den Aufnahmen zu sehen waren und was für Rückschlüsse auf die Unterstützer-Szene daraus gezogen wurden. Als letzte Zeugin des Tages wird Kriminaloberkommissarin Janett Arnhold erwartet. Sie hat bei den Ermittlungen die zahlreichen Zeitungsausschnitte zu den NSU-Verbrechen ausgewertet, die in dem Brandschutt gefunden wurden. Von ihr wollen die Abgeordneten unter anderem erfahren, ob die Zeitungen, aus denen die Ausschnitte stammten, alle in Zwickau erhältlich waren. (rik/10.03.2016) Frank Heimann, Kriminaldirektor Sascha Allendorf, Kriminaloberkommissar Christoph Schneider, Kriminaloberkommissar Achim Steiger, Kriminalhauptkommissar Janett Arnhold, Kriminaloberkommissarin
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Post by Admin on Mar 17, 2016 8:00:56 GMT 1
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Post by anmerkung on Mar 18, 2016 11:56:21 GMT 1
Joachim Riecker ist Verfasser des Textes. twitter.com/JRiecker----- www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/415784Ermittler: Plan für Zwickauer Wohnung 3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss - 17.03.2016 Berlin: (hib/rik) Die Explosion und der anschließende Brand in der Wohnung an der Zwickauer Frühlingsstraße am 4. November 2011 waren nach Ansicht eines führenden Ermittlers des Bundeskriminalamts vorher von den drei mutmaßlichen NSU-Terroristen geplant worden. Als Zeuge vor dem 3. Untersuchungsausschuss (Terrorgruppe NSU II) sagte Kriminaldirektor Frank Heimann, er halte es für plausibel, dass Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe für den Fall einer Entdeckung ein solches Vorgehen abgesprochen haben. Bevor die Wohnung am Nachmittag des 4. November 2011 mutmaßlich von Zschäpe in die Luft gesprengt wurde, hatten sich ihre beiden Komplizen in einem Wohnmobil in Eisenach das Leben genommen, um einer Festnahme durch die Polizei zuvorzukommen. Heimann, der damals in der vom BKA gebildeten Sondereinheit den Abschnitt Zentrale Ermittlungen für den Fall leitete, versicherte gegenüber den Abgeordneten, dass man große Anstrengungen darauf verwandt habe, das Unterstützer-Umfeld aufzuklären. Dabei habe man nicht allgemein nach Rechtsextremisten an den Wohn- und Tatorten des Trios gesucht, sondern sei den Kontakten von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der rechtsradikalen Szene nachgegangen. Er habe den Eindruck gewonnen, dass die mutmaßlichen Terroristen nach ihrem Untertauchen im Februar 1998 zunächst auf einen großen Unterstützerkreis zurückgreifen konnten. In den späteren Jahren hätten sie sich aber immer weiter abgeschottet. Grund dafür seien vermutlich die schweren Verbrechen gewesen, die sie mittlerweile begangen hatten. Als Beispiel für die zunehmende Abschottung des Trios führte Heimann an, dass Mundlos am Ende keinen gültigen Personalausweis mehr besaß, da sich offenbar kein Unterstützer dafür gefunden hatte. Für Verwunderung sorgte unter den Abgeordneten, dass Zschäpe am 4. November 2011 auf ihrem Computer zahlreiche Internet-Seiten besucht hat, die keinerlei Bezug zu den Vorgängen in Eisenach hatten, von denen sie in der Zwischenzeit erfahren haben musste. Auf welche Weise das geschah, ist bis heute unbekannt. Von 11.34 Uhr bis 14.28 Uhr, also über fast drei Stunden lang, besuchte sie unter anderem Seiten von Greenpeace, des Diakonie-Zentrums Zwickau, einer Obdachlosenhilfe und verschiedener Lokalradios. Die letzte Seite, die sie vor dem Abschalten des Computers aufrief, trug den Titel "Fleisch von freilaufenden Tieren Zwickau". Wenig später führte sie die Explosion und den Brand in der Wohnung herbei. Der Ermittler Heimann wies erneut darauf hin, dass man bis heute nicht wisse, nach welchen Kriterien der NSU die Tatorte und Opfer ausgesucht habe. Nach der Enttarnung des Trios hätten er selbst und seine Kollegen im BKA permanent über diese Fragen diskutiert und nachgedacht, "bis in die Mittagspause hinein und nachts unter der Dusche auch noch". Doch alle Ermittlungen und Überlegungen dazu hätten nicht zum Ziel geführt.
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Post by Admin on Mar 18, 2016 12:51:41 GMT 1
Kritik an Ermittlungen zu Zschäpes Handy 3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss - 18.03.2016 Berlin: (hib/rik) Der Vorsitzende des 3. Untersuchungsausschusses "Terrorgruppe NSU II", Clemens Binninger (CDU), hat die Ermittlungen zum Mobiltelefon der mutmaßlichen NSU-Terroristin Beate Zschäpe kritisiert. In der Sitzung des Ausschusses am Donnerstag sagte Binninger, er hätte es für erforderlich gehalten, auch die Inhaber jener Telefonnummern zu ermitteln, die der Polizei von den Anbietern nur unvollständig übermittelt worden waren. Kriminaloberkommissar Sascha Allendorf, der im Bundeskriminalamt mit der Auswertung der Mobiltelefon-Daten von Zschäpe befasst war, wies als Zeuge die Kritik Binningers zurück. Der Aufwand für die Auswertung der Handy-Nummern, die nur unvollständig vorgelegen hätten, wäre zu groß gewesen. Nachdem vermutlich Zschäpe am Nachmittag des 4. November 2011 ihre gemeinsame Wohnung mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Zwickau in Brand gesetzt hatte, war ihre Handynummer von der Polizei in Erfahrung gebracht worden. Zur Überprüfung der Telefongespräche, die sie über ihr Handy geführt hatte, wurden in den folgenden Wochen die jeweiligen Provider kontaktiert. Allendorf wies darauf hin, dass es damals keine gesetzliche Grundlage für eine Vorratsdatenspeicherung gab und die Verbindungsdaten von den Anbietern daher auf unterschiedliche Weise gespeichert worden waren. Von einigen Telefongesellschaften wurden der Polizei nur Nummern übermittelt, bei denen die letzten drei Stellen durch "x" ersetzt waren. Insgesamt handelte es sich um 42 Telefonnummern. Nach Allendorfs Aussage wäre der Aufwand zu groß gewesen, die Inhaber dieser Nummern zu ermitteln, da man im Extremfall fast 42.000 Nummern hätte überprüfen müssen. Allein für die Überprüfung der 412 Rufnummern, die der Polizei vollständig vorlagen, habe man sechs Monate benötigt. Binninger ließ das nicht gelten, zumal einige der unvollständigen Nummern als Behördenanschlüsse erkennbar gewesen seien. Die übrigen Nummern hätte das BKA zumindest darauf überprüfen lassen sollen, ob polizeibekannte Rechtsextremisten zu den Inhabern gehörten. Als weiterer Zeuge vom BKA wurde Kriminalhauptkommissar Achim Steiger gehört, der die Aufnahmen der vier Videokameras auswertetet hat, die von dem Trio in der Wohnung an der Zwickauer Frühlingsstraße installiert worden waren. Als Besucher seien dort drei mutmaßliche Unterstützer des NSU festgestellt worden: das Ehepaar Susann und André E. sowie Mathias D., der die Wohnung angemietet haben soll. Als letzte Zeugin sagte schließlich Kriminaloberkommissarin Janett Arnhold aus. Sie hat bei den Ermittlungen die zahlreichen Zeitungsausschnitte zu den NSU-Verbrechen ausgewertet, die im Brandschutt in Zwickau gefunden wurden. Nach ihren Angaben waren die Zeitungen, aus denen die Ausschnitte stammten, alle in Zwickau erhältlich, so dass zum Kauf der Blätter keine Unterstützer von außerhalb notwendig gewesen wären. Auf den Ausschnitten seien zahlreiche Fingerabdrücke von Beate Zschäpe zu finden gewesen. Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de. www.bundestag.de/presse/hib/201603/-/415866
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Post by Admin on Apr 7, 2016 14:55:19 GMT 1
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Post by Admin on Apr 7, 2016 14:57:03 GMT 1
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