Hausdurchsuchung und 30 Tagessätze, wenn man Jacob Cohen zitiert
weil ich in einer E-Mail an Markus Hörwick, Mediendirektor des FC Bayern, aus einem offenen Brief Jacob Cohens zitiert habe, ließ die Staatsanwaltschaft am 16. Dezember 2014 meine Wohnung durchsuchen und das Notebook beschlagnahmen.
Im Folgenden stelle ich meine Erfahrungen etwas ausführlicher dar. Über meinen eigenen Fall hinaus sind sie vielleicht aufschlußreich und können dem einen oder anderen als Warnung dienen.
Bevor man sich schriftlich Luft macht, sollte man wissen, welches Risiko damit verbunden ist. Hätte ich geahnt, welche Folgen es hat, bei Jacob Cohen abzuschreiben, wäre die E-Mail sicher anders ausgefallen oder völlig unterblieben.
Bei genauerer Betrachtung bestand die Beleidigung aus zwei Teilen: der von Jacob Cohen übernommenen Bemerkung und einer Ergänzung.
Anklageschrift und Strafbefehl beziehen sich jedoch ausschließlich auf Cohen, der vielleicht nicht ganz unproblematische Zusatz *Sie verdienen, daß man Ihnen ...* wurde in nicht einem Schriftsatz aufgegriffen, weder von Staatsanwaltschaft noch dem Gericht.
Zum besseren Verständnis der Angelegenheit sollte man wissen, das Zitat stammt aus einem offenen Brief an Präsident François Hollande.
Am 20. Juli 2014, dem 70. Jahrestag von Stauffenbergs Attentat, wurde das Schreiben von Jacob Cohen auf dessen Blog veröffentlicht und von jeder Menge Internet-Adressen übernommen, u.a. Alain Sorals E&R, einem der meistgelesenen Blogs Frankreichs.
Gibt man in Google *Lettre ouverte au président de la république + Jacob Cohen* ein, kommen 97.800 Treffer.
Bis heute wurde gegen Jacob Cohen kein Strafverfahren eröffnet. Sieht ganz so aus, als reagiere der Präsident Frankreichs bei öffentlich vorgebrachten Beleidigungen lange nicht so sensibel wie der Mediendirektor des FC Bayern im Fall einer E-Mail, die außer ihm und mir kein Mensch zu Gesicht bekommen hat.
Ein knappes halbes Jahr, nachdem ich morgens um 8:00 vom Staatsschutz Besuch bekam, stellt das Amtsgericht München folgenden Strafbefehl aus: 30 Tagessätze!
Warum eine bis an die Grenzen der Belastbarkeit hin mit Arbeit überhäufte Justiz überraschenderweise Kapazitäten frei hat und drakonische Strafen verhängt, wenn es mehr oder weniger um Bagatelldelikt wie Beleidigung geht, deutet folgende Bemerkung aus dem Strafbefehl an, die mit der Anklage selbst nichts zu tun hat:
*Inhaltlich nahm Ihre E-Mail im übrigen Bezug auf einen Besuch von Spielern des FC Bayern München bei Asylbewerbern in der Bayernkaserne, wozu Sie sich in Ihrer E-Mail kritisch äußerten.*
Darum hat das bayerische Rechtswesen, nehme ich an, auch den Staatsschutz eingeschaltet und das Notebook beschlagnahmt. Die Beleidigung scheint eher ein Vorwand gewesen zu sein, die Justizmaschinerie anzuwerfen.
Ich vermute stark, die bayerische Justiz legt vor allem deshalb solchen Eifer an den Tag, weil ich in der E-Mail meine Verärgerung durchblicken ließ, daß der FC Bayern Asylanten mit Fürsorglichkeit und Geschenken überhäuft, obwohl es 300.000 deutsche Obdachlose gibt, die man mehr oder weniger im Dreck verrecken läßt.
Da man die inkriminierte Äußerung nicht öffentlich machen kann, ohne ein weiteres Verfahren zu riskieren, bitte ich jeden, der den genauen Inhalt der Beleidigung wissen möchte, per E-Mail nachzufragen.
Trotz des Ärgers bemühe ich mich, das Positive zu sehen. Ich habe ganz entscheidend dazugelernt und weiß jetzt
1. In der BRD ist es weniger schlimm, pädopornographisches Material aus dem Intenet zu ziehen als Jacob Cohen zu zitieren. Das Verfahren gegen Sebastian Edathy wurde nach Zahlung von 5.000 €, was einer Geldbuße von weniger als 30 Tagessätzen entspricht, still und leise eingestellt
2. Wenn man Bundestagsabgeordneter ist und mit Beleidungungsvorwürfen zu tun hat, geht es ohne Staatsschutz, Hausdurchsuchung und Beschlagnahme des PCs ab. Nachdem er ein Wahlplakat satirisch verfremdet hatte, bekam Lars Winter (CDU) von Volker Beck (Grüne) eine Strafanzeige wegen übler Nachrede und Beleidigung.
Die Sache wurde über Twitter verbreitet, war also anders als bei mir ein öffentlicher Angriff auf die Ehre eines Dritten. Nichtsdestoweniger ließ es die Justiz gegenüber Lars Winter damit bewenden, ihn lediglich zu einer schriftlichen Stellungnahme aufzufordern.
Bitte hier nachlesen:
sicherungsblog.wordpress.com/2015/03/06/volker-beck-zeigt-mitglied-des-arbeitskreises-nsu-an/Malbec
PS.
Habe den Beitrag hier eingestellt, da es sich ja auch um die Strafanzeige eines Bürgers handelt, Markus Hörwick, Mediendirektor des FC Bayern.