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Post by Deleted on Oct 31, 2014 20:53:14 GMT 1
Na, die werden eine Freude mit dir haben...
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Post by Deleted on Oct 31, 2014 21:03:47 GMT 1
Mein Plan ist länger angelegt. Die StA muss ermitteln. Dann darf sie Einstellen. Hier verneint sie den Anfangsverdacht. Damit kommt sie ihrer Garantenpflicht nicht nach. Jetzt werde ich die Staatsanwaltschaft anzeigen... Andi Wir müssen uns darüber im klaren sein, dass alle Aktivitäten nach außen zur Zeit nichts bewirken. Es sind im günstigsten Fall Tropfen, die vielleicht mal den Stein höhlen. Die StA muss ermitteln, das ist klar. Theoretisch. Die Verneinung des Anfangsverdachts ist typisch bei Staatskriminalität. Müssen die so machen, weil die auf der Sachebene nur verlieren können. Das Problem ist die Krähenregel, die über dem kodifizierten Recht steht. Die nächste Instanz wird die Anzeige mit der gleiche Methode abschmettern. Und weil Du nicht der Geschädigte bist, bleibt Dir der Rechtsweg verschlossen. Aber schaden kann es nicht. Immer schön fürs Archiv. Noch schöner der große Unterschied zwischen dem unendlichen Wortgeklingel in den öffentlichen Auftritten und die totale Wortkargheit in der direkten Konfrontation.
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Post by mogadisch on Oct 31, 2014 23:53:55 GMT 1
Selbst wenn es fürs Archiv ist. I will do it my way.
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Post by Deleted on Nov 1, 2014 9:30:34 GMT 1
Selbst wenn es fürs Archiv ist. I will do it my way. Ja, mach das. Sehe jetzt, dass das gestern von mir zu negativ formuliert war. Schaden kann es auf jeden Fall nicht. Und bei der Person Prof. Wittmann schwingt ja immer noch im Hintergrund die Möglichkeit mit, dass er seine Erlebnisse mit der Justiz vor seinem Auditorium ausbreitet. Vielleicht beachten die das in Zukunft.
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Post by Deleted on Nov 1, 2014 13:11:03 GMT 1
Der Vorgang ist insofern peinlich, als der Innenausschuss jeden Moment mit irgendwelchen peinlichen Feststellungen anrücken kann. Das muss ja nichts Großartiges sein, aber der Herr StA ist kräftig blamiert.
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Post by Admin on Nov 2, 2014 15:44:05 GMT 1
Selbst wenn es fürs Archiv ist. I will do it my way. Du musst es, und Du wirst es auf Deine Weise machen, und das ist gut so. Zeig den an, lass Dich von einem Strafrechtler beraten. Strate wäre fein... Wir hauen das in den Blog, so oder so. Horrido!
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Post by Deleted on Dec 6, 2014 21:48:58 GMT 1
Die allgemeinen Strafanzeigen laufen ins Leere und bewirken nichts, weil sie mangels Anfangsverdacht abgewiesen werden. Die sind also nur interessant zur Dokumentation.
Aber würde es vllt. Sinn machen, konkrete Anzeigen gegen Beamte zu stellen, die nach dieser hanebüchenen Geschichte, die uns erzählt wird, grobes Fehlverhalten vorzuwerden ist. Mir schwebt da bspw. vor, eine Anzeige gegen die Beamten zu stellen, die den Rucksack im Wohnmobil durchsucht haben und da Munition und BArgeld aus den Banküberfällen gefunden haben. Was sie nicht "gefunden" haben, sind die Bekennervideos, die erst einige Wochen später bei einer zweiten Durchsuchung gefunden wurden.
Nun kann es ja nicht sein, daß die Spurensicherung in so einem bedeutenden Fall (Polizistenmord) einen Rucksack durchsucht und so große Gegenstände wie CD's übersieht. Also gibt es nur eine logische Erklärung. Die Beamten müssen also mit Absicht die CD's im Rucksack gelassen haben. Das wäre m.E. Strafvereitelung im Amt.
Kann eine solche Anzeige ebenfalls so einfach abgewiesen werden ? Wenn nicht, wäre die Stellungnahme der die Durchsuchung durchführenden Beamten bestimmt äußerst interessant. Würden sie bspw. bezeugen, daß nach ihrer Durchsuchung keine CD's im Rucksagen waren, könnte es interessant werden.
Mich würden Meinungen interessieren, ob dies ein interessanter Ansatz wäre ?
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Post by Deleted on Dec 6, 2014 21:54:22 GMT 1
Die allgemeinen Strafanzeigen laufen ins Leere und bewirken nichts, weil sie mangels Anfangsverdacht abgewiesen werden. Die sind also nur interessant zur Dokumentation. Aber würde es vllt. Sinn machen, konkrete Anzeigen gegen Beamte zu stellen, die nach dieser hanebüchenen Geschichte, die uns erzählt wird, grobes Fehlverhalten vorzuwerden ist. Mir schwebt da bspw. vor, eine Anzeige gegen die Beamten zu stellen, die den Rucksack im Wohnmobil durchsucht haben und da Munition und BArgeld aus den Banküberfällen gefunden haben. Was sie nicht "gefunden" haben, sind die Bekennervideos, die erst einige Wochen später bei einer zweiten Durchsuchung gefunden wurden. Nun kann es ja nicht sein, daß die Spurensicherung in so einem bedeutenden Fall (Polizistenmord) einen Rucksack durchsucht und so große Gegenstände wie CD's übersieht. Also gibt es nur eine logische Erklärung. Die Beamten müssen also mit Absicht die CD's im Rucksack gelassen haben. Das wäre m.E. Strafvereitelung im Amt. Kann eine solche Anzeige ebenfalls so einfach abgewiesen werden ? Wenn nicht, wäre die Stellungnahme der die Durchsuchung durchführenden Beamten bestimmt äußerst interessant. Würden sie bspw. bezeugen, daß nach ihrer Durchsuchung keine CD's im Rucksagen waren, könnte es interessant werden. Mich würden Meinungen interessieren, ob dies ein interessanter Ansatz wäre ? Siehe oben, Mord in Rostock. Der Polizist, der geschwindelt hat, wurde angezeigt, und abgewiesen hat die Anzeige gegen ihn genau jene Staatsanwältin, die ihm damals die strittigen Vorgaben gemacht hat. ...
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Post by neckarsulm on Dec 6, 2014 22:11:56 GMT 1
Die allgemeinen Strafanzeigen laufen ins Leere und bewirken nichts, weil sie mangels Anfangsverdacht abgewiesen werden. Die sind also nur interessant zur Dokumentation. ... Kann eine solche Anzeige ebenfalls so einfach abgewiesen werden ? Wenn nicht, wäre die Stellungnahme der die Durchsuchung durchführenden Beamten bestimmt äußerst interessant. Würden sie bspw. bezeugen, daß nach ihrer Durchsuchung keine CD's im Rucksagen waren, könnte es interessant werden. ... Mich würden Meinungen interessieren, ob dies ein interessanter Ansatz wäre ? An sich trifft Dein Gedankengang die Sache auf den Punkt: Zum Einen ist da die Dokumentation und zum Anderen die angestrebte "Stellungsnahme" der entsprechenden Person(-engruppe). Die Anzeige "gegen >Unbekannt<" hat den Vorteil, dass nicht nur "personenbezogene Akten" ins Visier geraten, sondern ALLE beteiligten Personen erstmal auf einem Stapel landen, der nicht plötzlich "bedingt durch Pensionierung und Versetzung" als "nicht (re-)konstruierbar" dargestellt werden kann. ... Klar wissen wir auch die Namen derer -die wir direkt benennen könnten(Sind doch ersichtlich)- doch es soll jeder selbst entscheiden(Staatsanwalt; Parlamentarier; Ermittlungsbeamter;) wie weit sich die Person verdreht und im Lügen übt. Wir und das Internet vergessen nicht! ___ Wir haben Herrn Bosbach und Herrn Montag mitgeteilt, was wir auf diesen Weg zu sagen haben. Wo das hinführt, werden wir sehen ... ;-)
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Post by Deleted on Dec 6, 2014 23:49:44 GMT 1
Staatsanwaltschaft Meiningen z.Hd. Leitender Oberstaatsanwalt Herrn Dieter Lohmann Postfach 100 545
98605 Meiningen
Strafanzeige wg/Strafvereitelung im Amt gegen Unbekannt gem. § 258a StGB
Sehr geehrter Herr Lohmann, die Thüringer Polizei hat in dem am 4. November 2011 in Eisenach ausgebrannten Wohnmobil der mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einen Rucksack sicher gestellt, in welchem durch die Spurensicherung wichtige Beweismittel gefunden wurden, wie Munition und Bargeld aus Banküberfällen. Erst einen knappen Monat später, am 1. Dezember 2011, entdeckten BKA-Beamte bei einer Nachuntersuchung des Rucksacks sechs DVDs, die in durchsichtigen Kunststoffhüllen verpackt waren. Alle DVD’s trugen den Aufdruck des inzwischen bekannten sogenannten Bekennervideos des NSU. Nun ist es schlicht unmöglich, daß die Spurensicherung der Polizei in einem als wichtig und brisant eingestuften Fall (am 5. November wußte die Polizei bereits, daß die Vorkommnisse von Eisenach und Zwickau miteinander zu tun haben und die Toten mit der flüchtigen Zschäpe zusammenlebten) , dem also besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, in einem Rucksack, in welchem bereits wichtige Beweismittel gefunden werden, so große und unflexible Gegenstände wie sechs DVD’s, nicht gefunden werden. Alleine ein äußerliches Abtasten des Rucksacks hätte dies verhindern müssen. Sollte dies unterlassen worden sein, liegt mindestens eine Pflichtverletzung gem. § 13 Abs. 1 StGB durch die untersuchenden Beamten vor. Dies wird auch dadurch belegt, daß diese Gegenstände bei der Nachsuche problemlos gefunden wurden. Ein Nichtauffinden im Rahmen einer Untersuchung des Rucksacks ist unmöglich. Eine Durchsuchung des Rucksacks hat stattgefunden, wie die gefundenen Beweismittel beweisen. Also muß eine Strafvereitelung im Amt vorliegen. Die DVD’s wurden vorsätzlich im Rucksack belassen und nicht als Beweismittel aufgenommen. Die Strafanzeige richtet sich auch ausdrücklich gegen Anstifter zu dieser Strafvereitelung. Sollten die Polizisten keine persönlichen Motive zu diesem Verhalten haben, muß davon ausgegangen werden, daß sie dazu angestiftet wurden. Ich bitte darum, mich schriftlich über den Stand Ihrer Ermittlungen zu informieren.
Das wäre mein erster Entwurf. Gibt es was zu verbessern oder fehlt etwas ? Da müssen ja Dienstvorschriften nicht beachtet worden sein, sollte man das auch noch mit aufnehmen ?
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Post by neckarsulm on Dec 7, 2014 0:29:48 GMT 1
..."Wohnmobil der mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt..."
Du bemerkst noch nicht, wie Du ein Konstrukt indirekt bestätigst, welches zur Demontage ausgeschrieben ist. _____ Wenn Du deren "Spiel" spielst, wirst Du verlieren!
Spiele nicht und nehme Ernst, was Ernst zu nehmen ist! Spreche nicht deren Sprache, sondern lasse sie wissen: "Du hast was zu sagen!". ___ Deren "Wahrheit" ist nur lauter - aber nicht wahrer!!
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Post by Deleted on Dec 7, 2014 0:42:06 GMT 1
Staatsanwaltschaft Meiningen z.Hd. Leitender Oberstaatsanwalt Herrn Dieter Lohmann Postfach 100 545 98605 Meiningen Strafanzeige wg/Strafvereitelung im Amt gegen Unbekannt gem. § 258a StGB Sehr geehrter Herr Lohmann, die Thüringer Polizei hat in dem am 4. November 2011 in Eisenach ausgebrannten Wohnmobil der mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt einen Rucksack sicher gestellt, in welchem durch die Spurensicherung wichtige Beweismittel gefunden wurden, wie Munition und Bargeld aus Banküberfällen. Erst einen knappen Monat später, am 1. Dezember 2011, entdeckten BKA-Beamte bei einer Nachuntersuchung des Rucksacks sechs DVDs, die in durchsichtigen Kunststoffhüllen verpackt waren. Alle DVD’s trugen den Aufdruck des inzwischen bekannten sogenannten Bekennervideos des NSU. Nun ist es schlicht unmöglich, daß die Spurensicherung der Polizei in einem als wichtig und brisant eingestuften Fall (am 5. November wußte die Polizei bereits, daß die Vorkommnisse von Eisenach und Zwickau miteinander zu tun haben und die Toten mit der flüchtigen Zschäpe zusammenlebten) , dem also besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, in einem Rucksack, in welchem bereits wichtige Beweismittel gefunden werden, so große und unflexible Gegenstände wie sechs DVD’s, nicht gefunden werden. Alleine ein äußerliches Abtasten des Rucksacks hätte dies verhindern müssen. Sollte dies unterlassen worden sein, liegt mindestens eine Pflichtverletzung gem. § 13 Abs. 1 StGB durch die untersuchenden Beamten vor. Dies wird auch dadurch belegt, daß diese Gegenstände bei der Nachsuche problemlos gefunden wurden. Ein Nichtauffinden im Rahmen einer Untersuchung des Rucksacks ist unmöglich. Eine Durchsuchung des Rucksacks hat stattgefunden, wie die gefundenen Beweismittel beweisen. Also muß eine Strafvereitelung im Amt vorliegen. Die DVD’s wurden vorsätzlich im Rucksack belassen und nicht als Beweismittel aufgenommen. Die Strafanzeige richtet sich auch ausdrücklich gegen Anstifter zu dieser Strafvereitelung. Sollten die Polizisten keine persönlichen Motive zu diesem Verhalten haben, muß davon ausgegangen werden, daß sie dazu angestiftet wurden. Ich bitte darum, mich schriftlich über den Stand Ihrer Ermittlungen zu informieren. Das wäre mein erster Entwurf. Gibt es was zu verbessern oder fehlt etwas ? Da müssen ja Dienstvorschriften nicht beachtet worden sein, sollte man das auch noch mit aufnehmen ? Der Text der Anzeige ist eine grobe Verharmlosung des gegenständlich Sachverhalts. führe eine Nachsuche am Sicherungsblog durch ansonsten top
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Post by Deleted on Dec 7, 2014 0:43:36 GMT 1
Ich denke schon, man muß ihre Geschichte formal ernst nehmen und aus dieser Position tätig werden. Wenn man gleich von Verschwörung und Lügen spricht, ist man eben ein Verschwörungstheoretiker und es kommt zur Ablehnung wg/fehlendem Anfangsverdacht. Das ist ja ihr Gummiargument. Es gibt ja an dieser Geschichte, auch wenn man sie für ernst nimmt, Unmassen von Ansatzpunkten.
Und sollte es wirklich, wider Erwarten, zur Anzeige und Ermittlungen, dann wird es interessant, was die betroffenen Beamten sagen und tun.
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Post by neckarsulm on Dec 7, 2014 1:17:48 GMT 1
Ich denke schon, man muß ihre Geschichte formal ernst nehmen und aus dieser Position tätig werden. Wenn man gleich von Verschwörung und Lügen spricht, ist man eben ein Verschwörungstheoretiker und es kommt zur Ablehnung wg/fehlendem Anfangsverdacht. Das ist ja ihr Gummiargument. Es gibt ja an dieser Geschichte, auch wenn man sie für ernst nimmt, Unmassen von Ansatzpunkten. Und sollte es wirklich, wider Erwarten, zur Anzeige und Ermittlungen, dann wird es interessant, was die betroffenen Beamten sagen und tun. Dann sei doch so gut und suche die Aktenzeichen heraus - um mit "denen" auf Augenhöhe zu kommunizieren. Denn wenn Du diese Punkte missachtest bist Du gemäß StPO ohnehin nicht berechtigt "dabei zu sein". ...
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Post by Deleted on Dec 7, 2014 13:11:32 GMT 1
Habe ich gemacht, ist das aber wiklich ein "Muß" ? Meine Erfahrung mit Strafanzeigen ist gering.
Diese würde ich nehmen: AZ: 2 BJs 162/11-2, TH1309-023340-11/9
Auf Augenhöge kommuniziere ich sowieso nicht mit denen, als kleiner Bürger, ich bitte Dich ! Und zu sagen habe ich auch nichts, denn egal was ich sage, wie soll ich das beweisen ? Ich kann nur fragen.
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