Post by Deleted on Aug 4, 2015 18:22:43 GMT 1
der Vollständigkeithalber:
www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=560
Internetüberwachung, Massenspeicherung, Generalverdacht, Finanzierung ist also doch Staatsgeheimnis....gut zu wissen.
Damit blasen BFV und GBA ins gleiche Horn.
Ich weiß jetzt immer noch nicht, welchen Fehler Range dann begangen hat.Damit ist er Bauernopfer für Innenministerium und Kanzelerette
04.08.2015 - 30/2015
Erklaerung des Generalbundesanwalts zu den Ermittlungen wegen der moeglicherweise strafbaren oeffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses
Generalbundesanwalt Harald Range erklaert:
Zur Wahrung und Sicherung der Objektivitaet der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhaengige Sachverstaendige sollte klaeren, ob es sich bei den veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorlaeufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz insoweit vorlaeufig bestaetigt.
Die Bewertung des unabhaengigen Sachverstaendigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestern unverzueglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurueckzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.
Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht - auch nicht im Internet - schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Ueber die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfuellen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhaengigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschuetzt wie die Presse- und Meinungsfreiheit.
Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren moegliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unertraeglicher Eingriff in die Unabhaengigkeit der Justiz.
Mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwuerfe habe ich mich gehalten gesehen, die Oeffentlichkeit hierueber zu informieren.
Erklaerung des Generalbundesanwalts zu den Ermittlungen wegen der moeglicherweise strafbaren oeffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses
Generalbundesanwalt Harald Range erklaert:
Zur Wahrung und Sicherung der Objektivitaet der Ermittlungen habe ich am 19. Juni 2015 ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Der unabhaengige Sachverstaendige sollte klaeren, ob es sich bei den veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige teilte mir gestern mit, dass es sich nach seiner vorlaeufigen Bewertung bei den am 15. April 2015 veroeffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt. Der Sachverstaendige hat damit die Rechtsauffassung der Bundesanwaltschaft und des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz insoweit vorlaeufig bestaetigt.
Die Bewertung des unabhaengigen Sachverstaendigen habe ich dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gestern unverzueglich mitgeteilt. Mir wurde die Weisung erteilt, das Gutachten sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurueckzuziehen. Dieser Weisung habe ich Folge geleistet.
Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber nicht - auch nicht im Internet - schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze. Ueber die Einhaltung der Gesetze zu wachen, ist Aufgabe der Justiz. Diese Aufgabe kann sie nur erfuellen, wenn sie frei von politischer Einflussnahme ist. Daher ist die Unabhaengigkeit der Justiz von der Verfassung ebenso geschuetzt wie die Presse- und Meinungsfreiheit.
Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, weil deren moegliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unertraeglicher Eingriff in die Unabhaengigkeit der Justiz.
Mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwuerfe habe ich mich gehalten gesehen, die Oeffentlichkeit hierueber zu informieren.
Internetüberwachung, Massenspeicherung, Generalverdacht, Finanzierung ist also doch Staatsgeheimnis....gut zu wissen.
Damit blasen BFV und GBA ins gleiche Horn.
Ich weiß jetzt immer noch nicht, welchen Fehler Range dann begangen hat.Damit ist er Bauernopfer für Innenministerium und Kanzelerette