|
Post by neckarsulm on Oct 3, 2014 18:48:00 GMT 1
Habe ich nicht in den Untersuchungsberichten von Schraubgewinde gelesen? ---> "fest justiert" macht es unmöglich die(augenscheinlich "normale") Waffe auseinander zu nehmen.
|
|
|
Post by Admin on Oct 3, 2014 18:57:08 GMT 1
Das BKA sagte dazu, Stellung des SD zur Waffe immer gleich.
es sei ein aufgeschraubter SD.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 3, 2014 19:17:20 GMT 1
KHK Jung erzählte dem NSU-PUA in Berlin, die 10 Stasi-Ceskas mit SD hätten sowohl "Bajonettverschluss" als auch Gewindeverschluss gehabt, teils teils. Das BKA erzählte vor Gericht, die Alu-Spuren seien immer auf den selben Stellen an den Projektilen, der SD müsse "fest justiert sein" oder nie abgeschraubt worden sein. Fällt Dir dazu was ein? Ich weiß nicht, ob die paar "Knalldämpfer-Ceskas" mit Bajonett- und Gewindeverschluss hergestellt wurden. Ich kann mir nur nicht vorstellen, dass bei einer Kleinserie noch zwei verschiedene Ausführungen hergestellt werden. Für den Produzenten ist das nämlich der reine Horror, die Qualitäts- und Validierungsprozeduren zweimal für diese ohnehin nicht lukrative Mini-Serie abzuspulen.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 3, 2014 19:29:37 GMT 1
Das BKA sagte dazu, Stellung des SD zur Waffe immer gleich. es sei ein aufgeschraubter SD. Die Stellung eines Knalldämpfers zur Waffe ist nur dann gleich, wenn das "Innenleben" fixiert ist. Bajonett-Verschlüsse haben immer "Luft" und Schraubverschlüsse sind weder vergleichbar noch kompatibel noch integrierbar. "Brügger und Thomet AG" bieten solche positionierten Dämpfer gegen horrenden Aufpreis an. Die BKA-Fritzen sind Klasse, aber ihre Vorgesetzten auch nur politische Beamte, die Lügen, wie es befohlen ward. Die Tschechen haben die Dämpfer einer Serie immer durchnummeriert und "D 17" bedeutet "4.Serie für Waffe No.17". Damit ist auch die Aussage von Herrn Schläfli nachvollziehbar wiederlegt, daß die Knalldämpfer nicht spezifischen Waffen zugeordnet werden können. Der lügt schlicht und ergreifend und versteckt sich legal hinter schweizerischem Recht.
|
|
|
Post by Admin on Oct 3, 2014 19:42:50 GMT 1
Ich komm hier mit dem Antwortsystem nicht klar! es wäre gut, wenn Du rechts auf "quote" klickst, dann hast du den Beitrag mit drin, auf den Du antworten möchtest.
|
|
|
Post by Admin on Oct 4, 2014 9:40:15 GMT 1
Wir haben 2 verschiedene Serien von SD-Ceskas. Was bitte ist die Zahl auf dieser Schweizer SD-Ceska 83? 93 oder 89? Das Jahr ist gemeint. Dann sind da noch ein Foto des BKA-SD-Versuches 2006 bei Kubasik im Laden, und ein Foto einer Stasi-Ceska mit SD, oder eines Umbaus. Der Abstand zwischen Pistole und SD ist unterschiedlich. Bei den Stasi-Waffen ist er deutlich grösser als bei der Serie Schweiz. Wem fällt dazu etwas ein? Die Griffschalen der Stasi-Ceskas sind die der Ceska 82, das erkennt man an der anderen Form, und der Position der Schraube.
|
|
|
Post by Admin on Oct 4, 2014 9:45:49 GMT 1
Die W04 aus Zwickau hat eindeutig die 93 als Beschussjahr, die Waffe ist aber älter, die CSR gab es 1993 nicht mehr.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 4, 2014 13:19:24 GMT 1
Aus dem nsu-watch Protokoll zum Thema: » Richter Götzl fragt zu Aluminiumantragungen. Das wolle er Herrn Pfoser überlassen, der das festgestellt habe, so BKA-Nennstiel. Es sei aber allgemein so, dass der Schalldämpfer aufgeschraubt werde und das Projektil ohne Touchieren auch aus dem Schalldämpfer austreten solle. Andererseits wolle der Konstrukteur erreichen, dass die Gase möglichst im Schalldämpfer gefangen werden, weil die ja einen Knall erzeugten. Das sei eine diffizile Angelegenheit und wenn der Schalldämpfer “nicht exakt fluchtet”, komme das Geschoss mit Bauteilen mehr oder weniger in Berührung. Dann fragt Götzl nach der Verwendung eines Schalldämpfers. BKA-Pfoser legt dar, dass er bei den Fällen in Dortmund und Kassel 2006 auf einem bestimmten “Zugeindruck” bei den Geschossen Aluminiumanhaftungen festgestellt habe. Er habe dann festgestellt, dass immer an diesem Zugeindruck 4 an der gleichen Stelle diese Anhaftungen aufgetreten seien. Das gehe zurück bis zum Fall in Rostock, wo das erste Mal Munition des Fabrikats Sellier & Bellot festgestellt worden sei. Das sei zum ersten Mal ein sachlicher Nachweis für die Verwendung eines Schalldämpfers gewesen. Außerdem sei es ein Indiz gewesen, dass es sich eher um ein Original handele. Denn bei selbst gebastelten Schalldämpfern touchiere das Geschoss nicht immer an derselben Stelle. Das Geschoss berühre, so Pfoser auf Nachfrage, eine bestimmte Lamelle oder einen bestimmten Bestandteil der Gasverwirbelungskammer des Schalldämpfers. Die Anhaftungen seien dann untersucht worden und es habe sich tatsächlich um Aluminium gehandelt, so dass man habe schließen können, dass zumindest innere Bestandteile des Schalldämpfers aus Aluminium gefertigt sein müssten. Vor dem fünften Fall gebe es, sagt Pfoser auf Nachfrage, keine objektiven Tatbestände, die auf die Verwendung eines Schalldämpfers schließen ließen. Da sei aber auch ein anderer Geschosstyp, ein anderes Fabrikat verwendet worden. Evtl. sei es deswegen nicht zu einem Touchieren gekommen, man könne also auch nicht ausschließen, dass ein Dämpfer verwendet wurde. Das Aluminium sei durch mechanische Reibung aufgetragen worden, Aluminium sei weicher als das Messing des vorbei streifenden Geschosses, sagt Pfoser auf Frage von Götzl. Es handele sich um hauchdünne Auftragungen.Götzl fragt, was man hinsichtlich des Umstandes sagen könne, ob der Schalldämpfer mal abgenommen wurde. Pfoser sagt, seine Theorie sei zuerst gewesen, dass die Anhaftungen durch Abnehmen des Dämpfers dann nicht mehr an derselben Stelle wären. Aber das Gewinde sei sauber gefertigt gewesen, es habe nicht durch festeres Drehen zu einem Überdrehen kommen können. Der Dämpfer habe jeweils im selben Bereich gestoppt, deswegen sei diese Theorie hinfällig. RA Hösl sagt, Pfoser habe davon gesprochen, die Vermutung, dass ein Schalldämpfer verwendet wurde, läge an dem festgestellten Aluminium. Hösl fragt, ob das das allgemein gelte oder man das speziell für den vorliegenden Schalldämpfer machen könne. Dass Anhaftungen an den erhabenen Stellen gefunden wurden, nicht an den Vertiefungen, bedeute, so Pfoser, dass etwas außerhalb des Laufes stattgefunden habe. Dadurch, dass es immer wieder auftrat, habe man davon ausgehen können, dass es nicht beim Aufprall stattfand. Man nehme Aluminium für die inneren Lamellen und Kammern von Schalldämpfern, weil es leichter im Gewicht und bei der Bearbeitung ist. Auf die Frage sagt Pfoser, diese Anhaftungen seien kein Beweis, dass es sich um einen bestimmten Schalldämpfer handelt. Seine These sei zu Beginn gewesen, dass der Schalldämpfer vielleicht nie abgenommen worden ist, aber durch den guten Sitz des Gewindes könne es auch sein, dass er abgenommen wurde. Bei der Waffe Kaliber 6.35 habe er keine Hinweise auf die Verwendung eines Schalldämpfers gefunden, so Pfoser. Auf Frage des anderen Verteidigers von Carsten S., RA Pausch, verneint Pfoser, den Schalldämpfer darauf hin untersucht zu haben, ob er innen aus Aluminium gefertigt ist, die Identifizierung habe eine andere Stelle gemacht. Sie hätten das deswegen nicht gemacht, so Pfoser, weil sie es nicht mehr für relevant hielten. Wie erwähnt, sei das ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse.« www.nsu-watch.info/2014/02/protokoll-83-verhandlungstag-4-februar-2014/ Der verdächtige Schalldämpfer an der angeblichen Tatwaffe wurde nicht aufgeschraubt. Es wurde nicht untersucht, ob und welche Alu-Lamelle einen geringen Abrieb besaß. Was hatte „die andere identifizierende Stelle” eigentlich mit dem Schalldämpfer angestellt, wenn seine Untersuchung nicht relevant war?Was ist das denn für ein Quatsch: Die BKA-Fussis hätten den Knalldämpfer deswegen nicht auseinandergenommen und sein Innenleben nicht nach störenden Alugraten an Lamellen abgesucht, weil sie es nicht mehr für relevant hielten? Sprich: das wäre ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse, sondern die Täter könnten den Alustörer auch weggeworfen und durch einen neuen ersetzt haben, den es ja "an jeder Straßenecke als Massenware" zu haben gibt? – Das sind alles fadenscheinige, blödsinnige Ausreden, um die W04-Ceska aus dem Brandschutt vor dem Haus von Zwickau, die angebliche „Dönerkiller-Waffe”, nicht als untergeschobene, verfälschte Waffe identifizieren zu müssen und so die konstruierte Legende auffliegen zu lassen! Wer hat die Weisung dazu gegeben?
|
|
|
Post by Admin on Oct 4, 2014 13:29:13 GMT 1
die andere identifizierende Stelle ist KT31. die schauten erfolglos nach DNA. das war Pfosers Ausrede vor Gericht.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 4, 2014 15:47:35 GMT 1
Die W04 aus Zwickau hat eindeutig die 93 als Beschussjahr, die Waffe ist aber älter, die CSR gab es 1993 nicht mehr Das Beschußzeichen enthält ein großes "N" für 'Nitro-Beschuß' und den Löwen für Militärwaffen. "S21" als erster Eintrag ist der Abnahme-Inspektor und der zweite Stempel "S39" bezeichnet in Prag üblicherweise den Besteller. Da der Stempel ebenfalls mit "S" beginnt, weiß man daraus, daß es sich um eine behördliche Bestellung handelt.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 4, 2014 15:56:47 GMT 1
Meinst du, dass die Waffe selbst von einer Behörde bestellt worden ist?
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 4, 2014 16:03:08 GMT 1
Zitat Kobra: Was ist das denn für ein Quatsch: Die BKA-Fussis hätten den Knalldämpfer deswegen nicht auseinandergenommen und sein Innenleben nicht nach störenden Alugraten an Lamellen abgesucht, weil sie es nicht mehr für relevant hielten? Sprich: das wäre ja kein Nachweis, dass es sich bei dem Schalldämpfer um den Tat-Schalldämpfer handeln müsse, sondern die Täter könnten den Alustörer auch weggeworfen und durch einen neuen ersetzt haben, den es ja "an jeder Straßenecke als Massenware" zu haben gibt? – Zitat Ende
"Innenleben" von Knalldämpfern sind eben nicht an jeder Hausecke zu bekommen und die Czeska Modelle sind "firmen-gedengelt" und kein Zukauf. Das Argument der "beliebigen Austauschbarkeit" ist damit auch nicht gegeben; es ist widerlegt und die Schlampigkeit der Ermittlungen damit einmal mehr bewiesen. Außerdem sind bei Geometrieblendendämpfern der etwas besseren Machart die Kerndurchmesser der Blenden in Schußrichtung im Durchmesser des Kernloches zunehmend, um eben jene Anhaftungen zu verhindern und einen präzisen Geschoßdurchgang zu gewährleisten. Daher werden bei teuren Knalldämpfern die Innenleben nur als Set angeboten und die Prallblenden sind nummeriert. Bei Absorptionsdämpfern geht es anders...
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Oct 4, 2014 16:04:38 GMT 1
Meinst du, dass die Waffe selbst von einer Behörde bestellt worden ist? Genau das ist mit den Stempeln erwiesen. Den Quellcode der Bestempelung gibt CZ nicht raus.
|
|
|
Post by Admin on Oct 4, 2014 16:10:55 GMT 1
Wir müssen nachschauen, ob die anderen Ceskas aus der Schweiz diese S21 S39 auch haben. Und da ist das Problem, dass an die Waffe kein Rankommen ist.
|
|
|
Post by Admin on Oct 4, 2014 16:20:22 GMT 1
Offiziell heisst es, die DDR habe die Waffen nicht mehr abgenommen, dann lagen Sie rum beim Hersteller, und Luxik habe sie dann 1993 gekauft und 27 in die Schweiz exportiert.
|
|