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Post by Deleted on Oct 6, 2015 15:51:03 GMT 1
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Post by Deleted on Oct 6, 2015 15:59:27 GMT 1
www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/NSU-Prozess-wird-am-Mittwoch-in-Muenchen-fortgesetzt-1140266067NSU-Prozess wird am Mittwoch in München fortgesetzt 06.10.2015 - 14:53 Uhr München. NSU-Prozess beschäftigt sich mit den Ausspähnotizen der mutmaßlichen TerrorzelleBundesanwaltschaft hatte 2013 genaue Prüfung im Fall des möglichen Phantomopfers empfohlen. Zehn Morde, 15 Raubüberfälle und zwei Sprengstoffanschlage soll die mutmaßliche Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in mehr als einem Jahrzehnt in Deutschland begangen haben. So steht es in der Anklage des NSU-Prozesses in München.Aufgeflogen ist die Gruppe eher zufällig im November 2011 in Eisenach, als Polizisten das Fluchtfahrzeug mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am Stadtrand stellten. Beide sollen sich daraufhin erschossen und das Wohnmobil in Brand gesteckt haben. Woher aber kannten die mutmaßlichen Rechtsterroristen ihre Anschlagsziele, lebten Mundlos und Böhnhardt laut Bundesanwaltschaft doch nach ihrem Untertauchen im Januar 1998 gemeinsam mit der Angeklagten Beate Zschäpe in Chemnitz und Zwickau. Die Ermittler fanden in den Resten des Wohnmobil und der ebenfalls ausgebrannten Zwickauer Wohnung zahlreiche „Ausspähnotizen“, wie es in den Akten heißt. Das sind Ausschnitte von Stadtplänen, Internetrecherchen und eine Adressliste mit etwa 10.000 Einträgen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Liste zur Tatplanung angelegt wurde. Diese Woche will sich der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in München erstmals intensiv mit diesen Ausspähnotizen beschäftigen. Für Donnerstag sind drei Beamte des Bundeskriminalamtes als Zeugen geladen. Sie waren an der Auswertung dieser Asservate in den vergangenen Jahren mit beteiligt. Wegen des Umfangs dieser Asservate werden die sichergestellten Stadtpläne und Landkarten sowie Notizzettel aber auch die Daten aus Navigationsgeräten und Adresslisten das Gericht in der Beweisaufnahme mehrerer Verhandlungstage beschäftigen. Für den 234. Verhandlungstag am Mittwoch ist erneut Tom T., einer der Mitbegründer der rechtsextremen Kameradschaft Jena, als Zeuge geladen. Er hatte dem Gericht bereits Mitte September tiefe Einblicke in die damaligen Kameradschaftsstrukturen von Jena aber auch in die Beziehungen einiger der Angeklagten untereinander vor dem Untertauchen von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gegeben. Erfundenes Opfer sorgt für Skandal Mit Sicherheit wird auch der Skandal um ein erfundenes NSU-Opfer beim Nagelbombenanschlag 2004 in Kölner Keupstraße den Prozess beschäftigen. Rechtsanwalt Ralph Willms legte deshalb vergangenen Freitag sein Mandat nieder. Er musste einräumen, dass seine Mandantin wahrscheinlich nicht existiert. Zugleich erhob er Vorwürfe, getäuscht worden zu sein und erstattete selber Anzeige. Entscheidende juristische Auswirkungen auf den NSU-Prozess sieht Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann durch diesen Skandal aber nicht. Für die wirklichen Opfer des Kölner Anschlags und die öffentliche Wahrnehmung des Prozesses sei diese Entwicklung aber verheerend. Der Anwalt betont, die Beweisaufnahme in dem Strafverfahren funktioniert habe, weil das vermeintlich nicht existierende Opfer entdeckt wurde. Selbst bei genauer Prüfung durch das Gericht könne ein solcher Fall bei einer Nebenklage nicht gänzlich ausgeschlossen werden, so Hoffmann. Bundesanwalt Herbert Diemer regte wenige Tage vor Prozessbeginn im April 2013 an, das mutmaßliche Opfer, Meral K. und ihre mögliche Begleiterin am Tag des Anschlags, zu befragen und ihre der ärztlichen Unterlagen herbeizuziehen, um die Berechtigung zur Nebenklage zu überprüfen. Die Bundesanwaltschaft hatte damals offenbar in den Ermittlungsakten keine Hinweise auf Meral K. als Verletzungsopfer des Nagelbombenanschlags gefunden. Inzwischen ist auch klar, dass erhebliche Zweifel an einem in den Akten befindlichen ärztlichen Gutachten bestehen. Es könnte die gefälschte Kopie eines anderen ärztlichen Gutachtens eines Nebenklägers und Anschlagopfers sein. Der Schwindel flog auf, als Richter Manfred Götzl in der Vorwoche den Ralph Willms, Anwalt von Meral K., nach dessen Mandantin befragte. Sie war bereits zweimal nicht zur Zeugenaussage erschienen. Götzl kündigte an, die Sache ermitteln zu lassen. Allerdings hatte auch in der Vorwoche ein Kölner Arzt dem Gericht noch die Behandlung vom Meral K. am Tag des Anschlags in einem Kölner Krankenhaus beschrieben. Zugleich betonte der Mediziner aber seine „recht lückenhafte Erinnerung“. Das offenbar gefälschte Gutachten identifizierte er als das von ihm ausgestellte ohne stutzig zu werden und erklärte dem Gericht noch einen darin enthaltenen Fachbegriff.
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Post by Deleted on Oct 6, 2015 16:02:22 GMT 1
www.taz.de/!5237362/ Kommentar V-Mann im NSU-Komplex Ein gescheitertes System Ein V-Mann gab NSU-Wissen nicht weiter – oder das Amt verwertete diese Kenntnisse nicht. Beides beweist: Der Einsatz von V-Leuten bringt nichts. Wenn man denkt, das Zeugnis für den Verfassungsschutz im NSU-Komplex könnte miserabler nicht ausfallen, dann geht es doch noch ärger. Diesmal also Roland Sokol. Der jüngst verstorbene Vollblut-Neonazi gehörte mehr als zwanzig Jahre den extremsten und gewaltbereitesten Spektren der rechten Szene an, den Hammerskins und Blood & Honour. Und, wie jetzt bekannt ist: Er berichtete aus diesem Innenleben auch dem Verfassungsschutz. Mehr noch. Als der NSU aufflog, landete die einzige Bekenner-DVD, die, so weit bekannt, an einen rechtsextremen Empfänger ging, ausgerechnet bei dem Szene-Versand, den Sokol gerade übernahm. Über die brisante Post war der Dienst informiert und berichtete dem BKA – freilich ohne Verweis auf seine Quelle Sokol. Nun bleiben Fragen offen, mal wieder. Wusste Sokol etwas über das NSU-Trio? Oder zumindest über Helfer der Untergetauchten? Immerhin gehörte Sokol genau zu dem Spektrum, das dem NSU Wohnungen oder gefälschte Pässe vermittelte – „Blood & Honour“. Und er hielt offenbar über Jahre Kontakte zur rechten Szene in Chemnitz, wo das Trio zuerst Unterschlupf fand. Doch der Verfassungsschutz schweigt. Und es ist nicht nur Sokol. Der Dienst hatte auch Quellen, die dem Trio wohl noch viel näher waren. Ein V-Mann aus Brandenburg berichtete, wer für das Trio Waffen beschaffe. Ein Spitzel bot nach eigener Auskunft an, die Untergetauchten zu beherbergen. Ein Dritter telefonierte sogar mit Uwe Böhnhardt, als dieser schon im Untergrund war. Dazu kamen immer wieder Tipps, wo sich das Trio aufhalte: im Raum Chemnitz. Und wer es unterstütze: das Blood&Honour-Netzwerk. Der Verfassungsschutz machte daraus: nichts. Der NSU blieb über Jahre unentdeckt und mordete, zehnfach. Obwohl, wie jetzt wieder deutlich wird, es an Informanten nicht mangelte. Diese aber gaben ihr Wissen nicht weiter – oder das Amt verwertete es nicht. Beides beweist: Das V-Leute-System ist gescheitert.
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Post by Admin on Oct 6, 2015 16:04:15 GMT 1
dazu bloggen wir morgen...
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Post by Deleted on Oct 6, 2015 21:32:54 GMT 1
www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/10/519252/verfassungsschutz-maassen-kritisiert-vorverurteilungen-seiner-behoerde/Der NSU-Komplex Verfassungsschutz: Maaßen kritisiert Vorverurteilungen seiner Behörde Deutsch Türkische Nachrichten | Veröffentlicht: 06.10.15, 18:25 | Aktualisiert: 06.10.15, 18:29 Der Chef des Bundesverfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, sagt, dass die Öffentlichkeit das Bundesamt für Verfassungsschutz pauschal verurteile. Er erklärt in einer Mitteilung, dass er sich konstruktive Kritik wünsche. Doch beim NSU-Komplex wurden Fehler selbst dann pauschal dem Bundesverfassungsschutz angelastet, wenn andere Behörden verantwortlich gewesen sind, so Maaßen. Am Dienstag empfing der BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Berlin den Politik-Wissenschaftler Hajo Funke zu einem Meinungsaustausch. Präsident Maaßen räumte in dem Gespräch mit diversen Fehldeutungen und unwahren Behauptungen aus den vergangenen Monaten auf und machte die Notwendigkeit des BfV als wichtiges Instrument zur frühzeitigen Erkennung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit Deutschlands deutlich. Nach dem Gespräch erklärte BfV-Präsident Dr. Hans-Georg Maaßen: „Der Austausch auch mit Kritikern des Verfassungsschutzes ist mir wichtig. Nur in einem offenen Dialog können Transparenz und gegenseitiges Verständnis geschaffen und Schranken abgebaut werden. Ich habe Herrn Prof. Funke unsere Aufgaben und Arbeitsweisen sowie die Ergebnisse des Reformprozesses im BfV, insbesondere auch als Lehre aus dem rechtsterroristischen NSU, verdeutlicht. Ich wünsche mir, dass Kritik konstruktiv geäußert wird und nicht, wie im NSU-Komplex, Fehler selbst dann pauschal dem Bundesverfassungsschutz angelastet werden, wenn andere Behörden verantwortlich sind oder waren. In diesem Zusammenhang habe ich Herrn Prof. Funke deutlich gemacht, dass Verschwörungstheorien oder unbewiesene Behauptungen gegen mein Amt absolut fehl am Platze sind. Wir als BfV verstehen uns als Dienstleister für die Demokratie! Gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen dient die nachrichtendienstliche Aufklärung terroristischer und extremistischer Bestrebungen dem Schutz unseres freiheitlichen Rechtsstaats und von Leib und Leben der Menschen in Deutschland.“ Der Hinweis von Maaßen auf die verschiedenen Kompetenzen der deutschen Behörden ist wichtig und richtig. Es bietet sich folgendes Bild: In Deutschland gibt es neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch 16 Landesverfassungsschutzämter. Die Landes- und Bundesbehörden sind voneinander getrennt. Es bestehen keine grundsätzlichen Weisungsbefugnisse zwischen den Behörden. Im deutschen Staatsorganisationsrecht bieten die verschiedenen Zuständigkeiten und Kompetenzen von Bund und Länder und den jeweiligen Bundes- und Landesbehörden einen großen Raum für Rechtsstreitigkeiten in der Wissenschaft. Eine pauschale Verurteilung des BfV könnte vor allem dann gefährlich werden, wenn mögliche Straftäter, Terroristen oder feindliche Spione – auch Überläufer in den eigenen Reihen – eine falsche Fährte legen wollen. Die häufigsten Motive für feindliche Spionage sind Geldgier, Unzufriedenheit im Beruf, finanzielle Not, persönliche Abhängigkeit und Erpressbarkeit. Zum NSU-Komplex: Dass es eine gewaltbereite und reaktionäre rechte Szene und sowohl Helfer als auch Helfershelfer gibt ist unbestritten. Doch der Fall ist mittlerweile derart seltsam und widersprüchlich geworden, dass weder Deutsch-Türken noch Deutsche der offiziellen These glauben. Es ist davon auszugehen, dass der NSU-Komplex – genau wie der Buback-Mord – nicht vollständig aufgeklärt werden kann.
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Post by Deleted on Oct 6, 2015 21:35:51 GMT 1
www.tagesspiegel.de/politik/nsu-prozess-anwalt-des-erfundenen-opfers-muss-mit-schweren-konsequenzen-rechnen/12415824.htmlNSU-Prozess Anwalt des erfundenen Opfers muss mit schweren Konsequenzen rechnen 18:44 UhrVon Frank Jansen Dem Anwalt des erfundenen Opfers im NSU-Prozess droht der Verlust der Zulassung. Unklar ist, ob er selber getäuscht wurde. Im Fall des erfundenen Opfers im NSU-Prozess drohen dem Anwalt des Phantoms herbe Konsequenzen. Die Kölner Anwaltskammer hat nach eigenen Angaben berufsrechtliche Schritte gegen den in Eschweiler ansässigen Juristen Ralph Willms eingeleitet. Und nicht nur das. „In Verfahren mit schwerwiegenden berufsrechtlichen Vorwürfen ist es üblich, dass die Akten gleich an die Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Köln übersandt werden“, sagte am Dienstag der Geschäftsführer der Kammer, Martin W. Huff. Bei den „berufsrechtlichen Vorwürfen“ geht es um den Verdacht, Willms habe Atilla Ö., einem realen Opfer des NSU-Terrors, viel Geld gezahlt, um die nicht existente „Meral Keskin“ im NSU-Prozess als Nebenklägerin vertreten zu können. Das wäre ein Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung. Sollte die Generalstaatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Willms einleiten, müsste er mit härteren Sanktionen rechnen als nur einer Rüge der Anwaltskammer. Willms hatte, wie berichtet, vergangenen Freitag über einen von ihm beauftragten Anwalt mitteilen lassen, die Mandantin Meral Keskin gebe es wahrscheinlich gar nicht. Bis dahin hatte das Oberlandesgericht München „Meral Keskin“ als Opfer des Nagelbombenanschlags geführt, den die Terrorzelle NSU im Juni 2004 in der Kölner Keupstraße verübt hatte. Die Verantwortung für den bizarren Fall schob Willms auf Atilla Ö., der bei dem Anschlag in der Keupstraße Verletzungen erlitten hatte. Atilla Ö. soll dem Anwalt die Existenz von „Meral Keskin“ vorgetäuscht haben. Der Kontakt zu Ö. könnte nun Willms auch wegen eines heiklen Deals zum Verhängnis werden. Eine vertrackte Sache Der Anwalt hat in der Erklärung der von ihm beauftragten Kanzlei angegeben, Atilla Ö. eine Provision für die Vermittlung des Mandats gezahlt zu haben. Damit räumte Willms indirekt einen Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung ein. In Paragraf 49 b heißt es, die Abgabe eines Teils von Gebühren „oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig“. Warum Willms es dennoch tat und jetzt auch öffentlich eingeräumt hat, ist von ihm derzeit nicht zu erfahren. Im schlimmsten Fall droht Willms der Verlust seiner Zulassung als Anwalt. Als schwacher Trost bleibt ihm nur, dass die Staatsanwaltschaft München offenbar auf ein Verfahren gegen ihn wegen der unrechtmäßig kassierten Honorare im NSU-Prozess verzichtet. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Anwalt selbst getäuscht worden ist“, sagte am Dienstag ein Sprecher der Behörde in Anspielung auf die dubiose Rolle von Atilla Ö. Gegen Ö. ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Willms hatte Anzeige gegen den Mann erstattet. Doch anders als in München könnte Willms bei den Ermittlungen der Kölner Behörde selbst wegen des Verdachts auf Betrug ins Bickfeld geraten, heißt es in Justizkreisen. Dann hätte der Anwalt im Fall „Meral Keskin“ auch mit der Anzeige gegen Atilla Ö. ein Eigentor fabriziert.
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Post by Deleted on Oct 7, 2015 7:36:06 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/10/07/medienlog-nsu-entschaedigung-ermittlungen/Falsches NSU-Opfer kassierte Entschädigung – Das Medienlog vom Mittwoch, 7. Oktober 2015 Neue Enthüllungen im Fall der erfundenen Nebenklägerin Meral Keskin: Der Nebenkläger Attila Ö. kassierte in ihrem Namen offenbar eine Entschädigung aus dem Opferhilfefonds der Bundesregierung in Höhe von 5.000 Euro, wie Holger Schmidt vom SWR berichtet und das Justizministerium bestätigte. Zudem hätten für den Anwalt des falschen Opfers mindestens fünf Kollegen Vertretungen vor dem Münchner Gericht übernommen – aus naheliegenden Gründen: “Dabei zu sein. Geschichte zu erleben. Oder jedenfalls die Gebühr.” An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de. Schädlich sei der Betrug auch, “weil es nicht der einzige Missbrauchsfall ist”, wie Schmidt schreibt. Demnach hätten mehrere Nebenklageanwälte zugegeben, dass ihre Mandanten eigentlich gar nicht an dem Verfahren interessiert seien. Er folgert: “Es dürfte Folgen für die Strafprozessordnung haben.” Der Anwalt der erfundenen Meral Keskin, Ralph Willms, sieht sich als Opfer einer üblen Täuschung – nun aber laufen auch Ermittlungen gegen ihn. Weil er Attila Ö. eine Provision gezahlt hatte, um das Phantom im Prozess vertreten zu dürfen, hat die Kölner Anwaltskammer berufsrechtliche Schritte gegen Willms eingeleitet, wie Frank Jansen vom Tagesspiegel berichtet. Dem Anwalt droht der Entzug seiner Zulassung. Er lässt sich mittlerweile von einem Berufskollegen rechtlich vertreten. In der vergangenen Woche hatte sich herausgestellt, dass seine Mandantin nicht unter dem Namen existiert, mit dem sie bei Gericht angemeldet war. Daraufhin legte Willms das Mandat nieder und erstattete Anzeige gegen Ö. Über die vergangenen zweieinhalb Jahre hatte Willms Sitzungsgelder aus dem Prozess kassiert, obwohl er eigentlich niemanden vertrat. Die Münchner Staatsanwaltschaft verzichtet aber offenbar auf ein Verfahren gegen ihn, weil sie davon ausgehe, dass der Anwalt selbst getäuscht wurde, heißt es im Tagesspiegel. Als unstrittig gilt, dass der Fall das Ansehen der Nebenklage beschädigt hat. “Es handelt sich nicht etwa um eine juristische Posse – sondern um eine Schande”, kommentiert Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung. Die Ermittlungen müssten nun zeigen, ob Willms “nur unfassbar naiv und bequem war oder womöglich selbst kriminell”. Gleichzeitig dürfe nicht vergessen werden, dass etliche Anwälte von Opfern und Hinterbliebenen in dem Prozess großartige Leistungen brachten.
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Post by Deleted on Oct 7, 2015 7:37:25 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/10/07/234-prozesstag-erinnerungen-aus-der-szene-zeit/234. Prozesstag – Erinnerungen aus der Szene-Zeit 7. Oktober 2015 um 7:00 Uhr Es ist ein weiterer Blick in die Entstehungsgeschichte des NSU: Am Mittwoch sagt zum zweiten Mal der Zeuge Tom T. aus, zudem seine Freundin Yvonne D. Bei seiner ersten Vernehmung im September hatte T. das NSU-Mitglied Uwe Mundlos als überzeugt und prinzipentreu beschrieben, Uwe Böhnhardt hingegen als äußerst aggressiv. Waffen kursierten seiner Erinnerung nach nicht in der Szene. Die heutige Vernehmung soll weiter zutage fördern, wie sich der radikale NSU im Umfeld der rechtsextremen Szene von Jena formte. ZEIT ONLINE berichtet aus München und fasst den Prozesstag am Abend auf diesem Blog zusammen. Informationen aus der Verhandlung gibt es via Twitter hier. Weitere Berichte stellen wir morgen im NSU-Medienlog zusammen.
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Post by Admin on Oct 7, 2015 11:38:45 GMT 1
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Post by Deleted on Oct 7, 2015 11:58:17 GMT 1
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nicht-existierende-nebenklaegerin-zschaepe-anwaelte-verlangen-aufklaerung.5dc06fde-2c0c-4dd7-b7dc-7ea2f8517fef.htmlNicht existierende Nebenklägerin Zschäpe-Anwälte verlangen Aufklärung Von red/dpa 07. Oktober 2015 - 12:37 Uhr Beim NSU-Prozess soll eine Nebenklägerin zugelassen worden sein, die gar nicht existiert. Nun wollen die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe wissen, wie es dazu kommen konnte. München - Die Affäre um die nicht existierende Nebenklägerin „Meral Keskin“ hat ein Nachspiel im Münchner NSU-Prozess. Drei der vier Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe forderten den Senat am Mittwoch zu einer Erklärung auf, wie es überhaupt dazu kommen konnte, dass die falsche Nebenklägerin zum Prozess zugelassen wurde. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und zwei weitere Mitglieder des Senats sollten dazu „dienstliche Erklärungen“ abgeben. Rechtsanwalt Wolfgang Heer verwies darauf, dass die Bundesanwaltschaft bereits vor Beginn des Prozesses im Mai 2013 den Verdacht geäußert habe, „Meral Keskin“ existiere möglicherweise nicht. Schon damals habe es den Verdacht gegeben, das von Rechtsanwalt Ralph Willms in ihrem Namen vorgelegte Attest könne gefälscht sein. Das Gericht sei der „Anregung“ der Bundesanwaltschaft nach weiterer Ermittlung aber nicht gefolgt.Die mutmaßliche Rechtsterroristin Zschäpe muss sich für die Verbrechensserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ verantworten, dem zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge zugerechnet werden. ___ wollte das Fette gerade nachtragen
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Post by Admin on Oct 7, 2015 12:01:47 GMT 1
Immerhin wurde sie vom BP eingeladen, und Kohle bekam sie ebenfalls. Besser als Tuerstehen!
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Post by Deleted on Oct 7, 2015 12:49:35 GMT 1
www.tagesspiegel.de/politik/nsu-prozess-vorsitzender-richter-geraet-unter-druck/12419088.htmlNSU-Prozess Vorsitzender Richter gerät unter Druck 13:12 UhrVon Frank Jansen Im NSU-Prozess geraten der Vorsitzende Richter und zwei Kollegen unter Druck. Sie sollen auf Antrag der Verteidigung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe erklären, wie es zur Zulassung der Nebenklage eines erfundenen Opfers kommen konnte. In der Affäre um ein erfundenes Opfer im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München geraten nun der Vorsitzende Richter und zwei Kollegen unter Druck. Drei der vier Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beantragten am Mittwoch, Manfred Götzl und zwei beisitzende Richter sollten dienstliche Äußerungen zur Zulassung der Nebenklage des Phantom-Opfers im Jahr 2013 abgeben. Die Anwälte listeten mehrere Fragen auf, die vermuten lassen, dass die drei Richter den Antrag auf Zulassung nicht genau genug prüften und Bedenken der Bundesanwaltschaft ignorierten. Für das vermeintliche Opfer „Meral Keskin“, das bei dem Bombenanschlag des NSU in der Kölfner Keupstraße verletzt worden sein sollte, hatte Anwalt Ralph Willms im April 2013 die Zulassung als Nebenklägerin beantragt. Die Richter gaben dem statt, Willms wurde als Vertreter für „Meral Keskin“ beigeordnet. Im Monat darauf begann der Prozess, an dem Willms bis vergangene Woche teilnahm. Dann legte er sein Mandat nieder und gab an, ein reales Opfer des Anschlags in der Keupstraße habe ihm die Existenz von „Meral Keskin“ vorgetäuscht. Beate Zschäpes Verteidiger werfen dem Richter Nachlässigkeiten vor Zschäpes Verteidiger hielten Götzl und seinen Kollegen am Mittwoch vor, in dem Attest, das Willms für seine angebliche Mandantin vorlegte, hätten Angaben zu den Personalien, zur Krankenkasse, zur Versichertennummer, zur Nummer des Vertragsarztes, zur Diagnose der Verletzung sowie zu Befunden und Therapie gefehlt. Und das ist nur ein Punkt. Die Verteidiger sagten in ihrem Antrag auch, in den von Anwalt Willms eingereichten Unterlagen seien widersprüchliche Angaben zum Ort der Verletzung von „Meral Keskin“ genannt worden. Einmal soll sie sich bei der Explosion vor einem Restaurant befunden haben, das andere Mal war sie bei einem „Barbierbesuch“. Zschäpes Verteidiger wollen nun von Götzl und den zwei beisitzenden Richtern wissen, warum sie „diese Diskrepanz“ nicht hinterfragten. Nächster Punkt: Anwalt Willms hatte in dem Antrag auf Zulassung zur Nebenklage behauptet, „Meral Keskin“ sei im Kölner Polizeipräsidium vernommen worden. Doch solch einen Termin gab es nicht. Zschäpes Verteidiger fragen jetzt die drei Richter, ob sie „Recherchen hinsichtlich der Niederschrift“ der angeblichen Vernehmung unternommen haben – und wenn ja, mit welchem Ergebnis. In ihren Antrag erwähnen Zschäpes Anwälte auch die Bedenken der Bundesanwaltschaft gegen eine Zulassung der Nebenklage. Die Anklagebehörde kannte das Opfer „Meral Keskin“ nicht und regte bei den Richtern „Nachermittlungen“ an. Doch die hielt der Strafsenat offenbar nicht für notwendig. Götzl reagierte unwirsch auf den Antrag der Verteidiger. Wann sie selbst sich denn mit der „Diskrepanz“ in den Angaben zum Ort der Verletzung von „Meral Keskin“ befasst hätten, fragte er Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer. Der antwortete trocken, „das ist nicht unsere Aufgabe“. Wie Götzl und die zwei beisitzenden Richter jetzt reagieren werden, blieb offen. Der Antrag hatte allerdings auch eine unangenehme Nebenwirkung für Zschäpes Anwälte selbst. Der neue, vierte Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten, Mathias Grasel, zeigte sich über den Vorstoß der drei Kollegen überrascht. Weder er noch die Mandantin hätten von dem Antrag Kenntnis gehabt, sagte Grasel. Götzl fragte Heer, ob das zutreffe. Der Anwalt verwies auf „Bedingungen, unter denen eine Absprache nicht möglich ist“. Bekanntlich redet Zschäpe mit Heer und seinen Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm nicht mehr. Aber auch der Kontakt der drei Verteidiger zu Grasel ist offenbar dünn. Zschäpes selbst folgte dem Disput mit genervter Miene und sagte, wie üblich, nichts.
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Post by Admin on Oct 7, 2015 16:21:15 GMT 1
PZ hautnah @pzhautnah 4 Min.Vor 4 Minuten
Tom T. hat im #NSU-Prozess übrigens nichts Erhellendes mehr gesagt, seine Verlobte, Yvonne D., auch nicht.
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Post by Admin on Oct 7, 2015 16:50:12 GMT 1
arkaim #1 — vor 7 Stunden Kein Wunder. Es kann auch nicht der einzige Fall sein. Warum schreibt keiner über die Ursachen? Das Parlament hat am 22.11.2011 ein Dokument (einstimmig!) verabschiedet, das vermeintliche “rechtsextreme terroristische” Gruppe NSU verurteilt – ohne Gerichtsurteil, ohne Auklärung – was diese Hysterie “gegen Rechts” praktisch rechtfertigte. Und das ist die Ursache von solchen Betrugereien. Der NSU ist eine groiße Schurkerei des politischen Klasse Deutschlands blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2015/10/07/medienlog-nsu-entschaedigung-ermittlungen/#comments
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Post by Deleted on Oct 7, 2015 18:19:18 GMT 1
"Meral Keskin ist jedenfalls offenbar nicht existent. In ihrem Namen wurde allerdings auch ein Entschädigungsantrag beim Bundesjustizministerium gestellt. (Von wem ?) Daraufhin wurden 5000 Euro aus dem Fonds der Bundesregierung für die NSU-Opfer und deren Angehörige gezahlt. Für die Nebenkläger im NSU-Prozess ist der Fall Meral Keskin ein enormer Imageschaden." Nicht nur für die Nebenkläger... www.tagesschau.de/inland/nsu-153.html
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