Post by Deleted on Jan 10, 2015 4:35:49 GMT 1
www.preussische-allgemeine.de/nachrichten/artikel/ist-der-nsu-nur-ein-suendenbock.html (kompletter Text)
Ist der NSU nur ein Sündenbock?
Der Blogger »Fatalist« vertritt die These, dass Mundlos’ und Böhnhards Tod missbraucht wurde
Wurde der Tod der mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard ausgenutzt, um ungelöste Kriminalfälle durch scheinbare Aufklärungen zu „entsorgen“? Diese These hat der erstaunlich gut informierte Blogger „Fatalist“ aufgestellt.
Bereits seit vergangenem Juni veröffentlicht ein anonymer Blogger im Internet unter dem Pseudonym „Fatalist“ immer wieder Details aus den Ermittlungsakten zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Der als „NSU-Leaks“ bezeichnete Vorgang entwickelt sich inzwischen immer mehr zum Politikum. „Fatalist“ wurden anscheinend alle Dokumente aus den 620 NSU-Ordnern des Bundeskriminalamtes (BKA) zugespielt. Das Material ist offensichtlich authentisch. Untermauert mit Details aus den Akten hat „Fatalist“ mittlerweile eine brisante Arbeitsthese aufgestellt: Der Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard am 4. November 2011 sei ausgenutzt worden, um ungelöste Kriminalfälle zu „entsorgen“ – zunächst den Heilbronner Polizistenmord, dann die Reihe der „Döner-Morde“. Diese wurden nach Ansicht von „Fatalist“ vermutlich von türkischen Geheimdienstlern oder Strukturen des „tiefen Staates“ der Türkei begangen.
Anders, als dies die umfangreiche Anklageschrift im Münchner NSU-Prozess suggeriert, sind zentrale Fragen tatsächlich noch immer ungeklärt. So wurde an keinem der 26 Tatorte DNA von Mundlos oder Böhnhardt gefunden. Gleiches gilt für die vier mutmaßlichen Tatwaffen, wobei an einer der Waffen sogar fremdes, bisher nicht zugeordnetes Erbmaterial sichergestellt wurde. Zunehmend unwahrscheinlich ist auch die von der Generalbundesanwaltschaft vertretene Selbstmordthese zum NSU. So weist die „Selbstmord“-Waffe keine Fingerabdrücke auf. In den Lungen von Mundlos und Böhnhard wurden obendrein keine Rußspuren gefunden, was dafür spricht, dass beide bereits tot waren, als an ihrem Auffindeort Feuer gelegt wurde.
Im Raum steht der Vorwurf, dass Beweismaterial erst herbeigeschafft und regelrecht platziert wurde, um den NSU als Popanz beziehungsweise Prügelknaben aufzubauen. In der Tat ist laut den veröffentlichten Polizeiunterlagen auffällig oft Beweismaterial erst zu einem erstaunlich späten Zeitpunkt aufgefunden worden. So sollen erst am 1. Dezember 2011 bei einer Untersuchung eines Rucksacks sechs „NSU-Bekenner-DVD“ entdeckt worden sein., obwohl am 5. November bereits der Inhalt des Rucksacks protokolliert und fotografiert worden war. Bemerkenswert ist auch eine Pistole der Marke Bruni, deren Eingang beim BKA erst für den 22. November protokolliert ist. Aus den ansonsten akribisch geführten Protokollen geht nicht hervor, von welchem „Tatortberechtigten“, wo und wann die angebliche NSU-Waffe aufgefunden wurde.
Sehr lesenswert ist auch, was der Blogger „Fatalist“ zum Mordfall in Kassel zusammengetragen hat. Demzufolge war der in Verdacht geratene Verfassungsschützer Andreas Temme wohl weniger privat denn dienstlich am Tatort. Anders als bisher dargestellt war der Arbeitsschwerpunkt Temmes das Gebiet „Ausländer-Extremismus“ und nicht Rechtsextremismus. Interessanterweise haben die Ermittler auch herausgefunden, dass das Lokal des Opfers in der Vergangenheit schon einmal Treffpunkt eines PKK-Killerkommandos war. Durch das „NSU-
Leaks“-Material wird deutlich, wie wenig sich der Vorwurf eines „strukturellen Rassismus“ bei den Ermittlungen zu den „Döner-Morden“ halten lässt. So wäre es regelrecht fahrlässig gewesen, den reichlich vorhandenen Spuren in Richtung Schutzgelderpressung durch ausländische Täter nicht nachzugehen.
Inzwischen zeigt „NSU-Leaks“ erste Auswirkungen auf die Politik. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat angekündigt, zur Überprüfung des im Raum stehenden Vorwurfes der „systematischen Beweismittelfälschung“ vom Generalbundesanwalt eine Kopie des Originalbestandes der NSU-Akten anzufordern. Noch zu keinen Konsequenzen hat der sowohl gegen den damalige BKA-Chef Jörg Zierke als auch gegen Generalbundesanwalt Harald Range erhobene Vorwurf geführt, sie hätten vor dem Bundestagsinnenausschuss wissentlich eine Falschaussage gemacht. Beide hatten bei einer Befragung am 21. November 2011 geäußert, bei einer Obduktion seien in der Lunge von Mundlos Rußspuren gefunden worden. Tatsächlich waren die Leichen von Mundlos und Böhnhardt bereits drei Tage vorher durch die Gerichtsmedizin freigegeben worden, ohne dass Rußspuren hätten nachgewiesen werden können. Norman Hanert
=> auch auf journalistenwatch.de erschienen
=> Auflage der PAZ: ca. 18.000, Reichweite etwa 50.000
=> angeschrieben und Kontakt/Interview/Hintergrundinfos angeboten
Ist der NSU nur ein Sündenbock?
Der Blogger »Fatalist« vertritt die These, dass Mundlos’ und Böhnhards Tod missbraucht wurde
Wurde der Tod der mutmaßlichen NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard ausgenutzt, um ungelöste Kriminalfälle durch scheinbare Aufklärungen zu „entsorgen“? Diese These hat der erstaunlich gut informierte Blogger „Fatalist“ aufgestellt.
Bereits seit vergangenem Juni veröffentlicht ein anonymer Blogger im Internet unter dem Pseudonym „Fatalist“ immer wieder Details aus den Ermittlungsakten zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU). Der als „NSU-Leaks“ bezeichnete Vorgang entwickelt sich inzwischen immer mehr zum Politikum. „Fatalist“ wurden anscheinend alle Dokumente aus den 620 NSU-Ordnern des Bundeskriminalamtes (BKA) zugespielt. Das Material ist offensichtlich authentisch. Untermauert mit Details aus den Akten hat „Fatalist“ mittlerweile eine brisante Arbeitsthese aufgestellt: Der Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard am 4. November 2011 sei ausgenutzt worden, um ungelöste Kriminalfälle zu „entsorgen“ – zunächst den Heilbronner Polizistenmord, dann die Reihe der „Döner-Morde“. Diese wurden nach Ansicht von „Fatalist“ vermutlich von türkischen Geheimdienstlern oder Strukturen des „tiefen Staates“ der Türkei begangen.
Anders, als dies die umfangreiche Anklageschrift im Münchner NSU-Prozess suggeriert, sind zentrale Fragen tatsächlich noch immer ungeklärt. So wurde an keinem der 26 Tatorte DNA von Mundlos oder Böhnhardt gefunden. Gleiches gilt für die vier mutmaßlichen Tatwaffen, wobei an einer der Waffen sogar fremdes, bisher nicht zugeordnetes Erbmaterial sichergestellt wurde. Zunehmend unwahrscheinlich ist auch die von der Generalbundesanwaltschaft vertretene Selbstmordthese zum NSU. So weist die „Selbstmord“-Waffe keine Fingerabdrücke auf. In den Lungen von Mundlos und Böhnhard wurden obendrein keine Rußspuren gefunden, was dafür spricht, dass beide bereits tot waren, als an ihrem Auffindeort Feuer gelegt wurde.
Im Raum steht der Vorwurf, dass Beweismaterial erst herbeigeschafft und regelrecht platziert wurde, um den NSU als Popanz beziehungsweise Prügelknaben aufzubauen. In der Tat ist laut den veröffentlichten Polizeiunterlagen auffällig oft Beweismaterial erst zu einem erstaunlich späten Zeitpunkt aufgefunden worden. So sollen erst am 1. Dezember 2011 bei einer Untersuchung eines Rucksacks sechs „NSU-Bekenner-DVD“ entdeckt worden sein., obwohl am 5. November bereits der Inhalt des Rucksacks protokolliert und fotografiert worden war. Bemerkenswert ist auch eine Pistole der Marke Bruni, deren Eingang beim BKA erst für den 22. November protokolliert ist. Aus den ansonsten akribisch geführten Protokollen geht nicht hervor, von welchem „Tatortberechtigten“, wo und wann die angebliche NSU-Waffe aufgefunden wurde.
Sehr lesenswert ist auch, was der Blogger „Fatalist“ zum Mordfall in Kassel zusammengetragen hat. Demzufolge war der in Verdacht geratene Verfassungsschützer Andreas Temme wohl weniger privat denn dienstlich am Tatort. Anders als bisher dargestellt war der Arbeitsschwerpunkt Temmes das Gebiet „Ausländer-Extremismus“ und nicht Rechtsextremismus. Interessanterweise haben die Ermittler auch herausgefunden, dass das Lokal des Opfers in der Vergangenheit schon einmal Treffpunkt eines PKK-Killerkommandos war. Durch das „NSU-
Leaks“-Material wird deutlich, wie wenig sich der Vorwurf eines „strukturellen Rassismus“ bei den Ermittlungen zu den „Döner-Morden“ halten lässt. So wäre es regelrecht fahrlässig gewesen, den reichlich vorhandenen Spuren in Richtung Schutzgelderpressung durch ausländische Täter nicht nachzugehen.
Inzwischen zeigt „NSU-Leaks“ erste Auswirkungen auf die Politik. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hat angekündigt, zur Überprüfung des im Raum stehenden Vorwurfes der „systematischen Beweismittelfälschung“ vom Generalbundesanwalt eine Kopie des Originalbestandes der NSU-Akten anzufordern. Noch zu keinen Konsequenzen hat der sowohl gegen den damalige BKA-Chef Jörg Zierke als auch gegen Generalbundesanwalt Harald Range erhobene Vorwurf geführt, sie hätten vor dem Bundestagsinnenausschuss wissentlich eine Falschaussage gemacht. Beide hatten bei einer Befragung am 21. November 2011 geäußert, bei einer Obduktion seien in der Lunge von Mundlos Rußspuren gefunden worden. Tatsächlich waren die Leichen von Mundlos und Böhnhardt bereits drei Tage vorher durch die Gerichtsmedizin freigegeben worden, ohne dass Rußspuren hätten nachgewiesen werden können. Norman Hanert
=> auch auf journalistenwatch.de erschienen
=> Auflage der PAZ: ca. 18.000, Reichweite etwa 50.000
=> angeschrieben und Kontakt/Interview/Hintergrundinfos angeboten