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Post by Admin on May 25, 2017 8:53:42 GMT 1
Ballstädt | Erfurt Haftstrafen für Angreifer auf Kirmesgesellschaft Mehr als drei Jahre nach dem Überfall auf die Kirmesgesellschaft in Ballstädt (Kreis Gotha) ist am Mittwoch das Urteil gefallen. Das Landgericht Erfurt verurteilte zehn Täter zu Haftstrafen. Sie müssen wegen gefährlicher Körperverletzung zwischen zwei Jahren und zwei Monaten bis hin zu drei Jahren und sechs Monaten hinter Gitter. Ein Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Diese wurde für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Vier Angeklagte wurden freigesprochen. Der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel nannte den Überfall ein "herausragendes Ereignis, das über das bisher Erlebte weit hinausging". Es habe sich dabei um eine "ungemein brutale feige Tat" gehandelt, die bar jeden Anlasses geplant und durchgeführt worden sei. Die Nebenklage bezeichnete die Urteile als angemessen. www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/ballstaedt-urteil-100.html
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Post by Admin on May 25, 2017 8:56:21 GMT 1
Von Sebastian Haak, Erfurt 24.05.2017 Politik Ballstädt-Urteil: Überraschend hart, überraschend unreflektiert Trotz Haftstrafen für Angeklagte: Nicht nur Anwälte der Nebenklage kritisieren Urteilsbegründung scharf www.neues-deutschland.de/artikel/1052066.ballstaedt-urteil-ueberraschend-hart-ueberraschend-unreflektiert.htmlSo widersprüchlich wie die Begründung des Urteils ist, so widersprüchlich geben sich die Angeklagten im Ballstädt-Prozess in der etwa einen Stunde, in der die zuständige Strafkammer des Landgerichts Erfurt über sie Recht spricht. Jedenfalls vorläufiges Recht, denn – das wird selbst der Vorsitzende Richter der Kammer, Holger Pröbstel, gleich einräumen – dieses Verfahren wird sicher in der einen oder anderen Weise in die Revision gehen. Das Urteil, das die Kammer an diesem Mittwoch in der thüringischen Landeshauptstadt wegen des Prozesses um den Überfall auf eine Kirmesgesellschaft in Ballstädt im Landkreis Gotha im Februar 2014 fällt, ist (noch) nicht rechtskräftig. Trotzdem blicken die meisten der insgesamt fünfzehn Angeklagten doch erst einmal versteinert vor sich hin, als Pröbstel ihnen eröffnet, dass die Kammer die meisten von ihnen zu deutlich härteren Strafen verurteilt, als die Staatsanwaltschaft Erfurt das in ihrem Plädoyer vor einigen Wochen gefordert hatte. Danach hatten viele der hier auf der Anklagebank versammelten Rechtsextremen damit rechnen können, mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen. Einige mal wieder, weil sie schon – teilweise massiv – vorbestraft sind. Doch das Gericht spricht eben relativ harte Urteile. Strafmindernd wird bei vielen der Angeklagten unter anderem berücksichtigt, dass der Prozess gegen sie seit Dezember 2015 und damit schon ziemlich lange läuft – und trotzdem werden zwei Angeklagte wegen ihrer Beteiligung an dem Angriff auf die Kirmesgesellschaft zu Strafen von je drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt und acht Angeklagte erhalten Haftstrafen von jeweils etwa mehr als zwei Jahren. Nur ein Angeklagter erhält eine Bewährung: Statt ein Jahr und sechs Monate ins Gefängnis wird er für zwei Jahre unter Bewährungsaufsicht gestellt. Er hatte nach Angaben von Pröbstel bei der Polizei gegen viele der anderen Angeklagten ausgesagt und gilt nun – in den Worten des Vorsitzenden Richters – als »das Verräterschwein«, ohne das es diese Hauptverhandlung so nicht gegeben hätte. Während der Ermittlungen soll sogar überlegt worden sein, ihm Personenschutz zu gewähren... Dass die Mehrzahl der Angeklagten – vier von ihnen werden freigesprochen, weil die Beweis gegen sie nicht ausreichen – nach Einschätzung des Gerichts immerhin zu schweren Gewalttaten fähig sind, das betont Pröbstel während seiner Urteilsbegründung noch einmal ganz ausdrücklich. Das habe der Überfall ja gezeigt. Der Angriff der Verurteilten auf die Kirmesgesellschaft sei »eine ungemein feige, brutale Tat« gewesen, die weit über das hinaus gehe, was in deutschen Gerichtssälen für gewöhnlich zu verhandeln sei, sagt er. Er spricht noch öfter von einem »brutalen Angriff auf Unschuldige« und einer »schrecklichen Tat«; was juristisch gesehen als eine gemeinschaftlich begangene, schwere Körperverletzung zu werten sei. Auch das freilich hat diesen seit Dezember 2015 laufenden Prozess zu etwas Besonderem gemacht, der einer der größten zuletzt laufenden gegen Angehörige der rechten Szene in ganz Deutschland war. Nachdem Pröbstel allerdings mehrfach erklärt, die rechte Gesinnung der Angeklagten habe für die Tat und damit auch für die Kammer und ihr Urteil keine Rolle gespielt, da tauschen einige der Angeklagten immer mal wieder belustigte Blicke aus – die eben in starkem Widerspruch zu den versteinerten Mienen der Angeklagten in den Minuten zuvor stehen. Wozu der Widerspruch passt, dass Pröbstel zwar ausdrücklich sagt, die Kammer habe »keine Nazi-Tat« festgestellt – aber ebenfalls erklärt, für ihn und seine Kollegen stehe fest, die Angreifer hätten damit »Flagge zeigen« wollen in dem kleinen Ort in Mittelthüringen. Zehn Menschen waren bei dem Überfall schwer verletzt worden. Nicht nur Anwälte der Nebenklage kritisieren die Urteilsbegründung deshalb scharf – auch wenn sie nicht unzufrieden damit sind, das beziehungsweise wie lange zehn der fünfzehn Angeklagten nach Einschätzung Pröbstels hinter Gittern sollen. »Der Vorsitzende entpolitisiert den Vorfall. Das heißt, die Kammer verschließt die Augen vor organisierten rechten Strukturen«, sagt beispielsweise Kristin Pietrzyk, die ein Opfer des Überfalls vertritt. Die Kammer spiele die Motivation der Angreifer herunter, die eben nicht nur ihr deutsches Haus und ihren deutschen Hof in Ballstädt hätten verteidigen wollen. Die Immobilie hatte einer der Angeklagten einige Monate vor dem Überfall gekauft. Auslöser für den Angriff war offenbar ein Steinwurf gegen dieses sogenannte »Gelbe Haus«, dessen Täter die Rechtsextremen unter den Kirmes-Feiernden vermuteten. Vielmehr, sagt Pietrzyk, hätten die Angreifer ihre Herrschaft über den Ort demonstrieren wollen, indem sie den Steinwurf als Anlass für den Überfall genommen hätten. Die Linke-Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss sieht das ähnlich – und empfiehlt der Thüringer Justiz unmittelbar nach der Urteilsverkündung und -begründung deshalb »Weiterbildungsmaßnahmen«.
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Post by Admin on May 25, 2017 8:58:28 GMT 1
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Post by fragezeichen on May 25, 2017 9:10:27 GMT 1
Mertin kündigt Aufarbeitung an Landgericht Koblenz stellt Neonazi-Prozess einDas Landgericht Koblenz will das Mammutverfahren gegen Neonazis ganz einstellen. Der Justizminister kündigte eine Überprüfung an, die Opposition fordert gesetzliche Änderungen.Die Prozessbeteiligten wurden mit einem Schreiben über die Einstellung informiert. Zur Begründung hieß es, das Verfahren habe Überlänge. "Ich hätte nicht damit gerechnet, denn damit geht die Kammer davon aus, dass das Gericht das Verfahren schuldhaft verzögert hat", sagte Sylvain Lermen, einer der 35 Verteidiger, dem SWR. Nur dann darf ein Prozess nämlich eingestellt werden. Die anklagende Staatsanwaltschaft kündigte an, die Einstellung nicht hinnehmen zu wollen. Ursprünglich waren 27 mutmaßliche Neonazis angeklagt, zehn von ihnen wurden bislang verurteilt oder freigesprochen. Vor drei Wochen wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt, weil der Vorsitzende Richter mit Erreichen der Altersgrenze Ende Juni zwingend aus dem Dienst scheidet. Dass der Prozess bis dahin beendet werde, sei unwahrscheinlich, hieß es. weiterZufällig im Videotext gelesen. Sind sonst keine Meldungen darüber zu finden, obwohl ja stark damit zu rechnen war.
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Post by Admin on May 28, 2017 10:36:46 GMT 1
10 Haftstrafen, 4 Freisprüche: Urteil nach 44 Verhandlungstagen 25. Mai 2017 ~ Hinterlasse einen Kommentar Am 24.05.2017, eineinhalb Jahre nach Prozessbeginn, sprach der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel für die Strafkammer am Erfurter Landgericht das Urteil. Da ein Überblick über die verhängten Strafen schon in einigen Presseartikeln gegeben wurde, sollen hier zunächst die genauen Strafen für die einzelnen Angeklagten benannt werden, um danach detaillierter auf die Begründung der Strafzumessung sowie die letzten Worte des Gerichts zum Prozessverlauf einzugehen. Thomas Wagner und Marcus Rußwurm verurteilte das Gericht zu jeweils 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe. Bei beiden wurden die zahlreichen Vorstrafen sowie bei Rußwurm eine weitere, ausstehende Strafe von 3 Monaten berücksichtigt. Für Andre Keller, Tony Steinau, David Söllner, Ariane Scholl, Rocco Boitz, Stefan Fahrenbach, Christian Herrmann und Kai Lückert jeweils 2 Jahre und 2 bzw. in einigen Fällen, beispielsweise bei Steinau, 2 Jahre und 3 Monate. Die Haftstrafe für Tim Heerlein (1 Jahr, 2 Monate) wird zunächst zur Bewährung ausgesetzt. Johannes Baudler, Markus Blasche, Ricky Nixdorf, sowie Matthias Pommer werden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. ballstaedt2014.org/2017/05/25/10-haftstrafen-4-freisprueche-urteil-nach-44-verhandlungstagen/
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Post by Admin on May 31, 2017 5:01:12 GMT 1
Koblenzer Neonazi-Prozess endgültig eingestellt Richter werfen Verteidigung "Sabotage" vor Einer der umfangreichsten Neonazi-Prozesse in Deutschland ist nach fast fünf Jahren Verhandlung jetzt offiziell wegen zu langer Dauer eingestellt worden. Die Kammer übte massive Kritik an den Verteidigern. www.swr.de/swraktuell/rp/koblenz/neonazi-prozess-am-koblenzer-landgericht-endgueltig-eingestellt/-/id=1642/did=19631898/nid=1642/1h36eo4/index.htmlDer Prozess war bereits Anfang Mai nach mehr als vier Jahren Verhandlung ausgesetzt worden, weil der Vorsitzende Richter in Pension geht. Per Gesetz darf der Prozess aber nicht einfach an andere Richter übergeben werden. Der Prozess hätte deshalb komplett neu aufgerollt werden müssen. Stattdessen beendet ihn das Landgericht nun ohne Urteile. Zwei Angeklagte, die wohl mit einem Freispruch hatten rechnen können, sollen Entschädigungen für ihre Untersuchungshaft bekommen. Gegen die anderen 15 Angeklagten sei ein erheblicher Tatverdacht verblieben, so die Kammer in ihrem Beschluss. Mammutverfahren: Anfangs gab es 26 Angeklagte und 52 Verteidiger, mehr als 120 Zeugen wurden gehört, fast 1.000 Seiten umfasste die Anklage. Nach 337 Verhandlungstagen und Millionenkosten für den Steuerzahler ist nun Schluss. Angeklagte und Staatsanwaltschaft haben nun eine Woche Zeit, auf die Entscheidung des Landgerichts zu reagieren. Über Beschwerden müsste dann das Oberlandesgericht entscheiden. Die Staatsanwaltschaft will den Beschluss nach eigenen Worten "sorgfältig prüfen und danach entscheiden, ob ein Rechtsmittel einzulegen ist". Wäre die Staatsanwaltschaft damit erfolgreich, würde der Prozess beim Landgericht erneut beginnen. Zehn Jahre für neues Verfahren? Die Staatsschutzkammer warnte in ihrem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in anonymisierter Form vorliegt, eine Neuauflage könnte sogar zehn Jahre dauern. Das stünde im Missverhältnis zu den zu erwartenden Strafen. Die Staatsschutzkammer führt auch aus, 2012 "konnte niemand voraussehen, dass es den Angeklagten und ihren Verteidigern gelingen würde, das Verfahren derart erfolgreich zu sabotieren, dass ein Abschluss des Verfahrens vor der erst in rund fünf Jahren anstehenden Pensionierung des Vorsitzenden nicht mehr möglich sein würde". Daher sei damals auch nicht ein zweiter Ergänzungsrichter angefordert worden. Aus heutiger Sicht habe sich das "als schwerwiegender - weil entscheidender - Fehler erwiesen", heißt es im Kammerbeschluss. Verteidiger weisen Sabotagevorwurf zurück Die Kammer ging noch weiter mit Verteidigern und Angeklagten ins Gericht: So habe es einen "ungewöhnlich hohen Krankenstand der Angeklagten" gegeben. Angeklagte und Verteidiger hätten mehr als 400 Verfahrensanträge, gut 240 Beweisanträge und mehr als 500 Befangenheitsanträge gestellt. Fast kein Prozesstag hat laut Beschluss wegen der aus Deutschland und dem Ausland anreisenden Angeklagten und Anwälte pünktlich begonnen. Fünfminütige Toilettenpausen seien regelmäßig auf 20 Minuten ausgedehnt worden. Außerdem hätten zwei "Stinkbombenanschläge" zum Abbruch von Prozesstagen geführt, kritisierten die Staatsschutzrichter. Verteidiger Günther Herzogenrath-Amelung rechtfertigte das Verhalten der Rechtsanwälte: "Die Anwälte haben ihre Pflicht getan, indem sie die prozessuralen Möglichkeiten ausgeschöpft haben." Auch sei die Untersuchungshaft bei allen Angeklagten übertrieben gewesen. Zuletzt noch 17 Angeklagte Zuletzt waren es noch 17 Angeklagte in dem Prozess um das rechtsextreme "Aktionsbündnis Mittelrhein". Die Staatsanwaltschaft warf ihnen unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Körperverletzung und Brandstiftung vor. Die Vorwürfe reichten von Gewalt gegen Linke über aufgesprühte Hakenkreuze bis hin zu versuchten Brandanschlägen auf Autos.
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Post by Admin on May 31, 2017 5:03:03 GMT 1
elegant entsorgtes gedoens. die angreifer waren die linksexremen, der rest der anklage ist sowieso gedoens.
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Post by anmerkung on Jun 24, 2017 7:39:22 GMT 1
Ich habe das nie groß verfolgt. Keine Ahnung, aber das klingt nach ganz schnell vom Tisch haben wollen, um das nicht auch 5 Jahre durch die Instanzen schleppen zu müssen. Sprich. E sklingt nach sie haben nichts und feilschen darum, daß sich die Angeklagten selbst belasten. ----- www.mdr.de/sachsen/dresden/deal-zwischen-staatsanwaltschaft-und-mitgliedern-freie-kameradschaft-dresden-100.htmlDeal im Prozess um "Freie Kameradschaft Dresden"Im Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" hat das den Angeklagten einen Deal angeboten. Nach Angaben eines MDR-Reporters stellten die Richter zu Prozessbeginn beiden Beschuldigten maximal vier Jahre Haft in Aussicht, sollten sie vollumfängliche Geständnisse ablegen. Bis auf die Nebenklage stimmten alle Beteiligten dem Deal zu.
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Post by Admin on Jun 28, 2017 9:10:15 GMT 1
4 jahre haft schluckst du nicht, wenn die nichts belastendes gegen dich haben.
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Post by fragezeichen2 on Jul 21, 2017 12:06:10 GMT 1
Gruppe Freital Verfahren gegen Polizisten aus Mangel an Beweisen eingestellt Der Vorwurf, ein Polizist habe die Terrorgruppe Freital via WhatsApp vor Polizeieinsätzen gewarnt, kann nicht aufgeklärt werden. Denn der Beamte schweigt dazu.
Die letzte Ermittlung gegen einen Polizisten, der den Freitaler Rechtsextremisten geholfen haben soll, ist eingestellt worden. Insgesamt drei sächsische Polizisten waren verdächtigt worden, die mutmaßlichen Rechtsterroristen mit internen Polizeiinformationen versorgt zu haben. Zwei Verfahren waren bereits ergebnislos beendet worden, nun wurde auch das letzte gegen einen Polizisten der Bereitschaftspolizei Leipzig aus Mangel an Beweisen eingestellt. Das allein ist noch kein Skandal. Doch ist es zumindest erstaunlich, wie schnell und aus welchen Gründen vor allem die letzte Ermittlung beendet wurde. Der Verdacht war bei allen drei Beamten der gleiche: Polizisten könnten Dienstgeheimnisse an jene Neonazis verraten haben, die 2015 die Kleinstadt Freital bei Dresden mit einer Serie von Anschlägen monatelang terrorisiert haben sollen. Interessant ist, warum das Verfahren eingestellt wurde: Der Beamte hat zu dem Vorwurf einfach geschwiegen. Das genügte, denn Beweise gibt es keine – die Handys, mit denen der Beamte und der Rechtsextreme WhatsApp-Nachrichten ausgetauscht haben sollen, sind verschwunden. Das geht aus einer bislang unveröffentlichten Antwort der Landesregierung Sachsen auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Valentin Lippmann hervor, die ZEIT ONLINE vorliegt. "Der ungeheuerliche Vorwurf bleibt unaufgeklärt"
weiter: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-07/gruppe-freital-polizei-helfer-verfahren-eingestellt
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Post by Deleted on Sept 13, 2017 16:52:41 GMT 1
Auch wenn es namentlich nicht ganz in diesen Thread zu passen scheint, immerhin hatte der Bube gerüchteweise auch Kontakt zur OSS. Zum James-Bond-Bösewicht ist der damals 18-jährige Maurerlehrling dann selbst den Fachinszenierern irgendwie nicht qualifiziert genug gewesen. Leider wurde der große Terrorprozeß daher abgeblasen, und das kam nach dem Riesentheater am Ende dabei raus: www.swr.de/swraktuell/rp/kaiserslautern/urteil-im-sprengstoff-prozess-kaiserslautern-zwei-jahre-haft-auf-bewaehrung/-/id=1632/did=20270912/nid=1632/fiq8mo/index.htmlLauterecken evakuiert - man hat ca. 20 Häuser geräumt, bevor man den Fund auf einen Anhänger geschmissen und weggefahren hat. Dazu aber ein Riesentamtam. Hier nochmal ein Zitat aus dem Erstbericht vom SWR, wo Skandalreporter Günter Backenfrosch Lärm gemacht hat wie ein startender Düsenjäger: Im Abschlußbericht des SWR steht nichtmal, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kam, dabei kann man bei Deutschen wenigstens auf ein glaubwürdiges Geburtsdatum zurückgreifen. Es steht auch nicht, aufgrund welcher Gesetzesverstöße die Verurteilung erfolgt ist. Gefängnis wegen Sprengstoff. Elfmeter wegen Foul. Die Faktenchecker und Einordner machen es einfach am besten. Ach übrigens, das hier hat es leider zwischenzeitlich nicht zum Skandal gebracht, trotz eines Einsatzes von über hundert Kräften! Dafür haben die correktiven aber per twitter die Polizei aufgefordert, sowas nicht zu twittern. Hausdurchsuchungen sind danach nicht erfolgt.
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Post by anmerkung on Sept 14, 2017 16:38:58 GMT 1
SPIEGEL ONLINE 14. September 2017, 17:10 Uhr Rechtsextremismus Prozessauftakt gegen Betreiber von Hetzerportal "Altermedia"
Hetze, Hass und Holocaustleugnung - die Plattform "Altermedia" war eines der wichtigsten Internetportale der Neonazi-Szene in Deutschland. Die mutmaßlichen Betreiber der Seite stehen nun vor Gericht.
Fünf mutmaßliche Betreiber des verbotenen Neonazi-Internetportals "Altermedia" müssen sich in Stuttgart wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Sie sollen über das Portal rechtsextremes und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet haben.
Bis zum Verbot im Januar 2016 war "Altermedia" eine der wichtigsten Internetseiten der Neonazi-Szene in Deutschland. Ein Jahr später hatte die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben.
Als Schlüsselfiguren gelten Ralph-Thomas K. und Jutta V. Der 28 Jahre alte Informatiker aus dem Schwarzwald und die 48 Jahre alte Call-Center-Mitarbeiterin aus Südbaden sollen die Seite im Jahr 2012 gegründet haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen zudem die Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.
Die drei anderen Angeklagten sollen sich ihnen 2013 und 2014 angeschlossen und diverse Foren mit volksverhetzenden Inhalten moderiert haben. Das Verfahren gegen einen 54-Jährigen wurde wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt.
Laut Bundesanwaltschaft diente "Altermedia" der "massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts". So wurde auf der Seite zur Gewalt gegen Ausländer aufgerufen und der Holocaust geleugnet. Die ideologischen Leitlinien sollen V. und K. vorgegeben haben. Aufgabe der Moderatoren war es, Beiträge in den Foren freizuschalten.
Für den Prozess vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart sind zunächst 14 Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr fallen.
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Post by anmerkung on Sept 28, 2017 14:56:38 GMT 1
SPIEGEL ONLINE 28. September 2017, 13:44 Uhr "Altermedia"
48-Jährige gibt Betrieb von Neonazi-Portal zu
Gewaltaufrufe gegen Ausländer, verbotene Grußformeln und die Leugnung des Holocausts: Im vergangenen Jahr wurde das Neonazi-Portal "Altermedia" deshalb verboten. Eine Call-Center-Mitarbeiterin aus Westfalen hat jetzt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingeräumt, die Plattform betrieben zu haben. ----- Ich bin schon wieder zu spät dran. Genau so einen Witz wollte ich mir nächste Woche ausdenken. Shit happens.
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Post by Admin on Nov 1, 2017 2:10:54 GMT 1
jungle.world/artikel/2017/43/wo-die-naziterroristen-wachsenDie Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht förderten in den vergangenen Monaten wiederholt zutage, wie diese Unübersichtlichkeit bei den Ermittlungsbehörden zustande kommt. Die ermittelnden Polizeibeamten vom Landeskriminalamt (LKA) Sachsen sagten vor Gericht aus, dass sie spätestens ab Mitte Oktober 2015 vom Bestehen einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ausgegangen seien. Mehrfach, auch »lautstark«, so der Kriminalhauptkommissar Matyjaszczuk in seiner Vernehmung vor Gericht, habe man dies der zuständigen Staatsanwältin Grit Kirchhof mitgeteilt. Die Anregung, ein Strukturermittlungsverfahren einzuleiten, sei jedoch ohne Begründung abgelehnt worden. »Damit steht fest, dass die Staatsanwaltschaft Dresden bis zuletzt verhindern wollte, dass ganz offiziell gegen organisierte Naziaktivitäten in Sachsen ermittelt wird, und dabei in Kauf nahm, dass die Ermittlungen behindert und blockiert werden«, sagte die Nebenklageanwältin Kristin Pietrzyk der Jungle World. Matyjaszczuk zeigte sich vor Gericht erleichtert darüber, dass die Generalbundesanwaltschaft den Fall im April 2016 endlich übernommen habe. --- koenigs anwaeltin... die sachsen wollten nicht noch einen nsu, aber antifa und baw waren total geil darauf
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Post by mogadisch on Dec 8, 2017 19:49:39 GMT 1
Udo Vetter zum Mammutprozess gegen mutmaßliche Rechtsradikale vom „Aktionsbüro Mittelrhein“ www.lawblog.de/index.php/archives/2017/12/06/anwaelte-duerfen-auch-mal-auf-tische-steigen/Endet mit: "Grotesk aufgeblasen wurde das Verfahren letztlich nur, weil interessierte Kreise im Aktionsbüro Mittelrhein partout eine kriminelle Vereinigung sehen wollten. Das war nach meiner Meinung weniger der Faktenlage geschuldet, sondern mehr dem Umstand, dass die Innenbehörden des Bundes und der Länder im Jahr 2012 dringend Fahndungserfolge präsentieren wollten – um vom eigenen Versagen im NSU-Komplex abzulenken (Aktenzeichen 2 Ws 406 – 419/17)." - womit der Admin einverstanden sein wird.
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