Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Mar 24, 2015 9:32:03 GMT 1
Solinger Brandanschlag - Kennzeichen D 1993 Täterfrage Danke an Ziv Gaiz ! Interessant, wie sich der Innenausschuss in dieser Sache um die Qualität und sogar den Verlauf der Ermittlungen gekümmert hat. Das müsste öffentlich gemacht und Bosbach vorgehalten werden.
|
|
|
Post by mogadisch on Apr 1, 2015 18:48:10 GMT 1
AdminKannst Du den User "Daniel" mal explizit einladen hier ins Forum zu kommen? Der Solinger Anschlag wäre sicher aufklärbar (gewesen?), die politische Großwetterlage war aber sehr dankbar für die offizielle Theorie der Täterschaft einer rechtsradikalen Gruppe. Mir wurde auch mal zugetragen, dass einige der Schlafzimmer von Außen zugesperrt gewesen wären. Eine Flucht der Opfer mithin unmöglich. Prüfen konnte ich das natürlich nicht. Schlimm wäre, wenn das wider besseren Wissens verbreitet würde, klar! Heute im NSU Fall können wir dank der Akten zumindest Teile der offiziellen Theorie klar widerlegen. Gott sei Dank!
|
|
|
Post by Admin on Apr 2, 2015 5:35:13 GMT 1
ja, mache ich.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Apr 10, 2015 13:36:13 GMT 1
Danke an Ziv Gaiz!
Solingen Brandanschlag – Ungereimtheiten und Widersprüche
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 17:32:53 GMT 1
Taz Artikel vom 23.12.1994 Solingen: Die Spur der Pannen ■ Als das BKA kam, waren viele Spuren schon zerstört Düsseldorf (taz) – Als der Brandsachverständige des Bundeskriminalamtes (BKA), Peter van Bebber, am Nachmittag des 29. Mai 1993 am Tatort des mörderischen Brandanschlags in Solingen eintraf, da fand er eine schon „recht aufgeräumte Brandstelle“ vor. So etwas habe er zuvor nie in seinem Berufsleben erlebt, schilderte der BKA-Experte gestern im Düsseldorfer Gericht seinen ersten Eindruck am Brandort, 14 Stunden nach dem Anschlag. Verantwortlich dafür war Paul Corall, ebenfalls Brandsachverständiger und in dieser Funktion von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft noch in der Brandnacht zum Tatort gerufen. Corall räumte gestern vor Gericht ein, daß er vor dem Eintreffen des BKA-Experten den Brandschutt am unmittelbaren Brandort schon mit einem Wasserstrahl entfernt hatte. Ans Licht gekommen ist dieser schwerwiegende Fehler nur durch einen Zufall. Vor einigen Wochen glaubte sich der Sachverständige während einer Sitzungspause auf dem Flur des Gerichtes gänzlich unbeobachtet und flüsterte einem weiteren Sachverständigen ins Ohr: „Ich habe da einen Fehler gemacht, aber hauen Sie mich bitte nicht in die Pfanne.“ Die Mutter eines der Angeklagten schnappte diese Bemerkung auf und gab sie weiter. Doch es war nicht der einzige Fehler des Gutachters Corall. Glaubt man seiner Schilderung, dann hat er im Eingangsbereich des abgebrannten Hauses unmittelbar nach seinem Eintreffen deutlich Benzingeruch festgestellt. Eine Probenentnahme mit dem sogenannten Dräger-Röhren habe diesen Befund durch eine entsprechende Verfärbung bestätigt. Doch dieses Teströhren vergaß der Gutachter im Brandschutt. Zugleich versäumte er es, weitere Zeugen zur Bestätigung des Benzingeruchs herbeizuziehen. Das hat schlimme Folgen, denn nun muß das Gericht in mühsamem Expertenstreit den Einsatz von Brandbeschleunigern und den Brandverlauf klären – zweifelsfreier Nachweis über den Einsatz von Brandbeschleunigern ist nicht mehr zu gewinnen. Nach Auffassung des BKA- Sachverständigen sprechen „Brandspurenbild und Brandverlauf“ zwar dafür, doch der Gutachterstreit schleppt sich weiter – bis ins nächste Jahr. J. S. 23.12.1994 taz Nr. 4501 Inland 69 Zeilen, J. S. S. 4
Beim Seelsorger Geständnis zurückgezogen ■ Im Solinger Mordprozeß stützte der Gefängnispfarrer am gestrigen Prozeßtag den Widerruf des 25jährigen Angeklagten Markus Gartmann / Anklage unter Druck Düsseldorf (taz) – Im Prozeß um den Solinger Brandanschlag gerät die Anklage der Bundesanwaltschaft mehr und mehr unter Druck. Gestern bestätigte der Wuppertaler Gefängnispfarrer Kurt Gerhard Feisel (57), daß der 25jährige Angeklagte Markus Gartmann ihm schon 1993 offenbart habe, sein Geständnis sei falsch. Bei der Polizei hatte Gartmann zu diesem Zeitpunkt dagegen die Tat ebenso gestanden wie gegenüber seinem Anwalt Siegmund Benecken und dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes. Seit Prozeßbeginn hatte Gartmann dann auch immer wieder erklärt, er und seine drei Mitangeklagten, von denen zwei von Anfang an ihre Unschuld beteuern, seien die Täter gewesen. Um so überraschender kam deshalb der Geständniswiderruf vor gut zwei Wochen. Weil Gartmann dabei auch erstmals auf seine Gespräche mit Pfarrer Feisel hingewiesen hatte, fand der sich nun gestern im Zeugenstand des Düsseldorfer Oberlandesgerichts wieder. Von seiner Schweigepflicht entbunden, schilderte der Pfarrer, daß er dem Angeklagten den Widerruf bei seinem ersten Gespräch am 27. Juli 1993 zwar „noch nicht geglaubt“ habe. Doch bei weiteren Gesprächen sei in ihm dann „die Überzeugung gewachsen, daß das stimmt, was er mir sagt“. Näher begründen konnte der Seelsorger den Sinneswandel indes nicht. Gartmann habe mit „großer Emotionslosigkeit“ von dem polizeilichen Vernehmungsdruck berichtet und von seiner „Hoffnungslosigkeit“, da jemals wieder rauszukommen. So habe die Polizei ihn mit den Worten: „Wenn du jetzt nicht redest, dann kannst du im Knast Arschficken lernen“, immer Angst gemacht. Das Drängen von Feisel, doch nun wenigstens gegenüber seinem Anwalt die „Unschuld“ einzugestehen, wehrte Gartmann nach der Erinnerung des Pfarrers so ab: „Herr Benecken hat mir gesagt, wenn du jetzt widerrufst, bekommst du lebenslänglich.“ Gartmann selbst brach das Gespräch mit dem Pfarrer, von dem er den Eindruck gewann, „der glaubt mir nicht“, Ende 1993 ab. Von Wuppertaler Polizeibeamten wurden die Behauptungen von Markus Gartmann über die Vernehmungsmethoden gestern scharf zurückgewiesen. Nichts davon sei wahr, erklärte ein Wuppertaler Beamter. Solche Methoden „habe er nicht nötig“. Sehr überzeugend klingen solche Dementis indes nicht, denn zumindestens im Fall des Mitangeklagten Christian B. hatte die Polizei vergleichbare Drohgebärden eingeräumt. Der oberste BKA-Ermittlungsbeamte,Paul Kröschel, hatte dies vor Gericht bestätigt. Walter Jakobs 4.4.1995 taz Nr. 4587 Aktuelles 80 Zeilen, Walter Jakobs S. 2
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 17:47:39 GMT 1
TAZ 15.9.1993 (bitte ebenfalls posten)
Mit der schnellen Präsentation von Tätern war der Mordanschlag von Solingen Ende Mai schon fast in Vergessenheit geraten. Seit Bekanntwerden einiger Widersprüche jedoch laufen die Ermittlungen wieder auf Hochtouren. Von Bernd Siegler
Solinger Ungereimtheiten belasten die Ermittler
Die Ermittlungen sind nahezu abgeschlossen“, hatte Rolf Hannich, stellvertretender Sprecher der Bundesanwaltschaft (BAW), vor vier Wochen noch erklärt. Der Brandanschlag in Solingen am Pfingstsamstag war für die obersten Ankläger und das Bundeskriminalamt (BKA) so gut wie aufgeklärt. Man sonnte sich im Erfolg, schließlich hatte man einen der mutmaßlichen Täter, den 16jährigen Christian R., bereits wenige Stunden nach dem Anschlag festgenommen – die anderen drei, Felix K. (16), Christian B. (20) und Markus G. (23) nur sechs Tage später. Die Öffentlichkeit aus dem In- und Ausland, die auf den Flammentod der zwei Frauen und drei Mädchen türkischer Nationalität mit heller Empörung reagiert hatte, konnte man mit dieser kriminalistischen „Meisterleistung“ beruhigen, Solingen geriet allmählich in Vergessenheit. Jetzt laufen die Ermittlungen wieder auf Hochtouren. Denn Anwälte und Eltern der Inhaftierten haben nachrecherchiert und erheben inzwischen schwere Vorwürfe gegen Deutschlands oberste Anklagebehörde. Ihrer Meinung nach ist das Ermittlungsergebnis längst wie ein Kartenhaus zusammengebrochen, das den mutmaßlichen Attentätern unterstellte Motiv habe sich in Luft aufgelöst, die beiden abgelegten Geständnisse seien voller Widersprüche. Rechnete man die zeitlichen Abläufe in jener Nacht hoch, könnten drei der vier Inhaftierten unmöglich zur Tatzeit am Tatort gewesen sein. Und: es soll gar einen Alibizeugen geben. Seit über drei Monaten sitzen die Tatverdächtigen jetzt in Untersuchungshaft. Felix K. und Christian B. bestritten die ganze Zeit über hartnäckig jedwede Tatbeteiligung. Im Gegensatz dazu hatte der zuerst festgenommene rechtsgerichtete Christian R. seine Tatbeteiligung gestanden. Mitschüler hatten ihn belastet. Er soll Tage vor dem Anschlag gesagt haben: „Wir haben uns dieses Haus schon angeschaut. Es wird bald abgefackelt.“ Auch Markus G., bei dem ein Mitgliedsausweis der „Deutschen Volksunion“ (DVU) gefunden worden war, hatte anfangs seine Tatbeteiligung gestanden, dann widerrufen und erneut gestanden. Er fühlte sich, so steht es auch in den Protokollen, von den Vernehmungsbeamten „unter Druck“ gesetzt. Für die Karlsruher Behörde gibt es am Ermittlungsergebnis und am rekonstruierten Ablauf der Nacht jedoch keinen Zweifel. „Wir verfolgen keine Unschuldigen“, betonte BAW-Sprecher Hannich. Wie bereits im fünfseitigen Haftbefehl vom 4. Juni niedergeschrieben ist, sollen Felix K., Christian B. und Markus G. an dem besagten Freitag, dem 28. Mai, auf einem Polterabend in der Gabelsbergerstraße in der Solinger Südstadt gewesen sein. Dort seien sie mit zwei Ausländern, zwei „Jugoslawen“, in Streit geraten und hinausgeworfen worden. Gegen ein Uhr sollen sie dann auf der Kreuzung Schlagbaum im Zentrum von Solingen zufällig den ihnen flüchtig bekannten Christian R. getroffen haben. Als die drei ihm von dem Vorfall mit den Ausländern, die sie für „Türken“ gehalten haben sollen, berichtet hätten, soll R. vorgeschlagen haben, doch auf das von mehreren türkischen Familien bewohnte Haus in der Unteren Wernerstraße 81 einen Brandanschlag zu verüben. R. kannte das Haus, schließlich wohnt er nur wenige Schritte davon entfernt. An der BP-Tankstelle in der Schlagbaumerstraße soll sich R. dann einen Liter Benzin besorgt haben und mit den anderen zum Tatort gelaufen sein. Zusammen mit Felix K. habe dann R. das Haus in Brand gesetzt, G. und B. sollen „Schmiere“ gestanden haben. Bei ihrer Rekonstruktion der Nacht beruft sich die BAW zum Großteil auf Geständnisse von R. und G., die jedoch eine Reihe von Widersprüchen beinhalten. Bereits im Haftbefehl muß die BAW daher einige Ungereimtheiten zugestehen. So ist das Behältnis strittig, in dem das „Benzin“ von der Tankstelle zum Tatort gebracht worden sein soll. Mal ist von einem „grauen Kanister“, mal von einer „grünen Flasche“ die Rede. Die BAW löst das Dilemma dadurch, daß G. ohnehin stark alkoholisiert gewesen, zudem bei der Benzinbeschaffung nicht dabeigewesen wäre. Ein schwerer Schlag für die BAW aber, daß die Sachverständigen nicht Benzin, sondern „Pinienterpentinöl“ als Brandbeschleuniger ausgemacht haben. Dies ist jedoch nur in Fachgeschäften erhältlich. „In der Nacht konnte das sicherlich nirgendwo erworben werden, insbesondere nicht in der Tankstelle“, betont Jochen Ohliger aus Solingen, Rechtsanwalt von Christian B., und zieht damit ein wesentliches Element der Geständnisse in Zweifel. Die von Ohligers Mandanten und des mitbeschuldigten Felix K. geschilderte Version des Ablaufes der fraglichen Nacht widerspricht zwar der BAW-Version diametral, wird aber durch Zeugenaussagen untermauert. Das Trio G., B. und K. war demnach zu dem Polterabend in der Gabelsbergerstraße eingeladen gewesen. Dort habe es aber lediglich untereinander Streit gegeben, von den beiden „Jugoslawen“ seien sie gar mit Handschlag verabschiedet worden. Das von der BAW angeführte Motiv, die Wut und der Frust über den Hinauswurf durch die beiden Ausländer, ist damit, so Ohliger, „widerlegt“. Auch der Düsseldorfer Anwalt Georg Greeven, Verteidiger von Felix K., ist nach dem Studium der 32 Aktenordner „höchst erstaunt über die leichtfertigen und vorschnellen Schlußfolgerungen der Ermittlungsbehörden“. Widerlegt ist für die Anwälte auch das von der BAW zugrundegelegte Weg-Zeit-Diagramm. Fest steht der Anruf bei der Feuerwehr um 1.42 Uhr. Die Sachverständigen gehen davon aus, daß es bei Eintreffen der Feuerwehr um 1.47 Uhr bereits 20 bis 30 Minuten gebrannt haben müsse. Brandlegungszeit war also spätestens um 1.27 Uhr. Kurz nach Mitternacht aber hat das Trio den Polterabend verlassen, ist zu einem Freund in die Bozenerstraße gelaufen, soll sich dort laut BAW nur kurz aufgehalten und dann zu Fuß den 3,7 Kilometer langen Weg zur Tankstelle und dann noch einmal 800 Meter zum Tatort zurückgelegt haben. Nach Feststellungen des BKA benötigt man von der Bozenerstraße zur Tankstelle und zum Tatort 63 Minuten. Rechnet man den Weg von der Polterabendfeier zur Wohnung in der Bozenerstraße und die Zeit des dortigen Aufenthalts hinzu, dann können, so Rechtsanwalt Ohliger, die drei „nicht rechtzeitig am Tatort gewesen sein“. Hinzu kommt, daß die Version von Felix K. und Christian B., wonach sie bis etwa 2 Uhr in der Wohnung in der Bozenerstraße Musik gehört, getrunken und geraucht hätten, von einem Zeugen bestätigt wird. Das deckt sich auch mit der Aussage der Mutter von Christian B.. Sie wurde von den dreien um 2.10 Uhr angerufen, sie solle ihren betrunkenen Sohn bei Karstadt abholen, was sie um 2.30 Uhr auch tat. K. und G. sagen aus, sie wären dann weiter Richtung BP- Tankstelle in der Schlagbaumerstraße gegangen. Dazu hätten sie sich viel Zeit gelassen. Daß dies stimmt, beweist der bei Felix K. gefundene Kassenbon. Denn bei der BP-Tankstelle kauften sie um 3.11 Uhr zwei Flaschen Bier. Warum belastet aber der 16jährige Christian R. das Trio? Erst in der dritten Version des Geständnisses von R. tauchen die Namen von B., K. und G. auf. „R. wurde gezielt auf die drei Personen angesprochen“, entnimmt Ohliger den Akten. Der 16jährige sei jedoch nicht in der Lage gewesen, anhand einer Lichtbildvorlage die von ihm namentlich benannten Personen zu identifizieren. In diesem Zusammenhang habe R. dann den Vernehmungsbeamten erklärt, er hätte sich die Gesichter seiner Mittäter nicht „so genau“ angesehen. Die Bundesanwaltschaft gibt zu den von den Anwälten aufgezeigten Widersprüchen keinerlei Erklärungen ab. „Zwischenergebnisse werden nicht veröffentlicht“, betont BAW-Sprecher Hans-Jürgen Förster. „Keine Erklärung“ auch dazu, ob der Alibizeuge inzwischen wegen Falschaussage dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden ist. Tatsache ist, daß die Ermittlungsbehörden in Solingen wieder aktiv geworden sind, jedoch erneut nur im Umfeld der vier als mutmaßliche Täter Inhaftierten. Andere Spuren interessieren augenscheinlich nicht. 15.9.1993 taz Nr. 4112 , bernd siegler S. 3
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Apr 11, 2015 18:50:55 GMT 1
Damals hat der Bröckers diese Sachen noch schreiben dürfen
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 19:03:26 GMT 1
Damals hat der Bröckers diese Sachen noch schreiben dürfen Die taz ist heute gleichgeschaltet... erstaunlich, wie die Kraken das hingekriegt haben.
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 19:25:33 GMT 1
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Apr 11, 2015 19:40:34 GMT 1
Damals hat der Bröckers diese Sachen noch schreiben dürfen Die taz ist heute gleichgeschaltet... erstaunlich, wie die Kraken das hingekriegt haben. Gib einem Linken eine schöne Altersversorgung, und er tut alles für dich
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 19:42:16 GMT 1
der entscheidene Satz des Gutachters von Christian R. ,, er halte die Alleintäterschaft auch für die plausibelste der verschiedenen vom Angeklagten bisher gegebenen Tatdarstellungen. Christian R. sei in seiner Persönlichkeit viel zu egoistisch, um andere zu decken”
Solinger Einzeltäter? ■ 18jähriger will Brand alleine gelegt haben
Düsseldorf (AP) – Der wegen fünffachen Mordes beim Solinger Brandanschlag angeklagte 18jährige Christian R. hat vor einem psychiatrischen Gutachter gestanden, den Anschlag auf das Haus der Familie Genc im Juni 1993 alleine verübt zu haben. Der Leiter der Jugendpsychiatrie der Essener Uniklinik, Christian Eggers, sagte gestern vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht, er halte die Alleintäterschaft auch für die plausibelste der verschiedenen vom Angeklagten bisher gegebenen Tatdarstellungen. Christian R. sei in seiner Persönlichkeit viel zu egoistisch, um andere zu decken.
Im Prozeß selbst hat der Angeklagte bisher zu den Tatvorwürfen geschwiegen, jedoch erklärt, seine Mitangeklagten Markus G., Felix K. und Christian B. seien unschuldig. Nach seiner Festnahme hatte er dagegen in mehreren widersprüchlichen Geständnissen auch seinen Mitangeklagten Schuld gegeben. Jugendpsychiater Eggers berichtete, Christian R. habe nach eigener Aussage im Windfang des Hauses der Familie Genc eine Zeitung angezündet. Als ein Auto gekommen sei, habe er sie mal gelöscht und sei weggelaufen. Dann sei er aber zurückgekehrt und habe sie nochmals entflammt. Bei dem Brandanschlag waren fünf türkische Frauen und Mädchen ums Leben gekommen.
„Es hat eine gewisse Stimmigkeit, daß er nur Randale machen wollte“, sagte der Gutachter. Er billigte dem 18jährigen eine erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit zu. Christian R. leide unter schweren seelischen Störungen. Seine in immer wieder wechselnden Pflegeheimen und Pflegefamilien verbrachte Kindheit habe ihn vielfach traumatisiert. Sein Leben stehe praktisch unter dem Motto „Ich bin böse, deshalb werde ich geschlagen und deshalb muß ich schlagen“. Er sei fasziniert vom Feuer, das er beherrschen könne. Wegen seines Alkoholpegels am Tatabend ist Christian R. möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig.
20.4.1995 taz Nr. 4599 Seite 1
|
|
|
Post by Admin on Apr 11, 2015 19:54:49 GMT 1
zu guter Letzt:
9.12.1993 taz Nr. 4184
Weiter Haft für Solingen-Beschuldigte
Bundesgerichtshof sieht weiterhin „dringenden Tatverdacht“ bestätigt / Ermittler ließen sich nicht von der „schwachen Beweislage“ beeindrucken, die selbst BKA-Chef Zachert bemängelte ■ Von Bernd Siegler
Nürnberg (taz) – Die vier Tatverdächtigen für den Brandanschlag in Solingen bleiben ungeachtet der selbst vom Chef des Bundeskriminalamts geäußerten Zweifel weiterhin in Untersuchungshaft. Bei dem Anschlag waren in der Nacht von 28. auf den 29. Mai fünf Türkinnen getötet worden. Die Haftprüfungstermine hätten den „dringenden Tatverdacht des gemeinschaftlichen fünffachen Mordes“ bestätigt, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Vor Weihnachten wird der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes über die Fortdauer der U-Haft entscheiden. „Für uns gab es bisher zu keinem Zeitpunkt Zweifel am Tatverdacht der vier Beschuldigten“, heißt es selbstgefällig aus der obersten Anklagebehörde. Insgesamt 17 Stunden dauerten die Haftprüfungstermine des 16jährigen Felix K., des 20jährigen Christian B., des 23jährigen Markus G. und des 16jährigen Christian R. Kurz nach seiner Verhaftung hatte der wenige Stunden nach dem Brandanschlag festgenommene R. zunächst ausgesagt, er habe als Einzeltäter gehandelt. Dann bezichtigte er Skins der Mittäterschaft. Diese Version widerrief er. Nach einer Vernehmungspause bezichtigte er dann unvermittelt K., B. und G. In einem Aktenvermerk stellten die Vernehmungsbeamten klar, daß R. die Namen vom K., B. und G. genannt worden waren. Nicht einmal auf Lichtbildern konnte R. alle drei identifizieren. Trotzdem gingen die Ermittler von Anfang an davon aus, daß K., B. und G., in der fraglichen Nacht zufällig R. getroffen und sich spontan entschlossen hätten, das Haus in Solingen anzuzünden. Daß R. im Rahmen der Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens seine letzten Aussagen komplett zurückgezogen hatte und wieder darauf bestand, ganz allein gehandelt zu haben, ignorierten die Ermittlungsbehörden. Sie berufen sich auf ein Geständnis von Markus G., das aber in wesentlichen Punkten den Aussagen von R. widerspricht. Die beiden anderen Verdächtigen bestritten von Anfang jegliche Tatbeteiligung. Sie gaben auch an, R. überhaupt nicht zu kennen. Deren Rechtsanwälte haben in monatelanger Kleinarbeit die Ermittlungstätigkeit von Bundesanwaltschaft und BKA unter die Lupe genommen. Ihr Ergebnis: Das der Tat unterstellte Motiv, eine Auseinandersetzung am Rande eines Polterabends mit zwei Jugoslawen, habe es nicht gegeben. Zudem können drei der vier Tatverdächtigen unmöglich zum Tatzeitpunkt am Tatort gewesen sein. Die Wohnung, in der sie sich zusammen mit Freunden zur fraglichen Zeit aufgehalten haben, liegt nämich 4,6 Kilometer vom Tatort entfernt.
In der Tat brachten Tatzeit und Wegstrecken die Ermittler vom BKA ins Schwitzen.
Um die Version stimmig zu machen, schickten sie sportliche Beamte zum Ortstermin.
Hatte eine zügig gehende Beamtin im Anfangsstadium der Ermittlungen noch 63 Minuten für die Wegstrecke zum Tatort gebraucht, benötigte der zuletzt ins Rennen geschickte Beamte nur 40 Minuten. Da auch dies noch nicht reichte, geht man von einem späteren Brandlegungszeitpunkt aus. Nahm die um 1.42 Uhr alarmierte Feuerwehr noch an, daß aufgrund der fortgeschrittenen Brandausdehnung das Haus schon 30 Minuten vor ihrem Eintreffen um 1.47 gebrannt haben muß, geht die Bundesanwaltschaft jetzt von 1.38 Uhr als Brandlegungszeit aus. Diese und andere Ungereimtheiten, so ist die Frage von Herkunft und Art des Brandbeschleunigers nach wie vor völlig ungeklärt, veranlaßten den Chef des Bundeskriminalamts, Hans-Ludwig Zachert, von einer „schwachen Beweislage“ zu sprechen. „Es wäre besser gewesen, Zachert hätte sich mit uns darüber abgestimmt“, zeigt sich jetzt die Bundesanwaltschaft verstimmt über den BKA-Chef.
|
|
|
Post by Admin on Apr 13, 2015 5:48:49 GMT 1
Ich habe den "rüberkopierservice" eingestellt und dem Gerechtigkeit Suchenden mitgeteilt, dass wir nicht wissen, was er eigentlich von uns will. Er solle sich hier anmelden, und uns mitteilen, was er bezweckt. Was solle der AK NSU in dieser Sache tun?
Ob er Einer der 3 "zu Unrecht Verurteilten" ist, brauche er nicht zu sagen...
Und natürlich habe ich nach den Akten gefragt.
Dieser "Daniel" legte keinen Wert darauf, hier im Forum "Solingen-mässig" beizutragen. Hat er im Blog kommentiert. Antwort von mir: Dann ist es ja auch wohl nicht so wichtig.
Das mag etwas schroff rüberkommen, ist aber so. Hü oder Hott.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Jun 23, 2015 13:53:45 GMT 1
Warum kommt Bernd Schmitt eigentlich so gut wie gar nicht vor ? Auch Bernd Koch wurde meines Wissens nur einmal in einem Bericht befragt. (Zu Bernd Schmitt befragt) Das stinkt schon alles ziemlich... Ach ja, wer sich zur damaligen Zeit "etwas" in Solingen auskannte, der wusste wer 'Bernd Schmidt' war und wer 'Bernd Koch'! Der eine BS, brandgefährlich und der andere BK ein Mitläufer. Vielleicht findet sich hier ja noch der ein- oder andere aus dieser Zeit um diese Sache noch einmal etwas zu durchleuchten. (Wenn es hier erwünscht
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Jun 23, 2015 14:23:54 GMT 1
@pantera
Wenn du weitere Infos zum Thema Solingen hast, dann immer her damit!
Bernd Schmitt und seine Kampfsportschule.
|
|