Post by Deleted on Dec 7, 2016 11:54:52 GMT 1
www.tagesschau.de/inland/reichsbuerger-165.html
Absurde "Reichsbürger"-Forderungen Künftig Strafen für Malta-Masche
Stand: 06.12.2016 18:00 Uhr
Die maltesische Justiz könnte künftig gegen deutsche "Reichsbürger" vorgehen, die mit Millionenforderungen Beamte in Deutschland unter Druck setzen. Sie sollen nach Informationen von NDR, WDR und SZ strafrechtlich verfolgt werden.
Von Georg Mascolo und Christian Baars, NDR
"Reichsbürger" - wie sie sich selbst nennen - lehnen das politische System der Bundesrepublik ab und wehren sich teils mit bizarren Tricks gegen den Staat. So versuchen einige von ihnen gelegentlich über ein maltesisches Inkasso-Unternehmen Druck auf Richter, Polizisten oder Justizangestellten auszuüben. Sie fordern Hunderttausende oder gar einige Millionen Euro an Schadenersatz für das Handeln deutscher Amtsträger - und das auf quasi offiziellem Weg, als vollstreckbarer Schuldtitel mit Briefkopf der Republik Malta.
Malta-Masche wird künftig strafrechtlich verfolgt
Diese sogenannte Malta-Masche soll nun aber unterbunden werden. In einem Schreiben, das vom Auswärtigen Amt an die Justizministerien aller 16 deutschen Bundesländer verschickt wurde, heißt es nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung": In Zukunft solle jeder Versuch eines "Reichsbürgers", in Deutschland auf diese Weise Angst zu verbreiten, direkt an das Auswärtige Amt gemeldet werden. Dort werde man jeden dieser Fälle mit Maltas Generalstaatsanwaltschaft "aufnehmen". Sie sollen also strafrechtlich verfolgt werden.
Schon seit Längerem haben unter anderem der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Einschüchterungsversuche der "Reichsbürger" vorzugehen. Nun hat die deutsche Regierung offenbar eine Möglichkeit entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie das in den vereinfachten Mahnverfahren Maltas üblich ist, der ist zusätzlich wegen Meineids dran.
"Reichsbürger" nutzen maltesisches Inkasso-Unternehmen
Bislang - seit etwa Anfang 2014 - nutzt die "Reichsbürger" Gesetzeslücken aus. In einem ersten Schritt tragen sie ihre erdachten Forderungen gegen deutsche Beamte in das Online-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) des US-Bundesstaats Washington ein. Jeder kann auf dieses Verzeichnis zugreifen und echte oder vermeintliche Schulden eintragen. Im zweiten Schritt wird dann die jeweilige Forderung an die "Pegasus International Incasso Limited" auf Malta übertragen - ein Inkasso-Unternehmen, das "Reichsbürger" offenbar eigens für diesen Zweck gegründet haben.
In dem kleinen Inselstaat gilt eine, europaweit einmalige rechtliche Besonderheit: Wenn man bestimmten Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen persönlich vor einem maltesischen Gericht widerspricht, werden diese rechtskräftig und können EU-weit eingetrieben werden. Versucht haben die „Reichsbürger“ dies offenbar mehrfach. Die Malta-Masche habe jedoch noch nie funktioniert, antwortete die Bundesregierung kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Denn deutsche Gerichtsvollzieher vollstrecken nichts blind.
Dennoch beurteilten die "Reichsbürger" ihr Vorgehen - Millionenforderungen, mit denen sich die Betroffenen herumschlagen müssen - offenbar als Erfolg, denn die Fallzahlen stiegen zuletzt. Bislang ging die maltesische Justiz offenbar kaum einem dieser Fälle genauer nach. Dies soll nun anders werden, stellt der Generalstaatsanwalt des kleinen Inselstaats in Aussicht - offenbar auf Druck der Bundesregierung beziehungsweise "nach intensivem Dialog", wie es das Auswärtige Amt in seinem Schreiben nennt.
+++
Wenn diese "Masche" so irre wäre, dann verdiente sie bestimmt nicht die Beachtung der lügenschau. Schon aus diesem Grund, nämlich das man sich bei der lügenschau dieses Themas annahm, um die liebe Dienerschaft zu beruhigen, verdient der Beitrag eine besondere Würdigung.
Denn im Prinzip handelt es sich bei den Reichsbürgern ja um eine Art durchgeknallter Irrer, welche mit selbst erstellten Ausweisdokumenten den Rechtsstaat provozieren und auch sonst nicht alle Tassen im Schrank haben. Was also ist dran, an der sog. "Malta -Masche"?
Reichsbürger im speziellen, aber auch der Großteil der Normalbürger hat z.B. Ärger mit den Gerichtsvollziehern u.a. wegen dem Eintreiben der GEZ-Zwangsgebühren. Auch die kürzlich stattgefundene Schießerei zwischen einem durchgeknallten Reichsbürger und dem SEK ging wohl auf eine Zwangsvollstreckung zurück. Fakt ist ganz einfach, dass bei vielen Zwangsvollstreckungen die formale Grundlage in Form korrekt ausgefertigter Dokumente fehlt. Ein Großteil dieser Dokumente ist entweder garnicht unterschrieben - wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig blabla - oder die Unterschriften von Richtern oder anderen Verwaltungsbeamten sind unleserlich (Paraphe) bzw. es fehlen entsprechende Siegel. Es ist jedoch evident, das der Schuldner oder überhaupt der Betroffene bei so weitreichenden Eingriffen verlangen kann, dass amtliche Dokumente auch den Vorschriften entsprechend ausgefertigt sind. Viele Beamte wissen aber ganz genau, dass bei näherer Betrachtung - z.B. GEZ-Zwangsgebühren - ein von ihnen vorschriftsmäßig ausgestelltes Dokument dann später auf sie persönlich zurückfallen kann.
Gerichtsvollzieher sind jedoch seit ein paar Jahren keine Beamten mehr, sondern handeln als Privatpersonen im Auftrag. Und wenn sie Aufträge vollstrecken, die keinerlei formale Grundlage haben, dann müssen sie die Folgen privat ausbaden - z.B. über die Malta-Masche. Der Bericht der lügenschau ist also wieder mal blanke Desinformation und es handelt sich bei weitem nicht um eine Angelegenheit der durchgeknallten Reichsbürger, sondern es sind vielmehr Millionen anständiger Bürger betroffen.
Offensichtlich haben die Autoren bei WIKIPEDIA die letzten Jahre verschlafen, oder sie verbreiten diesen Unsinn wider besseres Wissen. In der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) wurde nämlich der § 1 im Jahre 2012 gelöscht, der da lautete:
§ 1 GVO Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.
Dieser Paragraph wurde also gelöscht. Seit dem 1.8.2012 ist der Gerichtsvollzieher kein Beamter
mehr, sondern ein Selbständiger und das stand im § 2:
§ 2 Dienstaufsicht
Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig
.
Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts.
Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des
Amtsgerichts.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GerVO-1
+++
Wikipedia lügt so wie die lügenschau:
"Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz " nein, ganz klar und eindeutig seit dem 01.08.2012 nicht mehr. Einfach alte und neue Version der GVO vergleichen.
de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_(Deutschland)
Haben wir hier schön herausgehoben:
wemepes.ch/pdf/gvo.pdf
Da drückt der Schuh! Von wegen Reichsbürger!
Absurde "Reichsbürger"-Forderungen Künftig Strafen für Malta-Masche
Stand: 06.12.2016 18:00 Uhr
Die maltesische Justiz könnte künftig gegen deutsche "Reichsbürger" vorgehen, die mit Millionenforderungen Beamte in Deutschland unter Druck setzen. Sie sollen nach Informationen von NDR, WDR und SZ strafrechtlich verfolgt werden.
Von Georg Mascolo und Christian Baars, NDR
"Reichsbürger" - wie sie sich selbst nennen - lehnen das politische System der Bundesrepublik ab und wehren sich teils mit bizarren Tricks gegen den Staat. So versuchen einige von ihnen gelegentlich über ein maltesisches Inkasso-Unternehmen Druck auf Richter, Polizisten oder Justizangestellten auszuüben. Sie fordern Hunderttausende oder gar einige Millionen Euro an Schadenersatz für das Handeln deutscher Amtsträger - und das auf quasi offiziellem Weg, als vollstreckbarer Schuldtitel mit Briefkopf der Republik Malta.
Malta-Masche wird künftig strafrechtlich verfolgt
Diese sogenannte Malta-Masche soll nun aber unterbunden werden. In einem Schreiben, das vom Auswärtigen Amt an die Justizministerien aller 16 deutschen Bundesländer verschickt wurde, heißt es nach Informationen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung": In Zukunft solle jeder Versuch eines "Reichsbürgers", in Deutschland auf diese Weise Angst zu verbreiten, direkt an das Auswärtige Amt gemeldet werden. Dort werde man jeden dieser Fälle mit Maltas Generalstaatsanwaltschaft "aufnehmen". Sie sollen also strafrechtlich verfolgt werden.
Schon seit Längerem haben unter anderem der Richterbund, Landesjustizminister und Kommunalverbände die Bundesregierung aufgefordert, gegen die Einschüchterungsversuche der "Reichsbürger" vorzugehen. Nun hat die deutsche Regierung offenbar eine Möglichkeit entdeckt, Maltas Justiz zum Handeln zu verpflichten. Wer bewusst vortäuscht, er habe eine Forderung gegen jemanden, der macht sich auch in Malta wegen Betrugs strafbar. Wer dies auch noch mit einem Eid bekräftigt, wie das in den vereinfachten Mahnverfahren Maltas üblich ist, der ist zusätzlich wegen Meineids dran.
"Reichsbürger" nutzen maltesisches Inkasso-Unternehmen
Bislang - seit etwa Anfang 2014 - nutzt die "Reichsbürger" Gesetzeslücken aus. In einem ersten Schritt tragen sie ihre erdachten Forderungen gegen deutsche Beamte in das Online-Handelsregister Uniform Commercial Code (UCC) des US-Bundesstaats Washington ein. Jeder kann auf dieses Verzeichnis zugreifen und echte oder vermeintliche Schulden eintragen. Im zweiten Schritt wird dann die jeweilige Forderung an die "Pegasus International Incasso Limited" auf Malta übertragen - ein Inkasso-Unternehmen, das "Reichsbürger" offenbar eigens für diesen Zweck gegründet haben.
In dem kleinen Inselstaat gilt eine, europaweit einmalige rechtliche Besonderheit: Wenn man bestimmten Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen persönlich vor einem maltesischen Gericht widerspricht, werden diese rechtskräftig und können EU-weit eingetrieben werden. Versucht haben die „Reichsbürger“ dies offenbar mehrfach. Die Malta-Masche habe jedoch noch nie funktioniert, antwortete die Bundesregierung kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Denn deutsche Gerichtsvollzieher vollstrecken nichts blind.
Dennoch beurteilten die "Reichsbürger" ihr Vorgehen - Millionenforderungen, mit denen sich die Betroffenen herumschlagen müssen - offenbar als Erfolg, denn die Fallzahlen stiegen zuletzt. Bislang ging die maltesische Justiz offenbar kaum einem dieser Fälle genauer nach. Dies soll nun anders werden, stellt der Generalstaatsanwalt des kleinen Inselstaats in Aussicht - offenbar auf Druck der Bundesregierung beziehungsweise "nach intensivem Dialog", wie es das Auswärtige Amt in seinem Schreiben nennt.
+++
Wenn diese "Masche" so irre wäre, dann verdiente sie bestimmt nicht die Beachtung der lügenschau. Schon aus diesem Grund, nämlich das man sich bei der lügenschau dieses Themas annahm, um die liebe Dienerschaft zu beruhigen, verdient der Beitrag eine besondere Würdigung.
Denn im Prinzip handelt es sich bei den Reichsbürgern ja um eine Art durchgeknallter Irrer, welche mit selbst erstellten Ausweisdokumenten den Rechtsstaat provozieren und auch sonst nicht alle Tassen im Schrank haben. Was also ist dran, an der sog. "Malta -Masche"?
Reichsbürger im speziellen, aber auch der Großteil der Normalbürger hat z.B. Ärger mit den Gerichtsvollziehern u.a. wegen dem Eintreiben der GEZ-Zwangsgebühren. Auch die kürzlich stattgefundene Schießerei zwischen einem durchgeknallten Reichsbürger und dem SEK ging wohl auf eine Zwangsvollstreckung zurück. Fakt ist ganz einfach, dass bei vielen Zwangsvollstreckungen die formale Grundlage in Form korrekt ausgefertigter Dokumente fehlt. Ein Großteil dieser Dokumente ist entweder garnicht unterschrieben - wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig blabla - oder die Unterschriften von Richtern oder anderen Verwaltungsbeamten sind unleserlich (Paraphe) bzw. es fehlen entsprechende Siegel. Es ist jedoch evident, das der Schuldner oder überhaupt der Betroffene bei so weitreichenden Eingriffen verlangen kann, dass amtliche Dokumente auch den Vorschriften entsprechend ausgefertigt sind. Viele Beamte wissen aber ganz genau, dass bei näherer Betrachtung - z.B. GEZ-Zwangsgebühren - ein von ihnen vorschriftsmäßig ausgestelltes Dokument dann später auf sie persönlich zurückfallen kann.
Gerichtsvollzieher sind jedoch seit ein paar Jahren keine Beamten mehr, sondern handeln als Privatpersonen im Auftrag. Und wenn sie Aufträge vollstrecken, die keinerlei formale Grundlage haben, dann müssen sie die Folgen privat ausbaden - z.B. über die Malta-Masche. Der Bericht der lügenschau ist also wieder mal blanke Desinformation und es handelt sich bei weitem nicht um eine Angelegenheit der durchgeknallten Reichsbürger, sondern es sind vielmehr Millionen anständiger Bürger betroffen.
Offensichtlich haben die Autoren bei WIKIPEDIA die letzten Jahre verschlafen, oder sie verbreiten diesen Unsinn wider besseres Wissen. In der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) wurde nämlich der § 1 im Jahre 2012 gelöscht, der da lautete:
§ 1 GVO Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts.
Dieser Paragraph wurde also gelöscht. Seit dem 1.8.2012 ist der Gerichtsvollzieher kein Beamter
mehr, sondern ein Selbständiger und das stand im § 2:
§ 2 Dienstaufsicht
Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig
.
Er unterliegt hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts.
Unmittelbarer Dienstvorgesetzter des Gerichtsvollziehers ist der aufsichtführende Richter des
Amtsgerichts.
www.gesetze-bayern.de/Content/Document/GerVO-1
+++
Wikipedia lügt so wie die lügenschau:
"Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz " nein, ganz klar und eindeutig seit dem 01.08.2012 nicht mehr. Einfach alte und neue Version der GVO vergleichen.
de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_(Deutschland)
Haben wir hier schön herausgehoben:
wemepes.ch/pdf/gvo.pdf
Da drückt der Schuh! Von wegen Reichsbürger!