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Post by nachdenkerin on Apr 17, 2016 10:41:53 GMT 1
Wer bitte zahlt für 2 Tage im VW Lupo 167 Euro? Wenn ich das richtig überschlage, sind die mit der Printe über 600km gefahren und haben das Km-Limit überschritten. Das will mir nicht einleuchten. Da bekommt man schon ein besseres Fahrzeug. www.autovermietung-zwickau.de/pkw/gruppe-1-vw-up-skoda-fabiaDas ist die Fahrzeugklasse. Für 2 Tage hätte man 600km frei. Oder sehe ich das falsch? Wieso berechnet der dann oben 350 Mehrkilometer bei insgesamt gefahrenen 631km? 2 Tage sind 600km frei. Das sind 31 Mehrkilometer und damit 6 Euro Aufschlag auf den Grundmietpreis von 96 Euro. Oder übersehe ich was? Wer solche Hobel mietet, der will sich das Geld von den Banküberfällen für den 04.11.2011 zusammensparen. Deswegen wird er in jedem Fall richtig nachrrechnen und so eine Rechnung nicht bezahlen. Das ist jetzt 12 Jahre her, vielleicht waren die Preisstufen damals anders. Das wäre für mich von der Logik her eine Möglichkeit, während ich aber sowieso bezweifle, dass die Rechnungen echt sind. Da sind einfach zu viele Fehler drin, was ich schon vor einiger Zeit im Detail aufführte. Ob der Preis selber zu hoch ist, kann ich nicht beurteilen, habe ja noch nicht einmal einen Führerschein.
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Post by Deleted on Apr 17, 2016 11:43:03 GMT 1
Heute kostet die Fahrzeugklasse dort 49 Euro am Tag, damals waren es 48 Euro am Tag. Siehe mein Link und die Rechnung. Die 300km Tagesfreipauschale rühert vom Restwertleasing des Autovermieters. Der least für 3 Jahre mit einer bestimmten Kilometerleistung. Alle darüber gefahrenen Kilometer muss er extra berappen, weil die Restwertkalkulation dann geschmälert wird. Deswegen legt der Autovermieter den Betrag um. Das war damals so und ist es auch heute noch. Die Rechnung ist schlicht falsch. Überlege doch mal, gesamt bezahlt für 2 Tage 167, 50 Euro! Da kann er doch die nächsthöhere Fahrzeugklasse mieten und spart immer noch 40 Euro, weil er dann 800km inklusive hat. Das ergibt keinen Sinn.
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Post by nachdenkerin on Apr 17, 2016 12:42:08 GMT 1
Heute kostet die Fahrzeugklasse dort 49 Euro am Tag, damals waren es 48 Euro am Tag. Siehe mein Link und die Rechnung. Die 300km Tagesfreipauschale rühert vom Restwertleasing des Autovermieters. Der least für 3 Jahre mit einer bestimmten Kilometerleistung. Alle darüber gefahrenen Kilometer muss er extra berappen, weil die Restwertkalkulation dann geschmälert wird. Deswegen legt der Autovermieter den Betrag um. Das war damals so und ist es auch heute noch. Die Rechnung ist schlicht falsch. Überlege doch mal, gesamt bezahlt für 2 Tage 167, 50 Euro! Da kann er doch die nächsthöhere Fahrzeugklasse mieten und spart immer noch 40 Euro, weil er dann 800km inklusive hat. Das ergibt keinen Sinn. Sehr interessant, mit dem Restwertleasing. Jetzt verstehe ich das. Dann ist es auch logisch. Zuvor dachte ich, der Autovermieter vergibt die eingeschlossenen Kilometer so nach Gewinnlage, wie er am besten die Kunden locken kann. Deshalb hatte ich darüber gar nicht nachgedacht. Das sehe ich jetzt auch so, dass die Rechnung nicht stimmen kann.
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Post by Admin on Apr 18, 2016 7:03:31 GMT 1
das ist alles hingemauschelt, das belegen die Buchungsnummern. 48 oder 50 Ausleihen, völlig egal. NSU watch schreibt sowieso nur Murks.
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Post by nachdenkerin on Apr 23, 2016 11:29:53 GMT 1
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Post by nachdenkerin on Apr 25, 2016 11:00:20 GMT 1
Bezug auf Akte: Bd_5-2-2_Komplex_Fahrzeuganmietungen_Teil_2.pdf Auszug aus o. a. Akte, S. 30, rosa Markierungen von mir eingefügt Aus der Reisekostenabrechnung geht noch nicht einmal ein Jahr hervor. Es fehlen unter anderem: • Nummerierung der Abrechnung • Zeitraum bzw. Jahr • Firma und Anschrift • Reisenanlaß • Ort, Datum der Erstellung • Kostenstelle falsch, gem. Zusammenstellung laufende Belegnummer Auszug aus o. a. Akte, S. 29, rosa Markierungen von mir eingefügt Es fehlen unter anderem: • Nummerierung der Abrechnung • Zeitraum bzw. Jahr • Firma und Anschrift • Reisenanlaß bei Fahrt 25.04. • Ort, Datum der Erstellung • Unterschrift • Kostenstelle falsch, gem. Zusammenstellung laufende Belegnummer Reisekosten sind als Geschäftsaufwand steuerlich absetzbar. Diese total unvollständigen Reisekostenabrechnungen müssten allein schon vom Finanzamt für eine Anerkennung unzulässig sein, da die wichtigsten Angaben fehlen. Ich bezweifle überhaupt die Echtheit. Unteranderem gibt es in der Akte noch eine Umsatzaufstellung. Böhnhardt soll sich am 16.04.2007 das Auto unter dem Namen von Gerlach ausgeliehen haben. Merkwürdig ist schon mal, dass die Umsatzaufstellung genau am 17.04.2007, also erst einen Tag später und dann mit der zweiten Seite beginnt. Am 25.04.2007 sollen die Horns einen Wohnwagenanhänger in Würzburg gekauft haben. Dazu gibt es in der Akte eine Rechnung, den angegebenen Vertrag konnte ich in der Akte aber nicht finden. Bei dieser Fahrt sollen die Horns angeblich das geliehene Wohnmobil vom „NSU“ zurückgeführt haben, was am Tattag des Polizistenmordes in Tatortnähe unterwegs gewesen wäre. Hierbei geht es auch um 2 Tankquittungen. Die Quittungen selber konnte ich auch nicht in der Akte entdecken. Auszug aus o. a. Akte S. 40 (Pdf) „RM“ ist gem. der Akte die Abkürzung für Reisemobil. „TP“ steht für Transporter Es ist ziemlich viel und teils verwirrend in der Akte geschrieben. Herrn Horn stellte die Polizei eine Fangfrage, dass die Tankquittung des Reisemobils von früh 6:08 Uhr wäre, wobei aber keine Uhrzeit vorhanden war. Daraufhin meinte er dann, dass sie demnach eins auf dem Weg ausgeliefert hätten. Für mich ergaben sich 3 Möglichkeiten: 1.) Die Horns haben das angebliche Wohnmobil des NSU-Phantoms zurückgeholt, was ich mir absolut nicht vorstellen kann. 2.) Die Horns kauften keinen Wohnwagen, also keinen Wohnanhänger, sondern ein Reisemobil. Als nicht Autofahrer und nicht Camper war diese ganze Materie zuerst Mal Neuland für mich und nicht so einfach. Gem. der Akte fuhren der Senior und der Junior, also 2 Personen. Wenn es sich nun aber nicht um einen Wohnwagen handeln sollte, sondern um ein Wohnmobil, dann wäre schon überhaupt die Hypothese, dass Horns in Heilbronn ein Tatfahrzeug abholten, hinfällig. Einer müsste den Transporter gefahren haben und der andere das gekaufte Wohnmobil. Da könnte kein drittes Fahrzeug nicht mehr gefahren worden sein. 3.) Das ist alles Schwindel und die Horns waren nicht unterwegs. Da ich nicht weiter kam, übertrug ich die Daten der aufgeführten Umsatzaufstellung mal in Excel. Firmen haben für ihre Buchhaltung einen Kontenrahmen, sie buchen innerbetrieblich die Umsätze auf gewisse Konten. Die Vorzeichen sind hier seitenverkehrt. Ich denke, das ist richtig, weil es spiegelverkehrt zum Bankkonto sein müsste. Die Belege sind durchlaufend nummeriert. Die Nummer „526“ fehlt hier. Auszug aus o. a. Akte S. 40 (Pdf) Meine Excel-Tabelle an Hand der Daten Das Konto 3405 kann nach meiner Ansicht keinesfalls stimmen, da hier sehr gravierend durcheinander gemischt wurde. 1.) Eine Reisemobilvermietung, hier angegeben mit „RM Vermietung“, hat aber die Abkürzung „VMR“. Der Posten wird nicht, wie hier geschehen, über das Konto 3405 gebucht, sondern über 8403. Auch der Betrag in Höhe von 4,77 Euro ist viel zu klein. Außerdem wäre eine Vermietung kein Aufwand, sondern ein Ertrag. Es steht auch nichts von einer Erstattung aufgeführt. Ausgerechnet betrifft die Position den besagten 25.04. 2.) Das Konto „3405“ umfasst den Inhalt für KFZ-Kennzeichen, Zulassungen und Stillegungen. Dass darüber gleichzeitig eine Reisemobil-Vermietung und Rechnungen für den Kauf von Diesel gebucht werden, halte ich schon mal von der unterschiedlichen Vorsteuer für inakzeptabel. Außerdem wäre das Rechnungswesen falsch. Nach meiner Vermutung wurden hier Positionen im Nachhinein verändert, um auf ein gewünschtes Ergebnis zu kommen. So wie sich der Sachverhalt für mich darstellt, könnte es auch möglich sein, dass Horns am 25.04. noch nicht einmal unterwegs waren.
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Post by Admin on Apr 25, 2016 11:19:51 GMT 1
es ist angeblich ein horn-womo am 25.4.2007 am ringfahndungsposten LB3 notiert worden auf Seite 1. ein bild dieser kladde fehlt jedoch, es heisst immer nur, das Kennzeichen habe draufgestanden.
der Gutachter des Bundestagsausschusses hat in den 33.000 Kennzeichen der RF, die bis 2010 endlich digitalisiert wurden, das Kennzeichen nicht gefunden.
da geht gar nichts zusammen...
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Post by nachdenkerin on Apr 30, 2016 12:05:14 GMT 1
www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/8000/15_8000_D.pdf S. 198 „……….habe aber das BKA im Einzelnen komplett ausgewertet, und dazu gebe es eine ausführliche Auflistung mit allen Anmietungszeiträumen“Ich glaube ja sowie nicht an das NSU-Phantom mit dem sogenannten Trio, weil dazu allein schon die Logik fehlt. Aber wenn nun ein Untersuchungsausschuss angibt, dass er sich auf die BKA- Akten bezieht, dann weiß ich nicht, ob er überhaupt des Lesens mächtig ist. In fast jedem Satz des o. a. Textes ist eine sehr gravierende Abweichung oder eine Verschleierungen enthalten. 1.) „von 1998 bis 2011 insgesamt 65 Fahrzeuge angemietet“Die Auflistung und die Verträge von 65 Anmietungszeiträumen beginnen nicht bei 1998, sondern bei dem Jahr 2000. Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 13 (Pdf), Markierung von mir zugefügt 2.) „1998 bis 2011 insgesamt 65 Fahrzeuge angemietet .Von 17 Wohnmobilanmietungen seien 14 bei der Firma H. erfolgt. In diesem Zeitraum seien elf Anmietungen mit den Alias-Personalien des H. G., also durch Uwe Böhnhardt, erfolgt. Die restlichen drei Anmietungen, höchstwahrscheinlich durch A. E., hätten vor 2005 stattgefunden.“
So steht es in der BKA-Akte: Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 27 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Gem. Ausführungen vom Untersuchungsausschuss: • 65 Anmietungen insgesamt • Von 17 Wohnmobilanmietungen seien 14 bei Firma Horn erfolgt • In diesem Zeitraum??? 11 Anmietungen auf Holger Gerlach • Die restlichen 3 höchstwahrscheinlich Andre Eminger vor dem Jahr 2005 Das ist schon mal alles total undurchsichtig und verwirrend. Um hier etwas durchzublicken, habe ich versucht die Daten mal in einer Übersicht darzustellen. Da 3 Wohnmobile übrig bleiben und 3 Vermietungen auf Eminger gelaufen sein sollen, könnte man nun annehmen, dass hier die Zuordnung liegt. Das passt aber nicht, weil aufgeführt steht, dass die Vermietungen an Eminger vor dem Jahr 2005 stattgefunden haben sollen. Dementsprechend ergibt sich folgendes Bild, was dann mit der BKA-Akte übereinstimmt: 3.) „Die restlichen drei Anmietungen, höchstwahrscheinlich durch A. E.“Wieso "höchstwahrscheinlich"? In der BKA-Akte steht das als gegebene Tatsache aufgeführt. Insbesondere befinden sich die Mietverträge, sowie eine Rechnung der Firma Horn, jeweils auf Andere Eminger ausgestellt, in der Akte. Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 14 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 14 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 31 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 31 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 33 (Pdf), Markierung von mir zugefügt Ich bezweifle die Echtheit. Aber wenn man nun vielleicht die Echtheit der aufgeführten Dokumente in Frage stellt, dann hätte der Untersuchungsausschuss auch bei Holger Gerlach „höchstwahrscheinlich“ aufführen müssen. Unter „Holger Gerlach“ werden die Anmietungen hingegen aber als gegebene Tatsache dargestellt. Aber ich kann mir schon denken, warum das so undurchsichtig aufgeführt wird. Das müsste dann als Verwechslungsspiel mit dem Maschner Bauservice inszeniert sein, über den ja angeblich auch Fahrzeuge der Firma Horn für das NSU-Phantom ausgeliehen wurden. Die Rechnung geht aber nicht auf. Man kann da nicht hin und her schieben, wie es einem gefällt. Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf, S. 27 (Pfd), Markierung von mir zugefügt 4.) „Von 2005 bis 2006 deckten sich die Anmietungszeiträume mit vier dem NSU zugeschriebenen Morden in München, Dortmund, Kassel und Heilbronn sowie zwei bewaffneten Banküberfällen in Stralsund.“Der Mord in Heilbronn fand aber nicht 2006 statt, sondern 2007. Es war auch nur ein Banküberfall im Jahr 2006 in Stralsund. Der weitere fand 2007 statt. 5.) „Die Mietdauern hätten zwischen vier, fünf Tagen und vier, fünf Wochen beim Urlaub in Fehmarn betragen“Auch das stimmt überhaupt nicht, noch nicht einmal annähernd. Ich habe die Mietdauer mal errechnet und die Daten danach sortiert. Meine Aufstellung, Daten entnommen aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1.pdf
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Post by nachdenkerin on May 4, 2016 9:09:41 GMT 1
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Post by Admin on May 4, 2016 9:36:00 GMT 1
RM ist doch Ralf MArschner, Menno
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Post by nachdenkerin on May 9, 2016 10:57:20 GMT 1
Ich fand zwei Download Akten vor, die sich mit dem Komplex von Fahrzeuganmietungen beschäftigen. Die erste Akte, mit der zusätzlichen Bezeichnung Teil 1, beinhaltet Verträge, Dokumente, Vermerke und Gesamtzusammenstellungen. Die anderen Akte, Teil 2, basiert auf die Daten der ersten Akte. Hier sind unter anderem weitergehende Untersuchungen und Zeugenvernehmungen aufgeführt. Hier ein Auszug aus Teil 2: Auszug aus Akte: Bd_5-2-2_Komplex_Fahrzeuganmietungen_Teil_2.pdf, S. 13 (Pdf), Makierung von mir eingefügt. Die Asservatennummer 2.12.56 betrifft nicht die oben aufgeführten Firmen Horn oder Stölzel, sondern den Autovermieter Bresler. Dieser fehlt in der Aufführung der Fahrzeugakte Teil 2. Nachfolgend ein Auszug aus der Fahrzeugakte Teil 1, wo die Firma Bresler unter dieser Ass.-Nr. hervorgeht: Von Bresler sollen angeblich zwei Verträge im Brandschutt gefunden worden sein. Der zweite Vertrag soll sich auf den Zeitraum des Banküberfalls in Arnstadt beziehen, wobei die Daten in der Abbildung des Vertrages nicht klar zu erkennen sind. Bei diesem Vertrag mit der Asservatennummer 2.12.163 ist in der Fahrzeugakte Teil 2 noch nicht einmal die Asservatennummer aufgeführt. Hier aus Teil 1: Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1, S. 8 (Pdf) Aufstellung aus Akte Teil 2: Auszug aus Akte: Bd_5-2-2_Komplex_Fahrzeuganmietungen_Teil_2.pdf, S. 13 (Pdf), Makierung von mir eingefügt. In der Fahrzeugakte Teil 1 gibt es aber kein Ass. Nr. 2.12.38. Dafür existiert die Ass. Nr. 2.12.48 sowohl in der Gesamttabelle, als auch auf den Vermerkblättern doppelt. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Verträge und Zeiträume. Eine gleiche Nummer hätte schon in der Basis auffallen müssen. Jetzt frage ich mich aber, wie der Bearbeiter zu dem Vermerk mit der Nummer 2.12.38 kommt, wenn es diesen Asservaten-Vermerk mit der Nummer überhaupt nicht gibt. Auszug aus Akte: Bd-5-2-2-Komplex-Fahrzeuganmietungen-Teil-1, S. 7 und S. 8 (Pdf)
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Post by Admin on May 9, 2016 11:12:51 GMT 1
Mietvertrag Autovermietung Zwickau, Inh. Maik Stölzel, Reichenbacher Str. 99 / Ecke Flurstr., 08056 Zwickau, Mieter: 2.12.38 1 Gerlach, Holger Asservaten-Nr.: Frühlingsstr. 26 / Zschäpe, Beate u.a. 2.12.38 3. Asservaten-Beschreibung: Es handelt sich um einen in der Frühlingsstr. 26 im Brandschutt aufgefundenen Mietvertrag Autovermietung Zwickau, Inh. Maik Stölzel, Reichenbacher Str. 99 / Ecke Flurstr., 08056 Zwickau, Mieter: Gerlach, Holger. Beschreibung erfolgte anhand vorliegender Asservatenabbildung' 4. Auswertung: Die Mietverträge sind bereits bekannt und im Rahmen der Ermittlungen im Komplex Fahrzeuganmietungen umfänglich ausgewertet worden.2 Ss. hierzu Lichtbild Ass. 2.12.38.jpg 2S. hierzu Bd. 05, Komplex Fahrzeuganmietungen i s. hierzu Lichtbild Ass. 2.12.38.jpg 2 Bd. 05, Komplex Fahrzeuganmietungen Fazit: Das Asservat ist grundsätzlich als verfahrensrelevant einzustufen - weitere Ermittlungen sind nicht notwendig.
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Post by Admin on May 9, 2016 11:20:51 GMT 1
2.12.48
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Post by Admin on May 9, 2016 11:23:55 GMT 1
Asservaten-Nr.: Frühlingsstraße 26, 08058 Zwickau 2.12.56 Das Asservat wird anhand eines digitalen Lichtbildes des Asservats beschrieben und bewertet. 3. Asservaten-Beschreibung: Es handelt sich um zwei Dokumente, offenbar mit Zusammenhang. Das erste Dokument (DIN A 4) ist insbesondere an den Rändern beschädigt und nicht mehr vollständig vorhanden. Der Text ist partiell nicht mehr lesbar. Es handelt sich um einen Mietvertrag für ein Wohnmobil zwischen der Fa. ,Caravan Service Bresler" in 08393 Niederschindmaas und einer Person mit den Personalien von ,Holger Gerlach". Als Mietzeitraum ist eingetragen: 09.09. bis 16.09.2008. Auch Mietpreis, Kaution etc. ist aus dem Mietvertrag ersichtlich. Zudem sind Füherschein- und Personalausweisdaten eingetragen. Der Vertrag ist unterschrieben mit ,Gerlach, Holger". Beim zweiten Dokument handelt es sich offenbar um einen zugehörigen Kassenbeleg (Kassenausdruck) mit den Maßen von ca. 135 x 105 mm. Der Beleg ist stark ausgeblichen, beschädigt und kaum noch lesbar. Aus den Fragmenten des Schriftbildes ist lediglich ersichtlich dass sich der Beleg auf Holger Gerlach und den genannten Caravan Service Bresler bezieht. Weiter geht hervor, dass der Betrag (dieser ist nicht lesbar) für die Reparatur einer Tischplatte fällig geworden war. 4. Auswertung: Aus sichergestellten Mietverträgen und Ermittlungen ist bereits hinlänglich bekannt, dass die Beschuldigten häufig Wohnmobile angemietet hatten. Zudem ist nachgewiesen, dass die Anmietungen meist von der Person bzw. mit den Personalien ,Holger Gerlach" durchgeführt wurden. Auch die oben genannte Anmietung vom 09.09.bis 16.09.2008 ist bereits bekannt und Gegenstand von Ermittlungen. Der Ermittlungskomplex ,Anmietung von Fahrzeugen" ist umfassend in Bearbeitung. Fazit: Das Asservat bestätigt lediglich eine bereits bekannte Anmietung und ist insofern nicht weiter verfahrensrelevant.
Keine Asservatenkopie vorhanden
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Post by Admin on May 9, 2016 11:28:00 GMT 1
hier: Objekt 2, Frühlingsstr. 27, 08058 Zwickau - Auswertung von Asservat Nr. 2.12.163 -Mietvertrag Wohnmobil- 1. Allgemein Das vorliegende Asservat mit der BKA-Asservierungsnummer 2.12.163 wurde am 14.11.11 im Brandschutt des Wohnhauses von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe in der Frühlingsstr. 26 31867 Laüenau aufgefunden. Es handelt es sich um: -1- Mietvertrag Wohnmobil 2. Auswertung Es handelt sich um einen Mietvertrag für ein Wohnmobil. Der Vertrag datiert auf den 26.08.2011. Vermieter ist die Caravan Service BRESLER GmbH Zickauer Str. 78 08393 Niderschindmaas Tel./Fax: 03763/78161 Über den Mieter sind folgende Daten erhoben worden: Name: Geb. am: Führerschein-Nr.: Pers.Ausweis-Nr.: Anschrift: Telefon: Holger GERLACH 14.05.1974 I 122003AX52, ausgestellt am: 20.01.2004 in Hannover C25JCHFH2, ausgestellt am 19.05.2011 in Rodenberg Meierfeld 25, 31867 Lauenau 0151/55378844 Über den Typ des angemieteten Wohnmobils ist lediglich ,Teilintegriert" und ,3Personen" vermerkt. Die Mietdauer erstreckt sich vom 05.09.2011 (14:00 - 17:00 Uhr) bis 10.09.2011 (bis 10:00 Uhr). Ein Reiseziel ist nicht angegeben, lediglich der Vermerk ,Freikilometer: 1500". Bundeskriminalamt Meckenheim, 20.11.2011 Die Mietgebühr beträgt 494,70 Euro, die Bezahlung erfolgte am 26.08.2011. Als Kaution wurden am 05.09.2011 1000,00 Euro hinterlegt. Die Anmietung des Wohnmobils passt zeitlich zum Raubüberfall auf eine Sparkasse in Arnstadt am 07.09.2011, weshalb dieses Asservat als relevant eingestuft wird. Es wird eine Kopie des Vermerks mit Ablichtung des Asservates an die Personensachbearbeitung GERLACH sowie an KK'in Alper (Übersichten) gegeben.
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