Post by Deleted on Jul 31, 2015 11:22:40 GMT 1
www.rp-online.de/politik/deutschland/netzpolitikorg-ein-abgrund-an-torheit-aid-1.5277897
Ein Abgrund an Torheit
Mag es ihm auch gegen den Strich gehen, dass Vertrauliches den Weg in Zeitungen, Fernsehsender und Internetblogs findet: Damit muss jede Behörde im demokratischen Rechtsstaat leben. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht die zentrale Aufgabe der Medien herausgearbeitet. Die ungehinderte Berichterstattung ist danach "schlechthin konstituierend" für das Funktionieren einer Demokratie.
In totalitären Staaten gehört es zu den Aufgaben eines Funktionsjournalisten, sich ständig Gedanken zu machen, wie die staatlichen Stellen durch seine Veröffentlichung in ihrer Arbeit berührt sein könnten. In demokratischen Staaten ist das Gegenteil Bedingung für das Funktionieren des Systems. Schon der Versuch, den Journalisten indirekt eine Selbstzensur nahezulegen, ist somit das Gegenteil von Verfassungsschutz.
Möglicherweise hätte Maaßen eine Diskussion auslösen können, wenn es um einen Fall gegangen wäre, in dem Informationen veröffentlicht worden wären, die als "geheim" oder "streng geheim" gekennzeichnet gewesen wären, wenn als Folge vielleicht V-Leute an Leib und Leben gefährdet worden wären. Und auch dann hätte ein öffentlicher Hinweis des Präsidenten auf eine solche Folge einer Veröffentlichung völlig ausgereicht. Dieser Diskussion hätten sich jedenfalls dann auch die Medien stellen müssen.
Doch Journalisten per Strafrecht aus dem Verkehr ziehen zu wollen, weil ein lediglich "vertraulich" gestempelter Vorgang über den Aufbau einer Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz öffentlich wird, läuft nicht nur auf eine völlige Verkennung des Unterschiedes zwischen politischer Debatte und dem Zweck des Strafrechtes hinaus. Es stellt zudem im konkreten Fall auch noch eine politische Torheit allerersten Ranges dar.
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Das könnte eigentlich auch direkt auf den Blog
Ein Abgrund an Torheit
Mag es ihm auch gegen den Strich gehen, dass Vertrauliches den Weg in Zeitungen, Fernsehsender und Internetblogs findet: Damit muss jede Behörde im demokratischen Rechtsstaat leben. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht die zentrale Aufgabe der Medien herausgearbeitet. Die ungehinderte Berichterstattung ist danach "schlechthin konstituierend" für das Funktionieren einer Demokratie.
In totalitären Staaten gehört es zu den Aufgaben eines Funktionsjournalisten, sich ständig Gedanken zu machen, wie die staatlichen Stellen durch seine Veröffentlichung in ihrer Arbeit berührt sein könnten. In demokratischen Staaten ist das Gegenteil Bedingung für das Funktionieren des Systems. Schon der Versuch, den Journalisten indirekt eine Selbstzensur nahezulegen, ist somit das Gegenteil von Verfassungsschutz.
Möglicherweise hätte Maaßen eine Diskussion auslösen können, wenn es um einen Fall gegangen wäre, in dem Informationen veröffentlicht worden wären, die als "geheim" oder "streng geheim" gekennzeichnet gewesen wären, wenn als Folge vielleicht V-Leute an Leib und Leben gefährdet worden wären. Und auch dann hätte ein öffentlicher Hinweis des Präsidenten auf eine solche Folge einer Veröffentlichung völlig ausgereicht. Dieser Diskussion hätten sich jedenfalls dann auch die Medien stellen müssen.
Doch Journalisten per Strafrecht aus dem Verkehr ziehen zu wollen, weil ein lediglich "vertraulich" gestempelter Vorgang über den Aufbau einer Internet-Überwachung durch den Verfassungsschutz öffentlich wird, läuft nicht nur auf eine völlige Verkennung des Unterschiedes zwischen politischer Debatte und dem Zweck des Strafrechtes hinaus. Es stellt zudem im konkreten Fall auch noch eine politische Torheit allerersten Ranges dar.
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