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Post by anmerkung on Dec 9, 2020 18:38:19 GMT 1
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Post by Admin on Dec 9, 2020 20:25:25 GMT 1
11.29 Uhr: Stephan B. nutzt sein letztes Wort: Er leugnet den Holocaust und will „den Kampf fortsetzen" Das letzte Wort des Angeklagten: Stephan B. nutzt sein dreiminütiges Statement für die Leugnung des Holocaust. Am Rednerpult behauptet der Antisemit und Rechtsterrorist, er fühle sich am Landgericht Magdeburg als Angeklagter in einem „Schauprozess“ – und stellt sich selbst in die Tradition der angeklagten Nationalsozialisten bei den Nürnberger Prozessen. Der Nazi-Attentäter sagt aber, das Verfahren werde ihn nicht „vom rechten Weg abbringen“. Er wolle seinen Kampf gegen eine angebliche jüdische Weltverschwörung fortsetzen – man sehe die Verschwörung überall, sagt der wahnhafte Judenhasser. Auf den Straßen, im Schwimmbad, in der Zeitung. Dann bezeichnet er den Holocaust als Erfindung der Juden. Nebenkläger protestieren, Richterin Mertens unterbricht und untersagt Straftaten im Gerichtsverfahren. „Dann ist das alles“, sagt Stephan B. und geht in Fußketten zurück zur Anklagebank. Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann besteht gegenüber dem Senat darauf, dass die strafbare Holocaust-Leugnung vom Gericht protokolliert wird. Die Sitzung ist für 15 Minuten unterbrochen. 11:34 Die Richterin gibt dem Angeklagten erneut die Gelegenheit zum letzten Wort. Angeklagter: "Ich habe alles gesagt" 11:35 Die Sitzung ist für heute beendet. Als nächstes steht die Urteilsverkündung am 21. Dezember an. 11.40 Uhr: Sitzun geschlossen: Urteil fällt am 21. Dezember Das war es für heute. Nach der Holocaust-Leugnung beim letzten Wort des Angeklagten fragt Richterin Mertens Stephan B. und dessen Verteidiger noch einmal, ob sie dazu Stellung nehmen wollen. Nein, sagen die Anwälte. Und auch Stephan B. stellt klar: „Ich habe alles gesagt.“ Damit ist der vorletzte Verhandlungstag dieses Terrorprozesses beendet. Das Urteil wird am 21. Dezember fallen. geomatiko.eu/forum/showthread.php?tid=2899&pid=69962#pid69962
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Post by Admin on Dec 13, 2020 10:19:51 GMT 1
25. Verhandlungstag: Halle-Prozess – Das letzte Wort Nicholas Potter Der Angeklagte hat das letzte Wort im Prozess: Seine Hasstirade dauert kaum drei Minuten, bevor er die Shoah leugnet und von der Nebenklage unterbrochen wird. Unser Bericht aus dem Gerichtssaal. Bevor der Angeklagte ans Rednerpult treten kann, verlassen Zuhörer*innen aus Protest reihenweise den Gerichtssaal im Landgericht Magdeburg. Die Aktion kommt nicht ganz unerwartet. Denn heute hat der rechtsextreme Halle-Attentäter das letzte Wort im Prozess, bevor das Urteil fällt. Und es ist ein kurzes Schlusswort. Schon im Vorfeld des Prozesstages gab es Diskussionen unter den Journalist*innen vor Ort: Wie berichtet man über die letzten Worten eines Täters, der nur noch darauf abzielt, möglichst viel Hass zu schüren und Nachahmer zu animieren, ohne seine Hetze zu reproduzieren? Es ist tatsächlich eine Herausforderung. Einige Medien werden ihm trotzdem in die Hände spielen und seine rechtsextreme Ideologie eine breite Öffentlichkeit verschaffen. Dieser Text wird allerdings darauf verzichten, den Angeklagten zu zitieren. Hier bekommt der Täter keine Bühne. Der Protest der Besucher*innen kann den Angeklagten kaum stören. Denn heute steht er im Rampenlicht, heute hat er das Wort. Er wirkt vorbereitet, genießt die Aufmerksamkeit, hat auf genau diesen Moment gewartet. Von vier Seiten Paper liest er einen menschenverachtenden Verschwörungsmythos nach dem nächsten vor. Jeder Satz ist zutiefst antisemitisch und rassistisch. Kaum drei Minuten schafft er, ehe er die Shoah leugnet. Das stößt auf heftigen Widerstand in den Reihen der Nebenklage: Die Rechtsanwält*innen Pietrzyk und Hoffmann unterbrechen ihn lautstark, weisen darauf hin, dass Holocaustleugnung strafbar ist und fordern Richterin Mertens dazu auf, die Aussage zu protokollieren – was sie auch macht. Sie entzieht dann dem Angeklagten das Wort und unterbricht die Sitzung für 20 Minuten. Der Angeklagte sucht mit seiner Aussage im Gerichtssaal bewusst die Provokation – und findet verständlicherweise Provozierte. Doch mit seiner dreiminütigen Hasstirade macht er jeden Appell seines Verteidigers, Rechtsanwalt Weber, der immer wieder betonte, sein Mandant sei „sozial isoliert“ und dessen letzten Worte „das Gericht möge ein gerechtes Urteil treffen“ waren, zunichte. Was bleibt ist lediglich das Bild eines Mannes, dessen eliminatorischen Antisemitismus so tief verwurzelt ist, dass keine Strafe außer einer lebenslange Haftstrafe mit Sicherheitsverwahrung angemessen scheint, auch wenn es angesichts des furchtbaren Leids, das der Angeklagte den Betroffenen und ihren Angehörigen angetan hat, keine wirklich gerechte Strafe gibt. Nach der Pause haben die zwei Verteidiger Weber und Rutkowski die Gelegenheit, zur holocaustleugnenden Aussage des Angeklagten Stellung zu nehmen. Sie wollen nichts sagen. Dann hat der Angeklagte erneut die Chance, das letzte Wort im Prozess zu sprechen. Das steht ihm juristisch zu. Er habe alles gesagt. Und damit ist nach 25 Prozesstagen die Verhandlung abgeschlossen. Am 21. Dezember wird das Urteil fallen. Doch damit ist lediglich die juristische Aufarbeitung des Anschlags erledigt. Die gesellschaftliche und politische Aufarbeitung ist noch am Anfang. www.belltower.news/25-verhandlungstag-halle-prozess-das-letzte-wort-108279/
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Post by anmerkung on Dec 13, 2020 10:25:54 GMT 1
Immer diese Großmäuligkeit und maßlose Übertreibung. Eine gesellschaftliche und politische Aufarbeitung findet nicht statt. Basta.
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Post by Admin on Dec 13, 2020 10:35:44 GMT 1
Immer diese Großmäuligkeit und maßlose Übertreibung. Eine gesellschaftliche und politische Aufarbeitung findet nicht statt. Basta. sagen wir mal so: Die Milliarde ist ja bereits beschlossen, also egal, gewissermassen. Der Irre von Halle war da sicher nützlich.
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Post by anmerkung on Dec 21, 2020 11:39:25 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-attentaeter-stephan-balliet-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-anschlag-auf-synagoge-a-f15a3d04-f628-4d77-92c2-74e8cb205795Der Angeklagte Stephan Balliet wurde in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Es sei ein »feiger Anschlag« gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens ... ----- Da stelle ich doch sogleich die Frage, weil die Frau Mertens Sachkunde zu haben scheint, was ein "kein feiger Anschlag" oder gar "mutiger Anschlag" gewesen wäre oder sein kann. Frage für die Antifa. Es scheint so, man muß die Begründung abwarten als ob der Rücktrat vom Tatvorhaben keine Bedeutung für die Strafzumessung hatte. Dann muß man die Revision abwarten.
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Post by Admin on Dec 21, 2020 14:06:57 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/halle-attentaeter-stephan-balliet-zu-lebenslanger-haft-verurteilt-anschlag-auf-synagoge-a-f15a3d04-f628-4d77-92c2-74e8cb205795Der Angeklagte Stephan Balliet wurde in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Das Urteil erging unter anderem wegen zweifachen Mordes, vielfachen Mordversuchs und Volksverhetzung. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, womit eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen ist. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Es sei ein »feiger Anschlag« gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens ... ----- Da stelle ich doch sogleich die Frage, weil die Frau Mertens Sachkunde zu haben scheint, was ein "kein feiger Anschlag" oder gar "mutiger Anschlag" gewesen wäre oder sein kann. Frage für die Antifa. Es scheint so, man muß die Begründung abwarten als ob der Rücktrat vom Tatvorhaben keine Bedeutung für die Strafzumessung hatte. Dann muß man die Revision abwarten. das könntest Du doch morgen bloggen und meinen Beitrag auf Sonntag schieben, oder?
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Post by anmerkung on Dec 21, 2020 17:48:35 GMT 1
das könntest Du doch morgen bloggen und meinen Beitrag auf Sonntag schieben, oder? Mittwoch. Ja das ginge, muß ich mich morgen Vormittag ransetzen. Dann kann der esoterische Moserquark von heute sicher am Sonntag auch noch mit rein.
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Post by Admin on Dec 21, 2020 23:44:45 GMT 1
14.38 Uhr: Attentäter von Halle wirft Gegenstand gegen Nebenkläger Stephan B. hat am Ende der Urteilsverkündung einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger geworfen. Es handelte sich wohl um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Vier Wachleute packten den 28-Jährigen daraufhin sofort, fixierten ihn und trugen ihn aus dem Gerichtssaal, wie ein dpa-Reporter berichtete. Zuvor hatte der Mann am Montag relativ ungerührt zugehört, wie die Richter des Oberlandesgerichtes Naumburg fast drei Stunden die lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung begründeten. B. hatte im Prozess keinen Anflug von Reue gezeigt. (mit dpa) geomatiko.eu/forum/showthread.php?tid=2899&pid=70593#pid70593
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Post by Admin on Dec 30, 2020 8:59:32 GMT 1
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Post by Admin on Dec 30, 2020 9:20:03 GMT 1
Verzicht auf Revision: Lebenslange Haftstrafe für Halle-Attentäter ist rechtskräftig 29.12.20, 12:50 Uhr Halle (Saale) - Die lebenslange Haftstrafe für den Attentäter von Halle ist rechtskräftig. Der Angeklagte habe bis zum Ablauf der einwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag in Naumburg mit. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte den 28 Jahre alten Deutschen am 21. Dezember wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in zahlreichen weiteren Fällen zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Richter stellten die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zwei Nebenkläger legen Revision ein - Bundesgerichtshof überprüft Urteil Allerdings wird sich der Bundesgerichtshof trotzdem mit dem Terroranschlag beschäftigen müssen. Ein Betreiber des angegriffenen Döner-Ladens und ein vom Attentäter angefahrener Passant wollten, dass sie anders als bisher auch als Opfer versuchter Mordtaten anerkannt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Die beiden Nebenkläger legten Revision ein, um die rechtliche Würdigung ihrer beiden Fälle prüfen zu lassen. Das werde aber nichts am Gesamtstrafmaß ändern, so der Sprecher des Oberlandesgerichts. (dpa) www.mz-web.de/halle-saale/anschlag-in-halle-saale/verzicht-auf-revision-lebenslange-haftstrafe-fuer-halle-attentaeter-ist-rechtskraeftig-37871342
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Post by taucher on Jan 1, 2021 23:56:05 GMT 1
Bleibt die Frage, wer die Kosten trägt für diesen Rechtszug, der schon formal keine Aussicht auf Erfolg hat. Die kann man dem Angeklagten eigentlich nicht aufbrummen. Aber wer bezahlts dann?
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Post by Admin on Jan 2, 2021 5:31:39 GMT 1
Bleibt die Frage, wer die Kosten trägt für diesen Rechtszug, der schon formal keine Aussicht auf Erfolg hat. Die kann man dem Angeklagten eigentlich nicht aufbrummen. Aber wer bezahlts dann? egal. Peanuts.
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Post by anmerkung on Feb 7, 2021 11:41:41 GMT 1
Candy-Crush-Bodo hat mal so ein Haßschreiben publik gemacht. Übel.
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jjb
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Post by jjb on Feb 7, 2021 17:30:14 GMT 1
sowenig ich dem Ramelow über den Weg traue- soetwas sollte keinem Politiker widerfahren. Niemandem. Nichtmal der Chebli oder der Bärbrock. Höcke hat bei meiner Audienz gesagt: man müsse, sollte die AfD mal an der Macht sein, unbedingt seinen Gegnern die Hand reichen und ihnen verzeihen.
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