|
Post by Admin on Aug 19, 2021 10:00:27 GMT 1
Die Angeklagte Z. war insbesondere an der Planung jedes einzelnen Mordanschlags und Raubüberfalls beteiligt. Zusammen mit Böhnhardt und Mundlos wertete sie die zuvor bei Ausspähmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse aus. Alle drei fassten jeweils den gemeinsamen Entschluss zur Tatbegehung. Sie einigten sich insbesondere auf Tatort, Tatzeit und Tatopfer.
***
das ist wirklich weit hergeholt. Dazu muss man nochmals in die Urteilsbegründung schauen.
***
Bezüglich des Tatinteresses fällt wesentlich ins Gewicht, dass dasjenige der Angeklagten Z. nicht hinter demjenigen von Böhnhardt und Mundlos zurückstand.
***
wenn Z. immer erst im Nachhinein von den Morden erfahren haben will... kann das so nicht stimmen.
|
|
|
Post by Admin on Aug 19, 2021 10:03:28 GMT 1
2. Durch weiteren Beschluss hat der 3. Strafsenat die Revisionen der Angeklagten W. und G. verworfen. Mit Blick auf die zutreffenden Darlegungen in den Antragsschriften des Generalbundesanwalts, zu denen die zwei Beschwerdeführer keine Gegenerklärung abgegeben haben (§ 349 Abs. 3 StPO), hat der Senat dem in solchen Fällen üblichen Procedere folgend davon abgesehen, diese Entscheidung mit Gründen zu versehen.
***
Wohlleben hat ja bekanntlich erst behauptet, die Pistole sei "klobiger" und "anders" gewesen als die Ceska 83, ist jedoch dann unerwartet zurück gerudert, "er habe sich die Waffe ja gar nicht so genau angesehen".
Den haben seine Anwälte richtig scheisse beraten.
|
|
|
Post by Admin on Aug 19, 2021 10:05:22 GMT 1
Richtig, da kommt nix mehr. Warten wir Emingers Hauptverhandlung ab, mal sehen was der letztebdlich abgreift. 15.12.21 war es das dann wohl mit dem Blog.
|
|
|
Post by schaf15 on Aug 19, 2021 10:29:02 GMT 1
>> die zuvor bei Ausspähmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse << Dazu gibt es aber keine Auto-Mietverträge, oder? ;-)
Die Urteilsbegründung hatte ich schon von rechts auf links gedreht (komme gerade nicht ran), aber keinen Angriffspunkt gefunden. Null Zeugen für " Zschäpe hat von 9-10 Uhr die Whg Po2 gehütet und Normalität vorgespielt...". Wenn nicht mal bestätigt ist bzw in den Akten selbst auf den Widerspruch Po2 2001vs.2003 hingewiesen wird, ob Z oder BMZ oder AE oder Dien in der Zeit in der Po2 gewohnt haben, wie soll ihr Tatbeitrag "dort Normalität vortäuschen" bewiesen sein? Doch nur durch das Ghostwritergeständnis.
|
|
|
Post by anmerkung on Aug 19, 2021 10:49:56 GMT 1
Doch nur durch das Ghostwritergeständnis. Eben. Das war Grasels und Borcherts Job. Well done.
|
|
|
Post by Admin on Aug 19, 2021 10:57:24 GMT 1
Doch nur durch das Ghostwritergeständnis. Eben. Das war Grasels und Borcherts Job. Well done. Exakt richtig. Und die werden uns garantiert nicht sagen, ob es dazu einen Deal gab und wie der aussah. Nur die anschliessende Sicherungsverwahrung zu vermeiden wäre ein wenig dünne für solch ein "Geständnis der Anklage".
|
|
|
Post by anmerkung on Aug 19, 2021 12:36:50 GMT 1
www.sueddeutsche.de/politik/bgh-entscheidung-zum-nsu-urteil-beate-zschaepe-ist-eine-moerderin-obwohl-sie-an-keinem-tatort-war-1.5386573Beate Zschäpe ist eine Mörderin, obwohl sie an keinem Tatort warEs ist eine durchaus mutige rechtliche Konstruktion ... Zschäpes Wahlverteidiger Mathias Grasel erklärte, der BGH habe seine bisherige Linie zur Mittäterschaft verlassen und die Strafbarkeit der Mittäterschaft massiv ausgedehnt. Es seien reine Mutmaßungen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren Gefährten die Ausspähskizzen der Tatorte ausgewertet habe und bei den Entscheidungen der Männer dabei gewesen sei, wer angegriffen werden soll. Das werde von der Beweisaufnahme nicht gestützt. Grasel erklärte, er habe mehr Mut vom BGH erwartet, um dem Urteil und dem Druck der öffentlichen Meinung zu widersprechen. ----- Genau das ist das Problem. Aber das merkt die Ramelsberger nicht. Genaugenommen ist das eine faschistische Rechtskonstruktion. Die hat mit Mut nichts zu tun. Ein völlig normal denkender Mensch kommt auf so eine Idee nicht, weil es dafür eines Knickhirns bedarf, das jede Sauerei der welt denken kann. Grasel fühlt sich irgendwie vom Staat beschisssen. Tja, wer mit dem Teufel speist ...
|
|
|
Post by leipziger on Aug 19, 2021 15:41:44 GMT 1
Die haben die Zschäpe in eine Falle gelockt. Sie hätte bis zum Schluss schweigen sollen. Das Recht dazu hätte sie gehabt.
|
|
|
Post by schaf15 on Aug 19, 2021 18:43:52 GMT 1
Ramelsberger, das war doch die Autorin, die die alles entscheidenden Aussagen der Postbeamten verpasste, weil sie Mittagsschlaf hielt?! Zschäpe ist eine Terror-Video-Verbreiterin - wie vorher mit den Uwes abgesprochen, hüstel, hüstel - , obwohl sie an keinem Frühlingsstrassenbriefkasten war!!! (... sagten die Postbeamten. Aber das merkte die Ramelsberger nicht.)
|
|
|
Post by taucher on Aug 19, 2021 20:03:30 GMT 1
Genaugenommen ist das eine faschistische Rechtskonstruktion. Es ist exakt eine faschistische Konstruktion, das Kein Verbrechen ohne Strafe. "Unter den regimekonformen Strafrechtstheoretikern bestand ab Mitte der 1930er-Jahre weitgehend Konsens darüber, dass ein Willensstrafrecht den weltanschaulichen und politischen Vorstellungen des Nationalsozialismus am besten gerecht werde. Auch die amtliche Strafrechtskommission sprach sich für ein Willensstrafrecht aus. Maßgeblich für das Willensstrafrecht war die These, dass der verbrecherische Wille des Täters und nicht vorrangig der Taterfolg für die strafrechtliche Schuldzumessung ausschlaggebend sei. ... Die Beurteilung der Straftat sollte primär von der Willenshaltung des Täters abhängig gemacht werden. ´Bestraft wird´, wie Freisler betonte, ´der Wille des Täters, nicht die Tat.´" Ausgangspunkt des Freislerschen Willensstrafrecht war die "grundsätzliche Überzeugung, daß der Staat mittels seines Strafrechts nicht erst auf geschehenes Unrecht in Form der objektiven Schädigung oder Verletzung des Volksfriedens und der Volksgüter reagieren dürfe, sondern bereits den verbrecherischen Willen des Täters erfassen müsse, sobald dieser strafwürdig in Erscheinung getreten sei. Zur Erweiterung und Verschärfung des Strafschutzes neigend, verkörperte das Willensstrafrecht ein subjektivistisches Strafrechtssystem, das das objektive „Erfolgsstrafrecht“ des geltenden RStGB ablösen sollte."
|
|
|
Post by Admin on Aug 19, 2021 20:23:59 GMT 1
Ramelsberger, das war doch die Autorin, die die alles entscheidenden Aussagen der Postbeamten verpasste, weil sie Mittagsschlaf hielt?! Zschäpe ist eine Terror-Video-Verbreiterin - wie vorher mit den Uwes abgesprochen, hüstel, hüstel - , obwohl sie an keinem Frühlingsstrassenbriefkasten war!!! (... sagten die Postbeamten. Aber das merkte die Ramelsberger nicht.) Die Altverteidiger gaben ihre Aufzeichnungen nicht an Grasel und Borchert, also musste Letztere die ersten Jahre an Aussagen irgendwo anders her bekommen. Sie entschieden sich für Ramelsbergers Bücher, und vergassen die Antifa-Protokolle. Und so begab es sich aber, dass sie beim Briefkasteneinwurf Blödsinn "gestehen liessen". Shit happens, macht aber nix.
|
|
|
Post by taucher on Aug 19, 2021 20:25:19 GMT 1
Zugegeben, ich bin kein Jurist. Vielleicht ist das der Grund weshalb ich es nicht begreife. Wie ist das möglich, dass ein Urteil auf keinem einzigen Tatbeweis beruht, in der Beweiswürdigung keine Rechtsfehler aufweist?
|
|
|
Post by Admin on Aug 20, 2021 6:20:16 GMT 1
|
|
|
Post by anmerkung on Aug 20, 2021 8:30:49 GMT 1
Zugegeben, ich bin kein Jurist. Vielleicht ist das der Grund weshalb ich es nicht begreife. Wie ist das möglich, dass ein Urteil auf keinem einzigen Tatbeweis beruht, in der Beweiswürdigung keine Rechtsfehler aufweist? www.anwalt.de/rechtstipps/revisionsgruende-erfolgschancen-erfolgsaussichten-revisionsbegruendung_142188.htmldie zugrunde liegende Annahme, BMZ seins gewesen wurde von allen akzeptiert, auch wenn dazu niemals eine Prozeß, fußend auf Ermittlungen, stattfand. Innerhalb dieser Grundannahme kann man sich durchaus logisch und folgerichtig bis zur Todesstrafe für Zschäpe durchhangeln. Man muß nur die derzeit geltenden Regeln (Rechtsnormen) einhalten. Der Strafprozeß findet in mündlicher Verhandlung statt. Es werden Zeugen vernommen, Beweise erhoben und gewürdigt, über die Schuld befunden und ein Urteil festgesetzt, das gesprochen und niedergeschrieben wird. In der Beweiswürdigung sind die Richter frei. Da grätscht der BGH eigentlich nie rein. Nichtmal dann, wenn der zweifelsfrei Erschossene vor Gericht eine Messer in den Rücken hineinbewiesen bekam. Rechtsfehler heißt im einfachsten Fall. Die Regeln der Berufsausübung im Richteramt sind eingehalten worden. Hat Götzl gemacht. Sauberer Job. Muß ich mal alles für den Sonntag aufbereiten. Oder der Admin. Sind ja noch 2 Tage Zeit.
|
|
|
Post by Admin on Aug 20, 2021 8:36:48 GMT 1
Muß ich mal alles für den Sonntag aufbereiten. Oder der Admin. Sind ja noch 2 Tage Zeit. der Admin würde das gerne Dir überlassen, anmerkung
|
|