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Post by leipziger on Jun 10, 2018 10:06:15 GMT 1
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung in der Frühlingsstraße von oben per Gaseinleitung gesprengt wurde. Das zeigen auch die späteren Tatortfotos, kaum Brand, nur Sprengung.
Die Geldautomatensprenger wenden dieses Verfahren auch ständig an.
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Post by anmerkung on Jun 10, 2018 12:33:57 GMT 1
Und der Sprengmeister ist anschließend durch den Schornstein davongerauscht.
Alles klar.
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Post by Admin on Jun 10, 2018 13:55:36 GMT 1
Ich gehe davon aus, dass die Wohnung in der Frühlingsstraße von oben per Gaseinleitung gesprengt wurde. Das zeigen auch die späteren Tatortfotos, kaum Brand, nur Sprengung. Die Geldautomatensprenger wenden dieses Verfahren auch ständig an. Die Feuerwehr schreibt, NACH der Explosion konnten sich 2 Handwerker aus dem Nebengebäude in Sicherheit bringen. arbeitskreis-n.su/blog/2014/06/17/2-handwerker-zuviel-in-zwickau-am-4-11-2011/nichts ist geklärt.
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Post by leipziger on Jun 10, 2018 17:04:45 GMT 1
Es ist schon extrem eigenartig, dass die Handwerker kurz vor Arbeitsende ihre Autos vor dem Haus Frühlingsstraße 26 zum 80 m entfernten Bäcker gefahren haben. Sie wußten wohl, warum sie das taten.
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Post by schaf15 on Jun 10, 2018 17:06:41 GMT 1
Zwei Handwerker im Neben eingang ... Davon gäbe es (ausser der Haupt-/Hoftür F26) die ins Freie führende Kellertür auf der Südseite, die westliche Gaststättentür direkt zur Str. führend, die Tür vom Anbau auf der Südseite /Toiletten oder Lager. Ähnlich bei dem Nachbareingang: Hoftür F26A, Schleckerladentür, Schleckerlieferanteneingang, (seitl. Kellertür ins Freie?) an der Nordseite. Waren Boden und evtl. Keller durchgängig? Zumindest vom Boden kenne ich das so, dass man von dort auch ins Nachbartreppenhaus gelangt (einfaches Schnappschloss, von innen ohne Schlüssel aufzuziehen > Fingerabdrücke?) Bei den Brandberichten gibt es eine Rubrik "Verschlusssicherheit". Da wurden aber nicht alle dieser Türen untersucht! Boden/-tür müsste ich nochmal nachschauen. Verwalter ESCHER WAR AM 04.11.2011 IM HAUS Frühlingsstr.! Allein? Bis wann? Hat Portl. selbst gezündet oder durch das Wegfahren des Autos das Okay gegeben?
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Post by leipziger on Jun 10, 2018 17:11:20 GMT 1
Eine Fernzündung per Handy war ja 2011 auch kein Problem.
Mir war noch nicht bekannt, dass der Escher am 4.11.2011 noch einmal im Haus war.
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Post by schaf15 on Jun 10, 2018 17:18:57 GMT 1
Es ist schon extrem eigenartig, dass die Handwerker kurz vor Arbeitsende ihre Autos vor dem Haus Frühlingsstraße 26 zum 80 m entfernten Bäcker gefahren haben. Sie wußten wohl, warum sie das taten. Ja klar. Umso verwunderlicher, dass sie ihr Werkzeug dabei nicht einpackten und mitnahmen, obwohl sie doch den Schlüssel abgeben und in der Folgewoche nicht im Haus arbeiten wollten. Im Prozess oder vor einem UA beschwerte sich P., dass er das Werkzeug noch nicht ersetzt bekommen habe (anderer Strang). Tja, es wird wohl erst in München entschieden, ob er Terroropfer 1. Klasse (Entschädigung) oder 2. Klasse (nicht versichert bei terror. Handlungen) oder Brandopfer (zivil/Haftpflicht) geworden war. Escher war in der F26 "am Tag, als es geknallt hat" - s. Akten oder Quelle hier im Blog "Wege der Katzen-Frauen", seine eigene Aussage!
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Post by anmerkung on Jun 11, 2018 9:14:09 GMT 1
Hihi, Verschwörungspraktiker Hoffmann erklärt, warum alle Verschörungstheorien außer seiner eigenen falsch sind. ----- www.nsu-nebenklage.de/blog/2018/06/09/08-06-2018-exkurs/
Exkurs: zu Verschwörungstheorien rund um das Thema NSU
Leider finden sich aber gerade zum Thema NSU auch klassische verschwörungstheoretische Ansätze, die die falschen Fragen stellen und die richtigen Fragen hinter einem Haufen Blödsinn vergraben. Mit diesen Theorien haben sich verschiedene antifaschistisch aktive Menschen befasst und diese ausführlich kritisiert und widerlegt – auf einige dieser Darstellungen wollen wir hier verweisen: Die These vom Mord an Böhnhardt und Mundlos: Die Behauptung, dass Böhnhardt und Mundlos sich nicht selbst erschossen hätten, sondern von staatlichen Stellen ermordet worden seien, stellt etwa der Krimi-Autor Wolfgang Schorlau in seinem Krimi „Die schützende Hand“ auf – einem Buch, das er einerseits mit einer Vielzahl vermeintlicher Quellen als enthüllungsjournalistisches Sachbuch darzustellen versucht, während er andererseits kritische Nachfragen auch damit abblockt, es handele sich eben um eine fiktionale Geschichte. Eine Widerlegung der „Fakten“, auf die Schorlau seine Thesen stützt, findet sich im Beitrag „NSU: Faktencheck Schorlau — ‚Die schützende Hand‘… weder Hand noch Fuß!“ von Tomas Lecorte. Eine auch politische Kritik von Schorlaus Blick, der ausgerechnet die NSU-Mörder Mundlos und Böhnhardt als vermeintliche Opfer staatlichen Handelns in den Blick nimmt, enthält die Rezension „Kollateralschäden der Weltpolitik“ von NSU watch. Für ganz Eilige empfiehlt sich die kurze, aber knackige Rezension von Fritz Burschel. Zum Film, der aus diesem Machwerk entstanden ist, empfehlen wir Katharina Königs Rezension mit dem Titel „Entsorgte Hirnmasse“. Zum angeblichen „Zeugensterben“ Zu der immer wieder zu hörenden These vom „Zeugensterben“ rund um den NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag von Baden-Württemberg verweisen wir auf den Beitrag „Das Märchen von den toten Zeugen“ von Tomas Lecorte. Rechte Desinformationspolitik: der „Fatalist“ Die oben genannten Theorien sind für rechte Lesarten offen, stammen aber nicht per se aus der politischen Rechten. Etwas anderes gilt für die Szene um den blogger Christian Reißer alias „Fatalist“ und den sog. „Arbeitskreis NSU“ – hier wird ganz gezielt rechte Desinformationspolitik betrieben. Näheres etwa im Artikel „Der ‚Fatalist‘: Desinformation als Strategie“ von Jara Behrens und Kaya Schwarz. Weitere Theorien, wie die Behauptung, der NSU sei von der Regierung Merkel geplant und geführt worden, um die “nationale Opposition” zu schwächen, die “Flüchtlingskrise” 2015/2016 vorzubereiten und letztlich den Tod des deutschen Volkes voranzutreiben und die weltweite “Umvolkung” zum Nachteil der “arischen weißen Rasse” zu betreiben, lassen wir unkommentiert und senken die Köpfe angesichts des darin enthaltenen Wahns.
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Post by Admin on Jun 11, 2018 9:50:19 GMT 1
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Post by Admin on Jun 12, 2018 12:58:34 GMT 1
Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, "dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist", sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Er zitierte dabei den Strafrechtler Claus Roxin, der 2013 in einem Interview gesagt hatte:"Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder." Die Anklage aber argumentiere auf Basis des Satzes: "Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst Verbrecher." Zschäpe ist in dem Prozess die Hauptangeklagte. Sie hat eingestanden, fast 14 Jahre mit den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben. Neun der Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Zuwanderer, eines eine Polizistin. Die Motive waren Fremdenhass und Hass auf den Staat. Die Bundesanwaltschaft hat für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Zschäpes zwei Verteidiger-Teams fordern dagegen eine Haftstrafe von unter zehn Jahren beziehungsweise die sofortige Freilassung. Stahls Kollegin Anja Sturm will den Reigen der Verteidiger-Plädoyers voraussichtlich bis diesen Donnerstag beenden. Damit wäre theoretisch der Weg für ein Urteil in absehbarer Zeit frei. www.tag24.de/nachrichten/muenchen-thueringen-nsu-prozess-beate-zschaepe-keine-moerderin-vertediger-urteil-636299
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Post by anmerkung on Jun 12, 2018 15:06:31 GMT 1
götzlwatch von unten nach oben lesen mehr gibt es nicht mehr aus dem Vorführraum des OLG-Stadls
wie am WE beschrieben, sie haben sich zwar alle zur Arbeit gemeldet, die Tweets werden aber immer dünner, je qualifizierter die Plädyoers daherkommen, Ruhe auf allen Funkbändern, die Antifa schweigt
----- Götzl beendet um 15.29 Uhr den Prozesstag. Morgen soll dann Zschäpes Anwältin Anja Sturm plädieren. Anhand v. BGH-Entscheidungen tritt Stahl einer Verurteilung Zschäpes wg. Mittäterschaft entgegen, eine mögliche Verurteilung wg. Beihilfe zieht er wohl nicht in Betracht. Am Ende plädiert Stahl bzgl. Morden, Sprengstoffanschlägen u. Raubtaten (wie angekündigt) auf Freispruch Rechtsanwalt Wolfgang Stahl sagt, dass u. a. weder Zschäpes Spuren auf den archivierten Zeitungsartikeln zum Mord an Habil Kılıç und zum Bombenanschlag in der Kölner Keupstraße, noch ihre Anwesenheit bei einer Waffenbeschaffung die "Mittäterschaft" Zschäpes begründen würden. Eines der von RA Stahl angeführten Beispiele: die Mitwirkung Zschäpes an der Beschaffung eines falschen Reisepasses belege nicht ihre Mittäterschaft, sondern stelle lediglich eine (nichtangeklagte) Beihilfe zu einem Urkundendelikt und einem Meldegesetzverstoß dar. RA Stahl hat sich zur Aufgabe gesetzt, dem (vom Generalbundesanwalt erhobenen) Vorwurf der Mittäterschaft Zschäpes an den Mord-, Sprengstoff- und Raubstraftaten entgegenzutreten.
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Post by anmerkung on Jun 12, 2018 17:23:34 GMT 1
So weit, Grasels Vorlesung als literarisches Werk zu bezeichnen, würde ich jetzt nicht gehen. Das ist schon etwas übertrieben.
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SPIEGEL ONLINE 12. Juni 2018, 17:46 Uhr Plädoyer im NSU-Prozess Zschäpes WilleVon Julia Jüttner, München Welchen Beitrag leistete Beate Zschäpe zu den Taten des NSU? Keinen, sagen ihre Altverteidiger. Sie bewerten das Verhältnis der Angeklagten zu Mundlos und Böhnhardt ganz anders als die Anklage. ... Die Beweisaufnahme habe laut Bundesanwaltschaft nicht ergeben, dass Zschäpe unmittelbar an der Tatausführung der zehn Morde und 15 Raubüberfälle beteiligt gewesen sei, so Stahl. Die Verbrechen hätten ihre Weggefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen. Dennoch solle Zschäpe nach rechtlicher Bewertung des Generalbundesanwalts als Mittäterin bestraft werden - zu Unrecht, sagt Stahl.Der Verteidiger bezieht sich auf den Rechtswissenschaftler Claus Roxin, einen der einflussreichsten Dogmatiker des Strafrechts und Experten zum Thema Täterschaft und Tatherrschaft. Demnach seien Zschäpes Tatbeiträge als "Mitwisserschaft" zu werten - also als Beihilfe. Wenn eine Legendierung ausreiche, um eine Mittäterschaft anzunehmen, gebe es für die Beihilfe keinen Anwendungsbereich mehr, meint Stahl und zitiert Roxin: "Es ist sicherlich keine wünschenswerte Lebensform, mit zwei Mördern zusammenzuleben, aber das macht einen Menschen noch lange nicht selbst zum Mörder." Stahl kommt nicht umhin, auf Zschäpes Einlassung einzugehen. Er betont, dass es sich dabei um eine von Rechtsanwalt Borchert vorformulierte Erklärung handele, die dieser selbst als "literarisches Werk" bezeichnet und für die er die Verantwortung übernommen hatte. Kurzes Kichern im Gerichtssaal. Zschäpes Blick ist in diesem Moment starr. In ihrer Aussage wies Zschäpe den Vorwurf zurück, sie sei in die Pläne für die Mord- und Sprengstoffanschläge eingeweiht und an den Raubtaten beteiligt gewesen. Die Vertreter der Bundesanwaltschaft seien nach Zschäpes Erklärung jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass "die offensichtlichen Divergenzen zu belastenden Beweismitteln nur eindeutige schuldindizielle Schlüsse zuließen", zitiert Stahl. Denn Zschäpe habe von sich und der Dreiergruppe ein Bild gezeichnet, wie es nach der Beweisaufnahme nicht zutreffen könne. Selbst wenn die Aussage Zschäpes unwahr sei, könne "eine unwahre Erklärung eines Beschuldigten zur Sache nicht im Sinne eines Automatismus dazu führen, dass dadurch die Schuldhypothese der Anklage bestätigt" werde, ruft Stahl. "So geht es sicher nicht!" Stahl spricht von "Unfairness" und einseitiger Präsentation der Ermittlungsergebnisse durch die Vertreter der Anklage. So habe sich eine Nachbarin Zschäpes daran erinnert, wie sie einmal gemeinsam einen Beitrag über rechtsextreme Ausschreitungen im Fernsehen sahen. Zschäpe habe damals den Sohn der Zeugin gewarnt: "Lass die Finger davon, das bringt nur Unglück, ich weiß, wovon ich rede, ich stand schon mit einem halben Bein im Knast." Eine Äußerung, die im Ermittlungsergebnis des Generalbundesanwalts nicht aufgetaucht sei und erst von der Verteidigung entdeckt worden sei: im 192. Band der mehr als 600 mit der Anklageschrift an den Senat übersandten Ordner. Stahl glaubt nicht an ein Versehen, vielmehr an bewusste Unterschlagung.Zschäpe kann nach Ansicht ihrer Altverteidiger nicht als Mittäterin der Raubüberfälle, Mord- und Sprengstoffanschläge verurteilt werden. Alle Verbrechen seien lediglich von Mundlos und Böhnhardt verübt und geplant worden. Schon die Frage, ob die Taten überhaupt stattfinden würden, "hing nicht von dem Willen Frau Zschäpes ab", sagt Stahl. Die von der Bundesanwaltschaft unterstellte "Konstruktion des mittäterschaftlichen Handelns" Zschäpes bezeichnet Stahl als eine Auslegung, die in der Rechtsprechung bislang einmalig sein dürfte. Auch eine Verurteilung Zschäpes wegen Beihilfe zum ersten oder zu allen Raubüberfällen sei nicht möglich, ein Freispruch daher die logische Forderung. Stahl beendet seinen Schlussvortrag mit einem Zitat des Vorsitzenden des dritten Strafsenats des Bundesgerichtshofes aus einer Revisionshauptverhandlung im vergangenen Jahr: "Glauben Sie wirklich, dieses Haus würde ein solches Urteil halten? Nein, es bleibt dabei: ohne Tatbeitrag keine Mittäterschaft." Die Worte des Richters waren an den Vertreter des Generalbundesanwalts gerichtet. Zschäpe ... schaut ihn lange an, als wäre sie ihm dankbar.
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Post by anmerkung on Jun 12, 2018 18:35:05 GMT 1
www.tagesspiegel.de/politik/plaedoyer-im-nsu-prozess-zschaepes-altverteidiger-sieht-feindstrafrecht-am-werk/22678302.htmlZschäpes Altverteidiger sieht „Feindstrafrecht“ am WerkWar Beate Zschäpe bei allen Verbrechen des NSU eine Mittäterin? Wolfgang Stahl seziert die Argumentation der Bundesanwaltschaft - und wirft ihr mangelnde Empathie vor. Frank Jansen
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Stahl seziert nun den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, Zschäpe sei bei allen Verbrechen des NSU die Mittäterin gewesen. Obwohl ihr nicht nachzuweisen ist, bei einem der zehn Morde, der zwei Sprengstoffanschläge oder der 15 Raubüberfälle am Tatort gewesen zu sein. Aus Sicht von Stahl praktiziert die Bundesanwaltschaft gegenüber Zschäpe ein „Feindstrafrecht“.
Der Verteidiger spricht von einer „ausgenommen subjektiven und von fehlender Empathie für die individuelle Situation von Frau Zschäpe“ geprägten Sicht der Ankläger. Für den Anwalt ist die Bundesanwaltschaft auf die „Grundprämisse“ festgenagelt, „wer über so lange Zeit mit Verbrechern zusammenlebt, muss selbst Verbrecher sein“.
Ähnlich argumentiert Stahl zu weiteren Vorwürfen der Bundesanwaltschaft. Die Indizien für eine Mitwirkung an der Beschaffung von Waffen und die Rolle als „Kassenwart des NSU“ erscheinen ihm viel zu schwach. Und Zschäpes Lügengeschichten gegenüber Nachbarn über sich selbst, Böhnhardt und Mundlos hält Stahl für „denklogisch“, um auf der Flucht vor den Strafverfolgungsbehörden anonym bleiben zu können.
Einen Beitrag zu Morden, Sprengstoffanschlägen und Raubüberfällen kann Stahl auch da nicht erkennen. Er zitiert zudem demonstrativ aus negativen Entscheidungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu Gerichtsurteilen, in denen es um die Mittäterschaft von Angeklagten ging. Die Richter in Karlsruhe werden sich wahrscheinlich auch nach dem Urteil im NSU-Prozess mit der zu erwartenden Revision von Verteidigern befassen.
Zum Schluss lässt Stahl erkennen, was er vom Plädoyer der neuen Verteidiger Zschäpes hält. Er wendet sich gegen den Antrag von Hermann Borchert und Mathias Grasel, Zschäpe wegen psychischer Beihilfe zu den 15 Raubüberfällen zu verurteilen. Eine Strafbarkeit Zschäpes könnte, wenn überhaupt, nur bei der ersten Tat festgestellt werden, sagt Stahl. Das generelle „Einverstandensein“ mit der Begehung weiterer Raubtaten „genügt zur Annahme jeweils eigenständiger Beihilfehandlungen nicht“.
Stahl und die beiden weiteren Altverteidiger hingegen fordern die sofortige Freilassung der Angeklagten aus der Untersuchungshaft und nur eine Strafe für die Brandstiftung in Zwickau. ...
Was die Frau denkt, bleibt unklar. ...
Für Stahl reichen die Indizien nicht aus, die die Bundesanwaltschaft als Belege für die Mittäterschaft nennt. Der Verteidiger nennt unter anderem den Vorwurf der Ankläger, Zschäpe habe daran mitgewirkt, für den NSU ein Archiv mit Pressemeldungen zu den Anschlägen der Terrorzelle zu erstellen. Doch bei den im Brandschutt der von Zschäpe angezündeten Wohnung in Zwickau gefundenen 68 Zeitungsartikeln seien nur zwei Fingerabdrücke der Angeklagten und eine DNA-Mischspur gefunden worden, sagt Stahl. ...
Die geringe Anzahl sieht er für Zschäpe vielmehr als entlastend an. Und keineswegs als Beweis für den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, die Angeklagte sei an der Produktion der Bekenner-DVD des NSU beteiligt gewesen. In einer frühen Version des berüchtigten Videos wird einer der beiden Zeitungsartikel gezeigt, auf dem Zschäpe einen Fingerabdruck hinterlassen hatte.
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Post by anmerkung on Jun 12, 2018 20:05:52 GMT 1
Entscheiden tut der Senat unter Vorsitz von Götzl, keine von Sundermann herbeifabuliertes Rechtskonstrukt.
Geflüchtet sind sie nach Chemnitz, das aber auch nicht, da auf Dienstreise dorthin beordert.
Richtig, der 160er fiel komplett aus. Gut, daß es am Ende wenigstens eines der Rechtspflegeorgane auch so sieht, wie ein Freizeitblogger.
Und die Physik ist auch umgedreht. Der Ärmel der Robe verhakelt sich am Holzpult, krant das in die Lüfte und läßt es mit Karacho auf den Tisch niedersausen.
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„Vergiftete Indizien“
Im NSU-Prozess plädiert Beate Zschäpes Anwalt Wolfgang Stahl. Er meint: Egal, was seine Mandantin tut, alles lege die Anklage als Schuldbeweis aus. Hat er recht?
Was macht einen Menschen zum Mörder? Muss er den Abzug einer Pistole betätigen oder reicht es, wenn er wohl wissend die Waffe beschafft? Muss er im Fluchtwagen mit laufendem Motor warten oder genügt es, wenn er dafür sorgt, dass die Nachbarn daheim keinen Verdacht schöpfen?
An Fragen wie diesen hängen Jura-Klausuren, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – und das Urteil, das in wenigen Wochen im NSU-Prozess fallen könnte. Das komplizierte Rechtskonstrukt der Mittäterschaft entscheidet darüber, ob die Hauptangeklagte Beate Zschäpe für mehrere Jahrzehnte ins Gefängnis geht. Denn laut Anklage machte sie sich an den Taten der rechtsterroristischen Gruppe genauso schuldig wie ihre Mitbewohner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Ihr droht dieselbe Strafe, die den beiden drohen würde, wenn sie noch am Leben wären. Und das, ohne dass Zschäpe jemals selbst geschossen hat auf eines der zehn Mordopfer, auch ohne dass sie bei den zwei Bombenanschlägen selbst den Zünder ausgelöst hat.
Nur eine Frage der Interpretation?
Zuständig für die delikaten juristischen Details ist in Zschäpes Verteidigung ihr Anwalt Wolfgang Stahl, nachdem sein Kollege Wolfgang Heer in der Vorwoche drei Tag lang über Zschäpes Rolle beim Brand der Wohnung des NSU-Trios referiert und ihre sofortige Freilassung gefordert hatte. Stahls Schlussvortrag soll in den Grundfesten erschüttern, was für viele Beteiligte nach fünf Jahren Prozess wie Gewissheit erscheint. Doch gewiss, macht Stahl deutlich, ist hier gar nichts. Vieles ist eine Frage der Interpretation.
Während Mundlos und Böhnhardt in Deutschland herumfuhren, um zu morden, Bomben zu zünden und Banken auszurauben, blieb Zschäpe zurück in Zwickau – der Stadt, in die das Trio geflüchtet war, nachdem Polizisten im Jahr 1998 Bomben in einer von Zschäpe gemieteten Garage in Jena gefunden hatten. Sie hielt daheim die „Stallwache“, so hatte es Oberstaatsanwältin Anette Greger formuliert. Sie habe für die „Abtarnung“ vor möglicherweise zu neugierigen Nachbarn gesorgt, heißt es in der Anklage. Sie habe von den Taten gewusst, Tarndokumente und Waffen mitbeschafft, die Kasse verwaltet. Wer da die Pistole abfeuerte, falle nicht mehr ins Gewicht, argumentiert die Bundesanwaltschaft. Die Vertreter der Anklage fordern lebenslange Haft.
„Unfair“ und „parteiisch“
Dazu hat Stahl naturgemäß eine völlig andere Auffassung. Es scheinen weniger die Argumente der Anklage zu sein, die ihn aufregen, als die Motivation, die er dahinter vermutet: „Hochgradig unfair“ sei das Plädoyer, es zeige eine „schon parteiisch anmutende Einseitigkeit“. Die Ankläger hätten sich gar nicht die Mühe eines Für und Wider gemacht.
Der Trick, den Stahl durchschaut haben will: Mit Zschäpe als von Grund auf böser Person im Kopf lasse sich jeder beliebige Fakt als Schuldbeweis umdeuten, „so wird jedes Indiz vergiftet“.
Ein Beispiel: Das Archiv mit 68 Zeitungsartikeln über die NSU-Morde, das in der Wohnung des Trios gefunden wurde. Zusammengestellt wurde die Sammlung laut Bundesanwaltschaft von Zschäpe, Indiz dafür seien Fingerabdruck- und DNA-Spuren auf dem Zeitungspapier. Stahl hält dagegen: Die Spuren finden sich gerade einmal auf zwei der Ausschnitte. Die Spuren könnten beim Aufräumen entstanden sein; wer das Archiv verwaltete, hätte deutlich mehr Spuren hinterlassen müssen – das Indiz spreche also nicht gegen, sondern für Zschäpe.
Showdown beim Bundesgerichtshof?
Ähnlich verhalte es sich mit der „Stallwache“: Die Angeklagte habe nichts getan außer zu Hause zu bleiben – das soll schon Terrorismus sein? Für Stahl wieder ein Fall hochgradig unfairer Auslegung: „Wer mit Verbrechern zusammenlebt, ist selbst ein Verbrecher. Das ist methodisch verfehlt und im Ergebnis zirkelschlüssig.“
Für den Nachweis der Mittäterschaft brauche es viel mehr – den Willen zur sogenannten Tatherrschaft. Das heißt: Ohne den Mittäter gelingt das Verbrechen nicht, er ist eine Schlüsselfigur und fest entschlossen. Strenge Maßstäbe an die Mittäterschaft legte in der Vergangenheit der dritte Senat des Bundesgerichtshofs an, wie Stahl immer wieder erwähnt. Dieselben Richter wären zuständig, wenn Zschäpes Verteidiger gegen das Münchner Urteil in Revision gehen.
Bekannte Botschaft
Weder die implizite Drohung noch die anderen Vorwürfe sind zum ersten Mal zu hören: Vor anderthalb Monaten hatten bereits Zschäpes Neuverteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel ihr Plädoyer gehalten und darin eine Strafe von höchstens zehn Jahren gefordert. Die beiden Anwälte hatten vor allem drastische Kritik an Richtern und Bundesanwaltschaft vorgebracht – die Botschaft war jedoch dieselbe wie jetzt bei Stahl: Für eine Mittäterschaft Zschäpes gebe es keine stichhaltigen Belege.
Die Betroffene selbst ist entsprechend unbeeindruckt. Zschäpe, die mit ihren Stammanwälten seit Jahren nicht mehr spricht, schaut höchstens noch zu Stahl herüber, wenn das kleine Holzpult vor ihm mal wieder im weiten Ärmel seiner Robe hängenbleibt und geräuschvoll auf Tisch kracht.
Ähnlich teilnahmslos wirken die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Sie scheinen keine Zweifel zu haben, dass ihre Version von Zschäpes Schuld Bestand haben wird.
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Post by Admin on Jun 13, 2018 4:01:11 GMT 1
Stahl kommt nicht umhin, auf Zschäpes Einlassung einzugehen. Er betont, dass es sich dabei um eine von Rechtsanwalt Borchert vorformulierte Erklärung handele, die dieser selbst als "literarisches Werk" bezeichnet und für die er die Verantwortung übernommen hatte. Kurzes Kichern im Gerichtssaal. Zschäpes Blick ist in diesem Moment starr. Read more: nsu-leaks.freeforums.net/thread/9/pressemeldungen-zum-thema?page=650#ixzz5IGpdpwhjklar das highlight. stimmt 100%. nacherzählte Schrottanklage, faktenfrei. NSU-Fiktion.
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