Denglers Auftrag
Von Wolfgang Schorlau und Ekkehard Sieker
Die Wahrscheinlichkeit, dass Böhnhardt und Mundlos so umgekommen sind, wie offiziell dargestellt, liege praktisch bei Null – zu diesem Fazit kommt unser Autorenduo nach aufwändigen Recherchen. Der Indizienring um den 4. November 2011, als die beiden Uwes starben, lasse keinen "erweiterten Selbstmord" zu.
Der Protagonist des ZDF-Krimis, der Ex-BKA-Mann und Privatermittler Georg Dengler, entwickelt Zweifel an der "offiziellen Geschichte" des BKA und der Bundesanwaltschaft, wonach die beiden Neonazis Mundlos und Böhnhardt durch einen erweiterten Selbstmord in Eisenach ums Leben gekommen seien sollen. Denglers filmisch geäußerten Zweifel beruhen wesentlich auf Widersprüchen und Ungereimtheiten, die eben nicht erfunden worden sind, sondern sich aus den zuvor recherchierten Ermittlungsakten und anderen offiziellen Unterlagen zum NSU-Fall ergeben. Alle diese Dokumente sind im Kriminalroman "Die schützende Hand" als Quellen explizit angegeben. Lars Kraume hat als Drehbuchautor und Regisseur dieses Films die wichtigsten Argumente aus der Romanvorlage kongenial filmisch umgesetzt.
Als Reaktion gab es Lob, aber auch heftige Kritik. Deshalb seien im Folgenden nochmals unsere wichtigsten Indizien und Argumente kurz dargelegt. Die neu recherchierten Hinweise, Dokumente und Analysen zum Todeszeitpunkt erschienen erst Anfang 2017 nach Abschluß der Dreharbeiten in der erweiterten Taschenbuchausgabe des Romans "Die schützende Hand".
Die offizielle Darstellung des Tathergangs in Eisenach
In dem im Münchner NSU-Prozess öffentlich vorgetragenen Anklagesatz des Generalbundesanwalts findet man folgende offizielle Schilderung des Tathergangs vom 4. November 2011 in Eisenach-Stregda:
"Als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach der Tat in dem in Eisenach-Stregda in der Straße Am Schafrain geparkten Wohnmobil, in das sie sich geflüchtet hatten, entdeckt wurden, feuerten sie noch aus einer Maschinenpistole auf die sich zu Fuß nähernden Polizeibeamten, um durch deren Tötung ihre Entdeckung zu verhindern und unerkannt entkommen zu können. Nach dem ersten Schuss hatte die Waffe eine Ladehemmung; die Beamten waren in Deckung gegangen. Nachdem sie nunmehr davon ausgehen mussten, dass ein Entkommen nicht mehr möglich sein würde, setzten sie das Wohnmobil in Brand. Einem schon zuvor für den Fall der Entdeckung gefassten Entschluss entsprechend töteten sie sich selbst, wobei Uwe Mundlos zunächst Uwe Böhnhardt und sodann sich selbst erschoss. Mit dem Tod dieser beiden Personen am 4. November 2011 war die terroristische Vereinigung 'NSU' aufgelöst."Weder der Notarzt noch die Gerichtsmediziner hatten am 4. November 2011 vor Ort in Eisenach die Gelegenheit, Tod und Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt ordnungsgemäß festzustellen.
Totenscheine in Absprache mit der Polizeiführung ausgefertigt
Den nicht zum Einsatz kommenden Gerichtsmedizinern macht der damalige Einsatzleiter der Polizei, Michael Menzel, vor Ort in Stregda klar, wie die Totenscheine anzufertigen seien. Menzel beschrieb diesen Vorgang mit eigenen Worten so: "Die Todesbescheinigung ist dann in Absprache mit der Gerichtsmedizin passiert, das war dann unter meiner Führung, das heißt, wo die Gerichtsmedizin da war, wurde auch darüber gesprochen, wie dann entsprechend der Totenschein zu fertigen ist."
Die Polizei setzt Todeszeitpunkt und Todesort einfach fest
Der offiziell angegebene Todeszeitpunkt '12.05 Uhr' wurde erstmalig am 4. November 2011 um 23.13 Uhr, zusammen mit dem Todesort, durch Polizeibeamte für die Sterbefallanzeige aufgenommen. Da sich nun aus diesem festgesetzten Todeszeitpunkt – zusammen mit der Hypothese der Geschehnisse im Inneren des Campers – auch der offizielle Todesort 'Eisenach-Stregda, Am Schafrain 2 im Wohnmobil' ableitet, wurde sowohl der Todeszeitpunkt als auch der Todesort nicht ermittelt, sondern aus vom Hörensagen abgeleiteten und bis heute nicht bewiesenen Hypothesen konstruiert.
Totenscheine werden – wie mit der Polizei abgesprochen – ausgestellt
Der Gerichtsmediziner Dr. Reinhard Heiderstädt stellte am nächsten Tag (Samstag, 5. November 2011) nach einer Leichenschau die Totenscheine für beide Toten aus. Dabei übernahm der Rechtsmediziner ohne weitere eigene Prüfungen den für die Sterbefallanzeige von der Polizei am Vortag konstruierten Todeszeitpunkt und den Todesort. Als Todesursache stellte er bei beiden Leichen eine "Kopfschussverletzung" fest.
Die Bedeutung des Todeszeitpunkts
"Die möglichst genaue Kenntnis der Todeszeit hat weitreichende Konsequenzen für die polizeilichen Ermittlungen", heißt es in einem bekannten Kriminalistik-Lexikon. Wenn also durch verantwortliche Ermittlungsorgane frühzeitig und ohne genaue Kenntnisse der wirklichen Abläufe ein Todeszeitpunkt – sogar auf die Minute genau – festgelegt wird, dann hat genau dies weitreichende Konsequenzen für die weiteren polizeilichen Ermittlungen: Deren Richtung wurde somit von Anfang an durch die Ermittlungsorgane möglichst genau und damit eng begrenzt festgelegt. Allein das reicht aus, um alle Ermittlungen, die unbeirrt von der Richtigkeit des offiziell vorgegebenen Tatablaufs mit der entsprechend festgelegten Todeszeit ausgehen, begründet anzuzweifeln. Es ist also dringend notwendig, sich um die Aufklärung des Todeszeitpunktes von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zu kümmern.
Ist der festgelegte Todeszeitpunkt von 12.05 Uhr haltbar?
Unmittelbar nach Eintritt des Todes hört der Blutkreislauf mit seiner Tätigkeit auf. Bei Stillstand des Kreislaufs beginnt das Blut, sich unter dem Einfluss der Schwerkraft innerhalb des Gefäßsystems in die tiefer gelegenen Körperpartien der Leiche abzusenken. Die höher gelegenen Körperpartien verlieren Blut und blassen daher ab. Bei beiden Toten im Wohnmobil existiert nun ein nachweisbarer Widerspruch zwischen der Position der zügig nach Eintritt des Todes sich bildenden Totenflecken – also der Position der Totenflecken in Sterbelage – und der Position der Totenflecken in der Auffindelage der beiden Leichen. Böhnhardt wurde in Bauchlage im Camper gefunden, hatte aber Totenflecken auf dem Rücken. Mundlos wurde im Wohnmobil auf dem Boden sitzend gefunden, hatte aber ebenfalls einen größeren Totenflecken auf dem Rücken.
Die Sterbelagen der beiden Körper müssen also von Dritten nach dem Todeseintritt verändert worden sein. Diese Widersprüche zwischen der Lage der Totenflecken und der Auffindelage der beiden Leichen sind von der Gerichtsmedizin in Jena nicht dokumentiert worden. Es wurde bei den Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gerichtsmedizinisch auch kein einziger Hinweis auf das Vorhandensein sogenannter "doppelter Totenflecken" festgestellt. Doppelte Totenflecken treten dann auf, wenn die ursprüngliche Lage der Leiche im Zeitraum von etwa 6 bis 12 Stunden nach Todeseintritt wesentlich verändert worden ist. Solche Doppelflecken sollten aber vorhanden sein, wenn man von einem Todeszeitpunkt von 12.05 Uhr ausgeht, und die Leichen zwischen 18.00 Uhr und 24.00 Uhr – wie tatsächlich geschehen – von Ermittlern in eine wesentlich andere Position gelegt wurden.
Der offiziell angegebene Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit 12.05 Uhr am 11. November 2011 ist demnach mit großer Sicherheit falsch. Beide Personen müssen Stunden zuvor ums Leben gekommen sein. Eine mit den Totenflecken und der vorhandenen Totenstarre der Leichname in Einklang stehende Abschätzung des wirklichen Todeszeitpunktes ergibt: Mundlos und Böhnhardt waren um Mitternacht des 3. auf den 4. November 2011 bereits tot. Der Eintritt des Todes liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit also vor Mitternacht.
Zwischenergebnis
Die Frage "Ist der festgelegte Todeszeitpunkt von 12.05 Uhr haltbar?" lässt sich mit großer Sicherheit so beantworten: Sowohl Uwe Mundlos als auch Uwe Böhnhardt waren mindestens 12 Stunden vor dem offiziell angegebenen Todeszeitpunkt bereits tot. Wann sie genau starben, muss ermittelt werden. Der Todeszeitpunkt von Uwe Mundlos muss mit dem von Uwe Böhnhardt nicht übereinstimmen. Der Todesort liegt aber sicherlich nicht in Eisenach-Stregda, Am Schafrain 2. Das Wohnmobil wurde mit den beiden Toten am Vormittag des 4. November 2011 in Stregda abgestellt, und es wurde somit ein Tatort komplett inszeniert.
Fehlende Fingerabdrücke und fehlende Schmauchspuren
Auf der von Mundlos angeblich zweimal gegen Böhnhardt und sich selbst abgefeuerten Waffe existieren keinerlei Fingerabdrücke von Mundlos, und es gibt auch keinerlei dazu passende Schmauchspuren an dessen Händen. Mundlos trug auch keine Handschuhe, als er angeblich sich und Böhnhardt erschoss. Als die Selbstmordversion rettende Ausnahmetatbestände werden hier diverse, nicht wirklich nachvollziehbare Umstände des Brandes und Löschwasser angegeben. Zumal die sichtbar zu machenden Muster von Fingerabdrücken Ablagerungen von Handschweiß sind, die überwiegend aus Salzen und Fetten bestehen. Diese Mischung ist nicht so leicht wasserlöslich und "brennt" sich bei plötzlicher Temperaturerhöhung in geeignete Oberflächen zunächst einmal ein.
Die entladene Mordwaffe
Ein weiteres maßgebliches Indiz dafür, dass im Falle von Mundlos und Böhnhardt keine erweiterte Selbsttötung vorliegt, ist der funktionale Auffindezustand der mutmaßlichen Tatwaffe. Die Pumpgun vom Typ Winchester 1300 Defender wurde mit offenem Verschluß und fehlender, also ausgeworfener Geschoßhülse asserviert. Die Mechanik dieses Waffentyps bedingt aber, dass der Schütze nach Auslösen eines Schusses den unter dem Lauf angebrachten Repetierschlitten manuell vollständig zurückziehen muss, damit der Verschluss sich öffnet und die leere Patrone ausgeworfen wird. Das hätte Mundlos also tun müssen, nachdem ihm der Schuß einen großen Teil des hinteren Schädels sowie einen großen Teil seines Gehirns weggesprengt hatte. Dies ist wohl auszuschließen. Als erklärende Ausnahmetatbestände werden diverse extrem unwahrscheinliche Fallszenarien der Waffe angegeben.
Fehlendes Hirn im Wohnwagen
Es wurden in der Rechtsmedizin Jena insgesamt lediglich 660 Gramm Resthirn bei den Leichen von Mundlos und Böhnhardt festgestellt. Im Wohnwagen selbst wurde kein Hirn asserviert. Da ein erwachsener mitteleuropäischer Mann etwa 1300 Gramm Gehirn besitzt, hätten bei dem offiziell vom BKA geschilderten Tatablauf im Wohnwagen rund 2600 Gramm Gehirn gefunden werden müssen. Die sind aber nicht vorhanden gewesen. Es fehlen also etwa zwei Kilogramm Gehirnmasse. Als Erklärung für diesen klaren Widerspruch zum offiziellen Tatgeschehen wird angegeben, dass die am Tatort ermittelnden Beamten das Hirn im Sondermüll entsorgt hätten. Ein solches Vorgehen wäre völlig unprofessionell und zudem unrechtmäßig.
Typische Spurenbilder für Kopfschüsse fehlen im Wohnmobil
Der Gerichtsmediziner Dr. Reinhard Heiderstädt sagte am 21. Mai 2014 beim Münchner NSU-Prozess aus: Die tödliche Verletzung von Mundlos habe gewirkt "wie eine Explosion von innen", verursacht durch das Geschoß, das durchs Gehirn getreten sei: "Wir haben so eine Art hydrodynamische Explosion." Die werde in der Literatur "Krönleinschuss" genannt. Das Gehirn sei "herausgeschleudert worden".
Ermittlungsfotos der Auffindesituation von Mundlos zeigen aber neben und über dessen Kopf, also im vorgeblichen Austrittsbereich des Geschosses – je nachdem, ob sich Mundlos nun im Stehen oder im Sitzen erschossen hätte – keinerlei Spuren oder Spritzer von Blut und Gewebe, die einem solchen Krönleinschuß mit zu erwartendem explosionsartigen Hirnaustritt entsprechen würden. Auch für das durch einen extremen Nahschuß aus Böhnhardts Kopf getriebene Hirn findet sich kein entsprechendes typisches Spurenbild aus Hirngewebe, Blut und Schädelknochen im Wohnwagen.
Fehlende Rußpartikel und Kohlenmonoxid
Bei Mundlos, der angeblich das Feuer gelegt haben soll, gab es weder Rußpartikel in den Atemwegen und in der Lunge noch – und das ist entscheidend – erhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut. Das heißt: Mundlos hat kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt oder besser: Er hat keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet.
Knallgeräusche oder Schüsse
Eine Streifenbesatzung der Eisenacher Polizei fand "gegen 12:05 Uhr, das gesuchte Wohnmobil in Eisenach/OT Stregda, in einer ruhigen Wohngegend geparkt. Als sich die Polizeibeamten in Uniform dem Fahrzeug näherten, nahmen sie zwei Knallgeräusche war, die kurz hintereinander erfolgten. Daraufhin zogen sich die Beamten aus Eigensicherungsgründen zunächst zurück und evakuierten unbeteiligte Personen aus dem direkten Umfeld des parkenden Wohnmobils."
Das ist das entsprechende Zitat der thüringischen Polizei aus ihrem Sachstandsbericht vom 5. November 2011. Am 21. November 2011 sprach das BKA dann in einem Vermerk von "Knall/Schuß", um später nur noch von "Schüssen" in den offiziellen Darstellungen zu reden. Auch die beiden Polizisten, die ursprünglich von "Knällen" redeten, sprachen später von "Schüssen". Diese kleine semantische Änderung, die Knälle in Schüsse verwandelt, ist insofern wesentlich, als sie schießende Personen – und damit Lebende – im Inneren des Wohnmobils voraussetzt. Mit dieser einfachen Wortänderung legen sich die Ermittler unbegründet auf ein Schußgeschehen fest. Sie machen es somit sich und anderen frühzeitig schwer, Ermittlungsüberlegungen in Richtung eines alternativen Tatablaufs anzustellen.
Der offizielle Tatablauf benötigt maximal 20 Sekunden
Basierend auf den Aussagen der beiden Polizisten, die das Wohnmobil in Eisenach-Stregda gefunden haben, beschreibt das BKA in einem Sachstandsvermerk vom 21. November 2011 den Tatablauf zeitlich folgendermaßen:
"Unmittelbar darauf folgte ein von beiden Beamten wahrgenommener Schuss. Die Funkwagenbesatzung suchte daraufhin hinter einem PKW und einem Papiermüllcontainer Deckung. Während die Beamten sich auf dem Weg hinter die Deckung befanden, sei direkt darauf ein zweiter Schuss gefallen. POK (Polizeioberkommissar, d. Red.) M. berichtet von einem Zeitabstand zwischen den Schüssen von einer, maximal zwei Sekunden. Der andere Beamte, PHM (Polizeihauptmeister, d. Red.) S., berichtet von einem Abstand von drei bis fünf Sekunden. Aus der Deckung vernahmen die Kollegen einen dritten Knall/Schuss. POK M. schätzte den Abstand zwischen den Schuss zwei und Schuss drei auf drei bis fünf Sekunden. PHM S. schätzte diesen Abstand auf zehn bis 15 Sekunden. Weiterhin konnte letzterer beim dritten Knallgeräusch das Herausfliegen von Deckenverkleidung aus dem hinteren Teil des Wohnmobils erkennen. Kurz darauf entwich Rauch aus dem Wohnmobil und Flammen waren im Inneren zu erkennen."
Dieser angegebene Zeitraum von nur maximal 20 Sekunden ist ein erhebliches Indiz gegen die grundsätzliche Realisierbarkeit des offiziell behaupteten Tatablaufs. Ein alternativer Zeitablauf von nachweislich längerer Dauer (z. B."zwei Minuten") konnte bisher nicht nachgewiesen werden.
Die verschwundenen Fotos der Feuerwehr
Am 4. November 2011 verhinderte die Polizei, dass die Feuerwehr den Brandort fotografisch umfassend dokumentieren konnte. Die Polizei nahm dem fotografierenden Feuerwehrmann die Kamera weg und beschlagnahmte anschließend die Speicherkarte. Später erhielt die Feuerwehr diese Speicherkarte zurück. Die Fotos, die der Feuerwehrmann bereits innerhalb und außerhalb des Fahrzeuges gemacht hatte, waren aber von der Polizei gelöscht worden. Ihre Zahl schätzte der Feuerwehrmann auf mehr als fünf oder sechs Fotos. Die Polizei selbst vermerkte intern nach der Rückgabe der gelöschten Speicherkarte an die Feuerwehr: "Wo Bilder sind ist unklar."
Dieser Vorgang ist an sich schon ein schwer zu erklärender, aber realer Ausnahmetatbestand, der auch rechtlich zweifelhaft ist. Die Polizei hätte sich die Fotos problemlos auf dem Weg der Amtshilfe von der Feuerwehr kopieren lassen können. Diese rabiate Handlungsweise zeigt, dass die Polizeiführung aus Gotha bereits kurz nach ihrer Ankunft am Tatort Eisenach-Stregda beginnt, den Informationsfluß zu kontrollieren und zu filtern.
Die angeblich wieder aufgetauchten Fotos der Feuerwehr
Die Behauptung, dass diese Aufnahmen jemals wieder vollständig aufgetaucht sind, ist falsch: Im November 2015 werden dem Erfurter NSU-Ausschuß von der Polizei in Gotha vier Fotos übergeben, die der Redaktion vorliegen und bei denen es sich um die verschwundenen Feuerwehrfotos handeln soll. Zwei dieser aufgetauchten Fotos sind Außenaufnahmen vom brennenden Wohnmobil in Stregda: Sie sind jedoch mit Fotos identisch, die bereits Ende Dezember 2011 im zentralen Polizeibericht über den Tatort Stregda abgedruckt worden sind. Das dritte aufgetauchte Foto zeigt nur einen Zeitstempel auf rotem Untergrund und ist unbrauchbar. Das vierte und letzte dieser Fotos wurde von außen durch ein zerstörtes Fenster in den Innenraum des Wohnmobils hinein gemacht. Auf diesem Foto sind keine Leichen zu sehen.
Nach vier Jahren sind also insgesamt drei Fotos, die das Wohnmobil zeigen, aufgetaucht. Alle sind ausschließlich von außen gemacht worden. Keine einzige der von innen gemachten Aufnahmen liegt also vor. Die zeitlichen Metadaten stimmen bei den zwei Außenaufnahmen vom brennenden Wohnmobil aber nicht mit dem jeweiligen Bildinhalt überein: Denn das Fahrzeug brannte etwa von 12.05 Uhr bis 12.40 Uhr, die Original-Entstehungszeit wird bei diesen beiden Fotos aber mit 13.21 Uhr angegeben. Die Identifizierung der Fotos ist allein schon durch das Löschen der ursprünglichen Feuerwehr-Speicherkarte durch die Polizei sehr schwierig.
ErgebnisBereits die hier angegebenen rund zehn Indizien bilden einen Indizienring, der keinen vernünftigen Zweifel mehr daran lässt, dass die offizielle Darstellung des Tathergangs in Eisenach-Stregda falsch ist. Dies erkennt man mittels einer Überlegung der folgenden Art: Jedes einzelne dieser zehn Indizien gegen die offizielle Tatversion werde von Seiten der Ermittler mit Hilfe eines rein zufällig auftretenden seltenen, aber möglichen Ausnahmegeschehens erklärt. Jedes einzelne Ausnahmegeschehen trete – äußerst konservativ geschätzt – jeweils einmal in sechs Fällen auf; das heißt dann zum Beispiel: Jemand schießt mit bloßen Händen mit einer dem erwähnten Tathergang und den Umständen entsprechenden Waffe und lässt – so unsere konservative Schätzung – durchschnittlich in einem von sechs Fällen keinerlei Fingerabdrücke auf der Waffe zurück. Ein Geschehen, bei dem alle zehn – die Indizien erklärenden – Ausnahmezustände unabhängig voneinander und rein zufällig gemeinsam an einem Tatort tatsächlich vorkommen, tritt also nur einmal unter etwa gut 60 Millionen Fällen auf (1/6 hoch 10 = 1/60.466.176). Dies ist knapp viermal unwahrscheinlicher, als mit einem einzigen Tipp sechs Richtige im Lotto (6 aus 49) zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der offiziell geschilderte Tathergang des erweiterten Selbstmordes im Wohnmobil wirklich mit all diesen vorgebrachten Ausnahmetatbeständen abgespielt hat, ist also praktisch Null.
www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/347/denglers-auftrag-4724.html