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Lübcke-Untersuchungsausschuss gestartet Grundlagen für die Aufklärung
Veröffentlicht am 31.03.21 um 19:11 Uhr
www.hessenschau.de/politik/luebcke-untersuchungsausschuss-gestartet-grundlagen-fuer-die-aufklaerung,u-ausschuss-luebcke-start-100.html
Der Untersuchungsausschuss des Landtags zum Mordfall Lübcke hat seine Arbeit aufgenommen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Sicherheitsbehörden im Vorfeld versagt haben.
Manchmal kann eine einzige Frage den Kern einer Veranstaltung zusammenfassen. Im Fall des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Walter Lübcke, ist es Holger Bellino, der am Mittwoch im Landtag in Wiesbaden diese Frage stellt:
"Wann sollte man sagen, jetzt ist er so lange nicht aufgefallen, jetzt kann man alles löschen?", will der Obmann der CDU-Fraktion wissen. Ihm gegenüber sitzt mit Kirsten Neumann vom Mobilen Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus (MBT) eine von drei Sachverständigen, die an diesem ersten Sitzungstag gehört werden sollen. "Schwierig", sagt sie. Eine konkrete Antwort kann sie nicht geben.
Bellinos Frage ist allgemein gehalten. Aber jeder im Plenarsaal des Landtags weiß, das ein ganz konkreter Fall gemeint ist: Wie lange hätte der hessische Verfassungsschutz den Lübcke-Attentäter Stephan Ernst nach dessen vermeintlichem Ausstieg aus der Neonazi-Szene 2009 weiter beobachten sollen? Hätten die Sicherheitsbehörden Ernst und den Mitangeklagten Markus H. weiter auf dem Schirm haben müssen? Und wäre dadurch der Mord am ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 verhindert worden?
"Rechtsextremismus wächst sich nicht aus"
Eine Antwort wird an diesem ersten Sitzungstag nicht gegeben. Stattdessen werden Grundlagen für die weitere Ausschussarbeit gelegt. Der freie Journalist Joachim Tornau, der seit gut 20 Jahren beruflich die rechtsextreme Szene in Nordhessen durchleuchtet, gibt dem 15-köpfigen Gremium zunächst einen Überblick über die Strukturen, in denen Stephan Ernst und Markus H. unterwegs waren.
Ernst, der die Tat gestanden hat, wurde im Januar für den Mord an Walter Lübcke zu lebenslanger Haft verurteilt. Markus H. hingegen wurde vom Verdacht der Mittäterschaft freigesprochen. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die rechtsextreme Szene rund um Kassel sei zwar nicht groß, erklärt Tornau. Ihr Kern bestehe aus rund 100 militanten Aktivisten. Was sie auszeichne, sei jedoch eine starke "personelle Kontinuität" seit Mitte der 1990er-Jahre, überregionale Angebundenheit und hohe Gewaltbereitschaft. Stephan Ernst sei in den 2000er-Jahren eine "prägende Gestalt" der Szene gewesen.
Aus Tornaus Sicht ist es unverständlich, dass der spätere Attentäter nach seinem Rückzug ins Privatleben vom Radar der Sicherheitsbehörden verschwunden ist. "Rechtsextremismus ist nichts, was sich auswächst", so Tornau. Ein "Rückzug aus der ersten Reihe" dürfe nicht mit einem Ausstieg gleichgesetzt werden.
Im Fall Walter Lübcke hat sich laut Tornau gezeigt, dass die hessische Polizei "auffällig schwach auf der Brust" sei, wenn es um extreme Rechte gehe. Es fehle an entsprechender Expertise.
Speicherfristen überdenken
Ähnlich äußerte sich Kirsten Neumann vom MBT. Trotz zahlreicher rechtsextremer Übergriffe in Nordhessen vor allem in den Jahren 2000 bis 2010 zeigten hessische Sicherheitsbehörden eine Tendenz zur Bagatellisierung solcher Taten. Der Fokus der Ermittlungen werde zu sehr auf "einzelne Täter" statt auf Strukturen im Hintergrund gerichtet.
Auch Politikwissenschaftler Rudolf van Hüllen sieht in Ernst zwar einen Täter, der "ohne Anweisung" gehandelt habe, jedoch in die rechte Szene eingebunden gewesen sei. Angesichts der Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren sollten die Behörden ihren Umgang mit festen Speicherfristen überdenken.
Neue Erkenntnisse über mögliche Behördenversäumnisse im Vorfeld des Attentats hat der erste Sitzungstag nicht gebracht. Dies dürfte erst dann der Fall sein, wenn statt Sachverständigen Zeugen vernommen werden. Wann dies soweit ist, steht noch nicht fest. Die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses soll am 23. April stattfinden.