Post by leipziger on Mar 23, 2015 8:11:27 GMT 1
Leipziger Volkszeitung vom 23. März 2015
Neues Unbehagen über NPD-Verbotsverfahren
Karlsruher Richter lassen sich Zeit - und beim Bundesrat kommt Nervosität auf / Kläger sollen weitere Beweise vorlegen
Von Dieter Wonka
Berlin. Im laufenden NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozessvertreter des Bundesrates, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit "zunehmendem Unbehagen" auf die Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht. Zugleich will man neues Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen. Das geht nach Informationen dieser Zeitung aus einem Bericht des derzeit federführenden Landes Hessen an die Innenministerkonferenz hervor. Der Antrag war am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Zur Verbesserung der Prozessaussichten wurden die Verfassungsschutzbehörden der Länder aufgefordert, die bereits in Karlsruhe eingereichte Materialsammlung "in jedem Falle" nochmals fortzuschreiben und zu aktualisieren. Man gehe aber davon aus, dass sich Karlsruhe "nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen" einlasse, "sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht oder nicht".
Zuletzt hatte der NPD-Prozessvertreter Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die Verlässlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert. Richter gehört mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand an. Er erwähnt auch eine mögliche Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz. Diese haben die Rechtsvertreter des Bundesrates jedoch schriftlich ausgeschlossen: "Der Prozessvertreter der Antragsgegnerin unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung durch Bund und Länder."
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren, damals getragen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, war am 18. März 2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt worden. Karlsruhe hatte bemängelt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Geprüft wurde seinerzeit nicht, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt.
Als Folge des neuerlichen Verbots-Antrags hatten die Innenminister der Bundesländer im Jahr 2012 vereinbart, sämtliche V-Leute aus der Führungsebene der NPD abzuziehen.
Die Affäre um die Mordopfer des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte wesentlich zum zweiten Verbotsanlauf beigetragen. Anders als früher scheiterte aber dieses Mal ein gemeinsames Vorgehen von Bundesrat und Bundestag. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion fand keine Mehrheit in Bundestag. Zur damaligen Zeit regierte im Bund eine Koalition von Union und FDP.
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Für mich war nach dem NPD-Verbotsantrag vom Dezember 2013 klar, dass die NSU-Problematik der Kern des Verbotsantrages sein sollte.
Da könnte man nun aber auf die Idee kommen, dass Herr Edathy gar keine vollständige Kenntnis über die Aktenlage hatte. Denn sonst hätte er doch seine SPD-Genossen vor so einer Antragstellung gewarnt.
Nun kann man vermuten, dass die CDU genauere Informationen über den NSU hatte, denn der Bundestag und die Regierung stimmten dem Verbotsantrag nicht zu.
Sicher studieren die Karlsruher Richter auch die NSU Leaks.
Neues Unbehagen über NPD-Verbotsverfahren
Karlsruher Richter lassen sich Zeit - und beim Bundesrat kommt Nervosität auf / Kläger sollen weitere Beweise vorlegen
Von Dieter Wonka
Berlin. Im laufenden NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozessvertreter des Bundesrates, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit "zunehmendem Unbehagen" auf die Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht. Zugleich will man neues Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen. Das geht nach Informationen dieser Zeitung aus einem Bericht des derzeit federführenden Landes Hessen an die Innenministerkonferenz hervor. Der Antrag war am 3. Dezember 2013 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Zur Verbesserung der Prozessaussichten wurden die Verfassungsschutzbehörden der Länder aufgefordert, die bereits in Karlsruhe eingereichte Materialsammlung "in jedem Falle" nochmals fortzuschreiben und zu aktualisieren. Man gehe aber davon aus, dass sich Karlsruhe "nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen" einlasse, "sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht oder nicht".
Zuletzt hatte der NPD-Prozessvertreter Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die Verlässlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert. Richter gehört mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand an. Er erwähnt auch eine mögliche Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz. Diese haben die Rechtsvertreter des Bundesrates jedoch schriftlich ausgeschlossen: "Der Prozessvertreter der Antragsgegnerin unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung durch Bund und Länder."
Ein erstes NPD-Verbotsverfahren, damals getragen von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, war am 18. März 2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt worden. Karlsruhe hatte bemängelt, dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Geprüft wurde seinerzeit nicht, ob es sich bei der NPD um eine verfassungswidrige Partei handelt.
Als Folge des neuerlichen Verbots-Antrags hatten die Innenminister der Bundesländer im Jahr 2012 vereinbart, sämtliche V-Leute aus der Führungsebene der NPD abzuziehen.
Die Affäre um die Mordopfer des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte wesentlich zum zweiten Verbotsanlauf beigetragen. Anders als früher scheiterte aber dieses Mal ein gemeinsames Vorgehen von Bundesrat und Bundestag. Ein entsprechender Antrag der SPD-Bundestagsfraktion fand keine Mehrheit in Bundestag. Zur damaligen Zeit regierte im Bund eine Koalition von Union und FDP.
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Für mich war nach dem NPD-Verbotsantrag vom Dezember 2013 klar, dass die NSU-Problematik der Kern des Verbotsantrages sein sollte.
Da könnte man nun aber auf die Idee kommen, dass Herr Edathy gar keine vollständige Kenntnis über die Aktenlage hatte. Denn sonst hätte er doch seine SPD-Genossen vor so einer Antragstellung gewarnt.
Nun kann man vermuten, dass die CDU genauere Informationen über den NSU hatte, denn der Bundestag und die Regierung stimmten dem Verbotsantrag nicht zu.
Sicher studieren die Karlsruher Richter auch die NSU Leaks.