www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/300-Verhandlungstage-im-NSU-Prozess-aber-noch-immer-kein-Ende-absehbar-835229465300 Verhandlungstage im NSU-Prozess aber noch immer kein Ende absehbar
17.07.2016 - 10:00 Uhr
Am Mittwoch tritt das Gericht zum 300. Verhandlungstag im NSU-Prozess zusammen und auf zwei drängende Fragen fehlen weiterhin Antworten: Wann werden mögliche Urteile gesprochen und bleibt Beate Zschäpe als Verurteilte weiter hinter Gitter?
München. Gerade erst sicherte der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht in München Termine bis September 2017. Bis dahin sollten sich die Prozessbeteiligten nichts vornehmen, lautet die Botschaft. Das heißt aber nicht, dass der Senat auch noch so lange verhandeln will.
Denn die Signale von der Richterbank unter Vorsitz von Manfred Götzl besagen anderes. Seit Monaten werden ausstehende Anträge der Prozessbeteiligten abgearbeitet. Darunter befinden sich sogar noch Sachen aus 2013 – also aus der Anfangszeit der Verhandlung. Zumeist lehnt das Gericht die übriggebliebenen Anträge ab, weil deren Umsetzung nach Ansicht der Richter keinen Einfluss mehr auf eine mögliche Entscheidung habe. Besonders häufig davon betroffen ist die Nebenklage.
Ein Teil der Nebenkläger wirft dem Gericht und der Bundesanwaltschaft daher "mangelnden Aufklärungswillen" vor. Bereits vor Prozessbeginn erklärten einige der Opferanwälte für ihre Mandanten als Hauptziel das weitere Aufklären der NSU-Verbrechen und des Ermittlungsversagens der Sicherheitsbehörden.
Fast vollständige abgearbeitet ist auch die Liste von Zeugen, deren Entlassung ursprünglich widersprochen wurde. Die meisten von ihnen müssen nicht noch einmal nach München reisen. Bisher befragte das Gericht mehr als 560 Zeugen. Deutlich geringer geworden ist auch die Anzahl der ursprünglich 20 Gutachter, die noch aussagen müssen. In der Vorwoche deutete Richter Götzl an, dass demnächst Prof. Henning Saß von der Uniklinik in Aachen seine Expertise vortragen soll.
Dass gilt als weiteres Zeichen für ein angestrebtes Ende der Beweisaufnahme. Saß wurde bestellt, um die Hauptangeklagte Beate Zschsäpe einzuschätzen. Die 41-Jährige hat sich einer unmittelbaren Begutachtung durch den Experten entzogen, so dass der Sachverständige sie während der vergangenen dreieinhalb Jahre im Prozess beobachten und auf Zeugenaussagen über sie zurückgreifen musste.
Damit deutet einiges darauf hin, dass der Senat die Anklagevorwürfe weitgehend abgearbeitet hat und deshalb die Beweisaufnahme demnächst beenden möchte. Doch noch sind dafür Hürden zu nehmen. Zum einen stellte die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben erst in der Vorwoche zwei neue Anträge zum Beziehen von Akten, deren Beschaffung nicht unproblematisch sein dürfte, sollte sich der Senat dazu entschließen.
Und sicherlich sind von den Wohlleben-Anwälten aber auch von den Verteidigern Beate Zschäpes weitere Anträge zur Beweisaufnahme zu erwarten. Zudem stehen noch Antworten der Angeklagten auf Hunderte Fragen der Nebenkläger aus, die ebenfalls neue Aktivitäten in der Beweisaufnahme auslösen könnten.
Zschäpe:
Ob allerdings die 41-Jährige überhaupt antworten wird und wenn ja wann, ist derzeit völlig offen. Juristisch gesehen muss Zschäpe keine Angaben machen. Dieser Maxime folgend, schwieg sie vier Jahre. Erst vergangenen Dezember ließ sie ihren derzeitigen Vertrauensanwalt, Hermann Borchert, erstmals eine Einlassung vortragen. Dieser Äußerung ging ein bis heute bestehender Vertrauensbruch mit ihren Altverteidigern Anja Sturm, Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl voraus. Mehrere Versuche der Trennung von diesen drei Anwälten scheiterten am Gericht.
Zschäpe gilt als letzte Überlebende des NSU. Mit ihren Angaben belastete sie ihre 2011 gestorbene Kumpel Mundlos und Böhnhardt schwer. Beide sollen die zehn Morde, die zwei Sprengstoffanschläge sowie die 15 Raubüberfälle, für welche die Anklage die mutmaßliche NSU-Terrorzelle verantwortlich macht, begangen haben.
Sie selber will von den Morden und Sprengstoffanschlägen immer erst im Nachhinein erfahren und sich gegen diese Aktionen gewandt haben. Die Raubüberfälle akzeptierte sie nach eigenen Angaben, weil sie ebenfalls von dem Geld lebte. Doch auch an deren Vorbereitung und Ausführung will die 41-Jährige nicht beteiligt gewesen sein.
Die Angeklagte entschuldigte sich bei den Verletzten und Hinterbliebenen der NSU-Verbrechen. Als sicher gilt, dass sie die Wohnung der Drei in Zwickau am 4. November 2011 angezündet hat. Wenige Stunden zuvor waren ihre beiden Kumpel in Eisenach von der Polizei nach einem Raubüberfall entdeckt worden. Sie sollen sich in ihrem Wohnmobil erschossen haben. Gemeinsam mit der schweren Brandstiftung wird der 41-Jährigen auch versuchter Mord vorgeworfen, weil in der Nachbarwohnung eine alte gebrechliche Frau lebte, die nur mit Hilfe ihrer Verwandten das Haus verlassen konnte.
Abschließend zu beurteilen, ob die beiden Hauptvorwürfe der Anklage, Bildung einer terroristischen Vereinigung und Mittäterschaft bei den NSU-Verbrechen, zutreffen, ist schwieriger. Zschäpe soll im NSU das Geld verwaltet und die bürgerliche Fassade gebildet haben. Die 41-Jährige bestreitet das. Allerdings gibt es Indizien dafür, wie das Beschaffen eines weiteren Reisepasses für Böhnhardt vor allem durch sie noch immer Sommer 2011 um dessen Tarnidentität zu stützen. Mehrere Urlaubsbekanntschaften sagten zudem aus, dass Zschäpe das Geld der Drei verwaltet habe.
Sichergestellt wurden auch zwei Fingerabdrücke von ihr im sogenannten NSU-Archiv, einer Sammlung von Zeitungsausschnitten über die Verbrechen der mutmaßlichen Terrorzelle aus der Zwickauer Wohnung. Einer der Zeitungsausschnitte mit ihrem Fingerabdruck soll in einer Vorläuferversion des NSU-Bekennervideos zu sehen sein.
Das abschließende Bekennervideo enthält mit mehreren Fotos von NSU-Opfern zudem Täterwissen. Diese Bilder wurden vor dem Eintreffen von Polizei und Rettungskräften gemacht. Zschäpe gab an, Mundlos habe diese Fotos gemacht. Zudem steht sie im Verdacht, einige der NSU-Videos nach dem Tod ihrer Kumpel verschickt zu haben.
Ralf Wohlleben
Wie Beate Zschäpe sitzt auch der frühere NPD-Funktionär Ralf Wohlleben seit November 2011 in Untersuchungshaft. Mehrfach versuchten seine Verteidiger ein Aufheben oder Aussetzen der Haft zu erwirken, bisher erfolglos. Erst dieses Jahr bescheinigte das Gericht dem Angeklagten erneut, dass er dringend tatverdächtig sei. Die Anklage lautet: Beihilfe zum Mord. Gemeinsam mit dem Angeklagten Carsten S. soll Wohlleben im Frühjahr 2000 eine NSU-Tatwaffe beschafft haben, eine Pistole der Marke "Ceska 2000" samt Schalldämpfer. Damit sollen neun Menschen mit Migrationshintergrund erschossen worden sein. Wohlleben bestreitet vehement den Tatvorwurf.
Doch alle Bemühungen seiner drei Verteidiger konnten aus Sicht des Gerichts die Anklage bisher nicht erschüttern.
Carsten S.
Der 36-Jährige hat nach seiner Festnahme 2012 die Tat von sich aus eingeräumt und später auch vor Gericht mehrfach zugegeben. Mit seiner Aussage belastet er zugleich Wohlleben schwer. Der Auftrag eine Pistole zu beschaffen sei von Mundlos und Böhnhardt gekommen. Nach den Angaben von Carsten S. soll Wohlleben ihn dafür in den Jenaer Szeneladen "Madley" geschickt und später das Geld dazu gegeben haben. Carsten S. ist will dann im Frühjahr 2000 nach Chemnitz gefahren sein, um die Pistole den beiden Untergetauchten zu übergeben. Zschäpe war dabei nicht anwesend.
Carsten S. wird im Zeugenschutzprogramm des BKA betreut und kann mit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechnen.
Holger G.
Auch Holger G. befand sich zum Prozessauftakt im Zeugenschutz. Er war der erste Verdächtige, den die Ermittler nach dem Tod von Mundlos und Böhnhardt befragten. Ihr Wohnmobil war auf seinen Namen angemietet, weil Böhnhardt dafür den im Sommer 2011 gefälschten Pass von Holger G. benutzte.
In seinen polizeilichen Vernehmungen aber auch vor Gericht räumte Gerlach die ihm vorgeworfenen Taten ein. Die Anklage lautet auf Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen, weil er beim Beschaffen falscher Identitäten beispielsweise mit dem gefälschten Pass und einer Krankenversicherungskarte geholfen habe.
Seine Verurteilung ist aber nur möglich, wenn das Gericht im selbsternannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) eine terroristische Vereinigung sieht.
André E.
Er ist der unauffälligste der fünf Angeklagten vor Gericht, dabei legen Zeugenaussagen nah, dass er und seine Frau Susann vor dem Aufliegen des NSU den engsten Kontakt zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt pflegten. Der 35-Jährige macht aus seiner rechtsextremen Gesinnung keinen Hehl. So waren seine antisemitische Tätowierung aber auch T-Shirts mit provokanten Aufdrucken bereits mehrfach Gegenstand des Prozesses. André E. muss sich unter anderem wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie Beihilfe beim Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung verantworten.
Die Anklage geht davon aus, dass er im Dezember 2001 das Wohnmobil anmietete, mit dem Mundlos und Böhnhardt nach Köln gefahren sind, um in einem iranischen Lebensmittelladen einen Sprengsatz zu platzieren. Die Bombe explodierte einige Wochen später im Januar und verletzte die 19-Jährige Tochter des Ladenbetreibers schwer. Auch ihm wird zudem Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
Sollte das Gericht die Beweisaufnahme demnächst beendet haben, stehen vor einem Urteil noch die Plädoyers der Ankläger, der 14 Verteidiger sowie der 61 Nebenkläger an. Wie viel Zeit dafür benötigt wird, kann niemand sagen, da jeder der Prozessbeteiligten das Recht auf einen Abschlussvortrag hat.
Mehr zum NSU-Prozess
Kai Mudra / 17.07.16 / TA