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Post by taucher on Jan 27, 2018 16:46:13 GMT 1
Frage in die Runde: Der Kommentar gefällt mir so gut, dass ich den komplett in mein Machwerk übernehmen würde, als Pkt. 22.1 Schauprozess? – Ein bemerkenswerter Leserbrief in der ZEITHalten das die Schriftgelehrten für sinnvoll oder besteht die Gefahr, dass das alles immer mehr zerfasert? Ich schwanke zwischen beiden und werde mich nach der Meinung der anderen hier richten.
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Post by anmerkung on Jan 27, 2018 16:59:29 GMT 1
Kannste reinnehmen. - Das Allerbedenklichste in diesem Zusammenhang ist der Umstand, daß kein Strafverteidiger den äußerst naheliegenden Antrag auf Erhebung von (sich reichlich anbietenden) Beweisansätzen für völlig andere Täterszenarien als die, von der Bundesanwaltschaft beschriebenen gestellt hat.
die-anmerkung.blogspot.com/2017/08/nsu-pladiere-auch-du.htmlDarum geht es zuförderst. Der 160 (2) StPO fiel komplett aus. Andere Weisheiten als die des GBA sind an einem Staatsschutzsenat eh nicht erlaubt.
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Post by Admin on Jan 27, 2018 16:59:45 GMT 1
nimms rein.
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Post by anmerkung on Jan 27, 2018 17:07:29 GMT 1
Vertuscher-Käthe hat doch dieser Tage den Benedict Ugarte getwittert. Gelsesen hat sie den offenbar nciht. Und wenn, dann nciht verstanden, denn sonst wäre der Tweet längst wieder im Orkus verschwunden. Das ist zum Teil sehr schwieriges Deutsch, Gelahrtendeutsch, oder Ausländerdeutsch. Kommt sehr gestelzt daher, hat es aber in sich. Wirkmächtigkeit ist für's Klo, keine deutsches Wort. Es sei ihm gegönnt. ----- Warum man die Wirkmächtigkeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse nicht überschätzen sollte, habe ich hier mal aufgeschrieben: www.carta.info/85379/das-holzschwert-des-parlamentarismus/Das Holzschwert des Parlamentarismus... best of ... Überlegungen zum Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses Ob ein Bericht in diesem Zusammenhang zu einer interessanten Quelle wird, hängt – ärgerlicherweise – auch vom jeweiligen Arbeitsverständnis der im Ausschuss arbeitenden Abgeordneten ab. Denn neben den o. g. politischen Erwägungen, denen die Ausschussarbeit unterworfen ist, spielen ganz individuelle Erwägungen eben auch eine gewisse Rolle. Sollten diese persönlichen Erwägungen sich auf den Ablauf der Untersuchungen auswirken, so ist auch vom Untersuchungsergebnis zu erwarten, dass es nicht das umfasst, was es umfassen könnte, hätten sich manche nicht ihrer Eitelkeit hingegeben. Manche Untersuchung wird zum Beispiel dadurch in eine bestimmte Richtung geleitet, dass einzelne Parlamentarier/innen vermeinen, eine Rolle als „Chefaufklärer/in“ einnehmen zu müssen. Eine Rolle, die in einem durch und durch formalisierten Gremium faktisch kaum einzunehmen ist, einer geneigten Öffentlichkeit jedoch recht einfach vorgespielt werden kann. Es genügt eine Anzahl von öffentlichen Wortmeldungen, seien sie auch noch so weit entfernt vom tatsächlichen Untersuchungsauftrag, um als Spezialist/in wahrgenommen zu werden. Hier gerät die im Skandal vorgenommene Personalisierung wieder in den Blick, denn es schimpft sich als Parlamentarier/in leichter über Personen als über Strukturen. Dies gilt auch dann, wenn man von der Oppositionswarte aus schimpft, da man sich hier nur allzu oft als Regierung im Wartestand begreift und demnach auch kein grundlegendes Interesse daran hat, bestimmte strukturelle Gegebenheiten tatsächlich anzugehen. Mythos „Chefaufklärer“: Die Selbstdarstellung Einzelner birgt die Gefahr, die ohnehin begrenzte Wirkmächtigkeit von Untersuchungsausschüssen zusätzlich zu entwerten. Eine skandalisierende Personalisierung wiederum trägt zumeist wenig zur Aufklärung eines strukturellen Missstands bei. Wahrscheinlich können die meisten Untersuchungsausschuss-Mitarbeiter/innen ein Lied davon singen, wie zäh sich manche Verhandlungen auf der interfraktionellen Mitarbeiterebene, in informellen Sprecherrunden und schließlich in den Beratungssitzungen des jeweiligen Ausschusses hinziehen, wenn darüber gestritten wird, welche/r prominente Akteur/in zu welchem Termin zu laden sei. Dabei spielen bei manchen Abgeordneten auch der parlamentarischen Aufklärung fern liegende Überlegungen eine Rolle. Nämlich jene, wie mediale Aufmerksamkeit für den Untersuchungsausschuss geschaffen werden kann, die im besten Fall in mediale Aufmerksamkeit für die eigene Person umgewandelt werden könnte. Das Instrument Untersuchungsausschuss ist im Grundsatz so ausgestaltet, dass ein abgegrenzter Sachverhalt tiefgehend analysiert und dem Parlament ein Bericht geliefert werden kann. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es liegt an den Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss ernsthaft zu betreiben, und nicht als PR-Vehikel in eigener Sache zu nutzen. Und es liegt an den Fraktionen, etwaige Schaumschlägereien Einzelner dergestalt zu vermeiden, dass sie für Untersuchungsausschüsse geeignete Abgeordnete zur Wahl stellen. Dies wäre zumindest dem Parlament als Kontrollorgan der Regierungspolitik insgesamt dienlicher, als sich dem Reiz ständig wiederkehrender Skandalisierung hinzugeben. Und so sollte das Instrument Untersuchungsausschuss auch von Parlamentarier/innen und Journalist/innen in der öffentlichen Debatte behandelt werden: nicht als Sensationslieferant, Skandalverlängerer oder Schaubühne zur Selbstverwirklichung, sondern als formalisiertes parlamentarisches Gremium.
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Post by anmerkung on Jan 29, 2018 8:56:20 GMT 1
www.focus.de/politik/deutschland/oberstaatsanwalt-andreas-stueve-im-interview-polizei-muss-v-maenner-gruendlich-durchleuchten-das-duerfen-informanten-im-auftrag-der-polizei_id_8348071.htmlAndreas Stüve im Interview „Grenze des Erlaubten“: Oberstaatsanwalt erklärt, wie Ermittler V-Männer einsetzen Der Düsseldorfer Oberstaatsanwalt Andreas Stüve (48) erklärt, was Zuträger dürfen und wann sie sich strafbar machen. Andreas Stüve: Zunächst einmal sollte man zwischen einem einmaligen Informanten, einer Vertrauensperson, also einer VP, und einem verdeckten Ermittler, einem VE, unterscheiden. Letzterer ist ein Polizist, der unter einer Legende arbeitet. Er unterliegt allen Rechten und Pflichten, die ein Beamtenstatus mit sich bringt. Wenn der verdeckte Ermittler tätig wird, braucht man einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, der seine Aufgaben klar umreißt. FOCUS Online: Bei einer Vertrauensperson nicht? Stüve: Nein. Hier handelt es sich um Leute aus dem kriminellen Milieu oder Privatpersonen, die über Straftaten berichten. Mit VPs arbeiten die Strafverfolger längere Zeit zusammen. ... FOCUS Online: Und wie weiß man, wer sauber ist und wer nicht? Stüve: Das ist eine schwierige Abwägung. Natürlich ist es uns lieber, offene Zeugenaussagen zu bekommen, weil ihre Qualität oft besser ist. Aber wenn sie zum Beispiel einen Kronzeugen gegen die Zigarettenmafia haben, ist es besser ihm Vertraulichkeit zuzusichern, andernfalls lebt er nicht mehr lange. Dazu kommt, dass die Quelle verlässlich sein muss. Deshalb muss die Polizei den Zuträger erst einmal gründlich durchleuchten. Da geht es um die Glaubwürdigkeit oder um die Frage, ob Leib und Leben tatsächlich gefährdet sind. Allein, dass derjenige dies behauptet, reicht nicht aus. Es kann aber auch geschehen, dass wir Informationen der VP nicht aktenkundig machen können, weil sonst deren Tarnung auffliegen würde. Das ist das Spannungsfeld, in dem wir uns bewegen. Übrigens: Häufig spielt bei der Rekrutierung auch die Höhe des Honorars eine Rolle. VPs werden übrigens meist nur bei schweren Verbrechen wie Mord, Totschlag, Terrorismus, Menschen-, Drogen oder Waffenhandel, organisierten Schleusungen rekrutiert. ----- Oha. 600.000 Euro sind immer noch abzuholen? Bei einer Mordserie? Die man ganz ohne VPs aufklären wollte?
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Post by anmerkung on Jan 29, 2018 21:05:31 GMT 1
www.jungewelt.de/artikel/326266.wo-stehen-wir.htmlWo stehen wir?Ein Theaterstück über den NSU-Mord an Theodoros Boulgaridis Von John Malamatinas »Wichtiger Beitrag zur Verständigung zwischen Deutschen und Griechen« (Szene aus dem Stück) Foto: Giota Vivi ----- Das ist Bullshit von Künstlern. Einen wichtigen Beitrag zur Verständigung zwischen Deutschen und Griechen leistet mein Bruder, der nichts unversucht läßt, wenigstens zweimal jährlich dort seinen Urlaub zu verbringen und ordentlich Geld abzudrücken. Das verstehen die Griechen.
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Post by anmerkung on Jan 29, 2018 21:08:36 GMT 1
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Post by Admin on Jan 30, 2018 9:21:47 GMT 1
Erneute Verzögerung? Wirbel um neuen Beweisantrag im NSU-Prozess Zum Jahresbeginn kam der NSU-Prozess zügig voran. Doch nun könnte ein neuer Beweisantrag das Verfahren verzögern. Die Verteidigung Wohlleben will zwei Zeugen laden und Akten aus dem Stuttgarter Landeskriminalamt in den Prozess einbringen. Von: Alf Meier Stand: 30.01.2018 |Bildnachweis Die Angeklagten Holger G. (hinten) und Ralf Wohlleben sitzen am 200. Verhandlungstag am 23.04.2015 im Gerichtssaal im Oberlandesgericht in München (Bayern). | Bild: picture-alliance/dpa/Andreas Gebert Die Zeit des Stillstands durch zahllose Befangenheitsanträge schien vorbei zu sein. Weitgehend ungestört konnten die Nebenkläger im Januar ihre Plädoyers fortsetzen. Letzte Woche standen nur noch wenige Schlussvorträge aus. Schon bald, glaubten viele Prozessbeobachter, würden die Verteidiger von Beate Zschäpe und der anderen vier Angeklagten mit ihren Plädoyers beginnen. Danach würde das Urteil des Oberlandesgerichtes folgen. Beweismaterial aus dem Landeskriminalamt in Stuttgart Doch nun will die Verteidigung von Ralf Wohlleben zwei neue Zeugen laden. Ein halbes Jahr nach dem offiziellen Ende der Beweisaufnahme stellen die Anwälte einen Antrag, der den Fortgang der Plädoyers erheblich verzögern könnte. Sven R. und Juri P., gehörten zur rechten Szene Thüringens. Der Vorsitzende Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl. | Bild: picture-alliance/dpa Wie wird er entscheiden? Manfred Götzl, der vorsitzende Richter im NSU-Prozess Wohllebens Anwälte behaupten, dass entgegen des Geständnisses des Angeklagten Carsten S. und entgegen der Darstellung der Bundesanwaltschaft nicht Wohlleben und Carsten S. den mutmaßlichen NSU-Terroristen die Mordwaffe beschafft hätten. Sven R. und Juri S. seien die Waffenlieferanten gewesen. Die Verteidiger wollen auch, das Akten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg angefordert werden, das offenbar ein eigenes Ermittlungsverfahren zur Neonaziszene führt und dafür auch Personen aus dem NSU-Umfeld vernommen hat. Bundesanwaltschaft: Verfahren soll verschleppt werden Die Bundesanwaltschaft zeigt sich empört. Die Ankläger werfen Wohllebens Verteidigern vor, den Prozess mutwillig verzögern zu wollen. Es handele sich um den "Prototyp eines ins Blaue hinein gestellten Antrags". Das der Weg der Mordwaffe über Sven R. und Juri P. zum NSU führe, sei reine Spekulation. Der Antrag solle "allein der Verschleppung des Verfahrens dienen". Wochenlange Verzögerung denkbar Mit Spannung wird erwartet, wie das Gericht mit dem Antrag nun verfahren wird. Werden die Männer als Zeugen geladen, was nicht unwahrscheinlich ist, dann muss nach deren Auftritt allen Prozessbeteiligten Gelegenheit gegeben werden, Stellung zu beziehen. Die Plädoyers, die schon gehalten wurden, müssen zwar nicht komplett wiederholt, aber möglicherweise ergänzt werden. Ein Procedere, das viel Zeit kosten wird. Sollte, das Gericht den Antrag ablehnen, dann folgt vermutlich sofort ein Befangenheitsantrag gegen den Senat. Eine weitere Bremse für den Prozess. Auch die Beiziehung der Akten des Stuttgarter LKA kann sich ziehen. Seit fast fünf Jahren, seit dem 6. Mai 2013, findet der Prozess unter Vorsitz von Manfred Götzl vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichtes statt. Es gilt als ziemlich sicher, dass auch im sechsten Jahr noch verhandelt wird. www.br.de/nachrichten/wirbel-um-neuen-beweisantrag-im-nsu-prozess100.html
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Post by Admin on Jan 30, 2018 14:59:46 GMT 1
NSU LEAKS @arbeitskreisnsu 3 Min.Vor 3 Minuten Mehr Der #NSU Schauprozess wird immer verrückter. Das Urteil steht fest, und Beweise stören da nur? Banana Republic BRD, das glaubt dir keiner!
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Post by fragezeichen2 on Jan 30, 2018 15:02:13 GMT 1
Vielleicht spielt das keine Rolle mehr, da der Prozess eh auf den letzten Metern abgebrochen wird.
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Post by Admin on Jan 30, 2018 15:14:19 GMT 1
mutig mutig...
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Post by fragezeichen2 on Jan 30, 2018 15:16:19 GMT 1
Schau'n mer mal, würde der sogenannte Kaiser sagen.
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Post by Admin on Jan 31, 2018 2:58:14 GMT 1
www.tagesspiegel.de/politik/nsu-prozess-anwaelte-von-ralf-wohlleben-kuendigen-gegenvorstellung-an/20908440.htmlNSU-Prozess Anwälte von Ralf Wohlleben kündigen "Gegenvorstellung" an Die Hängepartei im NSU-Prozess geht weiter: Neue Beweisanträge verzögern den Fortgang der Plädoyers. Wann und wie es am OLG München weitergeht, ist offen. FRANK JANSEN Die Hängepartei im NSU-Prozess nimmt kein Ende, der Fortgang der Plädoyers ist weiterhin nicht in Sicht. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat am Dienstag die Beweisanträge der Verteidiger von Ralf Wohlleben als bedeutungslos abgewiesen, die Anwälte wollen nun mit einer „Gegenvorstellung“ kontern. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach die Hauptverhandlung, sie wird diesen Mittwoch fortgesetzt. Wie es dann weitergeht, ist offen. Wohllebens Verteidiger hatten, wie berichtet, vergangene Woche drei Beweisanträge gestellt, obwohl die Beweisaufnahme schon seit Monaten geschlossen ist. Die Strafprozessordnung lässt jedoch das Manöver zu. Die Bundesanwaltschaft und ein Nebenklage-Anwalt hielten den Verteidigern vor, sie wollten den Prozess verschleppen. Der Strafsenat hat womöglich einen ähnlichen Verdacht, hält ihn aber nicht für ausschlaggebend. Da der „Ablehnungsgrund der tatsächlichen Bedeutungslosigkeit“ vorliege, könne offen bleiben, „ob die Antragstellung nach Ablauf einer für die Stellung von Beweisanträgen gesetzten Frist als Indiz für das Vorliegen einer Verschleppungsabsicht“ zu werten sei, heißt es in dem Beschluss des Senats zur Ablehnung der Anträge. Die Richter konzentrieren sich darauf, die Argumente der Verteidiger zu zerpflücken. Es geht um die Beschaffung der Mordwaffe Ceska 83 Wohllebens Anwälte hatten gefordert, drei Zeugen zu laden, die angeblich einen anderen Weg der Mordwaffe Ceska 83 beschreiben würden als es die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage tut und wie es auch in der Beweisaufnahme plausibel erschien. Aus Sicht der Verteidiger ist jedoch die Pistole mit Schalldämpfer und Munition nicht über Wohlleben und den Mitangeklagten Carsten S. an die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gelangt. Mit der Waffe hatten die beiden Neonazi neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft erschossen. Carsten S. hatte allerdings schon zu Beginn des Prozesses gestanden, im Frühjahr 2000 die Ceska 83 in Jena von einem Mittelsmann gekauft und nach Chemnitz zu Mundlos und Böhnhardt gebracht zu haben. Die Terroristen hielten sich damals in der sächsischen Stadt mit Beate Zschäpe versteckt. Carsten S. belastete zudem Wohlleben, die Beschaffung der Waffe eingefädelt und das Geld für den Kauf gegeben zu haben. Die Bundesanwaltschaft wirft beiden Angeklagten Beihilfe zu neunfachem Mord vor. Bundesanwalt Herbert Diemer forderte im September 2017 in seinem Plädoyer zwölf Jahre Haft für Wohlleben und drei Jahre für den reuigen Carsten S. Wohlleben bestreitet bis heute, an Erwerb und Weitergabe der Mordwaffe beteiligt gewesen zu sein. Reagieren Wohllebens Verteidiger mit Befangenheitsanträgen? Die Verteidiger des ehemaligen Vizechefs der Thüringer NPD behaupten nun, Mundlos und Böhnhardt seien an die Pistole über einen Jug P. und einen Sven R. herangekommen. Beide zählten zumindest im Jahr 2000 zur Skinheadszene in Thüringen. Jug P. soll die Waffe aus der Schweiz erhalten haben, Sven R. kommt für die Verteidiger als Lieferant für Mundlos und Böhnhardt in Betracht. Doch nach Ansicht der Richter fällt die Argumentation der Anwälte an einem zentralen Punkt in in sich zusammen. Der Senat will gar nicht ausschließen, dass Sven R. dem NSU Pistolen beschafft haben könnte. Doch Indizien, die Mordwaffe Ceska 83, Seriennummer 034678, hätten Sven R. und Jug P. für Mundlos und Böhnhardt besorgt, sehen die Richter weder in den Beweisanträgen noch im bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme. Der Senat hält es denn ebenfalls für unnötig, der Forderung der Verteidiger zu entsprechen, Akten aus einem laufenden Verfahren des Landeskriminalamts Baden-Württemberg gegen Jug P. beizuziehen. Auch die Einvernahme eines dritten Zeugen, den Wohllebens Anwälte nennen, ist für die Richter überflüssig. Verteidigerin Nicole Schneiders kündigte nach Götzls Vortrag die Gegenvorstellung an. Das weitere Prozedere könnte nun so aussehen: die Richter weisen auch die Gegenvorstellung zurück, dann reagieren Wohllebens Verteidiger, wie schon so oft, mit Befangenheitsanträgen. Darüber müssten andere Richter des Oberlandesgerichts entscheiden. Der Prozess würde vermutlich für mehrere Tage unterbrochen. Wahrscheinlich würden aber auch diese Ablehnungsgesuche scheitern, wie die mehr als 30 Befangenheitsanträge zuvor gegen die Richter. Irgendwann im Februar könnten dann die Plädoyers der Nebenkläger wieder aufgenommen werden. Zuletzt hatte vor drei Wochen eine Opferanwältin ihren Schlussvortrag gehalten. Begonnen hatten die Plädoyers bereits im Juli 2017. Nach dem Ende des Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft im September haben jedoch Wohllebens Anwälte und weitere Verteidiger die Verhandlung mit Befangenheitsanträgen mehrmals blockiert.
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Post by Admin on Jan 31, 2018 3:01:19 GMT 1
die ganze sache krankt doch daran, dass die verteidigung wohlleben schon 2013 haette reagieren muessen, als Carsti seine Ceskamärchen erzaehlte. das haben schneiders und klemke jedoch total versaut, und das maul nicht aufbekommen...
ende 2015 war es zu spaet, 2018 ist es erst recht viel zu spaet.
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Post by Admin on Jan 31, 2018 3:22:42 GMT 1
ist es nicht auffällig, dass Zschäpe mit Werner in Berlin, "synagoge Rykestrasse mit Judenmord" zeitlich genau zu dem Terrorfake "Nationale Bewegung" des LfV Potsdam passt? Da wo sogar der Generalstaatsanwalt Rautenberg das Ganze für inszeniert hält? Ich finde das sehr merkwürdig, dass niemand diese Verbindung zieht, kein Narinchen, kein Mudralein, kein einziger Antifadödel
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