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Post by Deleted on Oct 3, 2014 11:09:42 GMT 1
Meine Anzeige war gegen die Beamten des BKA/LKA sowie gegen Unbekannt gerichtet wegen Beweismanipulation und Urkundenfälschung. Als Beweismittel habe ich die Anlagen aus dem Brief an den Innenausschuss mit Erläuterungen verwendet sowie Auszüge aus dem Blog. Die Anzeige liegt mir als Dokument nicht mehr vor. Gerne kann ich am Sonntag mal eine Vorlage posten.
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Post by Admin on Oct 7, 2014 3:32:31 GMT 1
ein gewisser Taucher ist wohl dem Kreis der Anzeigenden zuzurechnen. ich bat ihn um Abstimmung mit den anderen Verdächtigen für Thüringen/Menzel und Karlsruhe/BKA BAW...
Schaun mer mal, Koordination ist Alles, Dokumentation gehört dazu.
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Post by taucher on Oct 11, 2014 19:23:12 GMT 1
So, die erste Einstellungsverfügung lag heute im Briefkasten. Ist eben weisungsgebunden, die Staatsanwaltschaft. Immerhin habe ich was gelernt. Nämlich, dass sich Andreas´ Anzeige "in Mutmaßungen und Unterstellungen" erschöpft. Dafür hat es sich schon gelohnt. Anzeige Strafvereitelung im Amt EStA Kunz 1....pdf (427.84 KB)
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Post by Deleted on Oct 11, 2014 22:32:16 GMT 1
So, die erste Einstellungsverfügung lag heute im Briefkasten. Ist eben weisungsgebunden, die Staatsanwaltschaft. Immerhin habe ich was gelernt. Nämlich, dass sich Andreas´ Anzeige "in Mutmaßungen und Unterstellungen" erschöpft. Dafür hat es sich schon gelohnt. View AttachmentMit der Einschränkung zu Beginn hast du deine Anzeige selbst gegenstandslos gemacht. Ein völlig unnötiges, dummes Eigentor.
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Post by taucher on Oct 11, 2014 22:41:07 GMT 1
So, die erste Einstellungsverfügung lag heute im Briefkasten. Ist eben weisungsgebunden, die Staatsanwaltschaft. Immerhin habe ich was gelernt. Nämlich, dass sich Andreas´ Anzeige "in Mutmaßungen und Unterstellungen" erschöpft. Dafür hat es sich schon gelohnt. Mit der Einschränkung zu Beginn hast du deine Anzeige selbst gegenstandslos gemacht. Ein völlig unnötiges, dummes Eigentor. Nö. Da ist keine Einschränkung. Und die Abweisung referiert auch zu keiner Einschränkung. Wo ist das Eigentor?
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Post by Deleted on Oct 11, 2014 22:46:40 GMT 1
Wenn ich sage: Ich erhebe schwere Vorwürfe bezogen auf Straftaten, und im ersten Satz schränke ich ein, dass ich das im Internet gelesen habe und alles Käse sein könnte, dann habe ich auch nichts anderes verdient als eine Einstellung.
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Post by taucher on Oct 11, 2014 22:52:37 GMT 1
Wenn ich sage: Ich erhebe schwere Vorwürfe bezogen auf Straftaten, und im ersten Satz schränke ich ein, dass ich das im Internet gelesen habe und alles Käse sein könnte, dann habe ich auch nichts anderes verdient als eine Einstellung. Das geht sowieso in Richtung Meta-Diskussion. Aber wenn schon, sollte man das auf Basis der Sachlage machen und nicht der Abstraktion. Ich habe keine schweren Vorwürfe erhoben, sondern eine Anzeige erstattet wegen des Verdachts für eine Straftat. Dafür habe ich die Gründe aufgeführt. Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die Gründe zutreffen. Haben die aber nicht.
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Post by Deleted on Oct 11, 2014 22:57:34 GMT 1
Wenn ich sage: Ich erhebe schwere Vorwürfe bezogen auf Straftaten, und im ersten Satz schränke ich ein, dass ich das im Internet gelesen habe und alles Käse sein könnte, dann habe ich auch nichts anderes verdient als eine Einstellung. Das geht sowieso in Richtung Meta-Diskussion. Aber wenn schon, sollte man das auf Basis der Sachlage machen und nicht der Abstraktion. Ich habe keine schweren Vorwürfe erhoben, sondern eine Anzeige erstattet wegen des Verdachts für eine Straftat. Dafür habe ich die Gründe aufgeführt. Es wäre Sache der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob die Gründe zutreffen. Haben die aber nicht. Es ist ärgerlich, dass solche Strafanzeigen gestellt werden. Wenn man nicht überzeugt ist, soll man's lassen
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Post by Deleted on Oct 11, 2014 23:04:12 GMT 1
Wirkt wie ein etwas unbeholfener, halbherziger und vor allem nicht mit Überzeugung vorgetragener Schuss ins Blaue... Trotzdem Anerkennung für das Aufraffen - nicht für die Ausführung!
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Post by Deleted on Oct 11, 2014 23:04:56 GMT 1
Ja, nichts für ungut
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Post by Deleted on Oct 13, 2014 15:09:00 GMT 1
Das keine Staatsanwaltschaft auf Grund der vorliegen Beweise tätig werden wird ist inzwischen sicher vielen klar geworden. Es ist bedauerlich und zeigt uns den realen "angeblichen" Rechtsstaat. Es haben auch schon Andere vor uns erfolglos versucht formal juristisch gegen Systemlinge etwas zu bewirken, wie hier zu sehen und lesen ist: www.widerstand-ist-recht.de/index.htmlUnser Rechtssystem ist ein in sich geschlossener Club, der nur tätig wird, wenn das System es wünscht, oder auf Grund öffentlichen Druck keine andere Möglichkeit hat!
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Post by mogadisch on Oct 31, 2014 16:06:16 GMT 1
Gerade habe ich die Antwort der StA Karlsruhe auf meine Beschwerde bekommen. Scan gibts am Montag. Tenor ist, ich sei nicht berechtigt zur Beschwerde, da in meinen Rechtsgütetn nicht verletzt... Dass die StA Garant für die Strafverfolgung ist, scheint für den ersten StA in Karlsruhe neu zu sein.
Andi
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Post by Deleted on Oct 31, 2014 18:00:15 GMT 1
Gerade habe ich die Antwort der StA Karlsruhe auf meine Beschwerde bekommen. Scan gibts am Montag. Tenor ist, ich sei nicht berechtigt zur Beschwerde, da in meinen Rechtsgütetn nicht verletzt... Dass die StA Garant für die Strafverfolgung ist, scheint für den ersten StA in Karlsruhe neu zu sein. Andi Die haben formal Recht. Ein rechtsmittelfähiger Bescheid und die Eröffnung des Rechtswegs bis zu gerichtlichen Prüfung steht nur dem Verletzten zu. Keine Chance, musst Du schlucken. Strafprozessordnung § 171Gibt die Staatsanwaltschaft einem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage keine Folge oder verfügt sie nach dem Abschluß der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens, so hat sie den Antragsteller unter Angabe der Gründe zu bescheiden. In dem Bescheid ist der Antragsteller, der zugleich der Verletzte ist, über die Möglichkeit der Anfechtung und die dafür vorgesehene Frist (§ 172 Abs. 1) zu belehren.§ 172(1) Ist der Antragsteller zugleich der Verletzte, so steht ihm gegen den Bescheid nach § 171 binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung die Beschwerde an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu.
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Post by Deleted on Oct 31, 2014 19:07:00 GMT 1
Der Anspruch auf geistig-seelische Unversehrtheit gilt nicht als einklagbares "Rechtsgut" ?
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Post by mogadisch on Oct 31, 2014 20:36:51 GMT 1
Mein Plan ist länger angelegt. Die StA muss ermitteln. Dann darf sie Einstellen. Hier verneint sie den Anfangsverdacht. Damit kommt sie ihrer Garantenpflicht nicht nach. Jetzt werde ich die Staatsanwaltschaft anzeigen...
Andi
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