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Post by Admin on Oct 13, 2014 13:43:10 GMT 1
An den Bankraubwaffen fremde DNA, die vom Revolver SRS haben wir. Meldebogen. Auf den Radlerhandschuhen s14.directupload.net/images/140929/jahg8itj.jpgist auch fremde DNA. Wenn das nicht dieselbe DNA ist wie die vom Revolver, ist es dann die Fremd-DNA von der anderen Waffe? Eine von beiden muss weiblich sein. Das ist die Aktenlage.
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Post by Admin on Oct 13, 2014 14:51:58 GMT 1
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Post by Deleted on Oct 13, 2014 15:38:36 GMT 1
An den Bankraubwaffen fremde DNA, die vom Revolver SRS haben wir. Meldebogen. Auf den Radlerhandschuhen s14.directupload.net/images/140929/jahg8itj.jpgist auch fremde DNA. Wenn das nicht dieselbe DNA ist wie die vom Revolver, ist es dann die Fremd-DNA von der anderen Waffe? Eine von beiden muss weiblich sein. Das ist die Aktenlage. Das DNA-Profil der Waffe 1.7/1.0 (Ceska VZOR 70, Person 'B') habe ich bisher nicht, daher kann ich auch keinen Abgleich mit anderen Waffen oder Personen machen. Dieses DNA-Profil musst du also noch zeigen. Es gibt übrigens 2 Revolver SRS (Schreckschuß- Reizstoff- und Signalwaffe): a) 1.4./28.0, Revolver SRS (PTB217), Melcher, ME900SA, männliche DNA von Person 'A' b) Revolver Reck (Smith & Wesson); Chief Special Combat, 9mm Knall (SRS), R7469470, berechtigte Person vom LKA Sachsen, = 2.12.443.1 (Briefumschlag) -- Frage zu den Socken: An welchen Socken befand sich das DNA-Muster von P46 (Litauischer Einbrecher)? laut folgender Quelle waren diese Socken zusammengerollt: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nationalsozialistischer-untergrund-hatte-der-nsu-kontakte-zu-litauischen-verbrechern.1620adc3-a2bf-46b8-a2fe-8882d5672658.htmlIn Frage kommen dann: 1.4./102.0, schwarz, gerollt 1.4./119.0, grau-schwarz, gerollt 1.4./133.0, grau, gerollt 1.4./135.0, schwarz, gerollt 1.4./136.0, schwarz, gerollt Alle anderen Socken waren laut Asservatenliste nicht gerollt. Es kann aber sein, dass in der Asservatenliste noch Socken fehlen oder der Zustand "gerollt" nicht ausdrücklich eingetragen wurde. Die Socken unter der Asservatennummer 1-4-35-2, deren DNA-Profil hier im Strang bereits veröffentlicht wurde, stehen abscheinend nicht in der Asservatenliste ( Bd-11-Ass-Grundsatz-Obj-1.pdf ) drin. Kannst du das DNA-Profil von "P46" bzw von den Socken auf denen man P46 fand zeigen? Da es sich um ein Mischprofil mit Beate Zschäpe handeln soll, kann man damit dann das DNA-Profil von Beate Zschäpe finden.
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Post by Admin on Oct 13, 2014 15:42:28 GMT 1
An den Bankraubwaffen fremde DNA, die vom Revolver SRS haben wir. Meldebogen. Auf den Radlerhandschuhen s14.directupload.net/images/140929/jahg8itj.jpgist auch fremde DNA. Wenn das nicht dieselbe DNA ist wie die vom Revolver, ist es dann die Fremd-DNA von der anderen Waffe? Eine von beiden muss weiblich sein. Das ist die Aktenlage. Das DNA-Profil der Waffe 1.7/1.0 (Ceska VZOR 70) habe ich bisher nicht, daher kann ich auch keinen Abgleich mit anderen Waffen oder Personen machen. Dieses DNA-Profil musst du also noch zeigen. Das gibt es nicht. 1.7.1.0 gibt es nicht, kein Meldebogen dabei.
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Post by Admin on Oct 13, 2014 15:47:23 GMT 1
1.4.35.2 sind radlerhandschuhe, mein Fehler! keine Socken.
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Post by Admin on Oct 13, 2014 15:49:59 GMT 1
1.4.54-1 sind auch radhandschuhe
Asservat 1.4.54.0, schwarz-grau-gelbe Handschuhe (,Scott") Die Zeigefinger der Handschuhe tragen den Schriftzug ,SCOTT" und ein Logo in Form eines stilisierten ,S". Auf einem der eingenähten Etiketten wurde der Schriftzug ,Scott made in China" festgestellt. Als Inhaber der Marke ,SCOTT" ist unter der Nr. 003461761 in der OnlineDatenbank des DPMA die Firma Scott USA Limited P.O. Box 98, 7 New Street St. Peter Port GY1 4BZ Islas del Canal de la Mancha (Jersey y Guernsey) registriert.
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Post by Admin on Oct 13, 2014 17:12:27 GMT 1
1.4.102 socken Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4./102.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar schwarze ,knöchelhohe" Socken. Im Bereich der Fersen und der Zehen befindet sich ein schmaler blauer Streifen.
1.4.103 socken 2. Asservaten-Nr.: Objekt l/Wohnmobil 1.4./103.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um zwei Paar Socken (neu, Gr. 43-46), die zusammen mit einer Banderole umschlossen sind
Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4.119.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar grau-schwarze, ,,knöchelhohe" Socken.
Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4.120.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar schwarze, ,knöchelhohe" Socken (Gr. 43-46). Im Bund befindet sich der Aufdruck ,Sport".
Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4.133.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar grau-weiße Socken. Unterhalb des Bündchens befindet sich die Aufschrift ,Sport".
Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4.135.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar schwarze ,knöchelhohe" Socken (Gr. 43-46). Jede Socke hat zwei querverlaufende weiße Streifen. Mittig befindet sich die Ziffer ,7"(rot).
Asservaten-Nr.: Objekt 1/Wohnmobil 1.4.136.0 3. Asservaten-Beschreibung: Bei dem Asservat handelt es sich um ein Paar schwarze ,knöchelhohe" Socken. Im Fersen- und Zehenspitzenbereich befindet sich ein roter schmaler Streifen.
es gibt KT-Anträge dazu...
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Post by Admin on Oct 14, 2014 19:23:30 GMT 1
das ist die unbekannte DNA vom Womo, Griff der Servicelappe. Das könnte der "Gutachter" vom LKA Stuttgart sein, der Tilman Halder, oder auch der Mario Knust. Man fragt sich ja schon, warum man vom Vermieter (LOL) gar kein DNA-Profil nahm, um das zu überprüfen... bzw ihn auszuschliessen.
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Post by Deleted on Dec 7, 2014 15:48:34 GMT 1
"Die Straftaten, bei denen die Wohnwagen-DNA ebenso in Hessen und NRW auftrat, sollen den Behörden nach einer »litauischen Tätergruppe« zugeordnet worden sein. Die Thüringer Landesregierung soll auf eine Kleine Anfrage hin nun weitere mögliche Verwicklungen zwischen Litauen und der Thüringer Neonazi-Szene untersuchen." www.antifainfoblatt.de/artikel/%C2%BBth%C3%BCringer-heimatsch%C3%BCtzer%C2%AB-wegen-raub%C3%BCberfall-verurteilt»Thüringer Heimatschützer« wegen Raubüberfall verurteiltWegen der Selbstenttarnung des NSU stand auch der »Thüringer Heimatschutz« (THS), die einstige Dachorganisation Thüringer Neonazis seit 2011, wieder im Blick von Sicherheitsbehörden und Öffentlichkeit. Auch Michael H. aus dem Raum Weimar gehörte zu diesem Kreis. Er war ab 2006 in verschiedenen Funktionen bei der NPD sowie dem Jugendverband »Junge Nationaldemokrten« (JN) in Thüringen aktiv und sattelte dann in den Bereich der organisierten Kriminalität über (siehe AIB Nr. 87). Er war u.a. Angeklagter im Thüringer »Bandidos-Verfahren«. Im Jahr 2011 wandte sich H. an die Thüringer Polizei und bot sein Insiderwissen über einstige Kameraden aus dem THS an. Er belastete mehrere »Heimatschützer« aus der Region Saalfeld-Rudolstadt, welche ihm von einem Raubüberfall im Jahr 1999 auf einen Geldboten in Pößneck erzählt hatten. Diese hätten auch eine Schusswaffe und über 70.000 Mark erbeutet, mit denen ein Bordell übernommen werden sollte. Die Polizei ging der Spur nach, konnte den Verdacht bestätigen und nahm im September 2012 mehrere Personen fest. In den Aussagen belasteten diese sich gegenseitig. Ende Oktober 2013 begann der Prozess am Landgericht Gera gegen Sven-Kai R., Rocco P., Marcel E. und seinen Bruder Mirko E., alle aus dem Raum Saalfeld-Rudolstadt, sowie den aus Litauen stammenden Raymond R.. Daneben waren drei weitere Personen involviert: Marcel K. aus Pößneck, der zwar aus Spanien ausgeliefert wurde, aber wegen Verfahrensfehlern nicht angeklagt werden konnte und zwei weitere Litauer: Andrej V., der inzwischen verstorben ist und Rolandas C., bei dem der Staat Litauen die Auslieferung verweigerte. Im Prozess wurde deutlich, dass es in den 1990er Jahren intensive Kontakte zwischen den Neonazis aus der Thüringer Saaleregion und dem Umfeld der Organisierten Kriminalität in Litauen gegeben hat. Diese betrafen insbesondere den gegenseitigen Austausch von Prostituierten und die Unterstützung bei Bordellen. Die THS’ler waren zu Bordell-Besuchen in Litauen und schmuggelten dort auch geklaute Autos hin. Umgekehrt erhielten sie mehrfach Besuch von einer dortigen Gruppierung, mit der sie arbeitsteilig im Oktober 1999 den Überfall durchführten.Die deutschen Täter koordinierten die Aktion, hörten den Polizeifunk ab, fuhren die Fluchtwagen, schafften Geld und Schusswaffe beiseite. Die aus Litauen stammenden Personen überwältigten den Geldboten. Maßgeblich involviert war hierbei Andrej V., der damals als Elitepolizist bei einer Spezialeinheit zur Anti-Terror-Abwehr in Litauen arbeitete und in diversen Kampfsporttechniken erprobt war. Nebenbei soll er sich als Zuhälter im Prostitutionsgewerbe Geld dazuverdient haben. Mit dem Geld aus dem Überfall wurde u.a. 1999 das Bordell »Blue Velvet« von einigen THS-Aktivisten übernommen.Die Verlesung der Vorstrafenregister beim Prozess dauerte über eine Stunde. Obwohl sich dort zahlreiche neonazistisch motivierte Taten wiederfanden, stellte weder die Anklage noch das Gericht einen politischen Bezug her. Da sich alle fünf Angeklagten mehr oder weniger geständig zeigten und die Tat über 14 Jahre zurücklag, erhielten sie bei der Urteilsverkündung am 11. November 2013 Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb und zwei Jahren. Vertreten wurden die Angeklagten durch bekannte Verteidiger aus dem Rocker- und Neonazi-Milieu. Da Anfang November 2013 eine neue unbekannte DNA-Spur im ausgebrannten Wohnmobil neben den Leichen von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (NSU) publik wurde, die bei weiteren Straftaten in drei Bundesländern aufgefallen sein soll, gibt es bei der »Litauen-Connection« weiteren Klärungsbedarf. Grund: Die Straftaten, bei denen die Wohnwagen-DNA ebenso in Hessen und NRW auftrat, sollen den Behörden nach einer »litauischen Tätergruppe« zugeordnet worden sein. Die Thüringer Landesregierung soll auf eine Kleine Anfrage hin nun weitere mögliche Verwicklungen zwischen Litauen und der Thüringer Neonazi-Szene untersuchen. haskala.de/2013/11/05/poessneck1999/
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Post by Admin on Dec 8, 2014 5:19:24 GMT 1
Das ist der Michael Hubeny, Sven Rosemann etc, Erfurter Bandidos Prozess und dieser Pößnecker GEldtransporterüberfall, da findest du viel bei haskala.de.
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Post by Admin on Mar 24, 2015 10:59:18 GMT 1
Unbekannte DNA aus Arnstadt
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Post by Admin on Mar 24, 2015 11:00:56 GMT 1
in gross. Könnte ein Treffer sein, müsste man mal abgleichen...
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Post by Admin on Mar 24, 2015 11:03:33 GMT 1
ist ne Frau An der Spur 9 wurde ein DNA-Identifizierungsmuster weiblicher Herkunft festgestellt, welches mit keinem der vorliegenden Vergleichsmaterialien übereinstimmt (siehe Tabelle). Folglich wurde es zur Aufnahme in die DNA-Analysedatei an die Abt. 6/ DNA-Erfassungsstelle des TLKA weitergeleitet. Spur 9: ein Wattestieltupfer, Abrieb von Geldfach im Kassenraum, Als Vergleichsmaterial lagen Mundschleimhautabstriche der Tatortberechtigten Gundula F., *1969 (VM 1), Oswald A., *1957 (VM 2), Karin L., *"1966(VM 3), Sabine K., *1967 (VM 4) vor. passt nicht...
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Post by Admin on Apr 4, 2015 13:30:38 GMT 1
also das müsste wirklich einer der Arnstädter Bankräuber sein. 2011 ca. 20 Jahre alt. die DNA stammt von der Geldkassette in der Bank Ob und wann das mit Bankraub Eisenach abgeglichen wurde ist nicht bekannt.
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Post by Deleted on Aug 4, 2015 7:47:10 GMT 1
Es würde mich interessieren an welchen Gegenständen im Wohnmobil überhaupt DNA / Fingerabdrücke des Trios festgestellt wurde. Natürlich ist klar, dass an den Pumpguns DNA sich befindet, da sie im Blut lagen, aber ich meine jetzt zum Beispiel die Banknoten, "NSU-Bekennerfilme" ...
Was gibt es aus diesem Wohnmobil, was dem Trio durch Fingerabdrücke und DNA zugeordnet werden konnte und sie mit den zugeschriebenen Straftaten verbindet?
Bzgl. der zwickauer Wohnung weiß ich zum Beispiel von dem Fingerabdruck Zschäpes an einem Zeitungsartikel über die Verbrechensserie. Oder die Geschichte mit der Jogginghose Mundlos.
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