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Post by schaf15 on Aug 20, 2021 9:33:42 GMT 1
Vor der Beweiserhebung und -würdigung überflog jedoch Aschenputtels Täubchen namens Queda die Ereignisspuren und entschied: Die Guten (Beweise) ins Töpfchen, die Schlechten sind nicht verfahrensrelevant!
Hätte es den Verteidigern nicht zugestanden, weitere "Gegenbeweise" in den Prozess einführen zu lassen? Es wäre wirklich am einfachsten gewesen, das zusammenzutragen, was sich unter den Suchbegriffen "Queda" + "nicht verfahrensrelevant" finden lässt. Dazu noch die unvollständige Ermittlung zur Wohngemeinschaft Polenzstr 2, mit dem Riesen(verfahrens)fehler, eben diese erst ab 2003 bezeugen zu lassen! Kein einziger Zeuge dafür, dass Zschäpe die ersten Morde per Wohngemeinschaft unterstützte! (Wenn nicht gerade Feiertag und Sonnenschein und 30 Grad Badewetter wären, ... Aber das hatte ich schon vor 2? Jahren geschrieben.)
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Post by anmerkung on Aug 20, 2021 10:16:45 GMT 1
Muß ich mal alles für den Sonntag aufbereiten. Oder der Admin . Sind ja noch 2 Tage Zeit. der Admin würde das gerne Dir überlassen, anmerkung Das ist gemein. Ich habe just zwei freie Tage.
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Post by Admin on Aug 20, 2021 11:37:31 GMT 1
Das ist gemein. Ich habe just zwei freie Tage. na dann mache ich das morgen
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Post by anmerkung on Aug 20, 2021 11:46:49 GMT 1
Das ist gemein. Ich habe just zwei freie Tage. na dann mache ich das morgen War doch ein Scherz. Da hat es diese gelben bilder irgendwie verschluckt. Ich muß nur erst mal wieder Radeln lernen, dann ist der Post schon fertig. Muß danach nur weggeklappert werden. Kein Hit. Schade nur, daß es erst Sonntag heftig regnen wird. Dann wäre heute schon Zeit.
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Post by Admin on Aug 20, 2021 12:35:53 GMT 1
Schade nur, daß es erst Sonntag heftig regnen wird. Dann wäre heute schon Zeit. Ich hatte gerade etwas Luft und etwas Bock. Darfst es gerne ergänzen!
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Post by anmerkung on Aug 20, 2021 15:02:47 GMT 1
Ich hatte ein ganz anderes Thema im Kopf. Mach ich dann für Mi fertig und kupfer derweil den Admin bei mir am So. Die Ramelsberger darf nicht ungeschoren davonkommen.
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Post by Admin on Aug 21, 2021 16:11:26 GMT 1
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Post by Admin on Aug 22, 2021 7:38:33 GMT 1
Setzen, sechs, dicker Fischer! Komplett am Thema vorbei.
Thema ist: Keine Tatortbeweise gegen die Uwes, keine Mitwisserbeweise oder gar Mitplanerbeweise gegen Zschäpe, ein Schauprozess wie aus dem Lehrbuch der politischen Justiz.
Was davon findet sich beim dicken Fischer? Exakt Niente, Nada, Nothing, Nix.
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Post by leipziger on Aug 22, 2021 8:14:21 GMT 1
Ich muss es doch noch einmal bringen, weil es so schön ist.
Zitat Binninger: "Es gibt 27 Tatorte, an denen Böhnhardt und Mundlos ihre Verbrechen begangen haben sollen. Also 10 Morde, 15 Banküberfälle, 2 Sprengstoffanschläge. An keinem einzigen Tatort wurden Fingerabdrücke und DNA-Spuren von den beiden gefunden. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich. Stattdessen haben wir an verschiedenen Tatorten anonyme DNA, die bis heute niemandem zugeordnet werden konnte. Und auch auf den Bekenner-DVDs gibt es keine personenbezogenen Aussagen."
Nach der dritten Person aus dem Wohnmobil in Eisenach-Stregda, wo die Leichen der beiden Uwes gefunden worden waren, wurde auch nie gesucht.
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Post by Admin on Aug 22, 2021 8:30:27 GMT 1
Ich muss es doch noch einmal bringen, weil es so schön ist. Zitat Binninger: "Es gibt 27 Tatorte, an denen Böhnhardt und Mundlos ihre Verbrechen begangen haben sollen. Also 10 Morde, 15 Banküberfälle, 2 Sprengstoffanschläge. An keinem einzigen Tatort wurden Fingerabdrücke und DNA-Spuren von den beiden gefunden. Das ist ausgesprochen ungewöhnlich. Stattdessen haben wir an verschiedenen Tatorten anonyme DNA, die bis heute niemandem zugeordnet werden konnte. Und auch auf den Bekenner-DVDs gibt es keine personenbezogenen Aussagen." Nach der dritten Person aus dem Wohnmobil in Eisenach-Stregda, wo die Leichen der beiden Uwes gefunden worden waren, wurde auch nie gesucht. Haben wir ja auch heute wieder geblogt... Allerdings hat Binniger sich nicht getraut zu sagen, dass er nicht an die Täterschaft der Uwes glaubt. Weil er sich letztlich nicht traute, durfte er auch als Dozent an die Polizeihochschule.
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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 9:01:04 GMT 1
Setzen, sechs, dicker Fischer! Komplett am Thema vorbei. Thema ist: Keine Tatortbeweise gegen die Uwes, keine Mitwisserbeweise oder gar Mitplanerbeweise gegen Zschäpe, ein Schauprozess wie aus dem Lehrbuch der politischen Justiz. Was davon findet sich beim dicken Fischer? Exakt Niente, Nada, Nothing, Nix. Ich zitiere da am Mi abscließend ohne Quelle. Die wäre noch nett.
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Post by Admin on Aug 22, 2021 10:09:15 GMT 1
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Post by Admin on Aug 22, 2021 10:18:00 GMT 1
habe ein paar Schreibfehler terminiert. Klasse Beitrag, anmerkung
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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 10:45:07 GMT 1
habe ein paar Schreibfehler terminiert. Klasse Beitrag, anmerkung die gelben Gesichter sind weg, bei Spiegel finde ich keine Kommentare Ich sollte wohl mal an Scriptsafe und Adblock schrauben, damit mir nicht so viel verborgen bleibt.
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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 13:03:32 GMT 1
Die Frage des "Ob" hat der BGH auch beiläufig geklärt. Ob Zschäpe gemordet hat, das ist Banane. rdl.de/sites/default/files/3_str_441-20.pdfEntgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts bedarf es hinsichtlich des "Ob", "Wann", "Wo" und "Wie" der Tatbegehung keiner weiteren Differenzierung. In den Urteilsgründen ist im Rahmen der rechtlichen Würdigung ausgeführt, die Angeklagte habe durch ihre Mitwirkung an der Tatplanung gestaltenden Einfluss darauf genommen, wo, wann und wie die Taten ausgeführt worden seien; auf das "Ob" und - über die Planung hinausgehend - das "Wie" der Tatbegehung habe sie stets dadurch prägend eingewirkt, dass sie einen wesentlichen Tatbeitrag im Ausführungsstadium, in Form ihrer den Personenverband abtarnenden Präsenz in oder in der Nähe der jeweiligen Wohnung, geleistet habe (UA S. 2779 ff., 2787, 2789 f., 2793, 2797, 2799, 2801, 2803). Nach den Urteilsfeststellungen erfasste der planerische Einfluss der Angeklagten indes ohne Weiteres die Tatentschließung dem Grunde nach (das "Ob"). Dagegen ist auf der Grundlage der Urteilsfeststellungen nicht erkennbar, dass es sich auf die Begehung der jeweiligen konkreten Tat in irgendeiner Form hätte auswirken können, wenn die Angeklagte abredewidrig nicht im Bereich der Wohnung anwesend gewesen wäre. Z
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