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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 13:06:54 GMT 1
Es ist einer Demokratie abträglich, wenn der höchste staatliche Ankläger auch der höchste staatliche Richter in einer Person ist. Kein Problem hingegen sagt der BGH. rdl.de/sites/default/files/3_str_441-20.pdf5. Ohne Erfolg beanstandet die Beschwerdeführerin schließlich, dass ein Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof, der als Sitzungsvertreter des Generalbundesanwalts nahezu durchgängig an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung teilgenommen hatte, an dessen Antrag auf Verwerfung der Revision durch Beschluss mitgewirkt hat. Entgegen ihrem Antrag besteht kein Anlass, den Mitverfasser der Zuleitungsschrift um eine dienstliche Stellungnahme zu ersuchen, "für welche Teile" dieser Schrift "die originäre Urheberschaft bei ihm liegt". Die Teilnahme des Oberstaatsanwalts beim Bundesgerichtshof an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung stellt keine Vorbefassung dar, die ihn von Rechts wegen daran gehindert hätte, an dem Verwerfungsantrag mitzuwirken, und mit einem Vorgehen nach § 349 Abs. 2 StPO unvereinbar wäre. ---- Des bedeutet defacto, daß Staatsanwälte beim GBA wegen ihres juristischen Genmatarials nie befangen, voreingenommen, parteisch und nachtragend sein können.
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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 13:11:53 GMT 1
Gescholten haben sie Goetzl und Kollegen trotzdem rdl.de/sites/default/files/3_str_441-20.pdfDie vom Staatsschutzsenat gewählte Darstellung der Beweiswürdigung ... führt zwar zu einem sachlich nicht gebotenen und der Lesbarkeit abträglichen außergewöhnlichen Umfang der Urteilsgründe. Dies allein macht die Entscheidung indes nicht rechtsfehlerhaft. ----- Doch. Ein Urteil muß für den Angeklagten verständlich formuliert sein. Die von Goetzl und Kollegen hingeschmierte Grütze ware alles mögliche, nur keine Urteilsbegründung. Das können Richter nicht wissen. ich weiß das aber.
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Post by anmerkung on Aug 22, 2021 13:13:57 GMT 1
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Post by anmerkung on Aug 23, 2021 9:33:20 GMT 1
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Post by Admin on Aug 23, 2021 15:17:18 GMT 1
"Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?" "Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn mal braucht?" sagte Beate Zschäpe im Prozess. Kurz danach erschien ein neuer Anwalt auf der Bildfläche, also ist anzunehmen, dass dieser Anwalt vom VS zu ihr geschickt worden ist. Erst nach diesem Anwaltwechsel hat Zschäpe ihr Geständnis abgelegt. Dieses Geständnis ist eindeutig falsch, da sie Dinge zugab, die sachlich falsch waren, wie zum Beispiel die Briefe mit den Videos im Briefkasten vor ihrem Haus. Das BKA hatte diese Breifkästen untersucht, aber nichts gefunden.Ein Teil dieser Vido-CDs war zudem zu einem Zeitpunkt in Nürnberg eingeworfen worden, als Zschäpe bereits festgenommen war. Das konnte sie unmöglich getan haben. Bei einem der Banküberfälle hat einer der Täter einen Bankangestellten berührt. ie Polizei nahm Proben von der Stelle, fand sogar DNA, aber die passte nicht zu den angeblichen Tätern. Also könen die es nicht gewesen sein. Warum so0llten Bankräuber die Beweise für Polizistenmord mit auf ihre Räubertour nehmen (Polizeiwaffen), diese dann aber nie benutzen? Warum sollten die beiden Serienmörder denn Schiss davor haben, sich den Weg freizuschießen, obwohl sie bereits Polizsten erschossen hatten? Das Wohnhaus wurde von einem ehemaligen Stasi-Agenten verwaltet. Damit steht der Verdacht im Raum dass es ein "sicheres Haus" war., wo der VS seine Mitarbeiter verdeckt unterbringt. Dafür spricht auch die ungewöhnliche Überwachungstechnik am und im Haus und der verborgene Teil der Wohnung. Die Jogginghose mit dem Blut eines Opfers lag unversehrt in einem ausgebrannten Zimmer. Also entweder wurde dieses Beweisstück dort nach dem Brand platziert oder die Polizei ist sogar zu blöd, um die Asservatenlisten korrekt zu führen. Die Waffe mit dem Schaldämpfer aus Aluminium ist angeblich aus dem ersten Stock runtergefallen und die Wand noch ebendrauf, aber der Schalldämpfer war nichtmal verbeult. Also st anzunehmen, das man diese tatwaffe erst hinterher dort platziert hat. In den Videos ist von dieser Waffe auch nie de Rede gewesen, was die Täter aber wahrscheinlich getan hätten. In den Videos stimmt nichtmal die Reihenfolge der Taten. Warum sollten die Täter sowas nicht wissen? Ein Polizist hatte die Täter mal in einem Einkaufszentrum erkannt und mitgenommen. Bei der Überprüfung spuckte der Computer aber andere ten aus. Also wurden die Personen mit falschen staatlichen Papieren mitsamt passendem Computereintrag versorgt, wozu nur das Innenministerium befähigt ist. Also arbeiteten die Personen für den Staat. Ein Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamts hatte 2001 den Verdacht geäußert, dass Beate Zschäpe eine Quelle des Verfassungsschutzes gewesen sei. DIeser Zielfahnder hat sonst eine Erfolgsquote von 100 Prozent, nur beim NSU war er erfolglos. Eben weil diese Personen vom Staat geschützt wurden. Hat irgend ein Journalist mal selber bestätigen können, dass Zschäpe auch wirklichj im Gefängnis sitzt und nicht etwa anderswo ihre Zeit verbringt? Erfolgt ein Besuch etwa nur nach Voranmeldung und längerer Wartezeit, wo man Zschäpe dann zum Schein ins Gefängnis bringt, nur um dann den Besuchstermin wahrzunehmen und anschließend wieder zu ihrer geheimen Wohnung zu verschwinden? Die plausibelste Theorie ist immer noch, dass die Türkei einige PKK-Finanzierer eliminiert hat und der deutsche Staat diese Verbrechen deckt. Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.08.2021 11:31). www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Revisionen-verworfen-Gesamtstrafe-fuer-Zschaepe-bleibt-lebenslang/Wo-ist-der-Verfassungsschutz-wenn-man-ihn-mal-braucht/posting-39481460/show/
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Post by Admin on Aug 23, 2021 15:23:49 GMT 1
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Post by anmerkung on Aug 23, 2021 16:08:28 GMT 1
So, der Sonntag ist auch gerettet. Jetzt ist ganz viel Freizeit.
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Post by Admin on Aug 23, 2021 17:02:55 GMT 1
Wirklich wunderschöne Kommentare hast Du da verewigt.
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Post by anmerkung on Aug 25, 2021 15:28:47 GMT 1
Antifa dumm wie ein Faschistenbrot ----- Katharina König-Preuss🍌
... die Prozessdokumentation von @nsuwatch, die jeden einzelnen Tag des #NSU-Prozesses akribisch mitgeschrieben haben.
allesbanande://twitter.com/KatharinaKoenig/status/1430523822290178048 ----- Die ist ja sowas von strulledoof und streng gläubig. Da wundert es nicht, daß der Ramelow auf Wahlbetrug machen muß, denn bei dem Personaltableau müßten die eigentlich bei 2% landen.
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Post by schaf15 on Aug 25, 2021 16:56:45 GMT 1
;-) ... hab trotzdem was zu meckern: Komischerweise wurde damals und wird bis heute die herausragende Leistung des KHM Lenk nicht entsprechend gewürdigt. Offiziell ist er nämlich schon am Samstag, d. 05.11. durch das Schlafzimmer gelaufen und hat dem halbgeöffneten Wandtresor die nummerierte und bei INPOL zur Fahndung ausgeschriebene Handschelle Kiesewetters entnommen! Und das, obwohl in anfänglichen Medienberichten die Handschellen beider Heilbronner Polizisten noch im Eisenacher Wohnmobil verortet wurden. Verstehe gar nicht den Hype um Schnoddertuch und Trickfilm. Eine INPOL-Abfrage (wann genau wurde in Zwickau abgefragt?), und der Mord ist aufgeklärt ;-)
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Post by Admin on Aug 26, 2021 18:54:02 GMT 1
„Maßgeblicher Einfluß auf die Taten“ NSU-Prozeß: Der Bundesgerichtshof bestätigt das Urteil gegen Beate Zschäpe / Die Verurteilte war Komplizin, nicht nur Helferin DIRK PELSTER Eine Entscheidung war von Deutschlands obersten Strafrichtern bereits seit länge rem angekündigt worden, nun wurden dieRechtsmittel der Angeklagten im NSU-Prozeß verworfen (JF 30/18). Die Zurückweisung der eingelegten Revision erfolgte dabei noch nicht einmal im Rahmen einer öentlichen Verhandlung, sondern wurde im Beschlußwege durch den Bundesgerichtshof (BGH) getroen. Lediglich gegen den Angeklagten André E. wird im Dezember in Karlsruhe weiter prozessiert. Als einziger hatte er beharrlich geschwiegen und war – wahrscheinlich genau deshalb – mit einer vergleichsweise geringen Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch das Oberlandesgericht (OLG) München im Juli 2018 verurteilt worden. Mit der jetzigen Entscheidung des BGH ist das Strafverfahren gegen die im Mittelpunkt des öentlichen Interesses stehende Hauptangeklagte Beate Zschäpe rechtskräftig abgeschlossen. Der Presse ließ ihr Rechtsanwalt Mathias Grasel bereits mitteilen, er prüfe, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten dieses Rechtsmittels eher gering sein. Letztlich hatte Grasels bisherige Prozeßstrategie mit der Verurteilung seiner Mandantin schon in erster Instanz Schibruch erlitten. Der noch unerfahrene Anwalt stieß erst im Juli 2015 – über zwei Jahre nach Beginn der Hauptverhandlung – unter nicht ganz nachvollziehbaren Umständen zu Zschäpes Verteidigerteam. Er brach mit der von deren Verteidigern bisher verfolgten Strategie des Schweigens und kündigte umgehend nach Mandatsübernahme ein Geständnis seiner Mandantin an. Zschäpe räumte ein, daß ihre verstorbenen Freunde Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos für sämtliche der ihnen von der Generalbundesanwaltschaft vorgeworfenen Verbrechen verantwortlich gewesen seien. Sie selbst wollte immer erst im nachhinein von den konkreten Straftaten erfahren haben und erklärte weiter, daß sie sich aus emotionaler Abhängigkeit zu ihrem Lebensgefährten Böhnhardt und aufgrund eines Alkoholproblems nicht von diesem habe distanzieren können. Anwalt prognostiziert heftige Kritik aus der Rechtswissenschaft Mit ihrem Geständnis bestätigte Zschäpe die Vorwürfe der Anklageschrift nahezu vollständig und löste zugleich das Hauptproblem der Bundesanwälte. Denn die hatten für die Version einer dreizehn Jahre lang unerkannt im Untergrund operierenden Terrortruppe, deren Mitglieder nur für den Fall ihres Ablebens ein Tatbekenntnis verfügten, keine wirklichen Beweise, sondern nur Indizien. Ein wesentliches war der Fund einer Schußwaffe, die bei einer Serie von Morden an mehreren ausländischen Kleinunternehmern zum Einsatz gekommen sein soll. Ebenso wurde bei den Verdächtigen Mundlos und Böhnhardt die Dienstwae einer 2006 getö- teten Polizistin entdeckt. Letztlich tauchten noch verschiedene Versionen eines Videolms auf, in denen die Berichterstattung zu der Ermordung der Kleinunternehmer thematisch in Episoden der amerikanischen Zeichentrickserie „Der rosarote Panther“ eingearbeitet wurde. Hier erschien auch der Begri „NSU“ an prominenter Stelle, weshalb die Ermittlungsbehörden die Filme als Bekennervideo deuteten. Nachdem Zschäpe die angeklagten Taten selbst bestätigt hatte, stand vor allem die rechtliche Bewertung ihres Tatbeitrages im Vordergrund. Für die Existenz einer terroristischen Vereinigung verlangt das deutsche Strafrecht mindestens drei Mitglieder. Um den NSU also zu einer Terrororganisation im Sinne des Gesetzes zu machen, bedurfte es neben Mundlos und Böhnhardt noch eines dritten Mittäters. Gäbe es nämlich keine solche Gruppe, hätten sich auch die weiteren Angeklagten keiner Unterstützungshandlung strafbar machen können. Das juristisch benötigte dritte Mitglied konnte nach Lage der Dinge nur Zschäpe sein. Fest stand jedoch, daß sie selbst an keiner der dem NSU zur Last gelegten Straftaten unmittelbar beteiligt war. Damit hätte sich Zschäpe allenfalls einer Beihilfetat strafbar machen können, was ein allzu hohes Strafmaß ausgeschlossen hätte. Die Richter des OLG München kamen aber zu dem Ergebnis, daß sie selbst Haupttäterin sei. Eine solche Täterschaft läßt sich juristisch grundsätzlich auch ohne eine unmittelbare Anwesenheit am Tatort annehmen. In der Strafrechtslehre wird dies beispielsweise bejaht, wenn der nicht unmittelbar beteiligte Täter die Tat gleichwohl beherrscht und auch deren Erfolg als eigenen will. In dem über 3.000 Seiten starken Urteil des OLG München wird auf dieses zentrale Problem nur in wenigen Sätzen eingegangen. Den Richtern zufolge hatte Zschäpe die begangenen Verbrechen aus ideologischen Gründen als eigene gewollt und dadurch, daß sie mit den beiden anderen Tätern eine Wohnung unterhielt, der Terrororganisation nach au- ßen hin eine bürgerliche Legende gegeben. Mit dieser Argumentation wurde sie als Mittäterin und nicht bloß als Helferin verurteilt, was der BGH nun höchstrichterlich bestätigte. Auch nach Auassung des 3. Strafsenats nahm Zschäpe „maßgeblichen Einuß auf die Planung der Taten sowie auf den gemeinsamen Tatentschluß und den weiteren Willen ihrer Komplizen zur Tatbegehung“. Die Kritik von Zschäpes ursprünglichem Pichtverteidiger Wolfgang Stahl und eines Teils der Strafrechtswissenschaft, das Münchner OLG habe geltendes Recht falsch angewendet, folgte der BGH nicht. Man sei auf „Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ zu dem Ergebnis gekommen, daß Zschäpe die Mordanschläge und Raubüberfälle gemeinschaftlich mit Böhnhardt und Mundlos begangen habe. Verteidiger Stahl kann das nicht nachvollziehen. Die Entscheidung im Revisionsverfahren wirke sehr ergebnisorientiert, sagte er der Legal Tribune Online. Die Zschäpe zugeschriebenen Handlungen hätten weder die Tötungsdelikte noch die Raubüberfälle gefördert oder unterstützt. Die BGH-Entscheidung werde auf heftige Kritik in der Wissenschaft sto- ßen, prognostizierte der Rechtsanwalt. Auch andere Stimmen in Juristenkreisen halten den Richterspruch für gewagt. Würde die Entscheidung in der Rechtsprechung Standards setzen, so eine Befürchtung, könnten sich in Zukunft schnell auch Menschen auf den Anklagebänken der Republik wiedernden, deren einziges Vergehen es sei, wissentlich den Haushalt mit einem berufskriminellen Familienmitglied zu teilen.
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Post by anmerkung on Aug 26, 2021 20:06:17 GMT 1
Radioreport Recht Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 24. August 2021 www.swr.de/swr1/rrr-skript-100.pdfWolfgang Heer: Ich halte den Beschluss des Bundesgerichtshofs für nicht nachvollziehbar. Denn der BGH nimmt an, Frau Zschäpe sei gleichberechtigte Mittäterin an den von Böhnhardt und Mundlos begangenen Taten gewesen und stützt dies auf die Argumentation des OLG München, sie sei in der Tatplanung beteiligt gewesen. Das OLG München hatte diese Feststellungen allerdings auf überwiegend reinen Spekulationen getroffen und nicht auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage. Damit geht auch die Argumentation des BGH, sie sei Mittäterin, fehl. Mathias Grasel: Konkret geht es mir um das Thema der Mittäterschaft. Der BGH hat ja in den zurückliegenden Jahren oftmals zu dieser Frage Stellung genommen und hat sich intensiv mit den Kriterien für eine Mittäterschaft befasst, hat ganz klar festgelegt, welche Anforderungen an eine Mittäterschaft zu stellen sind und mit der jetzt verkündeten Entscheidung im hiesigen Fall, ja, schafft er im Prinzip seine eigene Rechtsprechung stückweise ab, indem er die Anwendungsbereiche der Mittäterschaft ausdehnt. Bernd Wolf: Dann wollen wir mal hören, was Mathias Grasel, also dieser Verteidiger, dieser eine von Zschäpe, was der erwartet hätte, von der Revision. Mathias Grasel: Ich kann zwar in gewisser Weise verstehen, dass es schwierig ist, gerade bei einem so medial präsenten Verfahren wie dem NSU-Prozess, hier eine Urteilsaufhebung auszusprechen. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass diese den Mut finden, hier eine in meinen Augen juristisch richtige Entscheidung zu treffen und das Urteil aufzuheben. Bernd Wolf: Okay, also dazu wird es jetzt nicht kommen. Aber Mathias Grasel sagt, jetzt überlegt er mit seiner Mandantin Zschäpe zusammen, ob sie entweder zum Verfassungsgericht gehen und gegen den BGH-Beschluss Verfassungsbeschwerde einlegen, oder sogar zum EGMR. Claudia Kornmeier: Da läuft auf jeden Fall noch einiges. Also sowohl gegen konkret benannte Leute, als auch ein großes strukturelles Verfahren gegen Unbekannt. Die Bundesanwaltschaft betont auf jeden Fall, der NSUKomplex sei jetzt mit der Entscheidung des BGH noch nicht beendet. Er wird noch weiteren Spuren nachgegangen. Mal schauen, was kommt. ----- Da kommt nix mehr. Fischer hat den NSU und enger Zusammenarbeit mit dem BGH erledigt. Steht im Spiegel. Dann muß es ja stimmen.
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Post by anmerkung on Sept 3, 2021 15:01:07 GMT 1
Alles, was man über Gerichtsgutachter und deren Shows wissen muß. ----- www.bild.de/lgbt/2021/lgbt/im-latzel-prozess-gutachter-erklaert-homosexualitaet-sei-veraenderbar-77575098.bild.htmlLATZEL-PROZESS-GUTACHTER RAEDEL ERKLÄRT „Homosexualität ist Sünde und veränderbar“Wie kann ist ein theologisches Gutachten Gegenstand eines weltlichen Gerichtsverfahrens sein? Denn das Landgericht in Bremen beauftragte ausgerechnet den Theologieprofessor Christoph Raedel (49) damit, zu prüfen, ob Latzels menschenverachtende Aussagen über Homosexuelle und Geschlechtergerechtigkeit „von der Bibel gedeckt“ sind. Gutachter Raedel bezeichnet „ausgelebte Homosexualität“ als „Sünde“. Der Theologieprofessor stimme der Haltung seiner methodistischen Freikirche voll zu: „Die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche kann die praktizierte Homosexualität nicht gutheißen und betrachtet diese Handlungsweise als unvereinbar mit der christlichen Lehre“, erklärte er gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd). Er fordert sogar mehr Unterstützung für Menschen, „die sich von Ihrer Kirche Weisung und Begleitung in einem Leben sexueller Enthaltsamkeit wünschen, die eine Veränderung ihrer Orientierung ersehnen“. Gutachter Raedel betonte gegenüber dem epd, seiner Ansicht nach sei „Homosexualität ein Symptom für den gefallenen Zustand der Welt, der die Entfremdung des Menschen von Gott beschreibt“. Raedel solle anhand eines zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und dem Gericht abgestimmten Fragenkatalogs bewerten, ob Latzels Äußerungen möglicherweise noch von der Bibel gedeckt sind. Das Verfahren werde aller Voraussicht nach Anfang kommenden Jahres verhandelt. Mit so einem „Gutachter“ sehen viele dem Prozess-Ausgang mit Argwohn entgegen. Das Landgericht Bremen täte gut daran, sich einen neuen Gutachter zu suchen.
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Post by anmerkung on Sept 6, 2021 8:36:56 GMT 1
Sie sind so herzerfrischend doof. ----- antifadummwieeinfaschistenbrot://twitter.com/nsuwatch/status/1434156902678777865
Was das Gericht in Frankfurt versäumt hat, könnte das Landtag in Wiesbaden ausleuchten: Das Neonazi-Netzwerk rund um den Mörder von Walter #Lübcke, Stephan Ernst. Doch die gestrige Sitzung zeigte auch: Die Abgeordneten müssen gerade bei Nazi-Zeugen kritischer nachfragen. ThreadRückhand Zeigefinger nach unten
Der erste Zeuge des Tages war Daniel Muth, Leiter der "Soko Limecke", die nach dem Mord an #Lübcke ermittelte. Erneut wurden, wie im Prozess, die Abläufe der Ermittlungen nachgezeichnet, diese könnt ihr in unserem Bericht zum 13. Prozesstag nachlesen: 13. Prozesstag, 27.08.2020 – Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum Angriff auf Ahmed I. | NSU...
Im Prozess zum Mord an Walter Lübcke und zum rassistischen Anschlag auf Ahmed I. wurde am 27. August 2020 Daniel Muth, der Leiter der Soko „Liemecke“, die nach dem Mord an Lübcke eingerichtet wurde,...
Der #Lübcke-UA legte bei der Befragung seinen Schwerpunkt dann auf Markus Ha., der neben Ernst angeklagt war. Zur Sprache kam dessen Vernehmung nach dem #NSU-Mord an Halit Yozgat 2006 durch die Polizei. Ha. war vorgeladen, weil er eine Seite zum Mord wiederholt aufgerufen hatte.
Ha. war erst im Februar 2006 wegen eines Hitlergrußes aufgefallen, dies wurde aber in der Vernehmung nach dem Mord an Halit Yozgat nicht angesprochen. Muth sagte, man hätte Ha. nach 2011 noch einmal vernehmen müssen, diese beiden Umstände hätte man verknüpfen können.
Während der Vernehmung von Muth ging es auch um den engen Freund von Ha., Alexander Sch. Muth sagte, er glaub, dass auch Sch. von dem Mord an Walter #Lübcke gewusst habe, man habe aber aufgrund der gelöschten Chats keine Belege dafür.
Der zweite Zeuge, Dr. Roland Johne, war von 2006 bis September 2011 Leiter der Abteilung für Auswertung des LfV #Hessen. Er verwies immer wieder darauf, worauf er nicht antworten könne: Alles vor und nach seiner Amtszeit sowie alles, was nicht die Abteilung Auswertung betreffe.
Dr. Johne wurde gefragt, ob Markus Ha. als V-Mann für das LfV tätig gewesen sei. Auch hier verwies der Zeuge darauf, dass die Anwerbung von V-Leuten in der Abteilung für Beschaffung passiere und er dazu nichts sagen könne.
Der dritte Zeuge war dann Alexander Jonny Lanz. Lanz wurde 2005 für einen Übergriff auf dem Zissel (ein Stadtfest in #Kassel) verurteilt. Bei dem Übergriff 2003 war auch Stephan Ernst dabei. Lanz stellte die Clique damals als lustigen Freundeskreis dar, keinesfalls politisch.
Lanz sagte, er habe die Tat nicht begangen, er habe aber keine Berufung eingelegt, weil er Angst gehabt habe, eine höhere Strafe zu bekommen. Sein damaliger Anwalt ist auch als Anwalt von Thorsten Heise bekannt. Dieser sei ihm empfohlen worden.
Die Abgeordneten versäumten insb. bei diesem Zeugen, kritisch nachzufragen. Es gab keine Nachfragen zur Betroffenenperspektive, keine Hinterfragung des Politikbegriffs, kein Thematisieren von Rassismus oder rechter Straßengewalt. Lanz selbst sprach von einer "Auseinandersetzung"
Ein ausführlicher Bericht zu dieser Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Walter #Lübcke folgt. Der UA wird am 1. Oktober fortgesetzt. Die Sitzungen sind öffentlich, es braucht eine Anmeldung.
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Post by anmerkung on Sept 8, 2021 15:54:36 GMT 1
www.bild.de/regional/chemnitz/chemnitz-news/prozess-chemnitz-mildes-urteil-nach-angriff-auf-juedisches-restaurant-77619054.bild.htmlMildes Urteil nach Angriff auf jüdisches RestaurantDas Urteil: Kevin A. (30) bekommt wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruchs ein Jahr Haft auf Bewährung und muss die Prozesskosten tragen. Der polizeibekannte Kevin A. konnte Ende 2019 durch einen Zufall ermittelt werden: Seine DNA kam durch eine andere Straftat ins Abgleich-System und ergab einen Volltreffer! Sie passte zu einer auf den Pflastersteinen gefundenen Spur. Während der Täter schwieg, schilderte der betroffene jüdische Gastwirt Uwe Dziuballa am als Zeuge von den „Schockmoment“ Ende August 2018. Er sei an jenem Montagabend vor sein Restaurant getreten, als er sich unvermittelt einer Gruppe von 10 bis 12 dunkel gekleideten Menschen gegenübergesehen und in ihre hasserfüllten Augen geblickt habe. Staatsanwalt Thomas Fischer hatte in seinem Plädoyer von einer „rassistischen Tat“ gesprochen. Der Wirt sollte getroffen werden, weil er sich zum Judentum bekennt. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und einem Monat - ohne Bewährung. Die Verteidigung verlangte dagegen einen Freispruch. Über die DNA-Spur hinaus seien keine weiteren Indizien für eine Schuld seines Mandanten gefunden worden, sagte Rechtsanwalt Jan-Hendrik Herms. Der angeklagte Deutsche selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ----- Gottseidank. Uwe lebt. Das ist doch das Wichtigste an der Geschichte, die Uwe zu erzählen weiß.
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