Post by anmerkung on Jun 15, 2018 11:10:37 GMT 1
Es ist zum Zweifeln
NSU-Prozess Die Verteidiger der Angeklagten fordern milde Strafen. Dabei hilft ihnen das geringe Aufklärungsinteresse der Ermittlungsbehörden
Andreas Förster | Ausgabe 24/2018
Das war eine klare Ansage, mit der sich Rechtsanwalt Wolfgang Heer in seinem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess vorige Woche ans Gericht wandte: „Frau Zschäpe ist unverzüglich freizulassen.“ Sie sei keine Terroristin, keine Mörderin und Attentäterin, fügte der Verteidiger der einzigen Überlebenden des mutmaßlichen NSU-Kerntrios noch hinzu. So manchem im Saal blieb da die Spucke weg. War das nur Chuzpe? Oder schlug sich das von Beate Zschäpe seit Jahren verschmähte Pflichtverteidigertrio Heer/Stahl/Sturm plötzlich doch auf die Seite der Szeneanwälte des Mitangeklagten Ralf Wohlleben, die vor Gericht die nationalsozialistische Gesinnung als politische Einstellung gesellschaftsfähig machen wollen?
Weil beide Fragen mit einem eindeutigen Nein beantwortet werden müssen, bleibt nur eine dritte, nicht weniger beunruhigende Möglichkeit: Verteidiger Heer hat Recht mit seiner Argumentation, wonach man seiner Mandantin tatsächlich nicht nachweisen könne, was doch seit ihrer Festnahme vor mehr als sechseinhalb Jahren in Stein gemeißelt scheint, dass sie eine Terroristin ist, die zehn unschuldige Menschen auf dem Gewissen hat und Dutzende, von Bombenanschlägen verletzte Opfer.
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Einschub. Man hat es auch bis heute für Böhnhardt und Mundlos nciht nachgewiesen.
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Die Unzulänglichkeiten und die Oberflächlichkeit in den NSU-Ermittlungen sind nach den Schlussvorträgen der Nebenklägeranwälte nun auch in den Plädoyers der Verteidiger im Münchner Prozess thematisiert worden. Die Anwälte der Angeklagten, – sieht man einmal vom Verteidiger von Carsten S. ab, der als einziger ein umfassendes, wenn auch nicht widerspruchsfreies Geständnis abgelegt hat – haben geschickt und professionell ihre Finger in die offenen Wunden des Indizienprozesses gelegt. Zu viel ist im Vagen geblieben in diesem mehr als fünf Jahre währenden Prozess, zu viele Widersprüche, die schon die Anklage der Bundesanwaltschaft prägten, blieben ungeklärt. Die Verteidiger haben nur ihren Job gemacht: Sie behaupteten nicht, ihre Mandanten seien unschuldig. Sie machten lediglich klar, warum den Angeklagten aus ihrer Sicht keine Schuld im Sinne der Anklage nachgewiesen werden könne.
Die Anwälte von Zschäpe verwiesen etwa auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme im Prozess, wonach die Angeklagte nie in der Nähe eines der Tatorte gewesen sei, keine Waffen beschafft, keine Morde geplant und an keiner der angeklagten Taten mitgewirkt habe. Zur These der Bundesanwaltschaft, die Angeklagte sei der „Finanzwart“ der Terrorzelle gewesen, weil sie die Haushaltskasse führte, dozierte Anwalt Heer: „Alltägliche Handlungen, wie sie Frau Zschäpe im Lebensalltag der Anonymität vollzogen hat, dürfen nicht mit dem Krümmen eines Zeigefingers am Abzug oder dem Zünden einer Bombe gleichgesetzt werden.“ Damit griff er die Argumentation seines Kollegen Matthias Grasel auf, einem der beiden Wunschverteidiger Zschäpes. Der hatte in seinem Schlussvortrag das Augenmerk auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mittäterschaft und zu Beihilfehandlungen gerichtet, die aus seiner Sicht eine Verurteilung Zschäpes wegen gemeinschaftlichen Mordes, Beihilfe zum Mord und damit auch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht erlaubten. Darüberhinaus erhoben Zschäpes Anwälte zudem durchaus berechtigte Vorwürfe gegen die Ankläger. Die frühzeitige öffentliche Vorverurteilung ihrer Mandantin durch die Chefs von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt etwa habe eine notwendige Unvoreingenommenheit der Ermittlungen unmöglich gemacht, rügte Heer.
Die Anwälte von Zschäpe verwiesen etwa auf die Ergebnisse der Beweisaufnahme im Prozess, wonach die Angeklagte nie in der Nähe eines der Tatorte gewesen sei, keine Waffen beschafft, keine Morde geplant und an keiner der angeklagten Taten mitgewirkt habe. Zur These der Bundesanwaltschaft, die Angeklagte sei der „Finanzwart“ der Terrorzelle gewesen, weil sie die Haushaltskasse führte, dozierte Anwalt Heer: „Alltägliche Handlungen, wie sie Frau Zschäpe im Lebensalltag der Anonymität vollzogen hat, dürfen nicht mit dem Krümmen eines Zeigefingers am Abzug oder dem Zünden einer Bombe gleichgesetzt werden.“ Damit griff er die Argumentation seines Kollegen Matthias Grasel auf, einem der beiden Wunschverteidiger Zschäpes. Der hatte in seinem Schlussvortrag das Augenmerk auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Mittäterschaft und zu Beihilfehandlungen gerichtet, die aus seiner Sicht eine Verurteilung Zschäpes wegen gemeinschaftlichen Mordes, Beihilfe zum Mord und damit auch Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht erlaubten. Darüberhinaus erhoben Zschäpes Anwälte zudem durchaus berechtigte Vorwürfe gegen die Ankläger. Die frühzeitige öffentliche Vorverurteilung ihrer Mandantin durch die Chefs von Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt etwa habe eine notwendige Unvoreingenommenheit der Ermittlungen unmöglich gemacht, rügte Heer.
Auf die Schwachstellen der Beweisführung durch die Ankläger hoben auch die Verteidiger der Mitangeklagten André E. und Ralf Wohlleben ab. Beiden Angeklagten wird Beihilfe zu den NSU-Mordanschlägen vorgeworfen. Auch diese Anwälte verwiesen in ihren Plädoyers darauf, dass die Beweiskette gegen ihre Mandanten nicht lückenlos sei. Gleichzeitig aber, und das ist tatsächlich nicht gerade alltäglich in deutschen Strafprozessen, nutzten sie die Bühne des Prozesses für die politische Agitation. André E.s Verteidiger etwa warb ganz offen um Verständnis für seinen Mandanten – dieser sei „Nationalsozialist, der mit Haut und Haaren zu seiner politischen Überzeugung steht“. Das klang ganz so, als wolle er diese Haltung des Angeklagten als Verdienst gewertet wissen.
Noch dreister traten die drei Verteidiger von Ralf Wohlleben auf, allesamt einschlägig bekannte Szeneanwälte. Mal beantragten sie, ein NPD-naher Historiker solle vor Gericht über den Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß sprechen, dann wollten sie von einem Demografie-Experten den angeblichen „Volkstod“ der Deutschen durch Einwanderung erklären lassen. In ihren Plädoyers zitierten sie den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß und Reichsmarschall Hermann Göring, dozierten über den „rein biologischen Begriff“ Rasse, über Volk und Sprache und verlasen unzählige Zitate, in denen Hitler und der Nationalsozialismus teils verherrlicht, teils verharmlost wurde.
Sind wir manipuliert worden?
Indizienprozesse, noch dazu bei Gewaltverbrechen, gehören gemeinhin zu den interessanten und populären Veranstaltungen in Gerichten. Angeklagte bestreiten vehement ihre Schuld, und die Ankläger müssen versuchen, sie mit einer sorgfältig konstruierten Indizienkette zu widerlegen. Ob das gelingen wird, ist vorher kaum absehbar, daraus erwächst die Spannung solcher Verfahren. Im Münchner NSU-Prozess jedoch war diese Spannung über weite Strecken der inzwischen 435 Verhandlungstage kaum vorhanden. Was vor allem daran lag, dass von Beginn an, bis auf die Verteidiger, niemand wirklich Zweifel äußerte an der Korrektheit der Anklagevorwürfe. Weil tatsächlich alles gegen Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten zu sprechen schien, pfiffen Medien, Politiker und die Öffentlichkeit auf die Unschuldsvermutung, die in der gesellschaftsübergreifenden Empörung über die monströse Verbrechensserie zudem politisch nicht opportun gewesen wäre.
Haben wir es uns damit zu leicht gemacht? Hätten wir viel früher und viel lauter unsere Zweifel äußern sollen an der voreiligen Festlegung auf die naheliegende, aber einseitige These vom Tätertrio? Haben wir uns manipulieren lassen von politischen Interessenträgern, die den offenbar tatsächlich existierenden nationalsozialistischen Untergrund in unserem Land verleugnen wollen? Die Antwort lautet dreimal: Ja.
Noch dreister traten die drei Verteidiger von Ralf Wohlleben auf, allesamt einschlägig bekannte Szeneanwälte. Mal beantragten sie, ein NPD-naher Historiker solle vor Gericht über den Tod des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß sprechen, dann wollten sie von einem Demografie-Experten den angeblichen „Volkstod“ der Deutschen durch Einwanderung erklären lassen. In ihren Plädoyers zitierten sie den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß und Reichsmarschall Hermann Göring, dozierten über den „rein biologischen Begriff“ Rasse, über Volk und Sprache und verlasen unzählige Zitate, in denen Hitler und der Nationalsozialismus teils verherrlicht, teils verharmlost wurde.
Sind wir manipuliert worden?
Indizienprozesse, noch dazu bei Gewaltverbrechen, gehören gemeinhin zu den interessanten und populären Veranstaltungen in Gerichten. Angeklagte bestreiten vehement ihre Schuld, und die Ankläger müssen versuchen, sie mit einer sorgfältig konstruierten Indizienkette zu widerlegen. Ob das gelingen wird, ist vorher kaum absehbar, daraus erwächst die Spannung solcher Verfahren. Im Münchner NSU-Prozess jedoch war diese Spannung über weite Strecken der inzwischen 435 Verhandlungstage kaum vorhanden. Was vor allem daran lag, dass von Beginn an, bis auf die Verteidiger, niemand wirklich Zweifel äußerte an der Korrektheit der Anklagevorwürfe. Weil tatsächlich alles gegen Zschäpe und ihre vier Mitangeklagten zu sprechen schien, pfiffen Medien, Politiker und die Öffentlichkeit auf die Unschuldsvermutung, die in der gesellschaftsübergreifenden Empörung über die monströse Verbrechensserie zudem politisch nicht opportun gewesen wäre.
Haben wir es uns damit zu leicht gemacht? Hätten wir viel früher und viel lauter unsere Zweifel äußern sollen an der voreiligen Festlegung auf die naheliegende, aber einseitige These vom Tätertrio? Haben wir uns manipulieren lassen von politischen Interessenträgern, die den offenbar tatsächlich existierenden nationalsozialistischen Untergrund in unserem Land verleugnen wollen? Die Antwort lautet dreimal: Ja.
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Nur einmal Ja und zwei Mal Nein, aber das darf Förster nicht realisieren, sonst stürzt seine heile Antifawelt ein.