Post by Admin on Jan 27, 2018 6:55:15 GMT 1
PLA-Sachsen#26 — vor 2 Tagen
S. g. mr_supersonic (Beitrag Nr. 24)!
Man braucht diesen Prozeß nicht extra zu diskreditieren. Er diskreditiert sich selbst zur Genüge oder, besser gesagt: Gericht und Anklagebehörde sorgen dafür.
So hat das Gericht beispielsweise zugelassen – oder zusammen mit der Bundesanwaltschaft selbst eingefädelt??? -, daß die damals schon zwei Jahre lang mit der Zschäpe-Verteidigung betrauten Pflichtverteidiger Sturm, Stahl und Heer im Endeffekt beiseite geschoben und von kooperationswilligen neuen Anwälten ersetzt wurden. Mutmaßlicher Grund: Die „Altverteidiger“ weigerten sich, in eine Aussage Zschäpes einzuwilligen. Aus meiner Sicht wollten sie mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit insbesondere nicht einer Aussage zustimmen, die die in jeder Hinsicht unbewiesene Täterhypothese der Bundesanwaltschaft gleichsam bestätige.
Denn diese unbewiesene Täterhypothese ist ja die EINZIGE Grundlage für die Anklage gegen die Mandantin Zschäpe wegen der zehn „NSU“-Morde. Das kann nicht oft genug wiederholt werden, zumal es m.E. in der Berichterstattung der Mainstreammedien so gut (schlecht) wie vollständig unterschlagen wird. Ja, es wird sogar von den sonst kritischen investigativen Journalisten etc. weitgehend verdrängt, weil anscheinend niemand von diesen sich leisten kann, den politisch bedeutsamen Schwerpunkt „Neonazimorde“ in Frage zu stellen. Genau dies würde aber m.E. mit einer Thematisierung von einer etwaigen Beteiligung staatlicher Stellen ganz zwangsläufig einhergehen. Und niemand kann m.E. guten Gewissens leugnen, daß es für die Annahme einer solchen Beteiligung extrem viele Anhaltspunkte gibt.
Das Allerbedenklichste in diesem Zusammenhang ist der Umstand, daß kein Strafverteidiger den äußerst naheliegenden Antrag auf Erhebung von (sich reichlich anbietenden) Beweisansätzen für völlig andere Täterszenarien als die, von der Bundesanwaltschaft beschriebenen gestellt hat. Denn durch derartige Beweisanträge wäre der Prozeß möglicherweise schon längst eingestellt worden.
Immerhin waren die „Altverteidiger“ nicht bereit, Zschäpe aussagen zu lassen. Man kann darüber spekulieren, ob dies Teil eines „Deals“ gewesen sei, an dem die „Altverteidiger“ hartnäckig festgehalten hätten. Tatsache ist jedenfalls aus meiner Sicht, daß im Zuge des Prozesses eine formelle Bestätigung der immer brüchigeren BWA-Täterhypothese durch Beate Zschäpe für die Anklagebehörde immer wichtiger geworden sein dürfte – und auch für das Gericht, hinsichtlich der Revisionsfestigkeit eines etwaigen Schuldspruchs und der entsprechenden Strafzumessung.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst bemerkenswert, daß der „Altverteidiger“ Wolfgang Heer in einer Verhandlungspause am 11.11.2015 – offenbar in seiner Aufregung über die Zulassung neuer Strafverteidiger für Beate Zschäpe – den versammelten Prozeßbeobachtern folgendes erklärte (indirektes Zitat aus der „Südwestpresse“): die drei [„Altverteidiger“] seien „nicht eingebunden in strategische Abstimmungen“. Dass auch Götzl ihnen nichts gesagt hat über die monatelangen Geheimabsprachen mit Grasel über eine Aussage, hält Heer für eine „Respektlosigkeit“. Die Alt-Verteidiger seien hier nur „faktisch vom Vorsitzenden kaltgestellt“, wie er in der Pause weiter erklärt.
www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/chaos-im-nsu-prozess-11837682.html
Ein Dementi dieser Aussagen oder überhaupt eine Stellungnahme dazu hat es m.W. bis dato weder vom Gericht noch von der Bundesanwaltschaft gegeben.
Insofern erübrigt sich m.E. ein Kommentar hierzu meinerseits. Denn ich denke, daß jeder, der die offen zugänglichen, wenn auch z.T. mehr oder weniger gut „versteckten“, Hintergründe kennt und überhaupt zur Reflexion fähig ist, seine eigenen Schlußfolgerungen ziehen kann – und auch wird … sofern er es denn will, versteht sich.
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2018/01/24/medienlog-wohlleben-beweisantrag-nsu/?sort=asc&comments_page=3#comment-423968
guter mann.
S. g. mr_supersonic (Beitrag Nr. 24)!
Man braucht diesen Prozeß nicht extra zu diskreditieren. Er diskreditiert sich selbst zur Genüge oder, besser gesagt: Gericht und Anklagebehörde sorgen dafür.
So hat das Gericht beispielsweise zugelassen – oder zusammen mit der Bundesanwaltschaft selbst eingefädelt??? -, daß die damals schon zwei Jahre lang mit der Zschäpe-Verteidigung betrauten Pflichtverteidiger Sturm, Stahl und Heer im Endeffekt beiseite geschoben und von kooperationswilligen neuen Anwälten ersetzt wurden. Mutmaßlicher Grund: Die „Altverteidiger“ weigerten sich, in eine Aussage Zschäpes einzuwilligen. Aus meiner Sicht wollten sie mit an Gewißheit grenzender Wahrscheinlichkeit insbesondere nicht einer Aussage zustimmen, die die in jeder Hinsicht unbewiesene Täterhypothese der Bundesanwaltschaft gleichsam bestätige.
Denn diese unbewiesene Täterhypothese ist ja die EINZIGE Grundlage für die Anklage gegen die Mandantin Zschäpe wegen der zehn „NSU“-Morde. Das kann nicht oft genug wiederholt werden, zumal es m.E. in der Berichterstattung der Mainstreammedien so gut (schlecht) wie vollständig unterschlagen wird. Ja, es wird sogar von den sonst kritischen investigativen Journalisten etc. weitgehend verdrängt, weil anscheinend niemand von diesen sich leisten kann, den politisch bedeutsamen Schwerpunkt „Neonazimorde“ in Frage zu stellen. Genau dies würde aber m.E. mit einer Thematisierung von einer etwaigen Beteiligung staatlicher Stellen ganz zwangsläufig einhergehen. Und niemand kann m.E. guten Gewissens leugnen, daß es für die Annahme einer solchen Beteiligung extrem viele Anhaltspunkte gibt.
Das Allerbedenklichste in diesem Zusammenhang ist der Umstand, daß kein Strafverteidiger den äußerst naheliegenden Antrag auf Erhebung von (sich reichlich anbietenden) Beweisansätzen für völlig andere Täterszenarien als die, von der Bundesanwaltschaft beschriebenen gestellt hat. Denn durch derartige Beweisanträge wäre der Prozeß möglicherweise schon längst eingestellt worden.
Immerhin waren die „Altverteidiger“ nicht bereit, Zschäpe aussagen zu lassen. Man kann darüber spekulieren, ob dies Teil eines „Deals“ gewesen sei, an dem die „Altverteidiger“ hartnäckig festgehalten hätten. Tatsache ist jedenfalls aus meiner Sicht, daß im Zuge des Prozesses eine formelle Bestätigung der immer brüchigeren BWA-Täterhypothese durch Beate Zschäpe für die Anklagebehörde immer wichtiger geworden sein dürfte – und auch für das Gericht, hinsichtlich der Revisionsfestigkeit eines etwaigen Schuldspruchs und der entsprechenden Strafzumessung.
Vor diesem Hintergrund ist es äußerst bemerkenswert, daß der „Altverteidiger“ Wolfgang Heer in einer Verhandlungspause am 11.11.2015 – offenbar in seiner Aufregung über die Zulassung neuer Strafverteidiger für Beate Zschäpe – den versammelten Prozeßbeobachtern folgendes erklärte (indirektes Zitat aus der „Südwestpresse“): die drei [„Altverteidiger“] seien „nicht eingebunden in strategische Abstimmungen“. Dass auch Götzl ihnen nichts gesagt hat über die monatelangen Geheimabsprachen mit Grasel über eine Aussage, hält Heer für eine „Respektlosigkeit“. Die Alt-Verteidiger seien hier nur „faktisch vom Vorsitzenden kaltgestellt“, wie er in der Pause weiter erklärt.
www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/chaos-im-nsu-prozess-11837682.html
Ein Dementi dieser Aussagen oder überhaupt eine Stellungnahme dazu hat es m.W. bis dato weder vom Gericht noch von der Bundesanwaltschaft gegeben.
Insofern erübrigt sich m.E. ein Kommentar hierzu meinerseits. Denn ich denke, daß jeder, der die offen zugänglichen, wenn auch z.T. mehr oder weniger gut „versteckten“, Hintergründe kennt und überhaupt zur Reflexion fähig ist, seine eigenen Schlußfolgerungen ziehen kann – und auch wird … sofern er es denn will, versteht sich.
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2018/01/24/medienlog-wohlleben-beweisantrag-nsu/?sort=asc&comments_page=3#comment-423968
guter mann.