Die schützende Hand
Ein Polit-Thriller zeigt eine Realität, die schwer auszuhalten ist.
von Wolf Wetzel
Am Montag, den 6. November 2017 wurde im ZDF der Krimi „Die schützende Hand“ ausgestrahlt. Er basiert auf dem gleichnamigen Roman von Wolfgang Schorlau. Es geht um den NSU-Komplex und dorthin schickt der Autor seinen Privatdetektiv Dengler. Dieser bekommt einen gut bezahlten Auftrag, die Todesumstände von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zu recherchieren, die offiziellen Angaben zufolge am 4. November 2011 in einem Campingwagen in Eisenach-Stregda, „einvernehmlich Selbstmord“ begangen haben sollen. Auch wenn die Auftraggeberin bis zum Schluss anonym bleibt, stürzt sich der Privatdetektiv ins Dickicht der Beweise, Indizien und Spuren.
Die Filmbesprechung in der Frankfurter Rundschau/FR bemüht sich extrem und erfolgreich, den Kern dieser Romanverfilmung unberührt zu lassen. Man findet den Krimi „genreüblich“ mit „traditionellen Thriller-Einsprengseln“. Klar, das Thema ist wirklich wichtig, der Film ist auch recht ordentlich gemacht, aber mehr als gute Unterhaltung soll es nicht sein.
Die FR und andere Medien wissen es besser, gerade auch, was die Brisanz dieses Polit-Thrillers ausmacht.
Im Film ist es die Hackerin Olga, die sich im Auftrag des Privatdetektivs Zugang zum BKA-Computer verschafft. Mehr als genug Material, um den offiziellen Tathergang in Eisenach-Stregda zu hinterfragen.
In Wirklichkeit hatte Wolfgang Schorlau dieselben Quellen, wie alle anderen auch, die sich mit dem NSU-Komplex beschäftigten. Denn im Gegensatz zu vielen anderen NSU-Tatorten finden sich zahlreiche Ermittlungsakten zu Eisenach-Stregda im „Netz“ – für jeden frei verfügbar.
Man kann recht sicher davon ausgehen, dass diese Akten aus „Kameradenkreisen“ öffentlich gemacht wurden. Anfangs tauchte ein „Fatalist“ auf, später war es eine „NSU-Arbeitsgruppe“, die mit diesen Akten(-auszügen) arbeiteten. Deren Intension ist nicht sonderlich überraschend: Sie wollen anhand der Aktenlage und eigener Recherchen nachweisen, dass sich in jedem Campingwagen nicht die zwei Nazi-„Kameraden“ das Leben genommen haben. Für sie handelte es sich um Mord.Das ändert nichts an dem Bestand der Akten, an der Fülle der Dokumente, auch wenn unklar ist, wie selektiv die Veröffentlichung vorgenommen wurde. Wolfgang Schorlau konnte nicht nur auf diese „Beweismittel“ zurückgreifen, die einem normalerweise nicht zur Verfügung stehen. Auch die Untersuchungsarbeit des parlamentarischen Untersuchungsausschusses/PUA in Thüringen brachte einiges ans Licht, was die Ermittlungsarbeit der Polizei am Tatort Eisenach angeht, was auch der FR-Redakteurin aufstößt:
„Die Leichen von Mundlos und Böhnhardt wurden an diesem Tag in einem Wohnmobil in Eisenach-Stregda gefunden, aber vieles will nicht zusammenpassen: Unwahrscheinliche Zeiträume, verhinderte Leichenschau, verschwundene Fotodateien und Gehirnteile, bizarre Kugelflugbahnen, fehlende Fingerabdrücke, Lagerung des Wohnmobils an einem frei zugänglichen Ort.“
An diesem Punkt angelangt, bleibt die Redakteurin wie an einer roten Ampel stehen und kommt noch vor der Grünphase zum Fazit: „Nichts Genaues weiß man natürlich trotzdem nicht.“
Aber genau das wird weder dem Autoren Wolfgang Schorlau, noch dem Film gerecht. Und das weiß die FR-Redakteurin: Das Material, dass Wolfgang Schorlau zur Verfügung hatte, die kleine Auswahl, die im Film präsentiert wird, belegt, dass die offizielle Selbstmordversion von vielen/m gedeckt wird – am aller wenigsten von den noch zugänglichen Fakten.
Mehr noch: Genau diese doch recht umfangreichen Fakten machen einen anderen Geschehensablauf viel plausibler. Nicht umsonst stattet Schorlau seinen Privatdetektiv im Leben davor als BKA-Zielfahnder aus.
Auch in einem solchen Ermittlungsverfahren geht es nicht um die Wahrheit, sondern um die Rekonstruktion verschiedener und möglicher Geschehensabläufe. Genau dies würden Ermittler tun, wenn sie tatsächlich „in alle Richtungen“ ermitteln. Wer die Fakten kennt, die Schorlau im Buch verarbeitet und zum Teil dokumentiert hat, wer andere Recherchen hinzuzieht, wird ganz nüchtern zu dem Schluss kommen, dass die Beweislage ein Selbstmordgeschehen nicht abbildet. Mehr noch: Die Beweismittel, die noch zur Verfügung stehen, machen ein Mordgeschehen plausibel.
Unter ganz normalen Umständen würde die polizeiliche Ermittlungsarbeit also zu dem Ergebnis kommen, dass es sich in Eisenach-Stregda 2011 um ein Mordgeschehen handelte.
Aus diesen Gründen bezieht Schorlau im Nachwort seines Romans eine sehr klare Position:
„Dieses Buch ist eine literarische Ermittlung in einem realen Kriminalfall. Und ich fürchte, es ist die Ermittlung eines Staatsverbrechens.“
Ich glaube nicht, dass es der undurchsichtigen, dünnen und widersprüchlichen Faktenlage geschuldet ist, dass das Wort „Staatsverbrechen“ als mögliche Erklärung im Film auf gar keinen Fall fallen darf. Es geht nicht um die faire Würdigung der Beweislage, sondern um Fragen, die dann gestellt und wenn möglich beantwortet werden müssen:
Welche Gründe könnte es geben, dass der/die Mörder gedeckt und beschützt werden?
Und wohin würden die Spuren des/der Mörder führen? Weisen die Spuren über das NSU-Netzwerk hinaus?
Pulp Fiction
Ein Streifenwagen stößt am 4. November 2011 auf einen abgestellten Campingwagen in Eisenach-Stregda. Die Insassen sind mit acht Waffen ausgerüstet: Dazu zählen Revolver, eine Maschinenpistole, eine Pumpgun und eine Handgranate. Sie erkennen die hoffnungslose Situation sofort. Es findet eine „spontane Deradikalisierung“ (Kriminologe und Experte für Rechtsextremismus, Bernd Wagner) statt. Die Insassen entziehen sich der aussichtslosen Lage durch „gemeinschaftlichen Selbstmord“. Der Campingwagen geht in Flammen auf. Die Feuerwehr wird gerufen und löscht. Im Inneren werden zwei Leichen entdeckt. Bereits am nächsten Tag verkündet die Polizei, dass es sich bei den Toten um Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos handele. Nicht viel später erfährt die Öffentlichkeit, dass die beiden Toten Mitglieder einer neonazistischen Terrorgruppe seien, die sich NSU nennt und von der keine deutsche Behörde bis dahin etwas gewusst haben will.
Auch die Ermittlungsergebnisse der Polizei können sich sehen lassen: Demnach soll Uwe Mundlos zuerst seinen „Kameraden“ umgebracht, dann den Campingwagen angezündet haben, um sich wenig später selbst zu töten – mit einer Pumpgun, die man mit den beiden dazugehörigen Patronenhülsen auf dem Boden fand. Was dreizehn Jahre ein einziges Rätsel war, wurde innerhalb weniger Tage „aufgeklärt“. Alles was man dazu brauchte, befand sich ganz ordentlich und meist unversehrt in besagtem ausgebrannten Campingwagen. Was will man gegen einen solch sagenhaften Glücksfall einwenden?
Diese Version wird bis heute aufrechterhalten. Zeugen für diesen Tathergang und für die im Campingwagen gefundenen Gegenstände gibt es nicht. Alles stützt sich einzig und allein auf die Auswertung von Spuren.
An dieser Version zweifelte auch kaum jemand. Die allermeisten Medien rührten diesen „Selbstmord“ nicht an. Die Zweifel, die an vielen anderen Tatorten (die dem NSU zugeordnet werden) geäußert wurden, machten hier einen großen Bogen.
Das war und ist in antifaschistischen Zusammenhängen, in der Linken, nicht viel anders. Niemand wollte ausgerechnet dort seine Skepsis gegenüber dem Aufklärungswillen der Polizei und Justiz festmachen.
Zu einem ganz kleinen Teil war und ist das verständlich, denn jeder Zweifel an der Selbstmordversion wäre Wasser auf den Mühlen derer, die den NSU für ein „Staatskonstrukt“ halten, wie die
Zeitschrift von Elsässer „Compact“ und die sehr rührigen Internet-Auftritte von „Fatalist“, „arbeitskreis ns.u.“ bis „nsu-leaks“. Nationalistische und neonazistische Kreise, die dreizehn Jahre lang die Ideologie, die Konzeption vom „führerlosen Widerstand“, die Terrorstrategie von „Blood & Honour“ und „combat 18“ propagierten und begrüßten.Die Feuerwehr und die rechtswidrige Beschlagnahmung von Beweismitteln
Kurz nach Ausbrechen des Brandes im Campingwagen wurde die Feuerwehr alarmiert. Nach Beendigung der Löscharbeiten machte ein Feuerwehrmann wie üblich zu Dokumentationszwecken Fotos vom Inneren des Campingwagens. Wenig später traf Michael Menzel, damaliger Leiter der für Eisenach zuständigen Polizeidirektion Gotha, ein:
„Seine erste Amtshandlung am Tatort war (…), die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes zu beschlagnahmen. (…) Menzel begründete sein Handeln damit, dass er eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollte. Ob die Speicherkarte je zurückgegeben wurde, konnte er nicht sagen. Auch hatte er keine Erklärung dafür, warum diese Fotos offenbar nicht in den Ermittlungsakten auftauchen. Tatsächlich sind die Aufnahmen des Tatorts bis heute verschwunden.“ (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)
Wie kommt der spätere Chef der SOKO „Capron“ dazu, die Arbeit der Feuerwehr zu behindern und Beweismittel zu beschlagnahmen? Wusste der SOKO-Chef bereits zu diesem Zeitpunkt mehr? Warum beschlagnahmte er Fotos, wozu er nicht die geringsten Befugnisse hatte? Was war auf den Fotos zu sehen, was nicht in die Ermittlungsakten gelangen sollte?
Die Begründung, er habe eine Veröffentlichung der Fotos verhindern wollen, ist in doppeltem Sinne haltlos: Zum einen veröffentlicht die Feuerwehr grundsätzlich keine Fotos, die die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzen könnten. Zum anderen erklärt diese rechtswidrige Beschlagnahmung nicht, warum die Speicherkarte mit der (erzwungenen) Rückgabe gelöscht wurde.
Der Grund für die Beschlagnahmung und Vernichtung von Beweismitteln ist ein ganz anderer: Die Fotos der Feuerwehr weichen auf gravierende Weise von den Fotos ab, die anschließend als „Tatortfotos“ ausgegeben wurden.
Dies bestätigten Feuerwehrleute, die als Zeugen im Thüringer NSU-Ausschuss vernommen wurden. Zwei ganz entscheidende Aussagen machten sie dort:
1. Die Waffen, die man später sichergestellt haben will, haben die Feuerwehrleute nicht gesehen – Waffen die „auf Tisch, Herd und Sitzecke” (stern.de vom 8.12.2015) gelegen haben sollen.
2. Insgesamt vier Feuerwehrmänner, einschließlich des Mannes, der die Fotos im Wageninneren gemacht hatte, sagten „übereinstimmend aus, sie hätten die Beine und Füße einer Person gesehen, die ihrer Beschreibung nach auf dem Rücken gelegen haben muss. Dabei handelte es sich offenbar um die Leiche von Böhnhardt. Auf den Tatortfotos der Polizei hingegen liegt Böhnhardt auf dem Bauch im Gang des Fahrzeugs.“ (Wie starb der NSU? freitag.de vom 27.8.2015)
Geht man davon aus, dass die Erinnerungen der Feuerwehrleute richtig sind, versteht man, warum die Fotos, die dies bestätigen könnten, vernichtet wurden. Beides zusammen würde belegen, dass der behauptete Tathergang konstruiert ist, dass der Tatort (nach Abtransport des Campingwagens) manipuliert wurde.
Der Todeszeitpunkt
Die unverzügliche Bestimmung des Todeszeitpunktes ist von hervorragender Bedeutung. Deshalb schreibt zum Beispiel die Zeitschrift für Allgemeinmedizin zur Bestimmung des Todeszeitpunktes: „Die Leichenschau ist unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) vorzunehmen.“
Das gilt ganz besonders bei Verdacht einer gewaltsamen Todesursache: „Die Bedeutung der Todeszeitbestimmung in der rechtsmedizinischen Praxis liegt vor allem in der Begutachtung von Tötungsdelikten. Denn bei Tötungsdelikten entspricht der Todeszeitpunkt dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt. Dessen Kenntnis ist bereits während der laufenden Ermittlungen essentiell für die Überprüfung von Alibiangaben Verdächtiger und während einer späteren Gerichtsverhandlung wichtig für die Tatrekonstruktion.“
Diese erhellenden Sätze findet man auf der Webseite des Universitätsklinikum Jena, für die auch Prof. Dr. med. G. Mall arbeitet. Sie ist dort Leiterin der Gerichtsmedizin.
Prof. Dr. med. G. Mall wurde am 4. November 2011 als Gerichtsmedizinerin zum Tatort in Eisenach-Stregda gerufen, wo sie gegen 13 Uhr mit weiteren Kollegen eintraf. Jetzt hätte sie das tun müssen, was eingangs beschrieben wurde. Genau das tat sie nicht. Ohne eine Todeszeitpunktbestimmung vor Ort vorzunehmen, wurde sie weggeschickt. Dass damit bedeutsame gerichtsmedizinische Untersuchungen unterblieben sind, hätte sie – mit einiger Zivilcourage – sagen können. Stattdessen hinterging sie ihr eigenes Wissen und erklärte ihre Untätigkeit gegenüber dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Thüringen damit, „dass wir als Rechtsmedizin da nichts hätten weiter tun können“. (Thomas Moser, telepolis vom 31. August 2015). Wenn sie ihre eigene Webseite lesen würde, wüßte sie, dass genaus das nicht stimmt.
Wer dafür noch Humor aufbringen will, kann auch dies als einen Akt spontaner Deprofessionalisierung bezeichnen.
Der angebliche Todeszeitpunkt wurde von der Polizei „bestimmt“: 12.05 Uhr. Erst einen Tag später wurden die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt durch die Gerichtsmedizin untersucht. Die Leiterin der Jenaer Rechtsmedizin, Prof. Dr. med. G. Mall fasste das Ergebnis vor dem Thüringer PUA am 3.März 2016 wenig überraschend so zusammen: Der genaue Todeszeitpunkt von Mundlos und Böhnhardt sei nicht zu bestimmen gewesen.
Damit bleibt mit Vorsatz etwas offen, was eine Todeszeitpunktbestimmung vor Ort hätte weitgehend ausschließen können: Waren die beiden NSU-Mitglieder schon vor 12:05 Uhr tot?
Damit unterblieb auch ein weiteres wichtiges Untersuchungsfeld der Gerichtsmedizin: Die Dokumentation und Auswertung von Blutspurenmustern rund um die Toten. Dazu schreibt das Universitätsklinikum Jena treffend: „Blutspurenmusteranalyse bezeichnet die Erfassung, Beschreibung, Dokumentation und Interpretation einzelner Blutspuren oder deren Muster. Sie liefert einen wichtigen Beitrag zur Rekonstruktion von Tatabläufen sowohl bei Körperverletzungs- als auch bei Tötungsdelikten. (…) Die Blutspurenmusteranalyse erfolgt in der Regel im Rahmen der Besichtigung des Geschehensortes.“
Nur vor Ort kann die Gerichtsmedizin unter anderem recht sicher bestimmen, ob das Auffinden der Toten mit dem Tatort identisch ist, ob sich – wie in diesem Fall – die tödlichen Ereignisse im Campingwagen abgespielt hatten oder wenn ja, wie dies mit den vorgefundenen Blutbildern gestützt werden kann. Nichts dergleichen geschah.
Der Abschleppwagen. Die völlige Zerstörung eines Tatorts
„Schon eine Stunde nach seiner Ankunft am Tatort hatte Menzel (…) den Abtransport des Fahrzeugs in eine Garagenhalle angeordnet. Er begründete dies damit, dass man nur so ordnungsgemäß hätte die Leichen bergen und die Spuren im Wagen sichern können. Allerdings gab es beim Abtransport eine Panne – das Wohnmobil wurde über eine 20 Grad geneigte Rampe auf das Abschleppfahrzeug gezogen, so dass es im Innern zu einer völligen Zerstörung der ursprünglichen Spurenlage gekommen sein dürfte.“ (Andreas Förster/Berliner Zeitung.de vom 31.3.2014)
Was als ordnungsgemäß bezeichnet wird, verstieß gegen alle Regeln der Tatort- und Beweissicherung.
Wenn so gut wie nichts mehr an seinem Platz ist, kann ein Tathergang nicht mehr rekonstruiert, ein Beweismittel nicht mehr valide ausgewertet werden. Alles, was dann folgt, ist und kann nur ein Ergebnis eines manipulierten Tatortes sein. Jede Schlussfolgerung daraus ist also wertlos.
Die Pumpgun und die beiden Patronenhülsen
Mit einer Langwaffe, einer Pumpgun sollen die beiden tödlichen Schüsse abgegeben worden sein. Tatsächlich fand man auch die dazu passenden zwei Hülsen: „Die beiden ausgeworfenen Patronenhülsen der Marke Brenneke waren jeweils 70 Millimeter lang. Polizisten fanden sie direkt neben den Leichen.“ (Fokus-Magazin, Nr. 38/2012)
Die Pumpgun ist ein Repetiergewehr. Die Hülsen werden erst ausgeworfen, wenn nachgeladen wird. Dass Uwe Mundlos nachlädt, nachdem er seinen „Kameraden“ umgebracht hat, ist nachvollziehbar. Die leere Patronenhülse wird ausgeworfen, eine neue wird geladen. Dass Uwe Mundlos ein weiteres Mal nachlädt, nachdem er sich selbst umgebracht hat, ist auszuschließen. Selbst tote Neonazis können nicht nachladen.
Für die zweite Hülse kann es nur eine logische Erklärung geben: Es kann nur jemand nachladen, der noch lebt.
Offensichtlich ahnten die Ermittler, dass diese Version der Ereignisse ohne zusätzliche Abpolsterungen nicht aufrechtzuerhalten ist. Als der damalige SOKO-Chef Menzel als Zeuge vor dem Thüringer Untersuchungsausschuss geladen war, brachte er einen frischen Beleg für die sich selbst nachladende Pumpgun mit: „Die Tatsache, dass die Pumpgun, mit der sich Mundlos tötete, eine weitere Patronenhülse ausgeworfen hatte, was eigentlich erst beim Nachladen der Waffe geschieht, erklärte Menzel mit einem möglichen Fall der Waffe und deren Stauchung nach der Abgabe des letzten Schusses. Menzel berichtete von Versuchen der Ermittler mit einer baugleichen Pumpgun. Diese hätten ergeben, dass sich das Munitionsfach nach dem Abschuss automatisch öffne, und die verbrauchte Patronenhülse dann im offenen Schacht nur noch an einem Ende durch eine halb offene Haltevorrichtung verwahrt werde. Eigentlich werde die Vorrichtung erst beim Nachladen entriegelt und damit vollständig geöffnet. Durch ein Stauchen der Pumpgun etwa durch den Aufprall auf dem Boden könne die verbrauchte Munition also auch ohne Nachladen aus dem Schacht gefallen sein.“ (FAZ vom 2.4.2014)
Diesen Erklärungsversuch für eine sich selbst nachladende Pumpgun hat ein Mitglied im Schützenverein zu folgender Bemerkung veranlasst:
„Wir haben uns gestern im Schützenverein über die Lachnummer, die Pumpgun hat sich selbst geladen, unterhalten. Wenn man davon ausgeht, dass bei der betreffenden Pumpgun eine Munitionszufuhr über ein Röhrenmagazin erfolgt, die sich unter dem Lauf befindet, muss der Schütze zum Laden der Waffe den Vorderschaft zurückziehen, der Verschluss wird sodann geöffnet, der Schlaghahn gespannt und eine eventuell vorhandene leere Hülse ausgeworfen. Anschließend wird der Vorderschaft nach vorne bewegt, um eine neue Patrone ins Patronenlager zu laden und den Verschluss zu schließen. Allerdings ist der Vorderschaft mit einer Feder versehen, die kraftmäßig so ausgelegt ist, dass durch die Kräfte, die beim Aufprallen der Pumpgun auf den Boden entstehen, nicht der Ladevorgang ausgelöst werden kann.“ (FAZ-Kommentar vom 2.4.2014)
Das Fehlen von Spuren an der Tatwaffe
Auf der verwendeten Waffe für den Selbstmord, einer Pumpgun, wurden keine Fingerabdrücke gefunden. Dasselbe trifft für die gefundenen Patronenhülsen zu. Auch dort fand man keinerlei Spuren. All das ist nachvollziehbar, wenn der/die Täter Handschuhe getragen haben. Uwe Mundlos soll nach offizieller Lesart die Pumpgun bedient haben. Dann müsste er Handschuhe getragen haben. Genau das ist nicht der Fall. Und genau das kann man auf den Bildern in den Ermittlungsakten eindeutig erkennen. Wer immer die Tatwaffe benutzt hat, er heißt nicht Uwe Mundlos.
Das gerichtsmedizinische Gutachten und die fehlenden Rußpartikel in der Lunge des toten NSU-Mitgliedes Uwe Mundlos
Bis zum heutigen Tag behaupten die Ermittler, dass sie für ihre Selbstmordthese ein überragendes Beweismittel in der Hand halten. Demnach soll sich Uwe Mundlos selbst getötet haben, nachdem er den Campingwagen in Brand gesteckt hatte: „Dies belege die Tatsache, dass bei der Obduktion nur in der Lunge von Mundlos Rußpartikel des Feuers gefunden wurden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Montag (also am 21. November 2011) in Berlin.“ (FAZ vom 21.11.2011)
Es hat ganze zweieinhalb Jahre gedauert, bis diese präsidiale Lüge aufflog. Erst im März 2014 wurde dem Thüringer Untersuchungsausschuss der Bericht der Jenaer Gerichtsmedizin vorgelegt, die die beiden Leichen untersucht hatte: „Die Obduktionsberichte der Gerichtsmedizin Jena führen (…) aus, dass keine Spuren von Ruß oder Raucheinatmung in den Lungen feststellbar gewesen seien.“ (FAZ vom 2.4.2014)
Was sich erst einmal vernachlässigbar anhört, ist von enormer Brisanz, die auch die Untersuchungsausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) mit großer Vorsicht zum Ausdruck brachte: „Damit ist es sehr zweifelhaft, dass Mundlos erst das Wohnmobil angezündet hat und sich dann erschossen hat.“ Mit diesem Bericht verliert die Selbstmordthese ein ganz wesentliches Indiz.
Fazit
Die Ermittlungsschritte, die einen wahrscheinlichen von einem unwahrscheinlichen Geschehensablauf trennen, wurden mit Vorsatz unterlassen.
Für die Selbstmordthese gibt es keinen einzigen belastbaren Beweis. Die gewichtigsten Indizien für einen Selbstmord sind vorgetäuscht beziehungsweise manipuliert worden. Für ein Mordgeschehen hingegen sprechen zahlreiche Indizien, die den „ermittelten“ Tathergang unmöglich machen.
Wenn diese Schlussfolgerung richtig ist, dann ist nicht vieles rätselhaft, sondern sehr plausibel: Es handelt sich um ein Mordgeschehen, das mit der Zerstörung des Tatorts und der Manipulation von Beweismitteln gedeckt werden sollte.
Wenn Ermittlungsbehörden, Bundesanwaltschaft und Gericht dennoch an der Selbstmordversion festhalten, dann machen sie das nicht aufgrund der Faktenlage. Dann liegt die Annahme nahe, dass die Ermittlungen anderer Geschehensabläufe zu Personen und Verwicklungen führen würden, die unter allen Umständen verdeckt bleiben müssen.
Was wäre wenn?
Im Roman und im Film kommt der Privatdetektiv Dengler zu dem Schluss, dass mehr für Mord, als für Selbstmord spricht. Folgen wir also dieser Spur, der auch im Film nur sehr andeutungsvoll gefolgt wird.
Wenn die beiden NSU-Mitglieder ermordet wurden, und dies als Selbstmord getarnt werden sollte, dann müssen zwangsweise viele Spuren, die auf ein Mordgeschehen schließen, unbrauchbar gemacht, beseitigt bzw. nicht berücksichtigt werden. So etwas müsste hinter dem Rücken der ermittelnden Polizisten vor Ort passieren, wenn man vermeiden will, dass zu viele in eine solche Vertuschungstat eingeweiht werden. Wer käme für eine solche stille Regie in Frage, ohne Misstrauen oder gar Kompetenzstreitigkeiten auszulösen?
Es käme nur eine Person in Frage, die Weisungsbefugnisse hat und so auf die normale Polizei- und Tatortarbeit Einfluss nehmen kann: Der Einsatzleiter Michael Menzel, der in der Tat auch überraschend schnell am Tatort eintraf, und als erstes die Kamera der Feuerwehr beschlagnahmte. Er machte aber noch viel mehr, was im Film zum Teil angerissen wurde. Er betrat den Tatort, stocherte im Tatort herum und „kontaminierte“ damit einen Tatort durch seine Spuren und vorgenommenen Veränderungen. Auch die sofort gerufene Gerichtsmedizinerin wurde vom Einsatzleiter weggeschickt, obwohl dies zu einer normalen Spurensicherung dazugehört. Das betrifft nicht nur den Todeszeitpunkt, der dann erst zwei Stunden später ermittelt wurde. Das gilt in gleichem Maße für die Dokumentation der „Blutbilder“, die eine Tat hinterläßt. So hätte unter anderem die Gerichtsmedizinerin feststellen und festhalten können, ob der Campingwagen tatsächlich der Tatort war oder die Leichen möglicherweise dort nur abgelegt worden waren.
Zum Abschluss seiner Tatortvernichtungsarbeit ordnete der Einsatzleiter Menzel schließlich den Abtransport des Campingwagens an, was mit einer circa 20 Grad geneigten Rampe geschehen ist. Damit wurde in Gänze eine Tatortermittlung zunichtegemacht.
Wenn man also grob weiß, was zu einer Tatort- und Spurensicherung notwendig ist, dann kann man in diesem speziellen Fall im Detail belegen, dass genau das Gegenteil gemacht und angeordnet wurde.
Wenn also ein Mord als Selbstmord ausgegeben werden soll, dann hat Einsatzleiter Menzel alle nur erdenklichen Register gezogen, um zu einem manipulierten Ergebnis zu kommen.
Bleiben wir bei dieser „Idealbesetzung“ und fragen uns, was mit dem Einsatzleiter Michael Menzel passiert ist? Wenn es – wie offiziell eingestanden – zu „Pannen“ und widerrechtlichen Anweisungen kam, dann hätte dies zumindest disziplinarrechtliche Konsequenzen haben müssen. Kam es dazu? Nein.
Wenn der Einsatzleiter hingegen alles richtiggemacht hat, dann hätte er sich verdient gemacht. Hat er das? Ja.
Menzel wurde Chef der SOKO „Capron“ und „ist derzeit im Thüringer Innenministerium Referatsleiter Verbrechensbekämpfung“. (thueringer-allgemeine.de vom 18.11.2015)
Viel mehr Anerkennung für „Verdienste“ kann man nicht bekommen.
„Wer an die offizielle Version glaubt, glaubt auch an die Zahnfee.“ (Stern Nr. 14/2016)
Dieses Fazit zog ein Mann, der es wissen dürfte. Er heißt Mario Melzer. Er arbeitete mehr als 20 Jahre im LKA. Seit 1995 gehörte er der „Sonderkommission Rechtsextremismus“ an. Die Angst davor, seiner Berufserfahrung und nicht den Vorgesetzten zu folgen, hat er nicht mehr:
„Anders als andere habe ich nichts zu verlieren. Keine Familie, keine Schulden und spätestens seit meinen ersten Aussagen auch keine Karriere mehr.“
www.rubikon.news/artikel/die-schutzende-hand