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Post by fragezeichen2 on Aug 2, 2017 16:51:41 GMT 1
„These vom abgeschotteten Trio widerlegt“
Anwältin Antonia von der Behrens vertritt im NSU-Prozess die Familie Kubasik. Im FR-Interview spricht sie über die Plädoyers und übt Kritik an der Bundesanwaltschaft. Frau von der Behrens, die Bundesanwaltschaft hat im bisherigen Verlauf ihres Plädoyers dargelegt, warum sie Beate Zschäpe als Mittäterin der NSU-Morde sieht und warum Ralf Wohlleben und Carsten S. als Lieferanten der Ceska-Mordwaffe Beihilfe geleistet haben. Hat Sie das bislang überzeugt?In Bezug auf die reinen Tatbeiträge der in dem Verfahren fünf Angeklagten sind die Darlegungen der Bundesanwaltschaft bisher überzeugend. Auch ich habe nach der Beweisaufnahme keine Zweifel an der Mittäterschaft Beate Zschäpes und den Beihilfe- und Unterstützungshandlungen der anderen Angeklagten. Sobald es jedoch um die Fragen der Einbindung des NSU in die rechte Szene ging, wurde die Bundesanwaltschaft oberflächlich und politisch. Auch eine individuelle Darstellung der Folgen der Mord- und Bombenanschläge für Hinterbliebene und Opfer – wie es in jedem Mordverfahren üblich ist – gab es fast nicht. Es gibt zum Teil scharfe Kritik von Ihnen und Ihren Kollegen an einzelnen Aussagen der Bundesanwaltschaft.Bundesanwalt Diemer bezeichnete alle, die nicht die These vom NSU als abgeschottetem Trio ohne weitere Unterstützer oder Mittäter teilen, als „Irrlichter“ und ihre Äußerungen als „Fliegengesumme“. Oberstaatsanwältin Greger behauptete, einige Nebenklageanwälte hätten ihren Mandanten „die Existenz von Hintermännern an den Tatorten“ versprochen. Das sind Anwürfe ohne jegliche Grundlage. Sie sind damit zugleich Ausdruck der Schwäche der Bundesanwaltschaft. Diese weiß, dass für die informierte Öffentlichkeit die These von dem abgeschotteten Trio längst widerlegt ist. Warum dann die aus Ihrer Sicht ungewöhnliche Attacke der Bundesanwaltschaft auf die Nebenkläger und ihre Anwälte?Der Interessengegensatz zwischen Teilen der Nebenklage und der Bundesanwaltschaft zieht sich schon durch das gesamte Verfahren. Viele Nebenkläger wollen die Rolle der Sicherheitsbehörden und das Netzwerk um den NSU aufklären. Die Bundesanwaltschaft sieht sich dagegen als Hüterin der Interessen der Sicherheitsbehörden. Sie will mit einer schnellen und hohen Verurteilung der Angeklagten das Kapitel NSU schließen. Dafür dürfen es aber nicht mehr Personen gewesen sein, als die Angeklagten und die verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Deswegen unternimmt die Bundesanwaltschaft alles, um die drängenden Fragen der Nebenklage abzubügeln: Welche Personen aus der militanten Naziszene den NSU gerade auch an den Tatorten unterstützten und was die staatlichen Behörden aufgrund der Vielzahl von V-Leuten im engeren Umfeld des NSU von der Existenz und den Taten des NSU wussten. In dem Wissen, dass die offizielle Erzählung durch Teile der Nebenklage angegriffen werden wird, versucht die Bundesanwaltschaft diese schon jetzt zu diffamieren. Nach der Sommerpause plädieren Nebenkläger. Werden Sie sich die Arbeit teilen?
Ja, wir haben eine Reihenfolge festgelegt und einige Kollegen, unter anderem auch ich, stimmen sich auch thematisch untereinander ab. Worauf werden Sie dabei im Vergleich zur Bundesanwaltschaft besonderen Wert legen?Es wird all das zur Sprache kommen, was die Bundesanwaltschaft – bisher – in ihren Plädoyers ausspart. Zentrales Thema wird dabei neben den bereits angesprochenen Punkten auch das durch die – strukturell – rassistischen Ermittlungen der Polizei vor dem 4. November 2011 ausgelöste Leid von Angehörigen der Mordopfer und den Opfern der Bombenanschläge sein. Familienangehörige von sechs der Mordopfer sind übrigens im Verfahren bisher noch gar nicht zu Wort gekommen und werden nun selbst oder über ihre Anwälte hierzu die Möglichkeit dazu haben. www.fr.de/politik/rechtsextremismus/nsu-neonazi/nsu-prozess-these-vom-abgeschotteten-trio-widerlegt-a-1324059
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Post by anmerkung on Aug 2, 2017 20:36:28 GMT 1
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Post by Admin on Aug 3, 2017 4:22:39 GMT 1
Der Aufreger heute im linksfaschistischen Spektrum: München – Die voraussichtlich wohl letzte Sommerpause im NSU-Prozess hat begonnen. Nach vier Jahren neigt sich die Verhandlung um die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihrem Ende entgegen. Es scheint fast so etwas wie Ferienstimmung in der Luft zu liegen an diesem 379. Verhandlungstag im NSU-Prozess, dem fünften Tag des Anklage-Plädoyers. Beate Zschäpe trägt ein rot-orangenes, sommerliches Shirt mit kurzen Ärmeln, ein ungewohnt luftiges Outfit. Rechtsanwalt Wolfgang Stahl erscheint in weißer Hose unter seriösem Jackett. Und vor den Ferien ist auch die Ehefrau des mutmaßlichen Waffenbeschaffers für den „Nationalsozialistischen Untergrund”, Ralf Wohlleben, da. Sie betritt den Saal, nachdem die Fotografen ihn verlassen mussten, schlängelt sich an den Plätzen der Verteidiger vorbei, streichelt ihrem Mann über die Schulter, küsst ihn zur Begrüßung auf den Mund. Wenig später setzt die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer fort – es sind die letzten Stunden vor der Sommerpause. ... www.bild.de/regional/muenchen/nsu-prozess/plaedoyers-nach-sommerpause-52728186.bild.html www.bildblog.de/91932/beate-zschaepe-auf-dem-laufsteg-der-nebensaechlichkeiten/In der Zwischenzeit haben sie wohl auch bei Bild.de gemerkt, wie grässlich es ist, über einen Prozess zu berichten, auf den so viele trauernde Angehörige schauen, und dabei den „BLÜMCHENSCHAL“ und das „LUFTIG ROT-ORANGENE SHIRT“ einer Person hervorzuheben, der die Mittäterschaft in zehn Mordfällen vorgeworfen wird. Dachzeile und Überschrift haben die Bild.de-Mitarbeiter inzwischen geändert (nun: „ERST ENDE AUGUST GEHT ES WEITER — Zschäpes letzter Auftritt vor der Sommerpause“), die einleitende Passage zur „Ferienstimmung“ komplett gestrichen. -- gedöns ist Trumpf.
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Post by anmerkung on Aug 3, 2017 19:07:30 GMT 1
Der letzte Mensch, der auf diesem Planeten dahinscheiden wird, wird ein ausgemachter Dummkopf sein, denn die sterben nie aus. ----- www.rosalux.de/publikation/id/37637/staatsraison-statt-aufklaerung/www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/Analysen/Analysen39_Staatsraison.pdfAndreas Kallert, Vincent Gengnagel Rassismus / Neonazismus - Ungleichheit / Soziale Kämpfe - NSU-Komplex Staatsraison statt Aufklärung Zur Notwendigkeit einer staatskritischen Perspektive auf den NSU-Komplex----- Bis genau hierher ist alles noch belanglos. Wer diesen Artikel allerdings so anfängt ... Seit der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 ...ist exakt auf dem Dummheitslevel, das eine staatskritische Perspektive verhindert, weil er gleich mit den ersten Wörtern den Staat und dessen Räson bestätigt. Gibt es denn bei Rosalux wirklich keinen einzigen Schriftsteller, der wenigstens ein bißchen Grips in der Rübe hat?
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Post by schaf15 on Aug 3, 2017 20:19:29 GMT 1
Das Plädoyer nehme ich mir Mitte nächster Woche noch mal vor. Würde gern, kann aber HIER nicht richtig arbeiten. Halbwahrheiten, Weglassen von Entlastenden ( "Zschäpe" surfte am 04.11. zu Verkehrsunfällen - ohne Erwähnung des Datums 01.11. bzw. 31.10., als noch ein Womo vor der F26 stand), u sw. Einfach zum k...! Diese Widersprüche werden in der Sommerpause behandelt! Versprochen!
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Post by anmerkung on Aug 3, 2017 20:28:23 GMT 1
Teaser von der Startseite. Ommas Kommentar verticken die nur für Geld. ----- Nebenkläger im NSU-Prozess Wie die Sturheit der Opfer-Anwälte dem Rechtsstaat schadetEs gab kein Netzwerk rechtsradikaler Migranten-Mörder. Doch die Nebenkläger im Verfahren gegen Zschäpe behaupten das weiter. Sie bringen damit diesen Mammut-Prozess und unseren Rechtsstaat in Misskredit. Die Überzeugung der Bundesanwaltschaft, nur das Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe habe getötet, ist weit weniger abwegig, als Teile der Nebenklagevertreter glauben machen wollen. Aber sie wird von einigen Anwälten negiert, ja bekämpft, als handle es sich um eine geradezu kriminelle Ausrede der Staatsanwaltschaft zum Zweck der Verdeckung nicht minder verbrecherischen Wirkens der Behörden, die gegen „unbekannte Unterstützer“ der Täter oder gegen – ebenso unbekannte – weitere NSU-Mitglieder nicht ermittelt hätten. ----- Die Überzeugung der Bundesanwaltschaft ist natürlich Blödsinn, aber das tut nichts zur Sache. Da keine Beweise erhoben wurden, kann die Bundesanwaltschaft auch kollektiv Mitglied der Kirche fliegender Spaghettimonster sein. Sie dürfen alles behaupten und von allem überzeugt sein, wenn sie schon gegen §160StPO verstoßen.
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Post by fragezeichen2 on Aug 4, 2017 8:37:53 GMT 1
Die Netzwerk-These der Nebenklage: reine Propaganda? – Das Medienlog vom Freitag, 4. August 2017 Mit einer unpopulären Meinung meldet sich Welt-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu Wort (hinter Paywall): Sie kritisiert die Nebenklageanwälte für ihre These, laut der es unzweifelhaft weitere Mittäter, ja Mitglieder des NSU gegeben haben muss. Mit dieser Ansicht nämlich treten große Teile der Opfervertreter dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft entgegen, demzufolge die Terrorgruppe eine geschlossene Gruppe mit einigen Unterstützern war. Friedrichsen bilanziert das Ergebnis der Beweisaufnahme so: „Es gab kein Netzwerk rechtsradikaler Migranten-Mörder.“ Und Beweise für die Netzwerk-Theorie seien die Nebenklageanwälte schuldig geblieben. Lücken in den Ermittlungen zum NSU-Komplex gingen vor allem auf das Schweigen der Hauptangeklagten Beate Zschäpe zurück. Die betreffenden Nebenklagevertreter seien „Propagandisten“, die ihre Mandanten aus dem Blick verloren hätten: „Unterstützung der Opfer? Kaum Thema bei jener Gruppe von Anwälten, die vor allem eine Bühne zur Diskreditierung des Rechtsstaats sucht.“ Der Nebenklageanwalt Yavuz Narin spricht in der Jungen Welt dagegen von einem Vertrauensverlust gegenüber den Sicherheitsbehörden. Die Bundesanwaltschaft habe die „dogmatische Ausblendung offenkundiger Verstrickungen von V-Personen und Verfassungsschützern“ betrieben. Er äußert den Verdacht, ein „Vertrauensmann“ der Behörden habe sich an der Ausspähung einer Berliner Synagoge beteiligt. blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/08/04/medienlog-trio-these-nebenklage-nsu/
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Post by fragezeichen2 on Aug 4, 2017 11:17:17 GMT 1
»Sorge vor zuviel Aufklärung« Nebenklagevertreter im NSU-Prozess wirft Bundesanwälten Vertuschung vor. V-Mann könnte bei Auswahl von Anschlagszielen geholfen haben. Ein Gespräch mit Yavuz Narin
Interview: Christiane Mudra Die Bundesanwaltschaft sieht in ihrer Beweiswürdigung die Mittäterschaft von Beate Zschäpe und die Beihilfe zu neun Morden durch Ralf Wohlleben und Carsten S. bestätigt. Zugleich verteidigen die Staatsanwälte ihre Theorie einer »isolierten Vereinigung aus drei Personen« und bezeichnen Erkenntnisse zu NSU-Unterstützern an den Tatorten als »Irrlichter«. Wie beurteilen Sie das bisherige Plädoyer im NSU-Verfahren?
In Hinblick auf die angeklagten Personen hat die Bundesanwaltschaft das Nötigste getan. Ihre beiläufigen Äußerungen sind hingegen völlig verfehlt und unangebracht. Zum einen wurde weder Beweis erhoben über Unterstützer und Mittäter, zum anderen war es gerade die Bundesanwaltschaft, die ihre Anklageschrift so eng gefasst und jede darüber hinausgehende Beweiserhebung verhindert hat. Ihre Klientinnen, die Witwe und die Töchter des 2005 in München ermordeten Theodoros Boulgarides, waren bei den Plädoyers anwesend. Wie war ihre Reaktion?
Meine Mandantinnen sind natürlich erleichtert, dass dieses Mammutverfahren nun ein Ende finden soll. Aber auch sie waren irritiert über die unsachlichen Angriffe der Vertreter der Bundesanwaltschaft gegen die Anwälte der Nebenklage. weiter: JungeWelt
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Post by Admin on Aug 4, 2017 12:30:44 GMT 1
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Post by nachdenkerin on Aug 6, 2017 11:55:14 GMT 1
" Höchststrafe für Zschäpe? Vielleicht - vielleicht auch nicht
Von: Redaktion DER FARANG | 05.08.17 MÜNCHEN (dpa) - Bisher hat zwar noch nicht einmal die Anklage ihr Plädoyer im NSU-Prozess beendet. Dennoch gibt es schon jetzt klare Erwartungen an ein Urteil für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Die Regierungsbeauftragte für die NSU-Opfer, Barbara John, sagt beispielsweise, die Hinterbliebenen der Opfer erwarteten die Höchststrafe. Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) müsse sogar die «besondere Schwere der Schuld» feststellen. Schließlich hätten die Opfer allein deshalb sterben müssen, weil sie Ausländer waren. Ob das Gericht am Ende so urteilen wird, ist aber völlig offen. Die Bundesanwaltschaft spricht in Anklage und Plädoyer zwar von voller Mittäterschaft Zschäpes an den zehn Morden, zwei Bombenanschlägen und den Raubüberfällen des «Nationalsozialistischen Untergrunds». «Mittäterin» würde bedeuten, dass Zschäpe dieselbe Verantwortung an den Verbrechen trägt wie die unmittelbaren Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, obwohl sie an keinem der Tatorte dabei gewesen sein soll. Die Frage ist: Folgt das Oberlandesgericht dieser Argumentation - oder bestraft es Zschäpe am Ende «nur» wegen Beihilfe? Verurteilungen wegen Mittäterschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) immer wieder aufgehoben - auch der 3. BGH-Strafsenat, bei dem eine mögliche Revision des NSU-Prozesses landen dürfte. Die Fälle, um die es dabei ging, waren zwar weit weniger monströs als die Serie der NSU-Verbrechen, sie sind in rechtlicher Hinsicht aber in gewisser Weise vergleichbar. Fall 1: Das Landgericht Koblenz verurteilt eine Frau wegen Mittäterschaft an sechs bewaffneten Raubüberfällen. Gemeinsam spähen sie und ihr Partner Tankstellen aus. Die Frau mietet für fünf der Überfälle ein Auto. In drei Fällen chauffiert sie es selber, in den anderen ist sie Beifahrerin. Am Ziel steigt ihr Partner aus und dann mit Geldbeute wieder ein. Beide leben gemeinsam von der Beute. Der BGH kassiert das Urteil im Dezember 2015, mit der Begründung: Die Beteiligung der Frau lasse «weder auf eine Tatherrschaft noch auf einen Willen hierzu schließen» (Aktenzeichen: 3 StR 439/15). Fall 2: Auch hier geht es um Überfälle auf Tankstellen und ein Täter-Pärchen. Auch hier mietet die Frau Autos. Gemeinsam fahren beide zu den Tatorten, wo die Frau jeweils im Auto wartet. Das Landgericht Verden verurteilt die Frau wegen Mittäterschaft. Zu Unrecht, meint im Juli 2016 der BGH (Aktenzeichen: 3 StR 129/16). Fall 3: Ein Mann beteiligt sich daran, Einbrüche und Raubüberfälle zu planen. Er stellt seine Pistole als Tatwaffe zur Verfügung. Mehrere Einbrüche und Überfälle sind erfolgreich. Der Angeklagte ist bei den Taten nicht dabei. Mal bekommt er einen Teil der Beute ab, mal nicht. Das Landgericht Saarbrücken verurteilt ihn im Dezember 2015 wegen Beihilfe – also nicht als Mittäter. Die Anklage legt Revision ein und will ein härteres Urteil wegen Mittäterschaft. Der BGH, diesmal der 5. Strafsenat, lehnt das ab (Aktenzeichen: 5 StR 255/16). Die Begründungen der BGH-Richter lesen sich in allen Fällen ähnlich, teils wortgleich. Der 5. Senat stellte beispielsweise fest: «Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint.» Die Münchner Richter im NSU-Prozess dürften die Entscheidungen des BGH genau kennen, genauso wie Zschäpes drei Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer und Anja Sturm - sie waren an einigen der Fälle beteiligt. Sturm wiederum ließ sich gelegentlich von dem Münchner Rechtsanwalt Andreas Lickleder vertreten, was insofern auffällt, als Lickleder auf Revisionen spezialisiert ist. Manchmal verfolgte er die Verhandlung auch von der Publikumsempore. Natürlich wird auch die Bundesanwaltschaft die BGH-Rechtsprechung kennen. In ihrem Plädoyer leitet sie Zschäpes Mittäterschaft aus der gemeinsamen nazistischen Ideologie ab, hält der Angeklagten Mitarbeit an dem zynischen Paulchen-Panther-Bekennervideo des Terrortrios vor und nennt sie die «Tarnkappe des NSU» – unverzichtbar für Legenden, Tarn-Identitäten, einen sicheren Rückzugsraum, die Verwaltung der Beute aus den Überfällen oder sogar bei der Beschaffung von Waffen. Und am Rande hört man aus Anklagekreisen: Entscheidend sei die Sachlage, nicht aber Gerichtsentscheidungen in anderen Fällen. Was das Gericht tut, das wird bei der Urteilsverkündung in einigen Monaten die spannende Frage sein." der-farang.com/de/pages/hoechststrafe-fuer-zschaepe-vielleicht-vielleicht-auch-nicht
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Post by anmerkung on Aug 7, 2017 7:51:03 GMT 1
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Post by Admin on Aug 7, 2017 11:00:07 GMT 1
7. August 2017 um 9:32 Uhr Höchststrafe für Zschäpe? Das ist nicht sicher – Das Medienlog vom Montag, 7. August 2017 Mit fortschreitender Beweiserhebung und dem Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft scheint vielen Prozessbeobachtern und -beteiligten die Höchststrafe für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe nur noch eine Formsache zu sein. Doch eine Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Mittäterschaft an der Terrorserie ist nicht gesichert, wie eine dpa-Analyse darlegt. Demnach kassierte der Bundesgerichtshof mehrere Urteile und forderte für einen Schuldspruch, dass der Angeklagte „einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat einfügt, dass sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen“ erscheint. Die Bundesanwaltschaft ist der Meinung, dies sei der Fall. Zschäpes Verteidiger könnten in einem Antrag auf Revision die gegenteilige Ansicht vertreten. blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/08/07/medienlog-strafe-zschaepe-revision-nsu/
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Post by anmerkung on Aug 7, 2017 18:18:14 GMT 1
www.transcript-verlag.de/978-3-8376-3709-0/den-nsu-komplex-analysierenPrint 29,99 € 07/2017, 238 Seiten, kart. ISBN 978-3-8376-3709-0 E-Book 26,99 € Juliane Karakayali / Çagri Kahveci / Doris Liebscher / Carl Melchers (Hg.) Den NSU-Komplex analysierenAktuelle Perspektiven aus der Wissenschaft Fünf Jahre nach der Entdeckung des NSU sind die Ereignisse noch immer nicht vollständig aufgeklärt – auch die wissenschaftliche Analyse des NSU-Komplexes hat erst begonnen. Die Beiträge des Bandes stellen Ergebnisse aus aktuellen soziologischen, kulturwissenschaftlichen, linguistischen sowie politik- und rechtswissenschaftlichen Forschungen vor. Etablierte Stimmen wie Mechtild Gomolla und Ulrich K. Preuß sind ebenso vertreten wie neuere Stimmen aus der Rassismus- und Migrationsforschung und dem Recht. Sie präsentieren innovative Konzepte und internationale Perspektiven zur Erforschung zentraler Aspekte des NSU-Komplexes – darunter institutioneller Rassismus, migrantisch situiertes Wissen, Ausnahmezustand und Collusion. Juliane Karakayali (Prof. Dr.) ist Soziologin und lehrt und forscht insbesondere zu Rassismus und Migration an der Evangelischen Hochschule Berlin. Çagri Kahveci (Dr.) ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Goethe-Universität Frankfurt am Main am Fachbereich Gesellschaftswissenschaften, Institut für Soziologie. Doris Liebscher lehrt und forscht an der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Carl Melchers wissenschaftlicher Mitarbeiter am Center for Area Studies der Universität Leipzig, Fakultät Sozialwissenschaften und Philosophie, im Forschungsprojekt »German Legal Traditions on Trial«. Homepage: Juliane Karakayali: www.movements-journal.org
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Post by Admin on Aug 8, 2017 4:16:52 GMT 1
Müller Karl #1 — vor 4 Tagen Wenn es kein rechtsradikales Netzwerk gegeben hat, wer hat dann so vollumfänglich unterstützt? Und wen? Wer war in der Keupstrasse tätig? Die Größenzuordnung der Personen und die Spurenlage an der USBV schließen die Uwes aus, soweit diese nicht mit Fachwissen und einem Reinraum unterstützt worden sind… Von wem stammt die gesicherte Fremd-DNA?Und wenn die Z. sich zur SAche einlässt, warum soll das wahrheitsgemäß erfolgen? Wer wollte dazu beurteilen was wahrheitsgemäß sei? Zur Brandlegung hat die Z. nachweislich wahrheitswidrig berichtet, warum sollen dann andere Aussagen mehr Gewicht haben? PLA-Sachsen #2 — vor 2 Tagen „RECHTSRADIKALES“ NETZWERK? Ein irgendwie authentisches „rechtsradikales“ Netzwerk dürfte in diesem Zusammenhang schon deswegen weitgehend ausgeschlossen sein, weil diejenigen „Rechtsradikalen“, die hier in Frage kommen, m.E. zu einem sehr hohen Prozentsatz direkt vom Verfassungsschutz oder Staatsschutz gesteuert werden, zumindest was die – nicht politisch, aber von den Alltagsfähigkeiten her – einigermaßen ernstzunehmenden, aktivieren Schlüsselfiguren betrifft. Das zeigt sich beim Phänomen „NSU“ besonders deutlich. Das eigentliche Problem liegt aber nach meiner Überzeugung tiefer. Denn das genannte Mißverhältnis hängt m.E. v.a. damit zusammen, daß es nennenswerte Strömungen von wirklich POLITISCH Rechtsradikalen in Deutschland eigentlich nicht gibt, und zwar deswegen nicht, weil deren Themen weitgehend tabuisiert und aus der öffentlichen Debatte verdrängt sind. Damit es auch so bleibt, gibt es aber eben diesen, vom Verfassungsschutz gehegten und gepflegten Sumpf von meist weit jenseits jeder ernsthaften politischen Diskussion verorteten, weitgehend desorientierten und desinformierten, jungen oder „junggebliebenen“ (i.S.v. infantilisierten) Pseudo-Rechtsradikalen. Nach meiner Überzeugung gehörte nicht nur das Trio Mundlos/Böhnhardt/Zschäpe, sondern u.a. auch die ganze aktive Führungsschicht des sogenannten Thüringer Heimatschutzes dazu.
Ich glaube, daß gerade diese Konstellation besonders geeignet ist, jene Art rechtsfreier Räume zu schaffen, die aus meiner Sicht die einzige nachvollziehbare Erklärung für das (nachträglich so bezeichnete) „NSU“-Phänomen sind, an denen m.E. der Verfassungsschutz einen erheblichen Anteil haben dürfte und die durchaus z.B. auch in den Bereich der organisierten Kriminalität hineinreichen können. Letztere steht ja im Zusammenhang mit dem „NSU“ eindeutig im Raum, denn schließlich lief die Fahndung der Polizei jahrelang unter gerade diesem Aspekt. – Nur wegen kompletter Unfähigkeit der eingesetzten Kriminalbeamten? Daran habe ich persönlich zu keinem Zeitpunkt auch nur eine Minute geglaubt! Müller Karl #3 — vor 19 Stunden @ PLA, auch gutgläubige Medienvertreter dürfte mittlerweile die Friktionen im Verfahren realisiert haben. Allerdings geht es doch um die Schuldfeststellung der Z., tatsächlich nicht um die Tatbeteiligung von BOS? Dieses Verfahren erinnert sehr an die Verteidigung von „Moneten-Müller“… Das es einen gepflegten, rechten und einen linken Sumpf gibt ist offenkundig, wirklich kein Geheimnis. Wie solche Konstellationen instrumentalisiert werden liefert exemplarisch die Biografie von „Michael Grünhagen“ (sorry „Kollege“)! Bei den Landespolizeien ist die Verärgerung entsprechend groß, waren diese doch gezwungen sich entgegen der sonst ganz ordentlichen kriminaltechnischen Arbeit auf ein Niveau herabreduziert zu sehen das nur noch als kurios bezeichnet werden kann. Dürfte ein paar Leute mehr in die innere Kündigung getrieben haben. blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/08/04/medienlog-trio-these-nebenklage-nsu/#comments
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Post by Admin on Aug 8, 2017 9:08:54 GMT 1
Müller Karl #1 — vor 1 Tag Angesichts der Beweislage konnte der Z. bisher nur das merkwürdige Sammeln von Zeitungsausschnitten, die wahrheitswidrige Einlassung zur Brandlegung und der Kontakt zu zwei rechten Spinnern nachgewiesen werden. Dazu ungeklärte fernmündliche Kontakte zu Landesbehörden. Eigentlich deuteten diese Umstände Richtung Freispruch, tatsächlich steht wohl eine Art Kompromiss, der auf die kunstvoll beeinflusste öffentliche Meinung Rücksicht nimmt, zu erwarten. Da wird das einzig greifbare Ansätzchen, die angebliche Brandlegung der Z., gewürdigt werden und mit der U-Haft verrechnet. Oder die Angeklagte verunfallt unglücklich wie einige Schlüsselpersonen aus dem Zeugenbestand? Jens Meier #2 — vor 12 Stunden Seh ich genau so wie Herr Müller. Momentan kann Frau Zschäpe garnichts nachgewiesen werden. Einen Kompromiss gibt es nicht, denn wo keine Beweise sind, kann auch niemand zu irgendetwas verurteilt werden. Es gibt von ihr keine Fingerabdrücke an den Tatorten, keine Videobeweise oder Fotos das sie an den Taten beteiligt war, das kurriose ist ja, woher wußte sie am 4.11.2011 vom Selbstmord ihrer beiden Uwe’s im Wohnwagen??? Der angebliche Selbstmord geschah in Eisenach, Fr. Zschäpe war ca. 150 km weiter weg in Zwickau in der Wohnung. Es wurden keine Telefonanrufe registriert und sie flüchtete auf einmal hektisch in den kommenden Tagen und stellte sich dann zwei Tage später um sich verhaften zu lassen. Schon eigenartig alles! Vor was hatte Sie denn Angst? Für mich stinkt die ganze NSU-Geschichte ganz gewaltig, denn vor 2011 die ganzen 11 Jahre wurde nur immer vom Thüringer Heimatbund gesprochen. „NSU“ war auf einmal ab 2011 ab dem Tode der beiden Uwe’s ein Neubegriff genau wie der „neue rechtsextreme Terror“. Uns wird hier vom System (BRD) ganz schön was aufgetischt! Die Mordserie nannte sich damals „Dönermorde“, es waren alles Türken, Kurden usw. Wenn ich rechtsextrem wär, würde ich schwarze, Chinesen, Spanier und sonstige Ausländer töten aber warum ausgerechnet nur Türken??? Warum reisten die beiden Uwe’s durch Deutschland von Nord nach Süd und töteten nur Türken??? Alles recht eigenartig. Vor allem warum konnte das angebliche „NSU-Trio“ über so viele Jahre unentdeckt morden??? Waren die drei aus Glas und niemand hat sie gesehen??? Haben Urlaub schick auf Fehmarn gemacht, die Leute fanden sie nett und toll… Alles echt komisch wenn man sich das im Nachhinein mal alles auf der Zunge zergehen läßt! blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/08/07/medienlog-strafe-zschaepe-revision-nsu/#comments
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