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Post by Admin on Jun 30, 2016 5:32:55 GMT 1
hxxps://twitter.com/ArbeitskreisNSU/status/748373198056587265
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Post by Admin on Jun 30, 2016 5:33:51 GMT 1
bei twitter kommen alle 3 Bilder des gif. sieht gut aus. Macht was her...
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Post by Admin on Jun 30, 2016 5:35:39 GMT 1
ein paar Zeilen dazu... und fertig ist der Blogbeitrag
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Post by Admin on Jun 30, 2016 5:46:50 GMT 1
izquired #4 — vor 14 Stunden „Als Zeuge in den Prozess geladen war am Dienstag ein Ermittler, der Beweismittel aus dem Fundus des NSU untersucht hatte. Seiner Aussage zufolge hatte Zschäpe einen Fingerabdruck auf einem Zeitungsartikel hinterlassen, in dem es um den Mord an dem Münchner Habil Kilic von 2001 ging. Der Ausschnitt wurde in einer Vorgängerversion des NSU-Bekennervideos verwendet.“ Und wieder einmal widmet sich das Gericht unter der Leitung von Richter Götzl in souveräner Manier – man hat da jetzt so nach etwa 3 Jahren Prozessdauer ja schon reichlich Erfahrung – gekonnt einem Nebenkriegsschauplatz. Viel wichtiger als der Fingerabdruck Zschäpes auf dem Zeitungsartikel – der kann ja diverse Gründe haben, die nichts mit der Mordserie zu tun haben müssen, sind die nicht vorhandenen Fingerabdrücke und DNA-Spuren des Trios an allen 27 (oder doch 28?!) Tatorten der dem Trio vorgeworfenen Straftaten (Mordserie + Banküberfälle). Das ist schon mehr als erstaunlich. Praktisch eigentlich unmöglich – vor allem wenn man sich die Abläufe einiger der Banküberfälle anschaut (darüber weiß man ja einiges). Hinzu kommen noch die anonymen DNA-Spuren an den Tatorten und auch an einer der Tatwaffen (Quelle: www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/nsu-dna-100.html). Aber das scheint das Gericht und die GBA nicht weiter zu interessieren. Schon erstaunlich. Es manifestiert sich immer mehr der Eindruck, dass gar nicht aufgeklärt werden soll. Der Prozess ist mittlerweile eine einzige Farce… blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/06/29/anja-sturm-medienlog-antrag-zschaepe-sturm-nsu/#comments
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Post by Admin on Jun 30, 2016 6:20:26 GMT 1
293. Prozesstag – Ermittler berichtet über Carsten S. 30. Juni 2016 um 7:00 Uhr Am Donnerstag sagt ein Ermittler des Bundeskriminalamts aus, der den Mitangeklagten Carsten S. zweimal vernommen hatte. S. ist angeklagt, dem NSU-Trio 1999 oder 2000 die Pistole vom Typ Ceska 83 überbracht zu haben, mit der neun Menschen erschossen worden sein sollen. S. hat die Tat gestanden und angegeben, der ebenfalls angeklagte Ralf Wohlleben habe ihn dazu angestiftet. Dieser bestritt das in seiner Aussage vom vergangenen Dezember. Mit der Vernehmung des Kriminalbeamten werden S.‘ frühere Angaben zu dem Fall erneut geprüft. blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/06/30/293-prozesstag/
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Post by Admin on Jun 30, 2016 9:08:28 GMT 1
Mo, 4. Juli 2016, 10:05 Uhr Veranstalter: SWR 2 Tandem Wichtiges: Der NSU-Prozess in München gegen Beate Zschäpe und andere wird Justizgeschichte schreiben. Doch was von ihm übrig bleibt, ist offen, denn in deutschen Strafprozessen gibt es kein amtliches Wortprotokoll. Einer kleinen Initiative ist es zu verdanken, dass der NSU-Prozess dennoch dokumentiert wird. Ein bis drei Personen sitzen Tag für Tag im Gerichtssaal und schreiben mit. Sie fertigen ein Verlaufs- und Wortprotokoll von jedem Sitzungstag. Ihre Original-Mitschriften umfassen pro Tag 40 bis 70 Seiten. Daraus werden zehn bis zwölf Seiten ins Netz gestellt und zusätzlich ins Türkische übersetzt. Die Initiative nennt sich NSU-Watch. Sie schafft ein einmaliges Prozessdokument, das nicht nur aktuell von Beobachtern zu Rate gezogen werden kann, sondern auch späteren Generationen sowie Historikern helfen kann, diesen Prozess zu studieren. Thomas Moser stellt sie in der Sendung SWR2 Tandem vor. (SWR 2016 / Red.: Rudolf Linßen) www.die-anstifter.de/veranstaltungen/thomas-moser-protokolle-gegen-die-wortlosigkeit/
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 9:44:38 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/06/30/medienlog-marcel-d-aussageverweigerung-nsu/Jura-Lehrstunde für mutmaßlichen V-Mann – Das Medienlog vom Donnerstag, 30. Juni 2016 30. Juni 2016 um 8:31 Uhr Am Mittwoch wurde es im NSU-Prozess juristisch kompliziert. Geladen war zum dritten Mal der Zeuge Marcel D., Neonazi und eindeutigen Belege zufolge V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes. D. hatte bislang allerdings geleugnet, als Informant tätig gewesen zu sein. Richter Manfred Götzl fragte den Zeugen nach einer Belehrung („Bitte nur die Wahrheit!“) erneut nach seiner Tätigkeit. Vor Gericht entspann sich daraufhin eine Diskussion, ob dem Zeugen nun ein Aussageverweigerungsrecht zustehe. An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de. Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelte nach den ersten Vernehmungen D.s wegen Falschaussage gegen den Zeugen. Vor Gericht diskutierten die Beteiligten nun, ob D. nach den ersten Terminen bereits als Zeuge entlassen worden war und damit die mutmaßliche Lüge vollendet hatte oder ob er nur vorläufig entlassen wurde und seine Aussage noch korrigieren könnte. „Was wie eine Lappalie klingt, ist ein durchaus relevanter Unterschied“, schreibt Wiebke Ramm auf Spiegel Online. Im ersten Fall dürfte er nämlich wegen des Ermittlungsverfahrens die Aussage verweigern – im zweiten Fall nicht. Nach mehreren Beratungspausen entschied Richter Götzl: D. war noch nicht entlassen, er muss also antworten. Das allerdings erst am 20. Juli. Über den Prozesstag berichtet auch Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk.
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 9:45:52 GMT 1
www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/prozess-ueberfall-ballstaedt-100.htmlVerfassungsschutz hält geheime Dokumente zurück Im Prozess um den Neonazi-Überfall von Ballstädt war am Mittwoch Ortstermin: Richter, Staatsanwälte, Angeklagte und Vertreter der Nebenklage trafen sich in dem kleinen Dorf im Landkreis Gotha. Dabei wurde auch bekannt, dass es im Zusammenhang mit diesem Mammut-Prozess eine Klage gegen den Thüringer Verfassungsschutz gibt. von Johanna Hemkentokrax und Ludwig Kendzia Die Kluft zwischen den Bewohnern von Ballstädt war nirgendwo sichtbarer als in diesem kleinen Saal. Zwischen Stühlen, Tischen, und einer verwaisten Theke standen sie sich gegenüber. In der einen Ecke 15 mutmaßliche Neonazi-Schläger mit ihrem Anhang und auf der anderen Seite Familien und Freunde der Menschen, die im Februar 2014 in diesem Saal krankhausreif geprügelt wurden. Dazwischen der Vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt, Holger Pröbstel, der sichtlich Mühe hatte den Überblick zu behalten, wer von den Verfahrensbeteiligten nach Ballstädt gereist war. Denn Pröbstel hatte zu einer Begehung des Tatorts geladen. Er und seine Kammer wollten sich ein Bild von den Räumlichkeiten machen, in denen sich vor zwei Jahren brutale Szenen abgespielt haben müssen. Bis in die Nacht hatte die Kirmesgesellschaft gefeiert, als die Truppe Neonazis dort auftauchte und wahllos auf die Feierenden einprügelte. Ihr angeblich Grund soll ein Backstein gewesen sein. Mit diesem hatten Stunden zuvor Unbekannte das Fenster des "Gelben Hauses" in Ballstädt eingeworfen. Das "Gelbe Haus" gilt als berüchtigte Neonazi-Immobilie und Anlaufpunkt für Rechtsextremisten aus ganz Thüringen. Seine Bewohner sollen teilweise aktiv in der Neonazi-Musikszene sein, darunter in der Rechtsrock-Band "Sonderkommando Dirlewanger", benannt nach einer brutalen SS-Einheit aus dem Zweiten Weltkrieg. Verfassungsschutz zeichnete Telefonat auf In den Wochen danach folgen Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Dem Landeskriminalamt gelang es, ein halbes Dutzend mutmaßlicher Täter festzunehmen. Am Ende konnten 15 von ihnen identifiziert und angeklagt werden. Doch noch etwas wurde durch eine Recherche von MDR THÜRINGEN bekannt, was geheim bleiben sollte. Der Thüringer Verfassungsschutz hängt in der Ballstädt-Affäre mittendrin. Denn die Agenten hörten zum Zeitpunkt der Attacke mindestens ein Täter-Handy ab. Auf den Bändern soll die Verabredung zur Tat zu hören sein. Doch erst einen Tag nach dem Überfall werteten die Verfassungsschützer die Aufnahmen aus. Zu spät für die Opfer und zu spät für die Polizei. Diese Aufnahmen sind, so jedenfalls sieht es das Landgericht Erfurt, ein wichtiges Beweismittel. Aus diesem Grund bemühte sich Richter Pröbstel seit Februar dieses Jahres, die Abhörunterlagen und weitere Dokumente vom Verfassungsschutz zu erhalten. Bisher aber ohne Erfolg. Nebenklage-Anwalt Sven Adam sagte MDR THÜRINGEN, der Verfassungsschutz habe sich bisher nur in Ausreden geflüchtet. "Es ist ein Skandal, dass eine Thüringer Behörde sich bei der Aufklärung einer Straftat verweigert", so Adam. Nebenklage klagt auf Herausgabe Deshalb haben er und seine Kollegin Kristin Pietrzyk am Mittwoch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar eingereicht. "Wir wollen damit den Verfassungsschutz zwingen, die Unterlagen an das Landgericht Erfurt zu übergeben", so Pietrzyk. Bisher liege dem Gericht lediglich ein kurzer Bericht zu der Abhöraktion vor. Doch das reiche bei weitem als Beweismittel zur Tatbeteiligung einiger Angeklagter nicht aus, so die Anwälte. Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann befürchtet deshalb Freisprüche für mutmaßliche Täter. Das könne nicht sein, "dass im Jahr fünf nach der Entdeckung der NSU-Terrorzelle und dem Versagen der Thüringer Behörden Neonazis freikommen können, weil der Verfassungsschutz die Strafbehörden nicht unterstützt", sagte Hoffmann MDR THÜRINGEN. Offiziell hat sich der Verfassungsschutz bisher nicht zu der Klage geäußert. Auch aus den Unterlagen an das Gericht geht nicht klar hervor, warum der Geheimdienst die Dokumente für das Verfahren nicht zur Verfügung stellen will. Nach Recherche von MDR THÜRINGEN könnten die Gründe in Österreich liegen. Denn dort hatten die Behörden seit 2010 das mutmaßliche Terrornetzwerk "Objekt 21" im Visier gehabt. 2013 gelangen dann durch eine Razzia zahlreiche Festnahmen. Sieben mutmaßliche Mitglieder standen später vor Gericht und wurden teilweise zu Haftstrafen verurteilt. Und es gibt eine Verbindung zwischen der österreichischen Gruppe und den Neonazis von Ballstädt. Nach MDR-Recherchen hatte der Verfassungsschutz seit 2013 versucht, diese Kontakte aufzuklären. Dazu wurde offenbar auch das Handy eines bekannten Rechtsextremisten aus der Region Ballstädt überwacht. Er soll es gewesen sein, der in der Februarnacht seine Kameraden für den Überfall zusammengetrommelt hatte. Festgehalten auf der Telefonüberwachung des Geheimdienstes, die aber offenbar einen anderen Hintergrund hatte. Nun scheint der Verfassungsschutz zu befürchten, dass er im Rahmen des Strafverfahrens unfreiwillig auch Informationen zu seiner geheimen Operation über "Objekt 21" offen legen muss. Daher scheinbar die Versuche, das Landgericht Erfurt abzublocken. Das Thüringer Innenministerium erklärte auf Anfrage von MDR THÜRINGEN, der Verfassungsschutz befinde sich im Gespräch mit dem Landgericht Erfurt. Es würden aber derzeit noch die rechtlichen Voraussetzungen geprüft, die Unterlagen zu übersenden. Das solle aber nach Abschluss der Prüfung "zeitnah passieren". Die Opfer waren am Mittwoch allesamt nicht bei der Tatortbegehung dabei. Warum, das wurde beim Begutachten des kleinen Saales deutlich. Er war in dieser Nacht im Februar 2014 eine regelrechte Falle. Es gab zwei Eingänge. Einer war verschlossen und durch den anderen stürmten die Täter. Für die Opfer gab es kein Entkommen.
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Post by Admin on Jun 30, 2016 9:46:27 GMT 1
gestehe oder werde verurteilt, genau darum geht es. ich meine, der V-Mann Hagel ist ein Anderer. Und der muss geschützt werden.
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 9:54:21 GMT 1
Wenn er kein V-Mann war, dann könnte er auch rechtliche Schritte gegen diese Unterstellung einleiten. Das stört mich ein bisschen, dass da nichts kommt. Ich meine, wenn mir jemand öffentlich sowas unterstellt und ich sowieso öffentlich den Standpunkt vertrete, dass ich damit nichts zu tun habe, dann kann es ja nur eine böswillige Unterstellung sein. Der hat doch einen Anwalt. Dann kann er auch Strafanzeige stellen als "aufrechter Kamerad".
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 9:55:48 GMT 1
www.lahrer-zeitung.de/inhalt.deutschland-ermittler-soll-zu-mutmasslichem-nsu-waffenbeschaffer-aussagen.50f49f00-b6f6-4e00-9f74-0ca5470a5637.htmlDeutschland Ermittler soll zu mutmaßlichem NSU-Waffenbeschaffer aussagen München (dpa) - Ein Ermittler des Bundeskriminalamts soll heute im Münchner NSU-Prozess als Zeuge über den mitangeklagten Carsten S. aussagen. S. wird beschuldigt, die Mordwaffe vom Typ "Ceska" gekauft und zu den mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht zu haben. Mundlos und Böhnhardt lebten zu dieser Zeit mit Beate Zschäpe im Untergrund in Chemnitz. Mit der "Ceska" sollen die beiden Männer neun ihrer zehn Mordopfer erschossen haben. Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende, das Motiv war nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft Rassenhass. Beate Zschäpe ist für diese Verbrechen als einzige Überlebende des NSU angeklagt. Der BKA-Beamte hatte Carsten S. nach dem Auffliegen des NSU im November 2011 vernommen.
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Post by Admin on Jun 30, 2016 9:58:16 GMT 1
Wenn er kein V-Mann war, dann könnte er auch rechtliche Schritte gegen diese Unterstellung einleiten. Das stört mich ein bisschen, dass da nichts kommt. Ich meine, wenn mir jemand öffentlich sowas unterstellt und ich sowieso öffentlich den Standpunkt vertrete, dass ich damit nichts zu tun habe, dann kann es ja nur eine böswillige Unterstellung sein. Der hat doch einen Anwalt. Dann kann er auch Strafanzeige stellen als "aufrechter Kamerad". Was du denn machen, wenn dein "V-Mann-Führer" dich vor Gericht outet, und der VS für dich eine aussagegenehmigung vorlegt? da machste gar nichts mehr... Knast oder gestehen...
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 12:35:20 GMT 1
www.bild.de/news/inland/nsu-prozess/nsumordwaffe-verteidiger-nehmen-ermittler-in-die-mangel_ag_dp-46575480.bild.htmlNSU-Mordwaffe | Hat ein BKA-Beamter Vernehmungen fehlerhaft protokolliert? Im NSU-Prozess am Donnerstag versuchten die Verteidiger des mutmaßlichen NSU-Terrorhelfers Ralf Wohlleben die Glaubwürdigkeit eines Ermittlers des Bundeskriminalamts zu erschüttern. Der BKA-Beamte hatte mehrmals den ebenfalls mitangeklagten Carsten S. vernommen. S. hatte Wohlleben beschuldigt, ihn mit dem Kauf und der Übergabe der Waffe an die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beauftragt zu haben. Notizen stellenweise fehlerhaft Der BKA-Beamte räumte ein, die Vernehmungen mit Carsten S. stellenweise nicht korrekt notiert zu haben. Er habe sich aber immer „bemüht, möglichst nah am Wortlaut zu protokollieren“. Bei den strittigen Passagen ging es etwa um die Frage, ob Carsten S. von Wohlleben das Geld zum Kauf der Waffe erhielt und was er darüber in den Vernehmungen sagte.
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 15:15:30 GMT 1
www.merkur.de/politik/nsu-prozess-muenchen-wusste-verfassungsschutz-mehr-zugibt-zr-6531637.htmlSatz in rechtem Magazin macht stutzig: Wusste Verfassungsschutz vom NSU? München - "Vielen Dank an die NSU, es hat Früchte getragen." Was hat es mit diesem Satz in einem Magazin der rechten Szene auf sich? Die Opfer des NSU-Terrors fordern Aufklärung. Mehrere Anwälte von NSU-Terroropfern haben am Donnerstag die Ladung eines Beamten des Bundesverfassungsschutzes als Zeuge im NSU-Prozess verlangt. Der Beamte hatte unter dem Tarnnamen „Sebastian Egerton“ bereits vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages ausgesagt. Dort hatte er bestritten, vor dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ im November 2011 von einer Gruppe dieses Namens oder dem Kürzel NSU gehört zu haben. Rechtsanwältin Antonia von der Behrens nannte diese Aussage unglaubwürdig. Der Beamte habe eine im Jahr 2002 erschienene Fan-Zeitschrift aus der Szene ausgewertet, die eine Geldspende des abgetauchten NSU-Trios erhalten haben soll. Dafür habe die Redaktion einen Gruß abgedruckt, der lautete: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen.“ Die Bundesanwaltschaft widersprach der Ladung „Egertons“. Seine Vernehmung sei für die Beweisaufnahme im NSU-Prozess nicht relevant. Das Gericht hat über den Antrag noch nicht entschieden. Im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe die Hauptangeklagte. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft bei den zehn überwiegend rassistisch motivierten Morden des NSU vor. Vor dem Oberlandesgericht München wird seit Mittwoch der Prozess um die Morde und Terroranschläge des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) fortgesetzt. Am Mitttwoch wurde bekannt, dass die Hauptangeklagte Beate Zschäpe ihren Fingerabdruck auf einen verdächtigen Zeitungsartikel hinterlassen hatte.
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Post by Deleted on Jun 30, 2016 18:10:56 GMT 1
www.endstation-rechts.de/news/kategorie/nsu/artikel/nebenklage-npd-landtagsabgeordneter-petereit-als-zeuge-im-nsu-prozess-geladen.htmlNebenklage: NPD-Landtagsabgeordneter Petereit als Zeuge im NSU-Prozess geladen Bereits zu Beginn der Ermittlungen gegen den NSU rückte der NPD-Landtagsabgeordnete David Petereit in den Fokus der Behörden. In einem von ihm zeitweise verantworteten Fanzine war 2002 ein „Dank an den NSU“ erschienen. Vor Gericht berichtete die Hauptangeklagte Beate Zschäpe außerdem von einer Geldspende. Nun werde Petereit nach Aussage der Nebenklage als Zeuge vor das Münchner Oberlandesgericht geladen. Die fortlaufend aktualisierte Terminliste des SWR im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München nennt für den 301. Verhandlungstag einen besonderen Zeugen. Offensichtlich ist für die Vernehmung von „David P.“ genug Zeit eingeplant – weitere Zeugen sind am 13. Juli nicht geladen. P. soll ab 9.30 Uhr Rede und Antwort stehen. Bei „David P.“ handele es sich um den NPD-Landtagsabgeordneten David Petereit, wie eine Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, ENDSTATION RECHTS. auf Nachfrage mitteilte. Die Befragung soll den Opferanwälten helfen zu klären, wann die Verfassungsschutzbehörden tatsächlich Kenntnis von der rechtsterroristischen Gruppierung gehabt haben könnten. Auf die Spur des NSU hätte nach Ansicht der Nebenklage den Geheimdienst nämlich ein Dank in der Neonazi-Postille „Der weiße Wolf“ bringen können, der zeitweise von Petereit verantwortet wurde. „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter...“ heißt es in der Ausgabe 18, die im September 2002 erschien. Der NPD-Mann indes streitet ab, zu diesem Zeitpunkt für das Heft verantwortlich gewesen zu sein. Den Hinweis hatte 2011, also neun Jahre später, nicht etwa die Polizei, sondern die Berliner Informationsstelle apabiz öffentlich gemacht. Was wusste der Verfassungsschutz Der Verdacht: Die Dank-Sagung im Vorwort des Fanzines beziehe sich auf eine Geldspende durch den NSU. In ihrer Einlassung vor dem Oberlandesgericht sagte die Hauptangeklagte und einzige mutmaßliche Überlebende des NSU-Kerns, Beate Zschäpe: „Uwe Mundlos hatte sich diese drei Buchstaben einfallen lassen. Es muss etwa im Herbst 2001 gewesen sein, nachdem wir in die Polenzstraße 2 in Zwickau gezogen waren. Er kam auf die Idee dem Magazin `Der weiße Wolf´ den Betrag von 1000 D-Mark zu spenden.“ Im Mai 2012 durchsuchte das BKA die Büroräume und die Wohnung von Petereit. Laut Spiegel Online stießen die Beamten auf einen Brief, der mit hoher Wahrscheinlichkeit die Handschrift von Uwe Mundlos trage. Neben dem Schreiben soll nach Erkenntnissen der Ermittler dem Kuvert damals ein 500 Euro-Schein beigelegen haben. Weiter schreibt das Magazin, der NPD-Kader habe gegenüber der Polizei angegeben, keine Erinnerung an einen solchen Brief zu haben. Auch von einer Geldspende wisse Petereit nichts mehr. Interessante Randnotiz: Dem WDR zufolge waren die Internetseiten auf einem Server gehostet, der dem „Weißen Wolf“ von Thomas R. zur Verfügung gestellt worden sei. R. ist auch unter seinem Decknamen „Corelli“ bekannt, als V-Mann arbeitete er dem Verfassungsschutz 18 Jahre zu. Eine neue Untersuchung soll klären, ob „Corelli“ 2014 eines natürlichen Todes gestorben ist. Nicht der erste geplante Auftritt „NSU Leaks“ berichtet, Petereit habe bereits im November 2013 auf der Zeugenliste des OLG München gestanden. Damals sei das frühere Mitglied zahlreicher verbotener Neonazi-Organisationen wie der „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) oder der „Mecklenburgischen Aktionsfront“ (M.A.F.) abgeladen worden, Gründe seien nicht bekannt. Der Blog spekuliert darüber, ob Petereit ein Spitzel gewesen sei, der habe geschützt werden müssen.
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