www.jungewelt.de/2016/06-25/064.php»Was die Yozgats mehr schmerzt, ist die Rolle von Temme«
Gespräch. Mit Thomas Bliwier. Über die Sicht des Nebenklageanwalts im NSU-Prozess, wo Beate Zschäpe als Angeklagte lügen darf – aber ein Geheimdienstzeuge nicht. Theoretisch zumindest
Interview: Claudia Wangerin
Amnesty International hat gerade einen Bericht vorgestellt, in dem Deutschland »staatliches Versagen bei der Untersuchung der Morde des ›NSU‹« vorgeworfen wird. Die Rede ist auch von »Behördenfehlern«, die auf institutionellen Rassismus schließen lassen. Gemeint ist »kollektives Versagen« aufgrund eines rassistischen Tunnelblicks. Aus Ihrer Sicht erklärt das aber nicht alles. Warum?
Man muss zwei Dinge trennen. Das eine ist die Aufarbeitung des NSU-Komplexes und der Terrorserie. Da ist natürlich eine Menge passiert – es gab gravierendes Fehlverhalten, im Bundesamt für Verfassungsschutz wurden Akten geschreddert; V-Leute sind ums Leben gekommen. Das allein gibt einem schon erheblich zu denken. Das andere ist: Wie konnte es überhaupt zu dieser Terrorserie kommen? Und da sehe ich mehr als ein Versagen. Wir haben auch eindeutige Belege dafür, dass der NSU durch staatliche Stellen, Finanzmittel des Verfassungsschutzes gefördert worden ist. Stichwort: Geldzuwendungen an den »Thüringer Heimatschutz«, wo sich die Beteiligten radikalisiert haben, in Form von V-Mann-Honoraren des dortigen Landesamtes für Tino Brandt. Hinzu kam die Verhinderung der Festnahme des untergetauchten Trios durch den Verfassungsschutz Brandenburg, der damals bestimmte Erkenntnisse – Stichwort Waffenbeschaffung für drei untergetauchte Neonazis in Sachsen – nicht weitergegeben hat.
Natürlich haben wir eine relativ konzentrierte Aufarbeitung auch durch Untersuchungsausschüsse, die es zum Beispiel im Fall des Attentats auf das Münchner Oktoberfest 1980 bis heute nicht gab.
Sie vertreten im NSU-Prozess mit Ihren Kollegen die Angehörigen von Halit Yozgat, der 2006 in Kassel erschossen wurde, als ein hessischer Verfassungsschützer am Tatort war. Welche Rolle spielt aus Ihrer Sicht der Geheimdienstler Andreas Temme?
Wir wissen, dass Herr Temme nicht nur in Untersuchungsausschüssen, sondern auch in der Hauptverhandlung in München die Unwahrheit gesagt hat. Das kann man an verschiedenen Punkten nachweisen. Es gibt eine Zeitschiene, die belegt, dass er die Tat wahrgenommen haben muss. Für uns ist ein maßgeblicher Aspekt, dass er am Montag nach der Tat schon vormittags in einer Dienststelle davon gesprochen hat, dass für diesen Mord die Pistole vom Typ »Ceska« verwendet wurde, die auch bei der bundesweiten Mordserie benutzt wurde. Das wusste zu diesem Zeitpunkt noch niemand, das ist erst im Laufe des Nachmittags öffentlich bekanntgeworden. Das heißt, er hat Wissen, das er nur als Augenzeuge haben kann, der weiß, wie die Ceska aussieht, oder als jemand, der selbst in die Tat verstrickt ist – das ist nicht meine Idee, sondern die Schlussfolgerung der Kasseler Polizeiermittler in der Münchner Hauptverhandlung.
Dort hatte Temme allerdings nur Zeugenstatus. Denken Sie, dass gegen Temme ein Haftbefehl erlassen worden wäre, wenn er keinen Geheimdiensthintergrund hätte?
Ich glaube, ja. Der damalige Versuch, den Tatverdacht gegen Temme zu verifizieren, ist 2006 daran gescheitert, dass der hessische Verfassungsschutz und der damalige Landesinnenminister Volker Bouffier – CDU-Mitglied und heute Ministerpräsident – die Freigabe der Quellen verhindert haben. Wegen der Sperrerklärung Bouffiers konnte die Polizei Temmes V-Leute nicht vernehmen – und somit nicht recherchieren, woran er damals gearbeitet hat.
Ich glaube nicht, dass Herr Temme zufällig in diesem Internetcafé war; ich glaube nicht, dass er den Mord nicht beobachtet hat – im Gegenteil. Und wenn er ihn beobachtet hat – wovon ich mindestens ausgehe –, dann muss es ein Motiv dafür geben, dass er schweigt. Und darüber kann man sich viele Gedanken machen.
Die Bundesanwaltschaft hat Anfang Juni vor Gericht erklärt, es gebe »keine tragfähigen Anhaltspunkte« dafür, dass Geheimdienste während der aktiven Zeit des NSU von geplanten Anschlägen wussten. Was steckt aus Ihrer Sicht hinter diesem Verhalten und dem Dauerkonflikt zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklage?
Der Dauerkonflikt besteht natürlich darin, dass die Bundesanwaltschaft ihre Anklage durchbringen möchte; und das in angemessener Zeit. Sie hat das klare Interesse, streng entlang der Aufklärungspflicht des Gerichts eine Verurteilung der dort Angeklagten zu erreichen. Aber natürlich ist es interpretierbar, wie weit diese Aufklärungspflicht geht. Eine gerichtliche Hauptverhandlung ist kein Untersuchungsausschuss, der politisches Versagen aufarbeiten kann.
Die Kontroverse besteht aber darin, dass wir als Nebenklagevertreter die Aufklärungspflicht weiter fassen würden, da wir denken, dass die Frage der staatlichen Verstrickungen und der Ermöglichung von Straftaten dazugehört. Laut Bundesanwaltschaft gibt es dafür keine Anhaltspunkte, wir sagen aber, wir wollen es aufklären – und in Beweisermittlungsanträgen haben wir zum Teil Anhaltspunkte geliefert. Irgendwo muss man natürlich eine Grenze ziehen.
Was ist aus Ihrer Sicht noch diesseits dieser Grenze?
Meiner Meinung nach gehört mit hinein, was genau 1998 passierte, als der Brandenburger Verfassungsschutz wusste: Das untergetauchte Trio plant einen Raubüberfall, es verlangt nach Waffen und will sich möglicherweise nach Südafrika absetzen. Der Verfassungsschutzzeuge »Reinhardt Görlitz«, dessen V-Mann diese Information geliefert hatte, weiß angeblich nicht, was seine Behörde damit anfing. Das behauptete »Görlitz« erst kürzlich in München. Es ist aber nicht glaubhaft, da wir wissen, dass er am 17. September 1998 an einer Krisensitzung mit Verfassungsschutzbeamten aus Sachsen und Thüringen teilnahm. Das geht aus einem Aktenordner hervor, den er bei einem früheren Zeugenauftritt selbst als Gedankenstütze dabeihatte. Er wollte ihn zuerst nicht herausgeben, aber das Gericht ließ den Ordner beschlagnahmen. Brandenburgs Innenministerium hatte den Inhalt zeitweise zur Verschlussache erklärt, nach der Einziehung durch das Gericht übersandte es aber Kopien der Dokumente, einschließlich des Berichts über das länderübergreifende Treffen der Verfassungsschützer im September 1998. Nur die Namen der Teilnehmer waren geschwärzt. Ergebnis des Treffens war jedenfalls, dass dem Thüringer Landeskriminalamt keine weiteren Informationen für eine Festnahme der drei Neonazis geliefert wurden, weil der Inlandsgeheimdienst in Brandenburg seine Quelle nicht offenlegen wollte.
Wenn staatliche Stellen den NSU-Terror durch Strafvereitelung bei früheren Raubüberfällen der Täter ermöglicht haben, könnte das theoretisch eine Strafmilderung für sie bedeuten. Wie stehen Ihre Mandanten dazu?
Uns geht es einfach darum, den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Die Familie Yozgat hat auch nie ein besonderes Interesse an der größtmöglichen Bestrafung von Frau Zschäpe geäußert. Wir wollen die staatlichen Verstrickungen aufklären – und wenn es sich für die Angeklagten strafmildernd auswirkt, dann ist es eben so.
Was erhoffen Sie sich noch von diesem Prozess – und was ist von den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern zu erwarten?
Ziel des Prozesses ist natürlich eine Entscheidung über Schuld und Strafmaß der Angeklagten. Ich habe keine Zweifel daran, dass Frau Zschäpe der Anklage entsprechend als Mittäterin verurteilt wird und Ralf Wohlleben wegen Beihilfe. Im großen und ganzen gehe ich bei allen Angeklagten von einer Verurteilung gemäß der Anklageschrift aus.
In die Untersuchungsausschüsse gehört natürlich die Frage der politischen Verantwortung für die Blockade von Ermittlungstätigkeiten – Stichwort: Sperrerklärung von Bouffier. Was ich aber vom Münchner Prozess erwarte, ist die Beseitigung der Unklarheiten bezüglich der Rolle von Temme. Wir haben noch den Beweisantrag gestellt, die damalige Vorgesetzte von Temme, Iris Pilling, als Zeugin zu laden. Aus unserer Sicht muss in dieser Richtung mehr getan werden als bisher, aber irgendwann muss man natürlich diesen Prozess auch zu Ende bringen. Zwei Angeklagte sind in Untersuchungshaft, es gilt der Beschleunigungsgrundsatz.
Ayse Yozgat hat als Mutter eines Ermordeten schon 2013 an die Hauptangeklagte Zschäpe appelliert, ihr Schweigen zu brechen und nicht »die Sünden anderer« auf sich zu nehmen. Gut zwei Jahre später ließ Zschäpe eine Aussage verlesen, in der sie gar keine Verantwortung übernahm und zwei Tote als alleinige Täter darstellte. Wie haben Sie mit Ihren Mandanten diese Aussage analysiert?
Der Inhalt dieser Erklärung ist meines Erachtens nicht nur die Unwahrheit, sondern dummes Zeug. Man kann deutlich sehen, dass Zschäpes Aussage sich an der Anklage orientiert, aber die bisherige Hauptverhandlung völlig außer acht lässt. Was mich nicht überrascht, da ihre bisherigen Verteidiger Frau Zschäpe offenbar geraten hatten, zu schweigen, dann aber ein neuer Anwalt nach mehr als zwei Jahren hinzukam und mit ihr diese Einlassung vorbereitet hat. Das hat natürlich mit dem, was wir in der Beweisaufnahme gehört haben, überhaupt nichts zu tun. Es ist auch in keiner Weise glaubhaft, dass drei Personen gemeinsam untertauchen und 13 Jahre zusammenleben, Frau Zschäpe aber den beiden Männern jedesmal, wenn sie von einer Mordtat zurückkehren, sagt: Das macht ihr bitte nicht noch mal. Ich habe selten so einen Unsinn gehört. Das passt auch nicht zur Aktenlage. Stichwort: Aufzeichnen der Nachrichtensendung zum Bombenanschlag in der Keupstraße, als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt noch gar nicht aus Köln zurück in Zwickau gewesen sein können. Gut, man weiß nicht, ob es Frau Zschäpe war, aber es war der Rekorder in der gemeinsamen Wohnung des Trios. Hinzu kommt am Ende die Brandstiftung in dieser Wohnung, das passt hinten und vorne nicht.
Die Brandlegung ist die einzige handfeste Straftat, die sie zugegeben hat.
Es ist natürlich ihr Recht, sich so zu äußern, aber das trägt nicht nur nicht zur Aufklärung bei, es hilft ihr selbst auch nicht weiter. Die Familie Yozgat ist natürlich über diese Aussage nicht glücklich, das tut auch weh, aber ich glaube, was die Yozgats mehr schmerzt, ist die Rolle von Temme, der das Blaue vom Himmel herunter lügt.
Was er als Zeuge nicht darf – und trotzdem kann er als freier Mann aus dem Saal gehen.
Dem nichts passiert, der jede wahrheitsgemäße Angabe verweigert. Wenn er seine Aussage ändern würde, müsste er in jedem Fall eine Straftat gestehen – und sei es nur, dass er vorher die Unwahrheit gesagt hat. Bisher kam er aber gefahrlos damit durch, dass er angeblich nichts gesehen hat. Man kann objektiv feststellen, dass das nicht stimmen kann, weiß dann aber noch nicht, was er tatsächlich gesehen hat. Mundlos und Böhnhardt sind tot, aber wenn lokale Unterstützer bei dem Mord eine Rolle gespielt haben, die möglicherweise noch frei herumlaufen, kann Selbstschutz das Motiv für Temmes Behauptung sein.
Zschäpe hat in ihrer Aussage nur Mundlos und Böhnhardt belastet, sie hat im Grunde die Anklage bestätigt – bis auf ihre eigene Rolle als planerische Mittäterin. Wie plausibel ist denn aus Ihrer Sicht die Behauptung, dass immer nur Mundlos und Böhnhardt an den Tatorten waren?
Es muss nach meiner Überzeugung lokale Unterstützer gegeben haben. Aber wenn Frau Zschäpe sich entschieden hat, ihre eigene Rolle so darzustellen, wie sie es tut, ist natürlich ihre Erzählung konsequent: Sie selber sitzt zu Hause und weiß von den Planungen nichts, sie erfährt von den beiden Männern auch nichts und will nichts wissen. Sie fragt nicht: Wie seid ihr eigentlich auf die Tatorte gekommen, wie habt ihr euch die Opfer ausgesucht? Dann kriegt sie einfach einen großen Schreck, weil schon wieder ein Mord passiert ist. Das ist in sich konsequent, ich glaube es aber nicht. Es muss lokale Unterstützer gegeben haben, es muss Neonazinetzwerke gegeben haben, die nicht nur beim Untertauchen geholfen haben, sondern auch beim Ausspähen der Tatorte. Ich fürchte, das wird man so, wie bisher ermittelt wurde, nicht herausfinden. Die Geheimhaltung der Ermittlungen gegen Unterstützer hat bisher nicht zu großen Erfolgen geführt.
In Kassel, wo Halit Yozgat erschossen wurde, gab es jahrelang den eingetragenen Verein »Sturm 18« – der Zahlencode für »Adolf Hitler«. Der Gründer Bernd Tödter, ein mehrfach verurteilter Intensivtäter, war Zeuge im Münchner Prozess, nahm aber dort die bei der Polizei gemachte Aussage zurück, er habe NSU-Mitglieder gekannt. Mit dem »Sturm 18«-Verbot hat sich Hessens Innenministerium viel Zeit gelassen. Wie beurteilen Sie die Arbeit des Untersuchungsausschusses in diesem Bundesland?
Grundsätzlich leiden Untersuchungsausschüsse oft unter dem Parteienproporz – und darunter, dass Parlamentarier Zeugen nicht so befragen können wie in einem Strafprozess, da die Redezeit begrenzt ist. Nicht immer gibt es die Möglichkeit, sich entsprechend vorzubereiten, da Akten zu spät geliefert werden. Hinzu kommt das unterschiedliche Aufklärungsinteresse. Gerade in Hessen ist es natürlich massiv eingeschränkt, da von einer Koalitionsregierung aus CDU und Grünen unter Bouffier natürlich nicht zu erwarten ist, dass ihre Vertreter im Untersuchungsausschuss das Fehlverhalten des heutigen Ministerpräsidenten aufklären. Anders als im NSU-Ausschuss des Bundestags gibt es in Hessen keine parteiübergreifenden Aufklärungsbemühungen, weil man damit zwangsläufig Herrn Bouffier beschädigen würde. Ich habe viel Kritik an diesem Ausschuss gehört und mache mir keine großen Hoffnungen, dass dort etwas zutage gefördert wird, was wir im Münchner Verfahren nicht herausfinden. Aber man kann sich überraschen lassen.
Dem NSU-Ausschuss im Bundestag war bisher keine Parteisoldatenmentalität vorzuwerfen. Allerdings vergeht oft viel Zeit zwischen den Terminen. Was halten Sie dort in dieser Legislaturperiode für möglich und nötig?
Um das einzuschätzen zu können, kenne ich den parlamentarischen Betrieb zuwenig. Richtig ist, man kann dem Ausschussvorsitzenden Clemens Binninger und anderen CDU-Abgeordneten dort wirklich nicht vorwerfen, dass sie etwas blockieren wollen. Das Problem ist aber: Die Hessen sind natürlich dichter dran an der zentralen Problematik im Fall Yozgat, einem der unaufgeklärten Morde in dieser Serie. Aber ausgerechnet in der Konstellation »Schwarz-Grün« ist keine Aufklärung möglich. Der Untersuchungsausschuss im Bundestag hat ja schon eine Menge herausgefunden, da kann man ihm nichts vorwerfen, aber ob er die zentralen Fragen in dieser Legislaturperiode noch aufarbeiten kann, weiß ich nicht.
Angesichts der rechten Gewaltwelle gegen Asylsuchende in Deutschland, den Morddrohungen gegen Mandatsträger, der allgemeinen Verunsicherung durch andere Straftaten wird ein Sicherheitsapparat gebraucht – allerdings ein anderer. Inwieweit denken Sie, dass dieser reformierbar ist?
Grundsätzlich würde ich sagen: Das erste, was abgeschafft gehört, sind die V-Leute, die aus gefährlichen Szenen angeworben werden. Das halte ich für die dringendste Forderung. Das Gegenteil wird zur Zeit gemacht: Das reformierte Gesetz ermöglicht sogar den erweiterten Einsatz von V-Leuten, unter bestimmten Voraussetzungen auch solchen mit schweren Vorstrafen. Das geht gar nicht! Wir können bis heute nicht einschätzen, welche Rolle der V-Mann Tino Brandt als Führungsperson des »Thüringer Heimatschutzes« dort wirklich in Diskussionen über Gewalt gespielt hat. Wir haben gehört, dass Kai Dalek, der V-Mann des bayerischen Landeskriminalamtes, gesagt hat, Tino Brandt habe dem Aufbau einer »Braunen Armee Fraktion« das Wort geredet – er sei der Scharfmacher gewesen. Brandt bestreitet das natürlich. Aber wir wissen nicht, wer in welchem Umfang lügt – und wieviel Tino Brandt zur Radikalisierung der Gruppe, aus der der NSU hervorging, beigetragen hat. Was haben denn all die V-Leute – Szczepanski, Brandt, Dalek – bewirkt? Die NSU-Taten haben sie jedenfalls nicht verhindert. Wenn mal Informationen kamen, wurden sie von den Verfassungsschutzämtern aus »Quellenschutzgründen« nicht weitergegeben.
Die Konsequenz kann nur sein: Die V-Leute müssen weg – und es muss verboten werden, dass derartige Gruppierungen durch staatliche Gelder finanziert werden.