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Post by Deleted on Jun 8, 2016 13:58:49 GMT 1
Daß Deutschland noch anders kann, sieht man ja an seinen Prestigeprojekten. Wie strahlt der Name BER in die Welt, wie viele Völker hätten gerne Stuttgart 21 oder die Elbphilharmonie? Der Bundestrojaner wird in einem kleinen Holzpferd vor die Tür gestellt, deutsche Abgasreinigung in Fahrzeugen ist weltspitze - und erst die Gleichberechtigung. Nein, Deiner Schwarzmalerei kann sich nur anschließen, wer noch einen Restbezug zur Realität hat EDIT: und jedesmal mache ich mit meinen 2-Zeilen den Seitenumbruch. Kann ich mich selbst auf "ignore" setzen in dem Forum?
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Post by Deleted on Jun 8, 2016 14:53:49 GMT 1
www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/160608-nsu-prozess-288-verhandlungstag-100.html288. Verhandlungstag, 08.06.2016 Carsten S. und die Frage der Reife Wie reif war der mutmaßliche NSU-Waffenbeschaffer Carsten S. zur Tatzeit? Dazu wurde ein forensischer Psychiater gehört. Von der Entscheidung des Gerichts wird abhängen, ob beim Angeklagten Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Es ging am Vormittag vor allem um die Frage, ob bei Carsten S., der im NSU Prozess wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt ist, Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werden muss. S. hat gestanden, die Waffe "Ceska" mitbesorgt zu haben, mit der neun der insgesamt zehn NSU-Opfer getötet wurden. Zur Reife des Angeklagten zur Tatzeit wurde heute ein sachverständiger Zeuge gehört. Die Einschätzung ist vor allem für die Höhe der Strafe im Falle einer Verurteilung wichtig. Der forensische Psychiater Norbert Leygraf von der Universität Duisburg-Essen hatte Carsten S. im März und April 2011 in drei Sitzungen untersucht. Es war nicht das erste Mal, dass der Sachverständige im NSU-Prozess aussagte. Vieles, was er heute berichtete, war schon einmal Thema des Verfahrens. Leygraf zeichnete das Bild eines unsicheren jungen Mannes, der Mitte der 1990er Jahre über einen Bekannten in die rechte Szene in Jena geriet und hier vor allem Selbstbestätigung suchte. Neonazi fürs Selbstwertgefühl In der Schule sei Carsten S. nach eigenen Angaben immer einer der Schwächeren gewesen. Unter den jungen Neonazis habe er ein erhebendes Gefühl gehabt, berichtete S. dem Psychiater. Uwe Böhnhardt sei für ihn ein toller Mann gewesen. Der Angeklagte sei homosexuell, habe seine Neigungen aber vor seinen rechten Freunden verbergen müssen, sagte Leygraf. Ihm sei klar gewesen, das Homosexualität nie akzeptiert worden wäre. Carsten S. hätte sich deshalb 2001 entschlossen, aus der rechten Szene auszusteigen. Vergangenheitsaufarbeitung Eine eindeutige Einschätzung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen müsse, sei nach so langer Zeit schwierig, sagte Leygraf. Bei Alltagsaufgaben sei Carsten S. gut entwickelt gewesen. Bindungsfähigkeit und sexuelle Identitätsfindung wären aber noch nicht ausgereift gewesen. Letztlich müsse das Gericht entscheiden. Dass sich Carsten S. aber vor Abschluss seines 20. Lebensjahres aus der rechten Szene zurückgezogen und versucht habe, seine rechte Vergangenheit mit einem Sozialpädagogikstudium aufzuarbeiten, zeige, dass er noch Entwicklungspotenzial gehabt, aber und nicht ausgereift war.
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Post by Deleted on Jun 8, 2016 14:57:10 GMT 1
www.sueddeutsche.de/politik/ralf-wohlleben-wohllebens-verteidiger-beklagen-isolationshaft-1.30260528. Juni 2016, 14:56 Uhr Ralf Wohlleben Wohllebens Verteidiger beklagen "Isolationshaft" Gegen zwei Männer wird im NSU-Prozess der gleiche Vorwurf erhoben. Doch Carsten S. ist inzwischen auf freiem Fuß, Ralf Wohlleben sitzt seit mehr als vier Jahren in Haft. Seine Verteidiger wollen dagegen vorgehen. Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger Die beiden Männer müssen sich wegen des gleichen Vorwurfs vor Gericht verantworten: Beihilfe zum Mord. Und sie haben laut Anklage fast das gleiche getan: Der eine, Ralf Wohlleben, hat die Mordwaffe für die NSU-Terrorzelle organisiert, der andere, Carsten S., hat sie dann übergeben. Der Unterschied: Der eine sitzt seit mehr als vier Jahren in Haft, der andere kam nach ein paar Monaten auf Bewährung frei. Der eine bemüht sich immer wieder um Entlassung aus der Haft, der andere ist im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes und auf freiem Fuß. Der eine ist ein überzeugter Nationalist, der andere hat sich von der rechten Szene abgewandt. Und: Dem einen, Wohlleben, drohen bis zu 15 Jahre Haft, der andere, Carsten S., könnte mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, wenn er Glück hat. Das kommt nicht nur daher, dass Carsten S. als einziger der fünf Angeklagten im NSU-Prozess umfänglich ausgesagt hat und sich über Tage hinweg befragen ließ. Die guten Aussichten für Carsten S. rühren auch daher, dass ein Psychiater ihn als "jugendlich" eingestuft hat, für den Zeitraum, als er im Jahr 2000 mit knapp 20 Jahren die Česká-Pistole an die Mörder vom NSU übergeben hat. Am Mittwoch musste der psychiatrische Sachverständige Norbert Leygraf von der Uni Essen noch einmal über sein Gutachten sprechen. Vor allem die Verteidiger von Ralf Wohlleben stellten ihm Fragen - denn Carsten S. hat durch seine Aussagen vor allem Wohlleben belastet. Der habe ihn beauftragt, die Waffe zu besorgen und ihm auch das Geld dafür gegeben. Wohlleben dagegen sagt, er habe kein Geld gehabt, auch keins an Carsten S. gegeben. Und der müsse direkt von den NSU-Leuten den Auftrag zum Waffenkauf bekommen haben. Es geht also auch um die Glaubwürdigkeit von Carsten S. Und um seine Reife. Die Verteidiger von Wohlleben wollten herausarbeiten, dass Carsten S. doch schon viel reifer war als Leygraf das sieht. Er habe einen Bus für eine Demo organisiert, sei im Bundesvorstand der Jungen Nationaldemokraten gesessen. Und sie wollten zeigen, dass deshalb die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass Carsten S. doch auf eigene Faust und nicht auf Wunsch von Wohlleben tätig war. Freizeit in der rechten Szene Leygraf erklärte allerdings, dass die innere Reife und die Fähigkeit, im Alltag zu bestehen, nicht zusammenhängen. "Seine innere Persönlichkeitsentwicklung kann verzögert sein und man kann trotzdem einen Bus anmieten", sagte Leygraf. Er legte dar, wie sehr sich Carsten S. immer in Beschreibungen der Freizeit in der rechten Szene verloren und wie wenig er über die Ideologie gesagt habe. Alles habe immer damit zusammengehangen, wie er sich fühlte, wen er attraktiv fand. Alles habe er nur mit seinem Comingout als Homosexueller verbunden. Dass er die Waffe übergeben hatte, das spielte danach zehn Jahre lang keine Rolle mehr für Carsten S. - aber an die Angst, die er spürte, als er in Beate Zschäpes Wohnung einbrach, um Unterlagen für sie rauszuholen, an die habe Carsten S. nachts immer wieder gedacht. Die Verteidigung von Wohlleben hat mittlerweile erneut Haftbeschwerde eingelegt - und nimmt dabei explizit Bezug auf Carsten S. Ralf Wohlleben habe eine Familie und zwei kleine Kinder und sitze noch immer in Haft, Carsten S. habe keine solche Bindung und sei seit langem auf freien Fuß. Die Verteidiger von Wohlleben sprachen von "Isolationshaft" für ihren Mandanten und führten an, dass eine solche Untersuchungshaft gerade von einem Senat des Oberlandesgerichts München im Verhältnis zwei zu eins angerechnet worden sei - ihr Mandant also umgehend freizulassen sei. Darüber ist noch nicht entschieden. Richter Manfred Götzl aber korrigierte sofort: Er habe beim betreffenden Senat nachgefragt, von einer Anrechnung zwei zu eins wisse man da nichts.
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Post by schaf15 on Jun 8, 2016 15:08:48 GMT 1
www.br.de/nachrichten/nsu-prozess/160608-nsu-prozess-288-verhandlungstag-100.html288. Verhandlungstag, 08.06.2016 Carsten S. und die Frage der Reife Wie reif war der mutmaßliche NSU-Waffenbeschaffer Carsten S. zur Tatzeit? - S. hat gestanden, die Waffe "Ceska" mitbesorgt zu haben, mit der neun der insgesamt zehn NSU-Opfer getötet wurden. - Carsten S. hätte sich deshalb 2001 entschlossen, aus der rechten Szene auszusteigen. - Dass sich Carsten S. aber vor Abschluss seines 20. Lebensjahres aus der rechten Szene zurückgezogen und versucht habe, seine rechte Vergangenheit mit einem Sozialpädagogikstudium aufzuarbeiten, zeige, dass er noch Entwicklungspotenzial gehabt, aber und nicht ausgereift war. Das verstehe ich anders: Zur Zeit der Waffenbeschaffung war CS nicht "reif", okay. Aber er entwickelte sich und stieg sogar aus der Szene aus - im Jahre 2001. Seit der Zeit hätte er die Möglichkeit gehabt, von seiner Tat zu berichten und weitere Morde mit der von ihm beschafften Waffe zu verhindern!!! Entweder ist er "gereift", um als Zeuge glaubwürdig zu sein, dann mit allen Konsequenzen für das Nichtmelden der Waffenbeschaffung für potentielle Mörder, oder er ist immer noch unreif, damit nur ein Wichtigtuer und somit als Zeuge unglaubhaft!
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Post by Deleted on Jun 8, 2016 16:08:21 GMT 1
Wer wie eine kindische Schwuchtel über Nazis spricht, ist als schützenswerte Minderheit strafunmündig. Die Knarre war für ihn nur ein Phallussymbol. Das leuchtet mir ein. Man sollte unter dem Gesichtspunkt mal Kim-Yong Un überprüfen lassen.
Als Faustregel kann gelten: wer abschwört, wird meinungsterrorisiert, aber freigelassen. Wer dagegen Härte vorschützt, wer gar offen an seinem Irrtum festhält, den erwischt die heilige Inquisition. Luther hat sich auch auf die Bibel berufen, wie Wohlleben auf das Gesetzbuch. Aber das Wort Gottes ist nicht jedem zugänglich. Wer nicht im Tempel dient, kommt nicht in den Himmel.
Der Konflikt ist etwas älter, als man glaubt. Aber die Menschen benehmen sich weiterhin genauso unwürdig, wie sie schon in der Bibel geschildert werden. Nur heute denken sie nicht nur sie wären klüger, heute WISSEN sie es, und können es mit Gutachtern beweisen.
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Post by Admin on Jun 8, 2016 18:00:24 GMT 1
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Post by Deleted on Jun 8, 2016 19:26:33 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-eine-frage-der-reife-a-1096597.html NSU-Prozess: Eine Frage der Reife Von Wiebke Ramm, München Im NSU-Prozess streiten zwei der fünf Angeklagten darüber, wer welche Verantwortung beim Kauf der Mordwaffe trug. Nun sagte ein psychiatrischer Gutachter aus. Auch Beate Zschäpe erinnert sich noch an den Tag, an dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wohl die Mordwaffe erhalten haben. "Wir hatten uns einmal mit Carsten S. in einem Café in einem Kaufhaus getroffen", hatte Zschäpes Anwalt in ihrem Namen im Januar im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München gesagt. Weiter hieß es: "Ich war jedoch nicht die ganze Zeit über anwesend. Während meiner Anwesenheit wurde dort keine Waffe übergeben. Erst im Rahmen des Prozesses habe ich erfahren, dass die Waffe im Anschluss an dieses Treffen in einem Abrisshaus übergeben worden sein soll." An diesem Mittwoch, dem 288. Verhandlungstag, geht es im NSU-Prozess erneut um die Ceska, die Pistole, mit der Mundlos und Böhnhardt neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft in den Kopf schossen. Carsten S. hat früh gestanden, den mutmaßlichen NSU-Terroristen im April oder Mai 2000 in einem Abbruchhaus im sächsischen Chemnitz die Waffe samt Schalldämpfer und 50 Schuss Munition übergeben zu haben. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft handelte es sich bei dieser Waffe um die Mordwaffe des NSU. Und nach Ansicht der Anklagebehörde hat sich der heute 36-jährige Carsten S. damit der Beihilfe am Mord in neun Fällen schuldig gemacht. Gutachten eines Psychiaters Laut Carsten S. hat Böhnhardt oder Mundlos eines Tages nach einer Waffe verlangt und Carsten S. deswegen an Ralf Wohlleben verwiesen. Wohlleben habe ihm gesagt, wie er an eine Waffe komme und ihm auch Geld für den Kauf gegeben, so sagt es Carsten S. Auch Wohlleben muss sich deshalb wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten. Wohlleben bestreitet, in die Beschaffung der Waffe involviert gewesen zu sein. Und seine Verteidigung gibt sich redlich Mühe, die Aussage von Carsten S. zu entkräften. Ein Weg führt dabei über dessen Reife. Carsten S. war damals 20, Wohlleben bereits 25 Jahre alt. Carsten S. gilt damit zum Tatzeitpunkt juristisch als Heranwachsender. Das bedeutet, dass er je nach damaligem Reifegrad nach Jugend- oder nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden kann. Psychiater Norbert Leygraf hat bereits im März 2015, am 193. Tag im NSU-Prozess, sein Gutachten erstattet. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, er könne nicht ausschließen, dass Carsten S. damals noch die Reife eines Jugendlichen hatte. Es gäbe einige Aspekte, die dafür sprächen. Folgt das Gericht der Einschätzung des Psychiaters, minderte dies das erwartete Strafmaß im Vergleich zu einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht erheblich. Mangel an "intelligenten Menschen" Der Senat scheint durchaus geneigt, dies zu tun. Denn während Carsten S. nach seiner Festnahme im Februar 2012 nur wenige Monate in Untersuchungshaft saß und heute im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamts lebt, ist Wohlleben noch immer inhaftiert. Doch anders als Wohlleben hat Carsten S. auch sehr früh sehr umfangreich ausgesagt und sich schon vor Jahren glaubhaft von der rechten Szene abgewandt. An diesem 288. Verhandlungstag wiederholt Leygraf vor Gericht nun seine Einschätzung. Bei Carsten S. sei zum Tatzeitpunkt in einigen Entwicklungsbereichen von Reifedefiziten auszugehen. Aufgrund seiner nicht eingestandenen Homosexualität sei Carsten S. in seiner Entwicklung verzögert gewesen. Leygraf sagt jedoch auch, dass es schwer sei, nach nunmehr 16 Jahren den damaligen Entwicklungsstand noch eindeutig zu beurteilen. Wohllebens Verteidiger weisen hingegen darauf hin, dass Carsten S. damals einen Bus organisiert habe, um mit anderen zu einer Demonstration zu fahren, und dass er im Bundesvorstand der Jungen Nationaldemokraten gesessen habe. Beides weise doch auf eine gewisse Führungskompetenz und somit Reife hin, meinen sie. Sie dürften darauf hinaus wollen, dass Carsten S. keineswegs die Hilfe von Wohlleben gebraucht hätte, um eine Waffe zu besorgen. Die erhoffte Antwort bekommen sie von Leygraf jedoch nicht. Dass S. in den Bundesvorstand gewählt wurde, könne schlicht an der fehlenden Auswahl oder - wie Leygraf sagt - am Mangel an "intelligenten Menschen" gelegen haben. Und einen Bus könne auch jemand anmieten, dessen "innere Persönlichkeitsentwicklung" verzögert sei. "Nach außen hin nicht jugendlich unbedarft" "Erwachsenwerden ist kein gleichförmiger Prozess, es gibt Sprünge und Unterschiede in einzelnen Persönlichkeitsbereichen", sagt Leygraf. Er sagt allerdings auch: Die Tatsache, dass Carsten S. als Kontaktperson für die untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt ausgewählt wurde, zeige, dass Carsten S. "nach außen hin nicht jugendlich unbedarft oder wenig verlässlich gewirkt haben kann". Drei Gespräche hat Leygraf mit Carsten S. geführt. Er hat festgestellt, dass der Angeklagte dazu neige, seine rechtsradikale Vergangenheit zu bagatellisieren. Carsten S. habe eine "deutliche Tendenz", seine früheren Aktivitäten in der rechten Szene als bloße jugendliche Freizeitgestaltung darzustellen. Der Gutachter beschreibt ihn als insgesamt etwas gehemmte, unsichere Person mit einem "eher geringen aktiven Durchsetzungsvermögen". Die Neonaziszene habe Carsten S. nach eigenen Angaben nicht zuletzt wegen des dort herrschenden "Männlichkeitskults" angezogen. Ende 2000 habe Carsten S. sich im Zuge seines Coming-outs von der rechten Szene abgewandt, weil er erkannt habe, dass ein offen schwules Leben dort nicht möglich gewesen wäre. Wenige Monate zuvor brachte er Mundlos und Böhnhardt die Waffe mit Schalldämpfer und Munition.
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Post by Admin on Jun 9, 2016 7:03:31 GMT 1
www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/06/08/08-06-2016/08.06.2016 Erneut zu den frühen Angaben von Carsten Schultze Heute beschäftigte sich das Gericht erneut mit den frühen Angaben von Carsten Schultze nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011. Zunächst berichtete erneut der Sachverständige Prof. Leygraf, der begutachtet hatte, ob auf Schultze – zur Tatzeit 19/20 Jahre alt – Jugendstrafrecht anzuwenden ist. Er schilderte noch einmal ausführlich die Angaben, die Schultze ihm gegenüber gemacht hatte. Sein Eindruck von den Schilderungen Schultzes zu seinen Aktivitäten in der Nazi-Szene deckt sich mit der Wahrnehmung vieler aus der Nebenklage: Schultze habe das Ganze als Erlebnis geschildert und die Inhalte beiseitegelassen, „er hat das mehr als Pfadfinderromantik dargestellt.“ Leygraf war auf Antrag der Verteidigung erneut geladen worden und wurde von ihr intensiv befragt – erneut ergab sich nichts, was an den Angaben Schultzes zur Waffenlieferung Zweifel wecken würde. Rechts-Anwalt Klemke sprang aber mal wieder ganz allgemein für die Nazi-Szene in die Bresche, versuchte etwa Zweifel an der These des Sachverständigen zu wecken, in der Szene seien „ausländerfeindliche Parolen“ gerufen worden, oder wunderte sich, wieso der Sachverständige die Band Radikahl, die Schultze damals hörte, als rechtsradikal bewertete – die bekannteste Liedzeile von Radikahl: „Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um, hisst die rote Fahne mit dem Hakenkreuz“… Schließlich sagte ein weiterer BKA-Beamter aus, der Carsten Schultze befragt hatte. Auch seine Vernehmung und das übliche langwierige Durchgehen des alten Vernehmungsprotokolls durch den Vorsitzenden Richter ergaben nichts Überraschendes. Der Verhandlungstermin für den kommenden Dienstag, den 14.6.2016 wurde abgesagt, weil der einzige vorgesehene Zeuge verhindert ist.
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Post by Admin on Jun 9, 2016 7:07:56 GMT 1
Politik NSU-Komplex 08.06.16 Starb V-Mann "Corelli" durch Rattengift? Überraschende Wende im Düsseldorfer NSU-Untersuchungsausschuss: Bisher galt eine Zuckererkrankung als Todesursache von V-Mann "Corelli". Doch nun hält der Gutachter auch Rattengift für eine Erklärung. www.welt.de/politik/deutschland/article156078421/Starb-V-Mann-Corelli-durch-Rattengift.htmlCD-Cover mit einer Waffe darauf Doch zwei Dateien hatten es in sich: Die eine war als Cover für die CD gedacht und zeigte eine Waffe, Hitlers Hände und den Schriftzug: "NSU/NSDAP". Aus einem ergänzenden Text ging hervor, dass die CD vom "Nationalsozialistischen Untergrund der NSDAP" hergestellt worden sei. Das Bundeskriminalamt (BKA) schickte die CD zur Begutachtung zum BfV, verschwieg aber, dass der V-Mann die CD von "Corelli" bekommen haben will. Am 4. April 2014 informierte das BKA dann das BfV, dass "Corelli" selber die CD an den V-Mann in Hamburg übergeben haben soll. Das BfV wollte daraufhin den Ex-V-Mann zu dem Vorgang befragen. Doch der beantwortete plötzlich keine Anrufe und Nachrichten mehr. Am 7. April suchten BfV-Mitarbeiter Richter in seiner Wohnung in Paderborn auf und fanden ihn dort tot vor. "Corelli" muss, so stellten die Rechtsmediziner fest, zwischen dem 4. und 7. April gestorben sein. Ein atemberaubendes Timing: Am 4. April erfährt das BfV, dass "Corelli" eine CD mit dem Namenszug NSU/NSDAP in den Umlauf gebracht haben soll, in den Stunden darauf stirbt er.
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Post by Deleted on Jun 9, 2016 8:42:17 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/06/09/medienlog-leygraf-carsten-s-nsu/Richter fragen nach der Reife – das Medienlog vom Donnerstag, 9. Juni 2016 9. Juni 2016 um 8:19 Uhr Zum zweiten Mal hat das Gericht am Mittwoch den psychiatrischen Gutachter Norbert Leygraf angehört, der ein Gutachten über den Mitangeklagten Carsten S. erstellt hatte – den mutmaßlichen Überbringer der NSU-Mordwaffe Ceska 83. Insbesondere ging es um die Frage, ob S., der zum Zeitpunkt des Waffentransports 20 Jahre alt war, wegen Reifedefiziten nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann. Die Verteidiger des ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben, der S. laut dessen Aussage mit dem Kauf der Pistole beauftragt haben soll, würden dies wohl verneinen. „Sie dürften darauf hinaus wollen, dass Carsten S. keineswegs die Hilfe von Wohlleben gebraucht hätte, um eine Waffe zu besorgen. Die erhoffte Antwort bekommen sie von Leygraf jedoch nicht“, berichtet Wiebke Ramm auf Spiegel Online. An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de. Wohllebens Verteidiger gaben „sich redlich Mühe, die Aussage von Carsten S. zu entkräften“, schreibt die Autorin. Denn S. zufolge hatte Wohlleben ihm das Geld für die Pistole gegeben. Dieser hingegen belastete in seiner Aussage den Szenekameraden Tino Brandt – woran dieser sich am Dienstag jedoch nach eigenen Angaben nicht erinnern konnte. Eine der wichtigsten Erkenntnisse des Gutachters: S. war reif genug, seinen Alltag zu bewältigen, in anderen Bereichen hingegen unterentwickelt. Leygraf ließ wissen, „dass die innere Reife und die Fähigkeit, im Alltag zu bestehen, nicht zusammenhängen“, wie es in einem Bericht von Annette Ramelsberger in der Süddeutschen Zeitung heißt. Insofern dürften viele Argumente der Wohlleben-Verteidiger nicht verfangen: Sie wollten Widersprüche daraus ableiten, dass S. bei einigen Tätigkeiten in der rechten Szene viel Verantwortung übernommen hatte, etwa, als er einen Bus für die Fahrt zu einer Demonstration mietete. Angesichts der zuletzt großen Eile im Prozess sei die Vernehmung von Leygraf erstaunlich gewesen, findet Oliver Bendixen vom Bayerischen Rundfunk. Seine Ladung lasse „Zweifel daran aufkommen, dass es das Gericht wirklich so eilig hat, obwohl das Beschleunigungsgebot angesichts von zwei inhaftierten Angeklagten immer wieder thematisiert wird“. Der Gutachter habe vieles vorgetragen. Daraufhin fühlte sich Wohllebens Verteidiger Olaf Klemke bemüßigt, Leygraf mit teils bizarren Fragen „auf ziemlich unwürdige Weise bloßzustellen“. Nur: „Seinem Mandanten wird es nichts nutzen – eher im Gegenteil.“
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Post by Deleted on Jun 9, 2016 8:43:42 GMT 1
www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Verteidiger-fordern-im-NSU-Prozess-Brandt-Aussage-ueberpruefen-1929974803Verteidiger fordern im NSU-Prozess: Brandt-Aussage überprüfen München. Der Angeklagte Carsten S. stand am 288. Verhandlungstag über Stunden im Mittelpunkt des NSU-Prozesses. Zuerst sagte mit Prof. Norbert Leygraf ein Experte erneut zu seinem Gutachten über den Angeklagten aus. Anschließend führte ein Ermittler des Bundeskriminalamtes Aussagen des 36-jährigen Angeklagten in den Prozess ein, die dieser 2012 und 2013 dann kurz nach Verhandlungsbeginn in zwei Vernehmungen gemacht hatte. Am Rande der Aussage des Ermittlers stellte sich heraus, dass parallel zum Prozess offenbar 2013 Ermittlungen gegen die Hauptangeklagte, Beate Zschäpe, wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion eingeleitet wurden. Nach Informationen unserer Zeitung ist dieses Verfahren inzwischen aber wieder eingestellt worden mit Begründung, dass die Verdächtige eine höhere Strafe zu erwarten habe. Hintergrund der Ermittlungen war die von Carsten S. erst im Prozess angegebene Explosion einer präparierten Taschenlampe am 23. Juni 1999 im Nürnberger Restaurant Sonnenschein. Brandt soll von Anruf des NSU erzählt haben Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sollen dem Angeklagten von diesem Anschlag im Frühling 2000 in Chemnitz erzählt haben, als er ihnen die spätere NSU-Mordwaffe gebracht hatte. Allerdings hätten die Männer ihm damals gesagt, dass der Anschlag gescheitert sei. Carsten S. will erst nach seiner Aussage vor Gericht aus der Presse erfahren haben, dass die Taschenlampe explodiert sei. Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben forderten zum Ende des Verhandlungstages einen weiteren Zeugen zu laden. Der Mann hatte am 17. Juli 2014 beim Hofgang in der Münchner Haftanstalt Stadelheim mit dem damals auch kurzzeitig dort untergebrachten Thüringer Neonazi Tino Brandt ein Gespräch. Der Ex-Verfassungsschutzspitzel soll dem Zeugen erzählt haben, dass er nach einem Anruf von Mundlos oder Böhnhardt aus dem Untergrund drei Kameraden losgeschickt habe, um den beiden Männer Geld zukommen zu lassen. Brandt soll aber auch davon geredet haben, wie er das Gericht während seiner Zeugenvernehmung im Juli 2014 reingelegt habe. Er hatte zuvor als Zeuge die Angaben des Mannes bestritten. Eine Entscheidung über den Antrag der Verteidiger ist noch nicht gefallen. Prof. Leygraf hatte 2012 in drei Gesprächen den Angeklagten beurteilt und im März des Vorjahres sein Gutachten vorgestellt. Nun bestätigte er vor Gericht seine Angaben. Seine Expertise lässt es als wahrscheinlich erscheinen, dass auf Carsten S. noch Jugendstrafrecht mit deutlich milderen Strafen bei einer Verurteilung angewendet werden wird. Auch gegenüber dem Experten räumte der 36-Jährige ein, nach dem Verschwinden von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe 1998 aus Jena eine Zeit lang Telefonkontakt zu ihnen gehalten zu haben. Er sei überrascht gewesen, dass er damals von Ralf Wohlleben und André K. angesprochen wurde und stolz darauf.
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Post by Admin on Jun 9, 2016 9:52:51 GMT 1
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Post by Deleted on Jun 9, 2016 13:28:49 GMT 1
www.gea.de/region+reutlingen/tuebingen/+was+zur+hoelle+ist+hier+los+.4840889.htmWas zur Hölle ist hier los? GOMARINGEN. Für einen, der auf der Suche nach der Wahrheit ist, gibt es keinen schlimmeren Moment als den, wenn ihm sein Gegenspieler ins Gesicht sagt: »Die Wahrheit ist das Letzte, was hier irgendjemand hören will.« Der Sucher heißt Georg Dengler und ist Privatdetektiv in den Romanen von Wolfgang Schorlau. Sein Gegenspieler ist ein hohes Tier im thüringischen Verfassungsschutz, der Dengler noch an den Kopf wirft: »Du hast keine Ahnung, in welchem Land du lebst.« Dichtung oder Wahrheit? Dichtung und Wahrheit. Im Roman »Die schützende Hand« geht es um den Tod der beiden NSU-Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, denen zehn Morde, zwei Bombenanschläge und etliche Banküberfälle zur Last gelegt werden und die sich – so die offizielle Version – am 4. November 2011 in einem Wohnmobil in Eisenach erschossen haben. Fakten und Fiktion Dengler schlittert mehr oder weniger in die Ermittlungen hinein, und als ehemaliger Zielfahnder des Bundeskriminalamts kommt er schnell an einen Punkt, an dem er sich fragt: »Was zur Hölle ist hier los?« Eine Frage, die sich nicht nur die Romanfigur stellt. Die Vorgänge um den Tod der beiden Neonazis sind so voller Ungereimtheiten und Vertuschungsversuche, dass es bei der Suche nach der Wahrheit vor Gericht und in diversen Untersuchungsausschüssen nicht nur um die Frage geht, was passiert ist. Mindestens genauso spannend ist die Frage, wer warum verhindern will, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Schorlaus Roman ist Fiktion, aber so dicht mit der Realität verwoben, dass der Krimi ein wichtiger Beitrag ist, um die Dimension der Ereignisse, für die der Stuttgarter Autor das Wort »Staatsverbrechen« in den Mund nimmt, der Öffentlichkeit bewusst zu machen. 200 000 Exemplare des Buchs sind verkauft, und Schorlau reist von Lesung zu Lesung. Am Dienstag war er in Gomaringen, und obwohl der Roman schon im vergangenen Jahr veröffentlicht wurde, kamen an die hundert Besucher. Die enge Verknüpfung von Fakten und Fiktion ist für einen Autor nicht ohne Risiko. Eine Enthüllung, und die Story hätte plötzlich eine ganz andere sein können. »Einen kritischen Punkt gab es noch, als Beate Zschäpe angekündigt hatte, vor Gericht auszusagen«, erzählt Schorlau. »Aber wir hatten so gut recherchiert, dass wir überzeugt waren, die Geschichte hält.« Sie hält – bis heute. Anders als die der realen Akteure. »Die Hauptaufgabe der Geheimdienste ist das Erzählen von Geschichten«, lässt Schorlau Denglers Lehrmeister bei der Polizei sagen. Anders als der Schriftsteller, der bei jeder Auflage korrigieren kann, haben die Geheimdienste diese Möglichkeit aber nicht. Sie haben eine Geschichte, und die muss stimmen. Die vom 4. November 2011 stimmt in zu vielen Details nicht. Warten auf die Wahrheit Zwei Jahre hat Schorlau mit professioneller Hilfe recherchiert. Er hat frühzeitig Interviews gegeben in der Hoffnung, dass sich als Quellen Menschen melden, die ein schlechtes Gewissen haben – es hat funktioniert. Und hat das Buch Auswirkungen in der Realität? »Ja«, sagt der Autor, »aber nicht genug.« Abgeordnete haben sich bei ihm gemeldet, und er selbst wurde vom Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtags befragt. Sein Fazit: »Das Buch geht in die öffentliche Debatte ein.« Die Arbeit der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse schätzt er sehr. Besonders in Thüringen werde gute Arbeit geleistet. Kommt die Wahrheit ans Licht? »Zu meinen Lebzeiten nicht«, vermutet Schorlau, Jahrgang 1951. »Aber stückweise wird man der Wahrheit näherkommen.« (pp)
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Post by Admin on Jun 9, 2016 16:40:51 GMT 1
Bundesanwaltschaft bezweifelt Medienbericht zu Ex-V-Mann Marschner 3. Untersuchungsausschuss (NSU)/Ausschuss - 09.06.2016 (HiB/rik) Die Bundesanwaltschaft hat keine Hinweise darauf und hält es auch nicht für plausibel, dass der NSU-Terrorist Uwe Mundlos in den Jahren 2000 bis 2002 im Abrissunternehmen des Zwickauer Neonazis und damaligen V-Manns Ralf Marschner beschäftigt gewesen sein soll. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten als Zeuge in der jüngsten Sitzung des 3. Untersuchungsausschusses (NSU II) am Donnerstag. Anderslautende Medienberichte von Anfang April dieses Jahres habe man in der Bundesanwaltschaft ,,relativ gelassen" zur Kenntnis genommen. ,,Die Wiedererkennungsleistung erschien uns als höchst problematisch, weil eine solche Lichtbildvorlage bestimmte Anforderungen erfüllen muss", kommentierte Weingarten den Bericht der Tageszeitung ,,Die Welt". Er basiert auf Angaben eines früheren Auftraggebers von Marschner, der Mundlos auf einem Foto wiedererkannt haben will. Wie Weingarten weiter sagte, halte es die Bundesanwaltschaft auch nicht für plausibel, dass Mundlos nach seinem Untertauchen im Januar 1998 auf einer Baustelle gearbeitet haben soll. Denn Baustellen seien ,,kontrollintensive Bereiche", wo man ständig mit der Anwesenheit von Polizeibeamten oder von Mitarbeitern der Arbeitsagentur oder des Zolls rechnen müsse. Als Arbeiter auf einer Baustelle sei das Entdeckungsrisiko für eine im Untergrund lebende Person enorm. Nach dem Bericht der ,,Welt" soll Mundlos von 2002 bis 2002 unter dem Decknamen Max Burckhardt für Marschners damalige Abrissfirma gearbeitet haben. Zur gleichen Zeit begann die Mordserie des ,,Nationalsozialistischen Untergrunds". Weingarten bezeichnete Marschner als eine ,,Zentralfigur der rechtsextremistischen Szene" in Zwickau, wo er bis zu seinem plötzlichen Wegzug in die Schweiz 2007 lebte und zahlreiche, meist kurzlebige Firmen betrieb. Sein Personal habe sich ,,im Wesentlichen aus harten Rechtsextremisten rekrutiert". Auf die Frage, wie glaubwürdig er die 16 ehemaligen Mitarbeiter Marschners halte, die eine Beschäftigung von NSU-Mitgliedern in dem Abrissunternehmen bestritten hatten, sagte Weingarten, man könne bei einer Aussage ,,nicht automatisch das Gegenteil zugrunde legen, weil einem die politische Verortung eines Zeugen zuwider ist". Dass Marschner bis 2002 V-Mann war, habe bei den Ermittlungen keine Rolle gespielt. Zu Beginn der öffentlichen Zeugenvernehmung hatte der pensionierte sächsische Kriminalbeamte Klaus Böttrich berichtet, dass der Rechtsextremist bei polizeilichen Durchsuchungen seiner Privat- und Geschäftsräume oft den Eindruck erweckt habe, sehr gut vorbereitet gewesen zu sein. Das habe in der Polizei schon früh zu der Vermutung geführt, dass Marschner möglicherweise mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeite und von seinem V-Mann-Führer gewarnt worden sei. www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/427056
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Post by anmerkung on Jun 9, 2016 16:51:25 GMT 1
Wie Weingarten weiter sagte, halte es die Bundesanwaltschaft auch nicht für plausibel, dass Mundlos nach seinem Untertauchen im Januar 1998 auf einer Baustelle gearbeitet haben soll. Denn Baustellen seien ,,kontrollintensive Bereiche", wo man ständig mit der Anwesenheit von Polizeibeamten oder von Mitarbeitern der Arbeitsagentur oder des Zolls rechnen müsse. Bullshit, was Weingarten sich da halluziniert.
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