|
Post by Admin on Mar 17, 2016 15:27:02 GMT 1
17. März 2016, 13:41 Uhr NSU-Prozess Wohlleben fordert Neustart Im NSU-Prozess hat es einen überraschenden Antrag gegeben: Der Angeklagte Ralf Wohlleben will eine Aussetzung des Verfahrens erreichen. Ihn stört das Vorgehen der Bundesanwaltschaft. Der mutmaßliche Terrorunterstützer Ralf Wohlleben hat überraschend die Aussetzung des NSU-Prozesses verlangt. Sein Anwalt Olaf Klemke forderte vor dem Münchner Oberlandesgericht außerdem, das Verfahren gegen Wohlleben abzutrennen. Der Verteidiger begründete den Antrag damit, dass die Bundesanwaltschaft wichtige Akten unterschlage und versuche, "aus sachfremden Erwägungen Stimmung gegen unseren Mandanten zu machen". Im Fall einer Aussetzung müsste der NSU-Prozess von vorn beginnen. Konkreter Anlass war die geplante Vernehmung einer Polizistin, die über ein Fundstück bei einer Durchsuchung der Wohnung Wohllebens aussagen sollte. Dabei handele es sich um ein T-Shirt mit der Aufschrift "Eisenbahnromantik Auschwitz", sagte Klemke. Der Rechtsanwalt hält das T-Shirt für "nicht verfahrensrelevant", weil es im NSU-Komplex keine "Opfer mosaischen Glaubens" gebe. Das Oberlandesgericht München hat noch nicht über den Antrag entschieden. Wohlleben war in dem Prozess bereits mit mehreren Befangenheitsanträgen gescheitert. Wohlleben ist angeklagt, weil er die NSU-Mordwaffe vom Typ "Ceska" organisiert haben soll. Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe, die sich als mutmaßliche Mittäterin für alle Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" verantworten muss. Dazu gehören zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Das Motiv fast aller Taten soll Fremdenhass gewesen sein. BKA-Ermittlerin überprüfte Zschäpes Glaubwürdigkeit Am Vormittag hatte eine Kommissarin des Bundeskriminalamts in dem Prozess über Ermittlungen berichtet, mit denen sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen Zschäpes untersuchte. Die Angeklagte hatte erklärt, sie habe im Radio vom Suizid ihrer beiden mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem missglückten Bankraub in Eisenach erfahren. Die Ermittlerin sagte dazu, sie habe beim MDR nachgefragt, ob er am Mittag des 4. November 2011 entsprechende Meldungen gesendet habe. Der Sender habe das nicht mehr detailliert überprüfen können, es sei aber möglich.
Die Kommissarin ging außerdem der Frage nach, ob Zschäpe Fernsehberichte unmittelbar nach dem Kölner Nagelbombenanschlag im Juni 2004 aufgezeichnet haben könnte. Technisch, so die Zeugin, sei das möglich gewesen. Die Videobilder, die die Polizei auf einer DVD im Brandschutt der zerstörten Fluchtwohnung des NSU-Trios fand, hätten aber auch überall sonst aufgezeichnet werden können. www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-ralf-wohlleben-fordert-neustart-a-1082850-druck.html
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 15:28:20 GMT 1
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 15:30:11 GMT 1
|
|
|
Post by nsulm on Mar 17, 2016 15:39:01 GMT 1
bekiffte antifas inszenieren wasserpfeife als NSU-Bombe... zu geil. Verückte Mongos;-)
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 16:31:18 GMT 1
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 16:35:25 GMT 1
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 16:39:05 GMT 1
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 17:39:26 GMT 1
17.03.2016 Zschäpes Einlassung zerfällt, Verteidigung Wohlleben blockiert und der Senat geht in Ferien Zunächst wurden heute zwei weitere Zeugen zu Raubüberfällen des NSU befragt. Das übliche Prozedere solcher Befragungen wurde durchbrochen, als der erste Zeuge am Ende erklärte, eine offizielle Entschuldigung für alle Pannen bei den Ermittlungen wäre auch gegenüber den überlebenden Opfern angebracht. Er als Geschädigter eines Banküberfalles habe bislang keinerlei Rückmeldung erhalten. Zschäpe-Verteidiger Heer und Stahl empörten sich und intervenierten beim Vorsitzenden, er möge den Zeugen unterbrechen. Im Anschluss vernahm das Gericht eine Polizeibeamtin, deren Angaben die Einlassungen von Zschäpe erschüttert: Die junge BKAlerin, die bereits mehrfach von ihren Ermittlungen berichtet hatte, beschäftigte sich heute mit zwei technischen Fragen: zum einen ging es um die Frage, ob Zschäpe, wie sie behauptet hatte, aus dem Radio vom Tod Uwe Böhnhardts und Uwe Mundlos‘ erfahren hatte. Der aufwändige Abgleich mit den Radioprogrammen ergab, dass dies zwar nicht ausgeschlossen, aber jedenfalls unwahrscheinlich ist: auf Zschäpe’s Rechner lief an jenem Tag ein Online-Radio-Stream, über den die Nachricht von den Leichen im Wohnmobil in Eisenach erst lief, nachdem Zschäpe die Wohnung bereits in Brand gesetzt hatte. Ob auf analogen Radiosendern die Nachricht aus Eisenach evtl. früher gesendet wurde, ließ sich nicht mehr vollständig ermitteln – aber auch dann könnte Zschäpe nur davon erfahren haben, wenn sie gleichzeitig den Livestream und einen analogen Radiosender hörte. Auch dieser Teil ihrer Einlassung scheint also unwahr zu sein. Die Zeugin hatte sich außerdem mit Videoaufnahmen zum Anschlag in der Keupstraße beschäftigt, die in der Frühlingsstraße gefunden wurden: diese wurden am Tag des Anschlags mit einem Videorekorder aufgenommen, und zwar per Hand und schon zwei Stunden nach dem Anschlag, also zu einem Zeitpunkt, an dem Mundlos und Böhnhardt noch nicht wieder aus Köln zurückgekehrt sein konnten. Geht man davon aus, dass die Aufnahmen in der Frühlingsstraße gefertigt wurden, dann können sie also nur von Zschäpe stammen. Die aber hatte in ihrer Einlassung behauptet, sie habe von dem Anschlag in Köln erst nach der Rückkehr der beiden Männer erfahren. Wie verzweifelt die Erklärungsversuche der Verteidigung Zschäpe inzwischen sind, zeigt die Reaktion von Zschäpe-Verteidiger Grasel, der von der Presse bereits vor einigen Tagen auf die Videos angesprochen worden war: gegenüber der taz gab er an, die Aufnahmen könnten ja z.B. auch von André Eminger gemacht worden sein – gestern, weniger als eine Woche später, verlas nun sein Mitverteidiger Borchert im Namen von Zschäpe die Erklärung, Eminger habe von den Morden und Anschlägen überhaupt nichts gewusst. Damit werden die heute dargestellten Ermittlungen– zusammen mit den zahlreichen bereits vorliegenden Beweismitteln – dazu führen, dass Beate Zschäpe wie angeklagt verurteilt wird – zu erdrückend die Beweislage, zu unglaubhaft und widersprüchlich ihre bestreitenden Angaben. Es stellt sich aber auch die Frage, warum manche der Beweisthemen, um die es in den letzten Wochen ging, nicht schon viel früher ausermittelt und ins Verfahren eingeführt wurden: die Frage, welcher Radiosender wann über die Leichen in Eisenach berichtete, hätte sich Anfang 2012 sicher leichter klären lassen als jetzt, über vier Jahre später, und auch die Videos zum Anschlag in Köln liegen den Behörden bereits seit 2011 vor. Eine weitere Polizeibeamtin sollte im Anschluss von einem Fund im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei Wohlleben berichten, der erneut dessen Selbstdarstellung als gemäßigter „Nationalpazifist“ erschüttert und ihn als überzeugten Nationalsozialisten entlarvt: Bei der Durchsuchung wurde ein T-Shirt mit dem Aufdruck „Eisenbahnromantik“ gefunden, darunter ein Bild eines Bahngleises, das in das Konzentrationslager Auschwitz führt. Die Beamten hatten das Shirt damals nicht sichergestellt aber ein Foto davon gemacht. Bevor die Zeugin befragt werden konnte, widersprach die Verteidigung Wohlleben und beantragte, das Verfahren gegen ihren Mandanten abzutrennen und auszusetzen, weil das Foto bisher nicht in der Gerichtsakte war. Tatsächlich hat auch die Nebenklage in der Vergangenheit mehrfach kritisiert, dass die Bundesanwaltschaft nach eigenem Gutdünken Ermittlungsbestandteile zurückhält und/oder in anderen Verfahrensakten „parkt“. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass der Antrag der Verteidigung erfolgreich sein wird – letztlich geht es hier nur um ein Foto, auch fand sich in der Akte schon vorher ein Hinweis, dass dieses existierte. Die Generalbundesanwaltschaft gab an, sie habe dieses Foto vor allem in Antwort auf Wohllebens Selbstdarstellung „aktiviert.“ Das Gericht hatte allerdings heute keine Ambitionen, aufwendige Beschlüsse zu schreiben, und verabschiedete sich umgehend in die Osterferien. Damit blieb das Gericht auch in den letzten Wochen vor den Osterferien seiner Tendenz treu, im Schnitt nur halbtags zu verhandeln – kein Wunder also, dass es letzte Woche offiziell weitere Verhandlungstermine bis Januar 2017 festsetzte. www.nsu-nebenklage.de/blog/2016/03/17/17-03-2016/?utm_source=twitterfeed&utm_medium=twitter
|
|
|
Post by Admin on Mar 17, 2016 17:47:45 GMT 1
NSU-Prozess: Wohlleben-Verteidigung fordert Aussetzen und Neubeginn 17.03.2016 - 13:10 Uhr München. Die Verteidigung des früheren NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben hat ein Aussetzen des NSU-Prozesses und den Neubeginn der Verhandlung in zwei Monaten gefordert. Außerdem soll das Verfahren gegen seinen Mandanten abgetrennt werden, trägt Verteidiger Olaf Klemke am letzten Verhandlungstag vor der Osterpause vor. Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt (BKA) sollen die Verfahrensakten zu seinem Mandanten nur unvollständig dem Gericht übergeben haben. Anlass dieses Antrags ist ein BKA-Vermerk von diesem Januar zum Fund eines T-Shirts in der Wohnung von Wohlleben am 24. November 2011. Das schwarze T-Shirt soll nach Informationen unserer Zeitung bei der damaligen Razzia auf dem Ehebett gelegen haben und den Aufdruck „Eisenbahnromantik“ tragen. Darunter sei ein Eisenbahngleis abgebildet, das zur Silhouette des Konzentrationslagers Auschwitz führe. Offenbar liegen Fotos dieses Kleidungsstücks vor. Der Verteidiger verliest seinen Antrag, als die Verfasserin des BKA-Vermerks als Zeugin aufgerufen wurde. Olaf Klemke spricht vom „angeblichen Fund“, der nun aus dem „Hut gezaubert wurde“. Nach seinen Angaben soll das T-Shirt nach der damaligen Durchsuchung als „nicht relevant“ eingestuft worden sein. Zudem ist der Anwalt der Ansicht, dass das Motiv „verschiedene Interpretationen“ und „keine belastbaren Schlüsse auf die seinem Mandanten vorgeworfene Tat“ zulasse. In dem BKA-Vermerk vom 22. Januar ist von Fotos die Rede, die 2011 während der Razzia gefertigt wurden. Klemke kritisiert, dass diese bisher nicht zur Verfahrensakte gehört hätten. Darin sieht er eine Behinderung bei der Verteidigung seines Mandanten, denn auch das Polizeiprotokoll zur damaligen Razzia soll keine Hinweise auf Fotos enthalten. Der Anwalt vermutet, dass noch weiteres Aktenmaterial vorhanden sein müsste, welches die Bundesanwaltschaft nicht in den Prozess eingeführt habe. „Darin könnte auch entlastendes Material für seinen Mandanten sein“, betont Klemke. Das allein rechtfertige den Aussetzungsantrag, so die Argumentation. Zudem wird das Übergeben allen Aktenmaterials zu Ralf Wohlleben gefordert. Das Entlassen seines Mandanten aus der Untersuchungshaft spielt in dem Antrag keine Rolle. Bundesanwalt Herbert Diemer spricht sich anschließend dafür aus, die BKA-Beamtin trotzdem als Zeugin zu befragen. „Die Erhebung der Beweise ist nicht zu beanstanden, eine Rechtswidrigkeit nicht erkennbar“, fügt er an. Das Gericht unterbricht die Verhandlung nach dem Antrag am Mittag für eine Stunde. Am Vormittag hatte bereits Rechtsanwalt Mathias Grasel den Vorwurf, Beate Zschäpe könnte bei ihren Einlassungen falsche Angaben gemacht haben, zurückgewiesen. Die Einlassungen seiner Mandantin seien durch die Aussage einer weiteren Ermittlerin des Bundeskriminalamtes „nicht widerlegt, sondern bestätigt“ worden, betont er. Die 28-jährige Beamtin hatte in einem in der Vorwoche bekannt gewordenen BKA-Vermerk darauf verweisen, dass eine im Brandschutt der letzten gemeinsamen Wohnung von Zschäpe und den inzwischen verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, gefundene DVD, Mitschnitte von Fernsehsendungen enthält, die etwas zwei Stunden nach dem Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße im Juni 2004 gemacht worden seien. Die Ermittlerin kommt zum Schluss, dass diese mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ in der damaligen Zwickauer Wohnung des Trios aufgenommen worden sein könnten. Mathias Grasel erklärt dagegen, dass diese Aufzeichnungen überall gemacht worden sein könnten und somit kein Beleg dafür wären, dass seine Mandantin vor der Heimkehr von Mundlos und Böhnhardt nach Zwickau von dem Anschlag wusste. Zschäpe hat in ihren Einlassungen immer betont, von den Morden und den beiden Bombenanschlägen immer erst im Nachhinein erfahren zu haben. Der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht München verhandelt bereits seit Mai 2013 im so genannten NSU-Prozess. Mitglieder der mutmaßliche Terrorzelle „nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) sollen zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge sowie 15 Raubüberfälle begangen haben. Zschäpe gilt als letzte Überlebende des NSU und muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft und Bildung einer terroristischen Vereinigung verantworten. Ralf Wohlleben wirft die Bundesanwaltschaft gemeinsam mit Carsten S. Beihilfe zu neun Morden vor. sie sollen am beschaffen einer der NSU-Tatwaffen mitgewirkt haben. Insgesamt stehen fünf in München Angeklagte vor Gericht. Kai Mudra / 17.03.16 / TA www.otz.de/startseite/detail/-/specific/NSU-Prozess-Wohlleben-Verteidigung-fordert-Aussetzen-und-Neubeginn-508218056
|
|
|
Post by nsulm on Mar 17, 2016 19:44:26 GMT 1
Ich werde den Eindruck nicht los, dass die (Neben-)Kläger und Presse aus Leuten besteht, die NIE irgendwie beschenkt werden. Also zum Geburtstag, Jubiläum, Weihnachten oder so.
Denn sonst könnten "die" sich vorstellen, dass es auch mal zu unpassenden Geschenken kommen kann - die zwar nett gemeint sind, aber erst ab einem gewissen Alkoholpegel die volle Wirkung erzielen-oder eben vor Gericht. Umtausch der Ware? LOL?! ---- "Hey, nimm mal auf der 14 die Nachrichten auf- da ist glaub `ne Bombe hoch. Nicht das wir vergessen was aufzuzeichnen, so wie im September 2001... . Danke"... .
Man, man, man.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Mar 17, 2016 22:19:55 GMT 1
www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-bka-ermittlerin-zur-ueberpruefung-von-zschaepes-aussagen-a-1082879.html NSU-Prozess: Sehr viele Vielleichts Von Gisela Friedrichsen, München Wie glaubwürdig ist Beate Zschäpe im NSU-Prozess? Eine BKA-Ermittlerin überprüfte die Aussagen der mutmaßlichen Terroristin - doch die Ergebnisse scheinen weniger belastbar als angenommen. War es ein weiterer Mosaikstein im Bild des Anklagegebäudes? Oder doch nur eine nicht belegbare Theorie, versehen mit dem Vorzug, gut, vielleicht allzu gut zu passen? Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München sagte am Donnerstag eine Ermittlerin des Bundeskriminalamts dazu aus, wie sie versuchte, den Wahrheitsgehalt von Aussagen Beate Zschäpes zu überprüfen. Zuletzt hatte es von Seiten des BKA geheißen, es sei gelungen, einzelne Angaben Zschäpes durch Nachermittlungen zu widerlegen. Doch damit scheint es nicht so weit her zu sein wie zunächst angenommen. Zum einen ging es um die Aussage Zschäpes, sie habe am 4. November 2011 einen Radiobericht zu einem brennenden Wohnmobil in Thüringen gehört. Darin habe es geheißen, es seien Schüsse gefallen, und in dem Fahrzeug seien zwei Leichen gefunden worden. "Ich war mir sofort sicher", schrieb die Angeklagte in ihrer schriftlichen Erklärung vom Dezember vorigen Jahres, "dass dieses Wohnmobil die beiden betraf und dass sie sich getötet hatten." Gemeint waren ihre Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die nach einem Überfall auf eine Sparkasse in Eisenach ihrem Leben kurz nach Mittag in einem brennenden Wohnmobil ein Ende setzten. Zschäpe hatte nach eigener Aussage kurz nach 15 Uhr in Zwickau die letzte gemeinsame Wohnung des Trios in der Frühlingsstraße in Brand gesetzt, wodurch das ganze Haus einzustürzen drohte. Doch was gab Zschäpe die Sicherheit, dass es sich bei den Toten um die beiden Uwes handelte? Denn deren Namen waren nicht genannt worden. Wann war die betreffende Meldung also über die Sender gegangen, fragten sich die Ermittler. Oder hatte Zschäpe nicht doch noch Informationen auf anderem Weg erhalten? Denn anders war die fanalartige Zerstörung des Hauses mit allem, was das gemeinsame Leben in den vergangenen 13 Jahren ausgemacht hatte, nicht zu erklären. Eingebunden ins Ausstiegsszenario "In diesem Augenblick hatte ich nur den einen Gedanken: Ihre letzten Willen und mein Versprechen ihnen gegenüber zu erfüllen - nämlich die gemeinsame Wohnung abzufackeln", ließ Zschäpe ihre Verteidiger vor dem Senat vortragen. Damit gab sie unter anderem zu, auch in Überlegungen Böhnhardts und Mundlos' über ein Ausstiegsszenario eingebunden gewesen zu sein - die ihr ein solches Fanal offenbar auch zutrauten. Die Ausführungen der Beamtin des Bundeskriminalamts entpuppten sich vor Gericht als weniger belastbar, als es die Zeugin anscheinend beabsichtigt hatte. Nicht nur, dass Zschäpe vom Tod der beiden Uwes rechtzeitig vor der Brandlegung hätte erfahren können. Auch eine weitere Mutmaßung, wonach Zschäpe die Berichterstattung über den Nagelbombenanschlag des NSU auf die Kölner Keupstraße im Jahr 2004 zu Hause mitgeschnitten haben könnte, während die Täter noch auf dem Heimweg waren, lässt sich anscheinend nicht sicher nachweisen. Vielleicht entspricht Zschäpes Bekundung, sie habe sich über das Attentat "über die Zeitung" informiert, weil sie den Erzählungen Böhnhardts und Mundlos' nicht traute, doch der Wahrheit - wer weiß. Die Mitschnitte zum Nagelbombenattentat fanden später Eingang in das Bekennervideo des NSU, das Zschäpe nach dem Tod der Uwes als deren Vermächtnis verschickte. Die Logik spricht zwar dafür, dass sie es war, die sich damals vor dem Fernseher durch die Nachrichtenprogramme von WDR Köln und n-tv zappte und entsprechende Beiträge mitschnitt. Aber bewiesen ist dies nach bisherigem Kenntnisstand nicht. Die Mitschnitte könnte theoretisch auch irgendein Unbekannter angefertigt und Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt überlassen haben. Dies konnte auch die Kripobeamtin bei allem Eifer nicht ausschließen. Wohlleben fordert Neustart Kaum war die Beamtin vom Gericht entlassen und ein wenig ergiebiger Augenzeuge eines Überfalls auf die Postfiliale in der Zwickauer Max-Planck-Straße im Jahr 2001 vernommen, setzte der Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben zu einem Antrag an. Dieser gipfelte in der Forderung nach Abtrennung, Aussetzung und Neubeginn des Verfahrens gegen seinen Mandanten sowie der Beiziehung der betreffenden Akten. Diese, so Klemkes Vorwurf, hole die Bundesanwaltschaft "nach Gutdünken" hervor. Dies sei mit einem fairen Verfahren nicht vereinbar. Die Wohlleben-Verteidigung hatte in der Vergangenheit wiederholt versucht, den wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagten ehemaligen NPD-Funktionär auf freien Fuß zu bekommen. Jedes Mal war sie damit gescheitert und bekam vom Senat die Gründe des weiter bestehenden Tatverdachts aufgelistet. Nun wählten die Verteidiger Klemke, Nicole Schneiders und Wolfram Nahrath eine andere Variante - die Bundesanwaltschaft trat dem Aussetzungsantrag bereits entgegen. Ausgang des Antrags war der Widerspruch der Wohlleben-Verteidigung gegen eine Zeugin des BKA, die anlässlich einer Wohnungsdurchsuchung bei Wohlleben ein T-Shirt sichergestellt hatte, auf dem das Eingangstor zum Vernichtungslager Auschwitz zu sehen war - versehen mit der Aufschrift "Eisenbahnromantik". Klemke: "Selbst wenn ein solches T-Shirt bei unserem Mandanten sichergestellt worden sein sollte, würde das nicht auf seine Gesinnung schließen lassen. Denn schließlich war kein Opfer des NSU mosaischen Glaubens." Doch dass jenen Kreisen, in denen sich in den Neunzigerjahren in Thüringen der "Nationalsozialistische Untergrund" formierte, antisemitische Gedanken nicht fremd waren, zeigt sich an der Herstellung und dem Verkauf des "Pogromly-Spiels" durch Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos. Auch das Anbringen einer Bombenattrappe in Form einer Puppe mit Judenstern an einer Autobahnbrücke in der Nähe von Jena deutet darauf hin. Daran sollen sowohl das sogenannte Trio als auch Wohlleben beteiligt gewesen sein.
|
|
|
Post by nachdenkerin on Mar 18, 2016 6:57:00 GMT 1
„500 Kilometer entfernt, Zwickau, nur zwei Stunden später. In der Wohnung des NSU-Trios werden Fernsehsendungen über den Anschlag auf einem Videorekorder mitgeschnitten.“`https://www.youtube.com/watch?v=l9zO3KS0rH0 Dazu wird dann dieser Ausschnitt von der Überwachungskamera gezeigt, der zeitlich überhaupt nicht dazu passt. Eine Person, die Beate Zschäpe sein soll, hängt Wäsche auf. Der Anschlag war am 09.06.2004. Das Video ist aber aus dem Jahr 2010 und datiert mit „09/24/2010“. Die erste Ziffer beginnt auch mit „9“. Die Einblendung erfolgt nur ein paar Sekunden und kann nach meiner Ansicht somit gar nicht richtig wahr genommen werden. Ich gehe davon aus, dass der Zuschauer bewusst getäuscht werden soll. `https://www.youtube.com/watch?v=l9zO3KS0rH0 Danach werden dann noch Aufnahmen an der Wohnungstür mit Mundlos und Böhnhardt im Beisein von Zschäpe gezeigt. Es ist abends. Die Darstellung vermittelt den Eindruck, als wenn sie nun von Köln nach Hause gekommen wären und eine dritte Person verabschieden. Hier ist kein Datum eingeblendet. Dass die Bilder aber zuerst 6 Jahre danach entstanden und aus dem Jahr 2010 sind, wird verschwiegen. `https://www.youtube.com/watch?v=l9zO3KS0rH0
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Mar 18, 2016 8:57:04 GMT 1
www.verlagshaus-jaumann.de/inhalt.loerrach-vom-oktoberfestattentat-bis-zum-nsu.0df1d2e8-cded-4527-b407-2ae790b11ee5.htmlVom Oktoberfestattentat bis zum NSU Lörrach. Unter dem Titel „Der blinde Fleck – Vom Oktoberfestattentat bis zur Mordserie des NSU“ beschäftigt sich ein Vortrag der beiden Referenten Ulrich Chaussy und Dirk Laabs mit dem Thema Rechtsextremisums. Dieser findet am Dienstag, 5. April, 19 Uhr, im Nellie Nashorn, Tumringer Straße 248 in Lörrach, statt. Nicht erst seit dem NSU gibt es Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik, heißt es in einer Mitteilung der Veranstalter. Seit dem Oktoberfestattentat ist das Thema Rechtsterrorismus Realität in Deutschland. Das Attentat auf dem Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980, das 13 Tote und mehr als 200 Verletzte forderte, war der blutigste Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik. Ulrich Chaussys Zweifel an dem Ergebnis der Ermittler, es habe sich um die Tat eines labilen Einzelgängers gehandelt, führten ihn zu Jahrzehnten hartnäckiger Recherche, oft gegen die Widerstände der verantwortlichen Behörden. Sie verstärken den Eindruck, dass die zuständigen Stellen nicht willens waren, konsequente Ermittlungen in der rechtsextremistischen Szene zu führen, eine Parallele zu den Ermittlungspannen im Fall der NSU-Morde, zu denen Dirk Laabs recherchiert hat. Beide investigativen Journalisten werden auf das Thema Rechtsterrorismus und die Rolle des Staates eingehen.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Mar 18, 2016 8:58:48 GMT 1
www.migazin.de/2016/03/18/eu-gipfel-nsu-tuerkei-pkk/Im Münchner NSU-Prozess geht es heute erneut um den Kölner Nagelbombenanschlag vom Juni 2004. Als Zeugin ist eine BKA-Ermittlerin der «Einsatzgruppe Trio» geladen. Das Oberlandesgericht will außerdem Zeugen zu zwei Überfällen des NSU befragen. Ralf Wohllebens Anwalt will verhindern, dass ein für den Angeklagten unangenehmer Fund im Gericht präsentiert wird. Der Anwalt der Hauptangeklagten Zschäpe sieht keinen Beweis dafür, dass seine Mandantin nach dem Anschlag in der Kölner Keupstraße 2004 verdächtige TV-Aufzeichnungen gemacht haben soll. Eine Kommissarin des Bundeskriminalamts hat im NSU-Prozess über Ermittlungen berichtet, mit denen sie die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Beate Zschäpe untersuchte.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Mar 18, 2016 9:49:42 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/03/18/medienlog-aufnahme-beate-zschaepe-wohlleben-nsu/Faktencheck für Zschäpes Aussage – Das Medienlog vom Freitag, 18. März 2016 18. März 2016 um 8:55 Uhr Im Dezember hatte Beate Zschäpe im NSU-Prozess durch ihren Anwalt ausgesagt – nun hat es eine Art Nachklapp gegeben: Eine BKA-Ermittlerin prüfte die Angaben der Angeklagten; zum Beispiel, ob Zschäpe an dem Bekennervideo mitgewirkt hatte. Im Vorfeld hatte es geheißen, die Ergebnisse hätten Teile der Behauptungen der Angeklagten widerlegt. Doch die Inhalte des Faktenchecks “entpuppten sich vor Gericht als weniger belastbar, als es die Zeugin anscheinend beabsichtigt hatte”, kommentiert Gisela Friedrichsen auf Spiegel Online. An jedem Werktag sichten wir für das NSU-Prozess-Blog die Medien und stellen wichtige Berichte, Blogs, Videos und Tweets zusammen. Wir freuen uns über Hinweise via Twitter mit dem Hashtag #nsublog – oder per E-Mail an nsublog@zeit.de. So lasse sich nicht sicher nachweisen, dass es Zschäpe war, die Fernsehberichte über den Kölner Bombenanschlag von 2004 kurz nach der Tat auf Video aufzeichnete. Unklarheiten gab es auch über die Art, wie die Hauptangeklagte am 4. November 2011 vom Tod ihrer Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erfahren hatte. Dass ein Dritter dem NSU die Fernsehaufnahmen zukommen ließ, “konnte auch die Kripobeamtin bei allem Eifer nicht ausschließen”. Diese Möglichkeit wird von einer Recherche des WDR untermauert, aus dessen Programm mehrere Berichte aufgenommen und im NSU-Bekennervideo verwendet wurden – einer der Beiträge lief sogar erst zwei Jahre nach dem Anschlag. Per Zufall entdeckte das Trio ihn wohl nicht im laufenden Programm. Ähnliches gilt für einen späteren Bericht über den ersten Kölner Anschlag von 2001. “Überregional spielte die Meldung kaum eine Rolle. Das legt den Verdacht nahe, dass jemand in Köln oder Umgebung aufmerksam die lokalen Medien verfolgt und dem Trio dann die Aufnahmen zugespielt haben könnte.” Auffällig sei zudem, dass über die Kölner Taten sehr viel Videomaterial vorliege, zu anderen hingegen kaum. Ein Videorekorder wurde in den Hinterlassenschaften des NSU nicht gefunden. “Ob die Mitschnitte also überhaupt in der Zwickauer Wohnung des Trios gemacht wurden, ist nicht klar”, stellt Tim Aßmann vom Bayerischen Rundfunk fest. Auch Zschäpes Anwalt Mathias Grasel kommentierte, dass jemand anderes die Aufzeichnung gefertigt haben könnte. Entweder Zschäpe oder ein Unbekannter: “Am Ende bleiben in beiden Fällen Fragezeichen, die erneut an der Glaubwürdigkeit der Zschäpe-Aussagen kratzen”, schreibt Konrad Litschko von der taz. Für Aufsehen sorgte ein neuer Antrag der Verteidiger des als Waffenbeschaffer angeklagten Ralf Wohlleben. Anwalt Olaf Klemke beantragte, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen und den NSU-Prozess von neuem beginnen zu lassen. Auch wandte er sich dagegen, dass ein in Wohllebens Wohnung gefundenes T-Shirt mit der Aufschrift “Eisenbahnromantik Auschwitz” als Gesinnungszeugnis erörtert wird. Es ist nicht der erste fundamentale Antrag der Anwälte im Verfahren. “Nur: Das nützt seinem Mandanten bisher wenig”, bilanziert Tanjev Schultz in der Süddeutschen Zeitung. Mit dem Kleidungsstück sei offenbar “ein wunder Punkt getroffen” worden, weil Wohlleben “versucht, von sich das Bild eines braven Patrioten zu zeichnen”.
|
|