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Post by Admin on Feb 18, 2016 17:44:00 GMT 1
Schauprozess vor Staatsschutzsenat... trotzdem aeusserst dumm.
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Post by Deleted on Feb 18, 2016 21:49:59 GMT 1
www.sueddeutsche.de/politik/nsu-prozess-ein-wort-zu-wenig-1.286976018. Februar 2016, 18:49 Uhr NSU-Prozess Ein Wort zu wenig Befangenheitsanträge gegen Richter Manfred Götzl gibt es inzwischen viele. Dieser aber könnte Folgen haben - das Gericht hat möglicherweise einen blöden Fehler gemacht. Von Tanjev Schultz Im NSU-Prozess ist erneut ein Befangenheitsantrag gegen die Richter gestellt worden, der in diesem Fall für das Gericht durchaus unangenehm ist. Die Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben wollen die fünf Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht München bei einer Formulierung ertappt haben, die darauf hindeute, dass sie schon längst ihr Urteil gefällt hätten. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe schloss sich dem Antrag an. Gleich zu Beginn des 262. Verhandlungstages beantragte Wohllebens Anwalt Olaf Klemke am Donnerstag eine lange Unterbrechung, um das sogenannte Ablehnungsgesuch formulieren zu können. Er warf den Richtern im Namen seines Mandanten vor, bereits jetzt von der Schuld der Angeklagten überzeugt zu sein. Dies zeige ein Satz in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Vortag verlesen hatte. Darin hatte das Gericht es abgelehnt, einen ehemaligen Verfassungsschutz-Beamten als Zeugen zu laden, der nach Entdecken des NSU Akten schreddern ließ. In der Begründung des Gerichts hieß es unter anderem: Die Vernichtung der Akten sei "nach der letzten Straftat der angeklagten Personen" erfolgt. Der Vorwurf des Verteidigers: Hier habe der Hinweis darauf gefehlt, dass die Schuld noch gar nicht erwiesen sei. Die Richter hätten also ein "mutmaßlich" einfügen oder andere sprachliche Relativierungen treffen müssen. Die Verhandlung geht weiter. Doch die Verteidiger sammeln Material für die Revision Klemke sagte, er und seine Verteidigerkollegen hätten zunächst geglaubt, sich verhört zu haben. Doch auch in der schriftlichen Version des Beschlusses sei die beanstandete Formulierung enthalten. Belegt sei dadurch, dass die Richter für "entgegenstehende Beweisergebnisse nicht mehr offen" seien. Die vom Gesetz verlangte Unvoreingenommenheit sei nicht mehr gewährleistet. Das klingt nach Wortakrobatik, kann aber für Juristen große Bedeutung haben. Seit dem Beginn des Verfahrens warten die Verteidiger darauf, dass Götzl und seinen Kollegen ein Fehler unterläuft, der den Prozess zum Platzen bringen könnte. Tatsächlich erscheint die nun beanstandete Formulierung, wie auch andere Verfahrensbeteiligte hinter den Kulissen sagen, mindestens unglücklich - sie wäre den Richtern besser nicht durchgerutscht. Zwar ist die Beweiserhebung in diesem mühsamen, bereits seit Mai 2013 laufenden Prozess mittlerweile weit fortgeschritten, sodass sich die Richter schon ein gewisses Bild von den Angeklagten machen konnten. Das Gericht war auch deshalb zu vorläufigen Beweiswürdigungen gezwungen, weil es zweimal über einen Antrag auf Haftverschonung für Ralf Wohlleben entscheiden musste. Beide Male kam es zu dem Ergebnis, dass Wohlleben, dem Beihilfe zu Mord in neun Fällen vorgeworfen wird, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Dennoch: Das Urteil darf eben erst am Ende gesprochen werden. Der Nebenklage-Vertreter Hardy Langer sprang den Richtern am Donnerstag zur Seite. Er sagte, er halte den Befangenheitsantrag für unbegründet, weil die beanstandete Passage "nicht losgelöst vom ganzen Absatz" gelesen werden könne. In der Einleitung sei explizit von Straftaten die Rede, "die den Angeklagten zur Last gelegt werden". Eine Vorverurteilung liege daher nicht vor. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München wird in den kommenden Tagen über das Ablehnungsgesuch entscheiden müssen. In der Vergangenheit sind wiederholt Befangenheitsanträge gescheitert. Die Verteidiger sammeln damit aber auch Stoff für eine mögliche Revision des Urteils. Zuletzt war Beate Zschäpe Anfang der Woche mit einem Befangenheitsantrag gescheitert, den sie handschriftlich eingereicht hatte. Darin warf sie Richter Götzl vor, keine Rücksicht auf ihr Interesse an einer "Verteidigung auf Vertrauensbasis" zu nehmen. Götzl hatte es abgelehnt, ihr einen weiteren Anwalt als Pflichtverteidiger an die Seite zu stellen und ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von dem Mandat zu entbinden. Der Streit um die Anwälte, der den NSU-Prozess seit Monaten belastet, mündete mehrmals in Befangenheitsanträge. Um voranzukommen, entschied Götzl am Donnerstag, die Verhandlung trotz der neuen Anträge zunächst fortzusetzen. So sagten nach einigen Stunden Verzögerung Mitarbeiter einer Sparkasse aus Zwickau aus, die 2006 überfallen worden war. Die Tat soll laut Anklage der NSU-Terrorist Uwe Böhnhardt begangen haben. Wie die Zeugen berichteten, ging der Täter brutal vor. Mit einem Ventilator schlug er zwei Frauen, einem Auszubildenden schoss er in den Bauch.
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Post by Deleted on Feb 18, 2016 21:52:29 GMT 1
www.br.de/nachrichten/mittelfranken/inhalt/nsu-mahnmal-nuernberg-100.htmlNürnberger Staatsschutz ermittelt Unbekannte urinieren auf NSU-Mahnmal Ein Facebook-Foto von Neonazis beschäftigt derzeit den Staatsschutz der Nürnberger Polizei. Das Foto zeigt drei Männer, die augenscheinlich auf das NSU-Mahnmal am Kartäuserplatz urinieren. Die Gesichter der Männer wurden gepixelt. Die Aufnahme, die dem Bayerischen Rundfunk (BR) vorliegt, war am Mittwochabend (17.02.16) auf Facebook veröffentlicht worden. Versehen wurde das Foto mit den Worten "Wir pissen drauf". Polizei ermittelt Die Nürnberger Polizei ist auf den Facebook-Post aufmerksam geworden und hat ein Ermittlungsverfahren wegen Störung der Totenruhe und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener eingeleitet, sagte ein Polizeisprecher auf BR-Anfrage. BR-Recherchen zufolge gibt es Hinweise, dass die Verantwortlichen der Facebook-Seite aus dem Umfeld der rechtsextremen Partei "Die Rechte" stammen könnten. Die Polizei wollte sich dazu aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Die Seite wird dazu benutzt, Nazi-Gegner mit Foto und Namen zu nennen und zu denunzieren. --- VfS lässt grüßen
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Post by Deleted on Feb 19, 2016 8:59:13 GMT 1
blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/02/19/medienlog-befangenheitsantrag-nsu/Ein gefährlicher Antrag gegen die Richter – Das Medienlog vom Freitag, 19. Februar 2016 19. Februar 2016 um 8:17 Uhr Man kommt mit dem Zählen kaum noch hinterher: Erneut sehen sich die Richter im NSU-Prozess einem Befangenheitsantrag ausgesetzt, dieses Mal gestellt von den Verteidigern des Mitangeklagten Ralf Wohlleben. Es ist das elfte Gesuch dieser Art, schreibt Frank Jansen vom Tagesspiegel. Bisher scheiterten alle Versuche, den Vorsitzenden Manfred Götzl abzusetzen – dieser Antrag “jedoch könnte ihm Probleme bereiten”. Wohllebens Anwälte richten sich mit der Besorgnis der Befangenheit gegen alle fünf Mitglieder des Staatsschutzsenats. Die Richter hatten am Vortag einen Antrag abgelehnt, einen Referatsleiter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu laden, der die Vernichtung wichtiger Akten in Auftrag gegeben hatte. In der Begründung des Gerichts heißt es, die Schredder-Aktion sei erst “nach der letzten Straftat der angeklagten Personen” erfolgt. Weil die Richter nicht von einer “mutmaßlichen” oder “angeklagten” Tat sprechen, sehen die Verteidiger ihren Mandanten als vorverurteilt an. Die Anwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe schlossen sich an. Es handle sich um einen Antrag, “der in diesem Fall für das Gericht durchaus unangenehm ist”, kommentiert Tanjev Schultz von der Süddeutschen Zeitung. Die Formulierung aus dem Schriftsatz erscheine “mindestens unglücklich und hätte den Richtern lieber nicht durchrutschen sollen”. Zwar sei die Beweisaufnahme weit fortgeschritten, doch solle das Urteil erst am Schluss gesprochen werden. Dieses Urteil, das am Ende des Verfahrens steht, sei noch nicht in Sicht, schreibt Mira Barthelmann vom Bayerischen Rundfunk. “Und trotzdem zählt jedes Wort.”
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Post by Deleted on Feb 19, 2016 9:02:02 GMT 1
www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-Zschaepe-fuehlt-sich-von-Richtern-vorverurteilt-_arid,1316685.html Zschäpe fühlt sich von Richtern vorverurteilt Christoph Lemmer 19.02.2016 0 Kommentare Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess erneut Befangenheitsanträge gegen sämtliche Richter gestellt. Grund ist eine Formulierung. In ihrer Begründung hieß es am Donnerstag, die Richter seien schon jetzt davon überzeugt, Zschäpe und Wohlleben hätten die ihnen vorgeworfenen Straftaten „tatsächlich begangen“. Das Gericht sei darum „nicht mehr unbefangen und unparteiisch“. Anlass für den Antrag ist eine Formulierung in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Mittwoch verlesen hatte. In dem Gerichtsbeschluss ging es um einen Beweisantrag, der sich mit der Rolle des Bundesamtes für Verfassungsschutz und der Vernichtung von Akten beschäftigte. Das Gericht hatte den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die betreffenden Akten seien erst „nach der letzten Straftat der Angeklagten“ vernichtet worden. Anwalt moniert Formulierung Wäre das Gericht unbefangen, dann hätte es anders formulieren müssen, befand Wohlleben-Verteidiger Olaf Klemke. Das Gericht hätte aus seiner Sicht zum Ausdruck bringen müssen, dass noch keine Straftat feststehe, sondern bisher nur eine „Hypothese“ und eine „vorläufige Beweiswürdigung“ möglich sei. So aber müsse sein Mandant annehmen, dass das Gericht schon jetzt davon ausgehe, „er habe die vorgeworfene Straftat tatsächlich begangen“. Wohlleben ist angeklagt, weil er die Mordwaffe vom Typ „Ceska“ beschafft haben soll, mit der die mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet haben sollen. Zschäpe ist die einzige Überlebende des NSU-Trios und muss sich als mutmaßliche Mittäterin verantworten. In der kommenden Woche soll der Prozess wie geplant am Dienstag weitergehen. Über den Befangenheitsantrag muss jetzt ein anderer Senat des Münchner Oberlandesgerichts entscheiden. Dafür hat er laut Strafprozessordnung Zeit „bis zum Beginn des übernächsten Verhandlungstages“.
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Post by nachdenkerin on Feb 19, 2016 12:37:28 GMT 1
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Post by Deleted on Feb 19, 2016 13:58:01 GMT 1
www.vice.com/de/read/der-kaugummi-prozess-nsu-zschaepe-befangenheitsantrag-sturm-stahl-heer-gericht-justiz-856 Der Kaugummi-Prozess: Schon wieder ein neuer Befangenheitsantrag im NSU-Gerichtsverfahren Von Iris Marx Februar 19, 2016 Aufhängen, Köpfen, Rädern oder Vierteilen—das scheint allgemein das einzig gerechte Urteil im sogenannten NSU-Prozess zu sein, das eigentlich doch schon längst hätte gesprochen werden müssen und zwar gestern! Stattdessen steht der gesamte Mammut-Prozess wegen eines erneuten Befangenheitsantrags der Angeklagten gegen den Senat mit seinem vorsitzenden Richter Manfred Götzl wieder mal auf der Kippe. Das Verfahren zieht sich damit wie ein ausgelutschter Kaugummi—fader Beigeschmack inklusive. Was ist passiert? Der Nebenklägeranwalt Alexander Hoffmann erklärt VICE gegenüber, dass der Mitangeklagte von Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, einen Beweisantrag gestellt hat, den das Gericht aber abgelehnt hat. In seiner Begründung spricht das Gericht an einigen Stellen von „den Straftaten" ohne ein obligatorisches „vermeintlich" oder „mutmaßlich" voranzustellen. Wohllebens Anwalt will daraus schließen, dass die Straftaten also schon für das Gericht feststehen und es somit befangen ist. Beate Zschäpe hat sich dem Befangenheitsantrag angeschlossen. Eine Formulierungsschwäche ist dem Gericht sicherlich vorzuwerfen. Aber für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag könnte das ein bisschen dünn sein. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Es ist ja auch nicht der erste Antrag, den die Angeklagten stellen. Das ging schon am ersten Verhandlungstag vor nun über zwei Jahren los. 2014 kam dann noch die große Vertrauenskrise der Beate Zschäpe gegenüber ihren Pflichtverteidigern Sturm, Stahl und Heer (die heißen wirklich so) dazu. Sie wäre alle drei gerne losgeworden—das hat das Gericht aber auch abgelehnt. Das sind alles Vorgänge, die den Prozess nur noch weiter in die Länge ziehen können. Warum das alles? Das müsste man eine Glaskugel fragen. Wir können auch nur mutmaßen. Falls der Prozess wirklich wegen eines Befangenheitsantrags platzt, wäre das jedenfalls ein juristischer Gau! Eine Katastrophe! Alles ginge von vorne los. Dass dann die U-Haft aufgehoben würde, ist für Ralf Wohlleben denkbar, bei Beate Zschäpe jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossen. Das wäre gut für die Angeklagten. Das Verfahren würde sich um Jahre verlängern. Wir stehen in dem Mammut-Prozess jetzt beim 262. Verhandlungstag. Jeder Tag kostet so viel wie eine kleine Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg: rund 150.000 Euro. Es wurden rund 670 Zeugen vernommen und über 40 Sachverständige gehört. Das sind Dimensionen, die dieses Gericht noch nicht erlebt hat. Aber es ist Beate Zschäpes gutes Recht, eben solche Anträge zu stellen. Sie darf ein faires Verfahren verlangen, bei dem die Unschuldsvermutung bis zum Schluss gilt. Auch wenn es schon für viele ganz klar ist, dass Zschäpe mitgemordet hat, so klar ist es vor einem Gericht nicht. Es wird geprüft, geprüft, geprüft. Es wäre vermessen zu behaupten, jeden kleinen Beweis zu kennen, aber die obligatorische „smoking gun" in der Hand von Beate Zschäpe gibt es nicht. Ein Geständnis, außer dem, ihre Katzen vernachlässigt zu haben, gibt es auch nicht. Es kann also noch länger dauern, bis ein Urteil gesprochen wird. Und auch da kann niemand voraussagen, ob das Gericht Beate Zschäpe tatsächlich am Ende für schuldig erklärt, in Mittäterschaft gemordet zu haben. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, heißt es immer. Was bleibt? Der Prozess platzt wahrscheinlich auch mit dem neuen Befangenheitsantrag nicht. Das einzige, das platzen könnte, ist die Hoffnung, dass wir irgendwann in einem Urteil DIE Antwort auf die wohl wichtigste Frage bekommen werden: Warum mussten so viele Menschen sterben?
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Post by Admin on Feb 19, 2016 15:21:21 GMT 1
www.neues-deutschland.de/artikel/1002374.schriftsteller-schorlau-nsu-war-keine-isolierte-gruppe.htmlScharf widersprochen hat der Schriftsteller Wolfgang Schorlau den Darstellungen der Münchner Klageschrift und des Bundesamtes für Verfassungsschutz, es habe sich beim NSU um eine isolierte Gruppe ohne wesentliche Vernetzung in der rechten Szene gehandelt. Dies sei »erkennbar falsch«, erklärte der Autor, der sich in seinem neuesten Kriminalroman »Die schützende Hand« mit der NSU-Mordserie beschäftigt, im nd-Interview. Ohne logistische Unterstützung aus der Szene, so Schorlau, hätte der NSU die Ziele nicht identifizieren können. »Mundlos und Böhnhardt konnten ohne Unterstützung von außen nicht wissen, was die kleine Keupstraße im weit entfernten Köln ist und welche Bedeutung sie für die Stadt und die dort lebenden Türken hat. Das wussten vor dem Anschlag die wenigsten Kölner. Der Ort war strategisch gut gewählt von Personen, die einen Überblick über die Situation in ganz Deutschland hatten«, ist sich der Schriftsteller sicher. Darüber hinaus bestehe der begründete Verdacht, »dass da auch die Geheimdienste mitgewirkt haben«. Das beginne beim Untertauchen von Uwe Böhnhardt nach der Durchsuchung der Garage und ginge damit weiter, »wie Hinweise auf die Existenz des NSU und seines Aufenthaltsortes unterschlagen wurden«. Das komplette Interview lesen Sie in der Wochenendausgabe von »neues deutschland«.
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Post by anmerkung on Feb 19, 2016 17:56:03 GMT 1
Soll ich das lesen?
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Post by mogadisch on Feb 19, 2016 18:11:20 GMT 1
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Post by anmerkung on Feb 19, 2016 18:17:29 GMT 1
Ja gut, dann lese ich das. Liegt dann für Mitte nächster Woche auf dem Stapel, ganz unten.
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Post by anmerkung on Feb 20, 2016 7:58:19 GMT 1
Hier wieder mal die totale Schizo der Linken. www.neues-deutschland.de/artikel/1001714.warten-auf-akten.htmlWarum endet dieser Text denn jetzt schon? Mittendrin? Ich möchte den Artikel gerne weiterlesen! Um den ganzen Artikel zu lesen, benötigen Sie ein entsprechendes Abo. Wenn Sie schon eins haben, loggen Sie sich einfach ein. Wenn nicht, probieren Sie doch mal unser Digital-Mini-Abo: linksfraktion.de/im-wortlaut/warten-akten/Hier steht das vollstänge Interview drin, für das die nicht recherchierenden Deppen Geld bezahlen sollen. Mich interessiert nur eine einziger Satz, der ja im Laufe der Woche zurückgenommen wurde, weil absehbar war, daß das Unterfangen den Bach runtergeht. Zitat Petra Pau: "So wie wir Vertuschungen und Aufklärungsblockaden durchbrechen wollen, so wollen wir faktengesichert mit diversen Verschwörungstheorien aufzuräumen." Dann macht mal.
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Post by anmerkung on Feb 20, 2016 12:47:39 GMT 1
Oha, sie werden kotzen, daß der eine ganze Doppelseite, das auch noch am Wochenende, wenn alle Zeit haben, bekommen hat. Und seine anderen Krimis soll man am besten gleich noch beim ND-Bücherservice bestellen. So ein Frevel aber auch. Das ND beschmutzt das Erbe von Jentsch, Burschel und Lacorte.
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Post by anmerkung on Feb 20, 2016 13:03:29 GMT 1
Schorlau hat den Lecorte im Grunde selbst erledigt. Der Götzl sol mal den Schorlau als Gutachter vorladen. Der ist dreimal besser als die BKAler und die Thüringer Doppelmordvertuscher. www.heise.de/tp/artikel/47/47390/1.htmlLesen bildet eben doch, dreist, wenn es ein Krimi ist. Wenn es ein Teil des Gehirns von Mundlos oder Böhnhardt ist, das bei einem Krönleinschuss, der ja als Todesursache der beiden Männer festgestellt wurde, herausgeschleudert wurde, dann hätte es zu diesen am Boden liegenden angenommenen Gehirngewebsteilen passende typische Spurenbilder und Spurenanhaftungen zweier Krönleinschüsse im Wohnmobil geben müssen. Diese Spurenbilder müßten zusätzlich noch mit dem vermuteten Tatablauf und anderen Spuren – wie etwa den Ausschußlöchern im Wohnwagen, die angeblich durch die beiden tödlichen Kopfschüsse verursacht wurden – übereinstimmen. Solche Spurenbilder wurden jedoch – wie oben bereits dargelegt – nirgends im Camper festgestellt und dokumentiert. Das bedeutet aber, dass diese von Ihnen angesprochenen Gehirnmassen im Wohnwagen nicht durch die Kopfschüsse aus dem Kopf der beiden Getöteten herausgeschleudert worden sein können. Nach allem, was die Ermittlungsergebnisse zeigen, gilt: Die Krönleinschüsse können – allein schon wegen der nicht vorhandenen typischen Spurenlage – also nicht im Camper stattgefunden haben.
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Post by Deleted on Feb 20, 2016 22:59:57 GMT 1
www.rf-news.de/2016/kw7/sascha-w.-der-weitere-tod-eines-potenziellen-zeugen-im-nsu-komplex-wirft-fragen-aufSascha W.: Der Tod eines weiteren potenziellen Zeugen im NSU-Komplex wirft Fragen auf 20.02.16 - Immer mehr Menschen aus dem Umfeld des faschistischen "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU), die als Zeugen vor dem NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg auftreten oder auftreten sollten, sterben eines merkwürdigen Todes. Der NSU hat zwischen 2000 und 2006 eine Serie von Morden und Anschlägen an neun Menschen mit Migrationshintergrund begangen. Die These, dass der NSU lediglich aus drei Personen bestanden hat, wird mittlerweile durch viele Experten bezweifelt. So sind allein über 40 V-Leute der Geheimdienste im Umfeld des NSU aktiv gewesen. Am 15. Februar hat die Öffentlichkeit mehr als eine Woche nach dem Tod des 31-jährigen Sascha W. von seinem angeblichen Suizid erfahren. Laut Ermittlungsbehörden soll es zwar einen Abschiedsbrief geben, allerdings schweigen sie über seinen Inhalt. Fest steht für sie aber: Ein Jahr nach dem Tod seiner Verlobten soll der Trennungsschmerz so groß gewesen sein, dass er sich selbst getötet hat. Zweifel sind angebracht: Sascha W. galt bis zuletzt als lebensbejahend. Seine Verlobte, Melisa M., war andererseits die ehemalige Freundin von Florian Heilig, einem Aussteiger aus der neofaschistischen Szene. Er soll sich angeblich am 16. September 2013 am Rand des Cannstatter Wasens in Stuttgart in seinem Auto verbrannt haben. Am selben Tag wollte er beim Landeskriminalamt eine Aussage machen. Für das Motiv seines angeblichen Suizids mussten nachträglich unterschiedlichste Motive herhalten. Melisa M. wiederum hatte 2015 in einer geheimen Sitzung des baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschusses ausgesagt. Am 28. Mai 2015 starb sie dann. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft bleibt bei den Todesursachen vage: Eine unfallbedingte Knieverletzung "dürfte" zu einer Lungenembolie geführt haben! Die Heidelberger Rechtsmedizin schweigt dazu. Und da ist der 18-jährige Arthur Christ, dessen verbrannte Leiche im Januar 2009 neben seinem Wagen gefunden wurde. Sein Name taucht in Ermittlungsakten im Zusammenhang mit der Ermordung der Polizistin Michèle Kiesewetter am 27. April 2007 auf. Für die Heilbronner Staatsanwaltschaft war angeblich nicht zu klären, ob es sich bei seinem Tod um Suizid handelt. Eines der Phantombilder vom Tatort der Ermordung von Michèle Kiesewetter ähnelt Arthur Christ.¹ Schließlich der faschistische V-Mann "Corelli" alias Thomas Richter: 18 Jahre lang war er eine äußerst ergiebige Quelle des "Verfassungsschutzes". Bis er 2014 erneut vom Bundeskriminalamt vernommen werden sollte, wozu es nicht mehr kam: Am 7. April 2014 wurde er tot in seiner Wohnung aufgefunden. Angebliche Todesursache laut Ermittlungsbehörden: Ein "ketazedonisches Koma" als Folge einer nicht behandelten Diabetes. Allerdings erkranken nur 2 Prozent aller Männer unter 49 Jahren an der Form von Diabetes, die bei "Corelli" tödlich geendet haben soll. Thomas Richter war zum Todeszeitpunkt 39 Jahre alt. Außerdem liegt die Todesrate bei einem solchen diabetischen Koma ohne Vorerkrankung unter 2 bis 5 Prozent.² Die fünf toten potenziellen Zeugen im NSU-Komplex werfen Fragen auf: Wer hat ein Interesse daran, dass Wahrheiten über faschistische Netzwerke nicht ans Tageslicht kommen? Wem ist damit gedient, wenn mögliche Hintermänner und Tatbeteiligte an NSU-Morden unerkannt und straffrei bleiben? Vielmehr sieht vieles danach aus, dass die Verstrickung der Geheimdienste in die NSU-Aktivitäten noch viel größer war als bisher stückchenweise bekannt wurde. Die plötzlichen Todesfälle potenzieller Zeugen im NSU-Komplex müssen lückenlos aufgeklärt werden!
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