Post by anmerkung on Jan 4, 2022 19:03:38 GMT 1
So kann man sich seinen Lebensunterhalt auch verdienen.
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www.gmx.net/magazine/regio/berlin/spd-politikerin-chebli-erstreitet-schmerzensgeld-tichy-36485450
SPD-Politikerin Chebli erstreitet Schmerzensgeld von Tichy
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43-Jährigen 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21). Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen.
In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war.
Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.
www.tagesspiegel.de/berlin/nach-sexistischer-veroeffentlichung-sawsan-chebli-geht-juristisch-gegen-tichys-einblick-vor/26228258.html
In der Oktober-Ausgabe von Tichys gedrucktem Magazin hatte der Autor Stefan Paetow in der Rubrik "Der etwas andere Monatsrückblick" Chebli auf allein körperliche Merkmale reduziert. Im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller um die Bewerbung für ein Bundestagsmandat für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf hatte er "nur den G-Punkt als Pluspunkt" benannt.
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www.gmx.net/magazine/regio/berlin/spd-politikerin-chebli-erstreitet-schmerzensgeld-tichy-36485450
SPD-Politikerin Chebli erstreitet Schmerzensgeld von Tichy
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Publizist Roland Tichy der 43-Jährigen 10.000 Euro zahlen muss, wie Cheblis Anwalt Christian Schertz und ein Gerichtssprecher am Dienstag übereinstimmend der Deutschen Presse-Agentur sagten (Az 27 O 195/21). Tichys Verlag äußerte sich auf schriftliche dpa-Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil und zum möglichen weiteren Vorgehen.
In einer Kolumne in der Monatsschrift "Tichys Einblick" hatte ein Autor über Cheblis Kandidatur für den Bundestag geschrieben und dabei eine sexistische Formulierung benutzt. Der im September 2020 veröffentlichte Beitrag hatte wegen dieser Wortwahl bundesweit für Wirbel gesorgt. Diverse Persönlichkeiten solidarisierten sich öffentlich mit Chebli, die bis Dezember 2021 Staatssekretärin für bürgerschaftliches Engagement und Internationales in der Berliner Senatskanzlei war.
Das Gericht habe betont, dass es sich bei den Äußerungen in dem Beitrag um eine Verletzung der Menschenwürde und eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung handele.
www.tagesspiegel.de/berlin/nach-sexistischer-veroeffentlichung-sawsan-chebli-geht-juristisch-gegen-tichys-einblick-vor/26228258.html
In der Oktober-Ausgabe von Tichys gedrucktem Magazin hatte der Autor Stefan Paetow in der Rubrik "Der etwas andere Monatsrückblick" Chebli auf allein körperliche Merkmale reduziert. Im Zusammenhang mit ihrer Kandidatur gegen den Regierenden Bürgermeister Michael Müller um die Bewerbung für ein Bundestagsmandat für die SPD in Charlottenburg-Wilmersdorf hatte er "nur den G-Punkt als Pluspunkt" benannt.