Post by Admin on Dec 4, 2017 6:16:01 GMT 1
Hohmann siegt gegen antifa-juso Joscha Wagner
www.mittelhessen.de/lokales/region-wetzlar.html
1.12.2017
Region Dillenburg
Landgericht verurteilt SPD-Abgeordneten
POLITIK Wagner hatte in Kreistags-Ausschuss den AfD-Politiker Hohmann als Holocaust-Leugner bezeichnet
WETZLAR/DILLENBURG/ FULDA Das Landgericht Fulda hat dem SPD-Kreistagsabgeordneten Joscha Wagner untersagt, den Fuldaer AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als Holocaust-Leugner zu bezeichnen.
www.mittelhessen.de/lokales/region-dillenburg_artikel,-Landgericht-verurteilt-SPD-Abgeordneten-_arid,1119065.html
Region Dillenburg
Landgericht verurteilt SPD-Abgeordneten
POLITIK Wagner hatte in Kreistags-Ausschuss den AfD-Politiker Hohmann als Holocaust-Leugner bezeichnet
WETZLAR/DILLENBURG/ FULDA Das Landgericht Fulda hat dem SPD-Kreistagsabgeordneten Joscha Wagner untersagt, den Fuldaer AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als Holocaust-Leugner zu bezeichnen.
Wagner hatte dies im Juni in einer Sitzung des Kreistags-Sozialausschusses getan. In einem Wortgefecht mit dem AfD-Kreistagsabgeordneten Klaus Niggemann hatte er unter anderem geäußert: „Erklären sie mir, wie sie in einer Partei sein können, in der eben offene Holocaust-Leugner zugegen sind.“ Und auf Nachfrage von Niggemann, wen er damit meine: „Peter Hohmann.“
So steht es wörtlich in dem Protokoll der Sitzung. Die Sitzungen werden über Mikrofone aufgezeichnet und die Redebeiträge später protokolliert. In diesem Fall – wegen des juristischen Nachspiels – hatte das Kreistagsbüro in der Kreisverwaltung nochmal genau auf den Wortlaut geachtet.
Hohmann erfuhr von Wagners Äußerung und ging dagegen juristisch vor. Inzwischen hat das Fuldaer Landgericht ein Urteil gefällt.
„Schaden für Ehre und Ansehen“
Das Gericht habe die Äußerung in dem Zivilprozess als unwahre Tatsachenbehauptung bewertet, sagte Gerichtssprecher Dominik Dute am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung. Wagner dürfe die Aussagen nicht mehr verbreiten, andernfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
Hohmann habe bei seiner Rede sogar explizit die Gräueltaten des Holocausts erwähnt und ihn nicht geleugnet. Das Leugnen des Holocausts sei in Deutschland eine Straftat. Und so sei die Äußerung Wagners geeignet, Ehre und Ansehen von Martin Hohmann gravierend zu schädigen, sagte Dute.
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Entsprechend wollte sich Wagner am Freitag nicht zu einem noch laufenden Verfahren äußern.
Hohmann hatte 2003, damals als CDU-Bundestagsabgeordneter, am Tag der Deutschen Einheit eine Rede gehalten. Anschließend wurde ihm vorgeworfen, die Rede sei antisemitisch gewesen, und er habe darin den Holocaust geleugnet. Er wurde aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen und trat 2004 aus der Partei aus. Bei der diesjährigen Bundestagswahl zog er für die AfD in das Parlament ein.
Die AfD-Fraktion im Lahn-Dill-Kreistag erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung, sie nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Und sie begründete diese „Genugtuung“: „Gerade Wagner hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich diffamierend und hetzerisch über die AfD und ihre Politiker geäußert.“ Zuvor hatte Niggemann Wagners Auftreten bereits als „rechtswidrig, verleumderisch und geradezu hetzerisch“ bezeichnet.
Der SPD-Kreisvorsitzende und Landrat Wolfgang Schuster hatte sich beim SPD-Parteitag Ende August hinter Wagner gestellt. In einer Rede hatte er unter dem Applaus der Delegierten gesagt: „Die Rechten arbeiten mit Stasi-Methoden. Aber lieber Joscha, Du hast unsere Solidarität. Wir Sozialdemokraten können Wahlen verlieren, aber nicht unser Gesicht.“
Wagner hat sich immer wieder gegen Rechtsextremismus eingesetzt, war auch als Redner bei Demos gegen Rechtsextreme aufgetreten, beispielsweise in Haiger und Dillenburg. Im Kreistag beäugt er AfD und NPD und attackiert die beiden Fraktionen mit Worten.
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1.12.2017
Region Dillenburg
Landgericht verurteilt SPD-Abgeordneten
POLITIK Wagner hatte in Kreistags-Ausschuss den AfD-Politiker Hohmann als Holocaust-Leugner bezeichnet
WETZLAR/DILLENBURG/ FULDA Das Landgericht Fulda hat dem SPD-Kreistagsabgeordneten Joscha Wagner untersagt, den Fuldaer AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als Holocaust-Leugner zu bezeichnen.
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Region Dillenburg
Landgericht verurteilt SPD-Abgeordneten
POLITIK Wagner hatte in Kreistags-Ausschuss den AfD-Politiker Hohmann als Holocaust-Leugner bezeichnet
WETZLAR/DILLENBURG/ FULDA Das Landgericht Fulda hat dem SPD-Kreistagsabgeordneten Joscha Wagner untersagt, den Fuldaer AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als Holocaust-Leugner zu bezeichnen.
Wagner hatte dies im Juni in einer Sitzung des Kreistags-Sozialausschusses getan. In einem Wortgefecht mit dem AfD-Kreistagsabgeordneten Klaus Niggemann hatte er unter anderem geäußert: „Erklären sie mir, wie sie in einer Partei sein können, in der eben offene Holocaust-Leugner zugegen sind.“ Und auf Nachfrage von Niggemann, wen er damit meine: „Peter Hohmann.“
So steht es wörtlich in dem Protokoll der Sitzung. Die Sitzungen werden über Mikrofone aufgezeichnet und die Redebeiträge später protokolliert. In diesem Fall – wegen des juristischen Nachspiels – hatte das Kreistagsbüro in der Kreisverwaltung nochmal genau auf den Wortlaut geachtet.
Hohmann erfuhr von Wagners Äußerung und ging dagegen juristisch vor. Inzwischen hat das Fuldaer Landgericht ein Urteil gefällt.
„Schaden für Ehre und Ansehen“
Das Gericht habe die Äußerung in dem Zivilprozess als unwahre Tatsachenbehauptung bewertet, sagte Gerichtssprecher Dominik Dute am Freitag auf Anfrage dieser Zeitung. Wagner dürfe die Aussagen nicht mehr verbreiten, andernfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.
Hohmann habe bei seiner Rede sogar explizit die Gräueltaten des Holocausts erwähnt und ihn nicht geleugnet. Das Leugnen des Holocausts sei in Deutschland eine Straftat. Und so sei die Äußerung Wagners geeignet, Ehre und Ansehen von Martin Hohmann gravierend zu schädigen, sagte Dute.
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Entsprechend wollte sich Wagner am Freitag nicht zu einem noch laufenden Verfahren äußern.
Hohmann hatte 2003, damals als CDU-Bundestagsabgeordneter, am Tag der Deutschen Einheit eine Rede gehalten. Anschließend wurde ihm vorgeworfen, die Rede sei antisemitisch gewesen, und er habe darin den Holocaust geleugnet. Er wurde aus der CDU-Bundestagsfraktion ausgeschlossen und trat 2004 aus der Partei aus. Bei der diesjährigen Bundestagswahl zog er für die AfD in das Parlament ein.
Die AfD-Fraktion im Lahn-Dill-Kreistag erklärte am Freitag in einer Pressemitteilung, sie nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. Und sie begründete diese „Genugtuung“: „Gerade Wagner hat sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich diffamierend und hetzerisch über die AfD und ihre Politiker geäußert.“ Zuvor hatte Niggemann Wagners Auftreten bereits als „rechtswidrig, verleumderisch und geradezu hetzerisch“ bezeichnet.
Der SPD-Kreisvorsitzende und Landrat Wolfgang Schuster hatte sich beim SPD-Parteitag Ende August hinter Wagner gestellt. In einer Rede hatte er unter dem Applaus der Delegierten gesagt: „Die Rechten arbeiten mit Stasi-Methoden. Aber lieber Joscha, Du hast unsere Solidarität. Wir Sozialdemokraten können Wahlen verlieren, aber nicht unser Gesicht.“
Wagner hat sich immer wieder gegen Rechtsextremismus eingesetzt, war auch als Redner bei Demos gegen Rechtsextreme aufgetreten, beispielsweise in Haiger und Dillenburg. Im Kreistag beäugt er AfD und NPD und attackiert die beiden Fraktionen mit Worten.