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Post by Deleted on Jul 6, 2016 19:45:41 GMT 1
www.maz-online.de/Brandenburg/Rechtslage-verhindert-oeffentliche-SitzungenRechtslage verhindert öffentliche Sitzungen Geheimsache statt Transparenzgebot: Wegen der Vertraulichkeit vieler Akten kann der NSU-Untersuchungsausschuss oft nur unter Ausschuss der Öffentlichkeit tagen. Die Fraktionen arbeiten an einer Lösung des Problems. Potsdam. Es soll so transparent wie möglich zugehen, aber die rechtlichen Hürden sind hoch: Der am kommenden Dienstag beginnende Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und der Rolle des hiesigen Verfassungsschutzes kann nach derzeitiger Rechtslage größtenteils nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Hintergrund sind die Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes, das zuletzt 1996 geändert wurde. Darin heißt es, der Vorsitzende könne die Öffentlichkeit oder einzelne Personen ausschließen, „wenn das öffentliche Interesse oder berechtigte Interessen eines einzelnen dies gebieten“. Dies wäre etwa der Fall, wenn sensible Akten des Brandenburger Innenministeriums zur V-Mann-Praxis des Verfassungsschutzes im Ausschuss zum Gegenstand werden – nach der Definition des Untersuchungsauftrages wird das eines der hauptsächlichen Betätigungsfelder der Parlamentarier sein. Betroffen wären selbst die Akten mit der niedrigsten Geheimhaltungsstufe, also mit der Kennzeichnung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD). Gerade im Zusammenhang mit Verfassungsschutz-Informationen dürfte dieses Kürzel häufiger auftauchen. Nach Einschätzung von Juristen gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten für das Problem. Erstens könnten Akten, die an den Untersuchungsausschuss herausgegeben werden und dort thematisiert werden, durch das Innenministerium heruntergestuft werden. So verfuhr etwa der Thüringer NSU-Ausschuss. Bei diesem Szenario wären die Parlamentarier allerdings auf das Wohlwollen des brandenburgischen Innenministeriums angewiesen. Zweitens könnten sich die Landtagsfraktionen auf eine Umformulierung des Untersuchungsauschussgesetzes einigen – etwa indem die eingangs zitierte Bedingung für den Ausschluss der Öffentlichkeit verschärft wird. Beide Varianten werden derzeit unter den Beteiligten des Untersuchungsausschusses diskutiert. Die Oppositionsfraktionen CDU und Grüne befürworten eine Gesetzesänderung, auch wenn das als vergleichsweise aufwendig gilt. „Wir wünschen uns für den Untersuchungsausschuss möglichst viel Transparenz. Brandenburg sollte nicht hinter den Standards der Ausschüsse in Nordrhein-Westfalen oder dem Bundestag zurückstehen“, sagt Jan Redmann, der für die CDU als Obmann im Ausschuss sitzen wird. Seine Grünen-Kollegin Ursula Nonnemacher unterstreicht das. Wegen des großen öffentlichen Drucks und Interesses sei es das Ziel ihrer Fraktion, die Öffentlichkeit so weit wie möglich an der Aufarbeitung des NSU-Komplexes zu beteiligen. Akten mit dem Vermerk VS-NfD dürften nicht per se ein Ausschlussgrund sein. Dies müsse vielmehr einer Abwägung unterliegen, sagt Nonnemacher. „Uns wäre es wichtig, eine generelle Lösung zu finden.“ Zuletzt stand das Brandenburger Innenministerium wiederholt in der Kritik, die NSU-Aufarbeitung zu behindern. Demnach sind dem Münchner Oberlandesgericht und den Untersuchungsausschüssen in Bund und Ländern Akten nur unvollständig oder widerwillig zur Verfügung gestellt worden. Als Konsequenz setzte die Opposition auch in Brandenburg einen Untersuchungsausschuss durch.
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Post by Deleted on Jul 7, 2016 13:57:29 GMT 1
www.pnn.de/brandenburg-berlin/1093339/Was ist mit den „Bums“? NSU und Brandenburg: Zum Start des Untersuchungsausschusses Von Ursula Nonnemacher M it einem schwerkriminellen Rechtsextremisten als „Vertrauensmann“ wollte Brandenburgs Verfassungsschutzbehörde unsere Verfassung schützen. Dafür, dass seine V-Mann-Hinweise auf Bewaffnungspläne und Überfälle von drei flüchtigen Neonazis in polizeilichen Ermittlungen münden, sorgte sie aber nicht. Hätte der Verfassungsschutz die Morde des selbst ernannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU) verhindern können, wenn er seine Informationen mit der Polizei geteilt hätte? Mit dieser Frage befasst sich ab dem 12. Juli ein Untersuchungsausschuss im Landtag. Als die Polizei am 26. Januar 1998 eine Jenaer Garage durchsuchte, fand sie Rohrbomben und Sprengstoff. Mieterin der Bombenwerkstatt war Beate Zschäpe, Mitnutzer waren Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Neonazi-Trio tauchte sofort unter. Aufgetaucht sind die drei Neonazis erst wieder am 4. November 2011: Nach einem Banküberfall in Eisenach sollen sich die beiden Uwes erschossen und in ihrem Wohnmobil verbrannt haben. Seither sind sie als „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannt. Den Rechtsterroristen werden mindestens 15 Überfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zur Last gelegt. Sie hatten sich fast nur Opfer ausländischer Herkunft ausgesucht, mit Ausnahme der Polizistin Michèle Kiesewetter. Der Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des NSU läuft seit mehr als drei Jahren vor dem Oberlandesgericht München. Keines seiner bisher bekannten Verbrechen hat der NSU in Brandenburg verübt – trotzdem stehen Brandenburgs Sicherheitsbehörden mit im Fokus des Verfahrens und massiv in der Kritik. Denn unser Verfassungsschutz hatte offenkundig schon frühzeitig Hinweise auf das Trio. Bereits am 19. August 1998, also rund ein halbes Jahr nach seinem Verschwinden, wurde folgender Hinweis eines brandenburgischen V-Mannes vermerkt: „Laut Antje P. sind drei sächsische Skinheads (zwei Männer und eine Frau) zur Zeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht.“ Eine weitere Meldung des V-Mannes trägt das Datum vom 9. September 1998: „Einen persönlichen Kontakt zu den drei Skinheads (...) soll Jan Werner haben. Jan Werner soll zur Zeit den Auftrag haben, ‚die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‘. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahmen soll die ‚Blood & Honour‘-Sektion Sachsen bereitgestellt haben. Die Gelder stammen aus Einnahmen aus Konzerten und dem CD-Verkauf. Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje P. ihren Pass zur Verfügung stellen. P. und Werner sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.“ Der brandenburgische Verfassungsschutz wusste ab diesem Zeitpunkt also nicht nur von einem Neonazi-Trio, das über ein Unterstützer-Netzwerk in Sachsen verfügte, sondern auch, dass es sich bewaffnen wollte und schwere Straftaten plante. Dieses Wissen wurde zwar an andere Verfassungsschutzbehörden weitergegeben, es floss aber offenbar nicht in die polizeilichen Ermittlungen ein. Warum? Angeblich, um den V-Mann zu schützen. Doch wäre dieses Vorgehen zu verantworten gewesen? Nicht nur die Angehörigen der zehn Ermordeten und Nebenkläger im Münchner NSU-Prozess fragen sich, ob bei Weitergabe der Erkenntnisse an die Strafverfolgungsbehörden die Taten des Terrortrios hätten verhindert werden können. Die Frage, ob „Handeln oder Unterlassen“ der Brandenburger Behörden die Bildung des NSU begünstigt und die Verfolgung der NSU-Straftaten erschwert haben, steht im Mittelpunkt des Untersuchungsausschusses. Der Aufklärungsbedarf geht aber weit darüber hinaus und erstreckt sich zum Beispiel auch auf die Frage, wie V-Leute in Brandenburg grundsätzlich ausgewählt und geführt werden. Der V-Mann mit dem Decknamen „Piatto“, der zeitweise fleißig über das untergetauchte Trio berichtete, war der schwerkriminelle Neonazi Carsten Szczepanski. 1991 wurde er wegen seiner rechtsextremistischen Gesinnung aus dem öffentlichen Dienst entlassen und mit Aktivitäten für den rassistischen Geheimbund „Ku-Klux-Klan“ bekannt. In einer von Szczepanski genutzten Wohnung stellte die Polizei KKK-Unterlagen sicher – sowie Sprengstoff-Zutaten und Metallhülsen, die sich als Sprengkörper eignen. Erst 1994 kam Szczepanski wegen eines Mordversuchs an einem Nigerianer in Haft, an dem er bereits 1992 beteiligt war. Trotz der schwerwiegenden Vorwürfe warb ihn der brandenburgische Verfassungsschutz in der Untersuchungshaft als „Vertrauensmann“ an. Einer seiner V-Mann-Führer war Gordian Meyer-Plath, heute Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen. Der Untersuchungsausschuss wird aufarbeiten, wieso hier ein schwerkrimineller Neonazi zum Einsatz kam. Wir werden untersuchen, ob beziehungsweise inwiefern die Verfassungsschutzbehörde Hafterleichterungen für Szczepanski herbeigeführt und zu seiner vorzeitigen Entlassung beigetragen hat. Und auch Hinweisen, dass Szczepanski aus dem Gefängnis heraus eine Neonazi-Postille produzieren und als Freigänger in einem Szene-Geschäft von Rechtsextremisten arbeiten konnte, gilt es nachzugehen. Letzteres soll sogar als positiv für seine Sozialprognose bewertet worden sein. Eine zentrale Frage ist, welche Rolle „Piatto“ und andere V-Leute in der organisierten Szene gespielt haben, beispielsweise im Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“. Sind V-Mann-Löhne – Geld der Steuerzahler – womöglich in den Aufbau rechtsextremistischer Strukturen geflossen? War Szczepanski sogar an terrorverdächtigen Aktivitäten beteiligt und im Waffenhandel aktiv? Darauf könnte eine SMS-Nachricht hindeuten, die der sächsische Neonazi-Kader Jan Werner an das Dienst-Handy schickte, das Brandenburgs Verfassungsschutz seinem V-Mann „Piatto“ überlassen hatte. Die Nachricht: „Hallo, was ist mit den Bums?“ Fragte Werner, der laut „Piatto“ für das Trio nach Waffen suchte, damit vielleicht nach Schusswaffen, die der V-Mann ihm womöglich in Aussicht gestellt hatte? Interessanterweise soll besagtes Dienst-Handy von „Piatto“ just am Tage des SMS-Versandes – und zwar noch vor dem Versand der SMS – stillgelegt worden sein, weshalb der brandenburgische Verfassungsschutz die SMS gar nicht gekannt haben will. Ist das glaubwürdig? „Piatto“ galt als Top-Quelle des brandenburgischen Verfassungsschutzes. Seine brisante Information, dass sich drei flüchtige Neonazis bewaffnen wollen und „einen weiteren Überfall“ planen, soll nur zu seinem Schutz nicht in die polizeilichen Ermittlungen eingeflossen sein. Das wäre nicht nur unverantwortlich, sondern auch fadenscheinig. So gibt es Hinweise, dass aufgrund einer „Piatto“-Meldung kurze Zeit später ein Transport mit Neonazi-CDs von der Polizei abgefangen worden sei. Doch was rechtfertigt das Risiko einer V-Mann-Enttarnung eher – die Beschlagnahmung illegaler CDs oder die Verfolgung eines terrorverdächtigen Neonazi-Trios? „Piatto“ hatte um den 9. September 1998 herum davon gesprochen, dass ein „weiterer Überfall“ des Trios geplant sei, aber bis heute ist keine Tat des NSU vor diesem Datum bekannt. Gibt es womöglich noch NSU-Verbrechen, von denen wir bisher nichts wissen? Wir werden uns auch damit auseinandersetzen müssen, warum Brandenburgs Sicherheitsbehörden bestenfalls zögerlich zur gerichtlichen Aufklärung der rechtsterroristischen Verbrechensserie des NSU beigetragen haben. Ein ehemaliger V-Mann-Führer von „Piatto“ offenbarte vor dem Oberlandesgericht München massive Erinnerungslücken. Weil die Informationen so spärlich flossen, ließ das Gericht im Juli 2015 Aktenordner, die er im Zeugenstand mit sich führte, sicherstellen Auch wenn in Brandenburg bis heute keine Morde des NSU bekannt sind, so wissen wir von mindestens 18 Todesopfern, die seit dem Jahr 1990 auf das Konto von Rechtsextremisten gehen. Neonazi-Terror ging zudem bis in die jüngere Vergangenheit hinein auch von brandenburgischen Organisationen aus. Etwa vom „Freikorps Havelland“, von der „Nationalen Bewegung“ im Raum Potsdam und der Neonazi-Zelle, die nun für den Anschlag auf die Sporthalle in Nauen verantwortlich gemacht wird. Der Untersuchungsausschuss soll nicht nur aufklären, ob Behördenversagen dazu beitrug, dass gegen den NSU nicht vorgegangen wurde. Er soll auch die Frage beantworten, ob derlei Mängel dazu beigetragen haben, dass sich solche terroristischen Strukturen hier überhaupt bilden konnten. Die Autorin ist innenpolitische Sprecherin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg und Mitglied des Untersuchungsausschusses zur „Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)“. Dieser wurde auf Initiative von CDU und Bündnis 90/Die Grünen initiiert und mit den Stimmen aller Fraktionen eingesetzt
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Post by Admin on Jul 7, 2016 14:03:41 GMT 1
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Post by Admin on Jul 7, 2016 14:08:29 GMT 1
die frage ist doch, ob piatto das trio mit wissen des VS bewaffnet hat, und wenn ja, mit welchen waffen. Rohrbomben und ein gewehr mit zielfernrohr soll der ja auch organisiert haben. uwe menzel, proissenhead, uwocaust im thiazi...
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Post by anmerkung on Jul 7, 2016 16:10:11 GMT 1
Noch gewinne ich ja meine Wette, daß es in Brandenburg niemanden mit Aufklärungsinteresse gibt.
hxxps://twitter.com/ab_brandenburg/status/751060551447502848
@ab_brandenburg Die "Aufklärung" in Geheimgremien ist gescheitert, darum muss der #NSU-UA öffentlich tagen!
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Post by Deleted on Jul 8, 2016 14:21:38 GMT 1
www.bnr.de/artikel/hintergrund/v-mann-mit-langem-strafregisterV-Mann mit langem Strafregister Von Anton Maegerle 08.07.2016 - Am Dienstag wird der NSU-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag vor der Sommerpause zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten. Der Ausschuss soll unter anderem die Rolle eines früheren Neonazis und V-Manns untersuchen. Im April wurde der Untersuchungsausschuss vom Brandenburger Landtag eingesetzt. Der Ausschuss unter Vorsitz von Holger Ruprecht (SPD) will unter anderem die Vorgänge um einen ehemaligen Neonazi und Spitzel des brandenburgischen Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem NSU-Trio aufklären. Der wegen Mordversuchs an einem Flüchtling im Gefängnis einsitzende Neonazi S. hatte sich 1994 dem brandenburgischen Verfassungsschutz als V-Mann angedient. S. war der wichtigste Hinweisgeber auf die späteren NSU-Terroristen. Um die Jahrtausendwende war er am Aufbau rechtsterroristischer Strukturen und der Planung von Anschlägen gegen politisch Andersdenkende beteiligt. Führende Rolle beim „KuKlux-Klan“ S. war 1995 wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten Mordes zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Fünfeinhalb Jahre, teils als Freigänger, saß er in der JVA Brandenburg ab. Am 8. Mai 1992 wurde der Flüchtling Steve E. im brandenburgischen Wendisch-Rietz von Neonazis mit Sprüchen wie „Heil Hitler!“ und „Jetzt mach’ ich den Neger platt!“ angepöbelt und dann zusammengeschlagen. Ihr bewusstloses Opfer warfen die Neonazis in den nahegelegenen Scharmützelsee. Der Notarzt rettete E.s Leben. S. (Jg. 1970) wurde für schuldig befunden, an der Aktion maßgeblich beteiligt gewesen zu sein. Zum Zeitpunkt seiner Verurteilung war S. „Grand Dragon“ der „White Knights of the KuKlux Klan“ und „Bezirksführer“ des „Internationalen Hilfskomitees für nationale politisch Verfolgte und deren Angehörige“ (IHV). Zuvor amtierte er zeitweilig als Gefangenenbetreuer bei der konkurrierenden neonazistischen „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG). Vom Gefängnis aus hielt er regen Kontakt zu Gleichgesinnten. Mehrere Leserbriefe von ihm wurden in rechtsextremen Szeneblättern wie „Einheit und Kampf“, dem Mitteilungsblatt des Bundesvorstandes der Jungen Nationaldemokraten, veröffentlicht. Militantes Neonazi-Blatt weiter betreut Schon wenige Wochen nach Antritt seiner U-Haft diente sich der Verurteilte dem Verfassungsschutz als V-Mann an. Von Juli 1994 bis Sommer 2000 stand der Neonazi im Solde des Landes Brandenburg. In dieser Zeit kassierte er für seine Spitzeldienste 25 000 Euro Unter den Augen des Verfassungsschutzes betreute S. im Gefängnis das von ihm veröffentlichte Neonazi-Blatt „United Skins“ ungehindert redaktionell weiter. Die Publikation galt als eine der militantesten in der Szene. Propagiert wurden „Blood&Honour“(B&H)-nahe Bands sowie deren CDs und Inhalte. In „United Skins“ wurde immer wieder Gewalt glorifiziert: „Nach unserer Einstellung haben die, die nur darauf bedacht sind, ihr Leben zu genießen, in dieser Zeit des Kampfes um Leben und Tod unserer Rasse das Überleben nicht verdient“, war in der 13. Ausgabe zu lesen. Der Satz stammt aus dem 1978 veröffentlichten rechtsterroristischen Roman „The Turner Diaries“. Als „eines der sehr wenigen Beispiele für einen opferbereiten Aktivisten“ wurde in „United Skins“ der US-amerikanische Rechtsextremist Scott Scedeford gefeiert, der wegen mehrerer Banküberfälle zu 60 Jahren Haft verurteilt worden war. Scott gehörte der rechtsterroristischen „Aryan Republican Army“ an, die auch Kontakt zu Timothy McVeigh hielt. McVeigh verübte am 19. April 1995 den Bombenanschlag auf das Murrah Federal Building in Oklahoma City, in dessen Folge 168 Menschen starben. Inspiriert wurde McVeigh durch die Lektüre der „Turner Diaries“. Möglicher Hinweis auf Waffenbeschaffung Beteiligt war S. während seiner Inhaftierung auch an der Produktion der Neonazi-Zeitschrift „Der Weiße Wolf“. In dieser Publikation tauchte bereits 2002 die Abkürzung NSU auf; das ist die erste bislang bekannte Erwähnung des NSU. Ende August 1997 wurde S. in den offenen Vollzug verlegt. Der Verfassungsschutz stattete ihn mit einem Mobiltelefon aus. Am 25. August 1998 um 19.21 Uhr ging auf dem Telefon von S. eine vom Chemnitzer „Blood&Honour“-Sektionschef verschickte SMS ein: „Hallo, was ist mit den Bums?“ Das Wort „Bums“ wird als möglicher Hinweis auf eine Waffenbeschaffung gedeutet. Die Waffe, auf die der Chemnitzer offenbar wartete, soll für das untergetauchte Neonazi-Trio bestimmt gewesen sein. Bei einer Telefonüberwachung von ihm war das thüringische Landeskriminalamt (LKA) auf das „Diensttelefon“ von S. gestoßen. Als Besitzer des Empfängertelefons ermittelte das LKA das brandenburgische Innenministerium. Daraufhin sah die Zielfahndung des thüringischen LKA von weiteren Maßnahmen ab. Nach einem Hinweis des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Brandenburger Verfassungsschutz am 25. August 1998 wurde das Telefon angeblich abgeschaltet und dem V-Mann ein neues Handy ausgehändigt. Die Nachricht soll ihn deshalb angeblich nicht mehr erreicht haben. Von August bis Oktober 1998 informierte S. den Verfassungsschutz mehrfach über Bezüge zu dem Trio. Er sagte, dass es drei medienbekannte Flüchtige in Sachsen gebe, die mit geborgten Pässen nach Südafrika ausreisen wollen. Eine dieser Personen habe anonym einen Artikel für die B&H-Publikation „White Supremacy“ geschrieben. Nach einem Konzert der B&H-Sektion Südbrandenburg am 5. September 1998 in Hirschfeld meldete S. der Behörde, dass W. den Auftrag haben solle, „die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen“. Das dafür erforderliche Geld habe die B&H-Sektion Sachsen bereitgestellt. Die Gelder stammen aus Einnahmen aus Konzerten und CD-Verkauf. Auch über mögliche Banküberfälle berichtete S. „Combat 18“-T-Shirt bei NPD-Aufmarsch Ende 1999 trat S. in die NPD ein. Er machte in der Partei schnell Karriere. Im November 1999 wurde er in den Kreisvorstand des NPD-Verbandes Spreewald gewählt. Im Auftrag des Verfassungsschutzes Brandenburg ließ er sich am 23. Januar 2000 in den Vorstand des NPD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg wählen – und zwar als Landesorganisationsleiter. Während seiner V-Mann-Zeit betätigte sich S. als Waffenzwischenhändler und besorgte dem Sänger der Skinband „Proissenheads“ ein Gewehr und Patronen. Die Waffe hatte er kurzzeitig in seinem Ladenlokal in Königs Wusterhausen deponiert. Am 9. Dezember 2002 wurde er vom Amtsgericht Potsdam wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Am 17. Juni 2000 war S. Mitorganisator eines NPD-Aufmarsches von 600 Neonazis. Er trug dabei ein „Combat 18“-T-Shirt. S.s großer Traum, so sein einstiger Neonazi-Weggefährte Nick Greger, war der Aufbau eines deutschen Ablegers von „Combat 18“, der militant gegen politische Gegner vorgehen sollte. Am 10. Juni 2000 wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Potsdam die Wohnung von Greger in Berlin durchsucht. Im Keller fanden die Fahnder eine funktionsfähige Rohrbombe, Material zum Bau einer weiteren Bombe und Propagandamaterial der „Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei/Auslands- und Aufbauorganisation“ (NSDAP/AO) aus den USA. Im Verhör berichtete Greger umfassend über die von S. und ihm gegründete konspirative Neonazi-Zelle, die sich bewaffnen und Bombenanschläge gegen politisch Andersdenkende durchführen wollte. Im Sommer 2000 wurde die V-Mann-Tätigkeit von S. enttarnt. Solidaritätssingle für „verfolgte Kameraden“ Er hatte da schon eine lange rechtsextreme Vergangenheit hinter sich. Im September 1991 zelebrierte er gemeinsam mit Dennis Mahon, dem US-amerikanischen Imperial Dragon der „White Knights of the Ku-Klux-Klan“ (WKKKK), eine spektakuläre Kreuzverbrennung. Veranstaltet wurde das Spektakel in Halbe, Landkreis Königs Wusterhausen. Zum Zeitpunkt der Kreuzverbrennung war S. selbst Grand Dragon der „White Knights of the KuKlux-Klan“. Ziele seines Klans definierte der Kapuzenmann in dem österreichischen Skinzine „Stahlfront“: „Unsere Ziele sind: Schaffung eines deutschen Deutschlands ohne Verniggerung/gegen Rassenvermischung/gegen die verjudete Politik/gegen Fremdvölker/gegen Hetze aus Presse, Funk und Fernsehen gegen junge Deutsche!“ Am 8. Dezember 1991 waren in einer von S. angemieteten Wohnung in Berlin vier Rohrbombenkörper, chemische Substanzen und KKK-Flugblätter von der Polizei entdeckt worden. Die Generalbundesanwaltschaft leitete gegen S. und weitere 33 Klan-Beschuldigte ein Verfahren wegen des Verdachts auf Gründung beziehungsweise Mitgliedschaft oder Unterstützung einer Teilorganisation des amerikanischen KKK ein. Das Verfahren wurde jedoch später eingestellt. Im Frühjahr 1994 erschien bei dem von S. geführten Label United Skins Records die limitierte Solidaritätssingle für „verfolgte Kameraden“ der Szeneband „Noie Werte“. Für ihre Bekenner-DVDs wählte der NSU Jahre später zwei Lieder von „Noie Werte“.
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Post by Deleted on Jul 8, 2016 18:30:43 GMT 1
www.maz-online.de/Brandenburg/NSU-Verfassungsschutz-im-Visier-der-Aufklaerer NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburgs Verfassungsschutz im Visier der Aufklärer Ein Untersuchungsausschuss soll die Rolle märkischer Sicherheits- und Justizbehörden im NSU-Komplex beleuchten. Vor dem Start klärt die MAZ, was fünf Jahre nach Auffliegen der Terrorzelle noch aufzudecken ist, welche Fragen um „Piatto“ und andere V-Leute offen sind und wer sich in dem Gremium als Aufklärer profilieren könnte. Potsdam. Der selbst ernannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) wird für zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle verantwortlich gemacht. Das 2011 aufgeflogene Neonazi-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe hatte ein breites Unterstützernetzwerk, im Umfeld gab es mindestens 24 V-Leute. Was Brandenburger Sicherheits- und Justizbehörden über den NSU-Komplex wussten und wie sie damit umgingen, soll ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss klären, der sich am Dienstag im Landtag konstituiert Welche Ziele hat der Untersuchungsausschuss? Der Untersuchungsauftrag ist breit angelegt und umfasst einen Katalog von 34 Fragen. Darin geht es etwa um amtliche Erkenntnisse über das NSU-Netzwerk, die Kooperation mit Behörden des Bundes und anderer Länder, einen möglichen staatlichen Beitrag zum Erstarken der rechtsextremen Szene sowie um die Vorwürfe, Behörden hätten vertuscht oder die Aufklärung verhindert. Gibt es fünf Jahre nach dem Auffliegen des NSU überhaupt noch Raum für neue Enthüllungen? Ja und nein. Sechs Bundesländer haben bereits einen NSU-Untersuchungsausschuss eingerichtet, im Bund läuft bereits der zweite. Die Parlamentarier haben Tausende Seiten an Erkenntnissen zusammengetragen – auch mit Bezügen zu Brandenburg, etwa über den V-Mann „Piatto“. Die genauen Umstände seiner Anwerbung und ob er möglicherweise gezielt auf das NSU-Trio angesetzt worden ist, sind bislang ungeklärt. Bis zu fünf Quellen führte der Verfassungsschutz in den 90er Jahren, der Ausschuss will ihre Identität klären. Welche Rolle spielt „Piatto“ ? „Piatto“ alias Carsten Szczepanski führte in den 90er Jahren ein Doppelleben – der landesweit führende Neonazi und verurteilte Schwerverbrecher stand auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes, nachdem er eine Haftstrafe wegen Mordversuchs nur zur Hälfte verbüßt hatte. Dies nimmt der Ausschuss zum Anlass, die Praxis der Quellenführung grundsätzlich zu hinterfragen. Der Dienst schätzte „Piatto“ als Top-Quelle schlechthin. Für gut 200 Meldungen gab es im Gegenzug über mehrere Jahre insgesamt 50.000 Mark. Sein wohl brisantester Hinweis blieb aber rätselhafterweise folgenlos: Im September 1998 berichtete er von drei flüchtigen „sächsischen Skinheads“, die einen „weiteren“ Raubüberfall planten. Die Information ging unter – offenbar weil der Verfassungsschutz seine Quelle schützen wollte. Half der Spitzel bei der Waffenbeschaffung? Hätte Brandenburg die rechte Terrorserie verhindern können? Ja, lautet der Vorwurf von Nebenklagevertretern im NSU-Prozess. „Piattos“ Nachricht hätte zur Ergreifung des Trios führen können, bevor überhaupt der erste Mord geschah. Wie die Information verwertet wurde, will der Ausschuss klären. Welche weiteren Verbindungen gibt es nach Brandenburg? Die Festnahme des Mitangeklagten André Eminger erfolgte in Grabow (Potsdam-Mittelmark) auf dem Grundstück seines Bruders Maik, der Kopf der Neonazi-Splitterpartei „Der III. Weg“ ist. Hat er seinen Bruder unterstützt? Drohen parteitaktische Ränkespiele? Das wird nicht zu vermeiden sein. Zwar haben sich rot-rote Regierung und schwarz-grüne Opposition gemeinsam auf den Fragenkatalog verständigt. Aber das Aufklärungsinteresse ist je nach Fraktion verschieden. SPD und CDU könnte die Befürchtung hemmen, ihre früheren Innenminister Alwin Ziel (SPD) und Jörg Schönbohm (CDU) zu beschädigen. Allerdings dürften sich gerade die Christdemokraten aus der jetzigen Oppositionsrolle heraus als Aufklärer profilieren. Dafür droht Koalitionskrach, wenn der Aufklärungsdrang bei den Linken größer sein sollte als in der SPD. Wer sind die Aufklärer? SPD (Holger Rupprecht als Vorsitzender) und Linke (Volkmar Schöneburg) schicken Ex-Minister in den Ausschuss – beiden kosteten Affären das Amt. Den Vize-Vorsitz übernimmt CDU-Innenexperte Björn Lakenmacher. Weitere Mitglieder sind Inka Gossmann-Reetz, Björn Lüttmann, Uwe Schmidt (alle SPD), Andrea Johlige (Linke), Jan Redmann (CDU), Ursula Nonnemacher (Grüne) und Andreas Galau (AfD). Letzter ist wegen seiner rechten Vergangenheit umstritten: Dem langjährigen Republikaner blieb der Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission verwehrt. Den NSU-Ausschuss wollten man deswegen aber nicht scheitern lassen.
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Post by Admin on Jul 12, 2016 8:56:19 GMT 1
Die Abgeordneten sollen in den nächsten Jahren Antworten auf die 34 Fragen finden, die im Antrag zur Einsetzung des Ausschusses formuliert sind. Nach Angaben von Rupprecht soll der Ausschuss ab September einmal im Monat tagen. Ob die Abgeordneten "Piatto" selbst erneut anhören, sei noch nicht entschieden, sagte Rupprecht. Er legte dies aber sehr nahe: "Es sind noch einige Fragen offen"Neben der Rolle "Piattos" und der Arbeit der Brandenburger Verfassungsschützer soll auch der "Aufklärungswillen des Innenministeriums" im Zusammenhang mit den NSU-Morden beleuchtet werden, wie etwa CDU-Obmann Jan Redmann sagte. Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses soll noch in dieser Legislaturperiode, also bis spätestens Herbst 2019 vorliegen. www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/07/nsu-untersuchungsausschuss-piatto-brandenburg.html
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Post by Deleted on Jul 12, 2016 19:23:01 GMT 1
www.niederlausitz-aktuell.de/brandenburg/62487/nsu-untersuchungsausschuss-konstituiert-aufklaerung-vorantreiben.htmlNSU-Untersuchungsausschuss konstituiert. "Aufklärung vorantreiben" Anlässlich der konstituierenden Sitzung des Untersuchungsausschusses zur "Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" erklärt die fachpolitische Sprecherin für die Bekämpfung des Rechtsextremismus der SPD-Regierungsfraktion, Inka Gossmann-Reetz: „Nach den letzten Wochen der Vorbereitung beginnt jetzt die Zeit der Aufarbeitung. Wir werden uns unter anderem mit Fragen zu den brandenburgischen Sicherheitsbehörden und deren Rolle im Zusammenhang mit dem NSU sowie dem Einsatz von V-Männern befassen. Was hätte mit dem Wissen zum damaligen Zeitpunkt anders laufen können oder sogar müssen? Ich halte eine fundierte und schonungslose Aufklärung für sehr wichtig. Die Schlussfolgerungen werden auch für die zukünftige Arbeit im Bereich Innen- und Sicherheitspolitik mitentscheidend sein. Extremismus - egal ob von rechts, links oder religiös motiviert -und Terrorismus werden auch in Zukunft eine große Herausforderung darstellen, auf die es keine einfachen, populistischen Antworten geben kann.“ Auf Antrag von 60 Abgeordneten hat der Brandenburgische Landtag am 29. April 2016 einen Untersuchungsausschuss zur "Organisierten rechtsextremen Gewalt und Behördenhandeln, vor allem zum Komplex Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)" (UA 6/1) eingesetzt. Gossmann-Reetz ist eine von drei SPD-Abgeordneten. Insgesamt besteht der Ausschuss aus neun stimmberechtigten Mitgliedern sowie neun Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Vorsitzender ist der SPD-Abgeordnete Holger Rupprecht.
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Post by Deleted on Jul 13, 2016 8:07:10 GMT 1
www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/36-Beweisantraege-NSU-Ausschuss-startet-Aufklaerung;art310462,5512119 36 Beweisanträge – NSU-Ausschuss startet Aufklärung Gremium will zuerst Experten zu Polizeistruktur und Rechtsextremismus in Brandenburg hören Potsdam Auch in Brandenburg nimmt nun ein NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags die Arbeit der Behörden unter die Lupe. Dazu werde man im September Gutachter anhören, kündigte der Ausschussvorsitzende gestern nach der konstituierenden Sitzung an. Der NSU-Untersuchungsausschuss im Brandenburger Landtag hat bei seiner ersten Sitzung insgesamt 36 Beweisanträge beschlossen. Das erklärte der einstimmig zum Vorsitzenden gewählte Abgeordnete Holger Rupprecht (SPD) nach der Sitzung. Bei der nächsten Sitzung des Gremiums Anfang September soll es demnach Anhörungen zur Sicherheitsarchitektur des Landes Brandenburg und zur Rolle von V-Leuten geben. Befragt werden sollen der Bayreuther Jurist und frühere Viadrina-Professor Heinrich Amadeus Wolff, der Professor an der Fachhochschule der Polizei, Ralf Allefeldt, und der Präsident der Deutschen Hochschule der Polizei, Hans-Jürgen Lange. Im Oktober will sich der Ausschuss mit der Entwicklung des Rechtsex tremismus in Brandenburg befassen. Befragt werden sollen der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Erardo Rautenberg, der Berliner Rechtsextremismus-Experte Hajo Funke, der Autor Dirk Laabs und der Potsdamer Politologe Gideon Botsch. Die weiteren Beweisanträge beschäftigen sich mit den Abschlussberichten aller NSU-Untersuchungsausschüsse aller Länder, wobei auch die geheimen Unterlagen der Ausschüsse ausgewertet werden sollen. Zudem will sich der Ausschuss mit den Dienstvorschriften des Ministeriums für die V-Leute "Piatto" alias Carsten S. sowie Tom S. und den über sie in den Behörden aller Bundesländer überlieferten Unterlagen beschäftigen. Auch eine Übersicht über alle Quellen von Polizei und Verfassungsschutz aus den Jahren 1991 bis 2011 wollen sich die Abgeordneten anfordern. Im Zentrum der Arbeit des Untersuchungsausschusses soll die Frage stehen, ob die Sicherheitsbehörden des Landes Brandenburg die Bildung des NSU begünstigt oder die Aufklärung seiner Taten erschwert haben. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob der Verfassungsschutz Hinweise seines V-Manns "Piatto" auf das NSU-Trio nicht ausreichend an die zuständigen Ermittler weitergegeben hat, um seine Quelle zu schützen. Zum Thema: Im Juli 1994 bietet sich der Untersuchungshäftling Carsten S. aus dem Gefängnis heraus dem Verfassungsschutz als Gesprächspartner zur rechtsextremen Szene an. Von November an gibt er als V-Mann "Piatto" Informationen an die Behörde weiter. Im August 1998 gibt "Piatto" einen Hinweis auf "drei sächsische Skinheads, zurzeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht vor der Polizei". Diese wollten sich angeblich mit geliehenen Pässen nach Südafrika absetzen und untertauchen. Im September 1998 folgen Hinweise, dass Unterstützer das Trio mit Waffen versorgen wollen. Zudem planten die drei Skinheads einen Überfall, um mit dem Geld Deutschland zu verlassen. Mitte September 1998 wird bei einem Treffen von Verfassungsschützern festgelegt, dass Thüringens Polizei nicht schriftlich informiert werden dürfe. Dann wären die Informationen bei einem Prozess auch an die Anwälte von Beschuldigten gelangt. Damit hätte "Piatto" die Enttarnung gedroht. Stattdessen erhielt das Landeskriminalamt Thüringen einen mündlichen Hinweis. Im September 2000 beginnt die Mordserie des NSU. Im März 2016 werfen Anwälte im Münchner NSU-Prozess Brandenburgs Verfassungsschutz Versagen vor. Die Behörde habe 1998 die Festnahme des Trios vereitelt, als sie sich weigerte, "Piattos" Berichte für die Thüringer Strafverfolger freizugeben. Im April 2016 setzt Brandenburgs Landtag nach weiteren Vorwürfen einen NSU-Untersuchungsausschuss ein. dpa/bl
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Post by Deleted on Jul 14, 2016 20:03:15 GMT 1
www.jungewelt.de/2016/07-15/012.phpWahrheitssuche in Potsdam Brandenburgs NSU-Ausschuss befasst sich unter anderem mit der Vergangenheit von Sachsens heutigem Geheimdienstchef Von Claudia Wangerin Auch Brandenburg hat nun einen Untersuchungsausschuss, der herausfinden soll, inwieweit der Verfassungsschutz auf Landesebene den Terror des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU) begünstigt hat. Das Gremium unter dem Vorsitz von Holger Rupprecht (SPD) hat sich am Dienstag im Potsdamer Landtag konstituiert und soll bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst 2019 einen Abschlussbericht vorlegen. Für die Beweisaufnahme will es sich bis Ende 2018 Zeit nehmen. Im Zentrum stehen der frühere V-Mann Carsten Szczepanski alias »Piatto« und seine Quellenführer – der heutige Chef des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Gordian Meyer-Plath und ein Beamter mit dem Arbeitsnamen »Reinhardt Görlitz«. Alle drei mussten bereits im Münchner NSU-Prozess als Zeugen aussagen. Die beiden letzteren gaben vor, sie hätten die brisanten Informationen ihrer »Quelle« Szczepanski im Jahr 1998 nicht einordnen können. Es ging um das damals frisch untergetauchte Trio aus Jena, das um die Jahrtausendwende den NSU gegründet und als solcher zehn Menschen ermordet haben soll. Der Quellenmeldung zufolge wollten sich die drei gesuchten Neonazis Schusswaffen besorgen und planten einen oder mehrere Raubüberfälle, um sich nach Südafrika absetzen zu können. Szczepanski wusste außerdem zu berichten, dass unter den »drei Skinheads« eine weibliche Person sei, die mit dem Pass einer sächsischen Unterstützerin aus dem damals noch nicht verbotenen Netzwerk »Blood and Honour« ausreisen wolle. Details, die auf die Identität des V-Mannes schließen ließen, wollte der Verfassungsschutz aber nicht an die Polizei weitergeben. So kam es damals nicht zur Festnahme des späteren mutmaßlichen NSU-Kerntrios. Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden der Öffentlichkeit erst nach dem Tod der beiden Männer im November 2011 als solches bekannt. Die Behauptung der Beamten Meyer-Plath und »Görlitz«, sie hätten nicht gewusst, um welche drei Personen es in der Quellenmeldung von 1998 ging, erscheint heute unglaubwürdig. »Görlitz« selbst brachte als Zeuge im Münchner NSU-Prozess als Gedankenstütze einen Ordner mit, den er auf Nachfrage des Richters zunächst nicht herausgeben wollte. In einem der Dokumente darin ging es um ein länderübergreifendes Treffen von Verfassungsschützern am 16. September 1998, bei dem die Problematik besprochen wurde, ob man dem Thüringer Landeskriminalamt mit allen wichtigen Informationen helfen solle, das Trio zu fassen. Zum Auftakt der Arbeit des Untersuchungsausschusses im Potsdamer Landtag am Dienstag äußerten Vertreter der Regierungsparteien SPD und Die Linke Zuversicht, dass parteipolitische Befindlichkeiten bei der Aufklärung keine Rolle spielen würden (siehe Interview). Die SPD hatte während des gesamten Untersuchungszeitraums mit verschiedenen Koalitionspartnern in Brandenburg regiert. Außer in Brandenburg laufen zur Zeit NSU-Ausschüsse im Bundestag, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen. Gordian Meyer Plath, der brisante Informationen angeblich nicht zuordnen konnte, musste 2013 schon im Thüringer NSU-Ausschuss aussagen
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Post by Deleted on Jul 14, 2016 20:05:26 GMT 1
www.jungewelt.de/2016/07-15/012.phpHintergrund: AfD-Mann im Aufklärergremium Gemäß der Fraktionsstärke sitzt auch ein Mitglied der »Alternative für Deutschland« (AfD) in Brandenburgs Untersuchungsausschuss zum »Nationalsozialistischen Untergrund« und der Rolle der Behörden. Der 48jährige Andreas Galau war als Jugendlicher Mitglied der Schüler-Union und der CDU. 1987 schloss er sich der extrem rechten Partei »Die Republikaner« an, deren Gründer Franz Schönhuber stolz auf seine frühere Mitgliedschaft in der Waffen-SS war. 1992 wechselte Galau zur FDP und 2013 zur AfD. Nach seiner Wahl in den Landtag wollte Galau Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission werden, die – formal – den Verfassungsschutz beaufsichtigt. Allerdings scheiterte er dreimal beim Versuch, sich in das Gremium wählen zu lassen. Daraufhin klagte er erfolglos beim Landesverfassungsgericht. Dieser besondere Ausschuss könne nur effizient arbeiten, wenn die Mitglieder absolut als vertrauenswürdig gelten, argumentierte das Gericht. Die Abgeordneten seien nicht verpflichtet, den AfD-Kandidaten gegen die eigene Überzeugung zu bestätigen.
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Post by Admin on Jul 22, 2016 9:04:38 GMT 1
Die Konsensdemokratie klärt auf Der Brandenburger NSU-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit aufgenommen. Parteipolitische Interessen stehen dem Auftrag des Gremiums entgegen. jungle-world.com/artikel/2016/29/54498.htmlKonsequenterweise bekundete der Vorsitzende des Ausschusses, Holger Rupprecht (SPD), am Tag der konstituierenden Sitzung: »Versäumnisse sehe ich noch überhaupt nicht.« Ob er bei dieser Auffassung bleiben wird, dürfte sich ab September zeigen, wenn der Ausschuss in öffentlichen Sitzungen seine reguläre Arbeit aufnimmt.
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Post by Deleted on Sept 7, 2016 13:04:16 GMT 1
www.pnn.de/brandenburg-berlin/1110675/Linke stellt Verfassungsschutz auf den Prüfstand Gutachten: Brandenburg hat keine Konsequenzen aus NSU-Skandal gezogen von Alexander Fröhlich Beim Verfassungsschutz Brandenburg ist nichts Grundlegendes seit Auffliegen des NSU-Terrortrios geschehen, zeigt ein neues Gutachten. Die Linke will nun handeln. Potsdam - Die Linksfraktion im Landtag will noch vor Abschluss des NSU-Untersuchungsausschusses Konsequenzen bei Verfassungsschutz und Polizei ziehen. Anlass ist ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags. Das 172 Seiten starke Papier kommt zu dem Ergebnis, dass Brandenburg anderen Bundesländern klar hinterherhinkt bei Maßnahmen, die ein vergleichbares Versagen der Sicherheitsbehörden wie beim NSU-Terrortrio verhindern sollen. Im Klartext: Bislang ist beim Verfassungsschutz nichts Grundlegendes geschehen, nur an einzelnen Stellschrauben bei der Polizei wurde gedreht. Immerhin, darauf verweist das Gutachten, sei 2013 in die Landesverfassung eine Anti-Rassismus-Klausel verankert worden. "Landesregierung sah im Verfassungsschutz keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf" Trotz der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages habe die Landesregierung bislang keine Änderungen an „der Sicherheitsarchitektur als Reaktion auf das Bekanntwerden des NSU“ vorgenommen, heißt es in dem Gutachten. „Die Landesregierung sah auch insbesondere im Bereich des Verfassungsschutzes keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Dies gilt sowohl für die parlamentarische Kontrolle als auch für den Einsatz von V-Leuten.“ In Auftrag gegeben worden war das Gutachten vom Parlamentarischen Geschäftsführer der Linksfraktion, Thomas Domres, noch vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses. Der soll die Verwicklungen des Brandenburger Verfassungsschutzes in den Skandal um das Versagen der deutschen Sicherheitsbehörden bei den Morden des Neonazi-Terrortrios überprüfen. Als Domres das Gutachten angefragt hatte, war ein Ausschuss wegen des lange anhaltenden Widerstandes der SPD noch nicht absehbar und sollte ursprünglich in dem koalitionsinternen Zwist von Rot-Rot um die Aufarbeitung als Argumentationshilfe dienen. Die braucht es nun nicht mehr, dennoch soll das Gutachten in den Ausschuss einfließen. „Wir wollen aber nicht abwarten, bis der Ausschuss seine Arbeit erledigt hat“, sagte Domres den PNN. Vielmehr wolle die Linke prüfen, welche jahrelang versäumten Änderungen bereits jetzt vorgenommen werden können. Das 172 Seiten starke Papier flankiert auch – ungeplant – die Anhörung zweier Experten bei der zweiten Ausschusssitzung am kommenden Freitag. Heinrich Amadeus Wolff, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth und Ralf Alleweldt, Professor an Brandenburgs Polizeifachhochschule in Oranienburg, werden zur Sicherheitsarchitektur des Landes seit 1990 befragt. Regeln zum Einsatz von V-Leuten bleiben hinter Neuregelungen zurück Nach dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes ist eine „Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen des Verfassungsschutzes“ sowie für den umstrittenen Einsatz von V-Leuten wie etwa in Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen in Brandenburg nach dem Auffliegen des NSU 2011 noch „nicht erfolgt“. Die in Brandenburg bestehenden Regeln zum Einsatz von V-Leuten bleiben „deutlich hinter den Neuregelungen im Bundesrecht oder gar hinter denen in Thüringen zurück“. Das gilt bei Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Landtag, konkret durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) und die sogenannte G10-Kommission, die Überwachungsmaßnahmen überprüft. Die Befugnisse des Parlaments seien nach dem NSU-Skandal bislang nicht verändert oder erweitert worden. Im Gutachten heißt es dazu: „So fehlen wichtige Elemente, wie sie etwa im Bund oder in einigen Ländern inzwischen geregelt worden sind.“ Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen hätten Regelungen, die viel weiter reichen würden. Selbst Bayern und Baden-Württemberg „verfügen über moderne und recht weitgehende Kontrollregelungen“, stellt das Gutachten fest. Brandenburg stehe bei der parlamentarischen Kontrolle „hinter den genannten Länder und dem Bund zurück“. Selbst bei der Möglichkeit zur öffentlichen Sitzung der PKK, wozu es bislang nur einmal als letzter Abwehrversuch der SPD gegen einen Untersuchungsausschuss kam, gebe es in anderen Bundesländern wie Berlin weiter reichende Regelungen. Aber: relativ erfolgreiche Arbeit des Verfassungsschutzes Auch bei der Kontrolle der Finanzen des Verfassungsschutzes hinkt Brandenburg hinterher, während im Bund ein Vertrauensgremium und in anderen Bundesländern die PKK Mitspracherechte hat. Der Parlamentarische Beratungsdienst empfiehlt dem Landtag daher eine Änderung der Landeshaushaltsordnung oder des Verfassungsschutzgesetzes, damit die PKK künftig beim Wirtschaftsplan der Verfassungsschutzabteilung des Innenministeriums mitreden kann. Dass Brandenburg die Strukturen bislang nicht angetastet hat, liegt offenbar auch an der strikten Ausrichtung und relativ erfolgreichen Arbeit des Verfassungsschutzes – im Kampf gegen Rechtsextremismus, aber auch bei der Aufklärungsarbeit. Zudem war Brandenburg auch Vorreiter bei der Überprüfung von Mordfällen, in deren Zuge einige Taten neu als rechtsmotiviert eingestuft wurden.
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Post by Admin on Sept 8, 2016 5:35:18 GMT 1
www.bild.de/regional/aktuelles/berlin/afd-will-rechtsextreme-gruppen-unter-die-47710670.bild.html07.09.2016 - 16:58 Uhr Potsdam (dpa/bb) - Die AfD im Potsdamer Landtag will die Rolle von verbotenen rechtsextremen Gruppierungen aus Brandenburg für die Terrorzelle NSU besser beleuchtet sehen. Die Fraktion reichte am Mittwoch einen Antrag ein, den Auftrag des NSU-Untersuchungsausschusses des Landtags entsprechend zu ergänzen. «Insgesamt wurden seit 1990 vom Bund und von 10 Bundesländern rund 40 rechtsextremistische Vereinigungen verboten, allein in Brandenburg waren es 7.» Diese regionalen Gruppen würden aber im betreffenden Abschnitt des Auftrages an den Ausschuss bisher nicht benannt. Es gehe etwa um die «Direkte Aktion Mitteldeutschland» und die Gruppe «Freie Kräfte Teltow Fläming». Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Birgit Bessin, sagte laut Mitteilung: «Im Sinne einer umfassenden Aufklärung halten wir diese Ergänzung des Untersuchungsauftrages des NSU-Ausschusses des Landtags von Brandenburg für zwingend erforderlich - auch und gerade im Interesse der Hinterbliebenen der Opfer und der Öffentlichkeit. Wir gehen daher davon aus, dass sich die anderen Parteien unserem Antrag nicht verweigern werden.» Zehn Menschen haben die Mitglieder des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) den Ermittlern zufolge in den Jahren 2000 bis 2007 umgebracht.
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