"Die angeblichen Veranstalter wollen von ihrer Party gar nichts gewusst haben."So und ähnlich lauten dieser Tage die Schlagzeilen, als man die Deutschen für ihr unverantwortliches Verhalten vor ein Tribunal stellt. Angeblich hätte eine kleine Bande von Schwerstkriminellen ihren Account gehackt und auf diese Weise in ihrem Namen eine gigantische Facebook-Party inszeniert.
Normalerweise fahndet die Polizei akribisch nach derartigen Ereignissen und löst sie möglichst im Vorfeld der Veranstaltung auf. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass erhebliche Schäden angerichtet werden können, wenn aus reiner Unachtsamkeit eine dergestaltige Party nicht einer geschlossenen Nutzergruppe, sondern für alle Öffentlichkeit zugänglich wird. In diesem Zusammenhang bleibt für die Deutschen unerklärlich, wie der gesamte Justizapparat angesichts der sich anbahnenden Katastrophe untätig verharrte. Angeblich mangelte es nicht an Gesetzen und Verordnungen. Vielmehr, so die Angeklagten, schien sich die Verschwörungstheorie von der Parteiensumpfdemokratie zu bewahrheiten. In gewisser Weise leuchtet ein, dass wer den Account einer ganzen Nation hacken kann, auch durchaus in der Lage sein sollte, Presse, Justiz, Parlament und Exekutive in seinem Sinne zu kontrollieren.
Schön und gut. Mögen Terroristen das Zepter in BRD übernommen haben oder nicht. Als schließlich Millionen ungebetener Gäste vor der Tür standen, fielen die Deutschen dennoch in diese für sie typische Schockstarre, obwohl doch der Rechtsanwalt klare Worte übrig hat.
Veranstalter ist, wer:
- das wirtschafliche Risiko der Veranstaltung trägt,
- die Letztentscheidungsbefugnis hat, bzw.
- sich gegenüber Dritten als Veranstalter darstellt.
Natürlich können auch Gutmenschen unfreiwillig (Mit-)Veranstalter sein, bspw. dann, wenn die organisierende Gutmenschen-NGO wesentliche Entscheidungen trifft (z.B. über Unterbringung, Versorgung, Verleihung von Rechten....). Wenn jemand, der eigentlich kein Veranstalter sein wollte, aber dennoch Kriterien eines Veranstalters objektiv erfüllt, dann kann er (rückwirkend) als Veranstalter eingestuft werden.
Umso wichtiger wäre es für die Deutschen gewesen, dass die Beteiligten im Vorfeld ihre Rollen klären. Insbesondere die "Gutmenschen-Full-Service-Agentur", die im Auftrag der Terroristen plant und organisiert, sollte hier aufgepasst haben. Denn wer Veranstalter ist, der trägt auch die (Haupt-)Verantwortung. Und wer das nicht wusste und erst später im Tribunal zum Veranstalter erklärt wird, der kann seine Sünden natürlich nicht rückgängig machen.
Niemals haben diese Hohlköpfe auch nur daran gedacht, ihre eigene Rolle in Verträgen festzulegen. Folgende Kriterien durften hier auf keinen Fall erfüllt werden:
- Derjenige, der bspw. nur Gutmensch sein wollte, sollte sich die Werbemittel zeigen lassen, aus denen klar hervorgehen sollte, wer Veranstalter ist (z.B. Terroristen)
- Vorsicht in Presseinterviews und anderen Äußerungen: Hier sollte sich der Gutmensch nicht allzusehr als "Macher" hinstellen, da sonst die Gefahr besteht, dass ein ganzes Volk über unbedachte Äußerungen als Veranstalter verleumdet wird.
- Die wichtigen Entscheidungen (wo, was, wann usw.) sollten stets die Terroristen treffen. Wer ihnen diese Entscheidung abnimmt, riskiert, Veranstalter zu sein.
Im Nachhinein können wir den Deutschen nur ein bedauerliches hätte, wäre, wenn diagnostizieren. Schuldig sind sie.
Wieder mal.
Vielen Dank an Quelle und Inspiration:
eventfaq.de/27112-eskalierte-facebook-party-unfreiwillig-veranstalter/der angler
Der einzige Unterschied zum richtigen Leben ist, dass nicht die Polizei kommt und die Veranstalltung auflöst.