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Post by Admin on Nov 2, 2014 17:27:04 GMT 1
1 treffer:
4. Schlussfolgerung Es dürfte sich um die Deko-Handgranate US MK 2 ,Pineapple" handeln. Sie ist der Übungshandgranate MK 2 der US-Streitkräfte nachempfunden. Aufdie verschiedenen Internet-Ausführungen bzw. Angebote wird hingewiesen (siehe Anlage Lichtbildmappe). Die Bundeswehr führt die Übungsversion mit leicht abgeänderter Ausführung unter der Bezeichnung DM 28. Bei der ,echten" Übungshandgranate wird über das Loch im Boden eine schwache Schwarzpulver-Obungsladung (USA) oder bei der Bundeswehr ein pyrotechnischer Satz eingefüllt. Der Boden (Gasabzugsloch) wird mittels eines Korkpfropfens verschlossen
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Post by Deleted on Nov 2, 2014 18:10:40 GMT 1
Doch, hast Du. Guck mal hierdas hab ich doch gestern selbst hier im Strang zitiert, Volker. "Nie gehört" heisst: In den Asseravtenordnern 1.xxx gibt es einen Treffer, den ich gerade zitierte. Er ist keiner... Wenn das so ist, wäre es an der Zeit, den sozialpsychiatrischen Dienst aufzuforden, im Hinlick auf KHKin Queda tätig zu werden. Was die Tusse für Dinger dreht, das passt auf keine Kuhhaut.
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Post by Deleted on Nov 2, 2014 19:27:32 GMT 1
es gibt in den Asservaten 1.0 bis 1.9 oder so 1 Treffer, den mit der Übungshandgranate. Mehr Schwarzpulver ist da nicht. 1 Treffer. 32 Ordner, 733 MB. 1 Treffer für Schwarzpulver, der in Granate gehört, wäre sie eine US-Übungsgranate. Siehe Zitat. Nix Schwarzpulver in WoMo und "Handgranate"! Queda, Schindler; Menzel gehören dahin, wo Volker es vorschlug!Asservatenliste WoMo: 1.4./29.0 - 1 Handgranate Bildtafel 18/2, aus Plastikbeutel im Schrankfach unter dem Kühlschrank , 05.11.2011 Schindler, KHM, USBV/ TLKABd. 4-1-10 Ob. WoMo, Seite 546: FUZE M228 Wo nun verblieben Schindler: Thüringer LKA oder BKA? ------------------- Handgranate / Attrappe - FUZE M228 – 10 €de.dawanda.com/product/49146514-Handgranate-Attrappe
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Post by anmerkung on Nov 2, 2014 19:36:01 GMT 1
Frau Zschäpe hat sich fein gemacht
S. 6 PDF
Im Ergebnis dieser ersten Untersuchung konnte festgestellt werden, dass das gesamte Wohnhaus nur einen Gasanschluss hatte, der sich im Hausgrundstück 26 a befand. Dieser wurde im Beisein der Gasversorgungsbetreiber und Einsatzleiter sowie dem Brandursachenermittler Herrn KHM Hellinger abgedreht. Das Gebäude war somit zu diesem Zeitpunkt von den gesamten Versorgungsleitungen getrennt. Weiterhin konnte bereits zu diesem Zeitpunkt festgestellt werden, dass eine Gasexplosion im Brandobjekt nicht vorgelegen hatte, da Gasversorgungsleitungen in dem Bereich der Brandwohnung nicht vorhanden gewesen sind.
S. 7 PDF
Entsprechend dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass in dem gesamten Zeitraum das Brandobjekt / Wohnhaus Tag und Nacht durch Polizeikräfte bewacht wurde und somit eine Sicherung der Brandstelle einschließlich des Brandschuttes außerhalb und innerhalb des Brandobjektes jederzeit gegeben war.
S. 8 PDF
5.4. Einsatz Sprengstoffhund und Mitarbeiter der Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) vom LKA Sachsen: Da bekannt wurde, dass sich möglicherweise Sprengstoff oder sprengstoffähnliche Gegenstände in der Brandwohnung befinden könnten, wurde der Einsatz eines Sprengstoffhundes und Mitarbeiter der USBV des LKA Sachsen veranlasst. Im Ergebnis des Einsatzes des Sprengstoffhundes konnten keine Anzeichen von derartigen Materialien erlangt werden.
S. 10 PDF
Bei der Betrachtung der Aufteilung der Wohnräume im Inneren der Wohnung konnte festgestellt werden, dass die Wohnungsaufteilung ursprünglich mal so gewesen ist, dass sich rechts eine Wohnung befunden hat und eine Wohnung links. Diese beiden Wohnungen wurden zusammen gelegt und der Eingang wurde nur noch von der rechten Wohnungseingangstür gewährleistet. Die linke Wohnungseingangstür wurde verschlossen und von innen mit einer Wand verschalt.
Zur Haustür Eingang Nr. 26 heißt es auf S. 10
Im Zuge der Untersuchung wurde aber festgestellt, dass mittels körperlicher Gewalt diese Tür von außen jederzeit aufgedrückt werden kann.
S. 13 PDF
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass im Hausgrundstück 26 und Hausgrundstück 26 a unmittelbar vor Ausbruch des Brandes keine Einbruchsmerkmale oder Hinweise vorgefunden wurden, die darauf deuten, dass sich jemand vor Ausbruch des Brandes ungehindert Zugang ins Objekt verschafft hat.
Das widerspricht der Aussage zur Haustür bezüglich Schulter gegen Tür und drin bin ich.
S. 13 PDF
Im Zuge der Brandursachenermittlung wurden unmittelbar in der Brandwohnung sowie an den Außenseiten dieses Wohnhauses insgesamt 4 Kameras vorgefunden, die nachweisbar durch die Mieter angebracht wurden.
Dann würden wir gerne wissen wollen, wer diese Mieter waren, wenn die die Kameras nachweislich anbrachten
S. 15 PDF
Jetzt kommt was bezüglich der Internetaktivität am PC !!!
Kamera 4 befand sich auf der Vorderseite des Wohnhauses - Richtung Frühlingsstraße (Bilder 246 bis 252 Band 3 der Lichtbildmappe). Entsprechend den Originalaufnahmen des Wohnhauses vom 24.10.2011 ist davon auszugehen, dass zu diesem Tag eine Installation der Kamera 4 an der Vorderseite des Wohnhauses noch nicht erfolgt ist. Im 5. Fenster von links ist deutlich im Bild 246 a, Band 3 der Lichtbildmappe zu erkennen, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Kamera in Richtung Frühlingsstraße installiert gewesen ist. Entsprechend dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass die Installation der gesamten Kameras erst im Zeitraum 24.10.2011 bis 04.11.2011 erfolgt ist.
S. 16 PDF
Wohnungstür alte Zschäpe-Wohnung, an der nun Dienelt als Türschild prankte
Entsprechend dieser Feststellung und den genannten Merkmalen ist davon auszugehen, dass diese Tür zum Zeitpunkt des Brandes geschlossen gewesen ist. Das heißt, diese Tür wurde ins Schloss gezogen, aber nicht verschlossen. Durch die Anordnung der einzelnen Schließeinheiten und Verriegelungen muss davon ausgegangen werden, wenn diese Tür einmal ins Schloss fällt und noch zugeschlossen ist, ist ein Zugang in diese Brandwohnung nicht ohne weiteres möglich, da es sich hierbei um mehrere Verschlusssysteme handelt.
Der Feuerwerker mit dem C4 hat also ganz normal die Wohnung verlssen und die Tür hinter sich zugezogen
S. 17 PDF
Wohnungstür zur alten Dienelt-Wohnung
Diese Tür wurde nachweisbar im verschlossenen Zustand vorgefunden. Im Zuge der Brandbekämpfung wollte die Berufsfeuerwehr Zwickau zuerst durch diese Tür in den Innenangriff zur Brandbekämpfung vorgehen, was aber nicht gelang. Im Nachgang wurde diese Tür mit Hilfe einer Kettensäge geöffnet. Bei der detaillierten Untersuchung konnte festgestellt werden, dass diese Tür von innen mit einer zusätzlichen Holzwand (3 cm Spanplatte) versehen war, so dass von innen diese Tür nicht ersichtlich gewesen ist. Somit war ein unmittelbarer Zugang von Seiten des Treppenhauses in den Brandbereich G nicht gegeben.
S. 18 PDF
Aufgrund der brandtypischen Spurenlage und Abbranderscheinungen der Einbrennungen sowie der thermischen Wirkung der Brandtemperatur im Brandobjekt befindet sich das Brandzentrum im Inneren der Brandwohnung, wobei davon ausgegangen werden muss, dass es in mehreren Räumen gleichzeitig zu einer derartigen Flammenentwicklung/Flammenfront gekommen sein musste.
S. 22 PDF
Nur der Kanister mit Otto-Kraftstoff, der hat es schadlos überstanden, da er beim Verlassen der Wohnung fallengelassen wurde, ohne Fingerabdrücke und DNA zu hinterlassen.
Bei der Betrachtung aller Kunststoffteile, die sich in dem Bad befanden, konnte im oberen Drittel eine thermische Verformung vorgefunden werden, wobei eine Entzündung dieser Materialien noch nicht festgestellt werden konnte. Teilweise sind die brennbaren Materialien, ob es Textilien sind oder Kunststoffteile wie Waschmaschine, noch relativ gut erhalten.
S. 25 PDF
Nun kommen wir zu der eingedrückten wand zwischen Sportraum und altes Wohnzimmer Zschäpe.
Bei der Betrachtung der Auffindesituation dieser Mauerwerksteile ist davon auszugehen, dass diese Mauer in der Mitte der Wand den größten Druck von dem Brandbereich F erhalten hat. Diese Mauer wurde als „gesamte Mauerwerksscholle“ herausgedrückt und wurde auf den Einrichtungsgegenständen im Brandbereich E vorgefunden. Ein Zerkleinern des Mauerwerks, die durch eine Explosion verursacht werden kann, wurde nicht festgestellt. Entsprechend dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass die Druckwelle, die sich im Brandbereich F aufgebaut hat, eine schiebende Wirkung gehabt hat.
Weiterhin ist festzustellen, dass diese schiebende Wirkung, die vom Brandbereich F auf den Brandbereich E eingewirkt hat, sich weiter bis zur Giebelwand, die sich zwischen Hausgrundstück 26 und 26 a befand, ausbreiten konnte.
S. 26 PDF
Der im alten Zschäpe-Wohnzimmer gefundene PC und ein Festplatte wurden dem BKA übergeben.
Unterhalb des Hochbettes wurde ein PC-Arbeitsplatz vorgefunden. Aus diesem Bereich wurden ein PC sowie eine Festplatte sowie weiter Gegenstände gegenständlich gesichert und alle Spuren dem BKA übergeben.
S. 27 PDF
Bei der Untersuchung aller Brandspuren in dem Brandbereich E konnte festgestellt werden, dass eine Zündung dieser Einrichtungsgegenstände erst erfolgt ist, nachdem die Zwischenwand durch die Druckwelle vom Brandbereich F zerstört wurde. Eine vorherige Zündung des Brandbereiches ist als unwahrscheinlich anzusehen, da die Einrichtungsgegenstände noch relativ gut erhalten sind.
S. 28 PDF
Sportraum (F)
Bei der Betrachtung der Brandspuren konnte festgestellt werden, dass sich in diesem Brandbereich ein Brandzentrum befindet. Dieses Brandzentrum ist in der Mitte des Brandraumes vorhanden bzw. festzustellen.
Jetzt deutet durchaus etwas auf lokaleSprengwirkung geringer Intensität hin, denn die Beschädigung in der Diele, wie von mir vermutet,wurde auch gefunden.
Nach dem Entfernen des Brandschuttes durch den Bagger wurde der Fußboden detailliert auf Brandnarben untersucht. Dabei konnte festgestellt werden, dass im vorderen Bereich in Richtung Außenwand- Frühlingstraße eine deutliche Brandspur auf dem Fußboden zu erkennen ist. In diesem Bereich kam es zur lokalen Zerstörung des Fußbodens (Fußbodenbelag bestand aus Linoleum, Unterbau aus Hartfaserplatten und Dielung).
Entsprechend der abgelagerten Gegenstände und den markanten Brandspuren und Abgrenzung auf dem Fußbodenbelag ist davon auszugehen, dass eine brennbare Substanz auf diesem Bereich aufgebracht wurde.
Oder Sprengwirkung
S. 30 PDF
Die bei der POlizei könenn auch sehr schöne Esoterik. Bezieht sich auf die brandspuren am Kratzbaum und kleiner Flur alte Dienelt-Wohnung. Die gehen davon aus, gut ist.
Weiterhin ist davon auszugehen, dass eine brennbare Substanz in diesem Bereich aufgebracht wurde.
Zum Schlafzimmer alte Dienlt-Wohnung heißt es.
Bei der Untersuchung aller Brandspuren, die in diesem Raum zu verzeichnen sind, konnte festgestellt werden, dass es in diesem Raum ein separates Brandzentrum gegeben hat. Dieses separate Brandzentrum befindet sich linksseitig des Raumes bis zur Vorderseite des Raumes in Richtung Frühlingsstraße. In diesem Bereich kam es ebenfalls zu einer Explosion und Aufbau einer Druckwelle, wo die Außenwand zerstört wurde.
S. 31 PDF
Die Tür des Wandtresors war zum Zeitpunkt der Brandentwicklung und Brandausbreitung nachweisbar geöffnet. Entsprechend dieser Feststellung muss davon ausgegangen werden, dass dieser Tresor vor Ausbruch des Brandes geöffnet wurde. Dies wird verdeutlicht, da die einzelnen Schließbolzen noch in geschlossener Stellung, also offen vorgefunden wurden. Im Inneren des Wandtresors wurde eine weitere Schusswaffe und Handfessel vorgefunden ...
Bis auf eine Spur wurden keine weiteren Spuren am Tatort untersucht, dabei handelt es sich um einen Pappkarton, der im Bettkasten vorgefunden wurde. Aus diesem Pappkarton gehen 2 Kabel heraus, die an einer Batterie angeklemmt gewesen sind. Entsprechend den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen wurde dieser Pappkarton durch die Kräfte der USBV untersucht und geröntgt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass es sich hier nicht um einen bombenähnlichen Gegenstand handelt. Dieser Gegenstand wurde am Tatort ausgepackt und dokumentiert. Um welchen Gegenstand es sich dabei handelt, konnte nicht festgestellt werden.
S. 32 PDF
Nach der Beräumung des Brandschuttes vom Fußboden des Brandbereiches H konnte festgestellt werden, dass eine lokale Einbrennung auf dem Fußboden unmittelbar im Bereich der Eingangstür vom Brandbereich G in den Brandbereich H zu verzeichnen ist.
Bei der Untersuchung der Brandspuren in diesem Brandbereich konnte festgestellt werden, dass in diesem Bereich ebenfalls ein Brandzentrum vorhanden gewesen ist, welches gleich stark wie im Brandbereich G ausgeprägt war.
Zum Bett im "Katzenzimmer" heißt es.
Entsprechend der Brandspuren kann davon ausgegangen werden, dass eine brennbare Substanz in diesem Bereich aufgebracht wurde. Vom Bett selbst sind nur geringe Reste
S. 33
Nach der Brandschuttberäumung konnte festgestellt werden, dass auf dem Fußboden (Fliesen) ein lokaler Brandschwerpunkt zu verzeichnen ist. In diesem Bereich sind die Fußbodenfliesen auf einer lokal begrenzten Fläche so stark in Mitleidenschaft gezogen worden, dass die Keramik bereits zerplatzt ist. Entsprechend dieser Merkmale ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich eine höhere Brandtemperatur eingewirkt haben muss. Dieses Brandspurenbild deutet auch darauf hin, dass auf diesen Bereich möglicherweise eine brennbare Substanz aufgebracht wurde.
Oder Sprengwirkung
S. 35 PDF
Im hinteren Drittel des Brandbereiches L zum Zugang in den Brandbereich G konnte eine deutliche Brandspur auf dem Fußboden verzeichnet werden. In diesem Bereich sind der Fußbodenbelag sowie ein Teppich lokal brandbelastet. Entsprechend dieser markanten Merkmale ist davon auszugehen, dass auf diesen Bereich eine brennbare Substanz aufgebracht wurde.
S. 36 PDF
Zum kleinen Lager M, daß neben dem Sportraum mit Gipskarton abgegrenzt war.
Nach der Beräumung und Freilegen des Fußbodenbereiches in diesem Brandbereich konnte festgestellt werden, dass auf dem Fußboden (Linoleum) eine Brandspur unmittelbar im Bereich der ehemaligen Standorte der Schränke vorgefunden wurde. Entsprechend dieser Feststellung kann davon ausgegangen werden, dass in diesem Bereich eine brennbare Substanz auf den Fußboden bzw. auf die Einrichtungsgegenstände (Schrank) aufgebracht wurde. S. 36 PDF
Da durch die Berufsfeuerwehr Zwickau bei der Brandbekämpfung der Brandbereich F, M und ein Teil des Brandbereiches H mittels Baggers heraus gerissen wurde und im weiteren Verlauf der Brandursachenermittlung ein Teil des Brandschuttes aus dem Inneren der Brandwohnung nach außen transportiert wurde, machte sich eine Nachsuche in dem gesamten Brandschutt notwendig. Dieser Brandschutt wurde mit dem Brandbereich N benannt.
Im Zeitraum vom 08.11.2011 Uhr bis 11.11.2011 erfolgte die Durchsuchung des Brandschuttes im der Brandbereich N, durch verschiedene Polizeikräfte (siehe Liste). Für die Nachsuche und Spurensicherung in diesem Bereich war in diesem Zeitraum der Brandursachenermittler KOM Enke zuständig.
S. 37 PDF
Eine Brandausbreitung und Entzündung im Bereich des Dachstuhles konnte zweifelsfrei ausgeschlossen werden.
S. 38 PDF
Bei der Betrachtung und Untersuchung aller Schäden an diesem Wohnhaus kann eingeschätzt werden, dass es im Inneren der Brandwohnung zu einer Explosion (Raumexplosion) gekommen ist. Entsprechend der Augenzeugin Frau Martin sowie weiteren Personen wurde festgestellt, dass unmittelbar vor Bemerken des Ereignisses 2 dumpfe Knalle gegeben haben soll. Danach wurde eine offene Flammenfront im Bereich des Wohnhauses festgestellt sowie wurden mehrere Wände stark beschädigt in dem sie förmlich herausgesprengt wurden.
Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang mit den Mitarbeitern der USBV über das Ausmaß bzw. Auffindesituation der einzelnen Mauerteile/Trümmerschatten besprochen. In diesem Rahmen wurde festgehalten, dass eine Sprengung mittels herkömmlichen Sprengstoffs in diesem Wohnbereich nicht erfolgt ist. Bei derartigem Einsatz solcher Mittel müssen diese Mauerwerksteile eine größere Flugbahn zurücklegen und müssen zwangsweise auch andere Gebäudeteile, die sich unmittelbar in der Nachbarschaft befinden, beschädigen. Dies konnte aber zweifelsfrei an keinem Nachbargebäude festgestellt
[] werden.
Diese soeben genannte Feststellung wird auch mit deren Trümmerfeld im Bereich Frühlingsstraße und Veilchenweg untermauert.
Um eine Aussage zum Hergang der Explosion (Raumexplosion) im Inneren des Wohnraumes zu erlangen, wurde die Bausubstanz im Inneren der Brandwohnung untersucht.
Im Brandbereich A, B, C, D konnten keine Anhaltspunkte einer Explosion oder Druckwelle verzeichnet werden. ... In diesen Bereichen kam es nachweisbar zur Durchzündung eines Ottokraftstoff - Luftgemisches welches aber für eine Entwicklung und Ausbildung einer Explosion nicht ausreichte.
S. 39 PDF
Bei der gesamten Betrachtung der zerstörten Bausubstanz könnte davon ausgegangen werden, dass es im Inneren der Brandwohnung zu 3 Explosionszentren gekommen sein muss, die die Wände derart zerstört haben. Dabei konnte festgestellt werden, dass alle 3 Explosionszentren eine unterschiedlich hohe Konzentration bzw. Kraft entwickelt haben, um die Außenwände und einen Teil der Zwischenwände zu zerstören.
Entsprechend der nachfolgend zu beschreibenden Bausubstanz ist davon auszugehen, dass die 3 unterschiedlichen Explosionszentren im kausalen Zusammenhang zu sehen sind.
Sag ich ja, drei diskrete Sprengladungen über Sprengschnur und eine Zündschnur, Zündvorrichtung.
Zu Sportraum F heißt es.
Entsprechend dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass diese Druckwelle eine schiebende Wirkung erzeugt haben muss.
Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass es im Brandbereich F zur Ausbildung einer einzelnen Druckwelle gekommen sein muss.
S. 41 PDF
Zum Schlafzimemr H heißt es.
Entsprechend dieser Feststellung ist davon auszugehen, dass es im Inneren dieses Brandbereiches H zu einer Explosion mit Ausbildung einer Druckwelle gekommen sein muss, die ebenfalls eine schiebende Wirkung hatte, wobei hier das Zentrum auf die Giebelseite zu legen ist.
Brandbereich G und Brandbereich I
... d.h. die Mauer wurde durch eine schiebende Wirkung nach außen gedrückt und fiel unmittelbar im Bereich der Giebelwand nach unten.
28. Entstehung der Explosion: Entsprechend der Wirkung der einzelnen Druckwellen und Untersuchung dieser Entstehung kann eingeschätzt werden, dass diese 3 Explosionszentren/Druckwellen im kausalen Zusammenhang zu sehen sind, wobei eine Entwicklung in den einzelnen Bereichen sich selbst vollzogen hat.
Das folgnde würde ich so nicht unterschreiben wollen.
Somit ist davon auszugehen, dass es in den Brandbereichen F, H, G und I zur Ausbildung eines explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches gekommen sein muss. In Folge kam es zur Zündung des Ottokraftstoff - Luftgemisches in diesen soeben genannten Bereichen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass zuerst in einem Bereich die Explosion erfolgt ist und dann im Anschluss in den anderen Bereichen. Der Zeitabstand der einzelnen Explosionen bzw. Durchzündung eines explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches erfolgte in Bruchteilen von Sekunden. Somit kann auch davon ausgegangen werden, dass durch die Zeugin Frau Martin 2 dumpfe Knalle gehört wurden, welche durchaus bei der Durchzündung der einzelnen Bereiche stattgefunden haben könnten.
S. 42 PDF
Entsprechend dieser Feststellung und den Ereignissen der Explosion und Ausbildung der 3 verschiedenen Druckwellen mit schiebender Wirkung im Inneren der Brandwohnung, muss davon ausgegangen werden, dass durch das Aufbringen von einer brennbaren Substanz (Ottokraftstoff) in den einzelnen Brandbereichen der gesamten Wohnung, es zur Ausbildung einem Ottokraftstoff - Luftgemisches gekommen sein muss. Dies wurde untermauert, da in den einzelnen Brandbereichen nachweisbar Ottokraftstoff aufgebracht wurde.
Jetzt kommt ein ganzes Kapitel esoterischer Physik.
Entsprechend der vielen Fundorte von Brandlegungsmittel in der gesamten Wohnung ist davon auszugehen, dass es unmittelbar nach Ausbringen von ca. 10 Liter Ottokraftstoff zur Ausbildung eines explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches gekommen sein muss, welches zwangsläufig bei Aufbringen von Ottokraftstoff (Benzin) entsteht. Die Ausgasung dieser Ottokraftstoffdämpfe gestaltet sich in den einzelnen Brandbereichen unterschiedlich, da davon ausgegangen werden muss, dass sich die Zimmertemperaturen in den einzelnen Bereichen unterschiedlich gestaltet haben. Weiterhin ist davon auszugehen, dass ein gewisser Luftstrom (Luftverwirbelung) in dem Wohnbereich vorhanden gewesen ist. Diesen nachzuvollziehen ist nicht mehr möglich, da nicht nachvollzogen werden kann, welche Fenster in der Vorderfront und der Giebelseite offen gestanden haben. Es konnte nur nachvollzogen werden, dass die Fenster vom Brandbereich A, B, C, D, E und J nachweisbar geschlossen gewesen waren. Die anderen Fenster sind durch die Explosion und durch den Brand derart in Mitleidenschaft gezogen worden, dass eine Aussage nicht mehr möglich ist. Entsprechend der soeben genannten markanten Merkmale und Spurenaufkommen und des Ermittlungsergebnisses ist davon auszugehen, dass es in den einzelnen Brandbereichen F, H und I zur Ausbildung eines zündfähigen explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches gekommen sein muss, welches durch eine offene Flamme oder eine andere Zündquelle im Inneren der Brandwohnung gezündet wurde. In der Folge kam es zur Ausbildung mehrere Druckwellen, die mit einer schiebenden Wirkung auf die einzelnen Bausubstanzen gewirkt haben müssen, um die Außenwände nach außen zu drücken. Weiterhin wurde die Zwischenwand in Richtung Hausgrundstück 26 im gesamten nach innen in den Brandbereich E gedrückt. Entsprechend dieser Feststellung ist von einer Explosion (Raumexplosion) im Inneren der Wohnung auszugehen.
S. 43 PDF
Jetzt kommt wieder Bodenständigkeit. Kein Nachweis heißt noch lange nicht, daß keiner angewandt wurde.
Merkmale, dass in der Wohnung eine Art Sprengstoff verwendet wurde um diese Explosion zu verursachen oder zu ermöglichen, konnten nicht nachgewiesen werden. Dies wurde durch die Mitarbeiter der USBV bestätigt und durch die Zerstörung der Bausubstanz untermauert. Der Einsatz eines Sprengmittelspürhundes erfolgte unmittelbar nach der Brandbekämpfung und Begehen des Objektes. Eine Anzeige des Sprengmittelspürhundes im Inneren der gesamten Wohnung konnte nicht nachgewiesen werden. Somit kann davon ausgegangen werden, dass Reste eines Sprengstoffes durch den Hund nicht gefunden wurden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Brandtemperatur Sprengstoff/Pulver durchaus ohne Brandrückstände vollständig verbrennen können. Ein Nachweis ist in diesem Falle nicht mehr möglich.
S. 44 PDF
Frau Zschäpe hat sich fein gemacht
An den anderen Bekleidungsgegenständen konnte kein Nachweis von Ottokraftstoff geführt werden. Entsprechend der Aufbringesituation der einzelnen Brandspuren in der Brandwohnung bis hin zum Verlassen des Brandobjektes, ist aber davon auszugehen, wenn eine Person derartige Menge von Ottokraftstoff aufbringt, weitere Kleidungsgegenstände, die die Person beim Aufbringen anhat, kontaminiert werden. Es ist deshalb davon auszugehen, wenn die Frau Zschäpe dieses Benzin aufgebracht hat oder dabeigestanden hat, derartige Kleidungsgegenstände nach dem Verlassen der Brandwohnung gewechselt haben muss.
S. 45 PDF
Zusammenfassend kann eingeschätzt werden, dass in allen Brandbereichen, bis auf den Brandbereich Keller, eine brennbare Substanz aufgebracht wurde. In der Folge kam es zum offenen Brand in den einzelnen Brandbereichen, wobei davon ausgegangen werden muss, dass es sich hierbei um einen Oberflächenbrand (Flammenfront) handelt, der unmittelbar durch Aufbringen einer brennbaren Substanz (Ottokraftstoff) verursacht wurde.
Zusammenfassung S. 46 bis 50 PDF
objektive Brandquellen elektrische Geräte und Gas
Alle untersuchten eletrischen geräte und Gas konnten zweifelsfrei als Zündquelle ausgeschlossen werden. Nun kommen jene, die in Frage kommen.
S. 51 PDF
31.12. Heizlüfter im Brandbereich G:
Eine zweifelsfreie Aussage hinsichtlich der brandverursachenden Zündquelle, die durch den Heizlüfter initiiert wurde, ist auf Grund des hohen Zerstörungsgrades am Gerät selbst nicht mehr möglich.
31.13. Gerät: Band 9 der Lichtbildmappe Bilder 791 bis 793 Im Brandbereich G - Flur wurde im Brandschutt Reste eines Gerätes vorgefunden, welches nicht zugeordnet werden kann. Bei diesem Gerät könnte es sich um möglicherweise um einen Lötkolben gehandelt haben.
Eine zweifelsfreie Aussage hinsichtlich der brandverursachenden Zündquelle, die durch dieses Gerät initiiert wurde, ist auf Grund des hohen Zerstörungsgrades am Gerät selbst nicht mehr möglich.
31.14. Toaster im Brandbereich D:
S. 52
Im Ergebnis der Untersuchung kann ein technischer Defekt als mögliche brandverursachende Zündquelle am Toaster selbst ausgeschlossen werden. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass an diesem Toaster manipuliert wurde um ihn als direkte brandverursachende Zündquelle zu nutzen um zum Beispiel ein Gas - Luftgemisch zu entzünden.
31.15. Rechaud (Tischgrill) mit Spiritus im Brandbereich G: Entsprechend dieser Möglichkeit können in Betrieb befindliche Brennpfannen vom vorgefunden Rechaud (Tischgrill) als mögliche brandverursachende Zündquelle nicht ausgeschlossen werden. Dieses Gerät befand sich im Umfeld des Bereiches, in dem ein explosives Gas - Luftgemisch vorhanden gewesen ist und somit auch die Möglichkeit bestand, dieses zu zünden.
S, 53 PDF
31.16. Teelichter im Brandbereich G, F und D:
Diese Teelichter vom Brandbereich G befand sich im Umfeld des Bereiches, in dem ein explosives Gas - Luftgemisch vorhanden gewesen ist und somit auch die Möglichkeit bestand, dieses zu zünden.
32. Fundort der Schusswaffen und Spuren in der Brandwohnung:
Alle unter den Punkt 32. aufgeführten Schusswaffen und Spuren wurden unmittelbar bei der Brandortuntersuchung im Inneren der Brandwohnung unter dem Brandschutt nachweisbar vorgefunden. Alle vorgefundenen Spuren wurden gegenständlich gesichert und zur weiteren Untersuchung an das BKA übergeben.
Spur W 01 F.B. RADOM VIS Mod. 35 Pat. Nr. 15567 (H1836)
S. 54 PDF
W 02 wurde im Wandtresor, der sich an der Zwischenwand vom Brandbereich H zum Brandbereich F befand, vorgefunden.
ERMA-WERKE Mod. EGP 88 Kal. 8 mm K PTB 476
Handfessel, Spur Nummer 25, vorgefunden. Bei dieser Handfessel handelt es sich um eine „CLEJUSO Nr.11 Germany mit der Nummer 5.032 Made in Germany“
Brandbereich G – Flur, vor einem Unterschrank die dritte Schusswaffe (W 03) im Brandschutt festgestellt.
WALTHER Mod. PP 322813 P
S. 55 PDF
32.9. Explosivsprengstoff: Band 11 der Lichtbildmappe Bilder 1003 und 1004 Im Brandbereich N wurden ein ganzen Schraubglas und ein zerbrochenes Schraubglas vorgefunden in denen sich ca. 2,5 kg schwarzes Pulver befand. Nach ersten Erkenntnissen und Prüfung vor Ort könnte es sich, nach Angaben der Kräfte der USBV, um Schwarzpulver handeln. Eine Analyse um welchen „Explosivsprengstoff“ es sich dabei handelt lag den Unterzeichner nicht vor.
S. 58 PDF
Da im Zuge der Brandursachenermittlung und Beräumung des Brandobjektes eine Unmenge an Spuren aufgefunden wurden, wurden diese nicht am Brandobjekt im Detail untersucht, sondern in Kartons und Kisten verpackt und in die Garagen der PD Südwestsachsen verbracht.
S. 59 PDF
Der Nachweis der einzelnen Spurenaufnahmen und weitere Bearbeitung in der Garage der PD Südwestsachsen wurde durch Verantwortliche des Bundeskriminalamtes übernommen.
S. 60 PDF
Das Zeitfenster 14:30 bis 15:08 Uhr wird dargelegt. Mit einer bemerkenswerten Harakiri-Schlufo.
Die Zündung eines zündfähigen explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches muss zwischen 15.05 Uhr und 15.06. Uhr erfolgt sein.
S. 60 PDF
Entsprechend dieser Feststellung sowie den nachfolgenden Erläuterungen kann man nur von einem Brandausbruchsbereich sprechen, der sich nachweisbar im Inneren der Brandwohnung befindet. Alle Brandbereiche in der Brandwohnung sind im kausalen Zusammenhang zu sehen und als solche zu werten.
Durch das Aufbringen von Ottokraftstoff kam es zwangsweise zur Ausbildung eines zündfähigen explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisches, welches in Folge explodierte und jeweils drei Druckwellen aufbaute.
Da in allen Zimmern der Brandwohnung Ottokraftstoff bewusst verteil wurde, kam es zur schlagartigen großflächigen Flammeneinwirkung/Flammenfront (Oberflächenfeuer) auf die Einrichtungsgegenstände und Bausubstanz. Diese Flammeneinwirkung/Flammenfront erfolgte somit fast zur gleichen Zeit auf diese Einrichtungsgegenstände und Bausubstanz.
Die folgende Ausage relativiert heftigst die vorhergehende. Sicher ist sicher.
In den Brandbereichen F, L, G, H, I und M konnten auf dem Fußboden Brandspuren nachgewiesen. Anhand des Brandspurenbildes könnte davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um markante Merkmale einer aufgebrachten brennbaren Flüssigkeit handeln könnte.
Ein anderes Brandspurenbild ist in den Brandbereichen B, C und D zu erkennen. In diesen Brandbereichen kam es ebenfalls nachweisbar zur schlagartigen Durchzündung eines ausgebrachten Ottokraftstoff - Luftgemisches, welches aber die Explosionsgrenze noch nicht erreicht oder bereits überschritten hatte.
S. 61 PDF
Durch eine Explosion mit Brandfolge kam es zur Zerstörung der Außenwände des Wohnhauses im Bereich der Längsseite und Giebel sowie der Wand in Richtung des Wohnzimmers der Wohnung Frau Erber, Hausgrundstück 26 a. Diese Explosion hatte ihren Ursprung im Inneren der Brandwohnung, wobei insgesamt 3 Explosionszentren/Druckwellen nachgewiesen werden konnten. Die Trümmerteile wurden im Grundstück sowie im öffentlichen Verkehrsraum vorgefunden.
S. 63 PDF
Es konnte somit nachgewiesen werden, dass in der gesamten Brandwohnung unmittelbar vor der Explosion, Ottokraftstoff bewusst auf die Einrichtungsgegenstände ausgebracht wurden ist.
Warum konnte das eigentlich erst ab 7.11. nachgewiesen werden und nciht schon am 5.11.? Egal im folgenden Absatz wird dann das Harakiriunternehmen Wohnungssprengung erklärt.
Vorhandenes explosiven Ottokraftstoff - Luftgemisch in Wohnräumen, die durch Ausbringen von Ottokraftstoff verursacht werden sind unberechenbar und in ihrer Gefährlichkeit nicht zu kontrollieren.
Anhand der Untersuchungsergebnisse und vorgefundenen Merkmale kann eine zweifelsfreie Aussage zur möglichen brandverursachenden Zündquelle nur soweit getroffen werden, dass die unter Punkt 31.12. bis 31.16. aufgeführten objektiven brandverursachenden Zündquellen ebenfalls als brandverursachende Zündquelle zweifelsfrei ausgeschlossen werden können. Jedoch sind diese Geräte bei Betrieb, in der Lage, ein zündfähiges explosives Ottokraftstoff - Luftgemisches ohne weiteres zu zünden.
Der Brandschutt wurde hinsichtlich auf Reste von -Unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung- untersucht. Es konnten keine Merkmale vorgefunden werden, die auf derartige Zündvorrichtungen zurückzuführen sind. Wenn durch eine „Lunte“ brennbare Flüssigkeiten in dieser Wohnung gezündet werden, ist davon auszugehen, dass es zu einer schlagartigen Flammenentwicklung in diesem Bereich kommt, die zur Folge hat, dass wenn sich Personen in diesem Bereich aufhalten, durch die Flammeneinwirkung in Mitleidenschaft gezogen werden, d.h. das dort großflächige Verbrennungen an Gesicht/Händen/Bekleidung zu erwarten sind. Es sei denn, die Person befindet sich hinter einer Deckung.
S. 64 PDF
Da keine objektive Zündquelle festgestellt werden konnte, liegt die brandverursachende Zündquelle zweifelsfrei im subjektiven Bereich, in diesem speziellen Fall - im Umgang mit offenem Feuer oder Licht oder anderen geeigneten Zündquellen - unter Verwendung von Brandlegungsmittel (Ottokraftstoff).
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Zusammenfassung
Sie wissen selbst nicht, was und wie es passierte, legen sich aber fest, an diesem 31.01.2012
Da bekannt wurde...
Das heißt nichts weiter, als daß der Beamte der höheren Instanz einen heißen Tipp durchgestochen hat, der nicht weiter publik gemacht werden darf.
Hat ja auch prima funktioniert. Zwar erst am 9.11. mit PFS Chemnitz, aber er wat noch rechtzeitig da.
Auch am 31.01.2012 läßt sich der Lenk nicht ans Bein pinkeln. Er hat nur drei Waffen gefunden, der Rest ist BKA-Zeugs. Er hat auch keinen Sprengstoff gefunden, sondern ebenfalls Polizisten unter fachlicher Anleitung des BKA oder so.
Von mir noch der Hinweis, die am Ende des Berichts beschriebene Versuchsanordnung, eine fast hundert Jahre alte Wohnung auf diese Art zu vernichten, gar nicht erst anzugehen. Das geht ganz schnell schief.
Falls es doch funktioniert, Wechselklamotten zum Umziehen mithaben. Man stinkt wie Huppatz nach Benzin.
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Post by Deleted on Nov 2, 2014 21:33:17 GMT 1
Ich hatten den Bericht auch mal überflogen, weil ich sehen wollte, ob die sich dazu geäußert haben, dass zwar die Druckwelle eine schiebende Wirkung erzeugt die auf mirakulöse Weise nur die soliden 36er Außenwände raushaut, jedoch die schlaffen 12er-Hohlziegel-Innenwände und die noch schlafferen Decken- und Bodenkonstruktionen weitgehend in Ruhe lässt. Schlau wie die sind, haben die das Thema ausgeblendet. Das ist schon merkwürdig, wo das Machwerk ansonsten nur so strotzt vor Schlüssen und Zirkelschlüssen der Art "muss davon ausgegangen", "ausgegangen werden muss", "sein musste", "haben muss", "gekommen sein muss", "erzeugt haben muss" ...
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Post by anmerkung on Nov 2, 2014 21:45:40 GMT 1
Die Leute, die von solchen Berichten leben müssen, kaufen der Polizei sowas ab. Der Verteidigung von Zschäpe müßte man das Teil um die Ohren hauen, denn sie haben letzte Woche schoin wieder ein Chance verpaßt. Sie hätten diese Anwaltsfigur aus Jena fragen sollen, wann und wo Zschäpe sich umgekleidet hat, nachdem sie Omma warnte.
Interessant ist, daß Sprengstoff im kategorischen Imperativ ausgeschlossen wird, obwohl er bereits am 5.11. als aufzufinden angekündigt war.
Ich denke auch, daß solide Naturwissenschaft und Physik anders gehen.
Der Bericht, 3 Montae später ausgefertigt, bietet dermaßen viel Angriffsfläche, daß es einen wuindert, wie der bei Götzl durchgewunken werden konnte. Er liest sich wie der Wunschkatalog vom GBA. Dem Lenk darf man nur bis 07.11. über'n Weg trauen. Danach ist ihm Pension schon wieder wichtiger als solide Polizeiarbeit.
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Post by Deleted on Nov 2, 2014 22:05:02 GMT 1
Beweise für die Brand- und Explosionsabläufe bleiben lückenhaft, sind unstimmig, werden nicht gefunden, aber dafür die Beweise für (fast) alle Untaten der BMZ-Bande. Das ist offenkundig gelogen. DIE wissen ganz genau, wie es gemacht worden ist, die sind ja nicht verblödet. Das sind Leute, die ausser der handwerklich sachlich faktischen Vorgehensweise, wie in jedem Beruf, über ein Erfahrungspotential verfügen ("Riecher"). Von der in sich stimmigen, von ihnen absichtlich interpretativ-verbogenen Spurenlage abgesehen, - jede Wette - die haben den "Braten" gerochen, wenn sie nicht selbst an der Umsetzung beteiligt waren. Was die schreiben, zusammenschludern ( und komme mir keiner mit Zwang, "Notlügen", Ratlosigkeit, "Verlegenheitslösungen" oder ähnlich halbgarem Kokolores) , ist das Papier nicht wert, auf dem es steht. Sie versuchen sich dumm zu stellen. Gelingt nicht. Haben sich mitschuldig gemacht. Das "Gutachten" ist ein Beweismittel für die Anklage, wenn die Rechnung präsentiert werden wird. Darf ich in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeiten moderner Analytik im Jahre 2014 aufmerksam machen? Auf die standardmäßig anwendbare Möglichkeit eindeutiger Detektion winzigster Spurenpartikel im Tausndstelgrammbereich und darunter ? Der Bericht ist eine in sich widersprüchliche Zwangsgemeinschaft gewaltsam zusammengebügelter "Unstimmigkeiten".
Ein synergetisch-interdisziplinär arbeitendes Team (etwas Zivilcourage inklusive) zerpflückt das Papierchen in Sekunden. Aber wozu aufregen. Diese Controlled Übungsdemolition on stage ist eh nur ein Nebenkasperschauplatz. Im Prinzip ist doch alles klar. Man könnte angesichts des Füllhorns an Indizien leicht auf den Gedanken kommen, daß Beweise für die Verbrechen gar nicht notwendig sind, daß es reicht. Zumindest für einen charakterlich wertvollen Staatsanwalt, wäre es angesichts der Indizienlage nicht mehr notwendig in einen zeugeneinschüchternden Brüllmodus zu verfallen, um die "Terroristen" zu überführen. Die Indizien sind Fakten.
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Post by anmerkung on Nov 3, 2014 17:51:50 GMT 1
Nochmal einige Gedanken zu dem Abschlußbericht vom 31.01.2012
Unstrittig ist eine Explosion mit drei diskreten Detonationsorten, die im Zusammenhang stehen und eine Druckwelle mit schiebender Wirkung ausgelöst hat.
Das ist das, was sie wissen, was auch vom Schadensbild her erklärbar ist. Das besagt nicht, wie es passierte.
Im Gutachten wird die Zeitrechnung großzügig am 7.11. begonnen, die beiden Vortage eher lapidar abgehandelt. Damit ist freie Bahn für die vom GBA geforderte Vepuffung von Benzin, die ausführlich dargestellt, aber an keiner Stelle begründet wird.
Sprengstoff wird kategorisch ausgeschlossen, ebenfalls ohne Begründung.
Regelrecht hanebüchen ist die Schilderung des Kamikazeharakiri der Zschäpe, mit Teelichtern, Toaster und Kochherd die Verpuffung einzuleiten.
Der Bericht hat eine große Schwachstelle, die sogar dargelegt wird. Man weiß nicht, welche Menge Benzin in welchem Zimmer verbracht wurde, demuzufolge auch nicht, in welchem Zeitraum sich das kritische Benzin-Luftgemisch gebildet hat, das gezündet werden konnte. Das ist ein großer Schwachpunkt für die Gleichzeitigkeit der Detonationen und einen großen Knall.
Es wurde bekannt...
Die haben am 5.11. den Wink bezüglich Sprengstoff erhalten und für den 6. und 7. die USBV geordert. Die Hunde haben nichts erschnüffelt.
Geht die Frage, ob bei der Brandentwicklung in der Wohnung und einer Benzinverpuffung nicht ebenfalls alle Ingredienzien rückstandslos verbannt sind und nur noch eine schleimige Rauchgas-, Ruß, Staubmasse über blieb, aus der sich diskrete Spuren selbst mit Hundenase nicht mehr erschnüffeln ließen?
Wenigstens die Spürnasen der Feuerwehr hätten ja bei Eintreffen den Benzingestank in der Luft wahrnehmen müssen. Berichte darüber sind eigentlich nicht bekannt.
Sprengstoffe mit dem Ziel der Ausprägung einer Druckwelle schiebender Wirkung.
Da habe ich mich nochmal schlau gemacht. Das geht doch in die Richtung Sprengpulver, denn für diese Wirkung kommen eher niedrigexplosive Sprengstoffe zum Einsatz, die eine schlagartige Verpuffung auslösen. Denkbar wären auch geringe Menge hochbrisanter Sprengstoff als Initialzündung für eine Benzinverpuffung oder in bestimmter Menge, um genau die Wirkung zu erzielen, die erzielt wurde.
Schwarzpulver in der Qualität von Sprengpulver wäre damit definitiv wieder im Rennen, denn das macht genau das, was die Schadensbilder zeigen. C4, TNT kann ich mir wegen der enorm hohen Detonationsgeschwindigkeit doch eher nicht vorstellen. Das würde eine sehr präzise Wirkberechnung erfordern. Oder viel praktische Erfahrung mit so etwas.
Es sieht also doch alles nach einer Verpuffung aus. Benzin ist nicht bewiesen. Und die restlichen 5 Pfund Schwarzpulver aus dem 5-Kilo-Sack haben sich während der Detonation im wahrsten Sinne des Wortes in Luft aufgelöst.
Mithin, alle Theorien, die eine Verpuffung mit niedriger Detonationsgeschwindigkeit erklären, sind als gleichrangig zu betrachten.
Warum wurde Sprengstoff angekündigt, um ihn dann tunlichst nicht nachzuweisen und trotzdem aufzufinden. Staubtrocken? Im Gegensatz zu den durchfeuchteteten Asservaten die flugs zwecks Trocknung in die Garage der Polizei gebracht werden mußten, zu Trocknung und nachträglichen Asservierung.
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Post by anmerkung on Nov 6, 2014 9:00:29 GMT 1
Da bekannt wurde, dass sich möglicherweise Sprengstoff oder sprengstoffähnliche Gegenstände in der Brandwohnung befinden könnten...
Und der Leser des Blogartikels wird auch noch aufgefordert, einen oder mehrere Links zum Forum anzuklicken, um den Diskussionsprozeß in der Sprengstoffsache nachvollziehen zu können, wie lange es dauert, sich an so ein Thema ranzutasten.
Na, ob das bei dem Fertigsuppendenkvolk funktioniert, da habe ich dann meine Zweifel. Da müssen die ja selber nachdenken, eigene Gedanken pflegen und sich ob derer Grauseligkeit eventuell erschrecken lassen.
Ich denke schon, daß insgesamt herausgearbietet wurde, daß bezüglich der Frühlingsstraße ein Wunschgutachten herbeigeschrieben wurde, das mit sehr viel Nachlässigkeit und Vertuschung in den Ermittlungen flankiert war.
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