Post by Admin on Aug 29, 2015 8:22:36 GMT 1
17.23 Nächste und letzte Zeugin für heute: Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Gita Mall von der Gerichtsmedizin Jena.
Siebter_MallDie Zeugin berichtet, dass sie am 4. November 2011 zusammen mit Dr. Heiderstädt und Frau Jacob als Sektionsteam bei einer Routinesektion in Eisenach war. “Wir machen Außensektionen in ganz Thüringen” berichtet Frau Mall. Am Ende der Sektion kam ein Polizist herein, der zunächst bei der Sektion dabei war und den Raum dann verlassen hatte. Er berichtete laut der Zeugin Mall: „Da war grade ein Banküberfall, hier brennt ein Wohnmobil, da könnt ihr eigentlich gleich mal kommen.“ Die Vorsitzende Abg. Marx (SPD) fragt nach: Nur Banküberfall und ein brennendes Wohnmobil sind aber noch kein Grund für ihr Erscheinen? Nein, entgegnet die Zeugin. Von Leichen war auch die Rede. Aus den heute morgen überreichten Bildern der Fotografin Lehmut wird das Foto DSC 1368 aufgerufen und die Zeugin befragt, ob sie die Person neben dem Feuerwehrfahrzeug sei. Ja, sie bestätigt das und bei der abgebildeten Person neben ihr dürfte es sich um Dr. Heiderstädt handeln. „Ja das könnte durchaus sein und rechts die Person könnte Herr Heiderstädt sein.“ Beide waren mit dem Dienstwagen vor Ort, eine Standartbesatzung zur Außensektion: 2 Ärzte und ein Präparator.
Die Zeugin berichtet über ihre Ankunft am Wohnmobil: „Ich habe einmal kurz einen Blick reingeworfen“; „es kann sein, dass ich Stufen betreten habe.“ Der Gothaer Polizeichef Menzel „war etwas weiter drin“. Den Tod stelle normalerweise ein Notarzt fest. Es können aber auch Rechtsmediziner machen. Ob vorher schon jemand da war und den Tod feststellte, weiß die Zeugin nicht. Die Zeugin hat auf Nachfragen keine Erinnerungen mehr an die Lage im Wageninneren. Sie habe auch keinen Bericht dazu angefertigt, weil sie ja nichts weiter vor Ort gemacht hat. Der Fall war zu dem Zeitpunkt keine rechtsmedizinische Angelegenheit sondern eine Spurensicherung. „Es war eigentlich klar, dass das LKA das macht.“ Frau Mall sei etwa eine halbe Stunde vor Ort gewesen. Die Zeugin hat keine Erinnerung über Gespräche zur Verbringung des Wohnwagens vom Tatort zur Halle. „Ich bin kein spurentechnischer Sachbearbeiter oder Spezialist… aber in dem Fall hätte ich das für vernünftig erachtet“, Frau Mall bezieht sich dabei auch auf die Lichtverhältnisse und ein Arbeiten in Ruhe, weil das Wohnmobil ja direkt im Wohngebiet stand.
Es folgen weitere Versuche, Erinnerungen aus der Zeugin zum Wageninneren zu locken. Dann erzählt sie: „Etwas weiter hinter der Sitzecke [war] eine Leiche in Sitzstellung.“ Auch habe Herr Menzel „rumgeguckt im Brandschutt, ob da eine Waffe liegt“. Dies sei vor dem Hintergrund geschehen, um zu verifizieren, dass es sich hier um eine Selbsttötung handelte,. Dann hätte ja eine Waffe irgendwo liegen müssen. Herr Menzel habe dazu mit „einem Stock oder einer Harke im Brandschutt“ gestochert. Ob sie das beobachtet und nur gehört habe, ist sie sich nicht mehr ganz sicher. Es könne sein, dass sie es selbst gesehen habe, „aber er hats auch gesagt“. Man wollte prüfen, ob ein Suizid vorliegt. Es hätte ja auch einen Dritten geben können, der beide erschossen habe und mit der Beute geflüchtet sei. Zu Schäden im Wohnmobil hat sie keine Erinnerung. Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt mehrmals nach der Lage der Toten. Sie hat keine Erinnerungen.
Der Abg. Kellner (CDU) fragt nach: „Was war ihre Aufgabe konkret an diesem Tatort?“ Die Zeugin reagiert: „Also…“ -Pause, sie überlegt- „… das ist eine gute Frage!“ Dann stellt sie fest: „Ich glaube nicht, dass die uns aus Jena geholt hätten.“ Kellner (CDU): „Aber da muss es doch eine Aufgabenstellung gegeben haben?“ Zeugin: „Wir haben erstmal geguckt, aber für mich hat sich da keine Aufgabenstellung ergeben.“ Normalerweise mache die Tatortgruppe erst die Spurensicherung und dann komme sie zum Zug. Es könne einfach sein, dass der Polizeibeamte, der für die Staatsanwaltschaft bei der Routineobduktion in Eisenach dabei war, sich dachte: Ehe die jetzt nach Jena zurückfahren, kommen die mal mit nach Stregda. Auf die Frage des Abg. Kellner (CDU), ob nach ihrem Blick in den Wohnwagen die Sache für sie erledigt war: Die Zeugin bestätigt das. Sie seien direkt danach wieder gefahren. Der Abg. Kellner (CDU) resümiert nochmal: Herr Menzel hat [in Eisenach-Stregda] gesagt: Kommen sie mal, wir haben hier zwei Leichen, gucken Sie sich das mal an? Ja, sie bestätigt das und danach sind sie wieder gefahren. Die Abg. König (DIE LINKE) möchte wissen, ob sie aufgefordert wurde hereinzukommen oder selber den Wagen betrat. Frau Mall berichtet, Herr Menzel hat sie hereingebeten. Sie weiß aber nicht mehr, ob er als erstes oder danach drin war. „Es kann auch sein, dass Herr Halberstädt nochmal reingeguckt hat. Das müssen sie ihn selber fragen“ ergänzt sie. Nochmal auf die Reihenfolge angesprochen, kann sie sich nicht mehr genau erinnern, überlegt jedoch, dass zwei Personen im Eingang platzmäßig nicht gehen würden. Auf die Frage, welche Länge der Gegenstand hatte mit dem herumgestochert wurde: „Ich habe was längeres in Erinnerung.“ Zur Schutzbekleidung: Ob Schutzüberzüge für die Schuhe getragen wurden? Es könne sein, sie weiß es nicht. Overalls auf jeden Fall nicht. Schuhüberzüge hält sie für denkbar. Handschuhe? Kann sein, sie weiß es nicht mehr, auch nicht ob sie selber welche trug. Frau Mall versichert jedoch, nichts angefasst zu haben. Die Abg. König (DIE LINKE) bittet die Zeugin, dem Ausschuss die Uhrzeit der Routinesektion zuvor in der St. Georgklinik später noch nachzureichen, um den Zeitraum besser einordnen zu können
Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt nach der Abkürzung “FH” und liest aus einem kryptischen Bericht in den Akten mit vielen Abkürzungen. Die Zeugin gibt jedoch an, dass das nicht zu ihrem Arbeitsbereich gehört. Er möchte außerdem wissen, ob sie tatortberechtigt sei und ob ihre DNA beim LKA hinterlegt sei. Nein, die DNA sei jedoch bei der Rechtsmedizin hinterlegt. Irgendwann später sei von ihr DNA angefragt worden. Sie haben dann selber ihr DNA-Profil ans LKA geschickt. Der Abgeordnete fragt, welche Erwartungshaltung sie hatte und was sie normalerweise macht, als man an sie herantrat mit den sinngemäßen Worten: „Können sie sich das mal angucken?“ Die Zeugin beschreibt, dass die Rechtsmedizin am Fundort nach der Spurensicherungen Messungen zur Todeszeitpunktbestimmung vornimmt, weil das bei Tötungsdelikten ja der Tatzeitpunkt sein könne, z.B. Temperaturmessungen oder Mageninhalt. Dittes (DIE LINKE): „Und das war dort der Fall?“ Zeugin: Nein, sie konnte vor der Spurensicherung ja nicht rein, weil sich das zog. Die Spurensicherung habe wohl die ganze Nacht gedauert, wie sie gehört habe. Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt, ob sie sich auf dem Rückweg vielleicht auf dem Auto über die Nummer in Eisenach unterhalten haben – über die Sinnhaftigkeit. Zeugin: „Nein, wir haben angeboten, dass wir wiederkommen können. Es macht ja keinen Sinn, dass wir jetzt hier rumstehen und warten.“ Sie erinnert sich, dass schon über einen Abtransport diskutiert wurde. Grundsätzlich sei es auch nicht verkehrt, sie anzufragen, wenn sie noch in Eisenach sei. Wenn sie erst von Jena anreisen muss vergeht möglicherweise wertvolle Zeit. Bei einer Todeszeitpunktbestimmung ist es immer von Vorteil, wenn man schnell vor Ort ist, besonders bei Temperaturmessungen. Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt, wann sie sich Fotos zu der Sache angeschaut habe, sie hat keine Erinnerungen mehr.
Die Abg. Pelke (SPD) fragt nochmal zu Handschuhen und Überzieher bei Herrn Menzel. Sie kann dass nicht mehr erinnern, „ich denke aber schon“. Sie weiß, dass er auf jeden Fall keinen Overall anhatte, sondern Dienstkleidung der Polizei. „Er hatte auch kein gutes Gefühl dabei“, so die Zeugin und spekuliert: „Er wollte bevor die Spurensicherung kommt, im Hinblick auf die weitere Ermittlungstätigkeit, einfach gucken, ob da eine Waffe drin ist.“ Auf die Nachfrage der Abg. Pelke (SPD) gibt sie an, dass sie keine Ermittlungsunterlagen zu Gesicht bekommen habe, nur die Obduktionsprotokolle. Alles weitere zum NSU weiß sie aus der Presse.
Es geht weiter um die Todesfeststellung, die ja eigentlich ein Arzt vornehme. Der Abg. Henke (AfD) blättert in den Akten und findet einen Vermerk mit Uhrzeit “12.22 Uhr – keine medizinischen Maßnahmen erforderlich”. Er rätselt, wie denn die Polizei überhaupt wissen könne, dass sie sich nicht in Jena, sondern ausgerechnet an dem Tag in Eisenach aufhalte. Zeugin: „Das weiß die Polizei!“ Das sei ein Fall der Kriminalpolizei in Eisenach oder Meiningen gewesen, zu dem sie dort ursprünglich in Eisenach war. Deswegen war ja auch ein Polizeibeamter dabei. Der Abg. Henke (AfD) fragt nach ihrer Erfahrung, wenn das Wohnmobil hochgezogen wird: „da wird doch der Tatort verändert, zwangsläufig!“ Die Zeugin entgegnet, dass sie als Rechtsmedizinerin [Nicht Spurensicherungsexperte] keine Erfahrung in dem Bereich habe, allerdings komme es vor, das Leichen rasch verbracht werden müssen. Wenn z.B. etwas in der U-Bahn passiert, dann werde die Leiche trotzdem verbracht, auch wenn das die Spurenlage verändert, erklärt die Zeugin. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach der Distanz vom Klinikum bis zum Einsatz in Stregda, ob das 5-6 Minuten seien. Nein, es habe eher 20 Minuten gedauert, weil sie die begonnene Sektion noch beenden mussten. Wer der Polizeibeamte war, der sie aufforderte mitzukommen? „Es könnte der Herr Lotz gewesen sein“, sicher ist sie sich aber nicht. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE), wie die Leichen zu sehen waren, kann sie sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage, wie viel Schutt auf den Personen lag, gibt sie an: „Ich meine, dass es schon sehr wild aussah“, erklärt aber auch, es nicht genau differenzieren zu können, weil sie später auch Fotos sah. Sie glaubt, dass später ein Sitz aus dem Wohnmobil mit einer verstorbener Person ausgebaut wurde. Das sei mitunter angebracht bei besonders stark verbrannten Leichen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte auch wissen, was sie getan hätte, wenn die Spurensicherung schon abgeschlossen wäre. „Eine Leichenschau“ erklärt die Zeugin. Es kommt auch vor, dass man mit Spurensicherern am Tatort gemeinsam die Leiche entkleidet. Dann muss vorher alles dokumentiert sein. Manchmal wird die Leiche auch nicht entkleidet, sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht, berichtet Frau Mall.
Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt außerdem nach dem Blutspurenmuster, ob man sie dafür nochmal in der Rechtsmedizin angerufen habe. Nein, sie sei sich nicht sicher. Beim LKA gebe es aber auch Experten, Biologen, die das übernehmen können. Man muss nicht zwingend am Fundort sein, das ginge auch mit Bildern. Außerdem habe das Landeskriminalamt Thüringen eine hervorragende Kamera, die auch dreidimensional erfasst, schwärmt die Zeugin: „Dass ist eine ziemlich gute Erfassung von Blutspuren!“ Frau Mall verfügt über ein Bereitschaftsdiensthandy, dessen Nummer ist der Polizei bekannt. Das Handy wechselt an die Diensthabenden. Sie geht auf Nachfrage davon aus, dass eine rein äußerliche Leichenschau bei den Leichen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der Halle gar nicht stattfand. „In der Regel wird sie in einen Leichensack verbracht, die Leiche.“ Der Sack muss dabei DNA-frei sein. Manchmal mache eine äußerliche Leichenschau am Fundort noch Sinn, um festzustellen ob es eine Gewalteinwirkung gab oder zum Beispiel eine Speiseröhrenkrampfaderblutung, berichtet die Zeugin. Davon könne ja auch abhängen, eine Wohnung zu versiegeln, beispielsweise bei Gewalteinwirkung. Auf die Frage der Abg. König (DIE LINKE), ob die Tatortgruppe auch Sektionen durchführen kann, verneint die Zeugin – die hätten keine Ärzte. Die Tatortgruppe sei jedoch bei der Sektion dabei und mache Spurendokumentation/Fotos. Weiter geht es um eine uneindeutige Stelle im Bericht des Polizisten Lotz vom 14.12. – Tatortgruppe vor Ort. Sinngemäß hieß es dort: Es wurde zunächst festgelegt, die Sektion der Leichen am Wohnmobil der Tatortgruppe zu übertragen und möglichst parallel ablaufen zu lassen. Über die Interpretation dieser Äußerung gibt es Unsicherheit. Die Zeugin erklärt, damit sei eine Teilnahme der Tatortgruppe an der Sektion gemeint, keine eigenständige Sektion durch die Tatortgruppe selbst.
Weiter geht es auch um das Rätsel der Todesfeststellung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, weil dies laut Aktenlage bisher nicht eindeutig geklärt sei. Die Zeugin berichtet, dass bei den Obduktionen sichere Todesmerkmale festgehalten werden. Sie erfasst dann die Vorgeschichte, fertigt eine ausführliche Beschreibung, schreibt wesentliche Befunde auf und fertigt dann das Gutachten. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt: Wer wäre denn berechtigt, den Tod der beiden festzustellen? “Nur ein Arzt”, so die Zeugin. Die Abg. König (DIE LINKE) wirft ein: Gerade das sei ja scheinbar nicht erfolgt. Aus einem weiteren Dokument in den Akten geht hervor: 13.12 Uhr Eintreffen von Dr. Mall und Prof. Dr. Halberstädt. 13.20 Uhr. Bei der vorne am Eingang liegenden Leiche wurde eine Pumpgun aufgefunden. Die Zeugin bemerkt dazu: “das muss das gewesen sein, wo der Herr Menzel im Schutt guckte”. Eine weitere Protokollnotiz umfasst den Eintrag: ca. 13.45 Uhr Öffnung hinterer Stauraum Wohnmobil. Die Zeugin kommentiert, dass sie das am Rande noch mitbekommen haben könnte, Mediziner waren da direkt aber nicht dabei. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt nochmal nach: Sie standen in der Tür und haben einen Blick reingeworfen, hätten sie von dem Standpunkt aus feststellen können, ob beide tot sind? Die Zeugin gibt an, dass man prinzipiell reingehen müsste um das sicher festzustellen. Die Abg. König (DIE LINKE) weiter: Sie sind berechtigt, das festzustellen? Zeugin: Ja. Abg. König (DIE LINKE): Bis zu dem Zeitpunkt, wo sie sie da waren wurde der Tod nicht festgestellt! Die Zeugin wirkt kurz überrascht. Die Abg. fragt weiter, wie dann vorgegangen werde, ob man mit dem Thermometer messe. Die Zeugin berichtet, dass es andere Indizien gebe: Totenflecke, Leichenstarre, Leichenveränderung. Der Abg. Henke (AfD) bemerkt noch eine Fundstelle auf der Rückseite eines Dokumentes in den Akten, wo es heißt “Ankunft beim Patienten, 12.16 Uhr, Herr Hennig”, dabei handele es sich wohl um einen Rettungsassistenten, nicht um einen Arzt. Nur ein Arzt könne aber den Tot feststellen. Es wird auch über den Totenschein diskutiert. Die Zeugin bietet an, in ihren mitgebrachten Akten zu schauen, was gestattet wird. Nach einigem Suchen holt sie die Totenscheine von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus ihrer Aktentasche, “das ist die Kopie”. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte wissen, wer diese ausgestellt habe. Drauf steht: “Herr Dr. Heiderstädt” (Rechtsmedizin), ihr Kollege der mit in Eisenach war. Die Abg. König (DIE LINKE) hat noch eine Sterbefallanzeige in den Akten gefunden und möchte abgleichen, ob es dasselbe Dokument ist. Die Zeugin Mall liest ihre Daten vor: Totenschein 5. November 2011, 14 Uhr. Die Abg. König (DIE LINKE) ließt die Daten der Sterbefallanzeige vor: 4. November 2011, 23.13 Uhr, Sterbezeit 4. November 2011, 12.05 Uhr, dazu der Name: Mayer, Frank, einer der beiden Polizisten die zuerst am Wohnmobil waren. Auf dem Totenschein: Dr. Heiderstädt, Institut für Rechtsmedizin, Todesursache Kopfschussverletzung. Die Zeugin berichtet noch, dass Notärzte nicht verpflichtet seien, eine Leichenschau durchzuführen, weil diese ja auch weiter müssten, um Leben zu retten. Das könne auch später im Rahmen der Sektion gemacht werden. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt nun noch einmal nach, ob denn belegt ist, wer den Tod festgestellt hat. Die Zeugin erklärt: „Ich war ja da und Herr Heiderstädt stand neben mir”, berichtet die Zeugin über ihre halbstündige Anwesenheit vor dem Wohnwagen und den kurzen Moment in der Tür. Herr Heiderstädt sei gar nicht in dem im Wagen gewesen, in dem die beiden Leichen lagen, so Frau Mall.Die Sterbeanzeige sei ein Polizeiformular. Damit ist die Feststellung zum Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos noch nicht abschließend im Untersuchungsausschuss geklärt.
Am 17. September 2015 findet die nächste Sitzung vom Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss statt. Dann geht es weiter im selben Themenkomplex, geladen sind Sanitäter und Kriminaltechniker die beim Wohnmobil am 4. November 2011 im Einsatz waren.
Siebter_MallDie Zeugin berichtet, dass sie am 4. November 2011 zusammen mit Dr. Heiderstädt und Frau Jacob als Sektionsteam bei einer Routinesektion in Eisenach war. “Wir machen Außensektionen in ganz Thüringen” berichtet Frau Mall. Am Ende der Sektion kam ein Polizist herein, der zunächst bei der Sektion dabei war und den Raum dann verlassen hatte. Er berichtete laut der Zeugin Mall: „Da war grade ein Banküberfall, hier brennt ein Wohnmobil, da könnt ihr eigentlich gleich mal kommen.“ Die Vorsitzende Abg. Marx (SPD) fragt nach: Nur Banküberfall und ein brennendes Wohnmobil sind aber noch kein Grund für ihr Erscheinen? Nein, entgegnet die Zeugin. Von Leichen war auch die Rede. Aus den heute morgen überreichten Bildern der Fotografin Lehmut wird das Foto DSC 1368 aufgerufen und die Zeugin befragt, ob sie die Person neben dem Feuerwehrfahrzeug sei. Ja, sie bestätigt das und bei der abgebildeten Person neben ihr dürfte es sich um Dr. Heiderstädt handeln. „Ja das könnte durchaus sein und rechts die Person könnte Herr Heiderstädt sein.“ Beide waren mit dem Dienstwagen vor Ort, eine Standartbesatzung zur Außensektion: 2 Ärzte und ein Präparator.
Die Zeugin berichtet über ihre Ankunft am Wohnmobil: „Ich habe einmal kurz einen Blick reingeworfen“; „es kann sein, dass ich Stufen betreten habe.“ Der Gothaer Polizeichef Menzel „war etwas weiter drin“. Den Tod stelle normalerweise ein Notarzt fest. Es können aber auch Rechtsmediziner machen. Ob vorher schon jemand da war und den Tod feststellte, weiß die Zeugin nicht. Die Zeugin hat auf Nachfragen keine Erinnerungen mehr an die Lage im Wageninneren. Sie habe auch keinen Bericht dazu angefertigt, weil sie ja nichts weiter vor Ort gemacht hat. Der Fall war zu dem Zeitpunkt keine rechtsmedizinische Angelegenheit sondern eine Spurensicherung. „Es war eigentlich klar, dass das LKA das macht.“ Frau Mall sei etwa eine halbe Stunde vor Ort gewesen. Die Zeugin hat keine Erinnerung über Gespräche zur Verbringung des Wohnwagens vom Tatort zur Halle. „Ich bin kein spurentechnischer Sachbearbeiter oder Spezialist… aber in dem Fall hätte ich das für vernünftig erachtet“, Frau Mall bezieht sich dabei auch auf die Lichtverhältnisse und ein Arbeiten in Ruhe, weil das Wohnmobil ja direkt im Wohngebiet stand.
Es folgen weitere Versuche, Erinnerungen aus der Zeugin zum Wageninneren zu locken. Dann erzählt sie: „Etwas weiter hinter der Sitzecke [war] eine Leiche in Sitzstellung.“ Auch habe Herr Menzel „rumgeguckt im Brandschutt, ob da eine Waffe liegt“. Dies sei vor dem Hintergrund geschehen, um zu verifizieren, dass es sich hier um eine Selbsttötung handelte,. Dann hätte ja eine Waffe irgendwo liegen müssen. Herr Menzel habe dazu mit „einem Stock oder einer Harke im Brandschutt“ gestochert. Ob sie das beobachtet und nur gehört habe, ist sie sich nicht mehr ganz sicher. Es könne sein, dass sie es selbst gesehen habe, „aber er hats auch gesagt“. Man wollte prüfen, ob ein Suizid vorliegt. Es hätte ja auch einen Dritten geben können, der beide erschossen habe und mit der Beute geflüchtet sei. Zu Schäden im Wohnmobil hat sie keine Erinnerung. Die Vors. Abg. Marx (SPD) fragt mehrmals nach der Lage der Toten. Sie hat keine Erinnerungen.
Der Abg. Kellner (CDU) fragt nach: „Was war ihre Aufgabe konkret an diesem Tatort?“ Die Zeugin reagiert: „Also…“ -Pause, sie überlegt- „… das ist eine gute Frage!“ Dann stellt sie fest: „Ich glaube nicht, dass die uns aus Jena geholt hätten.“ Kellner (CDU): „Aber da muss es doch eine Aufgabenstellung gegeben haben?“ Zeugin: „Wir haben erstmal geguckt, aber für mich hat sich da keine Aufgabenstellung ergeben.“ Normalerweise mache die Tatortgruppe erst die Spurensicherung und dann komme sie zum Zug. Es könne einfach sein, dass der Polizeibeamte, der für die Staatsanwaltschaft bei der Routineobduktion in Eisenach dabei war, sich dachte: Ehe die jetzt nach Jena zurückfahren, kommen die mal mit nach Stregda. Auf die Frage des Abg. Kellner (CDU), ob nach ihrem Blick in den Wohnwagen die Sache für sie erledigt war: Die Zeugin bestätigt das. Sie seien direkt danach wieder gefahren. Der Abg. Kellner (CDU) resümiert nochmal: Herr Menzel hat [in Eisenach-Stregda] gesagt: Kommen sie mal, wir haben hier zwei Leichen, gucken Sie sich das mal an? Ja, sie bestätigt das und danach sind sie wieder gefahren. Die Abg. König (DIE LINKE) möchte wissen, ob sie aufgefordert wurde hereinzukommen oder selber den Wagen betrat. Frau Mall berichtet, Herr Menzel hat sie hereingebeten. Sie weiß aber nicht mehr, ob er als erstes oder danach drin war. „Es kann auch sein, dass Herr Halberstädt nochmal reingeguckt hat. Das müssen sie ihn selber fragen“ ergänzt sie. Nochmal auf die Reihenfolge angesprochen, kann sie sich nicht mehr genau erinnern, überlegt jedoch, dass zwei Personen im Eingang platzmäßig nicht gehen würden. Auf die Frage, welche Länge der Gegenstand hatte mit dem herumgestochert wurde: „Ich habe was längeres in Erinnerung.“ Zur Schutzbekleidung: Ob Schutzüberzüge für die Schuhe getragen wurden? Es könne sein, sie weiß es nicht. Overalls auf jeden Fall nicht. Schuhüberzüge hält sie für denkbar. Handschuhe? Kann sein, sie weiß es nicht mehr, auch nicht ob sie selber welche trug. Frau Mall versichert jedoch, nichts angefasst zu haben. Die Abg. König (DIE LINKE) bittet die Zeugin, dem Ausschuss die Uhrzeit der Routinesektion zuvor in der St. Georgklinik später noch nachzureichen, um den Zeitraum besser einordnen zu können
Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt nach der Abkürzung “FH” und liest aus einem kryptischen Bericht in den Akten mit vielen Abkürzungen. Die Zeugin gibt jedoch an, dass das nicht zu ihrem Arbeitsbereich gehört. Er möchte außerdem wissen, ob sie tatortberechtigt sei und ob ihre DNA beim LKA hinterlegt sei. Nein, die DNA sei jedoch bei der Rechtsmedizin hinterlegt. Irgendwann später sei von ihr DNA angefragt worden. Sie haben dann selber ihr DNA-Profil ans LKA geschickt. Der Abgeordnete fragt, welche Erwartungshaltung sie hatte und was sie normalerweise macht, als man an sie herantrat mit den sinngemäßen Worten: „Können sie sich das mal angucken?“ Die Zeugin beschreibt, dass die Rechtsmedizin am Fundort nach der Spurensicherungen Messungen zur Todeszeitpunktbestimmung vornimmt, weil das bei Tötungsdelikten ja der Tatzeitpunkt sein könne, z.B. Temperaturmessungen oder Mageninhalt. Dittes (DIE LINKE): „Und das war dort der Fall?“ Zeugin: Nein, sie konnte vor der Spurensicherung ja nicht rein, weil sich das zog. Die Spurensicherung habe wohl die ganze Nacht gedauert, wie sie gehört habe. Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt, ob sie sich auf dem Rückweg vielleicht auf dem Auto über die Nummer in Eisenach unterhalten haben – über die Sinnhaftigkeit. Zeugin: „Nein, wir haben angeboten, dass wir wiederkommen können. Es macht ja keinen Sinn, dass wir jetzt hier rumstehen und warten.“ Sie erinnert sich, dass schon über einen Abtransport diskutiert wurde. Grundsätzlich sei es auch nicht verkehrt, sie anzufragen, wenn sie noch in Eisenach sei. Wenn sie erst von Jena anreisen muss vergeht möglicherweise wertvolle Zeit. Bei einer Todeszeitpunktbestimmung ist es immer von Vorteil, wenn man schnell vor Ort ist, besonders bei Temperaturmessungen. Der Abg. Dittes (DIE LINKE) fragt, wann sie sich Fotos zu der Sache angeschaut habe, sie hat keine Erinnerungen mehr.
Die Abg. Pelke (SPD) fragt nochmal zu Handschuhen und Überzieher bei Herrn Menzel. Sie kann dass nicht mehr erinnern, „ich denke aber schon“. Sie weiß, dass er auf jeden Fall keinen Overall anhatte, sondern Dienstkleidung der Polizei. „Er hatte auch kein gutes Gefühl dabei“, so die Zeugin und spekuliert: „Er wollte bevor die Spurensicherung kommt, im Hinblick auf die weitere Ermittlungstätigkeit, einfach gucken, ob da eine Waffe drin ist.“ Auf die Nachfrage der Abg. Pelke (SPD) gibt sie an, dass sie keine Ermittlungsunterlagen zu Gesicht bekommen habe, nur die Obduktionsprotokolle. Alles weitere zum NSU weiß sie aus der Presse.
Es geht weiter um die Todesfeststellung, die ja eigentlich ein Arzt vornehme. Der Abg. Henke (AfD) blättert in den Akten und findet einen Vermerk mit Uhrzeit “12.22 Uhr – keine medizinischen Maßnahmen erforderlich”. Er rätselt, wie denn die Polizei überhaupt wissen könne, dass sie sich nicht in Jena, sondern ausgerechnet an dem Tag in Eisenach aufhalte. Zeugin: „Das weiß die Polizei!“ Das sei ein Fall der Kriminalpolizei in Eisenach oder Meiningen gewesen, zu dem sie dort ursprünglich in Eisenach war. Deswegen war ja auch ein Polizeibeamter dabei. Der Abg. Henke (AfD) fragt nach ihrer Erfahrung, wenn das Wohnmobil hochgezogen wird: „da wird doch der Tatort verändert, zwangsläufig!“ Die Zeugin entgegnet, dass sie als Rechtsmedizinerin [Nicht Spurensicherungsexperte] keine Erfahrung in dem Bereich habe, allerdings komme es vor, das Leichen rasch verbracht werden müssen. Wenn z.B. etwas in der U-Bahn passiert, dann werde die Leiche trotzdem verbracht, auch wenn das die Spurenlage verändert, erklärt die Zeugin. Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt nach der Distanz vom Klinikum bis zum Einsatz in Stregda, ob das 5-6 Minuten seien. Nein, es habe eher 20 Minuten gedauert, weil sie die begonnene Sektion noch beenden mussten. Wer der Polizeibeamte war, der sie aufforderte mitzukommen? „Es könnte der Herr Lotz gewesen sein“, sicher ist sie sich aber nicht. Auf Nachfrage der Abg. Henfling (GRÜNE), wie die Leichen zu sehen waren, kann sie sich nicht mehr erinnern. Auf die Frage, wie viel Schutt auf den Personen lag, gibt sie an: „Ich meine, dass es schon sehr wild aussah“, erklärt aber auch, es nicht genau differenzieren zu können, weil sie später auch Fotos sah. Sie glaubt, dass später ein Sitz aus dem Wohnmobil mit einer verstorbener Person ausgebaut wurde. Das sei mitunter angebracht bei besonders stark verbrannten Leichen. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte auch wissen, was sie getan hätte, wenn die Spurensicherung schon abgeschlossen wäre. „Eine Leichenschau“ erklärt die Zeugin. Es kommt auch vor, dass man mit Spurensicherern am Tatort gemeinsam die Leiche entkleidet. Dann muss vorher alles dokumentiert sein. Manchmal wird die Leiche auch nicht entkleidet, sondern direkt in die Rechtsmedizin verbracht, berichtet Frau Mall.
Die Abg. Henfling (GRÜNE) fragt außerdem nach dem Blutspurenmuster, ob man sie dafür nochmal in der Rechtsmedizin angerufen habe. Nein, sie sei sich nicht sicher. Beim LKA gebe es aber auch Experten, Biologen, die das übernehmen können. Man muss nicht zwingend am Fundort sein, das ginge auch mit Bildern. Außerdem habe das Landeskriminalamt Thüringen eine hervorragende Kamera, die auch dreidimensional erfasst, schwärmt die Zeugin: „Dass ist eine ziemlich gute Erfassung von Blutspuren!“ Frau Mall verfügt über ein Bereitschaftsdiensthandy, dessen Nummer ist der Polizei bekannt. Das Handy wechselt an die Diensthabenden. Sie geht auf Nachfrage davon aus, dass eine rein äußerliche Leichenschau bei den Leichen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in der Halle gar nicht stattfand. „In der Regel wird sie in einen Leichensack verbracht, die Leiche.“ Der Sack muss dabei DNA-frei sein. Manchmal mache eine äußerliche Leichenschau am Fundort noch Sinn, um festzustellen ob es eine Gewalteinwirkung gab oder zum Beispiel eine Speiseröhrenkrampfaderblutung, berichtet die Zeugin. Davon könne ja auch abhängen, eine Wohnung zu versiegeln, beispielsweise bei Gewalteinwirkung. Auf die Frage der Abg. König (DIE LINKE), ob die Tatortgruppe auch Sektionen durchführen kann, verneint die Zeugin – die hätten keine Ärzte. Die Tatortgruppe sei jedoch bei der Sektion dabei und mache Spurendokumentation/Fotos. Weiter geht es um eine uneindeutige Stelle im Bericht des Polizisten Lotz vom 14.12. – Tatortgruppe vor Ort. Sinngemäß hieß es dort: Es wurde zunächst festgelegt, die Sektion der Leichen am Wohnmobil der Tatortgruppe zu übertragen und möglichst parallel ablaufen zu lassen. Über die Interpretation dieser Äußerung gibt es Unsicherheit. Die Zeugin erklärt, damit sei eine Teilnahme der Tatortgruppe an der Sektion gemeint, keine eigenständige Sektion durch die Tatortgruppe selbst.
Weiter geht es auch um das Rätsel der Todesfeststellung von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, weil dies laut Aktenlage bisher nicht eindeutig geklärt sei. Die Zeugin berichtet, dass bei den Obduktionen sichere Todesmerkmale festgehalten werden. Sie erfasst dann die Vorgeschichte, fertigt eine ausführliche Beschreibung, schreibt wesentliche Befunde auf und fertigt dann das Gutachten. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt: Wer wäre denn berechtigt, den Tod der beiden festzustellen? “Nur ein Arzt”, so die Zeugin. Die Abg. König (DIE LINKE) wirft ein: Gerade das sei ja scheinbar nicht erfolgt. Aus einem weiteren Dokument in den Akten geht hervor: 13.12 Uhr Eintreffen von Dr. Mall und Prof. Dr. Halberstädt. 13.20 Uhr. Bei der vorne am Eingang liegenden Leiche wurde eine Pumpgun aufgefunden. Die Zeugin bemerkt dazu: “das muss das gewesen sein, wo der Herr Menzel im Schutt guckte”. Eine weitere Protokollnotiz umfasst den Eintrag: ca. 13.45 Uhr Öffnung hinterer Stauraum Wohnmobil. Die Zeugin kommentiert, dass sie das am Rande noch mitbekommen haben könnte, Mediziner waren da direkt aber nicht dabei. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt nochmal nach: Sie standen in der Tür und haben einen Blick reingeworfen, hätten sie von dem Standpunkt aus feststellen können, ob beide tot sind? Die Zeugin gibt an, dass man prinzipiell reingehen müsste um das sicher festzustellen. Die Abg. König (DIE LINKE) weiter: Sie sind berechtigt, das festzustellen? Zeugin: Ja. Abg. König (DIE LINKE): Bis zu dem Zeitpunkt, wo sie sie da waren wurde der Tod nicht festgestellt! Die Zeugin wirkt kurz überrascht. Die Abg. fragt weiter, wie dann vorgegangen werde, ob man mit dem Thermometer messe. Die Zeugin berichtet, dass es andere Indizien gebe: Totenflecke, Leichenstarre, Leichenveränderung. Der Abg. Henke (AfD) bemerkt noch eine Fundstelle auf der Rückseite eines Dokumentes in den Akten, wo es heißt “Ankunft beim Patienten, 12.16 Uhr, Herr Hennig”, dabei handele es sich wohl um einen Rettungsassistenten, nicht um einen Arzt. Nur ein Arzt könne aber den Tot feststellen. Es wird auch über den Totenschein diskutiert. Die Zeugin bietet an, in ihren mitgebrachten Akten zu schauen, was gestattet wird. Nach einigem Suchen holt sie die Totenscheine von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus ihrer Aktentasche, “das ist die Kopie”. Die Abg. Henfling (GRÜNE) möchte wissen, wer diese ausgestellt habe. Drauf steht: “Herr Dr. Heiderstädt” (Rechtsmedizin), ihr Kollege der mit in Eisenach war. Die Abg. König (DIE LINKE) hat noch eine Sterbefallanzeige in den Akten gefunden und möchte abgleichen, ob es dasselbe Dokument ist. Die Zeugin Mall liest ihre Daten vor: Totenschein 5. November 2011, 14 Uhr. Die Abg. König (DIE LINKE) ließt die Daten der Sterbefallanzeige vor: 4. November 2011, 23.13 Uhr, Sterbezeit 4. November 2011, 12.05 Uhr, dazu der Name: Mayer, Frank, einer der beiden Polizisten die zuerst am Wohnmobil waren. Auf dem Totenschein: Dr. Heiderstädt, Institut für Rechtsmedizin, Todesursache Kopfschussverletzung. Die Zeugin berichtet noch, dass Notärzte nicht verpflichtet seien, eine Leichenschau durchzuführen, weil diese ja auch weiter müssten, um Leben zu retten. Das könne auch später im Rahmen der Sektion gemacht werden. Die Abg. König (DIE LINKE) fragt nun noch einmal nach, ob denn belegt ist, wer den Tod festgestellt hat. Die Zeugin erklärt: „Ich war ja da und Herr Heiderstädt stand neben mir”, berichtet die Zeugin über ihre halbstündige Anwesenheit vor dem Wohnwagen und den kurzen Moment in der Tür. Herr Heiderstädt sei gar nicht in dem im Wagen gewesen, in dem die beiden Leichen lagen, so Frau Mall.Die Sterbeanzeige sei ein Polizeiformular. Damit ist die Feststellung zum Tod von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos noch nicht abschließend im Untersuchungsausschuss geklärt.
Am 17. September 2015 findet die nächste Sitzung vom Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss statt. Dann geht es weiter im selben Themenkomplex, geladen sind Sanitäter und Kriminaltechniker die beim Wohnmobil am 4. November 2011 im Einsatz waren.