KenFM zeigt: Die dunkle Seite der Wikipedia
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„Die Frage war, ob Wikipedia als zitierfähige Literaturquelle angesehen werden kann oder nicht. Bei unserer eingehenden Analyse des elektronischen Nachschlagewerks ist uns aufgefallen, dass dieses im Bereich Naturwissenschaften und Technik eine vorbildliche Enzyklopädie darstellt. In einigen von mir gesichteten Biologieartikeln werden Themen teilweise besser diskutiert als in so manch etablierten Lehrbuch. Sämtliche Artikel zur Fachbiologie, die wir bisher gelesen haben, glänzen durch Objektivität und sehr detailreiches Fachwissen außerdem sind die Artikel mit Fußnoten zu Primärliteraturquellen und weiterführender Lektüre gespickt. In anderen Naturwissenschaften wie Chemie und Physik bzw. technischen Themenfeldern sieht das sehr ähnlich aus. Es schien also alles für eine solide Enzyklopädie zu sprechen. In diesem Dokumentarfilm werden wir der Frage nachgehen, ob Wikipedia auch dann objektiv und neutral informiert, wenn es um gesellschaftswissenschaftliche Themen geht und z. B. um das politisch hoch sensible Thema Terrorismus geht.“ Zitat aus dem oben aufgeführten Video.
Die Recherchen fand ich äußerst interessant. Nachfolgend etwas aus dem Finanzbereich bzgl. Wikipedia. Ich bin weder Kundenberater noch Anwalt, war da nur ziemlich tief eingestiegen.
Mir ist bekannt, dass Rechtanwälte bei Gericht auch auf Wikipedia-Einträge Bezug nehmen und ich könnte mir auch vorstellen, dass Richter in Wikipedia nachschlagen.
de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verzinsliches_Wertpapier&direction=prev&oldid=17244821Am 29. Mai 2006 ändert ein Admin „Millbart“ die Definition wie folgt ab, ohne jegliche Ausführung, warum er dieses tat und welche Quelle er zu Grunde legte.
de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verzinsliches_Wertpapier&direction=next&oldid=17230471 Jeder Kunde soll bei Depoteröffnung gem. WpHG § 31 (3) eine Grundaufklärung durch das Kreditinstitut erhalten. Diese Informationen übergibt die Bank in der Regel in Form einer Broschüre mit dem Titel "Basisinformationen für Vermögensanlagen". Die Erstellung des Heftes erfolgt vom Bank-Verlag. Die Broschüre wird von den Banken mit einheitlichem Inhalt ausgegeben, hat jedoch oftmals ein Institut spezifisches Deckblatt. Nach meinen Informationen erhielt nicht jeder Kunde bei Depoteröffnung dieses Heft. Mir liegen die Ausgaben der Jahre 2001, 2007, und 2008 vor. Ob es dazwischen noch welche gab, entzieht sich meiner Kenntnis.
In jeder dieser Ausgabe steht folgendes angegeben:
„1 Verzinsliche Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere, oft auch Anleihen, Renten, Bonds oder Obligationen genannt, sind auf den jeweiligen (anonymen) Inhaber oder den Namen eines bestimmten Inhabers lautende Schuldverschreibungen. Sie sind mit einer festen oder variablen Verzinsung ausgestattet und haben eine vorgegebene Laufzeit und Tilgungsform. Der Käufer einer Schuldverschreibung (=Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (=Schuldner).“Sicherungskopie:
siegrun-roman.de/Cobold/Anlage%2047%20Basisinformationen%20verz.%20Anleihe.pdf„spezielle Risiken bei verzinslichen Wertpapieren: Bei Anleihen zählt die Bonität des Emittenten“Sicherungskopie:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2036%20Basisinformationen%20Wepa-Broschuere.pdf „Sicherheit verzinslicher Wertpapiere:
Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit des Emittenten"Sicherungskopie:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2037%20Basisinformationen%20Wepa-Broschuere1.pdfVon: www. bankneverband.de
Anleihe:
"Anleihen sind Schuldverschreibungen, die von öffentlichen Emittenten wie Bund, Länder und Gemeinden und von Unternehmen und Kreditinstituten ausgegeben werden. Der Käufer einer Anleihe gewährt dem Emittenten quasi einen Kredit über einen vorher festgelegten Zeitraum........Vor dem Kauf muss man sich deshalb genau über die Bonität des Emittenten informieren."
Stand: 20.09.2009Sicherungskopie:
Siggy2000.de/Cobold/Anlage 55 Anleihe Bankenverband.jpg
Um das noch einmal zu verdeutlichen hier nur auszugsweise ein Satz:
Bank-Verlag, Wertpapierbasisinformationen: Ausgaben der Jahre
2001, 2007, und 2008.
"Der Käufer einer Schuldverschreibung (=Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (=Schuldner).“Wikipedia bis
29. Mai 2006:
"Der Käufer einer Schuldverschreibung (Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber/Schuldner)."Der Satz ist, bis auf den kleinen Zusatz („Herausgeber“), Wort für Wort identisch.
Wie kommt aber nun ein Admin „Millbart“ dazu diese Definition in Wikipedia im Mai 2006 zu entfernen und mit einer Passage der langfristigen Kreditfinanzierung zu ersetzen, wenn der Bank-Verlag selber die Definition in der Broschüre bis mindestens 2008 nicht änderte und der Bankenverband sinngemäß im Internet das bis mindestens 2009 so angibt. Insbesondere macht das Millbart auch noch ohne jeglichen Quellenbezug.
Da die neue Formulierung nichts Genaueres wieder gibt, wird so manch einer denken, ist ja möglicherweise so ähnlich. Nein, es ist ein ganz gravierender Unterschied.
Im Jahr 2008 war die Lehmann Brother Insolvenz. Während ein Verlust mit Zertifikaten groß durch die Medien ging, wurde eine andere Anlageform, die sich auf Anleihen bezog, kaum publik. Sie soll etwa so um das Jahr 2001 entstanden sein, siehe dazu nachfolgenden Link.
www.test.de/Cobold-und-Colibri-Anleihen-Anleger-koennen-noch-Geld-retten-1749277-2749277/ Die Vorgehensweise erfolgte nach meiner Ansicht sehr ausgeklügelt. Klassische deutsche Bankanleihen wurden gem. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen prospektfrei ausgegeben.
„Was ist das Daueremittentenprivileg?
Bei dem Daueremittentenprivileg handelt es sich um eine Übergangsvorschrift im Wertpapierprospektgesetz (WpPG), nach der insbesondere Einlagenkreditinstitute, welche Schuldverschreibungen und vergleichbare übertragbare Wertpapiere dauernd und wiederholt begeben, von der Prospektpflicht ausgenommen sind. Das Daueremittentenprivileg ist geregelt in § 31 Abs. 2 WpPG.“
Bis wann gilt das Daueremittentenprivileg?
Das Daueremittentenprivileg gilt bis zum 31.12.2008.“Sicherungskopie:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2060%20Bafin%20Daueremittentenprivileg.pdfAuch bei Staatsanleihen erfolgte keine Prospekterstellung
Da die Geldanlagen sehr einfach konstruiert waren, brauchte der Investor keine Prospekte. Die Unterschiede der Anleihen bestanden lediglich in der Laufzeit, den Zinsen, minimalen Kursabweichungen, minimalen steuerlichen Aspekte und der Bonität des Herausgebers/Emittenten, was dann aber nur im Insolvenzfall zum Tragen gekommen wäre. Solange der Emittent die Laufzeit überlebte, erhielt der Anleger 100 Prozent seines Kapitals zurück. Staats- und deutsche Bankanleihen waren sehr beliebt, da sie im Gegensatz zum Festgeld auch vor Laufzeitende abgestoßen werden konnten und der Investor somit immer liquide war.
Etwa ab dem Jahr 2001 führten die Banken gravierend andere Formen ein, u. a. Anleihen, deren Rückzahlung nicht nur von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhing, sondern zusätzlich von sogenannten Referenzkrediten verschiedener Unternehmen oder Staaten. Zum Beispiel, für nur unauffällige 3,2 Prozent Zinsen beinhaltete ein Papier eine Wette auf die Bonität von fünf Banken, darunter eine deutsche Bank und vier amerikanische. Sollte nur eine Pleite gehen oder umstrukturieren müssen, so wird das als Kreditereignis bezeichnet und der Anleger verliert Geld. Jetzt könnte man meinen, fünf Referenzkredite, also geht ein 1/5 des Kapitals verloren, wie bei einem Fond, der 5 betragsmäßig gleiche Anlagen enthält. So ist es in diesem Fall aber nicht. Es wird nicht anteilig auf das Kapital angerechnet, sondern das Konstrukt ist mit einer fünffachen Hebelung versehen. Hinzu kam noch das Risiko der Emittentin selber. Jede einzelne Bank, die Emittierende und die 5 Referenzbanken können zum vollständigen Verlust der gesamten Anlage führen. Das Risiko war damit sechsfach so hoch, als bei einer normalen Anleihe. Bei diesem oben aufgeführten Wertpapier hing die Rückzahlung von dem deutschen emittierenden Kreditinstitut und von fünf weiteren Banken ab, u. a. auch Lehman-Brother. Bei der Pleite von nur einem Institut konnte der Anleger seine gesamte Investition verlieren. So wurde bei der Insolvenz von Lehman Brother, bei einem Papier mit 5 Referenzunternehmen nicht ein Teilbetrag von einem Fünftel, sondern die komplette Investition in eine "Pleite"-Anleihe von dieser Bank umgetauscht. Statt der Hundert Prozent Rückzahlung hatte das gesamte Papier nur noch einen Wert von 7,55 Prozent.
Dazu gab es den ausgeklügelten Begriff „synthetische Anleihen“, nur das Wort „synthetisch“ ließen die Banken einfach weg.
Nach meinem Kenntnisstand gab es drei unterschiedliche Wege bei einer Bank Geld in Wertpapiere zu investieren. Zum einen konnten Anleger die Wertpapiere über Kundenberater kaufen. Für diese „Wett“-Anleihen existierte ein dicker und unübersichtlicher Verkaufsprospekt über zahlreiche DIN A4 Seiten. Schon allein das hätte wahrscheinlich alle Käufer abgeschreckt. In den mir bekannten Fällen war vor der Insolvenz von Lehman Brother keinem Kunden so ein Verkaufsprospekt bekannt. Bei einer sogenannten Kundenberatung erhielten die Leute manchmal ein schwammiges Informationsblatt, wobei das um ein vielfaches kumulierte Verlustrisiko so direkt nicht erkennbar war. Aber auch nicht jeder Anleger bekam von seinem Kundenberater diesen Mitteilungszettel. Insbesondere bei dieser erwähnten „Wett“-Anleihe scheint es so ein Blatt überhaupt nicht gegeben zu haben. Des Weiteren existierte eine Vermögensverwaltung. Da wurden diese Wertpiere einfach ins Depot eingebucht, auch bei Anlegern, die schriftlich eine konservative Anlagestrategie wählten, also kein Risiko eingehen wollten. Trotz sechsfachen Verlustrisikos wäre die Anleihe sicher. Nach meiner Kenntnis erhielten diese Leute keinerlei Informationsmaterial. Ein weiteres Segment war Onlinebanking. Der Anleger konnte vom Computer aus seine Investitionen tätigen. Es gab bei den meisten Anbietern nicht den geringsten Hinweis, dass es sich um so eine „Wett“-Anleihe handelt. Sie wurden als ganz normale Anleihen ausgestellt, wo der Emittent am Ende der Laufzeit das Kapital zu 100 Prozent zurückzahlt.
Die Anleger wären nicht im Traum darauf gekommen, nach einem Verkaufsprospekt zu fragen, da sie für festverzinsliche Staats- und Bankleihen so etwas nie erhielten.
Die „Wett“-Anleihen hatten eine sehr markante Bezeichnung, z. B. „Corporate Bond Linked Debt…“ Zum Verkauf wurden die Wertpapiere aber gravierend umbenannt, so dass sie sich mit der Bezeichnung kaum oder überhaupt nicht von den normalen Anleihen unterschieden. Manchmal gab es nichtssagende Zusätze hinter der Bankbezeichnung wie z. B. die niedlichen Wörter „Cobold“, „Colibri“, „Synthia“, „Emma“. Damit sollten im Verlust- und Streitigkeitsfall der Anleger habhaft gemacht werden. Das sind keine Bankbegriffe, aber nach Bankenansicht hätte der Investor daran erkennen müssen, dass es sich nun nicht mehr um eine prospektfreie normale Anlage handelt. Ich kenne keinen, der bei so einem kleinen Nebenwort nur ansatzweise auf die Idee gekommen wäre, dass es sich um keine normale Anleihe handelt. Es gab zahlreiche dieser „Wett“-Anleihen mit der kumulierten Abhängigkeit von Kreditereignissen. Diese von mir erwähnte Anleihe hatte einen Zinssatz von lediglich 3,2 Prozent, was überhaupt nicht auffällig war. Solange keiner dieser kumulierten Wettkandidaten zahlungsunfähig wurde, merkte der Investor davon nichts. Die „Wett“-Anleihe wurde am Ende der Laufzeit zu 100 Prozent zurückgezahlt und damit war das für den Anleger weiterhin eine ganz normale Anleihe. Die Materie kam zum größten Teil durch die Pleite von Lehman Brother raus, wobei ich davon ausgehe, dass die Insolvenz geplant war.
Hier die von mir nachgewiesenen Umbenennungen:
Sicherungskopien:
Anlage 9:
siggy2000.de/Cobold62%20Verkaufsprospekt.jpgAnlage 10:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2031%20Boerse%20Frankfurt%20Bekanntmachung.pdfAnlage 6:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2043%20Wettanleihe%20Cobold%2067.pdf (da ich von dieser „Wett“-Anleihe keine Verkaufsanzeige habe, ein Beispiel einer ähnlichen „Wett“-Anleihe.
Anlage 12:
fs5.directupload.net/images/151028/wua5hkox.jpgAnlage 13:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2029%20Freiverkehr%20Stuttgart%202005_06_24.pdfAnlage 14:
siggy2000.de/Cobold/Anlage%2070%20FAZ.pdfAnlage 15:
siggy2000.de/FWB%20DZBANK%20ITV_ges.jpgAnlage 16:
siggy2000.de/Cobold%2062-Anleihe.jpgAnlage 17:
siggy2000.de/Insolvenzmitteilung%20Cobold62.pdfDer Sachverhalt ist sehr komplex, deshalb kürze ich jetzt mal ab. Es gab verschiedene Börsen mit unterschiedlichen Verfahren, insbesondere was die Prüfung betraf. Die Prospekte sollten im regulierten Markt durch die Börse genehmigt werden. Diese „Wett“-Anleihen besaßen einen Rumpfprospekt und Nachträge, die das Wertpapier an für sich darstellten. Es wurde nach meinen Internetrecherchen in der Zuordnung und den Börsensegmenten immer verworrener. Im Mai 2005 hörten die Prospektgenehmigungen auf. Diese „Wett“-Anleihe ist von Juni 2005, also ein Monat danach. Später wichen die Banken dann unter anderem nach Luxemburg aus. 50 Millionen Euro gab die Bank von dieser Emission in Deutschland heraus, 10 Millionen Euro später in Luxemburg am 02. August 2006, wo es dann keiner Genehmigung mehr bedurfte. Zwei unterschiedliche Prospekte wurden nun zusammengeführt, was nach meiner Logik überhaupt nicht statthaft sein dürfte.
Wie ich durch die Medien und durch das im Internet öffentlich ausgestellte Insolvenzverfahren erfuhr, verloren durch diese „Wett“-Anleihen nicht nur private Kleinanleger Geld. Auch die evangelische Kirche, Stiftungen, Unternehmen und Versicherungen hatten dieses Produkte im Depot und machten große Verluste. Es handelt sich hier wahrscheinlich nicht nur um ein paar Millionen Euro. Die Rumpfprospekte für solche „Wett“-Anleihen wurden im 2 und 3 stelligen Milliardenbereich aufgelegt.
Zusammenfassung:Klassische deutsche Bankanleihen wurde damals im Rahmen eines Daueremittentenprivilegs prospektfrei ausgegeben. Auch Staatsanleihen verfügten über keinen Prospekt. Die Rückzahlung war zu 100 Prozent nur von der Zahlungsfähigkeit des Herausgebers/Emittenten abhängig. Später führten die Banken unter anderem „Wett“-Anleihen ein, dessen Rückzahlung nicht nur auf der Zahlungsfähigkeit des Emittenten basierte, sondern in kumulierter Form zusätzlich von Referenzkrediten mit gewissen Kreditereignissen abhing. Damit wiesen die Anleihen ein hohes Verlustrisiko auf. Die markante Wertpapierbezeichnung wurde gravierend geändert, so dass das Wertpapier einen Anschein einer normalen Bankanleihe vortäuschte.
Aber nun wieder zu Wikipedia, zu der oben beschriebenen Änderung von Millbart vom 29. Mai 2006:
„Der Käufer einer Schuldverschreibung (Gläubiger) besitzt eine Geldforderung gegenüber dem Emittenten (Herausgeber/Schuldner).
Dieses Recht ist in einer Urkunde (Wertpapier) verbrieft. „abgeändert:
„…….sind Wertpapiere zur langfristigen Kreditfinanzierung.
Der Käufer eines verzinslichen Wertpapiers erhält als Gegenleistung für die Überlassung des Geldes während der Laufzeit den in der Urkunde verbrieften Zins.“Es gibt noch weitere Änderungen. Wie kommt nun ein Admin „Millbart“ am 29. Mai 2006 darauf die Definition abzuändern, trotzdem der Bank-Verlag keine Änderung an der Definition vornahm. Es existieren keinerlei Quellverweise. Noch dazu ist die Formulierung sehr unklar, so dass der gravierend veränderte Sachverhalt vom Investor nicht wahr genommen werden kann. Im Verlust- und Streitigkeitsfall berufen sich aber Rechtsanwälte auch auf Wikipedia, wie mir bekannt ist. Im übertragenen Sinn wäre es so. Heute ist ein Auto ein Auto. Morgen definiere ich den Begriff „Auto“ zum „Rasenmäher“ um und alle Leute die ein tolles Auto bestellen und bezahlen, erhalten nun einen billigen Rasenmäher geliefert.
Am 26. April 2004 stellt ein Benutzer „Klugbeisser“ unter anderem nachfolgende Passage bei Wikipedia ein.
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AusfallsrisikoDas Ausfalls- bzw. Bonitätsrisiko ist jenes Risiko, welches daraus erwächst, dass der Schuldner in Zahlungsverzug kommen kann oder sogar zahlungsunfähig wird. Je schlechter die Bonität, umso höher das Ausfallsrisiko der Anleihe.
Gläubiger mit schlechter Bonität müssen daher einen höheren Kupon bieten, womit eine Risikoprämie bezahlt wird“……………………… Anleihen von
Gläubigern mit schlechter Bonität werden auch als Schrottverschreibung oder Junk bond bezeichnet.
de.wikipedia.org/w/index.php?title=Verzinsliches_Wertpapier&diff=prev&oldid=1161442Das Wort „Gläubiger“ ist hier gravierend falsch, es müsste „Emittenten“ bzw. „Herausgeber“ heißen, was aber dann wiederum auf die „versteckten“ „Wett“-Anleihen nicht zutreffen würde. Der Käufer einer Schuldverschreibung wird als Gläubiger bezeichnet. Der Sachverhalt geht auch eindeutig aus der Broschüre vom Bank-Verlag hervor, so heißt es „der Käufer einer Schuldverschreibung (= Gläubiger).“ Die Bezeichnung soll daraus entstanden sein, dass der Investor daran glaubt, sein Geld zurück zu erhalten.
Gem. den Wikipedia-Angaben will dieser Benutzer „Klugbeisser“ aus beruflichen Gründen seine Identität nicht preisgeben. Ihm kann natürlich auch unbewusst ein Fehler unterlaufen sein. Es macht mich nur stutzig, dass diese gravierende Verwechslung fast 3 Jahre Keiner bemerkt haben will. Erst am 5. Februar 2007 erfolgte eine Änderung in dem von mir aufgeführten ersten Satz und der Zweite wurde ganz entfernt. Das Wort Gläubiger ersetzte Wikipedia aber nicht durch „Herausgeber“ bzw. „Emittent“, wie es in den Definitionen vom Bank-Verlag angegeben ist, sondern mit „Schuldner“. Das ist zwar generell nicht verkehrt, aber in Bezug auf die neu entstandenen „Wett“-Anleihen lässt es viel Spielraum offen. Die Änderung führte dann wiederum der Admin „Millbart“ aus.
Teil 2, Wikipedia mit Wärmecontracting folgt