|
Post by Admin on May 25, 2015 17:18:01 GMT 1
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.michael-buback-zum-mord-an-seinemvater-mir-ist-unbegreiflich-dass-nicht-angeklagt-wird.c6621398-ac60-42a7-a8ad-c14b779d5ade.htmlWelche Erkenntnisse über die Täter wurden nach Ihrer Ansicht nicht beachtet? Im Stuttgarter Urteil von 2012 wird festgestellt, dass die drei unmittelbar am Karlsruher Attentat beteiligten männlichen RAF-Mitglieder im November 1976 bei dem Treffen im Harz anwesend waren. Die Attentäter müssen demnach aus dem Kreis der dort anwesenden, insgesamt acht namentlich bekannten Männer stammen. Drei von ihnen waren am Tattag in Amsterdam und bei ihnen kommt auch aus anderen Gründen nur Beihilfe in Betracht. Zwei weitere waren am Tattag bereits in Haft. Damit bleiben als männliche Mittäter nur drei übrig: Günter Sonnenberg, Christian Klar und Stefan Wisniewski. Bei Sonnenberg und Klar ist die Erkenntnis nicht überraschend. Es ist aber unbegreiflich, warum nicht längst gegen Wisniewski Anklage wegen Mittäterschaft erhoben worden ist. Seit 2007 ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen ihn, ohne erkennbares Ergebnis. ______ das ist gedöns. die sola wars. verena becker. buback wird keine neue anklage erzwingen können. dazu muss erst der nsu oder die o-bombe erledigt werden... dann sieht das anders aus...
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on May 25, 2015 18:44:59 GMT 1
Er wird es in diesem Leben nicht mehr begreifen, der Buback
|
|
|
Post by Admin on May 25, 2015 19:03:30 GMT 1
um es zu begreifen, müsste er seinen Vater realistisch betrachten. Das kann er nicht. er denkt der war ein Heiliger, und nach ihm erst kamen die Rechtsbeuger in amt und würden.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on May 25, 2015 19:51:37 GMT 1
vielleicht ist es besser für ihn, wenn er das nicht vollkommen durchdenkt. Er selbst wird die Welt nicht mehr retten, und den Buback-Mord graben sie jetzt mit Gewalt ein
|
|
|
Post by Admin on Jun 13, 2015 15:06:53 GMT 1
Sein Schritt wird langsam, wenn er den steilen Pfad durch den Bergwald hinaufsteigt. Einst zählte Peter-Jürgen Boock zu den meistgesuchten Terroristen in Deutschland, heute lebt er in Italien zusammen mit seiner Frau in einem Rustico, einem schlichten Feldsteinhaus, weitab von jeder Straße. Am offenen Kamin zieht er Bilanz: „Es hat lange gedauert, aber mittlerweile ist die RAF für mich weit weg, hier oben auf meinem Berg.“ Er legt noch ein paar Scheite nach. „Morgen muss ich Holz hacken, zum Kochen und Heizen. Das ist wichtig.“ Boock will seine Ruhe haben. 40 Jahre ist es inzwischen her, dass er sich der Roten Armee Fraktion (RAF) anschloss. Gerade hat er erfahren, dass das Ermittlungsverfahren gegen ihn wegen mutmaßlicher Beihilfe zum Mord an Generalbundes - anwalt Siegfried Buback eingestellt worden ist. Boock ist beruhigt. Bundesanwalt Walter Hemberger sieht keine Möglichkeit mehr, noch herauszu - finden, wer Buback oder Hanns Martin Schleyer und ihre Begleiter erschossen hat. Deshalb hat er die Ermittlungen beendet: Es ist eine Bankrotterklärung der obersten Strafverfolger der Republik. Der Krieg der RAF gegen den Staat hat die Bundesrepublik verändert, das Leben vieler ihrer Bürger beeinflusst. Begriffe wie „Deutscher Herbst“ und „Bleierne Zeit“ stehen für eine düstere Geschichte, die in vielen Einzelheiten voller Rätsel bleiben wird. An der Reaktion von drei Männern – alle zwischen 60 und 70 Jahre alt – zeigt sich, was die gescheiterte Aufklärung der RAFTaten bedeuten kann. Da ist ein Gefühl von Erleichterung – wie bei Peter-Jürgen Boock, 63. Da ist Ärger, den niemand mehr verkörpert als Michael Buback, 70, der Sohn des 1977 erschossenen Generalbundesanwalts. Und da ist Ratlosigkeit: Walter Hemberger, 61, ermittelte mehr als zwei Jahrzehnte gegen Terroristen der RAF. Jetzt wirkt er müde. Beim letzten noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahren wegen des BubackAttentats hat er seit acht Jahren nichts Belastendes gefunden. Erleichterung, Ärger, Ratlosigkeit, das sind die Gefühle der RAF-Bilanz. Und es gibt die Zahlen: Die Rote Armee Fraktion hat in 28 Jahren ihres „antiimperialistischen Kampfes“ 33 Menschen umgebracht, aus ihren Reihen sind dabei 21 gestorben. 1998 hat sie sich aufgelöst. Die meisten Mitglieder wurden gefasst und haben im Gefängnis für die Verbrechen der RAF gebüßt, auch wenn Verurteilte und Taten nicht immer richtig zugeordnet wurden. Die offenen Fragen könnten noch beantwortet werden. Doch die einstigen Terroristen, von Ausnahmen wie Boock abgesehen, hüten eisern die verbliebenen Geheimnisse der RAF. Auch das Bundesinnenministerium und das Bundespräsidialamt halten wichtige Dokumente unter Verschluss. Die einstigen Todfeinde – die RAF und der Staat – sind in einem Schweigekartell vereint. Drei Männer und ein Attentat: Für die Lebenswege von Hemberger, Boock und Michael Buback spielt derselbe Tag eine große Rolle, der 7. April 1977. Die RAF brachte damals die Bundes - republik an den Rand des Staatsnotstands mit dem Versuch, ihre in Stuttgart-Stammheim inhaftierte Führung freizupressen, allen voran Andreas Baader und Gudrun Ensslin. Das „Kommando Ulrike Meinhof“ startete an jenem Frühlingstag die Offensive. Zwei Terroristen näherten sich in Karlsruhe auf einem Suzuki-Motorrad Bubacks Dienstlimousine. Die Person auf dem Soziussitz erschoss ihn sowie zwei Begleiter, beide Attentäter entkamen unerkannt.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte 1980 den RAF-Mann Knut Folkerts für die Bluttat zu Lebenslang. Doch er erklärte vor einigen Jahren, er sei zum Zeitpunkt des Attentats in Köln gewesen. Eine Zeugin bestätigte dies. Fünf Jahre nach Folkerts verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart auch Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar unter anderem wegen des Buback-Attentats zu lebenslangen Strafen. Mohnhaupt aber habe sich zum Zeitpunkt der Tat in den Niederlanden aufgehalten, sagten Zeugen aus. Und Klar habe auch nicht auf dem Motorrad gesessen. Wer also hat geschossen? Seit Jahren versucht Michael Buback, dieses Rätsel zu lösen. Der emeritierte Chemieprofessor wohnt, wie Boock, auf einem Berg, nördlich von Göttingen unterhalb einer Burgruine. Von seinem Wohnzimmer mit den edlen Biedermeier stühlen und dem großen Bücherregal hat er einen weiten Blick in das Leinetal hinunter. Gut 40 Aktenordner umfasst das Material inzwischen, das er bei seinen privaten Ermittlungen zusammengetragen hat. „Ich bin es leid, gegen Wände zu laufen“, sagt Buback über die Suche nach den Mördern seines Vaters. Er habe in den vergangenen Jahren eine ganze Serie von Fehlern und Pannen der Ermittler identifiziert. Am Tatort hätten die Polizisten zum Beispiel nicht die Personalien der Autofahrer aufgenommen, die am 7. April 1977 hinter dem Wagen seines Vaters zum Stehen gekommen waren. Statt sie als Zeugen zu vernehmen, forderten die Beamten sie zum Weiterfahren auf. Siegfried Bubacks Begleiter Georg Wurster bekam im Krankenhaus Besuch von Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel, aber niemand vernahm Wurster als Zeugen – fünf Tage später starb er an den Folgen des Attentats. Den Hinweisen und Aussagen, dass eine Frau vom Soziussitz aus geschossen haben könnte, gingen die Ermittler ebenfalls nicht nach. Am Tag, an dem Siegfried Buback in Karlsruhe starb, hielt sich Peter-Jürgen Boock mit Brigitte Mohnhaupt in Amsterdam auf. Sie bekam einen Anruf, dass die Aktion erfolgreich verlaufen sei. Später schloss Boock aus verschiedenen Indizien, dass sein RAF-Genosse Günter Sonnenberg wohl das Motorrad gesteuert habe und Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sei. Sicher ist er sich nicht. Der RAF-Mann Günter Sonnenberg wurde 25 Tage nach dem Karlsruher Attentat mit Verena Becker in Singen nahe der Schweizer Grenze verhaftet. Die beiden hatten die Tatwaffe dabei und einen Suzuki-Schraubenzieher, der im Bordwerkzeug des Tat-Motorrads fehlte. In einem der in Karlsruhe gefundenen Helme befanden sich Haare Verena Beckers. Die Bundes anwalt schaft klagte beide wegen versuchten Polizistenmordes bei ihrer Verhaftung an, sie bekamen Lebenslang. Das Verfahren in Sachen Buback-Attentat gegen Becker stellten die Ermittler 1980 ein, das gegen Sonnenberg zwei Jahre später. „Schlicht unglaublich“ findet das Michael Buback. Verena Becker war nach vier Jahren Inhaftierung unter verschärften Bedingungen derart zermürbt, dass sie – um ihre Haft zu verkürzen – 1981 detailliert beim Verfassungsschutz über die Interna der Gruppe aussagte. Die Vermerke darüber gelangten zum Generalbundesanwalt. Auf Empfehlung der Bundesanwaltschaft begnadigte Bundespräsident Richard von Weizsäcker sie nach nur zwölf Jahren Haft. So kurz wie sie saß kein zu Lebenslang verurteiltes RAF-Mitglied im Gefängnis. Nachdem der SPIEGEL 2007 Beckers Überlaufen enthüllt hatte, geschahen einige widersprüchliche Dinge. Zunächst verlangte Bundeskanzlerin Merkel „restlose Aufklärung“, dann sperrte Innenminister Wolfgang Schäuble die Akten, die mit der Becker-Kooperation zu tun hatten. Bald mussten die Ankläger das peinliche Eingeständnis machen, dass die ihnen in den Achtzigerjahren übermittelten Ver - merke des Verfassungsschutzes über die Aussagen Beckers spurlos verschwunden waren. Es dauerte nicht lange, bis Michael Buback sich auf Verena Becker als Todesschützin seines Vaters festgelegt hatte. Mittlerweile spricht er von 27 Zeugen, die alle eine zierliche Person, das bedeute eine Frau, nämlich Verena Becker, auf dem Soziussitz des Motorrads gesehen haben wollen. Und Stefan Wisniewski, so glaubt er, sei auch am Tatort gewesen, als bewaffneter „Abdecker“, der eingegriffen hätte, falls Becker und ihr Fahrer auf der Flucht Probleme bekommen hätten. In seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ stellte Buback die These auf, dass staatliche Stellen „eine schützende Hand“ über die Verfassungsschutz-Informantin Becker gehalten hätten. Dieser Vorwurf ärgert niemanden so sehr wie Walter Hemberger. Der Bundesanwalt, ein freundlich wirkender Jurist mit grauem Vollbart und Caesarenfrisur, vertrat schon vor 21 Jahren im Prozess gegen die RAF-Frau Birgit Hogefeld die Anklage. Als Beckers Kooperation mit dem Verfassungsschutz bekannt wurde, nahm er die Ermittlungen gegen sie wegen des Buback-Mordes wieder auf. Hemberger ließ Becker überwachen, in Untersuchungshaft nehmen und klagte sie schließlich an. Aber mittlerweile wirkt er resi - gniert, wenn es um die RAF geht. Der Bundes anwalt glaubt nicht mehr, dass einstige RAF-Kader auspacken und es sich noch aufklären lässt, wer Buback erschoss.
Hemberger hielt bei den Ermittlungen gegen Verena Becker schon früh an jener Version des Karlsruher Attentats fest, die den zweifelhaften alten Anklagen und Urteilen entsprach. In der neuen Anklage gegen Becker war folgerichtig von „drei männlichen Tätern“ in Karlsruhe die Rede, also Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und Christian Klar. Für Verena Becker war kein Platz mehr auf dem Motorrad. Diese Version kam Becker und ihren Verteidigern bei der Hauptverhandlung, die Ende September 2010 in StuttgartStammheim eröffnet wurde, sehr entgegen. Auch als Boock als Zeuge erschien und das erste und einzige Mal mit Buback und Hemberger gleichzeitig aufeinandertraf, konnte er die Frage, wer geschossen hat, nicht beantworten. Nach 97 Verhandlungstagen mit 165 Zeugen und 8 Sachverständigen verurteilte das Oberlandesgericht Stuttgart Becker wegen Beihilfe zu dreifachem Mord zu vier Jahren Gefängnis. Im Prozess hatte einer ihrer Anwälte eine Erklärung verlesen, nach der sie zum Zeitpunkt des Attentats im Nahen Osten gewesen sei. Ansonsten hat sie sich niemals öffentlich geäußert. Michael Buback hatte gehofft, dass Becker, von Reue bewegt, auspacken würde. Entsprechend enttäuscht war er nach dem Prozess. Zu jener Zeit las er ein Interview mit Thomas de Maizière. Der hatte erklärt, dass er als Bundesinnenminister Buback Zugang zu Akten verschafft habe. Allerdings habe er „das nicht vollständig getan, und zwar mit Rücksicht auf gegebene Zusagen früherer Regierungen“. Buback fragte bei de Maizière nach: Wer habe da wem welche Zusagen gegeben? Keine Antwort. Buback bat Bundespräsident Joachim Gauck darum, ihm die Akte des Präsidialamts zur Begnadigung Verena Beckers ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls vergebens. Michael Buback lernte eine bittere Lektion: „Dem Staat und seinen Vertretern sind die Geheimnisse des Verfassungsschutzes wichtiger als die Wahrheitsfindung der Justiz“, sagt er, „wichtiger auch als die Gefühle und das Leiden von uns RAFOpfern.“
Wie nach dem Attentat auf dem Münchner Oktoberfest 1980 und der Mordserie des rechtsextremen NSU bleiben Dokumente gesperrt. Bubacks Frau Elisabeth, die ihn bei seinen Recherchen in all den Jahren unterstützt hat, sagt: „So ist Staat.“ Das findet auch Peter-Jürgen Boock. So ist Staat. Über Michael Buback sagt er: „Er kommt nicht aus seinen Spiralen heraus. Er ist ein Gefangener.“ Allerdings ist Boock auch ein Gefangener seiner Geschichte und der RAF. Seit er 1998 nach 17 Jahren hinter Gittern entlassen wurde, drohen ihm bis heute neue Ermittlungsverfahren wegen alter RAF-Attentate. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte ihn zum Beispiel wegen der Ermordung Schleyers zu Lebenslang verurteilt, aber nicht wegen des Mordes an Buback angeklagt. Und Mord verjährt nicht. Ein solches Damoklesschwert schwebt über vielen ehemaligen RAF-Mitgliedern. Die meisten von ihnen ziehen daraus die Konsequenz, über Details der Anschläge eisern zu schweigen. Boock tat das Gegenteil: „Ich habe umfassend ausgesagt, damit die Bundesanwaltschaft mir nicht noch etwas Neues anhängt.“ Doch mit seinen Aussagen belastete er andere und trug wesentlich zur Verurteilung Verena Beckers bei. Dieses Urteil gegen Becker nahm Michael Buback zum Anlass, im Februar vergangenen Jahres Strafanzeige gegen mehrere einstige RAF-Mitglieder zu stellen, darunter Boock. Bundesanwalt Hemberger räumte daraufhin ein, dass alle RAF-Mitglieder, die an zwei Vollversammlungen der Gruppe teilnahmen, bei der das Buback-Attentat beschlossen wurde, sich der Verabredung einer Straftat schuldig gemacht haben könnten oder der Beihilfe zum Mord. Allerdings teilte Hemberger auch gleich mit, dass er die Ermittlungsverfahren nach Paragraf 154 der Strafprozessordnung wieder beenden wolle, da die zu erwartende Strafe im Vergleich zu einer bereits verhängten „nicht beträchtlich ins Gewicht fällt“. Im Februar dieses Jahres stellte er die Ermittlungsverfahren gegen Peter-Jürgen Boock und andere endgültig ein. Dagegen bleiben Buback keine rechtlichen Mittel mehr. Nun hat sein Anwalt Matthias Rätzlaff einen Klageerzwingungsantrag beim Oberlandesgericht Stuttgart gestellt, damit zwei weitere frühere RAF-Mitglieder, Siegfried Haag und Roland Mayer, vor Gericht kommen. Buback argumentiert, Haag und Mayer seien zwar vier Monate vor der Ermordung seines Vaters festgenommen und für diese Tat nicht verurteilt worden, aber sie hätten das Attentat, wie alle anderen damaligen RAF-Mitglieder, gebilligt und beschlossen. Das Stuttgarter Gericht hat über diesen Antrag noch nicht entschieden. Es gibt noch eine einzige offene RAFAkte bei der Bundesanwaltschaft. Seit 2007 ermittelt sie gegen Stefan Wisniewski wegen des Buback-Mordes. Hemberger hat DNA-Analysen vornehmen lassen, ohne positives Ergebnis. Eine Überprüfung ist angeblich im Gange. Noch. Und das war es dann. Boock würde es sehr begrüßen, wenn seine einstigen Genossen zu ihren Aktionen Stellung nehmen würden. Gleichzeitig versteht er gut, dass sie innerlich mit der RAF abschließen wollen. Die meisten haben sich ein neues Leben aufgebaut. Sie wollen nicht mehr in die Öffentlichkeit gezerrt werden, wo sie nichts zu gewinnen haben. Seine einstige Geliebte Brigitte Mohnhaupt lebt heute mit einem neuen Namen in Karlsruhe. Rolf Clemens Wagner, sein Frankfurter Freund und Genosse, mit dem er 1975 zur RAF kam, ist vergangenes Jahr gestorben. Andere, wie Christian Klars einstige Freundin Heidi Schulz, sind schwer krank. Boock selbst leidet an einer chronischen Hautkrankheit und wird immer wieder von Albträumen verfolgt. „Die RAF war politisch und persönlich ein Desaster“, sagt Boock auf seinem Berg in Italien. Sein Fazit: „Die RAF war heillos. Das ist mein Begriff. Heillos.“ Michael Buback sitzt auf seinem Berg bei Göttingen und hadert mit seinem Wunsch, den Mord an seinem Vater aufzuklären. „Meine Frau will, dass ich damit Schluss mache“, sagt er. Sie widere das Erlebte an. „Sie hat Angst um mich.“ Schwer getroffen hat es Buback, dass Journalisten ihn als traumatisiert dar - gestellt haben. Er habe doch der Bundesanwaltschaft nur bei der Aufklärung helfen wollen. Michael Buback schwankt zwischen Resignation – „ich habe auch nur ein Leben“ – und Trotz: „Das ist doch kein Rechtsstaat.“ Nein, er könne nicht auf - hören. „Noch nicht.“ Michael Sontheimer
Opfersohn Buback: „Ich bin es leid, gegen Wände zu laufen“
|
|
|
Post by neckarsulm on Jun 17, 2015 0:27:07 GMT 1
Gehört zu meinen Lieblingen im Rechtsstaat - weil so unberührbar und nur ehrlicher Reinheit entgegenstehend : Verabredung einer Straftat die ausdrückliche oder stillschweigende Einigung von mindestens zwei Personen, an der Ausführung einer bestimmten Straftat als Täter mitzuwirken. Wer mit einem anderen verabredet (oder sich bereit erklärt oder das Erbieten eines anderen annimmt), ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft, wobei die Strafe jedoch gemildert werden muß. Keine Bestrafung erfolgt im Falle tätiger Reue. Entsprechend wird ferner die V. von Soldaten zur Unbotmäßigkeit (Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten oder tätlichen Angriff auf diesen sowie Meuterei) bestraft.
ist i.d.R. für sich allein nicht strafbar. Eine Ausnahme von dieser Regel enthält u.a. § 49a Abs.2 StGB: Danach wird bestraft, wer eine als Verbrechen mit Strafe bedrohte Handlung verabredet, das Anerbieten eines anderen zur Begehung eines Verbrechens annimmt oder sich zu einem Verbrechen bereit erklärt. Die Strafbarkeit entfällt u. a. für denjenigen, der freiwillig nach der Verabredung eines Verbrechens seine Tätigkeit aufgibt und die Handlung verhindert. Unterbleibt die Tat ohne sein Zutun oder wird sie unabhängig von seinem vorausgegangenen Verhalten verübt, so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Begehung zu verhindern. Auch in § 28 WehrstrafG ist die Verabredung von Soldaten, bestimmte Straftaten (z.B. gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten) zu begehen, mit Strafe bedroht.
ist, wenn es nicht mindestens zu einem Versuch kommt (der die V. aufzehrt), nur in bestimmten Fällen strafbar. Nach § 30 II StGB (Duchesne-Paragraph) wird derjenige, der mit wenigstens einem anderen die Begehung eines Verbrechens oder die Anstiftung hierzu verabredet, nach den für den Versuch des Verbrechens geltenden Vorschriften (jedoch mit Milderungsgebot) bestraft. Insoweit ist also ausnahmsweise schon eine bloße Vorbereitungshandlung unter Strafe gestellt. Doch wird nicht nach § 30 StGB bestraft, wer nach der Verabredung das Verbrechen verhindert (Fall der tätigen Reue) oder, falls das Verbrechen ohne sein Zutun unterbleibt oder unabhängig von der V. begangen wird, wenn er sich ernsthaft um die Verhinderung bemüht hat (§ 31 StGB). Ferner ist als militärische Straftat die Verabredung von Soldaten zur Unbotmäßigkeit, nämlich zur Gehorsamsverweigerung, Meuterei, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten oder zu einem tätlichen Angriff auf diesen in § 28 WStG mit der für die Begehung der Tat vorgesehenen Strafe bedroht; auch hier wirkt tätige Reue strafbefreiend. @mogdisch , da kann man ein wenig nachvollziehen, dass es ein kleiner Triumph ist, wenn sich die Leute den Kopf über den "Rechten Terror" zerbrechen;-) Lustiger Begleiteffekt: So wie die "Rechten" 90 übersteuert wurden, so dienen heute die Linken der Immunisierung für Volkskrankheiten: Massenverblendung, Hysterie und Überlegenheitsdenken ... . _____ Der Autor ist gewiss dazu in der Lage komplexe Zusammenhänge zu entwirren und zu verstehen, allerdings ist er wie wir auch nur ein Mensch - und kein Arbe Roboter ... . Da kommt halt einfach die persönliche Ausrichtung zur Ansprache - wäre diese immer so sachlich, dann hätte der Autor ein Lob verdient, so beschränkt sich dieses auf den Artikel^^
|
|
|
Post by mogadisch on Jul 8, 2015 21:05:52 GMT 1
Zum Herrhausen Attentat gerade gefunden. Spiegel 1988. Weltweite Schuldenkrise. Schuldenerlass, Mordgründe? Damals. Heute Schlüssel zur Griechenland Krise? "Bei deren Schuldendebakel, so Herrhausens Diagnose, handele es sich um ein andauerndes Solvenzproblem, also um eine andauernde Zahlungsunfähigkeit. Noch nie aber sei ein Solvenzproblem in der Wirtschaft dadurch gelöst worden, daß die Schulden erhöht wurden." m.spiegel.de/spiegel/print/d-13529883.htmlKeiner will den Herrhausen machen.
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Jul 8, 2015 21:46:28 GMT 1
ja, davon ist auszugehen
|
|
|
Post by Admin on Nov 10, 2015 11:04:20 GMT 1
”HDP-Abgeordnete droht kurdischen Dorfschützern mit Krieg Deutsch Türkische Nachrichten | Veröffentlicht: 09.06.15, 14:25 | Aktualisiert: 09.06.15, 14:34 Die HDP-Abgeordnete Burcu Özkan hat auf einer Kundgebung eine direkte Kriegserklärung an die kurdischen Dorfschützer gerichtet. Özkan machte deutlich, dass die PKK bereit sei für den bewaffneten Kampf. Die kurdischen Dorfschützer kämpfen seit Jahrzehnten auf der Seite des türkischen Staats gegen die PKK.” www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/06/513415/hdp-abgeordnete-droht-kurdischen-dorfschuetzern-mit-krieg/
|
|
Deleted
Deleted Member
Posts: 0
|
Post by Deleted on Nov 12, 2015 13:24:04 GMT 1
gibt es infos dazu, wer das interview mit bommi baumann gemacht und wann? scheint ja - bezogen auf den anfang - nicht das ganze gespräch zu sein. denn es gäbe da noch so viel mehr zu erfragen...
und eher allgemein mal zur rolle des boock: der hat in den letzten 15 jahren so viel erzählt. war ja der kronzeuge des mainstream in bezug auf die stammheimer "selbstmorde". laut aust haben er und mohnhaupt "die anderen" in bagdad darüber aufgeklärt. ein statement von mohnhaupt dazu ist mir nie untergekommen... weiß da einer mehr?
|
|
|
Post by Admin on Nov 12, 2015 13:43:59 GMT 1
|
|
|
Post by anmerkung on Nov 13, 2015 16:41:12 GMT 1
|
|
|
Post by Admin on Nov 22, 2015 11:58:20 GMT 1
recentr.com/2015/11/moloch-belgien-terrorismusforderung-und-sexparties/“Killerbande von Brabant”. Zwischen 1982 und 1985 ermordeten eiskalte professionelle Killer wahllos 28 Menschen in Restaurants, Supermärkten und anderen Geschäften der verschlafenen Provinz Brabant. Die Waffen stammten teils aus einem Waffendepot der Polizei. Das militärische Vorgehen der Täter und weitere Faktoren legten den Verdacht auf die belgische Gendarmerie, die dem Verteidigungsminister unterstand, der wiederum mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in das Gladio-Programm eingeweiht war. Obwohl es sich um den aufsehenerregendsten Fall seit Kriegsende handelte und das ganze Land erschüttert war, gelang es den Behörden nicht, die Täter zu schnappen, bzw. die Fahndung wurde gezielt sabotiert und die Täter erhielten staatliche Unterstützung.
|
|