dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/017/1901755.pdfAntwort der Bundesregierung auf die Frage zu den Waffen aus der FS26 und WoMo.
Pleter 91 WoMo
Über den Hersteller hinaus liegen zum Weg der Waffe keine Erkenntnisse vor.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist ein anderweitiger Einsatz der Waffe außerhalb des sog. NSU nicht bekannt.
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Wo wurde die denn eingesetzt? Vom NSU.
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Es erfolgten keine Ermittlungen zur Waffe in Kroatien und keine Ermittlungsersuchen nach Kroatien.
Bei keiner der sichergestellten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie aus dem Bestand der Bundeswehr stammen würde.
Bei keiner der sichergestellten Waffen mit Ausnahme der Tatwaffe Ceska gibt es Erkenntnisse, dass sie mittels eines Waffenerwerbsscheins in der Schweiz erworben worden wäre.
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Auch die Ceska ist ja nicht bewiesen.
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Bei keiner der sichergestellten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie außerhalb des sog. NSU bei Straftaten in Deutschland verwendet worden wäre.
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Wo wurden die Waffen denn verwendet? Zu welchen Straftaten?
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Bei den folgenden Waffen konnten Personen jenseits von Böhnhardt, Mundlos und den fünf Angeklagten ermittelt werden, die die Waffen nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zeitweilig in Besitz hatten:
– Pumpgun Mossberg Maverick 88,
– Pumpgun Winchester Defender,
– Pistole Ceska 70,
– Pistole Erma,
– zwei Pistolen Heckler und Koch
Aus dem europäischen Ausland stammen folgende Waffen:
– Pumpgun Mossberg Maverick – Schweiz,
– Pumpgun Winchester Defender – Österreich,
– Pistolen Ceska – Tschechien,
– Pistole Erma – Schweiz,
– Revolver Kora – Tschechien,
– Pistole Radom Vis – Polen,
– Revolver Alfa-Proj – Tschechien,
– Pistole TOZ – Russland,
– MP Cesca 26 - Tschechien und Slowakei,
– MP Pleter – Kroatien.
Bei keiner der erfragten Waffen gibt es Erkenntnisse, dass sie aus Kreisen der „Organisierten Kriminalität“ stammen würde.
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Sehr schön. Alles nur Geschrei.
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Fassen wir zusammen. Der Metallschrtott stammt wahrscheinlich wesentlich aus den Bettelaktionen der Polizei, also Asservatenkammern und Schrottlagern.
www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1669491/