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Post by Admin on Sept 4, 2014 1:37:24 GMT 1
Bei den Waffen hätte auch stehen müssen: "Bisher nicht aufgetaucht". LOL.
Was ich meine: Die Liste ist später neu geschrieben worden und wurde zurück datiert. Ist doch glasklar. Deswegen steht da statt "entwendet" denn auch "bisher nicht aufgetaucht".
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 1:41:14 GMT 1
Bei den Waffen hätte auch stehen müssen: "Bisher nicht aufgetaucht". LOL. Was ich meine: Die Liste ist später neu geschrieben worden und wurde zurück datiert. Ist doch glasklar. Deswegen steht da statt "entwendet" denn auch "bisher nicht aufgetaucht". Also hat sich einer ein Erinnerungsstück, eine Lebensversicherung behalten oder das Ding ist verloren gegangen
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Post by paule on Sept 4, 2014 1:59:22 GMT 1
"Also hat sich einer ein Erinnerungsstück, eine Lebensversicherung behalten oder das Ding ist verloren gegangen"
Es befindet sich seit dem 22.5.2077 im Besitz der BePo lt. mail vom Falken
Warum fragen die Ermittler 2011/12 bei den Fehmarnvernehmungen dann nach einem Multitool im Besitz der Uwe´s...ist damit das Victorinox gemeint ?
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Post by Admin on Sept 4, 2014 6:15:41 GMT 1
Arnold hat 2008 irgendwann gefragt, ob sein privates Victorinox (also ohne Nummer BFE) gefunden worden sei. Er hat gemeint, er hätte es dabei gehabt.
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Post by Admin on Sept 4, 2014 6:19:29 GMT 1
Bei den Waffen hätte auch stehen müssen: "Bisher nicht aufgetaucht". LOL. Was ich meine: Die Liste ist später neu geschrieben worden und wurde zurück datiert. Ist doch glasklar. Deswegen steht da statt "entwendet" denn auch "bisher nicht aufgetaucht". Also hat sich einer ein Erinnerungsstück, eine Lebensversicherung behalten oder das Ding ist verloren gegangen Ich muss mich klarer ausdrücken, niemand versteht mich. Wie kamen sie dazu, "Bisher nicht aufgetaucht" zu schreiben kurz nach der Tat? Warum schreiben sie nicht dasselbe wie bei den Waffen? Welchen Grund hatten sie für die Differenzierung?
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Post by Admin on Sept 4, 2014 10:36:44 GMT 1
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Post by Admin on Sept 4, 2014 12:44:45 GMT 1
Ich hab es halt jetzt Alleine gelöst, hier versteht offenbar niemand um was es geht. Es war da, als Kiesewetter gefunden wurde, und kurz danach war es weg.DESHALB steht da: noch nicht aufgetaucht. Weil es zuerst da war. Dann kam es 4 Wochen später zurück zur BPA. Es hatte also ein Polizist am Tatort eingesteckt. Wohl wegen seiner DNA drauf. Er wird es gereinigt haben und gab es später ab, und so wurde der Mörder 2007 gefunden. Amen. Ihr dürft Euch aber weiterhin über Arnolds nicht entwendetes Taschenmesser Eure Gedanken machen. Desinformanten, alle
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 12:57:05 GMT 1
Ich hab es halt jetzt Alleine gelöst, hier versteht offenbar niemand um was es geht. Es war da, als Kiesewetter gefunden wurde, und kurz danach war es weg.DESHALB steht da: noch nicht aufgetaucht. Weil es zuerst da war. Dann kam es 4 Wochen später zurück zur BPA. Es hatte also ein Polizist am Tatort eingesteckt. Wohl wegen seiner DNA drauf. Er wird es gereinigt haben und gab es später ab, und so wurde der Mörder 2007 gefunden. Amen. Ihr dürft Euch aber weiterhin über Arnolds nicht entwendetes Taschenmesser Eure Gedanken machen. Desinformanten, alle Danke, Herr Verwirrer! Die Geschichte der internen Revision durch Mögelin und Co. müsste noch mal sehr genau erzählt werden, damit man die spätere Perspektive auf diese Dinge einordnen kann. Auch die beteiligten Personen, die Rolle von Nordgauer usw. Ist wohl sehr mühsam
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Post by Admin on Sept 4, 2014 13:19:18 GMT 1
Nordgauer ist ja gerade verarztet worden, wir können nicht beweisen, dass er seine DNA auf der Cam in Zwickau hinterliess, und ob es seine DNA ist auf Handschellen und Beute. Da steht ja nur "Person 33 ist gleich Person 24 ist tatortberechtigt LKA Sachsen".
Ob das Nordgauer ist wissen wir nicht. Bei der Cam steht ja "M.N. tatortberechtigt".
Auf den Bankraubwaffen im Womo ist auch eine Fremd DNA drauf, eine weibliche und eine männliche. Aber wer das ist wissen wir nicht, wurde nicht ermittelt.
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 13:22:39 GMT 1
Ja, das ist der Übergang zur "harten" Beweismittelunterdrückung. Da kommen wir nicht weiter, und Beweisanträge werden nicht gestellt, weil es ja gegen V-Leute aus beiden Extremlagern ginge.
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 16:39:12 GMT 1
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 16:42:58 GMT 1
Hier die Beweiskraft des Romans: "Allein der US-Roman, dem das Gericht jetzt Relevanz zumisst, umfasst mehr als 200 Seiten. Er erzählt in teilweise ausufernden Gewaltschilderungen einen „Rassenkrieg“ gegen Juden und Nichtweiße, der mit dem Sieg einer „arischen“ Organisation endet, nachdem sie die Zentren des „Systems“, New York und Tel Aviv, mit Atombomben verwüstet hat. Dieser Roman wurde auf den Festplatten der beiden Mitangeklagten Ralf Wohlleben und André E. gefunden. Eine Analyse des Bundeskriminalamtes kommt zu dem Ergebnis, dass es durchaus Parallelen zwischen dem Roman und der Mordserie des NSU gebe. Zudem gibt es auch persönliche Kontakte zwischen Autor und NSU-Umfeld. Verfasst hat das Buch der Gründer der amerikanischen Neonazi-Organisation „National Alliance“, William Pierce. Er gewährte einem wegen Mordes verurteilten Neonazi aus Thüringen Zuflucht vor der deutschen Polizei." Man wolle sich mit einem solchen Schmutz nicht in der Verhandlung selbst befassen www.schwaebische.de/politik_artikel,-Neue-Beweise-im-NSU-Prozess-_arid,10078122.html
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 17:01:45 GMT 1
www.welt.de/politik/deutschland/article131915296/Zschaepe-kontaktiert-fremden-Anwalt-per-Postkarte.html"Die Angeklagte hat am 26. August nach Informationen der "Welt" per Postkarte Kontakt zu einem fremden Anwalt aufgenommen und um einen Besuch gebeten." "Es handelt sich um den Strafverteidiger Marc Jüdt aus dem baden-württembergischen Karlsdorf, der drei Tage später um eine "Einzelsprecherlaubnis" im Münchner Untersuchungsgefängnis nachgesucht hat. Damit scheint klar, dass Zschäpe nach wie vor nicht gewillt ist, in der bisherigen Besetzung weiterzuverhandeln."
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 17:08:36 GMT 1
Schön, dass sich die Herren so genau an die Geheimhaltungsvorschriften halten.
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Post by Deleted on Sept 4, 2014 17:09:44 GMT 1
www.juedt.de/strafrecht.htmlInteressantes von der homepage: "Strafverteidigung ist Kampf – Kampf um die Unschuldsvermutung und ein faires Verfahren" "In Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 heißt es: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld (...) gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ In der 1953 in Kraft getretenen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) heißt es: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig." In der deutschen Verfassung ist dieser Grundsatz nicht ausdrücklich so formuliert, aber allgemein als Bestandteil des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzips anerkannt. Strafverteidigung in der Praxis In der Rechtspraxis freilich, ist der Grundsatz weit weniger selbstverständlich, als man meinen könnte. Wenn ein Gericht erst einmal darüber entschieden hat, eine Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zuzulassen, ist bereits eine Vorentscheidung gefallen: Der Richter hat sich entschieden, dass es überwiegend wahrscheinlich ist, dass der Angeschuldigte verurteilt werden wird. Dementsprechend geht es in der Hauptverhandlung manchmal nicht mehr um einen vermutlich Unschuldigen, von dessen Schuld die Anklagebehörde das Gericht überzeugen muss. Faktisch muss der Angeklagte das Gericht oft davon überzeugen, dass er, der aus Sicht des Gerichts vermutlich schuldig ist, die angeklagte Tat nicht oder nicht so begangen hat, wie angeklagt. In einem solchen Fall sieht sich der Ankgeklagte der geballten Staatsmacht mit all ihren Ressourcen gegenüber, die bereits vor seiner Verurteilung massiv in seine Grundrechte eingreift und muss womöglich feststellen, dass Gericht und Staatsanwaltschaft Hand in Hand arbeiten, um eine rechtskräftige Verurteilung sicher zu stellen. Ohne engagierten Strafverteidiger an seiner Seite kann ein Angeklagter nicht unbedingt damit rechnen, ebenso fair und rechtsstaatlich behandelt zu werden, wie bei Hinzuziehung eines Strafrechtsexperten, der mit Argusaugen darüber wacht, dass die strafprozessualen Rechte des Angeklagten auch tatsächlich gewahrt werden. Rechtsanwalt Marc Jüdt ist als Fachanwalt für Strafrecht überwiegend in Karlsruhe, Baden-Baden, Pforzheim, Bruchsal und Heidelberg tätig, gelegentlich auch bundesweit. "
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