Duisburg Die Verhandlung um eine mögliche Beleidigung des Publizisten Henryk M. Broder endet nach zehn Minuten. Der Prozess wird vertagt. Seine aus ganz Deutschland angereisten Anhänger applaudieren.
Von Mike Michel
Der kleine Mann tritt aus dem Saal. Lächelnd fragt er: „Wie hat’s ihnen gefallen?“. Vor ihm stehen seine versammelte Anhängerschar und etliche Medienvertreter. Gelächter ist die Antwort. Zuvor hatte der 72-Jährige zusammen mit seinem Anwalt Johannes Steinhöfel den Schwurgerichtssaal zur Bühne gemacht.
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Kurz vor Prozessbeginn ist schon klar: Der eigentlich vorgesehene Verhandlungssaal 256 ist viel zu klein. Alle Plätze sind besetzt, und mehr als die Hälfte der Zuschauer steht noch im Gerichtsflur. Als der Gerichtssprecher verkündet, die Verhandlung finde gegenüber im großen Schwurgerichtssaal statt, brandet Applaus auf – den er sich umgehend verbittet.
Henryk M. Broder (72) ist Journalist und Buchautor. Der für seine oftmals provokanten und polemischen Äußerungen bekannte Sohn einer jüdischen Handwerkerfamilie, dessen Eltern Überlebende der Konzentrationslager waren, schrieb unter anderem Kolumnen für den „Spiegel“, den Berliner „Tagesspiegel“ und die „Welt“.
Lamya Kaddor (41) hat muslimische Religion an der früheren Hauptschule in Dinslaken-Lohberg unterrichtet, ist Islamwissenschaftlerin und Publizistin. Die Duisburgerin gilt als Verfechterin eine aufgeklärten Islam und ist häufig in TV-Talkshows zu Gast.
Die Atmosphäre ist gelöst: Broder, in hellem Sakko, blauem Hemd und knallbunter Krawatte, begrüßt Bekannte, scherzt und posiert für die Fotografen. Dabei geht es eigentlich um einen ernsthaften Vorwurf: Henryk M. Broder ist wegen Beleidigung angeklagt. Gegenüber der konservativen Wochenzeitung „Junge Freiheit“ soll er gesagt haben, die Islamlehrerin Lamya Kaddor habe „einen an der Klatsche“. Lamya Kaddor hatte zuvor in einem Interview mit dem Kölner Stadt-Anzeiger Broder mitverantwortlich dafür gemacht, dass sie sich mit einem Ansturm von Hassmails, Bedrohungen und Beschimpfungen auseinandersetzen müsse. Daraufhin hatte das Gericht gegen Broder einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 2000 Euro verhängt, gegen den der Publizist Widerspruch eingelegt hatte, so dass es am Montag zur Verhandlung kam.
Broder und sein Verteidiger machen schnell klar, dass sie die Verhandlung als Farce ansehen. „Stört es Sie, wenn ich während der Verhandlung Wasser trinke?“, fragt Steinhöfel die Vorsitzende Richterin. Ja, das störe sie, antwortet sie prompt. Sie müsse dann halt kurz die Verhandlung unterbrechen, aber von einer langen Verhandlungsdauer gehe sie ohnehin nicht aus. So sorgt Steinhöfel ganz schnell für die erste Unterbrechung, als er einen Schluck aus seiner kleinen Wasserflasche nimmt.
Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin kommt der große Auftritt Steinhöfels. Ob sie sich dafür nicht entschuldigen wolle, fragt er die Anklagevertreterin. Die hatte Broder vorgeworfen, mit seiner Bemerkung, die in der Online-Ausgabe der „Jungen Freiheit“ erschien, seine Missachtung gegenüber Lamya Kaddor kundzutun und sie in ihrer Ehre zu verletzen. Der Anwalt aus Hamburg fragt die Staatsanwältin, in welchem Kontext die vemeintliche Aussage Broders gefallen sei, auf welche Frage der Angeklagte sich so geäußert haben soll und ob sie Belege dafür habe, dass Broder dies tatsächlich gesagt habe. Schließlich gebe es in der Anklage lediglich den Hinweis auf Broders Zitat in der Online-Zeitung. „Ist das alles? Nur weil der Satz in der Zeitung stand? In den Medien gibt es jeden Tag viele frei erfundene Zitate. Das hier ist ein trauriger Tiefpunkt der Justiz. Sie können nichts beweisen. Und wenn mein Mandant den Satz gesagt haben soll, dann ist er von der Meinungsfreiheit gedeckt“, so Steinhöfel. Und der Hamburger legt nach: „Die Staatsanwaltschaft macht sich hier zum Handlanger der Selbstdarstellung einer Dame, die ihr Buch vermarkten will.“
Schon bei der Befragung zur Person sorgt Broder für Heiterkeit. Auf die Frage nach dem Alter seiner Tochter will er wissen, warum dies für den Prozess relevant ist. Schließlich verrät der 72-Jährige, dass sie volljährig ist. Die Höhe seines Einkommens kenne er nicht: „Das regelt meine Frau.“
Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin kommt der große Auftritt Steinhöfels. Ob sie sich dafür nicht entschuldigen wolle, fragt er die Anklagevertreterin. Die hatte Broder vorgeworfen, mit seiner Bemerkung, die in der Online-Ausgabe der „Jungen Freiheit“ erschien, seine Missachtung gegenüber Lamya Kaddor kundzutun und sie in ihrer Ehre zu verletzen. Der Anwalt aus Hamburg fragt die Staatsanwältin, in welchem Kontext die vemeintliche Aussage Broders gefallen sei, auf welche Frage der Angeklagte sich so geäußert haben soll und ob sie Belege dafür habe, dass Broder dies tatsächlich gesagt habe. Schließlich gebe es in der Anklage lediglich den Hinweis auf Broders Zitat in der Online-Zeitung. „Ist das alles? Nur weil der Satz in der Zeitung stand? In den Medien gibt es jeden Tag viele frei erfundene Zitate. Das hier ist ein trauriger Tiefpunkt der Justiz. Sie können nichts beweisen. Und wenn mein Mandant den Satz gesagt haben soll, dann ist er von der Meinungsfreiheit gedeckt“, so Steinhöfel. Und der Hamburger legt nach: „Die Staatsanwaltschaft macht sich hier zum Handlanger der Selbstdarstellung einer Dame, die ihr Buch vermarkten will.“Schon bei der Befragung zur Person sorgt Broder für Heiterkeit. Auf die Frage nach dem Alter seiner Tochter will er wissen, warum dies für den Prozess relevant ist. Schließlich verrät der 72-Jährige, dass sie volljährig ist. Die Höhe seines Einkommens kenne er nicht: „Das regelt meine Frau.“
Nach der Verlesung der Anklage durch die Staatsanwältin kommt der große Auftritt Steinhöfels. Ob sie sich dafür nicht entschuldigen wolle, fragt er die Anklagevertreterin. Die hatte Broder vorgeworfen, mit seiner Bemerkung, die in der Online-Ausgabe der „Jungen Freiheit“ erschien, seine Missachtung gegenüber Lamya Kaddor kundzutun und sie in ihrer Ehre zu verletzen. Der Anwalt aus Hamburg fragt die Staatsanwältin, in welchem Kontext die vemeintliche Aussage Broders gefallen sei, auf welche Frage der Angeklagte sich so geäußert haben soll und ob sie Belege dafür habe, dass Broder dies tatsächlich gesagt habe. Schließlich gebe es in der Anklage lediglich den Hinweis auf Broders Zitat in der Online-Zeitung. „Ist das alles? Nur weil der Satz in der Zeitung stand? In den Medien gibt es jeden Tag viele frei erfundene Zitate. Das hier ist ein trauriger Tiefpunkt der Justiz. Sie können nichts beweisen. Und wenn mein Mandant den Satz gesagt haben soll, dann ist er von der Meinungsfreiheit gedeckt“, so Steinhöfel. Und der Hamburger legt nach: „Die Staatsanwaltschaft macht sich hier zum Handlanger der Selbstdarstellung einer Dame, die ihr Buch vermarkten will.“
Die Richterin zieht die Konsequenz: Sie will den Redakteur als Zeugen vernehmen, dem gegenüber Broder den umstrittenen Satz gesagt haben soll. Dafür gebe es dann einen neuen Termin von Amts wegen. „Das konnte bisher nicht geregelt werden?“, fragt Broder. „Ich hatte dazu bisher keine Veranlassung gesehen“, so die Vorsitzende – und beendet die Verhandlung nach knapp zehn Minuten. Lamya Kaddor, die den Prozess mit ihrer Anzeige ins Rollen gebracht hat, soll auch im Gericht gewesen sein – als Zeugin befragt wird sie an diesem Tag nicht mehr.
Nach Beendigung der Verhandlung fragt der Angeklagte die Staatsanwältin tatsächlich, ob er sie zum Essen einladen dürfe. „Das darf ich nicht annehmen“, sagt sie und lehnt ab. Dabei, so Broder, sei die Einladung doch rein privat.
Vor dem Saal geben Broder und Steinhöfel Statements ab. Er könne doch nichts dafür, wenn die Staatsanwaltschaft so schlecht vorbereitet sei, so der Anwalt. Mehrere Dutzend Anhänger Broders applaudieren ihm. Sie haben zum Teil auch weite Anreisen nicht gescheut, um bei dem Prozess dabei zu sein. Broder hatte in sozialen Medien dazu aufgerufen, bei der Verhandlung dabei zu sein, gute Unterhaltung sei garantiert.
rp-online.de/nrw/staedte/duisburg/duisburg-prozess-gegen-publizist-henryk-m-broder-wird-vertagt_aid-38758055?fbclid=IwAR1RrPVcaov1qu-0xptS4R2BpztTtEHT0mNpgyGbcM9e_18wdhTGgqmzQCc