Post by nachdenkerin on Dec 8, 2020 12:36:05 GMT 1
Meine Auswertung zu dem ARD- Film „Schuss in der Nacht“
Zu der Zeit wohnte er lt. Wikipedia nicht in Kassel.
2. Die Unterschrift und das Bild dahinter passt nicht zu einer Zeugenaussage
„Er ist 19 als er am Hauptbahnhof in Wiesbaden einen moslemischen Mann in der öffentlichen Toilette attackiert. Mit einem langen Messer sticht er von hinten zu. Dann dreht er ihn um, wie es im Urteil heißt. „Er rammte mit seiner rechten Hand dem Zeugen das Messer in den Brustkorb und die Bauchhöhle“
„Und weiter steht hier, sie fühlten sich angeekelt. Besonders belastend war es für den Angeklagten, dass es sich um einen Ausländer handelte. Daraufhin trat der Angeklagte an den Mann heran, legte ihm seine Hand von hinten auf die Schulter und rammte ihm mit seiner rechten Hand das Messer in Höhe des 9. Zwischenrippenraumes nach unten gerichtet in den Brustkorb und die Bauchhöhle. Als sich der Mann herumdrehte stach der Angeklagte nochmals von vorn auf den Zeugen kurz unterhalb von dessen rechter Brustwarze ein.“
Einmal soll ihn Ernst umgedreht haben und ein anderes Mal soll sich das Opfer selbst umgedreht haben. Auch die Schilderung des Tatablaufs unterscheidet sich.
Bei dem Foto ist die Stelle nicht unterhalb der rechten Brustwarze, sondern oberhalb der rechten Brustwarze.
Bei Minute 1:15:20
Es handelt sich um eine Analyse im Bezug einer Tatwaffe in Form eines Messers.
„Blut an Messer“ als Überschrift, darunter ist „Stephan Ernst“ aufgeführt und rechts daneben befinden sich Zahlen als Auswertungsergebnisse.
Darunter eine weitere Überschrift mit „…A-Datenbank- Deutschland“. Danach folgt „(g)enetischer Fingerabdruck (vorha)ndene Blutspuren an.. …dung Mordopfer“. Rechts daneben steht „Ergebnis“, darunter „Walter“. Der Nachname wird von einer Hand abgedeckt. Die in der letzten Zeile aufgeführte zu vermutende Postleitzahl existiert nicht in Deutschland (Google-Recherche). Im Kopf des Dokuments könnte der 01.06.2019 stehen, ist aber sehr schlecht zu erkennen.
Da der Iraker, der im Jahr 2016 angeblich von Stephan Ernst mit einem Messer getötet worden sein soll, nicht Walter heißt, vermute ich, dass Walter Lübcke mit einem Messer umgebracht wurde. Möglicherweise war der Einstich oberhalb der rechten Brustwarze.
Bei Minute 58:20
„Stephan Ernst und zwei weitere Nazis kamen uns hier entgegen. Er hatte mich, er hatte riesige Pranken, er hatte mich am Hals gepackt und weggeschleudert, wieso, was stehst Du mir hier im Weg. Der war verächterlich entschlossen, also so super aggressiv und körperlich total präsent“
Danach wird eine Mappe aufgeklappt, auf der sich vorne ein Aufkleber vom Polizeipräsidium Hessen befindet und ein Aktenzeichen aufgeführt ist. In der Mappe befinden sich 3 Farbfotos einer Frau, die rechts am Hals einen Fleck hat. Darunter wird sehr kurz ein Dokument gezeigt, was eine Zeugenaussage von Stephan Ernst sein soll. In der Zeitlupe entpuppt sich dieses Schriftstück aber zu einem anderen Fall. Es handelt sich dabei um eine angebliche Zeugenaussage zu dem Messeranagriff 1992 auf einen türkischen Iman. Die Echtheit der Mappe bezweifle ich stark.
1. Selbst wenn das ein jetziger Ausdruck von einer damaligen Aussage aus dem Jahr 1992 sein sollte, so stimmt die Adresse nicht.
„Hiermit bestätige ich, Stephan Ernst, wohnhaft in Wedernburgweg 12 in 34711 Kassel, am 28.11. 1992 um 18:50 Uhr folgende Tat begangen zu haben“
Zu der Zeit wohnte er lt. Wikipedia nicht in Kassel.
2. Die Unterschrift und das Bild dahinter passt nicht zu einer Zeugenaussage
ARD Film „tödlicher Hass“ bei Minute 19:35
Bei Minute 1:15:25
Einmal soll ihn Ernst umgedreht haben und ein anderes Mal soll sich das Opfer selbst umgedreht haben. Auch die Schilderung des Tatablaufs unterscheidet sich.
Bei dem Foto ist die Stelle nicht unterhalb der rechten Brustwarze, sondern oberhalb der rechten Brustwarze.
Bei Minute 1:15:20
Es handelt sich um eine Analyse im Bezug einer Tatwaffe in Form eines Messers.
Zu entziffern ist unter anderem nachfolgender Text (von mir angenommene und eingesetzte Buchstaben in Klammern):
Darunter eine weitere Überschrift mit „…A-Datenbank- Deutschland“. Danach folgt „(g)enetischer Fingerabdruck (vorha)ndene Blutspuren an.. …dung Mordopfer“. Rechts daneben steht „Ergebnis“, darunter „Walter“. Der Nachname wird von einer Hand abgedeckt. Die in der letzten Zeile aufgeführte zu vermutende Postleitzahl existiert nicht in Deutschland (Google-Recherche). Im Kopf des Dokuments könnte der 01.06.2019 stehen, ist aber sehr schlecht zu erkennen.
Da der Iraker, der im Jahr 2016 angeblich von Stephan Ernst mit einem Messer getötet worden sein soll, nicht Walter heißt, vermute ich, dass Walter Lübcke mit einem Messer umgebracht wurde. Möglicherweise war der Einstich oberhalb der rechten Brustwarze.
Interessant fand ich auch, dass bei Minute 1:28:35 aufgeführt steht: es sind Auszüge aus dem Youtube-Video von „Professor Moriatti“ zu sehen. In dem ersten ARD-Film handelte es sich dem Titel nach um das Video von „Solah Rah“.