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Post by Deleted on Sept 15, 2014 15:07:58 GMT 1
eine gute Frage! Für mich ich erstmal der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig an eine Zulassung gekoppelt. War das Fahrzeug abgemeldet und wurde dennoch vermietet / genutzt ist der Versicherungsschutz zumindest fraglich, es kommen dann aber auch noch in Betracht: fahren ohne Zulassung, Steuerhinterziehung (Kfz-Steuer)u.U. Urkundenfälschung (bei Nutzung eines anderen Kennzeichens)
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Post by Admin on Sept 15, 2014 15:12:26 GMT 1
Das kannst Du nachlesen, besorge Dir die angebenenen ABGs, Kravag Fassung, VN AKB 10/07. Da müsste das drin stehen.
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jjb
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Post by jjb on Sept 15, 2014 17:59:32 GMT 1
zum Blog: Autoverleiher bekommt kein Geld von der Versicherung: mal angenommen es war so wie berichtet: die Uwes (alias sonstwer) leihen sich ein Wohnmobil und setzen es vorsätzlich in Brand. Bekommt dann der Verleiher Geld von der Versicherung? Ich habe da so meine Zweifel, dass das ein versichertes Risiko ist, da der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Vorsätzliche Schäden sind fast immer ausgeschlossen. Es gibt zwar auch Ausnahmen wie z.B. die Hausratversicherung, die auch bei einem Einbruch zahlt, aber dass ein Mieter das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt ist wohl sehr selten und ob das dann mitversichert ist? Weiß das jemand? normalerweise zahlt die versicherung dem geschädigten, sofern der an der vosätzlichen beschädigung nicht direkt beteiligt ist. die versicherung nimmt dann den verursacher in regreß. es könnte also durchaus so sein, daß die karre abgemeldet war. dann erlischt der schutz. es gibt auch die möglichkeit, das nur stillzulegen (zB bei saisonkennzeichen). da erlischt er nicht, aber mit der karre darf auch nicht mehr herumgefahren werden. möglich wäre aber auch, wie bei gebäudeversicherungen (siehe Herr vu und die frühlingsstraße), daß in den AGB Schäden bei terroristischen Akten ausgeschlossen sind. dann würde die Versicherung den Ausgang des verfahrens abwarten- wenn das Gericht den NSU als terroristische Vereinigung definiert, dann zahlt sie nämlich nicht.
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